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Rekonstruktion des marinen Karbonatsystems während des letzten glazial-interglazialen Überganges aus Bor-Isotopen und -Konzentrationen Foraminiferen.

Das Projekt "Rekonstruktion des marinen Karbonatsystems während des letzten glazial-interglazialen Überganges aus Bor-Isotopen und -Konzentrationen Foraminiferen." wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung.Störungen des Kohlenstoffkreislaufs, sowohl natürlichen als auch anthropogenen Ursprungs, führen zu globale Erwärmung, Ozeanversauerung (OA) und Sauerstoffzehrung des Tiefenwassers. Natürliche Störungen des Kohlenstoffkreislaufs sind als Hauptursache von mindestens 4 von 5 Massensterben in der Erdgeschichte identifiziert wurden (z.B. Hönisch et al, 2009, Bijma et al.., 2013).Anthropogene Aktivitäten setzten CO2 zehnmal schneller frei als jedes andere Ereignis in den letzten 65 Mio. Jahren - vielleicht sogar während der letzten 300 Mio Jahren. Dies macht den heutigen CO2 Ausstoß zu einer der größten gesellschaftlichen Herausforderungen. Um die Auswirkungen der anthropogenen Störungen vorhersagen zu können, ist es zwingend erforderlich, die natürlichen Speicher und Dynamik des Kohlenstoffsystems zu verstehen. Dies erfordert die genaue Rekonstruktion der marinen Karbonatchemie für Zeiträume mit natürlichen Änderungen. In diesem Projekt wollen wir Veränderlichkeit am Übergang Glazial/Interglazial untersuchen weil die Änderungen der Karbonatchemie in der gleichen Größenordnung wie heute lagen. Da das Reservoir an anorganischem Kohlenstoff im Ozean ungefähr 60 mal größer ist als das der Atmosphäre, sind Rekonstruktionen der Veränderungen der Kohlenstoffsenke/-speicherung in der Tiefsee ein Schlüssel, um die glazialen/interglazialen Schwankungen im atmosphärischen CO2 - wie sie in Eisbohrkernen beobachtet werden - zu erklären. Prozesse im Südozean, wo der Großteil des Tiefenwassers ventiliert wird, spielen hierbei vermutlich eine zentrale Rolle. Man vermutet, dass der träge glaziale Süd Ozean mehr Kohlenstoff einlagern konnte, die Biologische Pumpe effektiver war und dass eine höhere Wassermassen-Stratifizierung das Entweichen von CO2 in die Atmosphäre verringert hat. Nach dem glazialen Maximum wird mit dem Rückzug des Meereises die Tiefsee Kohlenstoff - Pumpe wieder mit der Atmosphäre verbunden und führt zu einer erhöhten CO2-Freisetzung. Bislang ist dies, wenn auch von Indizienbeweisen unterstützt, nur eine Hypothese, zum Beweis bedarf es der Rekonstruktionen der glazialen/interglazialen variierenden Karbonatchemie. Dies ist das übergreifende Ziel unseres Antrags. Auf dem Weg zur Rekonstruktion des glazialen/interglazialen Kohlenstoffpools liegen 3 Zwischenziele: 1) Rekonstruktion von Oberflächenwasser-Tiefsee- CO2-Gradienten, glaziale Kohlenstoffspeicherung und deglaziale Entgasung mittels Bor-Isotopen und B/Ca fossiler Foraminiferen als Hauptvariablen. 2) Erstellen der ersten Kalibrationen von Bor-Isotopen und B/Ca Ratio für Cibicides wuellerstorfi (Tiefseeforaminifere) unter in-situ Druck. 3) Entwicklung von analytischen Methoden, welche die Analyse von einzelnen Foraminiferen Schalen erlauben.

Forschergruppe (FOR) 918: Carbon flow on belowground food webs assessed by isotope tracers, Nematodes as link between microbial and faunal food web

Das Projekt "Forschergruppe (FOR) 918: Carbon flow on belowground food webs assessed by isotope tracers, Nematodes as link between microbial and faunal food web" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Berlin (Humboldt-Univ.), Institut für Biologie, Arbeitsgruppe Ökologie.The proposed project examines the nematode fauna at the two field experiments 'Long-term recalcitrant C input' and 'Carbon flow via the herbivore and detrital food chain'. A gradient from resource rich to deeper oligotrophe habitats, i.e. from high to low diverse food webs, is investigated. The impact of resource availability and quality (recalcitrant versus labile) and presence or absence of living plants (rhizosphere versus detritusphere) on the nematode population are assessed. Insight into micro-food web structure is gained by application of the nematode faunal analysis concept, based on the enrichment, structure and channel index. In laboratory model systems carbon flux rates for food web links are determined between bacteria/fungi and their nematode grazers for dominant taxa in the arable field. Further, carbon leakage from plant roots induced by herbivore nematode is studied as link between root and bacterial energy channels. By using 13C/12C stable isotope probing (FA-SIP) fatty acids serve as major carbon currency. Coupling qualitative and quantitative data on nematode field populations, with carbon flow via biomarker fatty acids in microorganisms and grazers will allow to connect microbial and faunal food web, and to directly link nematode functional groups with specific processes in the soil carbon cycle.

Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Carbon Leakage Schutz und Industrietransformation: CBAM/ETS - Wirkungen, Entwicklungsbedarfe und Designempfehlungen

Das Projekt "Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Carbon Leakage Schutz und Industrietransformation: CBAM/ETS - Wirkungen, Entwicklungsbedarfe und Designempfehlungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecologic Institut gemeinnützige GmbH.a) Der im Juli 2021 durch die KOM vorgestellte Vorschlag für einen CBAM stellt - durch den damit intendierten Carbon Leakage-Schutz bei gleichzeitiger Absenkung des ETS-Caps - einen zentralen Baustein dar, um die Voraussetzungen für die Transformation der ETS-Industriebranchen und der ihr nachgelagerten Branchen zur THG-Neutralität zu schaffen. Ebenso sollen die durch die KOM im FF55-Vorschlag angekündigten Anpassungen bei den Benchmark-Zuteilungsregeln die Anreize für Prozessumstellungen bei den Firmen erhöhen. b) In den Jahren 2023-25 werden Details in einer Vielzahl von Durchführungs-Rechtsakten präzisiert, in denen wesentliche Designfragen zu klären sind. Dafür sind sowohl Ad-hoc-Beratungsleistungen als auch ökonomische Hintergrundanalysen erforderlich. Bezüglich CBAM ist vor allem wichtig: welche Wirkungsmechanismen sind wesentlich, welche möglichen Lücken und 'Umgehungsmöglichkeiten' zu adressieren und welche Ausgestaltungsfragen folglich zentral? Bezüglich der Anpassungen von Benchmarks sind sowohl branchenspezifische Probleme als auch übergreifende Fragen zu erwarten. Die Untersuchungen bauen auf vorhergehenden Forschungsergebnissen zu Carbon-Leakage (Refoplan 2017), zur CO2-Kostenbelastung ('MSR-Review', Refoplan 2020) und zum EU-Innovationsfonds (Refoplan 2015 und SV-Titel 2020) auf.

Evaluierung und Weiterentwicklung des EU ETS im Rahmen der Novellierung der ETS-RL und des European Green Deal mit ökonomischem Schwerpunkt

Das Projekt "Evaluierung und Weiterentwicklung des EU ETS im Rahmen der Novellierung der ETS-RL und des European Green Deal mit ökonomischem Schwerpunkt" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Im Rahmen des European Green Deal hat die Europäische Kommission (KOM) im Juli 2021 einen Entwurf für die Novellierung der EU-Emissionshandelsrichtlinie vorgelegt. Dieser Entwurf ist unter anderem im Zusammenhang mit der vorgesehenen Ambitionssteigerung der EU-Klimaschutzziele bis 2030 notwendig. Die Verhandlungen hierzu werden sich voraussichtlich bis 2023 ausdehnen. Die Novellierung der Richtlinie wird wesentlich durch eine strukturelle Weiterentwicklung des EU-ETS geprägt sein. Diese umfasst u.a. folgende Bereiche: - Ambitionssteigerung durch Absenkung des Cap, - mögliche Fortentwicklung und potenzielle Neuschaffung von Förderinstrumenten (Innovationsfonds etc.), - Ausweitung des Anwendungsbereichs (zum Beispiel Seeverkehr) und/oder Ergänzung um einen separaten Emissionshandel für die Nutzung von Brennstoffen in anderen Sektoren analog zum deutschen nEHS; - Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage (Weiterentwicklung der Zuteilung und Zusammenspiel mit Grenzausgleichsmaßnahmen). Das Projekt hat einen ökonomischen Schwerpunkt und soll die DEHSt als zuständige Behörde und das BMU als federführendes Ressort in diesem Prozess mit wissenschaftlichen Analysen unterstützen.

Monitoring, reporting and verification in a carbon border adjustment mechanism

Jüngst hat die EU hat ein Gesetz zur Einführung eines Grenzausgleichsmechanismus erlassen. Dieses Gesetz wirft einige Fragen hinsichtlich der praktischen und rechtlichen Durchführbarkeit auf, einschließlich möglicher rechtlicher Herausforderungen im Hinblick auf das internationale Handelsrecht. Ein wichtiger Aspekt des CBAM sind effektive Vorgaben für die Überwachung und Berichterstattung (MRV) von Emissionen aus Importen. Diese müssen scheinbar widersprüchlichen Zielen gerecht werden: Einerseits sollte ein MRV-Mechanismus für ein CBAM genauso zuverlässig und genau sein wie im europäischen ETS. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass Importeure für eingeführte Produkte weniger Emissionen deklarieren, als tatsächlich in ihnen enthalten ist. Dies würde den Importprodukten Wettbewerbsvorteile verschaffen, was das Risiko von Carbon Leakage - der Verlagerung emissions-intensiver Produktion in weniger stark regulierte Länder -, das durch den CBAM gerade eingedämmt werden soll, noch verschärfen könnte. Solche Argumente könnten für die Übertragung der europäischen MRV-Regeln auf den CBAM sprechen. Andererseits gibt es starke Argumente für die Anwendung trans- oder internationaler Standards: Die Ausweitung von EU-Standards auf Importe könnte auf Widerstand stoßen, der auf mangelnder politischer Legitimität beruht, und bringt zumindest prima facie höhere WTO-rechtliche Risiken mit sich. Die vorliegende Studie analysiert diesen Sachverhalt im Detail und entwickelt so eine grundsätzliche Perspektive für eine Lösung, die beide Ziele im Auge behält. Quelle: Forschungsbericht

Analysen und Modellierungen für einen Industriestrompreis

Das Projekt "Analysen und Modellierungen für einen Industriestrompreis" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Consentec GmbH.

Potentials for offset approaches in selected sectors post 2020

Dieser Bericht entwickelt einen Bewertungsrahmen, den politische Entscheidungsträger nutzen können, um festzustellen, ob Offsets unter Sicherstellung der ökologischen Integrität des Compliance-Systems einen Mehrwert schaffen können. Es nutzt einen Bewertungsrahmen für diese Faktoren, um: (1 ) Sektoren zu identifizieren, welche aufgrund schwer zu reduzierenden Emissionen Offsets als Kostendämpfungsmaßnahme für ambitionierte Klimaziele rechtfertigen; und (2 ) zu identifizieren, welche Emissionsreduzierungen anderweitig unerreichbar wären, eine nachhaltige Entwicklung fördern, und inwieweit sie transformative sektorale Maßnahmen ermöglichen, die für die Bereitstellung von Offsets in Frage kommen. Dieser Bewertungsrahmen identifiziert die optimalen Bedingungen, unter denen Sektoren erfolgreich Offsets nachfragen oder bestimmte Minderungsaktivitäten Offsets anbieten können. Schwer vermeidbare sektorale Emissionen sind solche, die aufgrund fehlender und unausgereifter Technologien technisch nicht vermeidbar sind und daher Kosteneindämmungsmaßnahmen - wie zum Beispiel Offsets - zulassen sollten, um negative wirtschaftliche Auswirkungen wie Carbon Leakage zu vermeiden. Minderungsaktivitäten, die Offsets anbieten können, sind solche, die derzeit für lokale Akteure*innen unzugänglich sind, weil sie keinen Zugang zu Technologie, Finanzen oder Fähigkeiten haben. Die Zulassung dieser Minderungsaktivitäten zur Bereitstellung von Offsets ermöglicht es, solche Aktivitäten zu erproben und Minderungsergebnisse außerhalb des ursprünglichen Geltungsbereichs des Compliance-Instruments zu erzielen. Dieser Bericht untersucht ausgewählte Sektoren und Minderungsaktivitäten, um zu veranschaulichen, wie dieser Bewertungsrahmen auf globaler Ebene angewendet werden kann. Er erkennt an, dass länderspezifische Faktoren die Beurteilung, ob der Offset-Ansatz einen Mehrwert bietet und die Umweltintegrität eines Compliance-Systems aufrechterhält, verändern können. Der Bericht schlägt darüber hinaus praktische Schritte vor, die politische Entscheidungsträger*innen unternehmen können, um eine Bewertung auf nationaler Ebene vorzunehmen. Quelle: Forschungsbericht

Rechtliche Zulässigkeit und Folgen der Regulierung eines CO2-Ausgleichsmechanismus im EU-ETS

Das Projekt "Rechtliche Zulässigkeit und Folgen der Regulierung eines CO2-Ausgleichsmechanismus im EU-ETS" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecologic Institut gemeinnützige GmbH.a) Zielstellung, fachliche Begründung: In diesem Vorhaben soll über die Möglichkeiten einer völker- und europarechtlich zulässigen Ausgestaltung von Regulierungsoptionen einer CO2-Grenzausgleichsmechanismus bzw. Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) erstellt werden. Eine entsprechende Regulierung hat auch die neue EU-Kommission in ihrem ''Green-New-Deal'' in Betracht gezogen. Ein CBAM könnte die Einführung von CO2-Bepreisungen flankieren, um sicherzustellen, dass gleiche Produktgruppen, die in einem Markt im Wettbewerb stehen, mit den gleichen CO2-Kosten belegt sind. Eine solche Regelung könnte die Carbon-Leakage Regelung des EU-ETS ersetzen. Auf der vorläufigen Carbon-Leakage-Liste für die 4. Handelsperiode (2021 - 2030) befinden sich derzeit 45 Sektoren, die weiterhin von einer 100 prozentigen kostenlosen Zuteilung profitieren (u.a. Steinkohlebergbau, Gewinnung von Erdöl, Herstellung von Zement/Aluminium). Diese Sektoren werden von den Kosten des Emissionshandels weitestgehend befreit und verspüren, daher nur einen geringen Anreiz in emissionsärmere Technik zu investieren. Ein CBAM könnte das Ambitionsniveau dieser Sektoren steigern. Ein CBAM muss mit WTO-Recht, insbesondere dem Verbot von Einfuhrbeschränkungen, vereinbar sein und mit europarechtlichen Vorgaben im Einklang stehen. Vor allem sind auch die beihilferechtlichen Regelungen der Strompreiskompensation in die Ausgestaltung der Regulierungsoptionen mit einzubeziehen, da durch diese Beihilfe eine anteilige Rückzahlung von CO2-Kosten an stromintensive Unternehmen erfolgt und in ihrer Wirkung, ähnlich wie die 'carbon-leakage' Regelungen, der Abfederung von Mehrbelastungen durch Umweltschutzregelungen in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten dient. b) Output: Erstellung von Handlungsempfehlungen und Regulierungsoptionen zur Schaffung einer völker- und europarechtlich zulässigen Ausgestaltung eines CBAM.

Der EU-Emissionshandel wird umfassend reformiert

Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) wird neu ausgerichtet auf das europäische Klimaschutzziel, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Im Mai und Juni 2023 hat die EU die dafür notwendigen rechtlichen Weichen gestellt. Nun muss die Europäische Kommission im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten vielfältige Regeln zur Umsetzung der Reform ausarbeiten. Die Reform des europäische Emissionshandels ist Teil des sogenannten „Fit-for-55-Pakets“ und umfasst die folgenden Kernelemente: Anpassung von Cap, Marktstabilitätsreserve, kostenloser Zuteilung und der Verwendung der Versteigerungserlöse im bestehenden Emissionshandel (EU-ETS 1) Einführung eines Grenzausgleichsmechanismus (⁠ CBAM ⁠) Einbeziehung des Seeverkehrs in den EU-ETS 1 Reform der Regeln für den Luftverkehr (EU-ETS 1) Schaffung eines neuen Emissionshandels für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren (EU-ETS 2) Mit diesen Änderungen wird der Emissionshandel als Instrument für die Erreichung der Klimaziele der EU – Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 und Klimaneutralität bis 2050 – gestärkt. Kernelemente der Reform des EU-Emissionshandels Die Emissionen im bestehenden EU-ETS 1 werden bis 2030 um 62 Prozent gegenüber 2005 gesenkt. Der lineare Reduktionsfaktor (LRF) wird dafür 2024 von derzeit 2,2 Prozent auf 4,3 Prozent und ab 2028 auf 4,4 Prozent angehoben. Das Cap wird außerdem 2024 um 90 Millionen Emissionsberechtigungen und im Jahr 2026 um weitere 27 Millionen abgesenkt, so dass insgesamt eine lineare Minderung zwischen 2021 und 2030 erreicht wird. Die Marktstabilitätsreserve (MSR) wird gestärkt, denn die verdoppelte Kürzungsrate von 24 Prozent der Umlaufmenge (TNAC) wird bis 2030 beibehalten. Es wird außerdem ein Glättungsmechanismus eingeführt, um Schwelleneffekte zu vermeiden. Luft- und Seeverkehr werden in die Berechnung der TNAC einbezogen. Die Menge der in der MSR gehaltenen Emissionsberechtigungen wird auf 400 Millionen Emissionsberechtigungen beschränkt. Die kostenlose Zuteilung für die energieintensive Industrie bleibt grundsätzlich bestehen, wird aber nunmehr zu einem Teil an die Einhaltung von Bedingungen geknüpft und insbesondere für die Branchen reduziert, die vom Grenzausgleichsmechanismus CBAM erfasst sind. Luftfahrzeugbetreiber erhalten bereits ab 2026 keine kostenlose Zuteilung mehr. Die Mitgliedstaaten müssen ab sofort 100 Prozent ihrer Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionsberechtigungen für Klimaschutzmaßnahmen oder Maßnahmen zum sozialen Ausgleich verwenden statt wie bisher 50 Prozent. Die europäischen Modernisierungs- und Innovationsfonds werden aufgestockt und erweitert. Außerdem wird ein neuer „Sozialer Klimafonds“ geschaffen, um die sozialen Auswirkungen der CO 2 -Bepreisung abzufedern. Zum Schutz vor Carbon Leakage, das heißt der Verlagerung von industrieller Produktion, Investitionen und damit verbundenen Emissionen ins Ausland, wird ein Grenzausgleichsmechanismus für den CO 2 -Preis des EU-ETS 1 eingeführt. Aus dem Ausland in die EU eingeführte energieintensive Grundstoffe und Produkte werden dadurch mit demselben CO 2 -Preis belegt wie in der EU. Im Gegenzug sollen die bisherigen Maßnahmen zum Carbon-Leakage-Schutz, insbesondere die kostenlose Zuteilung, für diese Produkte schrittweise zurückgeführt und beendet werden. Bereits ab Oktober 2023 müssen Importeure von CBAM-Produkten über die in den eingeführten Produkten eingebetteten Emissionen berichten. Ab 2026 müssen für die berichteten Emissionen auch Zertifikate zum Preis von EU-Berechtigungen erworben und abgegeben werden. Der Anwendungsbereich des EU-ETS 1 wird um den Sektor Seeverkehr erweitert. Die Emissionen aus Fahrten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, d.h. EU, Norwegen, Island und Liechtenstein) und Emissionen am Liegeplatz werden vollständig erfasst. Emissionen aus Fahrten, die vom Ausland im EWR ankommen bzw. vom EWR ins Ausland abgehen, werden zu 50 Prozent abgedeckt. Die Einbeziehung des Seeverkehrs erfolgt schrittweise ab 2024. Für das erste Berichtsjahr müssen von den Seeschifffahrtsunternehmen zunächst lediglich für 40 Prozent der verifizierten Emissionen Berechtigungen abgegeben werden. Dieser Anteil steigt auf 70 Prozent im Jahr 2025 und schließlich auf 100 Prozent ab 2026 an. Für die Jahre 2024 und 2025 soll für die nicht über Berechtigungen abgegoltenen Emissionen eine entsprechende Menge aus dem Auktionsvolumen gelöscht werden. Der EU-ETS 1 wird auch im Sektor Luftverkehr deutlich ambitionierter. Dies geschieht zum einen dadurch, dass das Cap durch den angehobenen LRF deutlich reduziert wird, sowie durch das schnelle Auslaufen der kostenfreien Zuteilung bis Ende 2025. Darüber hinaus werden ab 2025 die sogenannten Nicht-CO 2 -Effekte des Luftverkehrs, zunächst über ein ⁠ Monitoring ⁠, später voraussichtlich auch mit einer Abgabepflicht, in den ETS 1 einbezogen. Zudem wird ⁠ CORSIA ⁠ für die Flüge von und zu Drittstaaten im Rahmen der EU-Emissionshandelsrichtlinie im EWR implementiert. Und schließlich wird es eine nachgelagerte, antragsbasierte, kostenlose Zuteilung von maximal 20 Millionen Berechtigungen für die Nutzung von nachhaltigen Kraftstoffen geben, um die Preisdifferenz zum herkömmlichen Kerosin teilweise auszugleichen. Für die Emissionen im Straßenverkehr, den Gebäuden und den Industrie- und Energieanlagen, die auf Grund ihrer Größe nicht unter den EU-ETS 1 fallen, wird ab 2027 ein neuer, zunächst vom EU-ETS 1 getrennter Emissionshandel eingeführt (EU-ETS 2). Bereits ab 2024 müssen die Emissionen berichtet werden. Die Bepreisung erfolgt vergleichbar zu dem bereits 2021 eingeführten nationalen Emissionshandel (nEHS) über einen Upstream-Ansatz, das heißt die Inverkehrbringer von Brennstoffen müssen für die in den Brennstoffen enthaltenen Emissionen Emissionsberechtigungen abgeben. Die damit einhergehenden Kosten geben die Inverkehrbringer an die Endverbraucher*innen weiter und setzen damit Anreize für klimaschonendes Verhalten. Die Berechtigungen werden vollständig versteigert. Entscheidend ist, dass der EU-ETS 2 mit einem bindenden Cap ausgestattet wird – die CO 2 -Preise bilden sich damit am Kohlenstoffmarkt. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum nEHS, der in den EU-ETS 2 überführt wird. Die Minderung im EU-ETS 2 soll bis 2030 bei 42 Prozent gegenüber 2005 liegen. Die Implikationen des EU-ETS 2 auf die privaten Haushalte werden über den oben genannten Sozialen Klimafonds und die Verwendung der nationalen Versteigerungseinnahmen für Klimaschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum sozialen Ausgleich aktiv flankiert. Öko-Institut, adelphi und das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) erarbeiten gemeinsam mit dem Umweltbundesamt fünf Factsheets, die die wesentlichen geplanten Anpassungen im EU-ETS erklären und sukzessive auf dieser Seite eingestellt werden.

Carbon-Leakage-Schutz im nationalen Brennstoffemissionshandel - Bericht zum BECVKonsultationsverfahren 2023

Seit 2021 etabliert der nationale Emissionshandel (nEHS) nach den Vorgaben des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) in Deutschland für fossile Brennstoffemissionen außerhalb des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) eine CO2-Bepreisung. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist für den Vollzug des BEHG zuständig. Die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) setzt den regulatorischen Rahmen für Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nEHS. In § 26 Abs. 2 BECV ist festgelegt, dass die DEHSt seit 2022 jährlich ein Konsultationsverfahren zur BECV durchführt. Das Ziel der Konsultation besteht darin, die Auswirkungen der CO2-Bepreisung durch den nEHS und der zugehörigen Carbon-Leakage-Kompensation gemäß BECV auf die Wettbewerbssituation der in Deutschland ansässigen Unternehmen zu ermitteln. Für die Durchführung des BECV-Konsultationsverfahrens 2023 hat die DEHSt das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) als Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung beauftragt. Im Rahmen der diesjährigen Konsultation wurde im April und Mai 2023 eine Online Befragung durchgeführt. Die Ergebnisse der Befragung wurden im Juni 2023 auf einem Experten-Forum diskutiert. Die Ergebnisse beider Prozesse werden in diesem Abschlussbericht zusammenfassend dargestellt. Für die Befragung wurde ein Forschungsansatz mit qualitativen und quantitativen Elementen gewählt. Folgende Themenblöcke wurden dabei thematisiert: 1. Allgemeine Informationen zu Befragten, 2. Allgemeines zu BEHG und BECV, 3. Ausgestaltung der Beihilferegelung, 4. Gegenleistungen / Investitionen, 5. Erleichterungen für Unternehmen mit einem geringen Gesamtenergieverbrauch und 6. Erfahrungen mit dem Verfahren zur Beantragung der CarbonLeakage-Kompensation. Die Ergebnisse der Befragung wurden im Rahmen des BECV-ExpertenForums mit Vertretern*Vertreterinnen der Verbände, Carbon-Leakage-Experten*Expertinnen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) diskutiert. Quelle: Forschungsbericht

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