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s/cia/EIA/gi

Anbau Gentechnisch veränderter Organismen (GVO) im Land Brandenburg

Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet. Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet. Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet.

Wasserbuch Flächengebiet Festsetzung

Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG

Neubau und Betrieb der 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen Idar-Oberstein und Punkt Niederhausen (Bauleitnummer [Bl.] 1381), Abschnitt zwischen der Umspannanlage (UA) Idar-Oberstein und der UA Waldböckelheim

Die Firma Westnetz GmbH, Florianstraße 15 – 21, 44139 Dortmund plant den Ersatzneubau der bestehenden 110-kV-Hochspannungsfreileitung Niederhausen – Idar-Oberstein (BI. 0102). Die zu ersetzende Freileitungsverbindung zwischen Idar-Oberstein und Pkt. Niederhausen ist ca. 44,4 km lang und erhält künftig die Bezeichnung „110-kV Hochspannungsfreileitung Idar-Oberstein – Niederhausen (BI. 1381)“. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist die Errichtung und der Betrieb einer neuen 110-kV-Hochspannungsfreileitung zwischen Idar-Oberstein und Punkt (Pkt.) Niederhausen (BI. 1381) im Abschnitt Umspannanlage (UA) Idar-Oberstein bis zur UA Waldböckelheim. Der Antrag auf Planfeststellung in Gestalt der 1. Planänderung umfasst im Einzelnen folgende Neubau-, Änderungs- und Rückbaumaßnahmen: a) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Idar-Oberstein – Niederhausen (BI. 1381); Anfangspunkt ist Mast Nr. 1175 der BI. 0102 auf Flurstück Nr. 39/3, Flur 67, Gemarkung Idar-Oberstein; Endpunkt ist Mast Nr. 123 der BI. 0102 auf Flurstück Nr. 150/4, Flur 30, Gemarkung Waldböckelheim; Länge: 38 km; Neubau von 122 Masten, b) Rückbau der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Niederhausen – Idar-Oberstein (BI. 0102) zwischen Mast Nr. 164 der BI. 0102 und Mast Nr. 174 der BI. 0102; Länge 3,5 km; Rückbau von 12 Masten (notwendige Folgemaßnahme gem. § 75 Abs. 1 VwVfG) und c) Rückbau der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Niederhausen – Idar-Oberstein (BI. 0102) zwischen Mast Nr. 28 der BI. 0102 und Mast Nr. 162 der BI. 0102; Länge 34,5 km; Rückbau von 135 Masten (notwendige Folgemaßnahme gem. § 75 Abs. 1 VwVfG). Neben den zuvor genannten Leitungsneu- und Rückbauten sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen dienen, Gegenstand des Antrags (z.B. Änderungen an-grenzender Leitungen zwecks Netzanbindung der neuen Freileitungen, Sicherung und Anlage von Zuwegungen, Anlage von Bau- und Lagerflächen). Der ca. 38 km lange Ersatzneubau der 110-kV Hochspannungsfreileitung Idar-Oberstein – Pkt. Niederhausen (BI. 1381), Abschnitt UA Idar-Oberstein bis zur UA Waldböckelheim, befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Idar-Oberstein sowie auf Bereichen der Verbandsgemeinden Herrstein-Rhaunen, Kirn-Land, Nahe-Glan und Rüdesheim-Nahe. Die Maßnahme umfasst den Neubau von insgesamt 122 Masten. Im Gegenzug werden insgesamt 147 Masten zurückgebaut.

Innovative Kupferschlackenaufbereitung für die Rohstoffversorgung, Teilvorhaben 2: Entwicklung eines Prozessschemas sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen mittels Life Cycle Assessment

Landschaftsrahmenplan (2020) Landkreis Nienburg/Weser - Karte 3.1: Besondere Werte von Böden

Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.

Landschaftsrahmenplan (2020) Landkreis Nienburg/Weser

Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.

Esfandyar Ventures One SARL, Errichtung und Betrieb einer Notstromdieselmotorenanlage zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung eines Rechenzentrums bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung, RPDA - Dez. IV/F 43.2-53 u 12.01/20-2023/1

Die Esfandyar Ventures One SARL, Avenue J. F. Kennedy 46A L-1855 Luxembourg hat einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Notstromdieselmotoranlage eines noch zu errichtendes Rechenzentrums FRA03 südlich des Industrieparks Höchst gestellt. Vorgesehen ist die Errichtung und der Be-trieb von 59 Netzersatzanlagen (NEA) zur Notstromversorgung des Rechenzentrums sowie eine NEA zur Sicherheitsstromversorgung (Life Safety Generator) mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt ca. 392 MW. Als Brennstoff wird dafür Die-selkraftstoff eingesetzt werden. Die NEA dienen der Sicherstellung einer unterbre-chungsfreien Stromversorgung des Rechenzentrums im Falle eines Stromausfalls. Für die Notstromversorgung sind beantragt:  59 Notstromaggregate (Motortyp MTU20V4000 G74F, CAT175-16, CAT 3516E oder Kohler KD3100) jeweils mit Kraftstoff-Tagestanks mit 800 l Volumen, Mo-torkühlsystemen und SCR-Systemen mit Urea-Tagestanks mit 1.500 l Volumen  Ein Notstromaggregat für die Sicherheitsstromversorgung des Gebäudes (Mo-tortyp MTU 18V2000 G26F oder CAT 3412C-C18) mit Kraftstoff-Tagestank mit 800 l Volumen, Motorkühlsystem und SCR-System mit Urea-Tagestank mit 1.500 l Volumen  Zwei Harnstofflagertanks mit einem Volumen von jeweils 40 m3  16 Sammel-Abgaskamine Für die Brennstoffversorgung sind beantragt:  20 unterirdische Kraftstofflagertanks mit einem Volumen von jeweils 100 m3 mit jeweils einer Kraftstofftauchpumpe  Zwei Kraftstoffpflegeanlagen  Zwei Abfüllplätze für Kraftstoff und Harnstoff  zugehörige Rohrleitungen Für die Anlage ist folgender Standort vorgesehen: Frankfurt am Main Gemarkung: Schwanheim, Flur: 30, Flurstück: 233/5, Rechts-/Hochwert: 32U 467195 / 5547455. Die Notstromdieselmotoranlage soll baldmöglichst in Betrieb genommen werden. Das Vorhaben bedarf nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.1 des Anhangs 1 der 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

Begutachtung der FFH - und Umweltverträglichkeit im Genehmigungsverfahren nach Paragraph 7 Abs. 3 AtG zu Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen der Kernkraftwerks KKP1

Das Öko-Institut ist in diesem Projekt als Gutachter im Rahmen der für den Abbau des Kernkraftwerkes Philippsburg 1 durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung tätig. Die Begutachtung erfolgt im Auftrag des TÜV Süd, der im Verfahren als sicherheitstechnischer Gutachter fungiert. Die Begutachtung beinhaltet die Prüfung der von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen, die Beratung des Ministeriums im Verfahren und bei der Öffentlichkeitsbeteiligung, die Bewertung der Umweltauswirkungen und die Erstellung der Zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen einschließlich Vorschlägen für ggf. erforderliche Auflagen der Vermeidung und Minimierung von Umweltauswirkungen. Es werden sowohl konventionelle Wirkungen des Vorhabens wie z. B. Lärm und Luftschadstoffe als auch radiologische Wirkungen wie z. B. Direktstrahlung und radioaktive Ableitungen berücksichtigt.

Mathematische Behandlungsverfahren fuer Datensaetze von Umweltchemikalien

Es wird gezeigt, welche mathematischen Bearbeitungsverfahren fuer die Ermittlung der Umweltgefaehrlichkeit von Chemikalien geeignet sind. Schlussfolgerungen betreffen auch die Praxis.

Bewertungskriterien fuer Brachflaechen im staedtischen Oekosystem

Brachflaechen unterschiedlicher Vornutzung werden auf ihren Wert zur Verbesserung der oekologischen Verhaeltnisse und der Stadtstruktur untersucht; dabei sollen die Methoden landschaftsoekologischer Forschung auf ihre Anwendbarkeit im industriellen Verdichtungsraum geprueft und entsprechend modifiziert werden. Die vegetationskundlichen Arbeiten zielen auf den Erhalt einer moeglichst grossen Artenvielfalt wie auf die aesthetische Einbindung der Flaechen in die Stadtlandschaft. Es besteht moeglicherweise ein Zusammenhang zwischen der Art der Vornutzung und dem Pflanzenbesatz der Brache. Pedologische Untersuchungen sollen den Grad der Vorbelastung klaeren, Regenwasseranalysen den derzeitigen Schadstoffeintrag.

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