Die Übertragung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU auf die beitretenden Länder Mitteleuropas und die daraus resultierende Finanzierung der Agrarpolitik durch die EU wird eine der gravierendsten Veränderungen in diesen Ländern sein. Aufgrund der großen gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Agrarsektoren der beitretenden Länder lassen sich bei einer Einführung der EU-Agrarpolitik signifikante gesamtwirtschaftliche Folgen erwarten. Daher erscheint bei der Untersuchung der agrarwirtschaftlichen Implikationen des EU-Beitritts der mitteleuropäischen Länder die Anwendung eines Allgemeinen Gleichgewichtsmodells (CGE-Modell) notwendig. In der Dissertation des Antragstellers wurde für Ungarn ein CGE-Modell entwickelt, mit dessen Hilfe zum einen die Auswirkungen der Transformation von einer zentralverwalteten zu einer marktwirtschaftlich orientierten Volkswirtschaft analysiert wurde. Zum anderen waren aber auch die Auswirkungen der Assoziierung mit der EU bzw. die EU-Vollmitgliedschaft Themen anderer Arbeiten des Antragstellers. So wurden vom Antragsteller bereits CGE-Modelle für die Länder Polen, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn entwickelt. Diese Modelle, die bereits einen Eindruck von den gesamtwirtschaftlichen Folgen einer Übertragung der GAP auf die beitretenden Ländern vermitteln, sollen im Rahmen des beantragten Forschungsstipendiums während eines Aufenthaltes an der University of Western Ontario weiterentwickelt und ergänzt werden.
Gemeinsame Agrarpolitik (GAP): - Politikfolgenabschätzung für die europäische und deutsche Agrarpolitik - ELER-Fachbegleitung (Koordinierung Gesamtbericht, Fachbegleitung der Förderbereiche Agrarumwelt- und - Klimamaßnahmen, Investitionsförderung in der Landwirtschaft, Ausgleichszulage) - Koordinierungs- und Unterstützungsaufgaben im Bereich Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und Ausgleichszulage - Wirtschaftlichkeitsanalysen - Koordinierung „Gesamtbetriebliche Qualitäts-Sicherung“ für landwirtschaftliche Unternehmen in Sachsen (GQS-SN Hof-Check) - Markt- und Preisbeobachtung für Bereiche der Gemeinsamen Marktordnung - Analysen zur sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft Informationsmanagement: - Nutzerplattformen Agrarstatus, Datenbank Planungsrichtwerte, Agrobench - Vollzug des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführung der EU (INLB) und des Testbetriebsnetzes in Deutschland - Koordinierungsstelle Fernerkundung - Agrarstatistik, Indikatorenmanagement
Dieser Datensatz stellt die Bodenbedeckung der Freien und Hansestadt Hamburg aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) im INSPIRE Zielmodell dar.
Ein Schlag stellt eine von einem Landwirt mit einer Kulturart beantragte Fläche innerhalb eines Feldblockes dar. Es können mehrere Schläge mit gleichen und/oder unterschiedlichen Nutzarten innerhalb eines Feldblockes liegen. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen. Enthält die Daten von 2019. Zukünftig wird der Datensatz jährlich um die Daten bis zum Vorjahr des aktuellen Wirtschaftsjahres erweitert.
Darstellung von stabilen (potentiellen) Ökologischen Vorrangflächen. Im Rahmen des Greenings sind Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche dazu verpflichtet, 5% ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) vorzuhalten und entsprechend zu bewirtschaften. Für die Umsetzung der ÖVF stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
Die Schutzkulisse der Moor- und Anmoorböden dient zum Vollzug des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes (DGLG) und zur Anwendung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union in Bezug auf den Standard GLÖZ 2 (Schutz von Feuchtgebieten und Mooren). Die Karte der Moor- und Anmoorböden zeigt Flächen nach DGLG § 3 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 und 7 sowie nach dem GLÖZ 2 Standard der GAP als orientierende Darstellung. Sie dient der Landwirtschaftsverwaltung beim Vollzug der Regelungen und gibt den Landwirtinnen und Landwirten Auskunft über die zur Prüfung der Anträge verwendeten Unterlagen. Für die Zugehörigkeit zur Kulisse der Moor- und Anmoorböden gelten folgende Mindestanforderungen: Im Boden bis 40cm unter Flur gibt es eine mindestens 10cm mächtige Schicht mit mindestens 15% Humus. Diese Prozentzahl entspricht den bodenkundlichen Kriterien für einen anmoorigen Boden, für Moorböden werden 30% Humus in einer Mächtigkeit von 30cm gefordert. Dabei ist zu beachten, dass sich die humusreiche Schicht entsprechend der Definition nicht zwingend an der Geländeoberfläche befinden muss. Die Karte wurde aus vorhandenen Informationsgrundlagen abgeleitet und durch Beprobung und Laboranalytik abgesichert. Es wird nicht nach Anmoor und Moor und auch nicht nach der Mächtigkeit der humosen Schichten differenziert. Es werden zusammenhängende Flächen >2 ha dargestellt. Ausnahmen gelten für inhaltlich zusammengehörige Flächen, die durch topographische Elemente wie Straßen und Fließgewässer voneinander getrennt vorliegen. Bei ihnen muss die Summe der Einzelflächen >2 ha sein. Die Karte ist nicht auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche beschränkt sondern zeigt die Moore und Anmoore über alle Nutzungsarten.
Beantragte Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche. Sie unterliegen den CrossCompliance-Regelungen. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
Darstellung von landwirtschaftlich genutzten Feldblockteilen, die im Nahbereich eines Gewässers liegen und eine durchschnittliche Hangneigung aufweisen, die nach §6 5 Düngeverordnung bzw. §38a Wasserhaushaltsgesetz einer Berücksichtigung unterliegen. Es werden drei Hangneigungsklassen unterschieden: 5 - 10 %, 10 - 15 % und 15 und größer.
Welche Weichen müssen gestellt werden, damit die Landwirtschaft zukunftsfähig bleibt? Wie lassen sich wirtschaftliche Stabilität und ökologische Verantwortung verbinden? Und welche Lösungen sind nötig, um den aktuellen Herausforderungen auf Landes-, Bundes- und Europaebene gerecht zu werden? Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze hat beim heutigen Pressedialog in Berlin einen Überblick über die drängendsten agrarpolitischen Themen für das Jahr 2025 gegeben. Mit klaren Ansätzen und Forderungen zeigt er auf, wie aus Sicht des Landes Sachsen-Anhalt die Landwirtschaft gestärkt und zukunftsfähig gestaltet werden kann. 1. Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist zentral für die Zukunft der Landwirtschaft und ländlicher Räume. Ziel ist es, Klimaschutz, Biodiversität und Wirtschaftlichkeit in Einklang zu bringen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu gefährden. Forderungen für die GAP nach 2027/2028 Minister Sven Schulze: „ Die GAP muss eine finanziell gesicherte, unbürokratische und wirtschaftlich tragfähige Agrarpolitik bieten, die alle Betriebsgrößen berücksichtigt und gleichzeitig Klimaschutz, Biodiversität sowie Lebensmittelsicherheit in den Fokus rückt.“ 2. Forderungen an die EU-Politik 2.1 Umgang mit dem Wolf 2.2 EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) 2.3 EU-Wiederherstellungsverordnung (NRL) Minister Sven Schulze: „ Wir fordern praxisnahe, gerechte und wirtschaftlich tragfähige Lösungen auf EU-Ebene. Unser Ziel ist eine Politik, die Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialinteressen in Einklang bringt.“ 3. Bürokratieabbau in der Landwirtschaft Herausforderungen Forderungen: Schnelle und spürbare Maßnahmen: Praxisgerechte Reformen: Verbindliche Umsetzung: Minister Sven Schulze: „ Wir fordern einen energischen Bürokratieabbau, um unsere Landwirte effektiv zu entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.“ 4. Schwerpunkte der Agrarpolitik im Bund 4.1 Düngegesetz und Monitoringverordnung 4.2 Pflanzenschutz 4.3 SBR-Krankheit in Zuckerrüben und Kartoffeln 4.4 Umweltbundesamt (UBA) und Pflanzenschutzmittel 4.5 Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) Minister Sven Schulze: „Wir fordern eine praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte Agrarpolitik, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit gleichermaßen stärkt. Bürokratieabbau, Förderung von Innovationen und der Schutz landwirtschaftlicher Interessen stehen im Mittelpunkt.“ 5. Agrardiesel und Biokraftstoffe Herausforderungen: Forderungen Minister Sven Schulze: „Eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft braucht die Rückkehr zur Agrardieselrückvergütung, kombiniert mit gezielter Förderung nachhaltiger Technologien. Nur so lassen sich Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz gleichermaßen sichern.“ 6. Zukunftsthemen der Agrarpolitik 6.1 Digitalisierung in der Landwirtschaft 6.2 Förderung des Generationswechsels Minister Sven Schulze: „Die Zukunft der Agrarpolitik liegt in der Förderung von Innovationen und der Unterstützung der nächsten Generation. Digitalisierung und Generationswechsel sind zentrale Hebel, um eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Landwirtschaft zu sichern. Die Landwirtschaft der Zukunft ist digital, nachhaltig und in den Händen junger Talente – diese Transformation gestalten wir aktiv!“
2013 wurde die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU mit dem Ziel reformiert, die negativen Umweltwirkungen der Landwirtschaft zu reduzieren. Insbesondere wurde das Greening eingeführt, das Landwirte und Landwirtinnen verpflichtet umweltfreundliche Bewirtschaftungsmethoden zur Anbaudiversifizierung, Grünlanderhalt und Ökologischen Vorrangflächen umzusetzen. Mithilfe von Daten der Agrarstrukturerhebung und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKos) wurde die GAP-Reform auf ihre Umweltwirkung hin analysiert. Konkret wurde untersucht, wie sich die Einführung des Greenings auf ökologisch wertvolle Flächen, die Vielfalt von Ackerkulturen, den Erhalt des Dauergrünlandes und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ausgewirkt hat. Fachliche Schwerpunkte darüber hinaus sind der ökologische Landbau und die Nutztierhaltung. Veröffentlicht in Texte | 142/2025.
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