s/castor-fiber/Castor fiber/gi
Other language confidence: 0.5826866264756735
Verbreitung und die Bestandsentwicklung des Bibers im Land Brandenburg
In diesem Projekt soll in einem Biberdamm am Osterbach eine Drainage eingebaut werden um die Höhe des Aufstaus zu regulieren. Es soll ein Rohr im oberen Bereich des Dammes fixiert werden, um für einen geregelten Abfluss zu sorgen. Damit dieses nicht durch den Biber verschlossen werden kann, muss um den oberstromigen Einfluss ein Käfig konstruiert werden.
In diesem Projekt sollen insgesamt drei Schachtabdeckungen, welche aufgrund der Bautätigkeit des Bibers fast ganzjährig überstaut werden, angehoben werden. Dadurch soll ein Fremdwassereintritt verhindert werden.
Dieser Inhalt beschreibt die "Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen aus anderen diffusen Quellen (OW)" (mit der ID 36) für den Flusswasserkörper "Biber" (mit der ID: DERW_DENW276218_0_8). Sie wird im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie durchgeführt. Der Bewirtschaftungszeitraum ist 2022-2027.
Überprüfung von Biberrevieren in der Eifel, Genanalyse, kanadische oder europäische Biber
Die Messstation Westheim befindet sich am Fluss Bibers und wird betrieben vom RP Stuttgart.
Das Gebiet umfasst das LSG/NSG Müggelsee und Fredersdorfer Fließ sowie das NSG Müggelspreeniederung Köpenick . Es vereint mehrere Teilgebiete: den Müggelsee mit der östlich anschließenden Bänke, die Wiesen und Waldbereiche zwischen Kleinem Müggelsee und Dämeritzsee, das Fredersdorfer Mühlenfließ, die Krumme Laake/Pelzlaake sowie die Gosener Wiesen und den Nordostteil des Seddinsees. So vielfältig wie die Lebensräume sind die hier vorkommenden Arten. Die Müggelspree ist ein wichtiger Ausbreitungskorridor für Fische und ebenso für Biber und Fischotter. Ein überregional beachtenswertes Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet für Wasservögel ist der Müggelsee. Die Bänke ist mit ihren Teich- und Seerosen neben dem Seddinsee ein bedeutendes Brutgebiet der Trauerseeschwalbe. Wertvoll sind auch die feuchten Wiesenbereiche, Weidengebüsche und Erlenbrüche der Gosener Wiesen und längs der Spree zwischen Dämeritzsee und Kleinem Müggelsee. Sie beherbergen eine Vielzahl im Stadtgebiet sonst kaum anzutreffender Arten. Die reizvolle Landschaft rund um den Müggelsee ist zu jeder Jahreszeit ein beliebtes Ausflugsziel für Kurz- und Tagestouren. Das liegt nicht zuletzt auch an der guten Verkehrsanbindung. So lässt sich der Müggelsee mit der S-Bahn bequem erreichen. Zahlreiche Wanderrouten erschließen das Gebiet und von Friedrichshagen aus führt sogar ein 1923 erbauter Fußgängertunnel 8,5 Meter unter der Spree zum anderen Ufer. Der Europaradweg R1 quert das Gebiet. Von ihm sind viele Abzweigungen möglich. Und wem das Strandbad Rahnsdorf zu groß ist, kann die malerische Badestelle am Kleinen Müggelsee mit einer Düne im Rücken nutzen. Zahlreiche Ausflugsschiffe verkehren auf den Gewässern. Einen besonderen Überblick über die schöne Landschaft kann man sich von den Müggelbergen, einem südlich des Müggelsees bis zu 115 Meter aufragenden Moränenzug, verschaffen. Seit Frühjahr 2017 ist die Gaststätte wieder geöffnet und können Besucher den Müggelturm gegen ein Eintrittsgeld erklimmen. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen Gebietscode DE 3548-301 und DE 3548-341 (SPA) Bei den Managementplänen, die wir zum Download anbieten, handelt es sich um PDF-Dateien mit großen Datenvolumen. Einige Dateien wurden zu einer PDF-Datei zusammengefügt. Die Dateien sind nicht barrierefrei.
Die Fördergebietskulisse des Naturschutzgroßprojekts Baar befindet sich im Südwesten Baden-Württembergs. Das Projekt wird durch das Programm „chance.natur − Bundesförderung Naturschutz“ gefördert. Zu den wesentlichen Teilzielen des Projekts zählen die Sicherung und Aufwertung der Biotope für den Artenschutz, die Verbesserung des naturbasierten Klimaschutzes und die Förderung des Biotopverbunds. Zu den prioritär umzusetzenden Maßnahmen zählen daher die Wiederherstellung von Niedermooren und Magerrasen in Kerngebieten. Weiterhin müssen vorhandene Refugialräume für den Biotopverbund gesichert sowie vertikale und horizontale Wanderbewegungen für Arten ermöglicht werden. Dem Naturraum Baar kommt durch seine Lage innerhalb der europäischen Großlandschaften eine Schlüsselbedeutung im Biotopverbund zu. Nach fünf Jahren Projektumsetzung erfolgte eine erste vorläufige Evaluation. Dabei wurde der bisherige Zielerreichungsgrad u. a. anhand der Umsetzung der Biotoppflegemaßnahmen überprüft. Wenngleich eine Aussage nach fünf Jahren nur bedingt möglich ist, lässt sich erkennen, dass einige Maßnahmen – wie die Pflege extensiven Grünlands, die Schaffung von Waldrefugien und eine Verbesserung des Biotopverbunds durch die Gestaltung der Waldränder – erfolgversprechend umgesetzt wurden. In den Waldbereichen wurde eine Zunahme einiger Lichtwaldarten unter den Gefäßpflanzen und Tagfaltern verzeichnet. Andere Maßnahmen, die längere Abstimmungsprozesse benötigen, wie die hydrologische Stabilisation von Moorflächen, bedürfen noch der Nachbesserung und der Lösung von Zielkonflikten, wenn bspw. dynamische Anstauprozesse, die durch den Biber angestoßen werden, sensible Zielarten lokal verdrängen.
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) legt in § 7 Absatz 2 Ziffer 13 und 14 je nach dem Grad der Gefährdung einen besonderen und einen strengen Schutz von Tieren und Pflanzen fest. Diese besonders geschützten und die zusätzlich streng geschützten Arten unterliegen einschlägigen Verboten wie den Naturentnahme-, Besitz- und Vermarktungsverboten des § 44 BNatSchG sowie des Artikels 8 der EG-Verordnung Nr. 338/97 (siehe Seite Gesetzlichkeiten / Rechtsquellen ). Artenschutzrechtliche Verbote Rechtliche Grundlagen Naturentnahmeverbot § 44 Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 BNatSchG Verbot des Fallenfangs § 4 Absatz 1 BArtSchV Störverbot § 44 Absatz 1 Nr. 2 BNatSchG Besitzverbot § 44 Absatz 2 Nr. 1 BNatSchG Vermarktungsverbot Artikel 8 Absätze 1 und 5 EG-VO Nr. 338/97 sowie § 44 Absatz 2 Nr. 2 BNatSchG Verbot der Ein- und Ausfuhr ohne Genehmigung Artikel 4 und 5 EG-VO Nr. 338/97 sowie § 45 Absatz 1 BNatSchG Aussetzungs- bzw. Ansiedlungsverbote § 40 Absatz 4 BNatschG Wie die lebenden Tiere unterliegen auch die vollständig erhaltenen toten Tiere (z. B. Präparate, Felle, Skelette) der besonders und der streng geschützten Arten sowie ohne Weiteres erkennbare Teile von ihnen (z. B. Schädel, Federn, Eier) und Erzeugnisse (z. B. Mäntel und Taschen aus Fellen und Leder) den strengen Besitz- und Vermarktungs-verboten (siehe Seite Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere ). Besonders und streng geschützte Tiere dürfen nur in Besitz genommen und gehandelt werden, wenn der Besitzer eine Ausnahme dafür nachweisen kann. Gemäß § 45 Bundesnaturschutzgesetz bestehen Ausnahmen davon insbesondere für legal gezüchtete oder mit Genehmigung eingeführte Tiere (siehe Seite Nachweispflicht und Vermarktungsbescheinigungen ). Zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Verbote haben Halter der besonders bzw. streng geschützten Tiere über die Nachweispflicht hinaus weitere strenge Anforderungen zu erfüllen (siehe Seite Anforderungen an Tierhalter ). Das Abweichen von den gesetzlichen Anforderungen an Halter geschützter Tiere kann durch Bußgeld geahndet werden . In schwerwiegenden Fällen, insbesondere streng geschützte Arten betreffend, können auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Fehlen Nachweise für die legale Herkunft von geschützten Tieren droht die Beschlagnahme . Der Schutzstatus geschützter Arten kann vorzugsweise mit dem wissenschaftlichen Namen auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) unter WISIA ermittelt werden. (WISIA „Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz“ des Bundesamtes für Naturschutz) Einen Überblick über die Schutzkategorien und Beispiele für besonders geschützte und die zusätzlich streng geschützten Arten gibt die folgende Tabelle. Beispiele für besonders geschützte Arten Beispiele für zusätzlich streng geschützte Arten Rechtsgrundlage Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 Soweit nicht bereits in Anhang A aufgeführt: alle Affen, Papageien, Landschildkröten, Krokodile (Leder, Fleisch), Riesenschlangen (Leder) und Störe (Kaviar) sowie Pekari (Leder), Chamäleons, Baumsteigerfrösche, Grüner Leguan, Riesenmuscheln (Souvenir) und Korallen (Schmuck, Souvenir) keine Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Anhang IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Alle europäischen Vogelarten (Eier, Federn, Fleisch) einschließlich deren Unterarten wie Blauer Dompfaff oder Graukopfstieglitz sowie die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden europäischen Wildtauben, Wildenten und Wildgänse keine (siehe Anlage 1 BArtSchV) Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG, Ausgenommen Arten, die schon in den Anhängen A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind. Soweit nicht schon in den vorstehenden Anhängen aufgeführt, die meisten nicht jagdbaren heimischen Säugetiere wie Maulwurf (Fell) und alle europäischen Reptilien sowie Amphibien 94 europäische Vogelarten z. B. Eisvogel, Weißstorch, Haubenlerche und Kiebitz, Westliche Smaragdeidechse und Aspisviper Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zurück zur Seite "Grundlagen" Letzte Aktualisierung: 11.07.2019
- Bewertung der Kernbereiche landschaftlicher Freiräume durch repräsentative Funktionsmerkmale: a) Merkmale, die die räumliche Ausprägung, die Naturnähe und die verkehrliche Belastung eines Freiraumes charakterisieren: Der Freiraum ist (1) einer definierten Größenklasse zuzuordnen (Größenklassen 1-9) (2) durch überdurchschnittliche Naturnähe gekennzeichnet (3) Bestandteil eines verkehrsarmen Raumes > 96 km² b) Merkmale, die raumbezogene Funktionen innerhalb von Freiräumen aufzeigen: Der Freiraum enthält (4) Bereiche mit herausragender Bedeutung für Naturhaushalt gem. Gutachtlichem Landschaftsprogramm (2002) (5) Rastplatzzentren von Zugvögeln, in denen die Kriterien für eine internationale Bedeutung regelmäßig erreicht werden (6) Qualifizierte Nahrungsrastbereiche von Zugvögeln (7) Reproduktionszentren von störungssensiblen größeren Wirbeltierarten (Schreiadler, Schwarzstorch, Fischotter, Biber) (8) hochwertige Landschaftsbildräume (9) Erholungsräume gem. Gutachtlichem Landschaftsprogramm (2002) (10) Zusammenhängende Waldbereiche > 5 km² (11) überwiegend landwirtschaftliche Flächen mit höherer natürlicher Ertragsfähigkeit (12) Europäische Vogelschutz- und FFH-Gebiete (13) Art. 10 - Gebiete gem. FFH-RL (14) Naturschutzgebiete und Nationalparke (15) Landschaftsschutzgebiete (16) Küsten- und Gewässerschutzstreifen gem. § 19 LNatG M-V Ein Merkmal gilt als erfüllt (Zuordnung des Wertes „1“ in Spalte Mxx_wert), wenn es entweder mehr als 50 ha im jeweiligen Freiraum aufweist oder mehr als 10% der Fläche des jeweiligen Freiraums einnimmt. - Berechnung der Daten und Bearbeitung der Attributtabellen und Legenden 2002 im LUNG - für Kernbereiche landschaftlicher Freiräume außerhalb MV (Länder Polen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen) erfolgte keine Bewertung durch repräsentative Funktionsmerkmale lfr01fkt_a (_a für Autobahn) Korrektur der Trasse der A20 und eines Teilabschnittes der A14 (A20 bis Jesendorf) auf Grundlage der bestehende Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen aus dem ATKIS Basis-DLM (ablk_08.shp), aktualisiert durch das Landesamt für Straßenbau (Stand Juli 2008)
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 122 |
| Kommune | 5 |
| Land | 183 |
| Weitere | 19 |
| Wissenschaft | 21 |
| Zivilgesellschaft | 13 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 6 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 45 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Infrastruktur | 2 |
| Sammlung | 1 |
| Taxon | 10 |
| Text | 159 |
| Umweltprüfung | 15 |
| WRRL-Maßnahme | 54 |
| unbekannt | 34 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 190 |
| Offen | 119 |
| Unbekannt | 10 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 317 |
| Englisch | 71 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 7 |
| Bild | 14 |
| Datei | 6 |
| Dokument | 133 |
| Keine | 133 |
| Unbekannt | 4 |
| Webseite | 67 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 130 |
| Lebewesen und Lebensräume | 319 |
| Luft | 81 |
| Mensch und Umwelt | 284 |
| Wasser | 169 |
| Weitere | 287 |