Die Landwirtschaft erbringt verschiedenste Funktionen bzw. Leistungen, die weit über die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Fläche und die Produktion von Lebensmitteln hinausgehen. Zusätzlich zur reinen Agrarproduktion bzw. Produktion marktfähiger Güter produzieren landwirtschaftliche Betriebe eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen (sogenannte non-commodity outputs bzw. Nicht-Marktgüter), die unterschiedliche Elemente der 'Multifunktionalität' in der Landwirtschaft darstellen (OECD, 2001). Diese vielfältigen Produkte und Dienstleistungen haben oft die Eigenschaften öffentlicher Güter. Um den gesellschaftlichen Wert, der mit den unterschiedlichen Funktionen bzw. Leistungen landwirtschaftlicher Betriebe verbunden ist, einschätzen zu können, kann die Multifunktionalität im Kontext von (positiven und negativen) externen Effekten betrachtet werden. Als Nebenprodukte oder Wirkungen der landwirtschaftlichen Produktion bzw. der Tätigkeiten landwirtschaftlicher Betriebe sind diese externen Effekte gesellschaftlich relevant.
Im Laufe der Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurde dem Umstand der non-commodity outputs bzw. positiven und negativen externen Effekten der Landwirtschaft zunehmend Rechnung getragen, insbesondere im Rahmen der Programme zur Ländlichen Entwicklung. Im Zuge dessen werden auch bestimmte überbetriebliche Leistungen und Funktionen landwirtschaftlicher Betriebe (z.B. Landschaftspflege, umweltrelevante Aktivitäten, ökologische oder infrastrukturelle Funktionen etc.) als Wert für die Gesellschaft anerkannt. Damit bei der weiteren Ausgestaltung von Instrumenten und Maßnahmen der GAP überbetriebliche Leistungen und Funktionen landwirtschaftlicher Betriebe miteinbezogen werden können, sind diese Leistungen und Funktionen zu erfassen sowie ihr gesellschaftlicher Wert zu ermitteln.
Ziel des Forschungsprojektes, das von der Technischen Universität München koordiniert wird, ist eine umfassende Analyse der Funktionen und Leistungen landwirtschaftlicher Betriebe bzw. ihrer positiven und negativen externen Effekte sowie eine Quantifizierung des gesellschaftlichen Wertes von Aspekten der Landwirtschaft. Jene Leistungen der Betriebe für die Gesellschaft, die über die reine landwirtschaftliche Produktion hinausgehen, sind zu bestimmen und zu bewerten.
Im Rahmen des Projektes werden Literaturstudien erarbeitet und empirische Untersuchungen durchgeführt. Laut Technischer Universität München sollen bei der empirischen Analyse die kausalen Effekte der Landwirtschaft und die gesellschaftliche Bewertung dieser Effekte in einer integrierten Weise ermittelt werden. Die Quantifizierung des gesellschaftlichen Wertes von Aspekten der Landwirtschaft soll für bestimmte Regionen erfolgen (geplant sind Bayern, Österreich, Südtirol, Norwegen). Dafür werden Befragungen in den Regionen sowie die Erarbeitung eines entsprechenden Datenpools durchgeführt. (Text gekürzt)
<p>Das Umweltbundesamt (UBA) entwickelt und betreut Forschungsprojekte, die sowohl von externen Einrichtungen, als auch vom UBA selbst bearbeitet werden. Im Bereich Landwirtschaft werden dabei die Umweltwirkungen der Landwirtschaft analysiert und politische Handlungsempfehlungen zum Schutz der Umwelt entwickelt.</p><p><strong>Forschungsprojekte im Bereich Landwirtschaft</strong></p><p>Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick zu ausgewählten landwirtschaftlichen Forschungsprojekten am <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>. Unser Ziel ist es, mithilfe der Forschung, ein möglichst breites Verständnis zu Grundsatzfragen, Ursachen, Wechselwirkungen und Zielkonflikten im Bereich der Umweltwirkung der Landwirtschaft entwickeln und fachlich fundierte Strategien, Konzepte und Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und zur (Weiter-) Entwicklung agrarumweltpolitischer Instrumente ermöglichen.</p><p><strong>Hintergrund: Forschung am Umweltbundesamt</strong></p><p>Zu den Aufgaben des Umweltbundesamts zählen die Beobachtung und Bewertung des Umweltzustands sowie die Beratung politischer Entscheidungsträger*innen. Eine Grundlage dafür bilden Forschungsprojekte, die auch für die weiteren Aufgaben des UBA, wie die Information der Öffentlichkeit und die Umsetzung von Umweltgesetzen, genutzt werden.</p><p>Als Bindeglied zwischen Forschung und Politik dient der Ressortforschungsplan (REFOPLAN) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a>), der die aktuellen Forschungsthemen formuliert. Die meisten der Forschungsprojekte werden durch die nachgeordneten Behörden fachlich betreut und von externen Forschungsnehmer*innen bearbeitet. Einige Projekte werden auch im UBA als<em>Eigenforschung</em>durchgeführt.</p><p>Das UBA ist bei der Projektplanung und -umsetzung sowie der Wahl der wissenschaftlichen Methoden frei und forscht ergebnisoffen. Es gelten die Regeln zur guten wissenschaftlichen Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft.</p><p>Teilprojekt 1: Nutztierhaltung zukunftsfähig gestalten (FKZ: 3722 36 202 0)<br>Teilprojekt 2: Landnutzung und Transformationspfade (FKZ 3723 36 201 0)Laufzeit: 2023 bis 2026EigenforschungProjektwebseite: Forschungsprojekt „Ernährung und Landwirtschaft mit Zukunft“Laufzeit: Dezember 2020 bis Juli 2024Auftragnehmer: Universität Gießen und DöhlerAgrarSteckbrief: E-MoLLLaufzeit: Mai 2020 – März 2024Auftragnehmer: Universität GießenSteckbrief: DüngEvalLaufzeit: Juli 2020 – Juni 2024Auftragnehmer: Thünen Institut, Julius Kühn-InstitutSteckbrief: GAPEval IIIAuftragnehmer: Öko-Institut und Universität RostockAbschluss: September 2022Projektwebseite: Die neue GAP – wieviel Klimaschutz steckt in der 1. Säule?Klimaschutz in der GAP 2023 - 2027Auftragnehmer: Thünen-Institut und Julius Kühn-InstitutAbschluss: Juli 2022Webseite Auftragnehmer: Thünen Institut: Umweltwirkungen der Agrarreform von 2013 (GAPEval II)Evaluierung der GAP-Reform von 2013 aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenbankanalyse von InVeKoS-Daten der BundesländerGeringe Umweltwirkung, hohe KostenAuftragnehmer: Öko-Institut e.V.Abschluss: September 2021Pressemitteilung: Umweltbilanz von Milch: Weidehaltung schlägt StallhaltungSichtbarmachung versteckter Umweltkosten der Landwirtschaft am Beispiel von MilchproduktionssystemenAuftragnehmer: Humboldt-Innovation GmbHAbschluss: Juni 2021Verbesserung der Wirksamkeit und Praktikabilität der GAP aus UmweltsichtAuftragnehmer: Universität GießenAbschluss: November 2020Novellierung der Stoffstrombilanzverordnung: Stickstoff- und Phosphor-Überschüsse nachhaltig begrenzenAuftragnehmer: AFC Public Services GmbH und enteraAbschluss: Juli 2020Projektwebseite: Standards des Lebensmitteleinzelhandels belasten die UmweltUmwelt- und klimarelevante Qualitätsstandards im LebensmitteleinzelhandelMehr Natürlichkeit im Obst- und Gemüseregal – gut für Umwelt und KlimaAuftragnehmer: FiBL Projekte GmbHAbschluss: März 2020Entwicklungsperspektiven der ökologischen Landwirtschaft in DeutschlandAuftragnehmer: Thünen-InstitutAbschluss: Dezember 2018Webseite Auftragnehmer: Thünen Institut: Umweltwirkungen der Agrarreform von 2013 (GAPEval)Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes – Abschlussbericht GAPEval IGestaltung und Umsetzung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik ab 2021 – Übersicht über die politischen DebattenAuftragnehmer: FiBL Projekte GmbH und Projektbüro mareg markt+regionAbschluss: Mai 2018Landwirtschaft - quo vadis?Auftragnehmer: Universität für Bodenkultur, Department für Nachhaltige AgrarsystemeAbschluss: April 2018Tierwohl und Umweltschutz – Zielkonflikt oder Win-Win-SituationAuftragnehmer: Ecologic Institut gGmbHAbschluss: September 2017Land Degradation NeutralityAuftragnehmer: Projektbüro mareg (markt+region)Abschluss: März 2017Umsetzung der EU-GAP-Reform (2014-2020) in den EU-Nachbarstaaten
<p>Grünland (Wiesen und Weiden) sind ökologisch wertvolle Flächen in der Agrarlandschaft und Bestandteil einer multifunktionalen Landwirtschaft. Als Dauergrünland gelten Wiesen und Weiden, die mehr als fünf Jahre nicht als Acker genutzt wurden. Der Flächenanteil hat seit Anfang der 1990er Jahre abgenommen. Der Verlust wurde gestoppt, jedoch muss Dauergrünland erhalten werden, damit das so bleibt.</p><p>Gefährdung des Grünlands</p><p>Grünlandflächen wie Mäh- und Streuwiesen sowie Weiden werden intensiv oder extensiv zur Nahrungs- und Futtermittelherstellung sowie zur Biomassegewinnung für die Energieerzeugung bewirtschaftet und sind wichtig für den Naturschutz. In den Jahren vor 2013 ist das Grünland in Deutschland stark unter Druck geraten, denn es wurde häufig zu Ackerland umgebrochen (umgepflügt). Erst ab 2014 sind die Dauergrünlandflächen und ihr Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche wieder leicht gestiegen. Dies liegt zum einen an der EU-Agrarreform 2013, die den Erhalt von Dauergrünland über sogenannte „Greening“-Auflagen ab 2015 regelte sowie an landesrechtlichen Regelungen einzelner Bundesländer. Über eine allgemeine Genehmigungspflicht für den Umbruch und ein vollständiges Umwandlungs- und Pflugverbot für besonders schützenswertes Dauergrünland soll der Verlust nachhaltig gestoppt werden. Nach wie vor sind die Ursachen des Grünlandumbruchs jedoch nicht beseitigt. Dies gilt besonders für den Bedarf an ackerbaulichen Futtermitteln, die Förderung des Anbaus von Energiepflanzen sowie die Nutzungsaufgabe, also das Einstellen der Bewirtschaftung. Jedes Jahr gehen zudem landwirtschaftliche Flächen, v.a. für Siedlungs- und Verkehrsflächen, verloren. Deshalb ist davon auszugehen, dass das Grünland auch zukünftig unter Druck stehen und die Nutzung weiter intensiviert wird. Ein wirksamer Grünlandschutz bleibt damit von herausragender Bedeutung.</p><p>Die Abbildung "Gesamtfläche von Dauergrünland und Anteil an der landwirtschaftlich genutzen Fläche" zeigt den Rückgang des Dauergrünlands absolut und als Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) in Deutschland. Während 1991 noch über 5,3 Millionen Hektar (Mio. ha), beziehungsweise 31,1 % der LF als Dauergrünland bewirtschaftet wurden, waren es 2024 nur rund 4,7 Mio. ha bzw. 28,5 % der LF. Gegenüber 2023 ist die Gesamtfläche des Dauergrünlands 2024 um rund 10.000 ha leicht gestiegen. Aktuelle Daten für das Grünland in den Bundesländern liegen derzeit noch nicht vor (siehe Tab. „Dauergrünlandflächenanteil und Veränderung in den Bundesländern“).</p><p>Ökologische Bedeutung des Grünlands</p><p>Das Grünland erfüllt über die landwirtschaftliche Produktion hinaus vielfältige Funktionen in der Agrarlandschaft. Es bietet Möglichkeiten für Freizeit und Erholung und hat einen hohen ästhetischen Naturwert. Auf Grünlandstandorten kommen über die Hälfte aller in Deutschland beobachteten Tier- und Pflanzenarten vor. Damit haben sie große Bedeutung für den Artenschutz und den Erhalt der Artenvielfalt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>). Extensiv bewirtschaftetes Grünland mit nährstoffarmen Böden ist ein wichtiger Lebensraum für artenreiche, seltene Pflanzengesellschaften und daran angepasste, zum Teil gefährdete Tierarten. Rund 40 % aller in Deutschland gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen kommen im Grünland vor<a href="https://bfn.bsz-bw.de/frontdoor/deliver/index/docId/1661/file/Schrift670.pdf">(BfN 2023)</a>.</p><p>Wegen der ganzjährigen Vegetation ist der Boden im Grünland gegenüber Austrocknung und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Erosion#alphabar">Erosion</a> durch Wind und Wasser geschützt und verfügt über besonders hohe Humusgehalte sowie eine hohe Wasserspeicherkapazität. Aufgrund der guten Aggregatstabilität des Humus und des hohen Makroporenanteils des Bodens neigen Grünlandstandorte weniger zu Verschlämmungen. Das Niederschlagswasser kann auch bei <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Starkregen#alphabar">Starkregen</a> gut versickern. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund sich wandelnder Klimaverhältnisse mit extremen Witterungsereignissen wichtig.</p><p>Bedeutung für den Boden- und Klimaschutz</p><p>Dauergrünlandflächen sind wichtig für den Boden- und Gewässerschutz und leisten einen wichtigen Beitrag zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>. Der Humusanteil des Bodens speichert Kohlenstoff (der damit der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a> entzogen wird) und dient als Kohlenstoffsenke. Der Erhalt und die Ausdehnung von Dauergrünland in empfindlichen Lagen, wie landwirtschaftlich genutzten Hangbereichen oder Überschwemmungsgebieten, schützt den Boden vor Abschwemmung. Im Randbereich von Gewässern übernimmt Grünland Pufferfunktionen, verhindert den Eintrag von Nähr- und Schadstoffen und trägt so zum Schutz der Oberflächengewässer und zum Trinkwasserschutz bei. Ein Umbruch des Grünlands zu Ackerflächen belastet die Hydro- und Atmosphäre, da mit dem einhergehenden Humusabbau verstärkt Nitrat (NO3-), Lachgas (N2O) und Kohlendioxid (CO2) freigesetzt werden.</p><p>Schutz des Grünlands</p><p>Seit 2015 ist die Umwandlung des Grünlands durch die Greening-Regelungen beschränkt. Außerdem greifen für den Schutz von Dauergrünland auch nationale ordnungsrechtliche Regelungen wie z.B. das Wasserhaushaltsgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz und landesrechtliche Regelungen zum Schutz des Dauergrünlands. Der Verlust des Grünlands konnte damit weitestgehend gestoppt werden. Auch in der aktuellen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik, die 2023 startete, wird der Erhalt des Grünlands in der sogenannten Konditionalität geregelt und ist damit Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen. Die Regelungen zum Erhalt des Dauergrünlands werden unter GLÖZ 1 fortgeführt. Demnach besteht für die Umwandlung von Dauergrünland eine Genehmigungspflicht und ist nur bei gleichzeitiger Neuanlage von Dauergrünland auf Ackerland möglich. Dies ist zwar generell zu begrüßen, allerdings ist zu bedenken, dass eine Umwandlung von Dauergrünland wesentlich schneller und mehr CO2freisetzt, als durch Neuanlage gebunden werden kann (<a href="https://onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1111/j.1365-2486.2011.02408.x">Poeplau et al. 2011</a>). Außerdem gibt es Ausnahmeregelungen, die z.B. für den Zeitpunkt der Einsaat und die Größe der umzubrechenden Flächen gelten. Einige Bundesländer (z.B. Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg) haben zudem landesrechtliche Regelungen zum Umbruch von Grünland erlassen. In diesen Bundesländern ist jede Umwandlung von Dauergrünland in Acker grundsätzlich verboten. Verstöße gegen dieses Verbot sind Ordnungswidrigkeiten, allerdings sind Ausnahmen und Befreiungen möglich. Ausschließlich für sensibles Dauergrünland auf sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Natura-2000#alphabar">Natura-2000</a>-Flächen in FFH-Gebieten (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=Flora#alphabar">Flora</a>-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=Fauna#alphabar">Fauna</a>-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Habitat#alphabar">Habitat</a>-Gebieten) gilt ein absolutes Umwandlungs- und Pflugverbot.</p><p>Der Schutz von Dauergrünland ist eine wichtige Maßnahme für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a> und den Erhalt der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>. Auch die nächste Reform der Europäischen Agrarpolitik ab 2027 muss mit ihren Fördermechanismen das Grünland konsequent schützen und fördern.</p>
Bericht zur Lage der
Landwirtschaft
des Landes Sachsen-Anhalt
2022
Impressum:
Herausgeber:Ministerium für Wirtschaft, Tourismus,
Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Hasselbachstraße 4
39104 Magdeburg
Redaktion:Abteilung 4
Referat 42
E-Mail:Annette.von-Sayn-Wittgenstein@mw.sachsen-anhalt.de
Landwirtschaft, Agrarmärkte, Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit
Pflanzliche Erzeugung, Bio- und Gentechnik, Ökologischer Landbau,
Agrarökonomie/Beratung, Digitalisierung in der Landwirtschaft
Der Umwelt zuliebe chlorfrei!
Diese Schrift darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der
Wahlwerbung verwendet werden. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an
Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben politischer Informationen oder
Werbemittel.
Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,
die Landwirtschaft prägt Sachsen-Anhalt wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig. Sie ist das
Rückgrat unseres ländlichen Raums. Der vorliegende Agrarbericht stellt Ihnen in bewährter
Weise die Strukturen, Leistungen und Ergebnisse auf Basis der Agrarstrukturerhebung und
des Testbetriebsnetzes vor.
Das hier vorgestellte Wirtschaftsjahr 2021/2022 wurde beeinflusst durch die Folgen der
Corona-Pandemie und insbesondere auch durch die Auswirkungen des russischen
Angriffskrieges gegen die Ukraine.
Nach dem Dürrejahr 2018 konnte auch in den außergewöhnlich trockenen Folgejahren keine
Entspannung im Bereich der Wasserversorgung vermeldet werden. Der anhaltende
Klimawandel wird die landwirtschaftlichen Unternehmen noch stärker als in der Vergangenheit
zu neuen Lösungen drängen. Das Risikomanagement in den Unternehmen bleibt weiterhin ein
Schwerpunkt der unternehmerischen Entscheidungen. Auch um parallel den immer weiter
steigenden gesellschaftlichen Anforderungen gerecht werden zu können.
Der Umbau der Tierhaltung und die dafür vom Bund 2022 vorgelegten Eckpunkte haben für
viele Diskussionen gesorgt. An dem bundesweit enormen Rückgang der Schweinebestände
wurde dabei deutlich, dass fehlende Gesamtkonzepte und unklare politische Vorgaben die
Tierhaltung in Deutschland gefährden. Sie bergen die Gefahr der Abwanderung der Produktion
in Länder, in denen diesem Thema nicht der entsprechende Stellenwert beigemessen wird.
Solch eine Entwicklung führt zum Verlust von Wertschöpfung im ländlichen Raum.
Mit dem Krieg in der Ukraine wird deutlich, dass die sichere Versorgung der Bevölkerung mit
Nahrungsmitteln noch immer eine wesentliche Aufgabe der Landwirtschaft ist – sowohl in
Sachsen-Anhalt als auch in Deutschland und der Europäischen Union. Der Krieg offenbarte
der breiten Öffentlichkeit, wie die Märkte miteinander verwoben sind. Steigende Energie- und
Betriebsmittelpreise hatten auch landwirtschaftliche Unternehmen im Griff. Die Märkte
reagierten sehr sensibel auf neue Nachrichten. Die erhöhte Volatilität der Preise erschwerte
Planungsprozesse in landwirtschaftlichen Unternehmen.
Die steigende Inflation führte auch zu einem veränderten Verbraucherverhalten. Sahen sich
Hofläden in der Corona-Pandemie noch erfolgreichen Zeiten gegenüber, führten
Kaufzurückhaltung und ein erhöhtes Preisbewusstsein im Zuge des Krieges zu einem
Nachfrageeinbruch bei der Direktvermarktung.
Die agrarpolitische Herausforderung der Zukunft wird darin liegen, die zur Verfügung
stehenden Instrumente effektiv und effizient einzusetzen, um auch weiterhin eine nachhaltige
Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt gewährleisten zu können. Dazu ist es notwendig, die
gesellschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft einkommenswirksam zu entlohnen. Ob die
aktuelle Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, die seit 2023 greift, dazu die richtigen Wege
gefunden hat, bezweifle ich. Wichtig ist, dass die Landwirtinnen und Landwirte nun erst einmal
verlässliche Rahmenbedingungen haben, damit Landwirtschaft wieder planbarer ist.
Sven Schulze
Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
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