DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
Das Projekt "Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Carbon Leakage Schutz und Industrietransformation: CBAM/ETS - Wirkungen, Entwicklungsbedarfe und Designempfehlungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecologic Institut gemeinnützige GmbH.a) Der im Juli 2021 durch die KOM vorgestellte Vorschlag für einen CBAM stellt - durch den damit intendierten Carbon Leakage-Schutz bei gleichzeitiger Absenkung des ETS-Caps - einen zentralen Baustein dar, um die Voraussetzungen für die Transformation der ETS-Industriebranchen und der ihr nachgelagerten Branchen zur THG-Neutralität zu schaffen. Ebenso sollen die durch die KOM im FF55-Vorschlag angekündigten Anpassungen bei den Benchmark-Zuteilungsregeln die Anreize für Prozessumstellungen bei den Firmen erhöhen. b) In den Jahren 2023-25 werden Details in einer Vielzahl von Durchführungs-Rechtsakten präzisiert, in denen wesentliche Designfragen zu klären sind. Dafür sind sowohl Ad-hoc-Beratungsleistungen als auch ökonomische Hintergrundanalysen erforderlich. Bezüglich CBAM ist vor allem wichtig: welche Wirkungsmechanismen sind wesentlich, welche möglichen Lücken und 'Umgehungsmöglichkeiten' zu adressieren und welche Ausgestaltungsfragen folglich zentral? Bezüglich der Anpassungen von Benchmarks sind sowohl branchenspezifische Probleme als auch übergreifende Fragen zu erwarten. Die Untersuchungen bauen auf vorhergehenden Forschungsergebnissen zu Carbon-Leakage (Refoplan 2017), zur CO2-Kostenbelastung ('MSR-Review', Refoplan 2020) und zum EU-Innovationsfonds (Refoplan 2015 und SV-Titel 2020) auf.
Das Projekt "Evaluierung und Weiterentwicklung des EU ETS im Rahmen der Novellierung der ETS-RL und des European Green Deal mit ökonomischem Schwerpunkt" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Im Rahmen des European Green Deal hat die Europäische Kommission (KOM) im Juli 2021 einen Entwurf für die Novellierung der EU-Emissionshandelsrichtlinie vorgelegt. Dieser Entwurf ist unter anderem im Zusammenhang mit der vorgesehenen Ambitionssteigerung der EU-Klimaschutzziele bis 2030 notwendig. Die Verhandlungen hierzu werden sich voraussichtlich bis 2023 ausdehnen. Die Novellierung der Richtlinie wird wesentlich durch eine strukturelle Weiterentwicklung des EU-ETS geprägt sein. Diese umfasst u.a. folgende Bereiche: - Ambitionssteigerung durch Absenkung des Cap, - mögliche Fortentwicklung und potenzielle Neuschaffung von Förderinstrumenten (Innovationsfonds etc.), - Ausweitung des Anwendungsbereichs (zum Beispiel Seeverkehr) und/oder Ergänzung um einen separaten Emissionshandel für die Nutzung von Brennstoffen in anderen Sektoren analog zum deutschen nEHS; - Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage (Weiterentwicklung der Zuteilung und Zusammenspiel mit Grenzausgleichsmaßnahmen). Das Projekt hat einen ökonomischen Schwerpunkt und soll die DEHSt als zuständige Behörde und das BMU als federführendes Ressort in diesem Prozess mit wissenschaftlichen Analysen unterstützen.
In October 2023, the EU introduced a Carbon Border Adjustment Mechanism ( CBAM ) imposing a carbon price on imports of selected goods to the EU market. This way, the CBAM complements the European Emissions Trading Scheme (EU ETS). One question that arises for the implementation of the new instrument is how third-country carbon prices can be recognised and deducted from CBAM payments. The discussion paper presents two possible approaches: One that recognises carbon costs that are actually incurred, and another that uses carbon price averages of the country of origin. The discussion paper raises conceptual considerations and open questions regarding the technicalities of recognising third-country carbon prices, such as the treatment of multi-product installations or upstream carbon pricing instruments. It discusses challenges that are specific to the processes of cap-and-trade systems, tradable performance standards, and carbon taxes. Veröffentlicht in Climate Change | 15/2024.
The EU will introduce a carbon border adjustment mechanism (⥠CBAM⥠) on October 1, 2023. The main idea is to apply the same carbon price to imported emission-intensive goods as if they had been produced under EU carbon pricing rules (EU ETS). This is intended to prevent the relocation of domestic industry, which has to bear rising ⥠CO2⥠costs within the EU ETS, to countries without comparable carbon pricing. This would not protect the climate. The factsheet explains the objectives and functioning of the new climate protection instrument. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Jüngst hat die EU hat ein Gesetz zur Einführung eines Grenzausgleichsmechanismus erlassen. Dieses Gesetz wirft einige Fragen hinsichtlich der praktischen und rechtlichen Durchführbarkeit auf, einschließlich möglicher rechtlicher Herausforderungen im Hinblick auf das internationale Handelsrecht. Ein wichtiger Aspekt des CBAM sind effektive Vorgaben für die Überwachung und Berichterstattung (MRV) von Emissionen aus Importen. Diese müssen scheinbar widersprüchlichen Zielen gerecht werden: Einerseits sollte ein MRV-Mechanismus für ein CBAM genauso zuverlässig und genau sein wie im europäischen ETS. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass Importeure für eingeführte Produkte weniger Emissionen deklarieren, als tatsächlich in ihnen enthalten ist. Dies würde den Importprodukten Wettbewerbsvorteile verschaffen, was das Risiko von Carbon Leakage - der Verlagerung emissions-intensiver Produktion in weniger stark regulierte Länder -, das durch den CBAM gerade eingedämmt werden soll, noch verschärfen könnte. Solche Argumente könnten für die Übertragung der europäischen MRV-Regeln auf den CBAM sprechen. Andererseits gibt es starke Argumente für die Anwendung trans- oder internationaler Standards: Die Ausweitung von EU-Standards auf Importe könnte auf Widerstand stoßen, der auf mangelnder politischer Legitimität beruht, und bringt zumindest prima facie höhere WTO-rechtliche Risiken mit sich. Die vorliegende Studie analysiert diesen Sachverhalt im Detail und entwickelt so eine grundsätzliche Perspektive für eine Lösung, die beide Ziele im Auge behält. Quelle: Forschungsbericht
Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe, in der wir mit Ihnen zurückblicken wollen: auf 50 Jahre Umweltbundesamt und unsere Arbeit für Mensch und Umwelt. Sie sind herzlich eingeladen, mit uns auf Zeitreise zu gehen und am 15. Juni 2024 mit uns an unserem Hauptsitz in Dessau-Roßlau ins Gespräch zu kommen! Außerdem geht es in diesem Newsletter unter anderem um die aktuellen Zahlen zu Deutschlands Treibhausgasemissionen 2023, das neue CO₂-Grenzausgleichssystem CBAM für faire internationale Wettbewerbsbedingungen für energieintensive EU-Produkte sowie darum, worauf beim Kauf „smarter“ Geräte geachtet werden sollte, damit sie lange genutzt werden können. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes 50 Jahre Umweltbundesamt: Gehen Sie mit uns auf Zeitreise! Das UBA wird im Jahr 2024 50 Jahre alt. Quelle: UBA Im Juli 1974 nahm das Umweltbundesamt (UBA) als erste deutsche Umweltbehörde auf Bundesebene seine Arbeit auf. Was konnte seitdem für Mensch und Umwelt erreicht werden? Gehen Sie in diesem Jubiläumsjahr mit uns auf Zeitreise – virtuell oder ganz real am 15. Juni 2024 auf dem Jubiläumsfest an unserem Hauptsitz in Dessau-Roßlau! In den 1970er-Jahren war es endlich so weit: Umweltschutz wird unter der sozialliberalen Koalition des Bundeskanzlers Willy Brandt zum eigenständigen Politikbereich in der Bundesrepublik Deutschland und das Umweltbundesamt nimmt 1974 in West-Berlin seine Arbeit auf. Im selben Jahr tritt ein Grundpfeiler des deutschen Umweltschutzes in Kraft: Das Bundesimmissionsschutzgesetz schützt ab sofort vor Lärm, schlechter Luft, Erschütterungen oder Strahlen. 1978 tritt ein weiterer heute „alter Bekannter“ auf den Plan: Der „Blaue Engel“ zeichnet besonders umweltfreundliche Produkte aus – in den 1970er und 80er Jahren zum Beispiel Haarspray-Dosen ohne FCKW, bis es 1991 in Deutschland mit Inkrafttreten der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung im Kampf gegen das „Ozonloch“ als Treibmittel für Spraydosen verboten wurde. Ob FCKW, verbleites Benzin, phosphathaltige Waschmittel oder die Katalysatorpflicht für Pkw: Viele Umweltschutzthemen waren „dicke Bretter“: So warnte das UBA bereits 1978 vor den Gesundheitsrisiken durch Asbest. Erst 1993 schließlich – 15 Jahre später – wird der Stoff in Deutschland ganz verboten. Auch der „Saure Regen“ und das von ihm verursachte Waldsterben beschäftigt die BRD ab Beginn der 1980er-Jahre. Mit Inkrafttreten der Großfeuerungsanlagenverordnung 1983 gelingt es binnen 10 Jahren, den Ausstoß von Schwefeldioxid in Westdeutschland um 89 Prozent zu senken. 1990 ist auch ein Wendejahr fürs UBA: Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung bekommt das UBA Verstärkung durch rund 200 Beschäftige aus ostdeutschen Umweltämtern und arbeitet fortan in und für ganz Deutschland. 2005 zieht es in Folge eines Beschlusses der Bundesregierung, mehr Behörden in den „neuen Bundesländern“ anzusiedeln, mit seinem Hauptsitz nach Sachsen-Anhalt. Unter anderem mit seinem neuen ökologischen Musterbau in Dessau geht das UBA auch selbst mit gutem Beispiel im Umweltschutz voran. 2001 ist es die erste Behörde in Deutschland, die mit dem europäischen EMAS-Gütesiegel für sein Umweltmanagement im eigenen Hause ausgezeichnet wird. Ob der Kampf gegen das Ozonloch oder gegen das Waldsterben durch „Sauren Regen“ – viele Erfolge zeigen: Umweltschutz wirkt! Doch wo eine Herausforderung gemeistert ist, kommt eine neue hinzu. Heute sind der Wald und unsere Gesundheit in Deutschland durch den Klimawandel bedroht. Eine Gefahr, der nur mit weltweiter Kooperation begegnet werden kann. Das Umweltbundesamt warnt, forscht und arbeitet bereits seit den 1970er Jahren zu diesem Thema und bringt sich auch heute und in Zukunft weiter ein: für Mensch und Umwelt! Deutschland kann Klimaziel für 2030 erreichen UBA-Präsident Dirk Messner zeigt sich zuversichtlich, dass Deutschland die Klimaziele für 2030 erreichen kann. Artikel auf tagesschau.de Schimmel entfernen: DAS hilft wirklich SWR Marktcheck, unter anderem mit UBA-Expertin Kerttu Valtanen
In October 2023, the EU introduced a Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) imposing a carbon price on imports of selected goods to the EU market. This way, the CBAM complements the European Emissions Trading Scheme (EU ETS). One question that arises for the implementation of the new instrument is how third-country carbon prices can be recognised and deducted from CBAM payments. The discussion paper presents two possible approaches: One that recognises carbon costs that are actually incurred, and another that uses carbon price averages of the country of origin.The discussion paper raises conceptual considerations and open questions regarding the technicalities of recognising third-country carbon prices, such as the treatment of multi-product installations or upstream carbon pricing instruments. It discusses challenges that are specific to the processes of cap-and-trade systems, tradable performance standards, and carbon taxes.
Die EU hat ein Gesetz zur Einführung eines Grenzausgleichsmechanismus erlassen. Dieses Gesetz wirft einige Fragen hinsichtlich der praktischen und rechtlichen Durchführbarkeit auf, einschließlich möglicher rechtlicher Herausforderungen im Hinblick auf das internationale Handelsrecht. Ein wichtiger Aspekt des CBAM sind effektive Vorgaben für die Überwachung und Berichterstattung (MRV) von Emissionen aus Importen. Diese müssen scheinbar widersprüchlichen Zielen gerecht werden: Einerseits sollte ein MRV-Mechanismus für ein CBAM genauso zuverlässig und genau sein wie im europäischen ETS. Andererseits gibt es starke Argumente für die Anwendung trans- oder internationaler Standards. Die vorliegende Studie analysiert diesen Sachverhalt im Detail und entwickelt so eine grundsätzliche Perspektive für eine Lösung, die beide Ziele im Auge behält. Veröffentlicht in Texte | 154/2023.
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Bund | 35 |
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License | Count |
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geschlossen | 25 |
offen | 8 |
unbekannt | 2 |
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Deutsch | 21 |
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