Singapur teilte am 20. Februar 2017 mit, dass der Stadtstaat eine CO2-Steuer einführt. Sie soll ab 2019 gelten und pro Tonne des Treibhausgases zwischen zehn und 20 Singapur-Dollar betragen, umgerechnet sieben bis 14 Euro. Damit ist Singapur das erste Land in Südostasien mit einem CO2-Preis.
Der australische Senat beschloss am 17. Juli 2014 die Abschaffung der CO2-Steuer.
Die Wähler im US-Bundesstaat Washington haben sich am 8. November 2016 mehrheitlich gegen die Einführung einer CO2-Steuer ausgesprochen. Nur 42 Prozent stimmten für die "Initiative 732". Sie hatte den Ausstoß von Kohlendioxid besteuern und dafür Arbeitnehmer und Firmen entlasten und Einkommensarme unterstützen wollen. Es wäre die erste Kohlenstoff-Steuer in den USA gewesen.
Am 29. Mai 2015 gab das Bundesumweltministerium bekannt, dass Deutschland der sogenannten Carbon Pricing Leadership Coalition als Regierungspartner beitritt. Die Initiative knüpft an die Erklärung "Putting a Price on Carbon" an, die die Weltbank im Rahmen des UN-Klimasondergipfels im September 2014 in New York präsentiert hatte. Diese Erklärung haben insgesamt 74 Staaten – darunter auch Deutschland – sowie 23 subnationale Regierungen und mehr als 1000 Unternehmen unterschrieben. Mit dieser Initiative will die Weltbank die Entwicklung und Einführung von effektiven CO2-Bepreisungssystemen weltweit voranbringen.
Am 1. Juli 2012 wurde in Australien eine Kohlendioxidsteuer eingeführt.
Ein rechtsgültiger Luftreinhalte- und Aktionsplan für Braunschweig liegt seit Mai 2007 vor. Sie finden hier den gültigen Luftreinhalte- und Aktionsplan Braunschweig (2007), den Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Braunschweig zur vorgezogenen Umsetzung von Einzelmaßnahmen (2008), sowie Links zu weiteren wichtigen Veröffentlichungen zur Luftreinhaltung in Braunschweig.
Die Basis des Klimaschutzkonzepts bildet eine für das Jahr 2008 erstellte Energie- und CO2-Bilanz. Sie zeigt die Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen aufgefächert für einzelne Bereiche wie private Haushalte, Gewerbe, Stadtverwaltung inklusive städtischer Gesellschaften und Verkehr. Darauf aufbauend entstand eine Potenzialanalyse, die Energieeffizienz und Einsparmöglichkeiten für einzelne Bereiche untersucht und beschreibt.
Liebe Leserin, lieber Leser, wie kann Deutschland seinen Treibhausgasausstoß senken und so seinen Beitrag leisten, den Klimawandel zu begrenzen? Sollte der Ausstoß von CO2 einen Preis bekommen, um klimafreundliche Investitionen und Verhaltensweisen zu fördern, und wie genau? Das UBA hat die Vor- und Nachteile der verschiedenen aktuell diskutierten Ansätze unter die Lupe genommen – mehr dazu in diesem Newsletter. Empfehlen möchten wir Ihnen auch zwei neue Broschüren: „Kunststoffe in der Umwelt“ und unser aktuelles UBA-Magazin „Schwerpunkt“, diesmal zum Thema „Gesunde Luft“. Außerdem in dieser Ausgabe: zwei neue Filme. Unser neuer Imagefilm zeigt unsere Arbeit und die Vielfalt unserer Themen. Und der aktuelle Erklärfilm erläutert, worauf es beim Leitungswasser auf den letzten Metern ankommt, damit das Trinkwasser in hervorragender Qualität aus dem Hahn fließt. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes CO2-Bepreisung: Schneller Einstieg jetzt nötig Auch beim Straßenverkehr und bei Gebäuden muss auf klimaneutrale Techniken umgestiegen werden. Quelle: JFL Photography / Fotolia.com Die Unterstützung dafür, dem Ausstoß des klimaschädlichen CO2 einen Preis zu geben, wächst – zumal negative Folgen des Klimawandels zunehmend auch in Deutschland spürbar sind. In letzter Zeit wurden zahlreiche Gutachten veröffentlicht, die einhellig zu dem Schluss kommen, dass die CO2-Bepreisung ein zentrales Instrument der Klimaschutzpolitik sein sollte und schnelles Handeln unerlässlich ist. Die Bundesregierung wird voraussichtlich noch in diesem Herbst entscheiden, ob und in welcher Form eine CO2-Bepreisung eingeführt wird. Vor diesem Hintergrund analysiert ein neues Papier des UBA die Vor- und Nachteile der verschiedenen Ansätze. Der Verkehrs- und Gebäudebereich steht dabei im Mittelpunkt, weil dort der Handlungsbedarf besonders groß ist. Fazit: Der kurzfristig erforderliche Schub für den Klimaschutz kann aus Sicht des Umweltbundesamtes am besten durch Einführung einer CO2-Komponente in der Energiesteuer erreicht werden, denn sie ist schnell, sozialverträglich und ohne großen Aufwand umsetzbar. Der Emissionshandel hingegen ist im Verkehrs- und Gebäudebereich keine sinnvolle Variante einer CO2-Bepreisung. Für fossile Heiz- und Kraftstoffe sollte ein mittlerer zweistelliger Euro-Betrag je Tonne CO2 als Eingangssteuersatz gewählt und in den Folgejahren in vorab fest definierten Schritten angehoben werden. Klimafreundliche Investitionen und Verhaltensweisen würden so gefördert; und die Preise klimaschädlicher Produkte würden die durch sie verursachten Klimawandelkosten besser widerspiegeln. Im Verbund mit anderen Instrumenten könnten so die Klimaziele im Verkehr und Gebäudebereich für das Jahr 2030 erreicht werden. Ergänzend ist eine Reform der bestehenden Energiesteuersätze erforderlich, denn aktuell wird etwa leichtes Heizöl geringer besteuert als das klimafreundlichere Erdgas. Außerdem sollten die Energie- und CO2-Steuersätze regelmäßig an die Inflation angepasst werden. Die Einnahmen aus der CO2-Besteuerung sollten an die Bürgerinnen und Bürger zurückfließen. Beispiele aus anderen Ländern zeigen, dass auf diese Weise eine sozialverträgliche Gestaltung möglich ist. Aus Sicht des Umweltbundesamtes sollte eine Rückverteilung der Einnahmen über eine Klimaprämie kombiniert werden mit einer Entlastung bei den Strompreisen, etwa durch die Senkung der EEG-Umlage. Haushalte mit niedrigen Einkommen würden bei einer solchen Lösung im Durchschnitt entlastet. Außerdem entstehen positive Klimaschutzwirkungen, da niedrigere Strompreise zum Beispiel den Übergang zur Elektromobilität fördern und Wärmepumpen zur Gebäudebeheizung finanziell attraktiver machen. Allen in Deutschland muss es unabhängig vom Geldbeutel möglich sein, klimafreundlich zu wohnen und mobil zu sein. Deshalb sind flankierende Maßnahmen erforderlich, die es den Menschen erleichtern, sich an steigende Energiepreise anzupassen und auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen. Hierzu zählen Förderprogramme zur Energiesparberatung und zur Anschaffung energieeffizienter Haushaltsgeräte, Anpassungshilfen für Fernpendler und der Aufbau eines attraktiven und kostengünstigen Bus- und Bahnnetzes, auch in ländlichen Räumen. Dies vermeidet soziale Härten und verstärkt die Klimaschutzwirkung der CO2-Besteuerung. 45 Jahre Umweltbundesamt: Eine Behörde macht Deutschland grüner Ein Artikel auf der Website des ZDF blickt zurück auf 45 Jahre UBA und fünf Errungenschaften. Geliebte Nordsee – Geschützt und Gefährdet Welchen Belastungen ist die Nordsee ausgesetzt und was muss dagegen getan werden? Ulrich Claussen im Interview mit dem Radiosender NDR 1 Niedersachsen Wassersparen: Kommt der Abschied vom Zierrasen? Wasserexperte Jörg Rechenberg vom UBA in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) Klimawandel: "Durch den Bauboom heizen sich die Städte auf" Die extreme Hitze ist in Innenstädten am schlimmsten. Was dagegen hilft, erklärt Clemens Haße, UBA-Experte für die Anpassung an den Klimawandel, auf ZEIT ONLINE. 58 UBA-Zahl des Monats 07/2019 Quelle: Umweltbundesamt In den Jahren 2014 bis 2017 wurden in Deutschland durchschnittlich 58 Hektar pro Tag neu für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Anspruch genommen. Ziel der Bunderegierung ist, dass dieser Wert bis zum Jahr 2020 auf maximal 30 Hektar sinkt. Um dies zu erreichen, müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.
Die Unterstützung für eine CO2-Bepreisung wächst, zumal negative Folgen des Klimawandels zunehmend auch in Deutschland spürbar sind. Dieses Factsheet des Umweltbundesamtes beschreibt und bewertet die möglichen Ansätze zur CO2-Bepreisung. Der Verkehrs- und Gebäudebereich steht dabei im Mittelpunkt, weil dort der Handlungsbedarf besonders groß ist.
Das UBA empfiehlt, die Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien zu reformieren und gerechter zu machen, und hat deshalb ein Gutachten beauftragt. Die Verfasser des Gutachtens empfehlen, künftig auch den Verbrauch von Öl, Kohle, Gas, Diesel und Benzin mit den Kosten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu belasten und diese Energieträger in Abhängigkeit ihrer CO2-Emissionen zu besteuern. Im Gutachten wurden zwei Reformoptionen erarbeitet: Option 1 (die geltenden Energiesteuersätze für Kraft- und Heizstoffe durch einen CO2-Aufschlag ergänzen) wäre aus Sicht des UBA begrüßenswert und kurzfristig umsetzbar. Option 2 sieht vor, auch die fossile Stromerzeugung aus Kohle und Gas in die Energiebesteuerung einzubeziehen. Vor der Umsetzung eines CO2-Preises im Stromsektor sollten aus Sicht des UBA allerdings die Wechselwirkungen zum Emissionshandel, zum Ordnungsrecht und zum Strommarkt weitergehend untersucht werden, um unerwünschte Wirkungen zu vermeiden. Quelle: Umweltbundesamt
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