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Landschaft im Wandel

Kartenanwendung der Vermessungsverwaltung Rheinland-Pfalz zur Darstellung von historischen Topographischen Karten. Neben den Topographischen Karten 1:25.000 (1890 - 2019), gibt es auch die Möglichkeit die Tranchot/Müffling Karten (1820), die Karten der preussischen Landesaufnahme (1878), sowie die Positionsblätter in der Pfalz (1841) zu betrachten. Die Entwicklung der historischen Topographischen Karten lässt sich auch in Form einer Animation abspielen.

Überflutungstiefen-DE

Der Datensatz beinhaltet die Wassertiefen in den Überflutungsgebieten. Es werden Wassertiefe für drei Überflutungsszenarien (niedrige (Lo), mittlere (Me) und hohe Wahrscheinlichkeit (Hi)) von Fluss- (RW) und Küstenhochwasser (CW) bereitgestellt. Die Wassertiefen sind in fünf Klassen (0–0,5 m (1), 0,5–1 m (2), 1–2 m (3), 2–4 m (4) und 4 m) eingeteilt. Darüber hinaus werden die Wassertiefen in drei Gebiete unterteilt: Überflutungsgebiet (1), Nachrichtliches Überflutungsgebiet (2) und Hochwassergeschütztes Gebiet (3). Diese zwei Einteilungen sind im Attribute "T_class" zusammengefasst. Die erste Zahl des Attribute "T_class " gibt an um welches Gebiet es sich handelt und die zweite Zahl die Wassertiefenklasse. Z.B. T_class = 23 bezeichnet ein Nachrichtliches Überflutungsgebiet mit einer Wassertiefe von 1,0 - 2,0 m. Die Überflutungstiefen von Fließgewässern und Binnengewässern ist die Differenz zwischen Wasserstand ü.NHN und Gewässersohle ü.NHN. Die Überflutungstiefen von Küstengewässern ist die Differenz zwischen Meeresboden ü.NHN und dem Seekartennull plus der Gezeitenhöhe. Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) verwaltet im Auftrag der Wasserwirtschaftsverwaltungen in Deutschland im nationalen Berichtsportal Wasser (WasserBLIcK) die Daten der Berichterstattung zu diversen wasserbezogenen EG-Umweltrichtlinien. Auf Basis dieser Datengrundlage stellt die BfG in Abstimmung mit der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ausgewählte Karten- und Datendienste bereit. Die hier bereitgestellten Dienste basieren auf national flächendeckend homogenisierten Datenbeständen. Die Aktualität des Datensatz entspricht der aktuellsten Datenlieferung der zuständigen der Behörden über das nationale Berichtsportal Wasser (WasserBLIcK). Es besteht jedoch keine Gewähr hier den aktuellsten Datensatz der zuständigen Behörden vorzufinden. Andere administrative Ebenen in Deutschland (Land, Bezirk, Kreis, Kommune) stellen gegebenenfalls zu diesem Thema Dienste in einer höheren räumlichen und zeitlichen Auflösung bereit.

Gewässerkundliches Flächenverzeichnis von Schleswig-Holstein (GFV im AWGV-SH)

Oberirdische Einzugsgebiete des Gewässerkundlichen Flächenverzeichnisses von Schleswig-Holstein nach der Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) als Teil des Amtlichen Wasserwirtschaftlichen Gewässerverzeichnisses von Schleswig-Holstein (AWGV-SH)

Chemischer Zustand der Fließgewässer

Der chemische Zustand von Gewässern in der EU wird anhand von 50 ausgewählten Chemikalien bewertet. Die Grenzwerte für diese Stoffe sind in der EU Wasserrahmenrichtlinie definiert. Ein guter chemischer Zustand ist erreicht, wenn keiner dieser Stoffe die Umweltqualitätsnorm überschreitet. In Deutschland werden diese v. a. für die Konzentrationen von Quecksilber und Flammschutzmitteln überschritten. Der chemische Zustand der Gewässer Die Europäische ⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠ fordert von den Mitgliedstaaten einen guten chemischen Zustand der Gewässer. Die Bewertung erfolgt auf Basis von Grenzwerten (Umweltqualitätsnormen) Weitere Erläuterungen enthält die Seite „ Flüsse – Chemische Qualitätsanforderungen und Bewertung “. Wird eine der Umweltqualitätsnormen nicht eingehalten, wird der chemische Zustand als „nicht gut“ eingestuft. Werden alle Umweltqualitätsnormen eingehalten, ist der chemische Zustand „gut“. Einen Überblick über die Bewertungsergebnisse enthält die Seite „ Flüsse – Zustand “. Gewässer dürfen keine Senken für Chemikalien sein. Umweltqualitätsnormen für den chemischen Zustand In unseren Gewässern wird eine Vielzahl von Stoffen mit chemisch-analytischen Verfahren gemessen. Dazu gehören Metalle, ⁠ Pestizide ⁠ (⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠, Biozide) und weitere Chemikalien, die als solche, in Gemischen und Erzeugnissen eingesetzt werden. Die EU hat mit der ⁠ Umweltqualitätsnorm ⁠-Richtlinie (EG-UQN-RL) Umweltqualitätsnormen für insgesamt 50 Stoffe und Stoffgruppen vereinbart, die den chemischen Zustand des Gewässers definieren und Anforderungen an die Überwachung festgelegt. Damit soll gewährleistet werden, dass Pflanzen und Tiere in Flüssen, Seen und Küstengewässern nicht geschädigt werden und keine Anreicherung oder Vergiftung über die Nahrungsnetze bis hin zu Vögeln und zum Menschen erfolgt. Die Kriterien der Ableitung der Normen sind vereinheitlicht und in einer Leitlinie der gemeinsamen Umsetzungsstrategie der EU zur ⁠ Wasserrahmenrichtlinie ⁠ niedergelegt. Für einige der Stoffe zur Bewertung des chemischen Zustands in Oberflächengewässern treten schon heute keine Überschreitungen der Umweltqualitätsnormen mehr auf. Aber immer wieder bereiten Chemikalien Probleme in den Gewässern. Deshalb wird die Überwachungsliste regelmäßig angepasst. Da es auch teilweise neue Erkenntnisse zum Gewässergefährdungspotenzial gibt, werden auch die Umweltqualitätsnormen regelmäßig überprüft und geändert. Bei Überschreitung der Umweltqualitätsnorm sind durch die Bundesländer Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag des Stoffes zu reduzieren. Ergebnis der Zustandsbewertung In der Karte „Chemischer Zustand der Oberflächenwasserkörper in Deutschland“ sind alle Gewässer als „nicht gut“ eingestuft. Grund sind die hohen Konzentrationen von Quecksilber und bromierten Flammschutzmitteln (BDE) in Fischen: Die Umweltqualitätsnormen werden überall überschritten und sind ein flächendeckendes Problem. Die ⁠ Umweltqualitätsnorm ⁠ für Quecksilber wurde zum Schutz von Vögeln und Säugetieren, die sich von Fisch ernähren (zum Beispiel Fischadler, Fischotter) abgeleitet. Für die Umweltqualitätsnorm für BDE ist der Schutz der menschlichen Gesundheit maßgeblich. Auch andere Stoffe überschreiten die Umweltqualitätsnormen: Die für Wasserorganismen giftige, stark anreichernde und fortpflanzungsschädigende Perfluoroktansulfonsäure (⁠ PFOS ⁠). ⁠ PFOS ⁠ wurde u.a. in Feuerlöschmitteln genutzt und darf in der EU seit 2012 nicht mehr angewandt werden, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (⁠ PAK ⁠), das als sehr giftig für Wasserorganismen eingestufte Fluoranthen, die langlebigen und giftigen ⁠ Pestizide ⁠ Heptachlor (seit 1992 nicht mehr zugelassen) und Isoproturon (seit 2016 verboten), Cadmium, Nickel und Blei, das nicht mehr zugelassene Antifouling-Mittel Tributylzinn, das in Deutschland für Holzschutz oder Dachplanen verwendet wurde und in anderen Ländern weiterhin genutzt wird, der Weichmacher DEHP, der seit 2006 in der EU nur noch stark eingeschränkt hergestellt und genutzt werden darf. Messstellenbezogene Auswertungen der Stoffe des chemischen Zustands und der Stoffe mit einer nationalen Umweltqualitätsnorm sind den Fachthemenseiten zu entnehmen. Regionale Belastungsgebiete Hohe Konzentrationen einzelner Stoffe mit Überschreiten von Umweltqualitätsnormen (neben Quecksilber und bromierten Flammschutzmitteln) zeigen regionale Belastungsschwerpunkte. So treten erhöhte Konzentrationen von Pflanzenschutzmitteln vor allem in kleineren Gewässern im ländlichen Raum auf. Metalle finden sich besonders in den (Alt-)Bergbaugebieten und andere Chemikalien sind überwiegend in Gewässern in industriellen Ballungsgebieten festzustellen. Minderungsmaßnahmen müssen hierbei an die jeweilige Belastung angepasst und regional differenziert werden.

Wasser-DE Zentraler Informationsknoten Wasserwirtschaft Deutschland

Wasser-DE ist eine „thematische Sicht“ auf digitale Daten, Zahlen und Fakten der vorhandenen Web-Angebote des Bundes, der Länder, der Flussgebietsgemeinschaften und der EU-Ebene, die schrittweise ausgebaut wird. Wasser-DE ermöglicht das zielgerichtete Suchen, Betrachten und Herunterladen von Datensätzen. Mit Wasser-DE wird der Zugang zu verfügbaren fachspezifischen Informationen (Dokumente wie z. B. Gesetze, Verordnungen, Berichtsdokumente, Fachinformationsseiten, Hintergrundinformationen, Kartenanwendungen, Web-Dienste und INSPIRE- Dienste) nach Themen, Ländern, Flussgebieten gebündelt und standardisiert bereitgestellt.

WasserBLIcK

Die Internetplattform „WasserBLIcK“ wird gemeinsam von den obersten Wasserbehörden des Bundes und der Länder betrieben. „WasserBLIcK“ dient in erster Linie der Information und Kommunikation innerhalb der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Bundesrepublik Deutschland. Eine besondere Unterstutzung erfährt die Implementierung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und das damit verbundene Datenmanagement und Berichtswesen. Zu diesem Zweck werden Daten im „WasserBLIcK“ durch eine Zugangskennung geschützt. Der Zugang zum Extranet der Wasserwirtschaftverwaltungen (WWV-intern) ist erst nach Registrierung am System möglich. Darüber hinaus haben Vertreter der Wasserwirtschaft und wasserwirtschaftlich interessierte Personen und Gruppen die Möglichkeit den Service der Plattform zu nutzen. Zum Teil sind Informationen damit öffentlich zugänglich. Das Informationsangebot in der Plattform wird ausschließlich von außen bereitgestellt. Weder die Beiträge aus den Verwaltungen noch die Beiträge aus der Kreisen der interessierten Öffentlichkeit werden an zentraler Stelle redaktionell bearbeitet.

Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten in Deutschland

In dieser Anwendung sind die national standardisierten Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten im Kontext der Berichterstattung gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) dargestellt. Die Informationen beruhen auf den Daten der zuständigen Behörden der Länder. Aufgrund unterschiedlicher landesrechtlicher Regelungen können insbesondere an den administrativen Grenzen methodisch bedingte Unterschiede im Datenbestand auftreten. Die dargestellten Überflutungsgebiete sind nicht unbedingt identisch mit den gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten, außerdem können sie aufgrund neuer Erkenntnisse jederzeit Veränderungen erfahren. Der aktuelle Stand zu den Überflutungs- und festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist in den jeweiligen Informationsangeboten der Länder zu finden. Die Kartenanwendung bildet auch eine Schnittstelle zu ggfls. vorhandenen landesspezifischen Gefahren- und Risikokarten der zuständigen Behörden.

Überflutungstiefen-DE (Hochwasserrisikomanagement-RL 2. Zyklus 2016-2021)

Der Datensatz beinhaltet die Wassertiefen in den Überflutungsgebieten. Es werden Wassertiefe für drei Überflutungsszenarien (niedrige (Lo), mittlere (Me) und hohe Wahrscheinlichkeit (Hi)) von Fluss- (RW) und Küstenhochwasser (CW) bereitgestellt. Die Wassertiefen sind in fünf Klassen (0–0,5 m (1), 0,5–1 m (2), 1–2 m (3), 2–4 m (4) und 4 m) eingeteilt. Darüber hinaus werden die Wassertiefen in drei Gebiete unterteilt: Überflutungsgebiet (1), Nachrichtliches Überflutungsgebiet (2) und Hochwassergeschütztes Gebiet (3). Diese zwei Einteilungen sind im Attribute "T_class" zusammengefasst. Die erste Zahl des Attribute "T_class " gibt an um welches Gebiet es sich handelt und die zweite Zahl die Wassertiefenklasse. Z.B. T_class = 23 bezeichnet ein Nachrichtliches Überflutungsgebiet mit einer Wassertiefe von 1,0 - 2,0 m. Die Überflutungstiefen von Fließgewässern und Binnengewässern ist die Differenz zwischen Wasserstand ü.NHN und Gewässersohle ü.NHN. Die Überflutungstiefen von Küstengewässern ist die Differenz zwischen Meeresboden ü.NHN und dem Seekartennull plus der Gezeitenhöhe. Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) verwaltet im Auftrag der Wasserwirtschaftsverwaltungen in Deutschland im nationalen Berichtsportal Wasser (WasserBLIcK) die Daten der Berichterstattung zu diversen wasserbezogenen EG-Umweltrichtlinien. Auf Basis dieser Datengrundlage stellt die BfG in Abstimmung mit der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ausgewählte Karten- und Datendienste bereit. Die hier bereitgestellten Dienste basieren auf national flächendeckend homogenisierten Datenbeständen. Die Aktualität der Daten wird im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Berichtszyklus von den zuständigen Behörden überprüft und der Datensatz bei Bedarf aktualisiert. Somit besteht keine Gewähr hier den aktuellsten Datensatz der zuständigen Behörden vorzufinden. Andere administrative Ebenen in Deutschland (Land, Bezirk, Kreis, Kommune) stellen gegebenenfalls zu diesem Thema Dienste in einer höheren räumlichen und zeitlichen Auflösung bereit.

Hydrometeorological data from ROMPS network in Central Asia

Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten in Deutschland (Status 2019)

In dieser Anwendung sind die national standardisierten Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten zum Zeitpunkt und zum Zweck der Berichterstattung 2019 gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) dargestellt. Die Informationen beruhen auf den Daten der zuständigen Behörden der Länder. Aufgrund unterschiedlicher landesrechtlicher Regelungen können insbesondere an den administrativen Grenzen methodisch bedingte Unterschiede im Datenbestand auftreten. Die dargestellten Überflutungsgebiete sind nicht unbedingt identisch mit den gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten, außerdem können sie aufgrund neuer Erkenntnisse jederzeit Veränderungen erfahren. Der aktuelle Stand zu den Überflutungs- und festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist in den jeweiligen Informationsangeboten der Länder zu finden. Die Kartenanwendung bildet auch eine Schnittstelle zu ggfls. vorhandenen landesspezifischen Gefahren- und Risikokarten der zuständigen Behörden.

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