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Darstellungsdienst Flächennutzungsplan Hansestadt Buxtehude (Zusammenzeichnung)

Dieser Darstellungsdienst (Web Map Service oder kurz WMS) stellt die Zusammenzeichnung des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune des Landes Niedersachsen in einer landesweit einheitlichen Visualisierung bereit. Eine rechtlich verbindliche Auskunft erteilt jedoch ausschließlich die zuständige Einheits- oder Samtgemeinde als Trägerin der Flächennutzungsplanung. Hierbei handelt es sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnungen von Planelementen des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune mit mindestens einem Layer pro XPlanung-Klasse, basierend auf dem Datenaustauschformat XPlanGML. Es handelt sich explizit nicht um einen XPlanung-konformen Dienst, da er nicht dem XPlanung-Schema entspricht. Stattdessen wird ein eigenes, abgeflachtes Schema verwendet. Die Zusammenzeichnung beinhaltet den aktuellen Stand der rechtswirksamen Flächennutzungs-planung, der in den ursprünglich aufgestellten Flächennutzungsplan alle inzwischen rechtswirksam erfolgten Änderungen und Berichtigungen einarbeitet, so dass es ein Gesamtplanwerk ergibt. Die Grenzen der Geltungsbereiche von Flächennutzungsplan-Änderungen und Berichtigungen sind im Layer „Geltungsbereiche“ zusammengefasst. Die Daten wurden im Rahmen des Projektes PlanDigital erstellt bzw. veröffentlicht und werden durch die Plattform PlanDigital (https://testportal-plandigital.de/kvwmap/index.php) für die Träger der Flächennutzungsplanung zugangsbeschränkt bereitgestellt. Das angegebene Datum der kontinuierlichen Aktualisierung bezieht sich auf die letzte technische Aktualisierung des Geodatensatzes bzw. der Dienste, die möglicherweise keine Änderung der Inhalte bedeutet. Die Veröffentlichung aktualisierter Daten sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. In der Plattform/Testportal PlanDigital wurde in den Dienstmetadaten von der zuständigen Kommune folgende Aktualität angegeben: Flächennutzungsplan Hansestadt Buxtehude inkl. Änderungen bis Rechtskraft 15.08.2013. Das angegebene Veröffentlichungsdatum soll das Datum der Rechtskraft des Plans oder der letzten Änderung sein; diese Information wird der XPlanGML entnommen.

Geodatensatz Flächennutzungsplan Hansestadt Buxtehude (Zusammenzeichnung)

Dieser Geodatensatz beinhaltet den Flächennutzungsplan der in der Überschrift angegebenen Kommune des Landes Niedersachsen in einem standardisierten Format. Eine rechtlich verbindliche Auskunft zur Flächennutzungsplanung erteilt jedoch ausschließlich die zuständige Einheits- oder Samtgemeinde als Trägerin der Flächennutzungsplanung. Die Daten beinhalten mindestens einen Layer pro XPlanung-Klasse, basierend auf dem Datenaustauschformat XPlanGML. Die hier vorliegende Zusammenzeichnung beinhaltet den aktuellen Stand der rechtswirksamen Flächennutzungsplanung, der gegebenenfalls in den ursprünglich aufgestellten Flächennutzungsplan alle inzwischen rechtswirksam erfolgten Änderungen und Berichtigungen einarbeitet, so dass es ein Gesamtplanwerk ergibt. Die XPlanGML-Dateien wurden im Rahmen des Projektes PlanDigital erstellt bzw. veröffentlicht und werden über die Plattform PlanDigital (https://testportal-plandigital.de/kvwmap/index.php) für die Träger der Flächennutzungsplanung zugangsbeschränkt bereitgestellt. Das angegebene Datum der kontinuierlichen Aktualisierung bezieht sich auf die letzte technische Aktualisierung des Geodatensatzes bzw. der Dienste, die möglicherweise keine Änderung der Inhalte bedeutet. Die Veröffentlichung aktualisierter Daten sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. In der Plattform/Testportal PlanDigital wurde in den Dienstmetadaten von der zuständigen Kommune folgende Aktualität angegeben: Flächennutzungsplan Hansestadt Buxtehude inkl. Änderungen bis Rechtskraft 15.08.2013. Das angegebene Veröffentlichungsdatum soll das Datum der Rechtskraft des Plans oder der letzten Änderung sein; diese Information wird der XPlanGML entnommen.

Downloaddienst Flächennutzungsplan Hansestadt Buxtehude (Zusammenzeichnung)

Dieser Downloaddienst (Web Feature Service oder kurz WFS) stellt die Zusammenzeichnung des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune des Landes Niedersachsen in einer landesweit einheitlichen Visualisierung bereit. Eine rechtlich verbindliche Auskunft erteilt jedoch ausschließlich die zuständige Einheits- oder Samtgemeinde als Trägerin der Flächennutzungsplanung. Hierbei handelt es sich um einen an XPlanung angelehnten Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnungen von Planelementen des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune mit mindestens einem Layer pro XPlanung-Klasse. Es handelt sich explizit nicht um einen XPlanung-konformen Dienst, da er nicht dem XPlanung-Schema entspricht. Stattdessen wird ein eigenes, abgeflachtes Schema verwendet. Die Zusammenzeichnung beinhaltet den aktuellen Stand der rechtswirksamen Flächennutzungs-planung, der in den ursprünglich aufgestellten Flächennutzungsplan alle inzwischen rechtswirksam erfolgten Änderungen und Berichtigungen einarbeitet, so dass es ein Gesamtplanwerk ergibt. Die Grenzen der Geltungsbereiche von Flächennutzungsplan-Änderungen und Berichtigungen sind im Layer „Geltungsbereiche“ zusammengefasst. Die Daten wurden im Rahmen des Projektes PlanDigital erstellt bzw. veröffentlicht und werden durch die Plattform PlanDigital (www.testportal-plandigital.de) bereitgestellt. Das angegebene Datum der kontinuierlichen Aktualisierung bezieht sich auf die letzte technische Aktualisierung des Geodatensatzes bzw. der Dienste, die möglicherweise keine Änderung der Inhalte bedeutet. Die Veröffentlichung aktualisierter Daten sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. In der Plattform/Testportal PlanDigital wurde in den Dienstmetadaten von der zuständigen Kommune folgende Aktualität angegeben: Flächennutzungsplan Hansestadt Buxtehude inkl. Änderungen bis Rechtskraft 15.08.2013. Das angegebene Veröffentlichungsdatum soll das Datum der Rechtskraft des Plans oder der letzten Änderung sein; diese Information wird der XPlanGML entnommen.

Ortsdosisleistung (ODL): 21614 Buxtehude (in Betrieb)

Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Buxtehude.

Messstelle BUXTEHUDE, ESTE

Messstelle betrieben von STANDORT HAMBURG.

Flächennutzungsplan Hansestadt Buxtehude

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan der Hansestadt Buxtehude. Mit dem Flächennutzungsplan und seiner Begründung werden die mittel- bis langfristigen stadträumlichen Entwicklungsvorstellungen der Stadt beschrieben. Der "FNP 2010" der Hansestadt Buxtehude, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 15.08.2013, enthält alle rechtsverbindlich gewordenen Änderungen bis zur 12. Änderung. Eine Begründung wurde nicht neu bekanntgemacht. Es gilt der Erläuterungsbericht zum "FNP 2010" in Verbindung mit allen Änderungen. Die Zeichnerische Darstellung liegt als PDF-Datei auf der Homepage der Hansestadt Buxtehude vor und ist als XPlanGML-Datei auf dem Niedersächsischen Umweltportal NUMIS frei verfügbar. Die 11. und 15. Änderung des FNP sind nicht in der XPlan-GML enthalten und separat als PDF-Dateien auf der Homepage der Hansestadt Buxtehude vorhanden.

Bebauungspläne Hansestadt Buxtehude

Der Bebauungsplan ist der verbindliche Teil der zweistufigen Bauleitplanung. Gemeinsam mit dem vorbereitenden Flächennutzungsplan handelt es sich um das wichtigste Planungsinstrument einer Gemeinde, um die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken vorzubereiten und zu leiten. Für die Hansestadt Buxtehude liegen Bebauungspläne mit ihren Änderungen sowie sonstige städtebauliche Satzungen als PDF-Dateien auf der Homepage der Hansestadt Buxtehude vor. Im Geoportal des Landkreis Stade liegen die Umringe der Buxtehuder Satzungen als PDF-, GPX- und KML-Dateien vor.

Elbdeicherhöhung Hinterbrack

Der Deichverband der II. Meile Alten Landes hat beim NLWKN die Zulassung für das Vorhaben "Elbdeicherhöhung Hinterbrack" gem. den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. § 12 Nds. Deichgesetz (NDG) beantragt. Für die rechtliche Zulassung des Vorhabens ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Der Deichverband der II. Meile Alten Landes plant den Elbdeich von der Landesgrenze zwischen Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg bis zu dem Deichsiel Ost von Hahnöfersand in vorhandener Trasse zu verstärken und zu erhöhen. Die Deichkilometrierung des Elbdeiches befindet sich bei dem Siel Ost bei 581+835 und endet an der Landesgrenze bei 583+895. Der Bauabschnitt hat damit eine Länge von ca. 2,0 km. Der Deichkörper soll im Zuge der Maßnahme gemäß der amtlichen Bestickfestsetzung auf +9,00 bzw. +9,30 m ü. NHN erhöht werden. Die Deichhöhe ist abhängig von der Lage des Hauptdeiches zur Elbe. Die Deichböschungen sind der Regelbauweise entsprechend mit einer Neigung von 1:3 (binnen) und 1:4 (außen) gleichbleibend, dadurch verbreitert sich das Deichprofil. Der Treibselräumweg ist im Zuge der Deichnacherhöhung gemäß den Bestickvorgaben höher zu legen, sodass dieser bei einem Neubau des Deiches den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ebenso wird die Deichberme zwischen Deichaußenböschung und Treibselräumweg verbreitert, sodass auch bei einer weiteren Erhöhung des Deiches der Weg nicht erneuert werden muss. Der benötigte und zum Teil bereits vorhandene und getrocknete Kleiboden wird aus dem Kleilager nahe Hahnöfersand Ost und Neuenschleuse angefahren. Zusätzlich soll Klei aus der in diesem Verfahren mit zu genehmigenden Bodenentnahme Bullenbruch (bei Horneburg) gewonnen werden. Zum Ausgleich der durch die Maßnahme verursachten erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind verschiedene Kompensationsmaßnahmen geplant. Die Maßnahmen sollen sowohl im Bereich der eigentlichen Deichbaumaßnahme als auch in den Samtgemeinden Horneburg, Lühe und Nordkehdingen, der Hansestadt Buxtehude sowie der Hansestadt Stade umgesetzt werden. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9 i. V. m. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit aktuell einhergehenden Beschränkungen erfolgte die Auslegung des Antrages mit den Planunterlagen nach § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) im Internet. Dort konnten die Unterlagen in der Zeit vom 18.08.2021 bis 17.09.2021 (jeweils einschließlich) über das zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen eingesehen werden: Daneben lagen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG im o. g. Zeitraum bei der Gemeinde Jork, den Samtgemeinden Horneburg, Lühe und Nordkehdingen sowie den Hansestädten Buxtehude und Stade während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 18.10.2021 zu der Planung äußern. Des Weiteren wurden die durch das Vorhaben in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden sowie die in Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden sodann in Vorbereitung auf den noch anzuberaumenden Erörterungstermin (der ggf. aufgrund der Covid-19-Pandemie in Form einer Onlinekonsultation gem. § 5 PlanSiG durchgeführt wird) ausgewertet. Aufgrund der Stellungnahmen und Einwendungen gab es noch Umplanungen im Bereich des geplanten Siels und bei einer Kohärenzmaßnahme. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit immer noch einhergehenden Einschränkungen wurde eine Onlinekonsultation durchgeführt, die gemäß § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG den Erörterungstermin ersetzt hat. Die Beteiligung im Rahmen der Onlinekonsultation wurde im Zeitraum vom 08.02.2023 bis 01.03.2023 nach ortsüblicher Bekanntmachung durchgeführt. Mit dem Eingang der Erwiderungen des Antragstellers zu den eingegangenen Stellungnahmen am 02.10.2025 wurde die Onlinekonsultation abgeschlossen. Am 16.02.2026 wurde dann der Planfeststellungsbeschluss erstellt, in dem die Erkenntnisse aus dem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren sowie der Onlinekonsultation eingeflossen sind. Jeweils eine Papierausfertigung des vollständigen Planfeststellungsbeschlusses einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie der planfestgestellten Unterlagen liegt in der Zeit vom 04.03.2026 bis einschließlich 17.03.2026 bei den betroffenen Gemeinden zur Einsichtnahme aus. Die Auslegung bei den betroffenen Gemeinden erfolgt nach ortsüblicher Bekanntmachung. Der Text dieser Bekanntmachung sowie der Antrag, der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und die planfestgestellten Unterlagen können im o. g. Auslegungszeitraum zusätzlich im Internet hier im UVP-Verbund der Länder eingesehen werden. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie nachstehend. Außerdem wird diese Bekanntmachung und der Planfeststellungsbeschluss zeitgleich auf der Internetseite des NLWKN unter https://www.nlwkn.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Wasserwirtschaft > Zulassungsverfahren > Hochwasserschutz > Elbdeicherhöhung Hinterbrack“ veröffentlicht. Von dort sind auch die festgestellten Planunterlagen über einen Link zu diesem UVP-Verbund der Länder einsehbar. Außerdem wird der Text dieser Bekanntmachung zeitgleich auf der Internetseite der Gemeinde Jork unter www.jork.de, der Samtgemeinde Horneburg unter www.horneburg.de, der Hansestadt Buxtehude unter www.buxtehude.de sowie der Hansestadt Stade unter www.stade.de veröffentlicht. Maßgeblich ist gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 VwVfG (Stand: 31.12.2023) der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Planfeststellungsverfahren für die Energietransportleitung „ETL 182 Elbe-Süd nach Achim“ der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH

Die Fa. Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) mit Sitz in Hannover plant die Errichtung und den Betrieb einer Energietransportleitung unter dem Projektnamen „ETL 182 Elbe-Süd nach Achim“ und hat gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Zulassung der Leitung bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Antragsgegenstand im Planfeststellungsverfahren sind die Errichtung und der Betrieb der Leitung. Das Vorhaben umfasst auch alle bauzeitlich erforderlichen Flächen und Anlagen sowie die für den Betrieb erforderliche dauerhafte Sicherung eines 12 m breiten Schutzstreifens (jeweils 6 m beidseitig der Rohrachse) und die Gewährleistung entsprechender Betriebszufahrten. Die etwa 86,9 km lange Leitung soll mit einem Durchmesser von DN 1400, einem maximalen Betriebsdruck von 84 bar und einer Verlegetiefe von mindestens einem Meter errichtet werden. Die Verlegung erfolgt weitgehend in Grabenbauweise, stellenweise auch durch geschlossene Verlegung, die eine Beanspruchung der Oberfläche vermeidet. Die Inbetriebnahme der Leitung ist für Ende des Jahres 2027 geplant. Durch das Vorhaben betroffen sind der Flecken Ottersberg, die Gemeinde Oyten, die Hansestadt Stade, die Samtgemeinden Fredenbeck, Harsefeld, Horneburg, Lühe, Selsingen und Tarmstedt sowie die Stadt Achim. Weiter sind die Gemeinde Neuenkirchen, die Samtgemeinden Fintel und Nordkehdingen sowie die Städte Buxtehude, Schneverdingen und Visselhövede durch trassenferne Kompensationsmaßnahmen betroffen. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Die Antragsunterlagen konnten vom 27.01.2025 bis zum 26.02.2025 öffentlich eingesehen werden, Einwendungen konnten bis zum 26.03.2025 erhoben werden. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern (§ 73 Abs. 6 VwVfG). Der Erörterungstermin wird durch eine Onlinekonsultation ersetzt (§ 27c VwVfG). Die Onlinekonsultation fand vom 11.07.2025 bis einschließlich 24.07.2025 statt. Am 07.08.2025 wurde der vorzeitige Beginn für einige Baumaßnahmen zugelassen. Die von der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) beantragte Energietransportleitung „ETL 182 Elbe-Süd nach Achim“ für Erdgas wurde vom LBEG am 19.12.2025 planfestgestellt.

Neubau der B 3 Ortsumgehung (OU) Elstorf mit Zubringer zur A 26

Der regionale Geschäftsbereich (rGB) Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat für das Vorhaben den Antrag auf Planfeststellung gem. § 17 ff FStrG bei der Planfeststellungsbehörde (NLStBV – Dezernat 41) beantragt. Das Vorhaben umfasst als Gesamtmaßnahme den Neubau der Ortsumgehung (OU) Elstorf (3. Bauabschnitt) sowie den Neubau der Ortsumgehung Ovelgönne/Ketzendorf (2. Bauabschnitt) einschließlich des verkehrsgerechten Umbaus der Rosengartenkreuzung (B 3/K 31/K 52) im Bereich Elstorf-Bachheide (Knotenpunkt 4). Die geplante Gesamtmaßnahme der OU schließt im Bereich des Knotenpunktes B 3/B 73 an den bereits fertiggestellten Bauabschnitt 1 (OU Neu Wulmstorf von B 73 bis A 26) an und endet im Verlauf der vorhandenen B 3 südlich des Knotenpunktes B 3/K 31/ K 52. Weiter ist geplant die Rosengartenkreuzung (B 3/K 31/K 52) im Bereich Elstorf-Bachheide als Folgemaßnahme verkehrsgerecht umzubauen (Knotenpunkt 4). Im Bereich des Knotenpunktes B 3 neu/B 3 alt wird die Neubautrasse durch die bereits vorhandene 110 kV-Hochspannungsfreileitung gekreuzt. Hier ist eine Änderung der Leitungstrasse (Ersatzneubau) der 110 kV-Leitung vorgesehen. Die Baustrecke der Gesamtmaßnahme einschl. des Umbaus des Knotenpunktes 4 hat eine Gesamtlänge von 6,75 km. Zur Verknüpfung mit dem vorhandenen Straßennetz liegen innerhalb der Baustrecke 4 Knotenpunkte. Für den Streckenverlauf der B 3n ist entsprechend der Entwurfsklasse EKL 2 der Regelquerschnitt RQ 11,5+ vorgesehen. Außerhalb der Knotenpunkte soll der zweistreifige Querschnitt jeweils abschnittsweise für eine Fahrtrichtung durch einen zusätzlichen Überholfahrstreifen aufgeweitet werden. Zur Querung kreuzender Straßen, Wege und Gewässer sind insgesamt zehn Ingenieurbauwerke (Brücken) geplant. Aus ökologischen Gründen ist im Ketzendorfer Forst eine Grünunterführung vorgesehen und im weiteren Verlauf der Baustrecke sind zwei Faunabrücken für die Vernetzung von Lebensräumen geplant. Für die Erhaltung der Wanderbeziehungen von Amphibien sollen insgesamt 39 Durchlässe neu hergestellt werden. Zudem sind abschnittsweise Irritations- und Kollisionsschutzeinrichtungen auf Bauwerken sowie Wildschutzzäune vorgesehen. Mit der geplanten Neubaustrecke soll im weiteren Verlauf der B 3n (BA 1) und der B 3 südlich Elstorf-Bachheide eine leistungsfähige Verbindung mit Zubringerfunktion zwischen den Bundesautobahnen (BAB) A 26 und A 1 (AS Rade) geschaffen werden, die gleichzeitig die Ortsdurchfahrten Ovelgönne/Ketzendorf sowie Elstorf verkehrlich entlasten soll. Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Stade auf dem Gebiet der Hansestadt Buxtehude in den Ortsteilen Ovelgönne und Ketzendorf sowie im Landkreis Harburg auf dem Gebiet der Gemeinde Neu Wulmstorf in den Ortsteilen Elstorf, Ardestorf und Elstorf-Bachheide. Landschaftsplanerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in den Gemeinden Appel, Moisburg, Horneburg und der Stadt Bremervörde vorgesehen. Für das Vorhaben besteht nach §§ 5, 6 und 7 UVPG i. V. m. Anlage 1 zum UVPG die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des UVPG. Für das Vorhaben einschl. der landschaftspflegerischen Maßnahmen werden Grundstücke im Landkreis Stade in der Hansestadt Buxtehude (Gemarkungen Ketzendorf, Ovelgönne, Immenbeck) und in der Samtgemeinde Horneburg (Gemarkung Horneburg) sowie im Landkreis Harburg in der Gemeinde Neu Wulmstorf (Gemarkungen Elstorf, Neu Wulmstorf, Schwiederstorf) und in der Samtgemeinde Hollenstedt (Gemarkungen Moisburg und Appel) in Anspruch genommen. Landschaftsplanerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in den Gemeinden Appel, Moisburg, Horneburg und der Stadt Bremervörde (Gemarkung Elm) vorgesehen. Eine Projektbeschreibung ist auch über den Link zum Antragsteller https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/projekte/bundesstrassen/b_3_ortsumfahrung_elstorf/ verfügbar.

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