The report presents a study on the environmental behaviour of three benzotriazoles – 1H-benzotriazole (CAS 95-14-7), 4-methylbenzotriazole (CAS 29878-31-7), and 5-methylbenzotriazole (CAS 136-85-6) – investigated in adsorption and desorption experiments with five different soils. As part of the study, the organic carbon-normalized adsorption coefficients (Koc values) were determined. Koc describes the relative distribution of a substance between soil and water, normalized to the fraction of organic carbon in the soil. Under the CLP Regulation, Koc is a key parameter for evaluating the mobility of substances in the aquatic environment, and thus provides an essential basis for environmental hazard classification. The results of this study deliver important data for assessing the three benzotriazoles with respect to their classification in the regulatory hazard categories PMT (persistent, mobile, toxic) and vPvM (very persistent, very mobile). Veröffentlicht in Texte | 148/2025.
The report presents a study on the environmental behaviour of three benzotriazoles – 1H-benzotriazole (CAS 95-14-7), 4-methylbenzotriazole (CAS 29878-31-7), and 5-methylbenzotriazole (CAS 136-85-6) – investigated in adsorption and desorption experiments with five different soils.As part of the study, the organic carbon-normalized adsorption coefficients (Koc values) were determined. Koc describes the relative distribution of a substance between soil and water, normalized to the fraction of organic carbon in the soil. Under the CLP Regulation, Koc is a key parameter for evaluating the mobility of substances in the aquatic environment, and thus provides an essential basis for environmental hazard classification.The results of this study deliver important data for assessing the three benzotriazoles with respect to their classification in the regulatory hazard categories PMT (persistent, mobile, toxic) and vPvM (very persistent, very mobile).
Um das Ziel der Stärkung des Kunststoffrecyclings im Sinne der zirkulären Ökonomie zu erreichen, ist es notwendig, die Kenntnis über Additive, gefährliche Stoffe (eingestuft gemäß CLP-Verordnung oder SHVC nach REACH) und Degradationsprodukte in Kunststoffen sowie über Kontaminationen in Kunststoffabfällen zu vertiefen. Das Vorhaben soll an die Ergebnisse des Berichtes UM 19 34 5080 anknüpfen und die Frage des Gehaltes an gefährlichen Stoffen und der Rezyklatqualität für Produkte aus Massenkunststoffen wie Haushaltswaren, Sport/Spiel/Freizeit, Möbel, Landwirtschaft und Verpackungen untersuchen. Ziele des Vorhabens sind: 1) Gesamtüberblick über die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Kunststoffen, welche üblicherweise für die betrachteten Anwendungen zum Einsatz kommen, 2) Identifizierung und Entwicklung von Verfahren zur Identifikation und Quantifizierung gefährlicher Stoffe zur Beurteilung des Aufbereitungserfolges und 3) Ableitung von Anforderungen an Kunststoffrezyklate für ausgewählte Einsatzbereiche.
Gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94) in der zurzeit gültigen Fassung (Stand 03.12.2020 (BGBl. I S. 2694, 2696)) wird hiermit folgendes bekannt gegeben: Die Antragstellerin betreibt auf dem Betriebsgelände Kölnstraße 262 bis 266, 50321 Brühl, Gemarkung Vochem, eine genehmigungsbedürftige Anlage zum Schmelzen und Gießen von Gusseisen mit einer Gießleistung von 330.000 t/ guter Guss (Ziffer 3.2.2.1 und 3.7.1 Anhang I zur 4. BlmSchV). In dem Genehmigungsverfahren gem. § 16 BImSchG der Firma Eisenwerk Brühl GmbH, Kölnstraße 262-266, 50321 Brühl bzgl. der wesentlichen Änderung der Anlage Eisengießerei durch die Errichtung und Betrieb eines Altsandbereitstellungs-platzes, ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen dieses immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich. Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich um die Änderung eines Vorhabens in den Anlagen 3.7.1 der Anlage 1 zum UVPG. Für diese Vorhaben wurde in einer gemeinsamen allgemeinen Vorprüfung nach §9 Abs. 3 Nr. 2 UVPG untersucht, ob die Änderung zusätzliche erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen können. Die beantragten Maßnahmen haben gegenständlich und räumlich den zuvor genannten und genehmigten Altsandplatz der Antragstellerin zum Gegenstand und dienen in erster Linie dazu, die diffusen Staubemissionen im Rahmen des Abkippens sowie den Sandaustrag auf den Fahrwegen stark zu reduzieren. Die geplante Nachrüstung hat eine Reduzierung von diffusen Staub-Emissionen der bisherigen Sandlagerung zum Ziel. Geändert werden: - die dreiseitige Umschließung des derzeitigen Sandlagerplatzes - die Befeuchtung der offenen Seite der Halle bei den logistischen Bewegungen der Radlader und LKW - die Trennung des Bewegungsbereichs des Radladers und der LKW - die Befestigung der Fahrwege für die LKW im Verladebereich - der Einbau von Überfahrrosten im Verladebereich - die Befeuchtung beim Verladevorgang vom Radlader in den LKW - die Trennung des Altsandlagerplatzes von der Umfahrung - die Errichtung einer bewehrten Bodenfläche im Bereich der Altsandverladung Für den Standortbereich des Werkes weist der Bebauungsplan „Bauzonen“ der Stadt Brühl vom 18.12.1964 rechtskräftig Industriegebiet (GI-III) aus. Ein Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorhaben und Tätigkeiten ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht zu erwarten. Es findet kein relevanter Eingriff in die Schutzgüter Wasser, Boden, Natur und Landschaft statt. Eine Nutzung natürlicher Ressourcen ist mit dem Vorhaben nicht verbunden. Für die Immissionen an Lärm, Staub und Gerüchen wurden jeweils Immissionsprognosen erstellt. Die Ergebnisse zeigen, dass die möglichen Immissionen im Zielzustand zu keinen Gefahren, erheblichen Nachteilen oder Belästigungen der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft führen. Belästigungen sind im bestimmungsgemäßen Betrieb daher nicht zu erwarten. Für das Vorhaben werden die Risiken beurteilt, einschließlich der Störfälle, Unfälle und Katastrophen, die wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge durch den Klimawandel bedingt sind: Beim Betrieb der Anlage werden keine Stoffe gem. CLP-Verordnung eingesetzt. Eingriffe Unbefugter können ausgeschlossen werden. Das Werksgelände ist eingezäunt und wird entsprechend überwacht. Die beantragte Anlage ist robust in Hinblick auf Störfälle, Unfälle und Katastrophen. Sämtliche in der Anlage verwendeten Behandlungsaggregate und auch die für den Anlagenbetrieb verwendeten Fahrzeuge entsprechen dem Stand der Technik. Zur Verhinderung von Unfällen werden die einschlägigen Vorschriften von Arbeitsstättenrichtlinien eingehalten. Gefährdungsbeurteilungen für die einzelnen Tätigkeiten werden vor Inbetriebnahme der Anlage erstellt und in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Durch die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen wird das Risiko von Unfällen oder Katastrophen als gering eingeschätzt. Das beantragte Vorhaben hat keinen dauerhaften negativen Einfluss auf Qualität und Regenerationsfähigkeit von Wasser, Natur und Landschaft. Es findet kein weiterer Verlust an Boden statt, da die in Anspruch genommenen Flächen schon jetzt vollständig versiegelt sind. In und um Brühl befinden sich einige Schutzgebiete im Sinne des BNatSchG. Der Anlagenstandort selbst liegt nicht in einem solchen Gebiet. Weder die Anlage noch der Untersuchungsradius liegt in einem Wasserschutz- oder Heilquellenschutzgebiet oder Überschwemmungs- oder Risikogebiet. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass die in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitätsnormen im Untersuchungsradius der Anlage überschritten sind. In süd-östlicher Richtung zum Standort befinden sich die UNESCO-Welterbestätten Schloss Falkenlust (ca. 2,8 km Entfernung zum Standort) und Schloss Augustusburg (ca. 1,7 km Entfernung zum Standort). Weiterhin gibt es rund um Brühl zahlreiche Bodendenkmäler. Das Vorhaben ist nicht geeignet, sich hierauf negativ auszuwirken. Die Prüfung des Vorhabens hat ergeben, dass zusätzliche erhebliche nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechsel-wirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern nicht zu erwarten sind. Somit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen dieses immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens entbehrlich.
The report presents a study on the environmental behaviour of melamine (CAS: 108-78-1), investigated in adsorption and desorption experiments with five different soils. As part of the study, the organic carbon-normalized adsorption coefficients (Koc values) were determined. Koc describes the relative distribution of a substance between soil and water, normalized to the fraction of organic carbon in the soil. Under the CLP Regulation, Koc is a key parameter for evaluating the mobility of substances in the aquatic environment, and thus provides an essential basis for environmental hazard classification. The results of this study deliver important data for assessing melamine with respect to its classification in the regulatory hazard categories PMT (persistent, mobile, toxic) and vPvM (very persistent, very mobile). Veröffentlicht in Texte | 149/2025.
<p> <p>Die chemisch–pharmazeutische Industrie gehört in Deutschland zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen. Gleichzeitig gehört sie auch zu den größten Energieverbrauchern und Erzeugern von Abwasser und gefährlichen Abfällen. Am Gesamtumsatz hatten die Produktionsbereiche „Chemische Grundstoffe“ und pharmazeutische Produkte den größten Anteil.</p> </p><p>Die chemisch–pharmazeutische Industrie gehört in Deutschland zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen. Gleichzeitig gehört sie auch zu den größten Energieverbrauchern und Erzeugern von Abwasser und gefährlichen Abfällen. Am Gesamtumsatz hatten die Produktionsbereiche „Chemische Grundstoffe“ und pharmazeutische Produkte den größten Anteil.</p><p> Die chemisch-pharmazeutische Industrie in Deutschland <p>Unternehmen, die in Deutschland Chemikalien oder aus ihnen chemische Produkte wie Arzneimittel, Biozide, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a>, Chemiefasern, Farben, Kitte, Wasch- und Reinigungsmittel, Körperpflegemittel, Duftstoffe oder Seifen herstellen, setzten im Jahr 2024 mit diesen Produkten mehr als 223 Milliarden (Mrd.) Euro um. In der Chemie- und Pharmaindustrie arbeiteten 2024 etwa 480.000 Menschen. Das sind fast 8 % der Erwerbstätigen im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/verarbeitenden-gewerbe">verarbeitenden Gewerbe</a> und mehr als 1 % aller Erwerbstätigen insgesamt. Damit gehört der Wirtschaftszweig zu den wichtigsten Industriesektoren in Deutschland (siehe Abb. „Beschäftigte im verarbeitenden Gewerbe in Deutschland 2024“ und Abb. „Umsatz im verarbeitenden Gewerbe in Deutschland 2024“).</p> <p>Zur chemisch-pharmazeutischen Industrie gehört der Bereich „Chemische Grundstoffe“, der im Jahr 2024 einen Umsatz von ca. 98 Mrd. Euro erwirtschaftete. Das entspricht mehr als 44 % des Gesamtumsatzes (siehe Abb. „Gesamtumsatz der chemisch-pharmazeutischen Industrie in Deutschland 2024“).</p> <p>Unter dem Industriezweig „Chemische Grundstoffe“ wird die Herstellung von anorganischen Grundstoffen wie Industriegasen und Düngemitteln, von organischen Grundstoffen und Chemikalien wie Petrochemikalien und Polymeren sowie von Fein- und Spezialchemikalien erfasst.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_beschaeftigte-verarb-gewerbe_2025-10-22.png"> </a> <strong> Beschäftigte im verarbeitenden Gewerbe in Deutschland 2024 </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_beschaeftigte-verarb-gewerbe_2025-10-22.png">Bild herunterladen</a> (494,50 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_beschaeftigte-verarb-gewerbe_2025-10-22.pdf">Diagramm als PDF</a> (236,99 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_beschaeftigte-verarb-gewerbe_2025-10-22.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (27,05 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_abb_umsatz-verarb-gewerbe_2025-10-22.png"> </a> <strong> Umsatz im verarbeitenden Gewerbe in Deutschland 2024 </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_abb_umsatz-verarb-gewerbe_2025-10-22.png">Bild herunterladen</a> (488,11 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_umsatz-verarb-gewerbe_2025-10-22.pdf">Diagramm als PDF</a> (236,67 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_abb_umsatz-verarb-gewerbe_2025-10-22.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (27,08 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_abb_gesamtumsatz-chem-industrie_2025-10-22.png"> </a> <strong> Gesamtumsatz der chemischen Industrie in Deutschland 2024 </strong> Quelle: Verband der Chemischen Industrie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_abb_gesamtumsatz-chem-industrie_2025-10-22.png">Bild herunterladen</a> (454,55 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_gesamtumsatz-chem-industrie_2025-10-22.pdf">Diagramm als PDF</a> (235,40 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_abb_gesamtumsatz-chem-industrie_2025-10-22.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (26,88 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Chemisch-pharmazeutische Industrie belastet die Umwelt <p>In der Chemie- und Pharmaindustrie fielen im Jahr 2023 über 5 % der gefährlichen Abfälle und 2022 mehr als 11 % des gesamten Abwassers der deutschen Wirtschaft an (siehe Abb. „Gefährliche Abfälle nach Erzeugergruppen in Deutschland 2023“ und Abb. „Abwasser nach Emittentengruppen in Deutschland 2022“). Die Branche hatte im Jahr 2023 einen hohen Ressourcenverbrauch und nutzte etwa 11 % der gesamten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/primaerenergie">Primärenergie</a> Deutschlands. Mehr als 3 % der Kohlendioxid-Emissionen stammten aus der Herstellung chemischer und pharmazeutischer Erzeugnisse (siehe Abb. „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/primaerenergieverbrauch">Primärenergieverbrauch</a> nach Sektoren in Deutschland 2023“ und Abb. „Kohlendioxid-Emissionen nach Sektoren in Deutschland 2023).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_abb_gefaehrl-abfaelle-nach-erz-gruppen_2025-10-22__0.png"> </a> <strong> Gefährliche Abfälle nach Erzeugergruppen in Deutschland 2023 </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_abb_gefaehrl-abfaelle-nach-erz-gruppen_2025-10-22__0.png">Bild herunterladen</a> (487,06 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_abb_gefaehrl-abfaelle-nach-erz-gruppen_2025-10-22_0.pdf">Diagramm als PDF</a> (236,52 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_abb_gefaehrl-abfaelle-nach-erz-gruppen_2025-10-22_0.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (26,95 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/6_abb_abwasser-nach-emittengruppen_2025-10-22.png"> </a> <strong> Abwasser nach Emittentengruppen in Deutschland 2022 </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/6_abb_abwasser-nach-emittengruppen_2025-10-22.png">Bild herunterladen</a> (436,36 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_abb_abwasser-nach-emittengruppen_2025-10-22.pdf">Diagramm als PDF</a> (234,91 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_abb_abwasser-nach-emittengruppen_2025-10-22.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (26,43 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/7_abb_pev-nach-sektoren_2025-10-22.png"> </a> <strong> Primärenergieverbrauch nach Sektoren in Deutschland 2023 </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/7_abb_pev-nach-sektoren_2025-10-22.png">Bild herunterladen</a> (519,39 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_abb_pev-nach-sektoren_2025-10-22.pdf">Diagramm als PDF</a> (236,94 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_abb_pev-nach-sektoren_2025-10-22.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (26,87 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/8_abb_kohlendioxid-emi-nach-sektoren_2025-10-22.png"> </a> <strong> Kohlendioxid-Emissionen nach Sektoren in Deutschland 2023 </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/8_abb_kohlendioxid-emi-nach-sektoren_2025-10-22.png">Bild herunterladen</a> (519,79 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_abb_kohlendioxid-emi-nach-sektoren_2025-10-22.pdf">Diagramm als PDF</a> (236,35 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_abb_kohlendioxid-emi-nach-sektoren_2025-10-22.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (28,63 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Chemikalien in der Europäischen Union <p>Wie viele verschiedene Chemikalien verwendet werden, ist nicht bekannt. Im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (<strong>C</strong>lassification <strong>L</strong>abeling & <strong>P</strong>ackaging-Verordnung) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sind 147.500 Stoffe verzeichnet. Dazu kommen noch Stoffe für die keine Meldepflicht ins Verzeichnis besteht (insbesondere nicht nach <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/reach">REACH</a> registrierungspflichtige Stoffe soweit diese nicht als gefährlich im Sinne der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/clp">CLP</a>-VO einzustufen sind).</p> <p>Bis zum Jahr 2018 mussten Chemikalienhersteller und -importeure schrittweise fast all jene Chemikalien registrieren, von denen sie innerhalb der Europäischen Union (EU) mehr als eine Tonne jährlich herstellen oder in die EU einführen. Bis zum 30.09.2025 wurden mehr als 23.138 verschiedene Stoffe bei der ECHA in Helsinki registriert bzw. gelten als registriert. Deutsche Unternehmen haben davon 11.946 Stoffe (mit-)registriert <a href="https://echa.europa.eu/de/registration-statistics">(ECHA Registrierungsstatistik)</a>.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVwA) hat auch in diesem Jahr die Chemikalienbehörden des Landes zur gemeinsamen Dienstberatung eingeladen. Im Fokus der Veranstaltung standen aktuelle Herausforderungen der Chemikaliensicherheit und Marktüberwachung – zentrale Aufgaben im Verbraucher-, Umwelt- und Klimaschutz. Ein Beispiel aus dem Alltag zeigt, wie wichtig diese Arbeit ist: Stellen Sie sich vor, Sie greifen im Supermarkt zu einem Reinigungsmittel. Auf der Flasche prangt eine rote Raute mit einem Ausrufezeichen – ein Warnsymbol, das auf mögliche Gesundheitsgefahren hinweist. Doch was bedeutet das genau? Und wer kontrolliert, ob diese Kennzeichnung korrekt ist? Genau hier setzt die Arbeit der Chemikalienbehörden an. Sie prüfen, ob Produkte wie Waschmittel, Farben, Lacke oder Biozidprodukte richtig eingestuft und gekennzeichnet sind – gemäß der sogenannten CLP-Verordnung , die die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen regelt. Ziel ist es, Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher zu minimieren und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. „Die Marktüberwachung begleitet den gesamten Lebenszyklus eines Produktes – vom Hersteller über den Importeur und Großhändler bis hin zum Einzelhandel“, erklärt Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes. „Dabei sind die rechtlichen Anforderungen komplex und unterliegen einem stetigen Wandel.“ In verschiedenen Workshops tauschten sich die Teilnehmenden über praktische Fälle aus dem Behördenalltag aus. Diskutiert wurden unter anderem die Kennzeichnung von Reinigungsmitteln, Farben, Biozidprodukten und biozidbehandelten Waren. Die korrekte Kennzeichnung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern schützt auch die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Landesverwaltungsamt ist als obere Chemikalienbehörde u.a. für die Überwachung von Chemikalien zuständig. Die unteren Chemikalienbehörden sind bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Für Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IED-Anlagen) wird ein Ausgangszustandsbericht (AZB) gemäß § 10 Abs. 1a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach § 4 bzw. § 16 BImSchG erforderlich, wenn folgende Voraussetzungen auf dem betreffenden Anlagengrundstück gegeben sind: Stoffliche Relevanz: Es wird mit gefährlichen Stoffe gemäß § 3 Abs. 9 BImSchG umgegangen, die ihrer Art nach eine Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück verursachen können. Mengenrelevanz : Mengenrelevant sind gemäß § 3 Abs. 10 BImSchG gefährliche Stoffe, die in erheblichem Umfang in der Anlage verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden. Verschmutzungsrisiko: Die Möglichkeit eines Eintrags der relevanten gefährlichen Stoffe in Grundwasser und Boden ist gegeben. Ist eine in der Anlage verwendete, erzeugte oder freigesetzte Chemikalie stofflich und mengenmäßig relevant, dann werden diese als relevante gefährliche Stoffe (rgS) eingestuft. Die Prüfung, ob die Erstellung eines AZB erforderlich ist („Erfordernis-Prüfung“), erfolgt auf Grundlage der o.g. Voraussetzungen durch die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bzw. das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit [LAGetSi]), wobei die Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen. Sollte die AZB-Erfordernis-Prüfung der zuständigen Genehmigungsbehörde ergeben, dass ein AZB erstellt werden muss, so erfolgt die fachliche Begleitung bei der Erstellung und die Prüfung des AZB durch die Kolleg*Innen der Regionalstelle Neukölln . Der AZB ist grundsätzlich mit den Antragsunterlagen einzureichen und kann nur im Rahmen einer Ermessensentscheidung durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bzw. das LAGetSi bis spätestens zur Inbetriebnahme der Anlage nachgereicht werden. In der Regel ist es sinnvoll, den Bericht zur Erfordernis-Prüfung nach einer vorherigen (telefonischen) Beratung bereits vor Einreichung der Antragsunterlagen bei der zuständigen Behörde einzureichen, da die Erstellung des AZB einige Zeit in Anspruch nimmt. Bei Zustimmung der Nachreichung muss die Erfordernis-Prüfung spätestens mit Erteilung der Genehmigung abgeschlossen sein, der geprüfte und abgenommene AZB spätestens vor Inbetriebnahme der Anlage. Das bedeutet: Keine Genehmigung ohne geprüfte AZB-Erfordernis, bei positiver Erfordernis-Prüfung ein Entwurf eines Untersuchungskonzepts für den AZB Keine Inbetriebnahme der Anlage ohne geprüften und abgenommenen AZB Hier finden Sie eine schematische Darstellung des Ablaufs zur AZB-Prüfung. Zur Beurteilung, ob im Rahmen einer (Änderungs-)Genehmigung nach § 4 oder § 16 BImSchG ein AZB erforderlich ist, ist der zuständigen Behörde ein Bericht mit Inhaltsangabe sowie Strukturierung in Kapiteln mit nachfolgender Gliederung und Inhalten vorzulegen (siehe auch Kapitel 7 der Hinweise zur Prüfung des Erfordernisses zur Erstellung eines AZBs). 1. Darstellung des Anlasses Neugenehmigung nach § 4 BImSchG, wesentliche Änderung nach § 16 BImSchG sowie Angabe der Ordnungsnummer der Anlagenart nach Anhang 1 der 4. BImSchV Nennung der Grundlagen zur Prüfung einen AZB zu erstellen (§ 10 Abs. 1a des BImSchG, ggf. § 21 Abs. 2a der 9. BImSchV, LABO/LAWA/LAI-Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser vom 16.08.2018, …) 2. Darstellung der Anlage Kurzbeschreibung der Neuanlage mit den Prozessabläufen bzw. bei Änderungsgenehmigungen zur Gesamtanlage und zum geplanten Anlagenbereich mit den jeweiligen Prozessabläufen Betroffenes Anlagengrundstück (räumliche Abgrenzung) Lagepläne mit Darstellung der Handhabungsbereiche der rgS, der AwSV-Anlagen und der Versiegelungsflächen 3. Tabellarische Darstellung der verwendeten, erzeugten und freigesetzten Stoffe und Gemische Dazu sind in der folgenden Excel-Tabelle alle in der Anlage verwendeten, erzeugten oder freigesetzten Stoffe und Gemische aufzulisten. In dieser Tabelle sind die Stoffeigenschaft nach CLP-Verordnung einzutragen sowie die Durchsatz- bzw. Lagermengen in den und außerhalb der oberirdischen AwSV-Anlagen. Zur Bestimmung der rgS sind in der Tabelle Formeln hinterlegt. 4. Bei einer Änderungsgenehmigung Beschreibung im Bericht, ob (und falls ja welche Mengen) mit dem Antragsgegenstand a.) neue rgS verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden oder b.) erstmals rgS verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden oder c.) durch bauliche oder Nutzungsänderungen an einer bestehenden Anlage neue Teilflächen mit rgS einzubeziehen sind 5. Beschreibung der baulich vorhandenen AwSV-Anlagen einschließlich der Sicherheitseinrichtungen und deren Lage, möglichst mit Fotodokumentation. Die Zuordnung der AwSV-Anlagen zu den Lager- und Verwendungsorten sollte erkennbar und im Einklang mit dem Bericht nachvollziehbar sein. 6. Beschreibung des Umgangs von rgS außerhalb von AwSV-Anlagen insbesondere Transportwege, Rohrleitungen und Verkehrsflächen. 7. Der Ausschluss einer Verschmutzung des Bodens und des Grundwassers durch einen Eintrag von relevanten gefährlichen Stoffen aufgrund von Sicherungsvorrichtungen bei AwSV-Anlagen ist ausreichend, plausibel und nachweisbar zu begründen. Dies muss anhand einer gutachterlichen Betrachtung dieser Einrichtungen durch einen Sachverständigen nach § 52 der AwSV erfolgen. Der Verweis auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen des § 62 Abs. 1 WHG und der AwSV im Bericht reichen allein nicht aus, um von der Betrachtung in einem AZB ausgenommen zu werden. 8. Detaillierte Erläuterungen dazu finden Sie in unserem Hinweis-Dokument Die Ausführungen in Kapitel 6, 7 und 8 sind zu berücksichtigen. Hinweis zu den Ausführungen in Kapitel 6: Analog zu bestehenden oberirdischen AwSV-Anlagen werden ab sofort auch für geplante oberirdische AwSV-Anlagen die höheren Mengenschwellen in der Erfordernisprüfung angewendet. Lagepläne, gutachterliche Stellungnahmen, Sicherheitsdatenblätter u.ä. sind als separate Dokumente beizufügen. Die gutachterlichen Stellungnahmen zu den jeweiligen AwSV-Anlagen dürfen im Falle von bestehenden Anlagen nicht älter als 1 Jahr sein. Bei geplanten AwSV-Anlagen muss die Mängelfreiheit vor der Erstinbetriebnahme bescheinigt werden. Außerdem ist bei Inanspruchnahme des Ausnahmetatbestandes eine gutachterliche Stellungnahme einzuholen, wie und ob ein Eintrag relevanter gefährlicher Stoffe in Boden und Grundwasser über die gesamte Betriebsdauer ausgeschlossen werden kann (siehe Kap. 6.1 und 6.2 unseres Hinweisdokumentes). Sollte die Prüfung ergeben, dass kein AZB zu erstellen ist, dann ist der Bericht an dieser Stelle beendet. Sollte die Prüfung die Verwendung, Erzeugung oder Freisetzung von rgS ergeben, dann ist der Bericht zur Erfordernis-Prüfung der erste Teil des AZB. Sollte die AZB-Erfordernis-Prüfung ergeben, dass ein AZB erstellt werden muss, dann sind für die Abstimmung des Untersuchungskonzeptes, die Prüfung des Ausgangszustandsberichtes sowie die Prüfung des ggf. notwendigen Überwachungskonzeptes die Kolleg*Innen der Regionalstelle Neukölln zuständig. Bei komplexen Anlagensituationen sind die Kolleg*Innen der Regionalstelle auch bereits bei der Erfordernis-Prüfung mit eingebunden, z.B. bei Vor-Ort-Begehungen. Für einen vollständigen AZB wird der Bericht zur Prüfung des Erfordernisses eines AZB mit dem Untersuchungskonzept und der Dokumentation der Untersuchungsergebnisse ergänzt und beinhaltet daher zusätzlich: Planung und Begründung des notwendigen Untersuchungskonzeptes Darstellung des vorhandenen Kenntnisstandes zum Anlagengrundstück Prüfung der erforderlichen Messungen Neue Boden- und Grundwasseruntersuchungen Darstellung des Ausgangszustands Bewertung des Ausgangszustands Konzept für die gesetzlich vorgeschriebene Überwachung des Bodens und des Grundwassers Die Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO), Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) bietet Ihnen vertiefende Erläuterungen zu diesen Punkten. Hierzu ist es zweckmäßig, die Mustergliederung für den AZB in Anhang 6 der Arbeitshilfe zu verwenden.
<p> <p>Das Gremium zur Relevanzbewertung von Spurenstoffen hat im Juni 2025 die Einschätzung des Spurenstoffzentrums bestätigt: Die Arzneimittel Venlafaxin, dessen aktiver Metabolit O-Desmethylvenlafaxin sowie Gabapentin mit dem strukturähnlichen Pregabalin und die Chemikalie Hexamethoxymethylmelamin, sind relevante Spurenstoffe.</p> </p><p>Das Gremium zur Relevanzbewertung von Spurenstoffen hat im Juni 2025 die Einschätzung des Spurenstoffzentrums bestätigt: Die Arzneimittel Venlafaxin, dessen aktiver Metabolit O-Desmethylvenlafaxin sowie Gabapentin mit dem strukturähnlichen Pregabalin und die Chemikalie Hexamethoxymethylmelamin, sind relevante Spurenstoffe.</p><p> <p><strong>Venlafaxin und <em>O</em>-Desmethylvenlafaxin</strong></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/kurzdossier-venlafaxin-o-desmethylvenlafaxin-cas-nr">Venlafaxin</a> ist ein verschreibungspflichtiges Antidepressivum aus der Gruppe der Serotonin- und Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer. Der menschliche Körper scheidet Venlafaxin bis zu 10 % unverändert und den Rest als <em>O</em>-Desmethylvenlafaxin (ODV) wieder aus. Beide Stoffe gelangen so über das häusliche Abwasser in kommunale Kläranlagen, wo sie durch konventionelle Reinigungsverfahren kaum oder gar nicht entfernt werden. Infolgedessen treten sie im Ablauf der Kläranlagen auf und können in Oberflächengewässern in Konzentrationen von bis zu 0,55 µg/L (Venlafaxin) und 2,5 µg/L (ODV) nachgewiesen werden.</p> <p>Einmal im aquatischen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/oekosystem">Ökosystem</a> angelangt, bleiben diese Stoffe aufgrund ihrer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/persistenz">Persistenz</a> sehr lange in der Umwelt. Dies ist insbesondere für Fische problematisch, denn für Venlafaxin ist eine hohe Fischtoxizität nachgewiesen. Ebenso überschreiten die Konzentrationen im Oberflächengewässer bereits Grenzwerte wie den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pnec">PNEC</a> und einen JD-UQN-Vorschlag. Das Vorkommen von Venlafaxin in der aquatischen Umwelt stellt also ein ökotoxikologisches Risiko dar. Für ODV fehlen vergleichbare Daten, jedoch ist aufgrund der ähnlichen Struktur ebenfalls von einer ökotoxikologischen Relevanz auszugehen.</p> <p><strong>Deshalb sind Venlafaxin und O-Desmethylvenlafaxin relevante Spurenstoffe</strong><strong>:</strong></p> <ul> <li>Regelmäßiges Vorkommen in Oberflächengewässern</li> <li>Persistenz</li> <li>Ökotoxizität</li> <li>Überschreitung ökotoxikologischer Grenzwerte</li> </ul> <p><strong>Gabapentin und Pregabalin</strong></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/kurzdossier-gabapentin-pregabalin-cas-nr-60142-96-3">Gabapentin und Pregabalin</a> sind strukturell verwandte Arzneimittel, die zur Behandlung von Epilepsie sowie chronischen Nervenschmerzen eingesetzt werden. Auch sie gelangen über das kommunale Abwasser in Kläranlagen, wo sie nur unzureichend entfernt werden.</p> <p>In der Kläranlage können zudem Lactam-Derivate dieser Wirkstoffe entstehen: Gabapentin-Lactam und Pregabalin-Lactam. Die Bildung der Lactam-Verbindungen ist allerdings umkehrbar – ein tatsächlicher Abbau findet also nicht statt. Entsprechend gelangen sowohl die Ausgangssubstanzen als auch ihre Lactame in die Umwelt.</p> <p>Gabapentin und Pregabalin sind sehr mobil. Sie können sich im aquatischen Ökosystem und im Wasserkreislauf weit verbreiten – bis in das Grund- und Trinkwasser. Dies belegen bereits verschiedene Monitoringdaten.</p> <p>In Tierversuchen wurde darüber hinaus eine schädigende Wirkung auf die Reproduktion nachgewiesen. Da es sich um Humanarzneimittel handelt, existieren jedoch keine entsprechenden Einstufungen nach <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/clp">CLP</a>-Verordnung. Die hohe Mobilität und die Reproduktionstoxizität von Gabapentin und Pregabalin könnten insbesondere für das Roh- und Trinkwasser ein Problem darstellen.</p> <p><strong>Deshalb sind Gabapentin und </strong><strong>Pregabalin relevante Spurenstoffe:</strong></p> <ul> <li>Vorkommen in Oberflächen-, Grund- und Trinkwasser</li> <li>Mobilität</li> <li>Reproduktionstoxizität</li> </ul> <p><strong>Hexamethoxymethylmelamin (HMMM)</strong></p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/kurzdossier-hmmm-cas-nr-3089-11-0">Hexamethoxymethylmelamin (HMMM)</a> kommt als Vernetzungsmittel für Reifenpolymere sowie in Beschichtungen und Kunststoffen für Dosen, Spulen und Fahrzeuge zum Einsatz. Trotz dieser Anwendungsbereiche ist der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stoff">Stoff</a> bislang nicht unter der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/reach-verordnung">REACH-Verordnung</a> registriert – der Grund hierfür ist nicht abschließend geklärt.</p> <p>Durch die Anwendung als Reifenvernetzungsmittel kann HMMM beispielsweise mit dem Straßenablauf in die Umwelt gelangen. Der Nachweis von HMMM im Kläranlagenabfluss deutet zudem darauf hin, dass auch das kommunale Abwasser eine Eintragsquelle sein könnte. Obwohl HMMM noch nicht sehr lange in Messprogrammen integriert ist, weisen Monitoringdaten darauf hin, dass HMMM weit verbreitet in deutschen Oberflächengewässern vorkommt.</p> <p>HMMM ist sehr mobil und kann sich dadurch leicht in der aquatischen Umwelt verbreiten. Bisher gibt es kaum Daten zu toxikologischen und ökotoxikologischen Effekten von HMMM.</p> <p>HMMM wird in der Umwelt zu anderen Stoffen umgewandelt, unter anderem auch zu Melamin. Wie viel Melamin dadurch entsteht, ist noch nicht abschließend geklärt. Erste Studien legen nahe, dass HMMM nur einen geringen Beitrag zur Melaminbelastung leistet. Die Fragegestellung ist deshalb relevant, weil Melamin ebenfalls ein relevanter Spurenstoff ist: Er ist persistent, mobil und humantoxisch und gilt daher als besonders besorgniserregend – insbesondere im Hinblick auf das Grund- und Rohwasser, welche zur Trinkwassergewinnung dienen.</p> <p><strong>Deshalb ist </strong><strong>HMMM ein relevanter Spurenstoff:</strong></p> <ul> <li>Hinweise auf weit verbreitetes Vorkommen in Oberflächengewässern</li> <li>Mobilität</li> <li>Transformationsprodukt Melamin</li> </ul> <p><strong>Was bedeutet die Einstufung als „relevanter Spurenstoff“?</strong></p> <p>Die Einstufung als „relevanter Spurenstoff“ weist für Spurenstoffe darauf hin, dass Maßnahmen zur Eintragsminderung ergriffen werden sollten. Diese können die Rückkopplung in die europäischen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren für chemische Stoffe oder in andere rechtliche Vorgaben, wie die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/wasserrahmenrichtlinie">Wasserrahmenrichtlinie</a> sein. Informationskampagnen sowie die gezielte verbesserte Elimination dieser Stoffe bei der Abwasserreinigung sind weitere Schritte. Ebenso gibt es die Möglichkeit, einen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/das-spurenstoffzentrum-des-bundes-stoffmanagement">„Runden Tisch“ zu herstellerbezogenen Maßnahmen</a> einzuberufen. Die Erstellung einer Liste relevanter Spurenstoffe ist auch unter dem Themenfeld „Risiken durch Stoffeinträge begrenzen“ Teil der <a href="https://www.bmuv.de/download/nationale-wasserstrategie-2023">Nationalen Wasserstrategie</a>, die das Bundeskabinett im März 2023 beschlossen hat. Die Kurzdossiers aller relevanten Spurenstoffe werden <a href="https://www.umweltbundesamt.de/relevante-spurenstoffe#relevante-spurenstoffe">hier</a> veröffentlicht.</p> <p> </p> <p> </p> <p> </p> <p> </p> <p> </p> <p> </p> </p><p>Informationen für...</p>
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 9776 |
| Europa | 1 |
| Land | 25 |
| Weitere | 2 |
| Wissenschaft | 8 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 9713 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 27 |
| Gesetzestext | 4447 |
| Text | 36 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 22 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 9770 |
| Offen | 29 |
| Unbekannt | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 9793 |
| Englisch | 18 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 16 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 27 |
| Keine | 9738 |
| Unbekannt | 4 |
| Webseite | 54 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 743 |
| Lebewesen und Lebensräume | 9777 |
| Luft | 262 |
| Mensch und Umwelt | 9802 |
| Wasser | 263 |
| Weitere | 9803 |