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Klimaberichterstattung bei KMU, Teilprojekt 3: Sozialwissenschaftliche Methoden und Ökobilanzierung

Klimaberichterstattung bei KMU

Management von Klimarisiken in Unternehmen: Grundlagen, Anleitungen, Stand der Praxis und Empfehlungen

Die Anforderungen der EU-Taxonomie und die Vorgaben zur Berichterstattung gemäß der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden in vielen großen Unternehmen dazu führen, dass sie sich mit ihren physischen Klimarisiken befassen und diese systematisch managen. Im Rahmen der vorliegenden Studie wurden fachliche Hintergründe, Rahmenwerke, Regulierungen sowie Praxisansätze für das Management physischer Klimarisiken in Unternehmen analysiert. Aus den gewonnenen Erkenntnissen wurde ein modellhaftes Management physischer Klimarisiken abgeleitet. Darüber hinaus haben die Untersuchungen gezeigt, dass der Aufwand zur Ermittlung und Ableitung von Informationen über lokalen Klimagefahren hoch ist. Dies ist ein wesentliches Hemmnis, um in einem Unternehmen die Klimarisiken zu bestimmen. Um Synergien bei Klimarisikoanalysen in der Wirtschaft zu erschließen, kommen verschiedeneAnsätze in Betracht. Beispielsweise könnten Klimarisikoanalysen für Industriegebiete oder für Ballungsräume initiiert werden. Die im Rahmen der EU-Taxonomie definierten Anforderungen an eine Klimarisikoanalyse sollten u.a. anhand der Umsetzungspraxis evaluiert und optimiert werden, um die regulatorischen Anforderungen zu verbessern. Quelle: Forschungsbericht

Über physische Klimarisiken sprechen

Physische Auswirkungen des Klimawandels können sich über Unternehmen und ihre Lieferketten auf die Finanzmärkte durchschlagen. Finanzinstitutionen sollten Klimarisiken daher systematisch in ihrer Strategie und im Risikomanagement berücksichtigen. Diese Broschüre richtet sich an Firmenkundenbetreuer*innen in Banken und an Engagement Teams bei Vermögensverwaltern. Ziel ist es, den Dialog zwischen Realwirtschaft und Finanzwirtschaft zu den physischen Risiken des Klimawandels zu strukturieren. Hierfür führt die Broschüre grundlegend in das Thema physische Risiken des Klimawandels und die Übertragungswege auf Finanz- und Realwirtschaft ein. Darauf aufbauend gibt die Broschüre Firmenkundenbetreuer*innen und Engagement Teams eine grobe Anleitung zur Gesprächsführung in diesem Bereich mit ihren realwirtschaftlichen Klienten. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Weiterentwicklung europäischer Nachhaltigkeitsberichtsstandards für Unternehmen

Die EU-Kommission (KOM) hat am 21.04.2021 als Teil eines Sustainable Finance Package den Entwurf für eine Novelle der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34 vorgelegt, die zuletzt 2014 mit der Richtlinie 2014/95 über die nicht finanzielle Berichterstattung geändert worden war. Diese 'Non Financial Reporting Directive' (NFRD) wird damit zu einer allgemeinen 'Corporate Sustainability Reporting Directive' (CSRD), was einen Paradigmenwechsel von der Rechnungslegung im Bilanzrecht hin zur allgemeinen Nachhaltigkeitsberichterstattung bedeutet. Mit dem neuen Regelungspaket wird außerdem eine enge Verzahnung und Kohärenz mit den 2019 und 2020 geschaffenen neuen Berichtsanforderungen zum Gegenstand ökologisch nachhaltiger Investitionen (Taxonomie-Verordnung) und zur Veröffentlichung von Informationen durch Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zur Nachhaltigkeit von Investitionsentscheidungen (Offenlegungsverordnung) hergestellt. Hier stehen zentrale Prozesse zur Standardisierung von Nachhaltigkeitsberichterstattung an. Das Vorhaben soll einen Beitrag zu diesem Standardisierungsprozess insb. hinsichtlich der Umweltberichtsanforderungen leisten und das Umweltressort (vertreten durch UBA in entsprechenden Gremien) bei den Verhandlungen zu den Standards unterstützen. Bei der Ausarbeitung von Vorschlägen für die europäischen Berichtsstandards soll die Berichtspraxis deutscher Unternehmen gesondert berücksichtigt werden.

Corporate environmental reporting

The Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) will require large companies to create transparency about their environmental and social impacts, including those in the supply chain. New laws on corporate supply chain due diligence, such as the German Supply Chain Act (LkSG) or the planned European Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), oblige companies to address environmental damage and human rights violations in their supply chains and report on the outcome. In the context of the current debate on easing reporting burdens for companies, this factsheet examines the compatibility of the environmental reporting requirements from the CSRD with those of selected due diligence laws to identify synergies and gaps.

Klimaberichterstattung bei KMU, Teilprojekt 1: Unternehmensanalyse, Leitfadenentwicklung, Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit, Koordination

Klimaberichterstattung bei KMU, Teilprojekt 2: Kosten-Nutzen- und Wirksamkeitsanalyse, Unternehmensfinanzierung

Innovative Werkzeuge für das Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement in der Wertschöpfungskette

Der Abschluss- und Synthesebericht fasst die übergeordneten Erkenntnisse einer Untersuchung der Umweltauswirkungen in den Lieferketten ausgewählter deutscher Branchen zusammen: Automobilindustrie, des Maschinenbaus, der Elektronikindustrie, der chemisch-pharmazeutische Industrie, der lebensmittelverarbeitende Industrie, des Bausektors und der metallerzeugenden und -verarbeitende Industrie. Deutlich wird, dass negative Umweltauswirkungen zumeist auf den tieferen Lieferkettenstufen auftreten. Aber auch bei direkten Lieferanten können Unternehmen bereits signifikante Verbesserungspotenziale heben. Dem Bericht liegen sieben Studien zugrunde, die genauere Einblicke in die Lieferketten der jeweiligen Branchen geben und Unternehmen bei der Ermittlung und Bewertung von Umweltauswirkungen unterstützen.

Corporate sustainability reporting on environmental pollution: Potential benefits and challenges for environmental authorities to use information disclosed according to European Sustainability Reporting Standard E2

Diese Studie untersucht den möglichen Nutzen, den Umweltbehörden aus den Informationen über Umweltverschmutzung ziehen können, die große europäische Unternehmen im Rahmen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) und des Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standard – ESRS) E2 künftig berichten müssen. Die Studie konzentriert sich insbesondere auf die Schnittstellen zwischen den neuen Berichterstattungsanforderungen im Rahmen des ESRS E2 und der Richtlinie über Industrieemissionen (Industrial Emissions Directive – IED) und dem Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (European Pollution Release and Transfer Register – E-PRTR). Im Rahmen eines Expertendialogs mit Vertreterinnen und Vertretern von Umweltagenturen und -ministerien aus 18 Ländern wurden vier Schlüsselfragen zur Interoperabilität zwischen diesen gesetzlichen Anforderungen ermittelt und diskutiert. Diese umfassen (1) die Nützlichkeit von Informationen über Unternehmenspolitiken, Maßnahmen und Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung, (2) Aspekte in der Erfassung und Aggregation von Emissionsdaten, (3) Berichtsformate und Ort der Berichterstattung sowie (4) die Überprüfung der berichteten Informationen. Die Diskussionen des Expertendialogs werden im Rahmen dieser Studie zusammengefasst.

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