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s/cmm/RMM/gi

FH-Kooperativ 2-2019: Ultraeffizienzkonzept für die Wiederverwertung von Seltenerdmagneten für Hochleistungsanwendungen in Elektromobilität, erneuerbare Energie und Digitalisierung

Klimawandelanpassung auf regionaler Ebene: ansteigende Starkregen- und Hitzerisiken am Beispiel des bayerischen Oberlandes, Teilprojekt 1: Integrierte Risikoszenarien, Evaluierung von Anpassungskapazitäten und -optionen, Governance und Ergebnistransfer

DATIPilot - Sprint - KepRE: Innovatives Messsystem zur Detektion und Charakterisierung von kritischen Rohstoffen für einen nachhaltigen Produktionsprozess;' EP '

PO3PLAR

The over all objective of PO3PLAR is to complement the Level II ozone injury assessment program of the ICP-Forests WG on Ambient Air Quality with a well known and already investigated ozone sensitive bio-indicator species such a Populus spp. A successful establishment of the indicated bio-indicator on the Light Exposed Sampling Sites (LESS; see Manual for Assessment of Ozone Injury) will allow us to collect additional data on plant responses to ambient ozone concentrations on the very same species and variety across Europe. Excluding the disturbing factor of differing species composition of forest ecosystems and differing species specific responses to ozone (under the given microclimatic conditions) a harmonized bio-indicator network may allow us to gain additional valuable information to be implemented in regional as well as European efforts on ozone risk assessment. The 2007 season will serve as a test phase providing the participating countries to gain experience with the optimal planting procedure (soil, water availability, growth rate, etc.) hopefully leading to first successful phenological and physiological measurements and observations throughout the 2007 season. Currently the following 12 countries are participating in the PO3PLAR bio-indicator survey: Spain, Italy, France, Lithuania, Hungary, Germany, Sweden, Czech Republic, Cyprus, Belgium, USA and Switzerland whereas Switzerland is serving as the coordinator and data manager. From an organizational point of view, this project is not an official part of the ozone injury assessment program of the ICP-Forests WG on Ambient Air Quality. However, if successful we may be able to attract more interest in the respective community and hopefully generate some funding in the near future.

WaX: Adaption an Wasser-Extremereignisse: Dürremanagement, integrierte Wasserbewirtschaftungskonzepte und verbesserte Wasserspeicherung in der Region Berlin-Brandenburg, Teilprojekt 1

NUR - RiskUrbMyanmar: Myrisk - Management multipler Risiken bei Extremereignissen in schnell wachsenden (Mega)Städten Myanmars, Teilprojekt 1: Koordination, Konzeptentwicklung zur Risikoprävention

Wassertiefen zum Lastfall HQmittel / HQ100 2. Zyklus

Im Zuge der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 wurden für 3 Szenarien HQhaeufig (häufig/high), HQ100 (mittel/medium), HQextrem (selten/low) Modellierungen der Wasserstände vorgenommen.Die dargestellten Wassertiefen können in vier Bereiche unterschieden werden.1) Hydraulisch berechnete Wassertiefen in Risikogebieten.2) Hydraulisch berechnete Wassertiefen außerhalb von Risikogebieten (Informelle Darstellung).3) Geschützte Bereiche hinter Hochwasserschutzanlagen mit einem Bemessungswasserstand höher als der dargestellte Lastfall.4) Geschützte Bereiche hinter Hochwasserschutzanlagen mit einem Bemessungswasserstand niedriger als der dargestellte Lastfall. Die geschützten Bereiche sind nicht hydraulisch berechnet, sondern grob zu Orientierungszwecken ermittelt worden.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.

3. Gesetzliche Grundlagen für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems Internationale Übereinkommen und Programme Gesetze, Übereinkommen, Programme und Grundsätze der Bundesrepublik Deutschland Gesetze und Programme des Landes Sachsen-Anhalt

Zum Aufbau von Verbundsystemen gibt es zahlreiche Aktivitäten auf internationaler und nationaler Ebene sowie auf Landesebene. Die folgenden Tabellen stellen eine Auswahl an Gesetzen, Übereinkommen, Verträgen und Programmen dar, die die Grundlage für den Aufbau und die Entwicklung von Verbundsystemen bilden. 1979 Bonner Konvention 1979 EU-Vogelschutzrichtlinie 1992 FFH-Richtlinie 1992 Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity) 1998 EU-Biodiversitätsstrategie 2000 Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 1992 Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) ”Aufbau eines ökologischen Verbundsystems in der räumlichen Planung” Entschließung der 21. MKRO 1992: Die MKRO hält es für erforderlich, ausgehend von größeren Gebieten, die der weitgehend ungestörten Erhaltung und Entwicklung von Fauna und Flora dienen sollen und raumordnerisch wie auch naturschutzrechtlich zu sichern sind, ein funktional zusammenhängendes Netz ökologisch bedeutsamer Freiräume aufzubauen. 1992 Gesetz zu dem Übereinkommen vom 05.06.1992 über die biologische Vielfalt 1995 Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) Entschließung zur ”Integration des Netzes besonderer Schutzgebiete gemäß FFH-Richtlinie in die ökologischen Verbundsysteme der Länder” 2002 Bundesregierung: Unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung 2002/ 2009 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 1994 Landschaftsprogramm Sachsen-Anhalts 1995 Landtagsbeschluss zur Entwicklung eines ökologischen Verbundsystems in Sachsen-Anhalt 1997 Programm zur Weiterentwicklung des ökologischen Verbundsystems in Sachsen-Anhalt 1997 Fließgewässerrogramm des Landes Sachsen-Anhalt 1998 Landesplanungsgesetz (LPlG) 2004/ 2010 Landesnaturschutzgesetz (NatSchG LSA) (1) (1) Quelle: Landesrecht Sachsen-Anhalt Letzte Aktualisierung: 15.04.2020

Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (§ 78 b WHG)

Es handelt sich um Flächen, bei denen nach § 78b WHG ein signifikantes Hochwasserrisiko ermittelt wurde und die bei einem Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit [HQextrem] über das festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet hinaus überschwemmt werden können. Der Stand der verwendeten Grundlagen ist der Attributtabelle zu entnehmen. Die Lage und Rechtsverbindlichkeit ergeben sich aus den Angaben für Risikogebiete des HQextrem aus dem 2. Zyklus (2019) der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) sowie den aktuellen Angaben für festgesetzte Überschwemmungsgebiete und vorläufige Sicherungen.§ 78b WHG Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (Fassung gemäß Änderung durch Hochwasserschutzgesetz II)(1) Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind; dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist. Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten gilt Folgendes:1. bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sowie bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete sind insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen; dies gilt für Satzungen nach § 34 Absatz 4 und § 35 Absatz 6 des Baugesetzbuches entsprechend;2. außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete sollen bauliche Anlagen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist; bei den Anforderungen an die Bauweise sollen auch die Lage des betroffenen Grundstücks und die Höhe des möglichen Schadens angemessen berücksichtigt werden.(2) Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.

Recommendations for the European Climate Resilience and Risk Management Framework

Climate change is already impacting all regions of Europe, posing complex challenges for human well-being, ecosystems, and the economy. Even though significant progress has been made over the past years, the forthcoming European Climate Resilience and Risk Management Framework (ECRRMF) must take a more ambitious approach to ensure resilience and preparedness across Europe by 2050. This scientific opinion paper outlines key recommendations - based on 20 years of experience in Germany - to strengthen the design and implementation of the ECRRMF and proposes key objectives for the framework, as well as actionable pathways across enabling governance mechanisms, the climate adaptation policy cycle and cross-cutting considerations. Veröffentlicht in Scientific Opinion Paper.

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