Dieses Hintergrundpapier stellt eine generelle Einführung zum klimawissenschaftlichen Konzept der CO 2 -Budgets und den notwendigen methodischen und politisch-gesellschaftlichen Annahmen und Entscheidungen zur Berechnung von CO 2 -Budgets dar. Diskutiert werden auch Gerechtigkeitsaspekte einer fairen Verteilung des globalen CO 2 -Budgets auf Nationalstaaten angesichts der Dringlichkeit der Klimakrise sowie die Bedeutung des CO 2 -Budget-Ansatzes für die deutsche Klimapolitik. Veröffentlicht in Climate Change | 31/2024.
Am 30. Juni 2016 beschloss die Regierung von Großbritannien ein neues Klimaziel für das Jahr 2032 beschlossen. Geplant ist eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 57 Prozent gegenüber 1990. Das ergibt sich aus den Kohlendioxid-Budgets, die das Land immer für fünf Jahre verbindlich festlegt. Das Ziel für die fünfte und bisher letzte Spanne von 2028 bis 2032 wurde nun in der Kabinettssitzung festgeschrieben.
Weltweit haben Klagen auf mehr Klimaschutz eine immer größere Bedeutung. Fast alle Klagen bringen bislang allerdings keine oder keine nennenswerten Verpflichtungen der Gesetzgebung zu mehr Klimaschutz hervor. Die Klima-Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts liefert eine Neuinterpretation liberal-demokratischer Kernbegriffe und ist von hoher Relevanz für das liberal-demokratische Verfassungsrecht im Allgemeinen - einschließlich des EU- und Völkerrechts. Das Urteil akzeptiert die Menschenrechte als intertemporal und global anwendbar; es wendet das Vorsorgeprinzip auf diese Rechte an und befreit sie von der irreführenden Kausalitätsdebatte. Prozedural werden die Rolle des Parlaments und die Verpflichtung zu einer sorgfältigen Tatsachenerhebung betont. In der Summe kommt es so zu einer Verpflichtung der Gesetzgebung zu mehr Klimaschutz. Allerdings rückt das Gericht letztlich die Freiheitsgefährdung aufgrund einer (zunächst zu wenig ambitionierten und später) radikalen Klimapolitik ins Zentrum und leitet die praktische Verpflichtung zur Klimaneutralität vor allem daraus ab - und fokussiert nicht so sehr die Freiheitsbedrohung durch den Klimawandel selbst. Insofern steht eine Neuinterpretation der Freiheitsgarantien und der Gewaltenteilung - die im Grundgesetztext angelegt ist - weiterhin auf der Tagesordnung. Das Gericht macht auch nicht deutlich, dass das Pariser 1,5-Grad-Limit ein radikal kleineres Kohlenstoffbudget bedeutet; doch kann man die Entscheidung insoweit aufgrund der Verpflichtung zur sorgfältigen Tatsachenerhebung weitergehend interpretieren. Außerdem wurde bisher wenig beachtet, dass die Gerichtsentscheidung eine Verpflichtung Deutschlands impliziert, auf mehr EU-Klimaschutz hinzuwirken, zumal die meisten Emissionen supranational geregelt sind. Das EU-Emissionshandelssystem bedarf, um effektiv zu sein, einer Reform, die deutlich über die bestehenden EU-Vorschläge hinausgehen müsste. Neben einer solchen transnationalen Mengensteuerung von Emissionen müssen auch sämtliche andere staatlichen Entscheidungen mit einem baldigen Erreichen von Klimaneutralität vereinbar sein. Quelle: Forschungsbericht
Mit dem Übereinkommen von Paris (ÜvP) hat die Weltgemeinschaft das globale, langfristige Temperaturziel verschärft. Alle Staaten streben damit gemeinsam ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgasemissionen und -senken innerhalb des 21. Jahrhunderts an. Somit ist es unerlässlich, dass weltweit die zugesagten Beiträge zur Minderung von Treibhausgasen (THG) neu bewertet werden. Zudem fordert das ÜvP, dass die jeweiligen Minderungsbeiträge an der größtmöglichen Ambition und den jeweiligen nationalen Kapazitäten angelehnt sind. Diese Studie leitet auf Basis von Fairness- und Kosteneffektivitätserwägungen THG-Minderungsbeiträge für die Zieljahre 2030 und 2050 ab, die mit dem Temperaturzielen (Obergrenzen) des ÜvP vereinbar sind. Die Analyse umfasst diejenigen Länder, deren Emissionen im weltweiten Maßstab einen signifikanten Anteil darstellen und die im internationalen Kontext eine wichtige Rolle einnehmen. Das sind: Brasilien, China, Europäische Union, Indien, Japan, Kanada, die Vereinigten Staaten von Amerika und Deutschland. Mit dem Vergleich lassen sich Schlüsse auf notwendige Anpassungen der nationalen THG-Minderungsbeiträge ziehen. Die Ergebnisse geben darüber hinaus Auskunft darüber, welche Anstrengungen im jeweiligen nationalen Kontext erbracht werden könnten und darüber, welche Unterstützung von bzw. für andere Staaten geleistet werden sollte. Die Berechnungen mit den beiden Ansätzen zeigen insgesamt, dass im Vergleich zu den Cancun-Zielsetzungen das ambitioniertere, langfristigere Temperaturziel des ÜvP erheblich höhere Klimaschutzanstrengungen erfordert. Quelle: Forschungsbericht
Ad-hoc-AG Boden 2005: Bodenkundliche Kartieranleitung, 5. Auflage, Hannover. Akumu, C. E. & McLaughlin, J. W. 2013: Regional variation in peatland carbon stock assessments northern Ontario, Canada. Geoderma 209: 161–167. Drösler, M., Adelmann, W., Augustin, J., Bergman, L. et al. 2013: Klimaschutz durch Moorschutz: Schlussbericht des Vorhabens „Klimaschutz – Moorschutzstrategien“ 2006-2010. Technische Universität, München. Gerstenberg, J.H. 2013: Erstellung von Karten zur Bewertung der Bodenfunktionen, im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. (Download PDF) Frolking, S., Roulet, N. T., Moore, T. R., Richard et al. 2001: Modeling northern peatland decomposition and peat accumulation. Ecosystems 4 (5), 479-498. Holden, J. 2005: Peatland hydrology and carbon release: why small-scale process matters. Philosophical Transactions of the Royal Society Series A: Mathematical, Physical and Engineering Sciences 363(1837), S. 2891-2913. Houghton, R. A. 2007: Balancing the Global Carbon Budget. The Annual Review of Earth and Planetary Sciences 35, S. 313–347. Klingenfuß, C., Roßkopf, N., Walter, J., Heller, C., Zeitz, J. 2014: Soil organic matter to soil organic carbon ratios of peatland soil substrates, GEODERMA 235-236. S. 410-417. Klingenfuß, C., Möller, D., Heller, C., Zeitz, J. 2015: Bewertung von Ökosystemleistungen der Moorböden, Bodenschutz 3/15, S. 82-87. Koppisch, D. 2001a: Torfbildung. In: Succow, M. & Joosten, H. (Hrsg.) Landschaftsökologische Moorkunde (2. Aufl.), S. 8–17. Schweizerbart, Stuttgart. Koppisch, D. 2001b: Kohlenstoff-Umsetzungsprozesse. In: Succow, M. & Joosten, H. (Hrsg.): Landschaftsökologische Moorkunde (2. Aufl.), S. 19–20. Schweizerbart, Stuttgart. Limpens, J., Berendse, F., Blodau, C., Canadell, J.G., Freeman C., Holden, J., Roulet, N., Rydin, H. & Schaepman-Strub, G. 2008: Peatlands and the carbon cycle: from local processes to global implications – a synthesis. Biogeosciences 5, S. 1379–1419. Meier-Uhlherr, R., Schulz, C. & Luthardt, V. 2015: Steckbriefe Moorsubstrate. 2., unveränd. Aufl., HNE Eberswalde (Hrsg.), Berlin Download PDF (307 MB) Zugriff am: 14.01.2016. Möller, D., Heller, C. & Zeitz, J. 2014: CARBSTOR – Ein Online-Tool für den Moorschutz – Berechnung der Kohlenstoff-Speichermenge und des -freisetzungspotentials von Moorböden. Naturschutz und Landschaftsplanung 46(7), S. 201–210. Parish, F., Sirin, A., Charman, D., Joosten, H. et al. 2008: Assessment on Peatlands, Biodiversity and Climate Change: Main Report. Global Environment Centre, Kuala Lumpur und Wetlands International, Wageningen. Post, W. M., Emanuel, W. R., Zinke, P. J. & Stangenberger, A. G. 1982: Soil carbon pools and world life zones. Nature 298, 156–159. Roßkopf, N. & Zeitz, J. (2009): C-Speicherung und C-Freisetzungspotential der hydrologisch-genetischen Moortypen „Durchströmungsmoor“ und „Versumpfungsmoor“. In: Berichte der DBG. Böden – eine endliche Ressource. Bonn. Succow, M. & Joosten, H. (Hrsg.) 2001: Landschaftsökologische Moorkunde, Stuttgart, 2. Aufl., 622 S. Zauft, M., Fell, H., Glaßer, F., Roßkopf, N. & Zeitz, J. 2010: Carbon storage in the peatlands of Mecklenburg-Western Pomerania, northeast Germany, Mires and Peat, 6(4), pp. 1–12. Digitale Karten Preußische Geologische Landesanstalt 1937: Geologische Karte 1874-1937 Internet: https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=showMap&mapId=geo_18-19@senstadt SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2012: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2012, Karte 05.08 Biotoptypen 1 : 50.000, Berlin. Internet: /umweltatlas/biotope/biotoptypen/fortlaufend-aktualisiert/karten/ SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2013a: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2013, Karte 01.01 Bodengesellschaften, 1 : 50.000, Berlin. Internet: /umweltatlas/boden/bodengesellschaften/2010/karten/artikel.919706.php SenStadtUm (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin) (Hrsg.) 2013b: Umweltatlas Berlin, Ausgabe 2013, Karte 01.06.6 Kohlenstoffvorräte, 1 : 50.000, Berlin. Internet: /umweltatlas/boden/bodenkundliche-kennwerte/2010/karten/artikel.948008.php
Climate science provides strong evidence of the necessity of limiting global warming to 1.5 ˚C, in line with the Paris Climate Agreement. The IPCC 1.5 ˚C special report (SR1.5) presents 414 emissions scenarios modelled for the report, of which around 50 are classified as '1.5 ˚C scenarios', with no or low temperature overshoot. These emission scenarios differ in their reliance on individual mitigation levers, including reduction of global energy demand, decarbonisation of energy production, development of land-management systems, and the pace and scale of deploying carbon dioxide removal (CDR) technologies. The reliance of 1.5 ˚C scenarios on these levers needs to be critically assessed in light of the potentials of the relevant technologies and roll-out plans. We use a set of five parameters to bundle and characterise the mitigation levers employed in the SR1.5 1.5 ˚C scenarios. For each of these levers, we draw on the literature to define 'medium' and 'high' upper bounds that delineate between their 'reasonable', 'challenging' and 'speculative' use by mid century. We do not find any 1.5 ˚C scenarios that stay within all medium upper bounds on the five mitigation levers. Scenarios most frequently 'over use' CDR with geological storage as a mitigation lever, whilst reductions of energy demand and carbon intensity of energy production are 'over used' less frequently. If we allow mitigation levers to be employed up to our high upper bounds, we are left with 22 of the SR1.5 1.5 ˚C scenarios with no or low overshoot. The scenarios that fulfil these criteria are characterised by greater coverage of the available mitigation levers than those scenarios that exceed at least one of the high upper bounds. When excluding the two scenarios that exceed the SR1.5 carbon budget for limiting global warming to 1.5 ˚C, this subset of 1.5 ˚C scenarios shows a range of 15-22 Gt CO2 (16-22 Gt CO2 interquartile range) for emissions in 2030. For the year of reaching net zero CO2 emissions the range is 2039-2061 (2049-2057 interquartile range). © 2021 The Author(s).
Liebe Leser*innen, der im April veröffentlichte dritte Teil des 6. Sachstandsberichtes des Weltklimarats (IPCC) hat nach Auswertung von ca. 18.000 Studien die Erkenntnis, dass derzeit noch die Möglichkeit besteht, die globale Erwärmung langfristig auf 1,5°C zu begrenzen. Unser Schwerpunktartikel gibt einen Einblick und eine Bewertung zu den Kernaussagen und den damit verbundenen Herausforderungen. Neben unserem Schwerpunktartikel erwarten Sie auch viele andere spannende Themen aus der Klimawandelanpassung, die Sie nicht verpassen sollten. Eine spannende Newsletter-Lektüre wünscht Ihr KomPass-Team Minderung des Klimawandels – Was notwendig und möglich ist Vier zentrale Herausforderungen zur Anpassung an den Klimawandel in Deutschland Quelle: Adelphi Mit dem 3.Teil des 6. IPCC-Sachstandsberichts wurden die Fortschritte in der Begrenzung globaler Treibhausgas-Emissionen und des Spektrums an Minderungs- und Handlungsoptionen in allen Sektoren bewertet. Ohne eine rasche politische Umsetzung ist das globale Temperaturziel von 1,5°C bis 2100 nicht mehr erreichbar. Ambitionierter Klimaschutz ist zudem die Voraussetzung für gelingende Klimaanpassung. Eine zentrale Erkenntnis des IPCC-Berichts ist, dass derzeit noch die Möglichkeit besteht, die globale Erwärmung langfristig auf 1,5°C zu begrenzen. Das CO2-Budget, das uns dafür noch verbleibt, ist aber angesichts der aktuellen, internationalen Klimapolitik kaum noch einzuhalten. Lesen Sie mehr über die Einschätzungen zu dieser Erkenntnis in unserem Schwerpunktartikel. Forschungskonferenz: Klimaresiliente Schwammstadt Die UBA Forschungskonferenz am 20.06.22 beleuchtet naturbasierte Lösungen am Beispiel der Schwammstadt als einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung. Bundesumweltministerin Steffi Lemke und der Präsident des Umweltbundesamtes Prof. Dr. Dirk Messner eröffnen die Konferenz. Anschließend folgt eine Paneldiskussion zum Thema: Auf dem Weg zu klimaresilienten Städten. Anmeldefrist 16.06.22. Klimarisikoversicherung – Potenziale als strategisches Instrument zur Klimaanpassung in Deutschland Der Klimawandel schreitet fort und seine Auswirkungen werden zu einer wachsenden gesamtgesellschaftlichen Herausforderung. Damit steigt der Handlungsdruck, Risikovorsorge und Risikotransferlösungen auszubauen. Der gezielte Aufbau von Versicherungsinstrumenten kann ein wichtiger Beitrag für eine Strategie zu einer besseren Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Deutschland sein. Basierend auf Literaturrecherchen, Expertenbefragungen und einem Expertenworkshop mit Akteuren aus Land- und Forstwirtschaft, Gebäudewirtschaft, Infrastruktur und Versicherungswirtschaft, gibt die vorliegende Publikation Handlungsempfehlungen zum Thema Anpassung und Versicherung. BMUV stellt Sofortprogramm für Anpassung an den Klimawandel vor Mit dem „Sofortprogramm Klimaanpassung“ will das Bundesumweltministerium (BMUV) schnellstmöglich erste Schritte und Maßnahmen einleiten, um Deutschland schneller für die Folgen des Klimawandels anpassen zu können. Schwerpunkt des Programms, das Bundesumweltministerin Steffi Lemke Ende März vorgestellt hat, ist die verstärkte Unterstützung von Kommunen, etwa durch den Ausbau von Förderprogrammen und der Möglichkeit, lokale Anpassungsmanagerinnen und -manager einzustellen. Hinzu kommen neue Veranstaltungsformate wie zum Beispiel Klimawerkstätten, Hilfe bei der Erstellung von Hitzeaktionsplänen sowie mehr Klimaanpassungs-Kommunikation für Bürgerinnen und Bürgern. Monitoringbericht zu Berlin auf dem Weg zur Klimaneutralität Welche Fortschritte hat die Bundeshauptstadt im vergangenen Jahr bei der Umsetzung der Maßnahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms gemacht? Antworten liefert der Monitoringbericht, den die Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch, Mitte Februar vorgelegt hat. Demnach konnten viele Maßnahmen trotz pandemiebedingter Einschränkungen vorangebracht werden, darunter das Berliner Solargesetz, um die Solarpotentiale auf Berlins Dächern besser zu nutzen. Außerdem wurde unter anderem das Thema Regenwassermanagement im Quartierskontext durch zwei Projekte auf Friedhofsflächen gestärkt und das Förderprogramm für Stromspeicher sowie für Lastenfahrräder von den Berlinerinnen und Berlinern sehr gut angenommen. Zwei Bundesländer stellen Landesentwicklungsplan neu auf Um besser auf die Folgen des Klimawandels reagieren zu können, haben sowohl Sachsen-Anhalt als auch Schleswig-Holstein ihren Landesentwicklungsplan (LEP) geändert. Beide Landesregierungen begründen die Neuaufstellung der Pläne mit dem Klima- und Strukturwandel. So beinhaltet der LEP in Sachsen-Anhalt unter anderem Maßnahmen zum Hochwasser- bzw. Starkregenmanagement, zum Bodenschutz, zum Schutz der Wälder und zum Waldumbau. In Schleswig-Holstein wurden die raumordnerischen Ansätze zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im LEP zusammengeführt. Angesichts des Klimawandels gibt der dortige LEP unter anderem neue Vorgaben zu Binnenhochwasser- und Küstenschutz und zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Thüringen aktualisiert Programm zum Hochwasser- und Niedrigwasserschutz 400 Millionen Euro für den Hochwasserschutz und eine neue Niedrigwasserstrategie: Der Freistaat Thüringen will besser auf Extremwetter wie Starkregen und Dürre vorbereitet sein. Anfang Mai stellte die Landesumweltministerin Anja Siegesmund daher das fortgeschriebene Landesprogramm Hochwasserschutz für den Zeitraum 2022–2027 sowie die neue Niedrigwasserstrategie vor. So sollen in dem 400 Millionen Euro teuren Hochwasserschutzprogramm unter anderem Deichrückverlegungen und Schutzanlagen realisiert werden. Bei der Niedrigwasserstrategie sollen unteren anderem Klimastresstests mit den Wasser- und der Fernwasserversorgern durchgeführt und dynamische Talsperrensteuerungen geprüft werden. Drei Handlungshilfen für die Erstellung von Stadtklimaanalysen Stadtklimaanalysen sind für Kommunen ein wichtiges Hilfsmittel, um zu erkennen, wie sich die Folgen des Klimawandels auswirken und wo Handlungsbedarf herrscht. Das hessische Landesamt für Naturschutz hat dazu drei Handlungshilfen erstellt. Die Broschüre „Stadt-Klima-Analysen“ gibt einen Überblick über drei Stadtklimaanalysen, ihren Nutzen für Kommunen und Beispiele aus der Praxis. Die interaktiven „Checklisten und Einführung in Methoden der Stadtklimaanalysen“ helfen Kommunen zu reflektieren, welche Klimaanalyse ihren Ansprüchen und Zielen gerecht wird. Die „Ausschreibungshilfe Stadtklimaanalysen“ begleitet Kommunen durch den Ausschreibungs- und Vergabeprozess für die Beauftragung der Analysen. Bayern gibt 2 Milliarden Euro für mehr Hochwasserschutz aus Zwei Milliarden Euro will Bayern in den kommenden zehn Jahren in den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie investieren und den Freistaat so besser an die Folgen des Klimawandels anpassen. Die Summe soll im Rahmen des Aktionsprogramms „PRO Gewässer 2030“ ausgegeben werden. „Das Aktionsprogramm vereint die Themen Hochwasserschutz, Ökologie und Sozialfunktion an unseren Fließgewässern unter einem Dach“, so Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber. Geplant ist unter anderem die Hochwasserschutzstrategie Bayerns weiterzuführen, sowie Lebensräume im und am Gewässer zu verbessern und zu vernetzen. Auch neue Erlebnis- und Erholungsräume sollen geschaffen werden. Neues „Fachzentrum Klima“ in Sachsen „Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel regional und lokal umsetzen“ – so lautet das Leitthema des neugegründeten „Fachzentrums Klima“ in Sachsen. Das Zentrum, das am Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Sachsen angesiedelt ist, möchte für hiesige Gemeinden, Städte und Institute die zentrale Anlaufstelle für regionale Klimathemen werden. In dem Zentrum erhalten Interessierte verständliche Informationen über die Klimaentwicklung ihrer Region und werden bei einer klimaangepassten Entwicklung begleitet. Dabei gliedert das Zentrum seine Arbeit in die vier Schwerpunkte Monitoring, Beratung, Vernetzung und Bildung zu regionalen Klimaaspekten. Anschlussförderung für WIR!-Bündnis Land-Innovation-Lausitz Im WIR!-Bündnis Land-Innovation-Lausitz (LIL) wird erforscht, wie eine zukunftsfähige Landwirtschaft in der Lausitz aussehen kann, da die Region vom Struktur- und Klimawandel besonders betroffenen ist. Das Bündnis mit 35 Projektpartnern aus Forschung, Wirtschaft, Politik und Verwaltung hat bereits 2019 die Arbeit aufgenommen – nach einer erfolgreichen Zwischenbegutachtung stellt das Bundesbildungsministerium nun für eine zweite Förderphase weitere sechs Millionen Euro bereit. Ziel des Verbundvorhabens ist es, neue Wertschöpfungsketten für die Bioökonomie zu schaffen, um nachhaltige Kreisläufe und die Unabhängigkeit von fossilen Rohstoffen in der Landwirtschaft zu etablieren. DIN veröffentlicht „Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ Das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat die technische Spezifikation „Anpassung an die Folgen des Klimawandels - Anforderungen und Leitlinien zur Anpassungsplanung für kommunale Verwaltungen und Gemeinden“ veröffentlicht. Das Dokument soll als Leitfaden für kommunale Verwaltungen und Gemeinden dienen und ihnen bei der Vorbereitung auf Bedrohungen durch den Klimawandel und die damit verbundenen Risiken helfen. Unter anderem wird beschrieben, wie ein Anpassungsplan auf kommunaler Verwaltungs- und Gemeindeebene zu entwickeln ist und welche Prozesse durchzuführen sind. Die vollständige Vornorm gibt es beim Beuth Verlag zu kaufen. BMEL sucht Ideen zu einer klimaangepassten Landwirtschaft Die Folgen des Klimawandels treffen auch die Landwirtschaft. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will daher Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Wissenstransfervorhaben fördern, die sich dem Thema „Anpassung der Pflanzenproduktion an die Folgen des Klimawandels“ widmen. Im Förderfokus stehen dabei unter anderem Vorhaben zur Anpassung von Produktionssystemen und -technik an die Folgen des Klimawandels – etwa im Bereich Anbau- und Fruchtfolgegestaltung. Das Förderprogramm umfasst die zwei Module A Innovationsförderung und B Ackerbaustrategie. Die Projektskizzen können bis zum 22. Juni 2022 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eingereicht werden. EU-Großprojekt zum Klimawandel in der Berliner Metropolregion An sieben Standorten in Europa möchte das EU-Projekt IMPETUS innovative Lösungen zur Stärkung der Resilienz gegenüber dem Klimawandel testen und demonstrieren – die Metropolregion Berlin ist einer davon. In der Hauptstadt wird es darum gehen, wirksame Lösungen zur nachhaltigen Wassernutzung zu analysieren und zu skalieren. Dafür arbeiten vier regionale Organisationen federführend am Aufbau eines Demonstrationsstandorts für die regionale Wasserwirtschaft: das Kompetenzzentrum Wasser Berlin (KWB), die Berliner Wasserbetriebe (BWB), die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucherschutz und Klimaschutz (SenUMVK) und das Global Climate Forum e.V. (GCF). Online-Ausstellung über die Auswirkungen des Klimawandels Welche ganz individuellen Auswirkungen der Klimawandel weltweit auf die Menschen hat, zeigt die Online-Ausstellung HABITER. Die Künstlerinnen Eliana Pliskin Jacobs und Sîta Subias haben persönliche Erlebnisse, Bilder und Tonbandaufnahmen von Einzelpersonen gesammelt, die die Auswirkungen des Klimawandels auf die Bevölkerung auf der ganzen Welt bezeugen. „Dieses Projekt ist eine Online-Ausstellung über die Auswirkungen des Klimawandels auf Gemeinden weltweit, insbesondere über die Vertreibung durch klimabedingte Katastrophen“, beschreibt Eliana Pliskin Jacobs HABITER. Die virtuelle und partizipative Ausstellung wir noch bis Juni 2022 online verfügbar sein. Neue Liste der Zukunftsbäume in Städten Stadtbäume in verdichteten Ballungsräumen haben per se schon schwierige Standortbedingungen nun kommen die Folgen des Klimawandels wie trockene und heiße Sommer erschwerend hinzu. Der Arbeitskreis Stadtbäume der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) beim Deutschen Städtetag hat dazu eine aktuelle Broschüre mit dem Titel „Zukunftsbäume für die Stadt“ aufgelegt. Aufbauend auf den Erfahrungen der kommunalen Grünflächenämter und der produzierenden Baumschulen werden konkrete und anschauliche Empfehlungen für die Auswahl von Stadtbäumen geben. 65 neue und bewährte Arten und Sorten aus der GALK-Straßenbaumliste werden dabei vorgestellt und detailliert beschrieben. Arbeitshilfe für Kommunen bei der Starkregenvorsorge Unter der Federführung der Universität Stuttgart haben Forschende im Rahmen des Forschungsprojektes RESI-extrem eine Arbeitshilfe für Kommunen bei der Starkregenvorsorge entwickelt. Die Arbeitshilfe soll Planerinnen und Planern eine Orientierung für eine resilienzfördernde Ausgestaltung integrierter Stadtentwicklungskonzepte bieten und gliedert sich in zwei Abschnitte. Abschnitt 1 befasst sich mit den Themen der städtischen Resilienz im Allgemeinen sowie den Grundlagen des Starkregenrisikomanagements. In Abschnitt 2 wird beispielhaft deren Integration in integrierte Stadtentwicklungskonzepte erläutert. Das können Städte von Potsdam, Remscheid und Würzburg lernen Klimaschutz und Klimaanpassung sind in Deutschland keine kommunale Pflichtaufgabe – oftmals fehlt es an personellen und finanziellen Ressourcen, um notwenige Maßnahmen umzusetzen. Die Forschenden des Leibnitz-Instituts für Raumbezogene Sozialforschung empfehlen den Kommunen daher, den Fokus stärker auf den Transfer von erprobten Maßnahmen anderer Städte zu legen. In dem Policy Paper „Handlungsempfehlungen für eine bessere Klimakoordination in Kommunen“ werden daher die Einrichtung eines Klimarats (Potsdam), die Einführung eines Klima-Checks in der Bauleitplanung (Remscheid) und die Einrichtung einer Klima-Stabstelle (Würzburg) genauer beleuchtet und Transferempfehlungen gegeben. Leitfaden zur Co-Produktion von Klimadiensten Klimaforschung und die Entwicklung von Klimadienstleistungen gelingt am besten in Gemeinschaftsarbeit – vor allem wenn es darum geht, die Daten pragmatisch aufzubereiten, etwa für Kommunen auf dem Weg zur Klimaresilienz. Wie diese Zusammenarbeit aussehen kann und welche Methoden und Ansätze es zur Verbesserung der gemeinsamen Erstellung von Klimadienstleistungen gibt, wird in dem Leitfaden „Co-produktion of Climate Services“ zusammengefasst. Der Leitfaden wurde vom der Initiative JPI Climate angestoßen und ihm Rahmen des Projekt ERA4CS - European Research Area for Climate Services – erstellt. Paper zu Migration und Urbanisierung der Städte Welche Möglichkeiten Städte und ihre Stadtplaner vor dem Hintergrund der verstärkten Urbanisierung und Migration haben, wurde von Forschenden in dem Paper „Urbanization, migration, and the challenges of resilience thinking in urban planning“ untersucht. Die Autorinnen und Autoren gehen dabei auch der Frage nach, wie der Klimawandel die Urbanisierung und Migration beeinflusst. Außerdem wurden zwei gegensätzliche Planungssysteme genauer betrachtet und Erkenntnisse abgeleitet – bei den untersuchten Regionen handelt es sich um die Rhein-Ruhr-Metropolregion und Teheran im Iran. Das Paper erscheint in der Zeitschrift Cities, steht aber auch zum kostenlosen Download zur Verfügung. Studie: Wer ärmer ist, kann sich weniger an Hitze anpassen Haushalte mit niedrigerem Einkommen in Deutschland können sich schlechter an Hitzewellen anpassen als Haushalte mit hohem Einkommen. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Heat vulnerability and adaptation of low-income households in Germany“, die in der Fachzeitschrift Global Environmental Change veröffentlicht wurde. Die Studie entstand im Kontext des noch laufenden ReFoPlan Vorhabens FKZ 3718 48 1010 „Private Eigenvorsorge“. Unter anderem konnten in hochvulnerablen Gruppen keine Auswirkung von Einkommen auf Anpassungsverhalten festgestellt werden. Die Forschenden empfehlen daher Kommunikationsansätzen für gefährdeter Haushalte zu stärken und ihnen zu vermitteln, dass Anpassungsmaßnahmen tatsächlich auf Haushaltsebene ergriffen werden können und wirksam sind. „Wasser im Fluss“ bringt Gewässer der Natur näher Wasser im Fluss - Werre bei Detmold Quelle: AGA gGmbH Die naturnahe Gestaltung von Gewässern im nordrhein-westfälischen Kreis Lippe hat sich das Projekt „Wasser im Fluss“ zur Aufgabe gemacht. Bereits seit 2004 wird das Projekt von der Arbeitsgemeinschaft Arbeit gGmbH (AGA) getragen und mit vielen Kooperationspartnern wie etwa der Bezirksregierung Detmold, dem Kreis Lippe, der Gemeinde Augustdorf, der Stadt Bad Salzuflen und der Stadt Barntru umgesetzt. Die Projektgrundlage bildet die im Jahr 2000 verabschiedete Europäische Wasserrahmenrichtlinie. Als Integrationsunternehmen und Träger von Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten u.a. im Bereich Umweltprojekte hat die AGA seit Projektbeginn rund 600 Einzelmaßnahmen an lippischen Gewässern erfolgreich umgesetzt. Die Ziele der Maßnahmen stützen sich dabei auf die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und umfassen die Wiederherstellung und Erhaltung der natürlichen Dynamik, der Struktur und Funktionsfähigkeit der Fließgewässer, die ökologische Revitalisierung anthropogen beeinträchtigter Gewässerabschnitte, die Beseitigung von Verrohrungen oder Betonverbauten, die Pflanzung heimischer Gehölze, die Schaffung von Vernässungsbereichen sowie die Strukturanreicherung durch Einbau von Totholz oder Störsteinen. Damit wird neben dem Naturschutz auch ein wichtiger Beitrag zur Klimaanpassung geleistet, denn natürliche Gewässer haben beispielsweise eine größere Kapazität Hochwasser zu kompensieren. 2019 wurde „Wasser im Fluss“ als „UN Dekade Projekt Biologische Vielfalt Soziale Natur – Natur für alle“ ausgezeichnet.
Dieses Hintergrundpapier stellt eine generelle Einführung zum klimawissenschaftlichen Konzept der CO2-Budgets und den notwendigen methodischen und politisch-gesellschaftlichen Annahmen und Entscheidungen zur Berechnung von CO2-Budgets dar. Diskutiert werden auch Gerechtigkeitsaspekte einer fairen Verteilung des globalen CO2-Budgets auf Nationalstaaten angesichts der Dringlichkeit der Klimakrise sowie die Bedeutung des CO2-Budget-Ansatzes für die deutsche Klimapolitik.
Minderung des Klimawandels – Was notwendig und möglich ist Mit dem 3.Teil des 6. IPCC-Sachstandsberichts wurden die Fortschritte in der Begrenzung globaler Treibhausgas-Emissionen und des Spektrums an Minderungs- und Handlungsoptionen in allen Sektoren bewertet. Ohne eine rasche politische Umsetzung ist das globale Temperaturziel von 1,5°C bis 2100 nicht mehr erreichbar. Ambitionierter Klimaschutz ist zudem die Voraussetzung für gelingende Klimaanpassung. Anfang April wurde der dritte Teil des 6. Sachstandsberichts (AR 6) des Weltklimarats der Vereinten Nationen, „Intergovernmental Panel on Climate Change“ ( IPCC ), veröffentlicht. Etwa 18.000 wissenschaftliche Studien wurden ausgewertet, um den AR 5 aus den Jahren 2013/14 zu aktualisieren. Eine zentrale Erkenntnis des IPCC-Berichts ist, dass derzeit noch die Möglichkeit besteht, die globale Erwärmung langfristig auf 1,5°C zu begrenzen. Das CO 2 -Budget, das uns dafür noch verbleibt, ist aber angesichts der aktuellen, internationalen Klimapolitik kaum noch einzuhalten. Ein wichtiger Hebel für den Klimaschutz ist nachhaltige Entwicklung: Die reichsten 10% der Privataushalte verursachen bis zu 45% der Treibhausgas -Emissionen weltweit. Gleichzeitig zeigt der Bericht, dass Minderungsansätze auf der Nachfrageseite, Naturschutz und nachhaltige Systemtransformationen immense Emissionsminderungen ermöglichen. Wir müssen entscheiden, ob wir auf unsichere zukünftige Technologien vertrauen oder mit den verfügbaren Mitteln einen ambitionierten und nachhaltigen Klimaschutz umsetzen. Zentrale Botschaft des IPCC Berichtes Die wohl wichtigste Botschaft des IPCC Berichtes ist, dass es technisch und ökonomisch nach wie vor möglich ist, die globale Erwärmung entsprechend des Pariser Klimaabkommens auf 1,5°C bis 2100 zu begrenzen (siehe Abb. 1). Dafür sind allerdings eine sofortige globale Trendwende sowie tiefgreifende Treibhausgas (THG)-Minderungen in allen Weltregionen und allen Sektoren nötig– d.h. in Energiesystemen, in Städten, in Land- und Forstwirtschaft, in der Landnutzung , bei Gebäuden, im Verkehr und in der Industrie –. Besonders kostengünstige und nachhaltige Technologien sind im Energiesektor verfügbar, allen voran Solar- und Windenergie (siehe Abb. 2). Sofortige und mit dem Pariser Abkommen kompatible Klimaschutzmaßnahmen würden auch das globale BIP-Wachstum nur geringfügig verringern. Dabei sind die so potentiell vermiedenen Schäden durch den Klimawandel noch gar nicht berücksichtigt, genauso wenig, wie die vermiedenen Anpassungskosten. Damit bietet der dritte Teil des 6. IPCC-Sachstandsberichts mit dem Titel „Mitigation of Climate Change“ („Minderung des Klimawandels“) eine international abgestimmte und objektive Grundlage für wissenschaftsbasierte politische Entscheidungen im Klimaschutz . Der Bericht analysiert die verschiedenen Optionen auch im Kontext der nachhaltigen Entwicklung. Globale THG-Emissionen modellierter Pfade und prognostizierte Emissionsergebnisse aus kurzfristigen politischen Bewertungen für 2030. Übersetzt und verändert nach IPCC, 2022: Summary for Policymakers, Figure SPM.4. In: Climate Change 2022: Mitigation of Climate Change. Contribution of Working Group III to the Sixth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change. Die aktuellen Nationalen Minderungspläne (NDCs) führen zu einer globalen Erwärmung von 2,8°C (2,1°C-3,4°C) bis 2100. Der Bericht zeigt eine Umsetzungslücke, eine Emissions- (bzw. Ambitions-)Lücke und indirekt damit auch eine Glaubwürdigkeitslücke. Um unter einer Erderwärmung von 1,5°C zu bleiben, müssen die Emissionen ihren Scheitelpunkt vor 2025 erreicht haben und 2030 gegenüber 2019 um 43% gemindert werden. Um unter einer Erderwärmung von 2°C zu bleiben, müssen die Emissionen ihren Scheitelpunkt ebenfalls vor 2025 erreicht haben und 2030 gegenüber 2019 um 27% gemindert werden. Die Kernaussagen des IPCC-Berichts Die THG-Emissionen sind seit 2010 mit etwa 1,3% pro Jahr langsamer angestiegen als im vorherigen Jahrzehnt (2,1% pro Jahr); damit sind sie aber noch immer höher als jemals zuvor in der Geschichte der Menschheit. Zunehmende wirtschaftliche Aktivitäten in allen Sektoren übertreffen die wachsenden Klimaschutzmaßnahmen. Die Wahrscheinlichkeit in den Szenarien-Ensembles, 1,5°C globale Erwärmung langfristig zu überschreiten, ist damit größer als noch im IPCC 1,5°-Sonderbericht von 2018. Die historischen kumulativen Netto-CO 2 -Emissionen zwischen 1850 und 2019 belaufen sich auf etwa vier Fünftel des gesamten Kohlenstoffbudgets (zentraler Schätzwert etwa 2900 Gt CO 2 ), um die globale Erwärmung mit einer 50%-igen Wahrscheinlichkeit auf 1,5°C zu begrenzen. Das nach 2019 noch verbleibende CO 2 -Budget beträgt ca. 510 Gt CO 2 890 Gt CO 2 bei 1,5°C- bzw. 2°C-Pfaden. Allerdings übersteigen schon allein die bestehenden und derzeit geplanten Infrastrukturen für fossile Energie bereits das globale CO 2 -Budget für 1,5°C. Mit den bei der UNFCCC bis 11.10.2021 eingereichten NDCs für 2030 wird eine globale Erwärmung von 2,1°C-3,4°C bis 2100 erwartet. Das bedeutet, je geringer die Reduktion von THG-Emissionen ausfällt, desto stärker werden die Klimarisiken für Menschen und Ökosysteme. Damit die Anpassung an den Klimawandel gelingen kann, ist ein möglichst ambitionierter Klimaschutz notwendig. Unterschiedliche THG-Emissionen pro Kopf spiegeln die Einkommensungleichheiten in den Weltregionen und zwischen den Privathaushalten wider. Die 10% reichsten Privathaushalte weltweit, von denen sich etwa zwei Drittel in entwickelten Ländern befinden, tragen 34-45% zu den globalen THG-Emissionen bei. Für 1,5°C-Pfade müssen die globalen CO 2 -Emissionen gegenüber 2019 um 48% bis 2030 und um 80% bis 2040 sinken sowie bis Anfang der 2050er Jahre in allen Sektoren und Regionen auf Netto-Null Emissionen abfallen (Netto-Null CO 2 bedeutet, dass alle durch Menschen verursachten CO 2 -Emissionen im gleichen Zeitraum über CO 2 -Entnahmemaßnahmen wieder aus der Atmosphäre entfernt werden). Entscheidende Maßnahmen sind die Transformation des Energiesystems, das Beenden von Subventionen für fossile Brennstoffe, Emissionsreduktionen im Industrie- und Gebäudesektor – u.a. durch kompaktere Bebauung – sowie die Schaffung von CO 2 -Senken durch Grün- und Wasserflächen, der Ausbau der Niedrigemissionstechnologien im Verkehrssektor und nachfrageseitige Minderungsoptionen im Land- und Forstsektor. Klimaschutz geht idealerweise Hand in Hand mit der Anpassung an den Klimawandel: Ausweitung von Grün- und Wasserflächen in Großstädten beispielsweise steigert zusätzlich die Lebensqualität, indem der Wärmeinseleffekt in Städten reduziert wird; ein nachhaltiger Waldumbau kann Schäden durch Extremereignisse wie Stürme oder Hitzeperioden verringern. Lösungsansätze auf der Nachfrageseite, z.B. im Verkehrs- und Gebäudesektor sowie im Ernährungssystem, könnten 40-70% zur Emissionsreduzierung bis 2050 beitragen. Sie sind außerdem mit der Verbesserung des grundlegenden Wohlergehens für alle vereinbar (z.B. durch gesündere Ernährung). In fast allen 1,5-2°C Szenarien wird die Entnahme von CO 2 aus der Atmosphäre ( Carbon Dioxide Removal , CDR) und ein teilweise beträchtlicher Umfang an Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (Carbon Capture and Storage, CCS ) angenommen. Die Einführung von CDR und CCS in großem Maßstab stößt jedoch auf erhebliche Machbarkeits- und Nachhaltigkeitsprobleme und ist in absehbarer Zukunft äußerst kostenintensiv (siehe Abb. 2). Die einzigen weit verbreiteten CDR-Optionen bestehen derzeit in der Stärkung natürlicher Senken (z. B. durch Wiederaufforstung, Agroforstwirtschaft und verbesserte Waldbewirtschaftung). Die Höhe negativer Emissionen – und damit unsere Abhängigkeit von unsicheren oder wenig nachhaltigen CDR-Optionen – variiert in den Modellrechnungen jedoch stark. Insgesamt gilt: Je größer und früher die Emissionsminderungen, desto kleiner der Bedarf an CDR-Optionen. Für den Klimaschutz sind erhebliche Investitionen notwendig. Für 2°C Erwärmung liegt der Investitionsbedarf gemittelt über die Dekade von 2020-2030 um den Faktor drei bis sechs höher als das derzeit vorhandene Niveau. Eine beschleunigte finanzielle Unterstützung der Entwicklungsländer durch Industrieländer und andere, auch private Quellen, ist ein entscheidender Faktor für die Verstärkung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen, v.a. für einkommensschwache gefährdete Regionen. Die Investitionen aus öffentlicher und privater Hand in fossile Energien sind immer noch höher als die Investitionen in Klimaschutz und Anpassung. Die kostengünstigsten Minderungsoptionen mit dem größten Klimaschutzpotential sind Solar- und Windenergie (siehe Abb. 2). Investitionen in fossile Ressourcen oder Infrastrukturen sind zudem mit Verlustrisiken ( stranded assets ) verbunden. Allein schon die zu erwartenden wirtschaftlichen Vorteile sind bei 2°C-Pfaden größer als die Minderungskosten. Minderungsmaßnahmen für 2⁰C-Pfade verlangsamen das globale BIP-Wachstum nur sehr wenig (im Jahre 2050 wäre das globale BIP um 1,3-2,7% kleiner als durch das theoretisch erwartete Wachstum auf mehr als 200%), wobei hier vermiedene Klimawandel-Schäden und vermiedene Anpassungsmaßnahmen sowie Zusatznutzen von Klimaschutz noch gar nicht berücksichtigt sind. Potentieller Beitrag zur Nettoemissionsminderung im Jahr 2030 beispielhaft für verschiedene Bereiche des Energiesektors (sichtbar anhand der Balkenlänge, angegeben in Gigatonnen CO2-Äquivalent pro Jahr) sowie bilanzierte Kosten einzelner Optionen (sichtbar anhand der rötlichen Farbabstufung, angegeben in US-Dollar je Tonne CO2-Äquivalent). Der lange Weg von der Erstellung bis zur Verabschiedung des IPCC-Berichts Über drei Jahre hatte ein Kernteam von 278 Autor*innen aus 65 Ländern mehr als 18.000 wissenschaftliche Studien ausgewertet und daraufhin den Bericht erstellt. Dieser wurde im Rahmen von drei Begutachtungsrunden durch Expert*innen und Regierungen evaluiert. Zur Verabschiedung des Gesamtberichts diskutierten Delegationen der 195 IPCC -Mitgliedsstaaten Satz für Satz die ca. 60-seitige Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger*innen ( Summary for Policymakers, SPM) mit anwesenden Autor*innen. Das Plenum verabschiedete nach 2-wöchigen Beratungen am 04.04.2022 die SPM und damit auch den 3675 Seiten starken Gesamtbericht. Allerdings verzögerte sich die Verabschiedung des Berichtes um drei Tage, da wenige Delegationen mit zahlreichen und sich teilweise wiederholenden Interventionen sehr viel Redezeit beanspruchten. Dadurch ergab sich vor allem für sehr kleine (teils 1-köpfige) Delegationen aufgrund durchgängiger Sitzungen am Ende ein deutlicher Nachteil innerhalb der Verhandlungen gegenüber personenstarken Delegationen. Fazit zu Teil III des 6. IPCC-Berichts Wegen der formellen Zustimmung aller IPCC -Mitgliedsländer haben die Berichte in der internationalen und nationalen Klimapolitik politisch ein großes Gewicht. Einige Klimaschutzszenarien verlassen sich auf eine bisher äußerst kostenintensive und unsichere groß-skalige Anwendung von CCS und CDR. Damit erhöhen sie bereits heute die Gefahr, dass umfassende THG-Minderungen mit heute verfügbaren Minderungsoptionen zugunsten unsicherer zukünftiger Technologien abgeschwächt werden (sogenannte Mitigation Deterrence). Für eine nachhaltige Entwicklung ist nun jedoch ein beschleunigter und sozial wie global gerechter Klimaschutz entscheidend. Weltweit verbesserte Rahmenbedingungen wie politische und regulatorische Instrumente, internationale Zusammenarbeit, Marktinstrumente (z.B. CO 2 -Bepreisung), Investitionen, Innovationen, Technologietransfer, Kapazitätsaufbau sowie klimafreundliche Lebensstile bieten hingegen eine Grundlage, um System-Transformationen im Einklang mit nachhaltiger Entwicklung zu verbessern. Armutsbekämpfung und eine gesicherte Energieversorgung können damit ohne signifikante Emissionssteigerungen erreicht werden. Die wichtigsten Optionen liegen dabei in der Nutzung von Sonnenenergie und Windkraft, sowie im Mobilitäts-, Gebäude- und Ernährungs-Sektor, aber auch besonders im Schutz von Ökosystemen (vor allem Schutz der globalen Wälder und Moore). Neu im Bericht ist unter anderem der Fokus auf energie- und emissionssparendes Verhalten in Unternehmen und im Alltag. Dabei wird betont, dass Klimaschutz keine Bürde sein muss, sondern auch zu mehr Lebensqualität führen kann. Zudem verdeutlicht der Bericht den Zusammenhang zwischen Klimaschutz, nachhaltiger Entwicklung und der Anpassung an den Klimawandel . Autor*innen: Mathias Ulrich, Larissa Kleiner, Tobias Herzfeld, Jens Tambke, Achim Daschkeit, Frederik Pischke
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