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<p> <p>Das Umweltbundesamt (UBA) hat seine wissenschaftliche Stellungnahme zur künftigen Klimaschutzarchitektur der EU veröffentlicht – darin wird dargelegt, was erforderlich ist, um die EU-Klimaziele zu erreichen und Europas Weg zur Klimaneutralität glaubwürdig, kohärent und sozial gerecht zu gestalten.</p> </p><p>Das Umweltbundesamt (UBA) hat seine wissenschaftliche Stellungnahme zur künftigen Klimaschutzarchitektur der EU veröffentlicht – darin wird dargelegt, was erforderlich ist, um die EU-Klimaziele zu erreichen und Europas Weg zur Klimaneutralität glaubwürdig, kohärent und sozial gerecht zu gestalten.</p><p> <p>Die EU hat sich im März 2026 verpflichtet, ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken und bis 2050 vollständige Klimaneutralität zu erreichen. Die Maßnahmen, mit denen die EU die Ziele erreichen will, sind ebenso wichtig wie die Ziele selbst. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> empfiehlt, das 2040-Klimaziel noch ambitionierter zu gestalten und die aktuellen klimapolitischen Maßnahmen sorgfältig anzupassen.</p> <p>Die wichtigsten Empfehlungen in Kürze:</p> <p><strong>Anhebung des Ziels der Treibhausgasreduktion für 2040 in künftigen Überprüfungsprozessen auf 95 %</strong>. Das Klimaziel der EU für 2040, die Treibhausgasemissionen um 90 % zu senken, lässt zu, dass bis zu 5 % durch internationale Emissionsgutschriften (nach Artikel 6 des Übereinkommens von Paris) gedeckt werden, wodurch die tatsächliche Reduzierung innerhalb der EU unter voller Ausschöpfung dieses maximalen Rahmens bei nur 85 % liegt. Dies würde eine enorme Lücke bedeuten, da die Nettoemissionen der EU im Jahr 2040 somit bis zu 50 % höher ausfallen könnten, als sie es ohne solche Gutschriften wären – Restemissionen in der EU liegen 2040 bei 15 %, statt bei 10 % der Basisemissionen von 1990. Ein zu schwaches Ziel würde dazu führen, dass in den 2030er-Jahren weniger in grüne Technologien in der EU investiert wird und entsprechende Investitionen im fossilen Energiesektor entstehen (Lock-in-Effekte). Gleichzeitig würde dies die EU zwingen, in den verbleibenden Jahren bis zur Klimaneutralität (zwischen 2040 und 2050) unrealistisch steile Emissionsreduktionen zu erbringen. Darüber hinaus würde ein ehrgeizigeres Ziel für das Jahr 2040 der historischen klimapolitischen Verantwortung Europas besser gerecht werden und seine Rolle als Vorreiter im weltweiten Kampf gegen den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> stärken. Daher empfiehlt das UBA weiterhin ein echtes Netto-Reduktionsziel von 95 % bis 2040.</p> <p><strong>Die EU sollte sich zur Erreichung ihrer Klimaziele nicht auf internationale CO</strong><strong>₂</strong><strong>-Gutschriften verlassen</strong>. Internationale Zertifikate können dazu beitragen, Klimaschutzmaßnahmen im Ausland zu unterstützen, sind jedoch kein verlässlicher Ersatz für heimische Anstrengungen. Das UBA warnt vor den Risiken dieser Entscheidung: Hochwertige Gutschriften werden wahrscheinlich knapp und teuer sein; frühere Erfahrungen mit ähnlichen Systemen – wie dem Clean Development Mechanism des Kyoto-Protokolls – haben gravierende Probleme mit einem Überangebot und schlechter Qualität aufgezeigt. Zudem würde die Akzeptanz von Zertifikaten geringerer Qualität sowohl die Glaubwürdigkeit der EU als auch die Klimaziele der Länder, die diese verkaufen, untergraben. </p> <p><strong>Zuerst Emissionen senken – nicht auf Kohlenstoffentnahmen setzen</strong>. Kohlenstoffentnahmetechnologien, wie Bioenergie mit Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (BECCS) sowie direkte Luftabscheidung und -speicherung (DACCS), spielen in den Plänen der EU zur Erreichung der EU-Klimaziele eine zentrale Rolle, sind aktuell jedoch kaum verfügbar: BECCS beispielsweise soll bis 2030 voraussichtlich nur 4 Millionen Tonnen CO₂ entfernen – ein Bruchteil dessen, was die EU-Pläne erfordern. Zudem sind sie mit erheblichen Risiken verbunden, wie beispielsweise einem hohen Energie- und Biomasseverbrauch. Daher warnt das UBA davor, auf eine vielfache Skalierung dieser Technologien bis 2040 zu setzen, und unterstreicht die Bedeutung einer Priorisierung der Emissionsminderung mit getrennten Zielen für Bruttoemissionsminderungen und -entnahmen, wobei hier natürliche CDR (Carbon Dioxide Removals – idealerweise als naturbasierte Lösungen) Vorrang haben sollten. Ohne diese Priorisierung könnten Industriezweige ihre Dekarbonisierung hinauszögern, wenn sie davon ausgehen, dass zukünftige CO₂-Entfernungstechnologien ihre mangelnde CO2-Reduktion ausgleichen werden.</p> <p><strong>Stärkung des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) – und keine weitere Verzögerung des EU-ETS 2</strong>. Ein glaubwürdiger und robuster CO₂-Preis ist das Rückgrat der europäischen Dekarbonisierungsstrategie. Um dies abzusichern, ist es wichtig, bis 2040: </p> <ul> <li>eine ehrgeizige und stabile Obergrenze (Cap) festzulegen, die das übergeordnete Klimaziel widerspiegelt, </li> <li>Verzögerungen beim Ausstieg aus der kostenlosen Zuteilung zu vermeiden und </li> <li>jede weitere Verzögerung bei der Einführung des Europäischen Emissionshandels für Brennstoffe (EU-ETS 2) zu verhindern. </li> </ul> <p>Dies gewährleistet eine robuste und kosteneffiziente Zielerreichung und schafft ein starkes CO2-Preissignal, das erforderlich ist, um die notwendigen Emissionsminderungen in den erfassten Sektoren wirksam zu erreichen. Darüber hinaus ist es unerlässlich sicherzustellen, dass der EU-Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/cbam">CBAM</a>) die Industrie vor Carbon Leakage schützt und die am Emissionshandel teilnehmenden Sektoren mit den Aktionserlösen bei ihrer Transformation wirksam unterstützt werden. Gleichzeitig sollte eine umfassende, gesamtwirtschaftliche Dekarbonisierung gefördert und ein sozial gerechter Übergang gewährleistet werden.</p> <p><strong>Die Verordnung über die Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten muss überarbeitet werden – sie greift bereits jetzt zu kurz</strong>. Die Verordnung über die Lastenteilung (Effort Sharing Regulation – ESR) legt gegenwärtig verbindliche nationale Emissionsminderungsziele für Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfall fest – Sektoren, die aktuell 60 % der EU-Emissionen ausmachen. Aktuelle Prognosen zeigen jedoch, dass die EU bis 2030 nur eine Reduzierung um 31 % erreichen wird, statt der erforderlichen 40 %. Allein für Deutschland wird für den Zeitraum 2021–2030 ein Defizit von rund 200 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent erwartet. Das UBA fordert automatische Mechanismen zur Schließung dieser Lücke sowie ein harmonisiertes EU-weites Überwachungssystem. Nach den derzeitigen Regeln erfolgen die Überprüfungen erst in den Jahren 2028 und 2033 – viel zu spät, um Korrekturmaßnahmen umzusetzen.</p> <p><strong>Erneuerbare Energien, grünen Wasserstoff und Energieeffizienz schnell ausbauen</strong>. Vor dem russischen Einmarsch in die Ukraine importierte die EU 56–60 % ihrer Energie, wobei etwa 45 % der Erdgasimporte allein aus Russland stammten. Letzterer Anteil wurde durch REPowerEU auf rund 15 % gesenkt – doch die strukturelle Anfälligkeit von fossilen Energieimporten bleibt zunächst weiter bestehen. Das UBA fordert verbindliche Energieeffizienzziele für 2040 (die Ziele für 2030 laufen aus und es wurden keine neuen Ziele vorgeschlagen), einen massiven Ausbau erneuerbarer Energien und eine schnellere Elektrifizierung in allen Sektoren.</p> <p><strong>Der Übergang muss sozial gerecht gestaltet werden – ansonsten droht der Verlust der öffentlichen Unterstützung</strong>. Höhere CO2-Preise treffen Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen am härtesten, sofern sie nicht entsprechend kompensiert werden. Insbesondere in Ost- und Südosteuropa sind diese Haushalte beim Heizen und in der Mobilität stärker auf fossile Brennstoffe angewiesen. Das UBA fordert gezielte Förderprogramme, einen stärkeren und erweiterten Klimasozialfonds sowie die Rückverteilung der Einnahmen aus dem Emissionshandel an die Bürger, beispielsweise durch Einkommensunterstützung und subventionierten Zugang zu Wärmepumpen, energetischen Gebäudesanierungen und E-Mobilität, ähnlich dem französischen „Social Leasing“-Programm für Elektrofahrzeuge.</p> <p><strong>Über die Grenzen Europas hinausdenken</strong>. Selbst in den ehrgeizigsten Szenarien wird der Emissionspfad der EU den fairen europäischen Anteil am globalen Kohlenstoffbudget überschreiten. Daher ist die Ausweitung der EU-Unterstützung für internationale Klimaschutzmaßnahmen von entscheidender Bedeutung und muss in Zukunft verstärkt werden. Die EU sollte Handels-, Finanz- und Entwicklungspolitik konsequent nutzen, um Emissionsminderungen weltweit zu unterstützen. Gleichzeitig sollte die EU eine führende Rolle übernehmen, insbesondere nachdem sich die USA aus dem Pariser Abkommen zurückgezogen haben, ein Moment, den die UBA-Stellungnahme sowohl als Herausforderung als auch als Chance beschreibt. Darüber hinaus muss die EU sicherstellen, dass Emissionsminderungen im Inland nicht durch höhere Emissionen im Ausland (Carbon Leakage) ausgeglichen werden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission diese Risiken identifizieren und wirksame Maßnahmen zu ihrer Verhinderung umsetzen. Die Mechanismen nach Artikel 6 des Übereinkommens von Paris bieten ein zusätzliches Instrument zur Unterstützung globaler Klimaschutzbemühungen.</p> <p>Die Botschaft des UBA ist klar: Der rechtliche Rahmen für das Gesamtziel für 2040 ist gesetzt, aber die Maßnahmen, die die EU zur Erreichung dieser Ziele umsetzen muss, sind genauso wichtig wie die Ziele selbst. Alle relevanten Umsetzungsregeln werden in den kommenden Monaten ausgehandelt – die EU braucht klarere und ambitioniertere Ziele, eine strengere Durchsetzung und verstärkte Klimapolitiken, die kohärent, koordiniert und sozial gerecht sind. Die Ziele für 2030 bilden die Brücke zu den Jahren 2040 und 2050 – doch diese Brücke weist bereits Risse auf. Es ist höchste Zeit, diese zu beheben.</p> </p><p>Informationen für...</p>
DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
Two types of large-scale models with different modelling philosophies are used to quantify socioeconomic effects in scenarios in which the EU moves forward in climate policy and applies different design options under the EU emissions trading system (ETS) combined with a Carbon Border Adjustment (CBAM). One model, GEM-E3, is a computable general equilibrium model that follows neoclassical theory, while the other model, GINFORS-E, is a macroeconometric model that follows a post-Keynesian approach. The results of both models suggest that an effective CBAM plays a significant role in reducing the risk of carbon leakage. The key results on trade, production and emission effects also show, by and large, little quantitative variation between the two models, in spite of their different philosophies. This Central Report covers the results of the key policy scenarios on the EU-ETS design regarding allocation and the CBAM. It also includes some key sensitivity analyses on trade assumptions, climate policy ambition in major trading partner countries, extension of the CBAM to indirect emissions thereby replacing national schemes for compensating electricity prices from ETS, and (for GEM-E3) on the use of government revenues. Veröffentlicht in Climate Change | 74/2025.
DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschaftsminister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.
Ziel des Projektes ist es, UBA/BMWE mit wissenschaftlicher Expertise bei der Evaluierung und Weiterentwicklung des CBAM und des EU-ETS 1 zu unterstützen, Vorarbeiten sinnvoll zu ergänzen und zu ausgewählten Fragestellungen Akzente für den wissenschaftlichen Diskurs zu setzen. Zu CBAM und EU-ETS 1 stehen 2025/2026 Berichte der EU-Kommission zur Weiterentwicklung bzw. europäische Legislativvorschläge an, die im Projekt begleitet werden sollen. Beim CBAM ist dies Ende 2025/Anfang 2026 der Bericht zur Weiterentwicklung gemäß Art. 30 Absatz 2 der CBAM-Verordnung (EU) 2023/956) sowie Legislativvorschläge. Zum EU-ETS 1 ist dies 2026 der Bericht zur Weiterentwicklung für den Zeitraum nach 2030 gemäß Art. 30 der ETS-Richtlinie (2003/87/EG) sowie die Reform der Marktstabilitätsreserve (MSR) entsprechend Artikel 3 der 'MSR-Entscheidung' (EU) 2015/1814. Das Vorhaben gliedert sich in vier inhaltliche Arbeitspakete in deren Rahmen Studien, Kurzanalysen und Fact Sheets erarbeitet und während der Projektlaufzeit veröffentlicht werden. Auch der Abschlussbericht ist für die Veröffentlichung vorgesehen. AP1 baut auf den Vorarbeiten eines momentan laufenden Forschungsprojekts auf und dient der vertiefenden Analyse von Risiken in Bezug zum sogenannten Resource Shuffling (RS). Zudem sollen Vorschläge für Maßnahmen gegen RS in einer Übersicht zusammengestellt und aus ökonomischer und rechtlicher Perspektive bewertet werden. AP2 behandelt die Thematik der Anerkennung von CO2-Preisen in Drittstaaten, mit dem Ziel Fallstudien-basiert Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung der Instrumente in Drittstaaten zu fomulieren. Außerdem analysiert AP2 die Wirkung von CBAM auf Unternehmen in Drittstaaten und arbeitet gängige Kritik am CBAM systematisch auf, ggf. werden Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung den CBAM erarbeitet. Das AP3 bearbeitet Kernfragen der Weiterentwicklung des EU-ETS 1 im Hinblick auf den Mitte 2026 anstehenden Bericht und Legislativvorschlag der (Text abgebrochen)
a) Der im Juli 2021 durch die KOM vorgestellte Vorschlag für einen CBAM stellt - durch den damit intendierten Carbon Leakage-Schutz bei gleichzeitiger Absenkung des ETS-Caps - einen zentralen Baustein dar, um die Voraussetzungen für die Transformation der ETS-Industriebranchen und der ihr nachgelagerten Branchen zur THG-Neutralität zu schaffen. Ebenso sollen die durch die KOM im FF55-Vorschlag angekündigten Anpassungen bei den Benchmark-Zuteilungsregeln die Anreize für Prozessumstellungen bei den Firmen erhöhen. b) In den Jahren 2023-25 werden Details in einer Vielzahl von Durchführungs-Rechtsakten präzisiert, in denen wesentliche Designfragen zu klären sind. Dafür sind sowohl Ad-hoc-Beratungsleistungen als auch ökonomische Hintergrundanalysen erforderlich. Bezüglich CBAM ist vor allem wichtig: welche Wirkungsmechanismen sind wesentlich, welche möglichen Lücken und 'Umgehungsmöglichkeiten' zu adressieren und welche Ausgestaltungsfragen folglich zentral? Bezüglich der Anpassungen von Benchmarks sind sowohl branchenspezifische Probleme als auch übergreifende Fragen zu erwarten. Die Untersuchungen bauen auf vorhergehenden Forschungsergebnissen zu Carbon-Leakage (Refoplan 2017), zur CO2-Kostenbelastung ('MSR-Review', Refoplan 2020) und zum EU-Innovationsfonds (Refoplan 2015 und SV-Titel 2020) auf.
The Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) levels carbon costs between EU and imported products but does not address export carbon leakage. As free allocation under the EU ETS is phased out, EU exporters face rising carbon costs, potentially reducing competitiveness in markets with weaker climate policies. This paper develops an assessment framework based on five criteria and applies it to four policy options: export rebates, export-linked free allocations, (sub)sector- specific adjustments to the free allocation phase-out, and targeted decarbonisation support. The analysis highlights trade-offs between leakage protection, decarbonisation incentives, targeting, financing, and administrative complexity, which are unique to each option. Veröffentlicht in Climate Change | 43/2026.
Welche Auswirkungen haben europäische Entscheidungen auf Arbeitsplätze, Unternehmen und den ländlichen Raum in Sachsen-Anhalt? Darüber hat Ministerpräsident Sven Schulze bei Gesprächen mit führenden Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Union in Brüssel gesprochen. Im Mittelpunkt standen die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik, die europäischen Fördermittel sowie Fragen der Migration und Fachkräftesicherung. Ministerpräsident Sven Schulze hat bei seinem Besuch in Brüssel die Interessen Sachsen-Anhalts gegenüber europäischen Spitzenpolitikern vertreten. In Gesprächen mit der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, sowie dem EU-Kommissar für Inneres und Migration, Magnus Brunner, warb er für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Unternehmen, Planungssicherheit für die Landwirtschaft und eine stärkere Berücksichtigung der Interessen der Regionen bei europäischen Entscheidungen. Ministerpräsident Sven Schulze sagt: „Ich habe in Brüssel deutlich gemacht, was Sachsen-Anhalt braucht: weniger Bürokratie, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen und verlässliche Perspektiven für unsere Unternehmen, unsere Landwirtschaft und unsere Regionen. Viele Entscheidungen der Europäischen Union haben direkte Auswirkungen auf die Menschen in unserem Land. Deshalb ist es mir wichtig, die Interessen Sachsen-Anhalts frühzeitig einzubringen und für sie zu werben.“ Bereits zu Beginn seines Brüssel-Besuchs tauschte sich Ministerpräsident Sven Schulze mit den deutschen Mitgliedern der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament aus. Im Mittelpunkt standen die Vorstellungen der Europäischen Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028 sowie die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik. Schulze warb für eine starke Rolle der Regionen bei der Ausgestaltung künftiger EU-Förderprogramme und thematisierte die Herausforderungen der Landwirtschaft durch den Wegfall wichtiger Pflanzenschutzwirkstoffe sowie die Ausbreitung der Schilf-Glasflügelzikade. Gespräch mit Roberta Metsola: Wettbewerbsfähigkeit stärken, Bürokratie abbauen Im Gespräch mit der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, standen die Wettbewerbsfähigkeit Europas, der weitere Bürokratieabbau sowie aktuelle Gesetzgebungsvorhaben des Europäischen Parlaments im Mittelpunkt. Ministerpräsident Sven Schulze warb für eine konsequente Entlastung von Unternehmen, Landwirtschaft und Verwaltung von übermäßigen Berichtspflichten und Dokumentationsanforderungen. Europa müsse dort vereinfachen, wo Vorschriften Innovationen, Investitionen und Wachstum erschweren. Zudem sprach er sich für eine zügige Umsetzung angekündigter Vereinfachungen im Agrar- und Umweltbereich aus. Gespräch mit Ursula von der Leyen: Zukunft von Landwirtschaft, Industrie und EU-Fördermitteln Mit der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, sprach Ministerpräsident Sven Schulze über die künftige Ausrichtung der Europäischen Union, den Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028, die Energiepolitik sowie die Zukunft der industriellen Wertschöpfung in Europa. Besonderes Augenmerk lag auf der Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2027, den Auswirkungen möglicher Änderungen bei Agrarbeihilfen sowie auf den Interessen der für Sachsen-Anhalt wichtigen Chemie- und Grundstoffindustrie. Schulze äußerte erhebliche Bedenken gegenüber Überlegungen, europäische Fördermittel künftig in einem einheitlichen Fonds zu bündeln. Landwirtschaft und Kohäsionspolitik dürften nicht in einem zentralisierten Ansatz aufgehen. Ziel müsse es sein, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken, ohne die Regionen aus dem Blick zu verlieren. Auch die Diskussionen über Kappung und Degression von Direktzahlungen wurden angesprochen. Schulze machte deutlich, dass diese Ansätze den unterschiedlichen Betriebsstrukturen in Europa nicht gerecht würden. „Ein Hektar ist ein Hektar – unabhängig davon, ob er in Sachsen-Anhalt, Bayern oder einem anderen Mitgliedstaat bewirtschaftet wird. Die Größe eines Betriebes darf kein Nachteil sein“, betonte der Ministerpräsident. Ein weiterer Schwerpunkt war die Zukunft der energieintensiven Industrie. Schulze sprach sich für wettbewerbsfähige Energiepreise, Planungssicherheit im Emissionshandel und den Erhalt industrieller Wertschöpfung in Europa aus. Zudem betonte er die Bedeutung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) zum Schutz der heimischen Produktion von z.B. Düngemitteln. Darüber hinaus wurde über die strategische Souveränität Europas gesprochen. Schulze begrüßte Überlegungen für einen europäischen „Chips Act 2.0“, um Schlüsseltechnologien, Innovationen und Start-ups gezielt zu stärken. Außerdem vereinbarten Ministerpräsident Sven Schulze und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einen engen Austausch zwischen Brüssel und Sachsen-Anhalt zum Ausbau der europäischen Pharma- und Wirkstoffproduktion. Ziel ist es, die strategische Unabhängigkeit Europas bei Arzneimitteln zu stärken und bestehende Industriestandorte weiterzuentwickeln. Ministerpräsident Sven Schulze sagte: „Sachsen-Anhalt verfügt über starke Standorte in der Pharma- und Chemieindustrie. Gemeinsam mit der Europäischen Kommission wollen wir daran arbeiten, Produktion, Forschung und Innovation in Europa zu stärken und strategische Abhängigkeiten abzubauen. Magdeburg und Brüssel werden dabei künftig noch enger zusammenarbeiten.“ Gespräch mit Magnus Brunner: Migration ordnen und Fachkräfte sichern Im Gespräch mit EU-Kommissar Magnus Brunner standen die europäische Migrationspolitik, der Schutz der EU-Außengrenzen sowie die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems im Mittelpunkt. Ministerpräsident Sven Schulze begrüßte die europäische Rückführungsverordnung als wichtigen Baustein für eine geordnete und konsequente Migrationspolitik. Darüber hinaus wurde über die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte gesprochen. Schulze betonte: „Unsere Unternehmen brauchen qualifizierte Fachkräfte. Deshalb müssen wir irreguläre Migration wirksam begrenzen und zugleich legale Arbeitsmigration praxisnah und unbürokratisch gestalten.“ Zum Abschluss seines Besuchs lud Ministerpräsident Sven Schulze die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, sowie EU-Kommissar Magnus Brunner ein, den begonnenen Austausch im Jahr 2027 in Sachsen-Anhalt fortzusetzen. Alle drei Gesprächspartner zeigten starkes Interesse, Sachsen-Anhalt im kommenden Jahr zu besuchen. „Europa wird nicht nur in Brüssel gestaltet, sondern auch in seinen Regionen. Deshalb freue ich mich, dass wir die Gespräche in Sachsen-Anhalt fortsetzen werden.“ Sommerfest Den Abschluss des Tages bildete das Sommerfest der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union. Unter dem Motto „Halle (Saale) trifft Europa – an der Schnittstelle der digitalen Transformation von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft“ präsentierte sich die Stadt Halle (Saale) als diesjähriger Veranstaltungspartner.400 Gäste aus europäischen Institutionen, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft folgten der Einladung des Gastgebers Ministerpräsident Sven Schulze. Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, begrüßte die Gäste mit einem Grußwort. Mit dem diesjährigen Partner Halle (Saale) rückt Sachsen-Anhalt insbesondere seine Stärken als Wissenschafts-, Innovations- und Wirtschaftsstandort in den Mittelpunkt. Hintergrund Ministerpräsident Sven Schulze war von 2014 bis 2021 Mitglied des Europäischen Parlaments und kennt die europäischen Entscheidungsprozesse aus eigener Erfahrung. Die Europäische Union ist für Sachsen-Anhalt ein wichtiger Partner bei Wirtschaftsförderung, Strukturwandel, Landwirtschaft, Forschung und Innovation. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
This study by analyses the relevance, regulation, and potential pricing of emissions along the natural gas supply chain within the EU climate policy framework, without making definitive policy recommendations. In addition to combustion emissions, supply-chain emissions of CO₂ and methane can increase the climate footprint of natural gas by up to 35%. While emissions within the EEA are partly regulated through the EU ETS 1 and the EU Methane Regulation, many upstream emissions outside the EEA remain largely unregulated. This can distort competition in favour of natural gas as well as grey and blue hydrogen. Extending the EU ETS 1 to the entire supply chain could provide climate benefits but faces challenges, particularly due to uncertainties in measuring methane emissions.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 61 |
| Land | 6 |
| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 10 |
| Text | 31 |
| unbekannt | 23 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 52 |
| Offen | 10 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 29 |
| Englisch | 46 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 9 |
| Dokument | 24 |
| Keine | 27 |
| Webseite | 33 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 21 |
| Lebewesen und Lebensräume | 33 |
| Luft | 32 |
| Mensch und Umwelt | 64 |
| Wasser | 20 |
| Weitere | 61 |