Angegeben werden Flächen im Kreis Wesel, für die ein Antragsverfahren auf Abbau von Kies, Sand oder Ton nach Abgrabungs-, Wasser- oder Berggesetz eingeleitet wurde
Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve angegeben, die beantragt, genehmigt, in Betrieb oder abgeschlossen sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht. Die Daten sind tagesaktuell.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve angegeben, die beantragt wurden. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve angegeben, die bereits abgeschlossen sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
Geringleiterblöcke auf der Hamburger Geest Die saale- und weichselkaltzeitlichen Eisvorstöße vor 300.000 bis 10.000 Jahren hinterließen neben Sand- und Schmelzwasserablagerungen eine ausgedehnte Moränenlandschaft, die auf der Hamburger Geest durch Geschiebelehme und Geschiebemergel (Tills) - das sind meist wasserstauende Geringleiter mit zum Teil über 30 Meter Mächtigkeit - charakterisiert werden kann. Die dargestellten Geringleiterblöcke sollen hierbei eine weitgehende Verdrängung von grundwasserleitenden Anteilen in den oberflächennahen Deckschichten darstellen. Durch die Sichtung der meisten Bohrungen mit einer Blockbildung bis zu einer Mindesttiefe oder – mächtigkeit von 10 Metern wird eine gute Geometrie dieser Blöcke abgebildet. Definition: Die oberflächennahen Deckschichten werden von wasserhemmenden Geringleitern bis mindestens zu einer Tiefe von circa 10 Metern (Unterkante unter Gelände) aufgebaut. Innerhalb dieser Deckschichten ist das Vorhandensein des ersten Hauptgrundwasserleiters unwahrscheinlich oder weitgehend ausgeschlossen. Lokal sind Überlagerungen von geringmächtigen Sandfolgen bis 5 Meter (gelb mit Schraffur) oder hydraulisch durchlässige geologische Fenster (Grundwasserleiter = gelb punktiert) möglich. Sand- oder Schuttauflagen bis zu einer Mächtigkeit von 2 Metern bleiben hierbei unberücksichtigt. Hinweis: für das oberflächennahe Grundwasser bedeutet dies, dass sich hier die Druckspiegel nicht ungehindert auf das Niveau in den Gleichenplänen im Geoportal ausdehnen können; siehe URL: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/wasser/grundwasser/gwgleichen-175968 In der Marsch erreichen Mächtigkeiten der wasserstauenden Deckschichten (Klei, Torf, Mudden) nur selten 10 m und wurden hier nicht berücksichtigt.
Dargestellt werden die im Abbau befindlichen Bereich je Jahrzehnt. Die Erfassung erfolgt auf Basis von Luftbildern und wurde noch nicht für alle Abgrabungen durchgeführt.
Dargestellt werden Abgrabungsbereiche im Kreis Wesel, für die eine Genehmigung vorliegt, der Abbau aber noch nicht begonnen hat. Dargestellt werden die Bruttoflächen.
Die hydrogeologische Profiltypenkarte der ungesättigten Zone ist in digitaler Form vorhanden. Untersucht wurde die ungesättigte Zone (Sickerwasserpassage) bis zum Hauptgrundwasserleiter. Ein Schema definiert 10 charakteristische Profiltypen, die in ihrer flächenhaften Verbreitung dargestellt sind. Es wird zwischen Grundwasserleiter (Sand, Kies) und Grundwassergeringleiter (Geschiebelehm, Geschiebemergel, Beckenton usw.) unterschieden. Als Grundwasserniveau dienten die niedrigen Wasserstände aus dem Trockenjahr 1996.
Es werden die Abgrabungen im Kreis Kleve dargestellt, die in Betrieb sind. Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand, Kies, Ton oder Lehm) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
Dargestellt werden alle bekannten Flächen im Kreis Wesel, auf denen Abbau von Kies, Sand oder Ton vorgenommen wurde. IdR hat eine Schlussabnahme stattgefunden.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 383 |
| Kommune | 30 |
| Land | 272 |
| Wissenschaft | 15 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 12 |
| Ereignis | 12 |
| Förderprogramm | 246 |
| Kartendienst | 1 |
| Lehrmaterial | 2 |
| Taxon | 27 |
| Text | 105 |
| Umweltprüfung | 31 |
| unbekannt | 178 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 175 |
| offen | 417 |
| unbekannt | 22 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 515 |
| Englisch | 133 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 21 |
| Bild | 18 |
| Datei | 43 |
| Dokument | 101 |
| Keine | 276 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 57 |
| Webseite | 221 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 539 |
| Lebewesen und Lebensräume | 445 |
| Luft | 237 |
| Mensch und Umwelt | 611 |
| Wasser | 331 |
| Weitere | 562 |