Die Umweltorganisation Greenpeace veröffentlichte am 13. Februar 2011 eine Karte mit 408 Standorten, die laut Bundesanstalt für Geowissenschaften (BGR) als CO2-Endlager in Frage kommen. Große Endlagerpotentiale gibt es vor allem in Ostfriesland von Bremerhaven bis Oldenburg und Emden, unter den ostfriesischen Inseln Spiekeroog und Langeoog sowie im schleswig-holsteinischen Wattenmeer. Weitere potentielle CO2-Endlagerstätten befinden sich unter dem Ballungsraum Hamburg-Billstedt, sowie bei Sittensen zwischen Hamburg und Bremen. Auch im Südosten von Berlin bei Königs Wusterhausen, in Nordrhein-Westfalen, zwischen Paderborn und Höxter, in Mecklenburg-Vorpommern in der Nähe von Pasewalk und östlich von München bei Waldkraiburg sind Areale zu finden.
Kulisse Erosion 2023/24 nach der GAP-Konditionalitäten-Verordnung vom 9. Dezember 2022:Kulisse Erosion 2023/24 nach der GAP-Konditionalitäten-Verordnung vom 9. Dezember 2022
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Am 7. Juli 2011 stimmten die Abgeordneten des Bundestags gegen die Stimmen von Linken, Grünen und SPD für das neue Gesetz zur Abspaltung und Speicherung des Treibhausgases - der so genannten CCS-Technologie.
Am 23. September 2011 hat der Bundesrat dem Gesetz, mit dem der Bundestag einen Rechtsrahmen für Abscheidung, Transport und dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Speichern schaffen will, die erforderliche Zustimmung versagt.
Das geplante Gesetz zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid ist gestoppt. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD konnten sich nicht auf einen einheitlichen Entwurf einigen. Damit wird es kein Gesetz zur CCS-Technologie vor der Bundestagswahl im Herbst 2009 geben.
Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle und Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen haben am 14. Juli 2010 in Berlin die Eckpunkte des gemeinsamen Gesetzentwurfs zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CO2) vorgestellt. Mit dem Gesetzentwurf entscheidet sich die Bundesregierung für ein schrittweises Vorgehen bei der weiteren Entwicklung der Technologien. Deshalb wird zunächst nur die Erprobung und Demonstration von Speichern mit dem Gesetzentwurf zugelassen und der Entwicklungsstand der Technologien 2017 umfassend evaluiert. Der Gesetzentwurf hat nach seiner Aussetzung im Sommer 2009 eine anspruchsvolle Überarbeitung erfahren.
Der WWF hat eine formale Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Kommission eingereicht. Grund für die Beschwerde ist der Verstoß gegen eine verbindliche Auflage des EU Klima- und Energiepaketes von 2008. Am 27. Juli 2009 wurde die Errichtung eines neuen Kohlekraftwerkes in Mannheim bewilligt, das nach Einschätzung des WWF gegen die EU-Gesetzgebung verstoße. Die 2008 neu aufgelegte Großfeuerungsanlagenverordnung der EU bestimmt, dass Mitgliedsstaaten sicherstellen müssen, dass Unternehmen, die neue große Kraftwerke planen, Auflagen zu Abscheidung, Transport und Speicherung des von ihnen produzierten Kohlendioxides einhalten müssen, bevor ein solches Projekt bewilligt werden darf.
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