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Landesgesetz zum Kohlendioxid- Speicherungsgesetz erarbeiten

Das ⁠UBA⁠ stellt in seiner Stellungnahme heraus, dass die Speicherung von CO2 im Untergrund keine nachhaltige Klimaschutzmaßnahme ist. Allerdings kann die weitere Erforschung und Erprobung der ⁠CCS⁠-Technologie dennoch sinnvoll sein, falls sich nachhaltigeKlimaschutzmaßnahmen nicht als hinreichend erweisen. Es werden die möglichen Auswirkungen der CO2-Speicherung für Grundwasser, Boden und die menschliche Gesundheit beschrieben. Das UBA empfiehlt, unterhalb von Wasserschutzgebieten möglichst keine Speichervorhaben durchzuführen, Vorhaben mit einem schutzgutbezogenem ⁠Monitoring⁠ zu begleiten und zu überwachen sowie eine unterirdische ⁠Raumordnung⁠ einzuführen.

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