Die EU führt zum 1. Oktober 2023 ein CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) ein. Die Grundidee besteht darin, im Ausland produzierte emissionsintensive Güter mit dem gleichen CO2-Preis zu belegen wie in der EU hergestellte Güter. Damit soll verhindert werden, dass die heimische Industrie, die im Rahmen des EU-ETS steigende CO2-Kosten zu tragen hat, in Länder ohne vergleichbare CO2-Bepreisung verlagert wird. Dies wäre nicht im Sinne des Klimaschutzes. Das Factsheet erklärt Ziele und Funktionsweise des neuen Klimaschutzinstruments. Quelle: umweltbundesamt.de
Der geplante CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU (CBAM) umfasst nach Vorschlag der EU- Kommission nicht die Ausfuhren aus der EU. Wenn bei der Produktion in der EU Kosten durch den Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) entstehen und beim Export kein Ausgleich dieser Kosten vorgenommen wird, kann dies die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Exporte senken. Die vorliegende Analyse soll helfen, die Auswirkungen des CBAM auf die betroffenen Industriebranchen in Deutschland in Bezug auf die Exporte einzuordnen. Dazu werden die Exportintensität der jeweiligen Industrieprodukte ermittelt und die Kosten für den Zukauf von Zertifikaten ins Verhältnis zum durchschnittlichen Wert der Exporte der jeweiligen Produktgruppe gesetzt. Quelle: www.umweltbundesamt.de