Das Projekt "Klimaberichterstattung bei KMU" wird/wurde ausgeführt durch: Betriebswirtschaftliches Forschungszentrum für Fragen der mittelständischen Wirtschaft e.V.
Das Projekt "Klimaberichterstattung bei KMU, Teilprojekt 3: Sozialwissenschaftliche Methoden und Ökobilanzierung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: bifa Umweltinstitut GmbH.
Das Projekt "Klimaberichterstattung bei KMU, Teilprojekt 1: Unternehmensanalyse, Leitfadenentwicklung, Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit, Koordination" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Betriebswirtschaftliches Forschungszentrum für Fragen der mittelständischen Wirtschaft e.V.
Das Projekt "Klimaberichterstattung bei KMU, Teilprojekt 2: Kosten-Nutzen- und Wirksamkeitsanalyse, Unternehmensfinanzierung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bayreuth, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Betriebswirtschaftslehre (BWL) I: Lehrstuhl für Finanzwirtschaft und Bankbetriebslehre.
The Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) will require large companies to create transparency about their environmental and social impacts, including those in the supply chain. New laws on corporate supply chain due diligence, such as the German Supply Chain Act (LkSG) or the planned European Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), oblige companies to address environmental damage and human rights violations in their supply chains and report on the outcome. In the context of the current debate on easing reporting burdens for companies, this factsheet examines the compatibility of the environmental reporting requirements from the CSRD with those of selected due diligence laws to identify synergies and gaps. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Das Projekt "Weiterentwicklung europäischer Nachhaltigkeitsberichtsstandards für Unternehmen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für ökologische Wirtschaftsforschung GmbH (gemeinnützig).Die EU-Kommission (KOM) hat am 21.04.2021 als Teil eines Sustainable Finance Package den Entwurf für eine Novelle der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34 vorgelegt, die zuletzt 2014 mit der Richtlinie 2014/95 über die nicht finanzielle Berichterstattung geändert worden war. Diese 'Non Financial Reporting Directive' (NFRD) wird damit zu einer allgemeinen 'Corporate Sustainability Reporting Directive' (CSRD), was einen Paradigmenwechsel von der Rechnungslegung im Bilanzrecht hin zur allgemeinen Nachhaltigkeitsberichterstattung bedeutet. Mit dem neuen Regelungspaket wird außerdem eine enge Verzahnung und Kohärenz mit den 2019 und 2020 geschaffenen neuen Berichtsanforderungen zum Gegenstand ökologisch nachhaltiger Investitionen (Taxonomie-Verordnung) und zur Veröffentlichung von Informationen durch Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zur Nachhaltigkeit von Investitionsentscheidungen (Offenlegungsverordnung) hergestellt. Hier stehen zentrale Prozesse zur Standardisierung von Nachhaltigkeitsberichterstattung an. Das Vorhaben soll einen Beitrag zu diesem Standardisierungsprozess insb. hinsichtlich der Umweltberichtsanforderungen leisten und das Umweltressort (vertreten durch UBA in entsprechenden Gremien) bei den Verhandlungen zu den Standards unterstützen. Bei der Ausarbeitung von Vorschlägen für die europäischen Berichtsstandards soll die Berichtspraxis deutscher Unternehmen gesondert berücksichtigt werden.
Bei Transporten von Passagieren und Fracht entstehen Treibhausgase (THG) – nicht nur durch die tatsächlichen Transportaktivitäten, sondern auch infolge der Prozesse an den einzelnen Standorten oder durch Dienstleistungen. Im Auftrag des UBA wurde ein Leitfaden erstellt, welcher Hinweise für die einheitliche Berechnung und Berichterstattung von THG-Emissionen entlang von Transportketten gibt. Die Quantifizierung von THG-Emissionen im Transportsektor spielt schon jetzt eine große Rolle und wird durch die Novelle der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen noch an Bedeutung gewinnen: Die neue EU-Richtlinie zur unternehmensbezogenen Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten und muss in Deutschland bis Juli 2024 umgesetzt werden. Mit der Neufassung sollen Nachhaltigkeitsinformationen den gleichen Stellenwert erhalten wie die Finanzinformationen eines Unternehmens. Zu den umweltbezogenen Themen gehört auch der Bereich Klimaschutz und damit die Quantifizierung der THG-Emissionen. Eine entsprechende Grundlage hat die im März 2023 veröffentlichte Norm ISO 14083 „Greenhouse gases – Quantification and reporting of greenhouse gas emissions arising from transport chain operations“ mit der internationalen Vereinheitlichung der Berechnung und Berichterstattung von Emissionen aus (globalen) Transportketten geschaffen. Das Umweltbundesamt hat nun einen Leitfaden herausgegeben, welcher auf der ISO 14083 aufbaut und als Hilfestellung für die Berechnung und Berichterstattung von THG-Emissionen entlang von Transportketten dienen soll. In diesem Leitfaden werden Anforderungen und Berechnungsmöglichkeiten dargelegt, die sich aus der ISO 14083 ergeben, und neue Begriffe und Abkürzungen erläutert. Fallbeispiele – sowohl bezogen auf den Güterverkehr als auch auf den Personenverkehr – illustrieren die Anwendung der Norm und adressieren Herausforderungen, die im Zuge dieser Anwendung auftreten können. Der Leitfaden bietet somit eine praxisnahe Anleitung für die THG-Bilanzierung von Transporten und Hubs, zum Beispiel zur Informationserstellung über die Klimawirkung von Transporten und Güterumschlägen bzw. Personentransfers. Damit ist er sowohl für Unternehmen aus der Transportbranche (z. B. Verkehrsverbünde, Verlader, Spediteure) als auch für Unternehmen anderer Bereiche, bei denen Transporte in der THG-Berichterstattung eine Rolle spielen, und viele weitere Anwendungen interessant.
Die Anforderungen der EU-Taxonomie und die Vorgaben zur Berichterstattung gemäß der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden in vielen großen Unternehmen dazu führen, dass sie sich mit ihren physischen Klimarisiken befassen und diese systematisch managen. Im Rahmen der vorliegenden Studie wurden fachliche Hintergründe, Rahmenwerke, Regulierungen sowie Praxisansätze für das Management physischer Klimarisiken in Unternehmen analysiert. Aus den gewonnenen Erkenntnissen wurde ein modellhaftes Management physischer Klimarisiken abgeleitet. Darüber hinaus haben die Untersuchungen gezeigt, dass der Aufwand zur Ermittlung und Ableitung von Informationen über lokalen Klimagefahren hoch ist. Dies ist ein wesentliches Hemmnis, um in einem Unternehmen die Klimarisiken zu bestimmen. Um Synergien bei Klimarisikoanalysen in der Wirtschaft zu erschließen, kommen verschiedeneAnsätze in Betracht. Beispielsweise könnten Klimarisikoanalysen für Industriegebiete oder für Ballungsräume initiiert werden. Die im Rahmen der EU-Taxonomie definierten Anforderungen an eine Klimarisikoanalyse sollten u.a. anhand der Umsetzungspraxis evaluiert und optimiert werden, um die regulatorischen Anforderungen zu verbessern. Quelle: Forschungsbericht
This paper investigates synergies and challenges for companies to use information collected to meet their environmental regulatory obligations for the purposes of reporting under the new European Sustainability Reporting Standards (ESRS). It presents the results of two cases studies from the German manufacturing industry. The case studies find that processes in place and data collected because of existing legal requirements can in part be leveraged for sustainability reporting. Environmental management systems and former sustainability reports also facilitate data collection for ESRS reporting. However, the extent to which information can be used is topic-dependent. In the case studies gaps remain, for example, regarding biodiversity and microplastics and value chain information.
The Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) will require large companies to create transparency about their environmental and social impacts, including those in the supply chain. New laws on corporate supply chain due diligence, such as the German Supply Chain Act (LkSG) or the planned European Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), oblige companies to address environmental damage and human rights violations in their supply chains and report on the outcome. In the context of the current debate on easing reporting burdens for companies, this factsheet examines the compatibility of the environmental reporting requirements from the CSRD with those of selected due diligence laws to identify synergies and gaps.
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Bund | 32 |
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unbekannt | 12 |
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