Die Abschätzung von Lebenszykluskosten ist mittlerweile gängig und es stehen verschiedene Arbeitshilfen und Werkzeuge zur Verfügung. Durch die Bereitstellung des neuen, umfangreichen LCC-CO2-Tools ist es nun möglich, eine Prognose der verursachten Treibhausgasemissionen während des gesamten Lebenszyklus zu erstellen. Mit der Lebenszykluskostenrechnung (englisch: ‚Life Cycle Costing’, LCC) können alle relevanten Kosten ermittelt werden, die ein Produkt entlang seines gesamten Produktlebenszyklus verursacht. So können Produkte, die auf den ersten Blick in der Anschaffung preiswerter sind, durch höhere Folgekosten über den gesamten Lebenszyklus teurer sein als Alternativen mit höherem Anschaffungspreis, aber geringeren Folgekosten. Eine Lücke bestand jedoch für die Anforderung in § 2 Abs. 1 AVV Klima , wonach – soweit mit vertretbarem Aufwand möglich – in die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Absatz 2 BHO eine Prognose der verursachten Treibhausgasemissionen während des gesamten Lebenszyklus bei den Prüf- und Berücksichtigungspflichten vor Einleitung des Vergabeverfahrens einzubeziehen ist. Diese Lücke ist nun mit dem neuen LCC-CO 2 -Tool geschlossen. Mit Hilfe eines anzusetzenden CO 2 -Preises können die CO 2 -Kosten als Teil der gesamten Lebenszykluskosten ermittelt werden, wodurch verstärkt auf umweltfreundliche Produkte Rücksicht genommen werden kann. Zusätzlich bietet das Tool öffentlichen Auftraggebern durch ein frei konfigurierbares Punktevergabeschema eine Hilfestellung bei der Angebotswertung. Das überarbeitete Schulungsskript 2 fungiert als Anleitung für das LCC-CO 2 -Tool und erleichtert den Einstieg und die Nutzung. Zum Download bereitgestellte Beispieldateien ergänzen das Schulungsskript und zeigen die Möglichkeiten der Toolnutzung exemplarisch auf. Damit stehen nun umfangreiche Arbeitshilfen und Unterstützungsangebote zur Verfügung, um die mit dem Beschaffungsgegenstand verbundenen Treibhausgasemissionen abzuschätzen.
Die EU führt zum 1. Oktober 2023 ein CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) ein. Die Grundidee besteht darin, im Ausland produzierte emissionsintensive Güter mit dem gleichen CO2-Preis zu belegen wie in der EU hergestellte Güter. Damit soll verhindert werden, dass die heimische Industrie, die im Rahmen des EU-ETS steigende CO2-Kosten zu tragen hat, in Länder ohne vergleichbare CO2-Bepreisung verlagert wird. Dies wäre nicht im Sinne des Klimaschutzes. Das Factsheet erklärt Ziele und Funktionsweise des neuen Klimaschutzinstruments. Quelle: umweltbundesamt.de
Der geplante CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU (CBAM) umfasst nach Vorschlag der EU- Kommission nicht die Ausfuhren aus der EU. Wenn bei der Produktion in der EU Kosten durch den Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) entstehen und beim Export kein Ausgleich dieser Kosten vorgenommen wird, kann dies die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Exporte senken. Die vorliegende Analyse soll helfen, die Auswirkungen des CBAM auf die betroffenen Industriebranchen in Deutschland in Bezug auf die Exporte einzuordnen. Dazu werden die Exportintensität der jeweiligen Industrieprodukte ermittelt und die Kosten für den Zukauf von Zertifikaten ins Verhältnis zum durchschnittlichen Wert der Exporte der jeweiligen Produktgruppe gesetzt. Quelle: www.umweltbundesamt.de