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Biologie Bodenzoologische Untersuchungen Bodenmikrobiologische Untersuchungen Untersuchungen des erbgutverändernden Potentials von Wasser

Im Aufgabenbereich Biologie werden Untersuchungen auf den Gebieten Bodenbiologie, Mikrobiologie, Ökotoxikologie und Biotestverfahren mit folgenden Arbeitsschwerpunkten durchgeführt: Erfassung von Regenwurmpopulationen auf Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) mit taxonomischer Bestimmung der Lumbriciden bis auf das Artniveau sowie Ermittlung von Biomasse, Abundanz und Artendiversität: Regenwürmer haben eine große ökologische Funktion und tragen entschieden zur Verbesserung des Bodenmilieus bei. Durch ihre Lebensweise sorgen sie für die Durchmischung und Belüftung des Bodens, sowie zum Aufbau und Erhalt der Bodenfruchtbarkeit. Da Regenwurmpopulationen empfindlich und in relativ kurzen Zeiträumen auf Abweichungen ihres Lebensraumes reagieren, gelten sie als geeignete Bioindikatoren, um Veränderungen von Umwelt- und Bodenzuständen anzuzeigen. Jahresbericht Lumbriciden 2020 Jahresbericht Lumbriciden 2021 Jahresbericht Lumbriciden 2022 Bestimmung des metabolischen Quotienten über die Messungen der mikrobiellen Basalatmung und Biomasse durch Substratinduzierte Respiration (SIR): Als mikrobielle Bodenatmung wird die Sauerstoffaufnahme oder die Kohlendioxidabgabe von Bakterien, Pilzen, Algen und Protozoen bezeichnet und umfasst sowohl den Gasaustausch der aeroben, als auch der anaeroben Stoffwechselvorgänge. Die Kohlendioxidfreisetzung eines Bodens im ungestörten (Basalatmung) und gestörten (substratinduzierte Atmung) Zustand dient zur Berechnung der mikrobiellen Biomasse und erlaubt Aussagen zur bodenbiologischen Aktivität (metabolischer Quotient). Bestimmung des erbgutverändernden Potentials von Wasser mit dem umu- Test: In der Abwasserverordnung (AbwV, 17.06.04., Anhang 22, C Nr. 4) werden die Anforderungen hinsichtlich der Toxizität des Abwassers für die Einleitung in Gewässer definiert. Zur Bestimmung werden Bakterien im Laborversuch verschiedenen Konzentrationen des Testgutes ausgesetzt. Der Vergleich der Aktivität des umuC-Gens von Bakterien mit und ohne Einwirkung des Testgutes lässt Aussagen über dessen erbgutveränderndes Potential zu. Letzte Aktualisierung: 08.01.2025

Marktstrukturen, neue Regulierungen und veraenderte oekologische Rahmenbedingungen in der Energiewirtschaft

Die Forschung zielt darauf ab, die Veraenderungen in den Marktstrukturen in der Energiewirtschaft mit besonderem Schwerpunkt fuer Oel, Erdgas und Elektrizitaetswirtschaft zu analysieren. Fuer die leitungsgebundenen Energietraeger vollziehen sich die gravierendsten Veraenderungen durch neue Rahmenbedingungen auf nationaler und europaeischer Ebene. Der Oelmarkt wird durch internationale Veraenderungen bestimmt: Teil-Entmachtung bisher starker Unternehmen, Aufkommen neuer Anbieter, Entstehung von Oelboersen etc sind von grosser Bedeutung fuer Preisbildung und Versorgungssituation. Im einzelnen wurden in den letzten Jahren bearbeitet: 1) Modellierungsarbeiten fuer eine deutsche Analyse der Bedingungen fuer CO2-Reduktionspolitik. 2) Marktveraenderungen durch neue Regulierungssysteme fuer leistungsgebundene Energietraeger? 3) Strukturwandel auf dem Oelmarkt.

Produktion und Konsumption (Flüsse) der klimarelevanten Spurengase, Lachgas und Methan in einem Dauergrünland unter steigender atmosphärischer CO2-Konzentration

Außer dem bekannten Treibhausgas Kohlendioxid (CO2) existieren weitere stark klimawirksame Spurengase biologischen Ursprungs, z.B. Lachgas (N2O) und Methan (CH4), die mikrobiell im Boden produziert (N2O, CH4) oder im Falle des Methans auch verbraucht (oxidiert) werden. Die steigende atmosphärische CO2-Konzentration kann sich über die Pflanzen in vielfacher Weise auf die bodenmikrobiellen, Spurengasproduzierenden Prozesse auswirken. So ist beispielsweise nachgewiesen worden, dass der Wasserverbrauch der Pflanzen unter erhöhtem CO2 häufig sinkt und die Abgabe von leicht zersetzbarem Kohlenstoff an den Boden (Wurzelexudation) steigt. Beides könnte die Denitrifikation und damit die N2O-Produktion begünstigen, ebenso die Methanproduktion, wenn im Boden anaerobe Bedingungen (z.B. durch Überflutung) eintreten. Steigende Bodenfeuchte würde zugleich die Sauerstoff-abhängige Methanoxidation im Oberboden hemmen. Zu diesem Thema existieren bislang weltweit nur Kurzzeit- und Laborstudien. Im hier vorgestellten Projekt werden im Freilandexperiment die Langzeitauswirkungen steigender atmosphärischer CO2-Konzentrationen über das System Pflanze-Boden auf die Flüsse der klimawirksamen Spurengase N2O und CH4 in einem artenreichen Dauergrünland untersucht. Hierzu gelangt ein im Institut für Pflanzenökologie neuentwickeltes Freiland-CO2-Anreicherungssystem (FACE) zur Anwendung, bei dem die CO2-Konzentration in drei Anreicherungsringen seit Mai 1998 um etwa 20 Prozent gegenüber den drei Kontrollringen erhöht wurde. Über die Jahresbilanzierungen der Spurengasflüsse sowie über begleitende Prozessstudien soll geklärt werden, wie und auf welche Weise erhöhtes CO2 auf die N2O- und CH4-Spurengasflüsse rückwirkt. Die ersten Ergebnisse zeigen deutlich, dass in einem etablierten artenreichen Ökosystem wie dem untersuchten Feuchtgrünland zuerst die unterirdischen Prozesse auf die steigenden CO2-Konzentrationen reagierten (Bestandesatmung). Die oberirdische Biomasse zeigte erst nach etwa 1,5 Jahren der CO2-Anreicherung einen signifikanten Zuwachs gegenüber den Kontrollflächen. Im Jahr 1997, vor dem Beginn der CO2 -Anreicherung, waren sowohl die N2O-Emissionen als auch die CH4 Flüsse auf den (späteren) Anreicherungs- und den Kontrollflächen fast identisch. Seit Beginn der Anreicherung hingegen sind die N2O-Emissionen vor allem während der Vegetationsperiode dramatisch angestiegen: auf 278 Prozent der Emissionen der Kontrollflächen. Die Methanoxidation war rückläufig unter erhöhtem CO2: Mittlerweile oxidieren die CO2 Anreicherungsflächen 20 Prozent weniger CH4 als die Kontrollflächen (Jahr 2000), wobei auch hier der größte Unterschied während der Vegetationsperiode auftrat. Eine erhöhte Bodenfeuchte kommt als Erklärung nicht in Frage, da sich diese nicht geändert hat.

CO2-Preiserstattung, Klimageld

So langsam reicht es:Wo bleibt denn das von der GroKo bereits beschlossene Klimageld zum Ausgleich der erhöhten CO2 Abgabe ?

WD 8 - 114/19 Zur CO2-Bepreisung in Schweden

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zur CO2-Bepreisung in Schweden Die schwedische CO2-Steuer ist seit 1991 ein wichtiges Instrument der schwedischen Klimapoli- tik und besteuert Energieemissionen in den Bereichen Verkehr, Gebäude (Heizung), Industrie und Landwirtschaft. Damit ist es eines der ältesten und stärksten CO2-Preissignale mit der größ- ten Sektorabdeckung der Welt (derzeit rund 120 EUR/t CO2-Äquivalent). Im Folgenden werden Dokumente aufgeführt, die die Entwicklung der CO2-Besteuerung in Schweden beleuchten: (1) The Carbon Tax in Sweden, Fact sheet, adelphi im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), 03. September 2018, Im Internet abrufbar unter: https://www.euki.de/wp-content/uploads/2018/09/fact-sheet-carbontax- se.pdf Auf Seite 5 wird die Entwicklung der CO2-Steuer in Schweden in den Jahren 1991 bis 2018 in Euro pro Tonne angegeben. 1 (2) In einem Vortrag im Rahmen der Durban climate conference 2011 wird vom Ministry of the Environment Sweden eine Präsentation zu „Emissions in Sweden. History, current po- licy and the future“ bereitgestellt. Diese ist im Internet abrufbar unter: https://ec.eu- ropa.eu/clima/sites/clima/files/docs/0045/sweden_en.pdf (3) In einem Papier des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. vom 17. Mai 2019 mit dem 2 Titel „BEE-Briefing zur CO2-Bepreisung in Schweden und der Schweiz“ wird die CO2- Bepreisung in der Schweiz und Schweden miteinander verglichen. (4) Im Rahmen von COP24 Katowice, Polen wurde vom Ministry of the Environment Sweden eine Präsentation mit dem Titel „Lessons Learned from 25 Years of Carbon Taxation in 1 Quelle: https://ec.europa.eu/clima/events/articles/0045_en [abgerufen am 5. September 2019]. 2 Quelle: https://www.bee-ev.de/fileadmin/Publikationen/Positionspapiere_Stellungnah- men/BEE/20190517_BEE-Briefing_CO2-Bepreisung_Schweden_Schweiz.pdf [abgerufen am 5. September 2019]. WD 8 - 3000 - 114/19 (9. September 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Zur CO2-Bepreisung in Schweden 3 Sweden“ bereitgestellt. Auf Seite 6 findet sich eine Übersicht der CO2-Bepreisung in Schweden: *** 3 Abrufbar unter: https://www.government.se/48e9fb/contentassets/18ed243e60ca4b7fa05b36804ec64beb/les- sons-learned-from-25-years-of-carbon-taxation-in-sweden.pdf [abgerufen am 5. September 2019]. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)

Grünes Eisen aus Namibia, Teilvorhaben: Erneuerbare Energien für nachhaltige Industrieprozesse

Grünes Eisen aus Namibia, Teilvorhaben: Wasserstoffherstellung für die Eisenerzreduktion

Grünes Eisen aus Namibia, Teilvorhaben: Eisenerzreduktion und Brikettierung

Grünes Eisen aus Namibia

WD 8 - 120/19 Zu nationalen und internationalen Klimaschutzverpflichtungen

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zu nationalen und internationalen Klimaschutzverpflichtungen Der Fachbereich WD 8 der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages hat in den Jahren 2018 und 2019 mehrere Arbeiten zum Thema nationaler und internationaler Klimaver- pflichtungen verfasst. Im Folgenden werden diese kurz vorgestellt: Nationale bzw. EU-weite Einbeziehung weiterer Sektoren in das Europäische Emissionshandels- system (WD 8 - 3000 - 013/18), Anlage 1: Die Europäische Union (EU) hat verschiedene Maßnahmen zum Klimaschutz ergriffen, ein zent- rales gemeinschaftliches Klimaschutzinstrument ist dabei der im Jahr 2005 eingeführte Europäi- sche Emissionshandel (European Union Emissions Trading System, EU-ETS). In der vorliegenden Arbeit wird dieses Instrument vorgestellt, welche Sektoren beinhaltet sind und sodann auf deut- sche Emissionen eingegangen. In diesem Zuge werden deutsche Emissionen in den Sektoren Energiewirtschaft, Industriesektor, Verkehrssektor, Private Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienst- leistungs-Sektor (GDH), Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Landwirtschaft, Landnutzungs-, Land- nutzungsänderungs- und Forstwirtschaftsektor (LULUCF) vorgestellt sowie auf den Diskussions- stand eingegangen, weitere Sektoren mit einzubeziehen (was EU-rechtlich möglich ist). Dabei wird auf den wissenschaftlichen kontroversen Diskurs hierzu eingegangen. In diesem Zusam- menhang werden auch Beispiele angeführt, dass einzelne Länder andere Sektoren einbeziehen. Die CO2-Abgabe in der Schweiz, Frankreich und Großbritannien; Mögliche Modelle einer CO2- Abgabe für Deutschland (WD 8 - 3000 - 027/18), Anlage 2: Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Diskussion der Möglichkeit einer nationalen CO2-Ab- gabe/CO2-Steuer als zusätzliches klimaschutzpolitisches Instrument neben dem Emissionshan- del. Insgesamt 14 (bzw. 15 inklusive der Schweiz) Teilnehmerländern des EU-ETS haben bereits zum derzeitigen Zeitpunkt verschiedene Modelle einer CO2-Abgabe eingeführt. Im Detail werden die Ansätze der Schweiz, Frankreichs und Großbritanniens vorgestellt. Aktuelle Klimaschutzziele auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene, Nominale Ziele und Rechtsgrundlagen (WD 8 - 3000 - 077/18), Anlage 3: WD 8 - 3000 - 120/19 (11.09.2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Zu nationalen und internationalen Klimaschutzverpflichtungen Für die Festlegung der internationalen Klimapolitik ist die Klimarahmenkonvention der Verein- ten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change) zentral. Der aktuelle 1 Stand der Ratifizierung ist auf den Internetseiten der Vereinten Nationen abrufbar. Im Rahmen der Vertragsstaatenkonferenzen der Klimarahmenkonvention wurden völkerrechtlich bindende Verträge ausgearbeitet. In diesem Sachstand werden zunächst die globalen Klimaschutzziele in Form des Kyoto-Protokolls und des Pariser Klimaschutzübereinkommens als völkerrechtlich bin- dende Verträge vorgestellt. Sodann wird auf Klimaschutzziele innerhalb der Europäischen Union (EU) und insbesondere nationale Festlegungen (Energiekonzept 2010 und Klimaschutzplan 2050) beschrieben. Klimaschutzgesetze weltweit (WD 8 - 3000 - 028/19), Anlage 4: In dieser kurzen Dokumentation wird zum einen das Pariser Klimaschutzübereinkommen aus dem Jahr 2015 vorgestellt und stichpunktartig die wichtigsten Klimaschutzziele hierin aufge- stellt. Sodann wird die Datenbank, „Climate Change Laws of the World“, des „Grantham Rese- arch Institute on Climate Change and the Environment“ (als Ausgründung der London School of 2 Economics and Political Science (LSE)) vorgestellt. Hierin lassen sich weltweit sowohl Klima- schutzgesetze als auch ihre Inhalte (über 1.200 Gesetze in 164 Staaten) recherchieren. Abschlie- ßend wird auf einen Aufsatz zum Rechtsvergleich internationaler Klimaschutzverpflichtungen in ausgewählten europäischen Ländern eingegangen. Zu finanziellen Einbußen durch Nichteinhaltung von klima- und umweltbezogenen Verpflich- tungen (WD 8 - 3000 - 074/19), Anlage 5: In dieser Arbeit wird insbesondere Literatur zusammengestellt, die sich der Fragestellung an- nimmt, ob sich aus den internationalen Klimaschutzabkommen Sanktionsmöglichkeiten ergeben können. Zentral ist dabei eine Arbeit der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages 3 (Fachbereich WD 7) zu „Sanktionsmöglichkeiten bei Klimaschutzabkommen “. *** 1 Internetverweis: https://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=XXVII-7-d&chap- ter=27&clang=_en [zuletzt abgerufen am 11. September 2019]. 2 Quelle: www.lse.ac.uk/GranthamInstitute/climate-change-laws-of-the-world/ [zuletzt abgerufen am 11. Septem- ber 2019]. 3 Diese Arbeit ist im Internet abrufbar unter: https://www.bundestag.de/re- source/blob/567688/4c3296c478c79b6afef76498add9b471/WD-7-172-18-pdf-data.pdf [zuletzt abgerufen am 11. September 2019]. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)

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