Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Buxtehude.
Messstelle betrieben von STANDORT HAMBURG.
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan der Hansestadt Buxtehude. Mit dem Flächennutzungsplan und seiner Begründung werden die mittel- bis langfristigen stadträumlichen Entwicklungsvorstellungen der Stadt beschrieben. Der "FNP 2010" der Hansestadt Buxtehude, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 15.08.2013, enthält alle rechtsverbindlich gewordenen Änderungen bis zur 12. Änderung. Eine Begründung wurde nicht neu bekanntgemacht. Es gilt der Erläuterungsbericht zum "FNP 2010" in Verbindung mit allen Änderungen. Die Zeichnerische Darstellung liegt als PDF-Datei auf der Homepage der Hansestadt Buxtehude vor und ist als XPlanGML-Datei auf dem Niedersächsischen Umweltportal NUMIS frei verfügbar. Die 11. und 15. Änderung des FNP sind nicht in der XPlan-GML enthalten und separat als PDF-Dateien auf der Homepage der Hansestadt Buxtehude vorhanden.
Der Bebauungsplan ist der verbindliche Teil der zweistufigen Bauleitplanung. Gemeinsam mit dem vorbereitenden Flächennutzungsplan handelt es sich um das wichtigste Planungsinstrument einer Gemeinde, um die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken vorzubereiten und zu leiten. Für die Hansestadt Buxtehude liegen Bebauungspläne mit ihren Änderungen sowie sonstige städtebauliche Satzungen als PDF-Dateien auf der Homepage der Hansestadt Buxtehude vor. Im Geoportal des Landkreis Stade liegen die Umringe der Buxtehuder Satzungen als PDF-, GPX- und KML-Dateien vor.
Geltungsbereiche und PDF-Dokumente der Bebauungspläne ausgewählter Kommunen im Landkreis Stade. Achtung! Beinhaltet keine, oder unvollständige Pläne von: Hansestadt Stade Hansestadt Buxtehude Enthält Geometrien und Sachinformationen mit verknüpften PDF Dokumenten von 1. Bebauungsplänen 2. Satzungen 3. Vorhaben und Erschließungsplänen 4. Aufbauplänen
Der Deichverband der II. Meile Alten Landes hat die Planfeststellung für die Änderung des mit Beschluss vom 28.03.2022 genehmigten Antrages auf Planfeststellung für die Errichtung des Hochwasserentlastungspolders Bullenbruch gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Der Änderungsantrag umfasst im Wesentlichen, die im Abschnitt Poggenpohl genehmigte Spundwand mit mobilen Abschnitten durch einen grünen Deich zu ersetzen. Darüber hinaus umfasst der Änderungsantrag geänderte Transportwege für den Antransport von Schüttgütern im Bereich Ilsmoorbach, Poggenpohl, Hinterdeich, den Wegfall bzw. die Änderung von benötigten Flächen, insbesondere im Bereich der Bodenentnahmestelle 1, der Kompensationsmaßnahme 8 A sowie weiterer Flächen. Das Vorhaben wirkt sich im Bereich der Hansestadt Buxtehude, der Samtgemeinde Horneburg, der Gemeinde Jork, der Samtgemeinde Lühe sowie im Zusammenhang mit der Maßnahme notwendig werdender naturschutzrechtlicher Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen auch im Bereich der Hansestadt Stade aus.
Mit Schreiben vom 10.01.2024 wurde die wasserrechtliche Planfeststellung bzw. Plangenehmigung für die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers III. Ordnung in der Gemarkung Buxtehude, Flur 1, Flurstück 35/12 nach § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 7 G zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der RL (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) beantragt. Die beantragte Maßnahme umfasst die Verrohrung eines Gewässers III. Ordnung im Zusammenhang mit der Schaffung eines Geh- und Radweges als Zuwegung auf einer Länge von 105 m. Zusätzlich wird durch die Verrohrung die Kapazität des bereits vorhandenen Regenrückhaltebeckens erweitert.
Der regionale Geschäftsbereich (rGB) Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat für das Vorhaben den Antrag auf Planfeststellung gem. § 17 ff FStrG bei der Planfeststellungsbehörde (NLStBV – Dezernat 41) beantragt. Das Vorhaben umfasst als Gesamtmaßnahme den Neubau der Ortsumgehung (OU) Elstorf (3. Bauabschnitt) sowie den Neubau der Ortsumgehung Ovelgönne/Ketzendorf (2. Bauabschnitt) einschließlich des verkehrsgerechten Umbaus der Rosengartenkreuzung (B 3/K 31/K 52) im Bereich Elstorf-Bachheide (Knotenpunkt 4). Die geplante Gesamtmaßnahme der OU schließt im Bereich des Knotenpunktes B 3/B 73 an den bereits fertiggestellten Bauabschnitt 1 (OU Neu Wulmstorf von B 73 bis A 26) an und endet im Verlauf der vorhandenen B 3 südlich des Knotenpunktes B 3/K 31/ K 52. Weiter ist geplant die Rosengartenkreuzung (B 3/K 31/K 52) im Bereich Elstorf-Bachheide als Folgemaßnahme verkehrsgerecht umzubauen (Knotenpunkt 4). Im Bereich des Knotenpunktes B 3 neu/B 3 alt wird die Neubautrasse durch die bereits vorhandene 110 kV-Hochspannungsfreileitung gekreuzt. Hier ist eine Änderung der Leitungstrasse (Ersatzneubau) der 110 kV-Leitung vorgesehen. Die Baustrecke der Gesamtmaßnahme einschl. des Umbaus des Knotenpunktes 4 hat eine Gesamtlänge von 6,75 km. Zur Verknüpfung mit dem vorhandenen Straßennetz liegen innerhalb der Baustrecke 4 Knotenpunkte. Für den Streckenverlauf der B 3n ist entsprechend der Entwurfsklasse EKL 2 der Regelquerschnitt RQ 11,5+ vorgesehen. Außerhalb der Knotenpunkte soll der zweistreifige Querschnitt jeweils abschnittsweise für eine Fahrtrichtung durch einen zusätzlichen Überholfahrstreifen aufgeweitet werden. Zur Querung kreuzender Straßen, Wege und Gewässer sind insgesamt zehn Ingenieurbauwerke (Brücken) geplant. Aus ökologischen Gründen ist im Ketzendorfer Forst eine Grünunterführung vorgesehen und im weiteren Verlauf der Baustrecke sind zwei Faunabrücken für die Vernetzung von Lebensräumen geplant. Für die Erhaltung der Wanderbeziehungen von Amphibien sollen insgesamt 39 Durchlässe neu hergestellt werden. Zudem sind abschnittsweise Irritations- und Kollisionsschutzeinrichtungen auf Bauwerken sowie Wildschutzzäune vorgesehen. Mit der geplanten Neubaustrecke soll im weiteren Verlauf der B 3n (BA 1) und der B 3 südlich Elstorf-Bachheide eine leistungsfähige Verbindung mit Zubringerfunktion zwischen den Bundesautobahnen (BAB) A 26 und A 1 (AS Rade) geschaffen werden, die gleichzeitig die Ortsdurchfahrten Ovelgönne/Ketzendorf sowie Elstorf verkehrlich entlasten soll. Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Stade auf dem Gebiet der Hansestadt Buxtehude in den Ortsteilen Ovelgönne und Ketzendorf sowie im Landkreis Harburg auf dem Gebiet der Gemeinde Neu Wulmstorf in den Ortsteilen Elstorf, Ardestorf und Elstorf-Bachheide. Landschaftsplanerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in den Gemeinden Appel, Moisburg, Horneburg und der Stadt Bremervörde vorgesehen. Für das Vorhaben besteht nach §§ 5, 6 und 7 UVPG i. V. m. Anlage 1 zum UVPG die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des UVPG. Für das Vorhaben einschl. der landschaftspflegerischen Maßnahmen werden Grundstücke im Landkreis Stade in der Hansestadt Buxtehude (Gemarkungen Ketzendorf, Ovelgönne, Immenbeck) und in der Samtgemeinde Horneburg (Gemarkung Horneburg) sowie im Landkreis Harburg in der Gemeinde Neu Wulmstorf (Gemarkungen Elstorf, Neu Wulmstorf, Schwiederstorf) und in der Samtgemeinde Hollenstedt (Gemarkungen Moisburg und Appel) in Anspruch genommen. Landschaftsplanerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in den Gemeinden Appel, Moisburg, Horneburg und der Stadt Bremervörde (Gemarkung Elm) vorgesehen. Eine Projektbeschreibung ist auch über den Link zum Antragsteller https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/projekte/bundesstrassen/b_3_ortsumfahrung_elstorf/ verfügbar.
Auf dem Informationsportal des NLWKN werden die aktuellen Wasserstände von Pegelmessstationen des Landes Niedersachsen für Binnen- und Tidegewässer veröffentlicht. Neben Wasserständen an Pegeln, die der NLWKN betreibt, werden auch Pegel an Bundeswasserstraßen dargestellt, die von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) betrieben werden. Es handelt sich bei allen Daten um Rohdaten, die vollautomatisch am Pegel erfasst werden. Neben aktuellen Wasserständen, werden auch Wasserstandshauptwerte und Extremwerte bereitgestellt. Die Pegelmessstelle Buxtehude am Gewässer Este gehört zum übergeordneten Einzugsgebiet Elbe. Die Pegelmessstelle Buxtehude am Gewässer Este gehört zum übergeordneten Einzugsgebiet Elbe.
Mit Schreiben vom 25.02.2023 wurde die wasserrechtliche Planfeststellung bzw. Plangenehmigung für die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers III. Ordnung in der Gemarkung Dammhausen, Flur 2, Flurstücke 38/3, 34/4 und 34/3 nach § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 7 G zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der RL (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) beantragt. Die beantragte Maßnahme umfasst die Verrohrung eines Gewässers III. Ordnung im Zusammenhang mit dem Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf einer Länge von 46 m. Außerdem werden die Oberflächenentwässerungen der Anlieger an die Rohrleitung angeschlossen und es soll eine Drainage zur Entwässerung der Sandverfüllung erstellt werden.
Origin | Count |
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Bund | 34 |
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