Die Studie evaluiert zwei Bereiche des Umweltbundesamtes aus einer Gender-Perspektive: Zum einen werden im Bereich des Ressortforschungsplans quantitative Gleichstellungsaspekte und qualitative Gender-Aspekte abgeschlossener Forschungsprojekte betrachtet. Zum anderen geht es im Bereich der Verbändeförderung um die Auswertung von ausgewählten Projektanträgen, um die Erfüllung von Vorgaben zu Geschlechteraspekten zu evaluieren. Für eine wirksamere Umsetzung von Maßnahmen und Instrumenten von Gender Mainstreaming im UBA werden für beide Bereiche Handlungsempfehlungen gemacht. Ein zentraler Befund der Studie ist: Es mangelt nicht an Wissen und Instrumenten zur Integration von Gender-Aspekten in der Forschungsförderung und der Verbändeförderung; die identifizierten Lücken sind vor allem auf eine geringe Umsetzungswirkung bestehender Regelungen zurückzuführen. Quelle: Forschungsbericht
Unter Nanotechnik wird die Erforschung, Entwicklung, Herstellung und Verarbeitung von Strukturen und Materialien im Nanometermaßstab verstanden. Nanotechnik – Chancen fördern und Risiken mindern Nanotechnik ist die gezielte Herstellung und Anwendung von Prozessen und Materialien, die aus abgrenzbaren strukturellen Bestandteilen in der Größe von ungefähr 100 Nanometer (1 nm = 10-9 m) oder weniger in mindestens einer Dimension bestehen. Also sind Nanomaterialien mehr als 1.000-mal kleiner als der Durchmesser eines Menschenhaares. In diesem Größenbereich ändern sich die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Materialien. Dies kann in vielfältiger Weise zur Entwicklung neuartiger Produkte und Anwendungen genutzt werden. Die Nanotechnik findet Anwendung in vielen Bereichen, etwa die Automobilindustrie, den Maschinenbau, die Chemische und die Lebensmittelindustrie sowie die Bio- und die Umwelttechnik. Über die Nutzung der spezifischen Eigenschaften von Nanomaterialien können in den verschiedensten Produkten und Anwendungen höhere Effizienz oder neue Funktionalitäten erreicht werden. Somit lassen sich auch für die Umwelt vielseitige Chancen durch die Nanotechnik, z. B. im Bereich der Energie- und Ressourceneffizienz, der Sanierung von Altlasten oder der Wasseraufbereitung erwarten. Aufgrund der dynamischen Entwicklung von Nanomaterialien und deren Anwendungen steigen ihre Produktionsmengen. Dies kann auch eine erhöhte Belastung für Mensch und Umwelt bedeuten, wenn Nanomaterialien aus Produkten und Anwendungen freigesetzt werden. Auch zum heutigen Zeitpunkt sind nicht alle Fragen zum potenziellen Umweltnutzen und zu den potenziell von Nanomaterialien ausgehenden Umweltrisiken beantwortet. Die Nanoskaligkeit eines Stoffes ist nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit einer Gefährdung oder einem Risiko. Dennoch weisen Nanomaterialien spezifische Eigenschaften auf, die sie von anderen Chemikalien unterscheiden. Die in den letzten Jahren gewonnenen Erkenntnisse zu Eigenschaften, Verhalten und Wirkung von Nanomaterialien erlauben es, Aussagen zu treffen, welche Aspekte bei der Prüfung und Bewertung der Umweltrisiken von Nanomaterialien berücksichtigt und in den gesetzlichen Anforderungen wiedergespiegelt werden müssen. Das UBA trägt aktiv dazu bei, über umwelt- und gesundheitsrelevante Aspekte der Nanotechnik zu informieren, Wissensdefizite auszufüllen und den weiteren Handlungsbedarf zu ermitteln. Das UBA unterstützt einerseits die Einführung von Nanotechniken mit einem Umweltentlastungpotential und fördert dafür geeignete Innovationen. Andererseits macht es auf mögliche Risiken für die Umwelt und die menschliche Gesundheit aufmerksam und entwickelt Handlungsempfehlungen, um Risiken zu mindern oder zu vermeiden.
Ziel des Forschungsberichts ist es, den Diskurs zur Umweltgerechtigkeit in Deutschland mit einer rechtswissenschaftlichen Betrachtung zu erweitern. In Abgrenzung zum weiten Begriff der „Umweltgerechtigkeit“ bildet der Kernbereich des Umweltrechts den Anknüpfungspunkt dieser Untersuchung. Ausgangspunkt der Untersuchung bildet die rechtsphilosophische Gerechtigkeitsdebatte, in deren Zentrum die diskursiven und kritischen Theorien der Gerechtigkeit stehen. Daran schließt sich eine Untersuchung an, welche Gerechtigkeitsanforderungen im Umweltvölker-, Europa- und Verfassungsrecht Niederschlag gefunden haben. Schließlich wird analysiert, in welchen Regelungen des nationalen Rechts der Luftreinhaltung sich Umsetzungsbeispiele der Gerechtigkeitskonzepte finden lassen. Vor diesem Hintergrund werden Optionen zu einer verbesserten Umsetzung der Gerechtigkeitskonzepte im Recht der Luftreinhaltung präsentiert.
Das Projekt "Die Rolle der Finanzinstitutionen auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik.Angesichts der Erkenntnis, dass die Umsetzung des Leitbildes 'Nachhaltigkeit' ohne eine Beteiligung der Finanzwirtschaft nicht erfolgversprechend ist, hat sich die Europaeische Union entschieden, diesem Feld verstaerkt Aufmerksamkeit zu widmen. In Zusammenarbeit mit Delphi International, London, hat Ecologic im Auftrag der Generaldirektion XI der Europaeischen Kommission eine Studie mit dem Titel 'The Role of Financial Institutions in Achieving Sustainable Development' erarbeitet und Mitte 1997 vorgelegt. Mit dem Ziel, das ganze Spektrum privatwirtschaftlicher Institutionen im Finanzbereich zu erfassen, wurden u.a. Banken und Kreditinstitute, Versicherungen, Fondsgesellschaften und Rating-Agenturen befragt und untersucht. In engem Zusammenhang mit Umweltbelangen und Nachhaltigkeit steht insbesondere deren Handeln als - Investoren, die zum Erreichen einer nachhaltigen Entwicklung benoetigtes Kapital bereitstellen; - Innovationstraeger, die neuartige Finanzprodukte zur Unterstuetzung einer nachhaltigen Entwicklung entwickeln; - Gutachter zur Bewertung von Chancen und Risiken; - einflussreiche Teilhaber an Unternehmen, auf deren Fuehrung sie einwirken koennen; - Konsumenten bedeutender Mengen von Ressourcen - auch als Unternehmen ohne industriellen Hintergrund - und als - vom oekologischen - bspw. klimatischen - Wandel Betroffene und Geschaedigte. Darueberhinaus wurden Ueberlegungen u.a. zur Informationspolitik und -qualitaet von Unternehmen, zur Besteuerung als Instrument der Einflussnahme und zu Guetesiegeln zur Auszeichnung von hinsichtlich ihrer oekologischen Orientierung untersuchten Institutionen und Produkten angestellt, um moegliche Handlungsoptionen fuer das weitere Vorgehen der Union ableiten zu koennen.
Das Projekt "Analyse des Marktes fuer oekologisch orientierte Kapitalanlageformen (sog. 'Green Investment')" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik.Das Vorhaben soll analysieren, welche umweltpolitische Bedeutung dem zur Zeit rasch wachsenden und noch sehr intransparenten Markt fuer oekologisch orientierte Kapitalanlageformen (sog. 'Green Investment') beizumessen ist und welche Handlungsoptionen sich hier fuer das BMU bieten. Dazu ist eine systematisierende Bestandsaufnahme der aktuellen Marktsituation sowie der derzeit im In- und Ausland praktizierten bzw. diskutierten Politikmassnahmen auf diesem Gebiet anzufertigen. Auf dieser Grundlage sollen dann verschiedene Vorschlaege und Handlungsoptionen fuer die deutsche Umweltpolitik genauer auf ihre Sinnhaftigkeit und Durchsetzbarkeit geprueft werden. Ein Schwerpunkt soll dabei die derzeit auf EU-DG XI - Expertenebene diskutierte Idee der Einfuehrung eines 'Europaeischen Umweltzeichens fuer Umweltfonds' sein, durch die verbesserte Markttransparenz und - hiermit verbunden - eine deutliche Steigerung der Nachfrage nach umweltfreundlichem Investment erwartet werden. Die seit einiger Zeit weltweit rasch zunehmende Zahl oekologisch und/oder ethisch-orientierter Investmentfonds und anderer Kapitalanlageformen (z.B. spezialisierte Kreditinstitute, in Deutschland etwa Umelt- und Oekobank) mit z.T. geringer Laufdauer und fragwuerdiger Serioesitaet hat inzwischen dazu gefuehrt, dass das 'Green Investment' zwar zunehmende oeffentliche und auch politische Aufmerksamkeit geniesst, seine tatsaechlcihe umweltpolitische Relevanz aber aus BMU-Sicht noch nicht klar einzuschaetzen ist. Nicht nur potentiellen Anlegern, sondern auch BMU fehlt zur Zeit ausreichende Markttransparenz. Gleichzeitig werden an BMU zunehmend Fragen und Forderungen nach politischem Handeln zugunsten des Green Investment herangetragen (so z.B. indirekt durch die von der EU-KOM vergebene und breit kommunizierte DELPHI/ECOLOGIC-Studie 'The Role of Finacial Institutions in Achieving Sustainable Development'). Vor diesem Hintergrund soll das F+E-Vorhaben in zwei Phasen durchgefuehrt werden: Als Phase 1 ist ein eintaegiger Experten-Workshop mit 8-10 ausgewiesenen Branchenkennern sowie Vertretern von BMU und UBA geplant. Konzeption, Moderation und Auswertung sollen dabei an einen fachlich versierten und international im Sektor 'Umwelt und Finanzdienstleistungen' etablierten Forschungsnehmer (FN) vergeben werden. Ziel des Workshops ist es, sehr kurzfristig anhand einiger, vorab kommunizierter Fragen ein aktuelles Bild des gegenwaertigen Kenntnisstandes und weiteren Forschungsbedarfs zu gewinnen. Dies soll nach dem Workshop sehr rasch in einem kuerzeren Ergebnispapier dargestellt werden, was nicht nur als Grundlage fuer die inhaltliche Ausrichtung der zweiten Phase (P 2) dienen soll, sondern auch schon konkrete Vorarbeiten fuer dessen Vergabe (Leistungsbeschreibung, Vorschlaege fuer Teilnehmer an beschraenkter Ausschreibung) liefern soll.