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s/cap-reform/GAP-Reform/gi

Structural Supply Side Management in EU ETS

The review of the market stability reserve (MSR) is one of the key elements of the forthcoming reform of the EU ETS. This report assesses if the MSR is designed in a way that it can fulfil its pur-pose to provide sufficient supply-side flexibility under the cap. The authors discuss different op-tions for adapting and complementing the MSR parameters, such as the intake rate and thresholds for interventions, and how to increase the speed of the MSR response including the pros and cons of introducing a hybrid system with price and quantity-based triggers. Preferable reforms to key elements of the MSR are proposed and assessed against the current and an enhanced cap architec-ture that might be agreed following the adoption of EU’s more ambitious emission reduction target for 2030. Veröffentlicht in Climate Change | 39/2021.

Klimaschutz und Emissionshandel in der Landwirtschaft

Obwohl rund 13 Prozent des ⁠ Treibhausgas ⁠-Ausstoßes in Deutschland direkt oder indirekt aus der Landwirtschaft stammen, fehlen bislang noch konkrete Klimaschutzziele und Handlungskonzepte für diesen Bereich. Das ⁠ UBA ⁠-Papier untersucht deshalb die Möglichkeiten und Grenzen eines Emissionshandels in der Landwirtschaft. Es zeigt, dass noch erheblicher Forschungsbedarf besteht und der Emissionshandel durch weitere Instrumente flankiert werden müsste. Dazu gehört auch eine Reform der EU-Agrarpolitik. Veröffentlicht in Climate Change | 01/2013.

Umsetzung der EU-GAP-Reform (2014-2020) in den EU-Nachbarstaaten

Die GAP-Reform 2013/2014 hat eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, die zugunsten des Umweltschutzes von den Mitgliedsstaaten genutzt werden könnten. Diese werden derzeit von den Mitgliedsstaaten nicht ausreichend in Anspruch genommen. Vielmehr werden diejenigen Gestaltungsvarianten angewendet, die aus Sicht des Umweltschutzes negativ zu bewerten sind. Der vorliegende Bericht zeigt die Umsetzung der GAP-Reform in Frankreich, Niederlande, Dänemark und Österreich. Aus dem Bericht ergibt sich die Forderung aus Sicht des Umweltschutzes, die gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten optimaler zu nutzen und langfristig über eine grundlegende Überarbeitung der Agrarpolitik nachzudenken. Veröffentlicht in Texte | 48/2017.

Geringe Umweltwirkung, hohe Kosten

Das Papier fasst die wichtigsten Ergebnisse des Vorhabens „Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik aus Sicht des Umweltschutzes II“ zusammen. Mithilfe von Landnutzungsdaten wurde analysiert wie sich die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik aus dem Jahr 2013 auf die Umwelt ausgewirkt hat. Die Ergebnisse zeigen, dass in keinem der Bereiche des Greenings (Dauergrünland, Ökologische Vorrangflächen, Feldfruchtdiversität) wesentliche Umweltwirkungen erreicht werden konnten. Das Papier zeigt aber auf wie Verbesserungen möglich sind. So kann eine Förderung von grünen Maßnahmen die nicht pauschal nach Fläche orientiert ist, sondern sich an den entgangenen Gewinnen der Landwirt*innen orientieren, zu positiveren Umweltwirkungen im Allgemeinen und insbesondere in hochproduktiven Ackerbaustandorten führen. Veröffentlicht in Texte | 71/2021.

Evaluierung der GAP-Reform von 2013 aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenbankanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer

2013 wurde die Gemeinsame Agrarpolitik mit dem Ziel reformiert, die negativen Umweltwirkungen der Landwirtschaft zu reduzieren. Insbesondere wurde das Greening eingeführt, dass Landbewirtschaftende verpflichtet umweltfreundliche Bewirtschaftungsmethoden umzusetzen. Mithilfe von Daten der Agrarstrukturerhebung, der Bodennutzungshaupterhebung sowie des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKos) der Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurde die GAP-Reform auf ihre Umweltwirkung hin analysiert. Konkret wurde untersucht wie die Einführung des Greenings sich auf ökologisch wertvollen Flächen, die Vielfalt von Ackerkulturen, den Erhalt des Dauergrünlandes und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ausgewirkt hat. Veröffentlicht in Texte | 75/2022.

Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes - GAPEval

Mit der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) 2013 wurde, neben einer gerechteren Verteilung der Agrarförderung, eine stärkere Ausrichtung auf ökologische Ziele angestrebt. Zentrales Element für eine nachhaltigere, ökologisch ausgerichtete Agrarförderung war dabei das Greening mit den drei verpflichtenden Elementen Kulturartendiversität, Grünlandschutz und Etablierung ökologischer Vorrangflächen auf 5 % des Ackerlandes. Die ökologische Wirksamkeit der damit verbundenen Regelungen wurde bereits vorab kontrovers diskutiert, ebenso wie die Verhältnismäßigkeit des damit einhergehenden Management- und Kontrollaufwandes für die Landwirte und Landwirtschaftsbehörden. Aufwand und Nutzen sind daher im Rahmen wissenschaftlicher Studien zu analysieren und zu evaluieren. Das Forschungsprojekt "Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes" analysierte landwirtschaftliche Landnutzungsänderungen im Zeitraum von 2010 bis 2015 in Deutschland. Im Fokus lagen dabei Veränderungen durch die Agrarreform sowie daraus resultierende Effekte auf den abiotischen Ressourcenschutz. Zur Beantwortung der Forschungsfrage wurde zunächst eine Dokumentenanalyse ausgewählter ländlicher Entwicklungsprogramme vorgenommen und zusätzlich Be-fragungen landwirtschaftlicher Betriebe sowie von Vertretern aus der Agrarverwaltung und Beratung. Ergänzend dazu wurde eine statistische Analyse der Daten des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKos) von sieben Bundesländern für den Zeitraum 2010 bis 2015 vorgenommen. Quelle: Forschungsbericht

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik braucht eine verbindliche und wirkungsvolle Ökologisierung der ersten Säule

Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für 2014-2020 ist eine Stärkung ökologischer Aspekte unverzichtbar. Eine Rechtfertigung des EU-Agrarhaushalts ist aus Sicht der Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) künftig nur noch nach dem Prinzip „Öffentliche Gelder für öffentliche Güter“ möglich. Gerade in der ersten Säule der GAP (den Direktzahlungen) ist dieses Prinzip bisher jedoch nicht verankert. Um dies innerhalb des politisch realistischen Rahmens zu erreichen, ist die Einführung einer effektiven und verbindlichen Ökologisierungskomponente („Greening“) innerhalb der ersten Säule unverzichtbar.

The legislative proposals for the reform of the CAP

The EU Commission proposals for the reform of the Common Agricultural Policy (CAP) for 2014-2020 aim at contributing to improved integration of agriculture, environmental protection and climate mitigation (integration scenario). Overall, they are to give more weight to the principle of “public money for public goods” and thus reinforce the legitimacy of the continued substantial expenditure on the agricultural sector. In the proposals, the KLU can see a number of good approaches in principle. However, in their finer detail these remain half-hearted and thus jeopardize the achievement of the objectives set out in the proposals.

Die EU-Agrarpolitik – viel Geld mit wenig Wirkung

Die EU-Agrarpolitik – viel Geld mit wenig Wirkung Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (kurz GAP) verfolgt im Kern seit mittlerweile 60 Jahren die gleichen Ziele. Umwelt- und Naturschutzzielen wird sie dabei nicht gerecht, die landwirtschaftlich verursachten Probleme auf Boden, Wasser, Luft, Klima und Biodiversität sind dramatisch. Es ist Zeit – die zukünftige GAP muss eine nachhaltige, umwelt- und naturverträgliche Landwirtschaft fördern. Die Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) sind seit mittlerweile mehr als 60 Jahren die gleichen: Im Kern geht es darum, die Produktion zu steigern, den landwirtschaftlich Beschäftigten ein ausreichendes Auskommen und der breiten Bevölkerung Nahrungsmittel in ausreichendem Maße zu günstigen Preisen bereitzustellen. Spätestens seit sich in der EU vor rund 40 Jahren Butterberge und Milchseen bildeten, ist klar, dass die Ziele der Produktivitätssteigerung und der Versorgungssicherheit als übererfüllt gelten können. Zugleich wird immer deutlicher, dass die GAP nicht ausreichend zum Umwelt- und Naturschutz beiträgt. Gleichwohl wurden die Ziele und Instrumente der GAP bisher nicht an die neuen gesellschaftlichen Herausforderungen angepasst. Nach wie vor entfallen mehr als ein Drittel des EU-Haushalts auf die GAP und tatsächlich könnte von diesen Geldern eine große Steuerungswirkung ausgehen: In Deutschland machen die Zahlungen der GAP im Schnitt etwa 50% der betrieblichen Einkommen aus. Sinnvoll verwendet könnten diese Gelder einen entscheidenden Hebel für eine zukunftsfähige und umweltschonende Ausrichtung der europäischen Landwirtschaft darstellen – sie tun es jedoch nicht. Im Rahmen der MacSharry Reform 1992 – der letzten grundlegenden Reform der GAP – wurde eine Abkehr von der direkten Produktionsstützung hin zu den gegenwärtigen Direktzahlungen eingeführt. Seitdem wird der Großteil der Gelder über die flächengebundene Direktzahlungen der ersten Säule weitestgehend pauschal an die landwirtschaftlichen Betriebe verteilt. Die ökologische Steuerungswirkung der Direktzahlungen ist minimal. Bei der letzten Reform 2013 wurde zwar das Greening eingeführt: Der Erhalt der Direktzahlungen sollte an die Einhaltung einfacher aber wirksamer Maßnahmen gekoppelt werden, die dem Natur- und Umweltschutz dienen. Doch die Idee entpuppt sich als wenig wirksam – vor allem wenn man die dafür verwendeten Gelder in Relation zu ihrer Wirkung setzt. Die Direktzahlungen blieben ein Instrument, das eine Verteilung des zur Verfügung stehenden Geldes gewährleistet, aber kaum gestaltenden Charakter hat. Aus Sicht des ⁠ UBA ⁠ kann die Antwort nur lauten: öffentliches Geld darf es zukünftig nur noch für die Bereitstellung öffentlicher Güter geben. Ziel künftiger GAP-Reformen sollte es demnach sein, dass nur noch solche landwirtschaftlichen Betriebe Subventionen erhalten, die konkrete Umwelt- und Naturschutzleistungen erbringen. Diese Leistungen müssen deutlich über die ohnehin  geltenden gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen und dadurch einen gesellschaftlichen Mehrwert erbringen. Es muss durch hinreichend hohe Fördersätze gleichzeitig gewährleistet werden, dass diese Leistungen sich für die Betriebe tatsächlich lohnen. Mit der gegenwärtigen 2 Säulen Struktur der GAP mit einer nicht zieleffizienten ersten und einer zu schwach ausgestatten zweiten Säule wird sich dieses Ziel nicht erreichen lassen. Die GAP-Reform 2020 sollte demnach grundlegender Natur sein und einen Paradigmenwechsel in der europäischen Agrarpolitik einläuten. Sie sollte gewährleisten, dass die GAP eine nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft fördert, die in Einklang mit den Umwelt- und Naturschutzzielen der EU steht.

Agrarreform 2013: Kaum Gewinn für den Umweltschutz

Agrarreform 2013: Kaum Gewinn für den Umweltschutz Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU gestaltet die Landwirtschaft wesentlich. In 2015 traten die 2013 beschlossenen Reformen der GAP in Kraft, die unter anderem das Ziel hatten, die negativen Umweltwirkungen der Landwirtschaft zu verringern. Deutlich umweltschonender ist die Landwirtschaft dadurch nicht geworden. Das zeigt ein Forschungsprojekt des UBA. Das Forschungsprojekt untersuchte die Veränderungen in der landwirtschaftlichen ⁠ Landnutzung ⁠ in Deutschland in den Jahren von 2010 bis 2015. Erstmals umfasste die GAP in 2015 auch Landbewirtschaftungsmethoden, die den ⁠ Klima ⁠- und Umweltschutz (Greening) durch Direktzahlungen unterstützen sollen. Konkret beinhaltet das Greening die folgenden Anforderungen an die landwirtschaftlichen Betriebe: Anbaudiversifizierung, Erhalt des Dauergrünlands und das Ausweisen im Umweltinteresse genutzter Flächen (ökologische Vorrangflächen). Allerdings führte die Einführung der genannten Instrumente im betrachteten Zeitraum nur zu geringfügigen Änderungen in der Landnutzung. Auch die Auswirkung der Landwirtschaft auf die Schutzgüter Boden, Wasser und Luft haben sich kaum verbessert. Eine Analyse der Entwicklung der agrar- und förderstatistischen Daten lässt erwarten, dass das Greening auch seit 2015 keine stärkere Wirkung entfaltet hat. Konkret wurden die Wirkungen der drei Greening-Instrumente wie folgt bewertet: Die Vorgabe, die Kulturartendiversität durch bestimmte Anteile an verschiedenen Feldfrüchten pro Fläche zu fördern, konnte die Dominanz von Monokulturen nicht ändern und entfaltete keine nennenswerte Umweltwirkung. Eine Ausnahme stellten lediglich Ackerfutterbaubetriebe mit einem sehr hohen Anteil an Mais dar. Hier konnte eine Diversifizierung der Kulturarten verzeichnet werden. Das verpflichtende Anlegen ökologischer Vorrangflächen führte zu einer geringfügigen Zunahme von Ackerbrachen und des Anbaus von Leguminosen. Das weitgehende Verbot des Grünlandumbruchs kann nicht als Ursache für den positiven Trend der Dauergrünlandgesamtfläche gesehen werden, da der Rückgang der Dauergrünlandflächen schon im Rahmen von Regelungen der vorhergehenden Förderperiode (Cross-Compliance) zum Erliegen kam. Nach Ansicht von Landwirten und Landwirtinnen, Beratern und Beraterinnen, sowie Verwaltungsvertretern und Verwaltungsvertreterinnen haben die Komplexität der Regelungen und der Verwaltungsaufwand deutlich zugenommen. Die Ergebnisse zeigen, dass sich in der Förderperiode das Spektrum an Maßnahmen mit Relevanz für den Umwelt- und Naturschutz in den Entwicklungsprogrammen für den Ländlichen Raum kaum verändert hat. Hintergrund zum Projekt Im Mittelpunkt des Projektes standen die Agrarreform von 2013 sowie die daraus resultierenden Änderungen für den abiotischen Ressourcenschutz. Die Forschungsgruppe analysierte ausgewählte ländliche Entwicklungsprogramme, die Daten des Integrierten Verwaltungs-und Kontrollsystems (InVeKos) für die Jahre 2010 bis 2015 und befragte landwirtschaftliche Betriebe und Fachleute aus Verwaltung und Beratung.

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