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Kontaktdaten der Behörden, Adressen, Dokumente Adressen Formulare/Anträge

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt Referat Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit und allgemeiner Gesundheitsschutz Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg E-Mail: Poststelle(at)mwu.sachsen-anhalt.de Internet: mwu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Dezernat 22 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Postfach 200841 06009 Halle (Saale) E-Mail: REACH-​CLP-Biozid-Auskunftsstelle Sachsen-​Anhalt E-Mail: Poststelle(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de Internet: lau.sachsen-anhalt.de Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Referat 402/ Sachgebiet Chemikaliensicherheit Dessauer Straße 70 06118 Halle (Saale) E-Mail: lvwa-chemikaliensicherheit(at)lvwa.sachsen-anhalt.de Internet: lvwa.sachsen-anhalt.de Ein Dokument funktioniert nicht oder scheint veraltet? "Finden in Sachsen-Anhalt" Formulare / Anträge Chemikalien-Verbotsverordnung Anmeldung zur Sachkundeprüfung nach §11 ChemVerbotsV  (PDF 409 KB, Formular des Landesverwaltungsamtes - nicht barrierefrei) Anzeige nach §7 ChemVerbotsV (PDF 221 KB, Formular des Landesverwaltungsamtes - nicht barrierefrei) Chemikalien- Klimaschutzverordnung Antrag Zertifizierung von Unternehmen nach § 6 ChemKlimaschutzV (PDF 445 KB, Formular des Landesverwaltungsamtes - nicht barrierefrei) Antrag Anerkennung als Aus-/Fortbildungseinrichtung nach § 5 (3) ChemKlimaschutzV (PDF 138 KB) Gute Laborpraxis (GLP) Merkblatt zum GLP-Verfahren (PDF 214 KB) Antrag auf eine GLP-Bescheinigung nach § 19b Abs. 1 ChemG (PDF 207 KB) Aktualisierungsdatum 11.02.2025 Nutzungsbedingungen externer Webseiten - ECHA - EUR-Lex - BAuA - Bundesumweltministerium

Nationales Recht Chemikaliengesetz Chemikalien-Verbotsverordnung Gefahrstoffverordnung

Das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG) ist das zen­trale Gesetz in Deutschland und vereint verschie­dene Ziele des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes. Es enthält insbesondere Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung des EU-Rechtes, insbesondere zur Durchführung der REACH-Verordnung, CLP-Verordnung, Biozid-Verordnung und zur F-Gas-Verordnung. Weitere Schwerpunkte sind: ergänzende Vorschriften zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Gemische Vorschriften bezüglich der Mitteilungen für die Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen Ermächtigung zu Verboten/Beschränkungen sowie Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten Durchführung von Stoffprüfungen nach den Grundsätzen der Guten Laborpraxis (GLP) Konkretisiert werden die Anforderungen des ChemG durch verschiedene Verordnungen des allgemeinen als auch des speziellen Stoffrechts. Auf Grundlage der im Chemikaliengesetz enthaltenen Verordnungsermächtigung wurden insbesondere folgende Verordnungen erlassen: Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV) Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV) Die Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung – ChemVerbotsV ) regelt: Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse, die diese freisetzen können Anforderungen sind, die in Bezug auf die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische einzuhalten sind: 1. die Erlaubnis- bzw. Anzeigepflicht 2. die Sachkunde 3. die Informations- und Aufzeichnungspflichten bei der Abgabe an Dritte 4. das Selbstbedienungsverbot für bestimmte gefährliche Stoffe und Gemische 5. die Beschränkungen für den Versandhandel In Anlage 2 Eintrag 1 der ChemVerbotsV sind die Stoffe und Gemische aufgelistet, die auf Grund ihres Gefahrenpotentials den Abgabeanforderungen der Verordnung unterliegen. Wer derartige Stoffe und Gemische abgibt oder für Dritte bereitstellt, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 6 Abs. 1 ChemVerbotsV). Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis sind in Sachsen-Anhalt die unteren Chemikaliensicherheitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Für die Abgabe an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender und öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten gelten erleichterte Abgabebestimmungen. Wer Stoffe und Gemische an diesen Empfängerkreis abgibt, hat der zuständigen Behörde die erstmalige Abgabe oder Bereitstellung vor Aufnahme dieser Tätigkeit schriftlich anzuzeigen (§ 7 Abs. 1 ChemVerbotsV). Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige ist in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt, SG Chemikaliensicherheit . Zur Übermittlung der Anzeige wird ein entsprechendes Formular bereitgestellt. Zur Abgabe der in Anlage 2 genannten Stoffe und Gemische ist nur berechtigt, wer die Sachkunde nach § 11 Abs. 1 ChemVerbotsV nachgewiesen hat. Gemäß § 11 Abs. 1 ChemVerbotsV kann die erforderliche Sachkunde nachgewiesen werden durch eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung bei der zuständigen Behörde oder einer dafür anerkannten Einrichtung (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 ChemVerbotsV) und die Bescheinigung über die Teilnahme an einer der Sachkunde entsprechenden Fortbildungsveranstaltung der zuständigen Behörde oder einer dafür anerkannten Einrichtung (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 ChemVerbotsV). den Erwerb einer anderweitigen Qualifikation (z.B. Approbation als Apotheker) gemäß § 11 Abs. 3 ChemVerbotsV und die Bescheinigung über die Teilnahme an einer der Sachkunde entsprechenden Fortbildungsveranstaltung der zuständigen Behörde oder einer dafür anerkannten Einrichtung (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 ChemVerbotsV). Eine Sachkunde benötigt, wer Produkte mit folgender Kennzeichnung abgibt: Weiterführende Informationen finden Sie in der Bekanntmachung zum Sachkundenachweis nach §11 ChemVerbotsV . Zuständig für die Abnahme der Sachkundeprüfung ist in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt, SG Chemikaliensicherheit. Hinweis: Bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und bestimmten Biozidprodukten sind gesonderte Anforderungen an die Sachkunde zu beachten. Zur Abnahme von Sachkundeprüfungen oder der Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV berechtigt sind neben den jeweils zuständigen Behörden der Länder auch behördlich anerkannte Einrichtungen. Eine Übersicht der anerkannten Einrichtungen zur Abnahme der Sachkundeprüfungen bzw. zur Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen finden Sie unter "Thema Chemikalien-Verbotsverordnung" der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) . Weiterführende Informationen bezüglich der Anforderungen an die Sachkundeprüfung, die Fortbildungsveranstaltungen sowie deren Durchführung finden Sie in den Hinweisen und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gemäß § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV), die im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurden. Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) beinhaltet Regelungen zur Stoffinformation (Einstufung, Verpackung, Kennzeichnung), Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sowie Beschränkungen für Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Es wurden Ziele, grundsätzliche Anforderungen und Handlungsoptionen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen formuliert. In Sachsen-Anhalt ist gemäß § 5 der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Chemikalienrecht (ChemZustVO) bei Angelegenheiten des Arbeitsschutzes das Landesamt für Verbraucherschutz für Maßnahmen der Überwachung zuständig. Aktualisierungsdatum 11.02.2025 Nutzungsbedingungen externer Webseiten - ECHA - EUR-Lex - BAuA - Bundesumweltministerium

Weiterentwicklung der Anforderungen an die Formaldehyd- und VOC-Emissionen beim Blauen Engel für Holzwerkstoffe und andere innenraumrelevante Produkte

Das Projekt "Weiterentwicklung der Anforderungen an die Formaldehyd- und VOC-Emissionen beim Blauen Engel für Holzwerkstoffe und andere innenraumrelevante Produkte" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Bremer Umweltinstitut GmbH.Bei den Vergabekriterien des Blauen Engels für innenraumrelevante Produkte sind Begrenzungen der Emissionen ein wichtiger Aspekt. Besonders im Fokus stehen dabei in der Regel die flüchtigen organischen Stoffe ('volatile organic compounds', VOC). Formaldehyd wird aufgrund seiner besonderen Eigenschaften einzeln betrachtet. Formaldehydemissionen treten insbesondere bei Produkten aus Holz und Holzwerkstoffen, aber auch bei anderen auf. Im Jahr 2014 wurde Formaldehyd auf europäischer Ebene bezüglich seiner Kanzerogenität in die Stufe 1B gemäß CLP-Verordnung hochgestuft. Das hat zur Folge, dass aktuell im Zusammenhang mit REACH seitens der ECHA ein übliches Beschränkungsverfahren läuft. Das UBA hat in einem Forschungsvorhaben insbesondere die aktuelle Situation bei Holzwerkstoffen untersuchen lassen und mit der BAM ein neues Prüfverfahren für Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffen für die Einhaltung der Anforderungen an die nationalen Bestimmungen der Chemikalien-Verbotsverordnung entwickelt. BMU hat dieses im Bundesanzeiger veröffentlich. Sowohl das neue nationale Prüfverfahren als auch die zu erwartenden europäischen Regelungen führen dazu, dass auch die Anforderungen beim Blauen Engel zu überprüfen und ggf. anzupassen sind. Um das fachlich zu unterstützen, sollen geeignete Produktprüfungen durchgeführt und anhand der Ergebnisse entschieden werden, wie diese Anpassungen sinnvoll gestaltet werden können. Die konkrete Umsetzung wird im fachlichen Austausch mit den betroffenen Industrien und den Prüfinstituten geschehen.

Spanplatten und andere Holzwerkstoffe

Bei Spanplatten und Holzwerkstoffe auf Label achten Was Sie beim Kauf von Spanplatten beachten sollten Kaufen Sie Spanplatten aus nachhaltiger Waldwirtschaft (Blauer Engel, natureplus, FSC, PEFC). Kaufen Sie Spanplatten mit möglichst geringen Ausgasungen (Blauer Engel, natureplus). Kaufen Sie Spanplatten, die aus einheimischen Holzarten hergestellt wurden. Gewusst wie Spanplatten sind im Prinzip eine gute Form der "Resteverwertung" von kleinen Holzteilchen. Allerdings führen die verwendeten Bindemittel dazu, dass flüchtige organische Verbindungen - zusätzlich zu denen, die im Holz vorkommen - sowie Restmengen von Lösemitteln ausgasen und die Umwelt und Gesundheit belasten können. Gelabelte Produkte kaufen: Die Siegel FSC (Forest Stewardship Council) und PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) garantieren, dass für die Erzeugung von Spanplatten Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung genutzt wurde. Darüber hinaus garantieren der Blaue Engel sowie das Label natureplus, dass die Spanplatten frei von halogenorganischen Verbindungen sind und die Ausgasung flüchtiger organischer Verbindungen deutlich begrenzt werden. Was Sie noch tun können: Bevorzugen Sie Spanplatten aus heimischem Holz. Hintergrund Umweltsituation: Eine nachhaltige Waldnutzung und die Nutzung von regionalem Holz hilft wertvolle Biotope zu erhalten, vermeidet Transporte und schont Urwälder. Gerade bei Tropenholz wird oft Raubbau betrieben. Bei der Herstellung von Spanplatten kommen Bindemittel (Leime) zum Einsatz, die teilweise umwelt- und gesundheitsbelastend sind. So kann es zu Ausdünstungen von Formaldehyd und weiteren organischen Verbindungen kommen. Spanplatten und andere Holzwerkstoffe werden vielfach in der Möbelindustrie verarbeitet, spielen aber auch eine große Rolle beim Haus- und beim Innenausbau (Wände, Türen, Verkleidungen, Fußböden). Sie stellen dadurch eine wesentliche Emissionsquelle im Innenraum dar. Neben der Verleimung kann auch die Oberflächenbehandlung Emissionen verursachen ( Farben und Lacke ). Bei einem großflächigen Einsatz von Holzwerkstoffen in einem Raum ist darauf zu achten, dass die Formaldehyd-Emissionen einen Wert von 100 µg/m³ nicht überschreiten, möglichst aber deutlich darunterbleiben. Dieser Wert entspricht dem Richtwert des Ausschusses für Innenraumrichtwerte (AIR) und der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (⁠ WHO ⁠). Bei dessen Einhaltung ist zumindest nicht mit krebserzeugenden Effekten zu rechnen. Gesetzeslage: Zum Schutz der Gesundheit dürfen Holzwerkstoffe und daraus hergestellte Möbel nicht in den Verkehr gebracht werden, die unter festgelegten Bedingungen in einer Prüfkammer Formaldehyd in einer Konzentration von mehr als 0,1 ⁠ ppm ⁠ (entspricht 124 µg pro Kubikmeter Raumluft) abgeben. Obwohl in Deutschland einige Chemikalien verboten sind, können sie durch Importe aus Herkunftsländern, in denen es kein Verbot dieser Chemikalien gibt, dennoch in Holzwerkstoffen vorkommen. Richtwerte und Verbote für Chemikalienkonzentrationen finden sich in der deutschen Chemikalienverbotsverordnung . Weitere Informationen: Emissionsverhalten von Holz und Holzwerkstoffen (UBA-Studie) Bestimmung von VOC-Emissionen aus Grobspanplatten (UBA-Hintergrundpapier) FAQ zu Formaldehyd Aktuelles zu Prüfbedingungen für Holzwerkstoffe

Referentenentwurf zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen und zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung

Hinweis: Zwei Absender haben eine Stellungnahme übermittelt und der Veröffentlichung widersprochen. Durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2010 der Kommission vom 12. November 2019 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Abfallverbrennung (ABl. L 312 vom 3.12.2019, S. 55) ergeben sich neue Anforderungen für Abfallverbrennungsanlagen in Deutschland. Der vorliegende Entwurf einer Artikelverordnung setzt die luftseitigen Anforderungen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/2010 in nationales Recht um. Zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/2010 soll die Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) mit dem Artikel 1 des vorliegenden Referentenentwurfs angepasst werden. Die Anforderungen des Referentenentwurfs unterstützen gleichzeitig die Erfüllung der in der 43. BImSchV verankerten Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe und unterstützt die EU-Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber in dem Ziel, die anthropogenen Freisetzungen von Quecksilber in die Luft, das Wasser und den Boden zu minimieren und gegebenenfalls zu beseitigen. Der Referentenentwurf enthält im Artikel 2 zusätzlich geringfügige Änderungen an der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV), die keine Auswirkungen auf die materielle Rechtslage entfalten. Dies betrifft einerseits die Streichung von zwei Einträgen in der Anlage 1 zur ChemVerbotsV, die durch unmittelbar geltende EU-Regelungen jetzt bzw. in Kürze nicht mehr anwendbar sind. Anlass ist zum einen die Regulierung von Pentachlorphenol im Rahmen der POP-VO (Verordnung (EG) Nr. 2019/1021). Zum anderen ist eine Beschränkung von Formaldehyd im Rahmen der REACH-VO (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) beschlossen worden. Die entsprechende Verordnung (EU) 2023/1464 (ABl. L 180 vom 17.7.2023, S. 12) wird am 6. August 2023 in Kraft treten. Andererseits wird eine Klarstellung in Bezug auf Ausnahmen von den Abgaberegelungen vorgenommen. Konkret zielt die Formulierungsänderung darauf, die Abgabe von Kraftstoffen für den Luftverkehr an Betankungseinrichtungen angemessen zu adressieren. Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung sind bis zum 28. Juli 2023 in schriftlicher oder elektronischer Form unter dem Betreff "Anhörung der beteiligten Kreise zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen und zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung", Aktenzeichen "5021/017-2021.0002" an das Bundesumweltministerium zu richten. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das 17. BImSchV.

Pentachlorphenol - Spiegelt sich das Verbot des Holzschutzmittels in Humanproben wider?

Das Verbot von Pentachlorphenol (PCP) führte zu einer drastischen Verringerung der PCP-Konzentrationen im Blutplasma des Münsteraner Studentenkollektives. Zwischen 1985 und 2008 sanken die Werte um mehr als 95%. Bereits durch die Pentachlorphenol-Verbotsverordnung vom 12.12.1989 wurden die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pentachlorphenol (PCP) und seinen Verbindungen in Deutschland verboten. Diese Verordnung wurde mit Inkrafttreten der Chemikalien-Verbotsverordnung, die das Inverkehrbringen von PCP verbietet, am 01.11.1993 außer Kraft gesetzt. Als besonders problematisch hatte sich die Verwendung von PCP-haltigen Holzschutzmitteln erwiesen. Die Konzentration von Pentachlorphenol im Blutplasma der Münsteraner Studentenkollektive sank im Zeitraum 1985 bis 1998 von über 30 µg/L auf 2,4 µg/L. In den nachfolgenden zehn Jahren war eine weitere leichte Abnahme feststellbar. Aufgrund der minimalen Veränderung der nachgewiesenen PCP Belastung wurde die routinemäßige Analyse dieses Stoffes in Proben der Umweltprobenbank ab 2011 ausgesetzt. Aktualisiert am: 11.01.2022

Nachhaltige Produktion

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es zu Schadstoffen in Bekleidung? In der Bedarfsgegenständeverordnung und der Chemikalienverbotsverordnung sind für einige Stoffe Verwendungsbeschränkungen und Verbote festgelegt. Dazu gehören Azofarbstoffe, die krebserzeugende Amine bilden können, bestimmte Flammschutzmittel und Pentachlorphenol. Nach Paragraf 30 des Bedarfsgegenständegesetztes ist es verboten, Bedarfsgegenstände –dazu gehört Bekleidung – derart herzustellen oder… weiterlesen Welche gesetzlichen Regelungen gibt es zu Schadstoffen in Bekleidung? In der Bedarfsgegenständeverordnung und der Chemikalienverbotsverordnung sind für einige Stoffe Verwendungsbeschränkungen und Verbote festgelegt. Dazu gehören Azofarbstoffe, die krebserzeugende Amine bilden können, bestimmte Flammschutzmittel und Pentachlorphenol. Nach Paragraf 30 des Bedarfsgegenständegesetztes ist es verboten, Bedarfsgegenstände –dazu gehört Bekleidung – derart herzustellen oder… weiterlesen Wie kann ich mich vor Schadstoffen in Bekleidung schützen? Bekleidung sollte vor dem ersten Tragen gewaschen werden, um Chemikalien, die nicht im Textil gebunden sind, zu entfernen. Produktkennzeichen können Hinweise auf schadstoffarme Bekleidung geben. Besondere Verbreitung hat das Siegel „Ökotex-Standard 100”, das schadstoffgeprüfte Textilien kennzeichnet. Das Europäische Umweltzeichen für Schuhe und für Textilien ist auf dem deutschen Markt mit wenigen… weiterlesen Wie kann ich mich vor Schadstoffen in Bekleidung schützen? Bekleidung sollte vor dem ersten Tragen gewaschen werden, um Chemikalien, die nicht im Textil gebunden sind, zu entfernen. Produktkennzeichen können Hinweise auf schadstoffarme Bekleidung geben. Besondere Verbreitung hat das Siegel „Ökotex-Standard 100”, das schadstoffgeprüfte Textilien kennzeichnet. Das Europäische Umweltzeichen für Schuhe und für Textilien ist auf dem deutschen Markt mit wenigen… weiterlesen Kann ich an der Bekleidung erkennen, welche Chemikalien/Schadstoffe enthalten sind? Nein. Das Textilkennzeichnungsgesetz erfordert nur Angaben zur eingesetzten Faserart und nicht zu den eingesetzten Chemikalien. Für Formaldehyd schreibt Anhang 9 der Bedarfsgegenständeverordnung eine Kennzeichnung für Textilien vor: Textilien, die mit einer Ausrüstung versehen sind und mehr als 0,15 Prozent freies Formaldehyd enthalten, sind wie folgt zu kennzeichnen: „Enthält Formaldehyd. Es wird… weiterlesen Kann ich an der Bekleidung erkennen, welche Chemikalien/Schadstoffe enthalten sind? Nein. Das Textilkennzeichnungsgesetz erfordert nur Angaben zur eingesetzten Faserart und nicht zu den eingesetzten Chemikalien. Für Formaldehyd schreibt Anhang 9 der Bedarfsgegenständeverordnung eine Kennzeichnung für Textilien vor: Textilien, die mit einer Ausrüstung versehen sind und mehr als 0,15 Prozent freies Formaldehyd enthalten, sind wie folgt zu kennzeichnen: „Enthält Formaldehyd. Es wird… weiterlesen Wo kann ich etwas zum Chemikalienleasing erfahren? Zur 31. ⁠BImSchV⁠ gab es nach dem Inkrafttreten sehr viele Anfragen zur Auslegung, aber auch Verständnisfragen. In einem Bund –Länder Arbeitskreis wurden diese Fragen diskutiert und Antworten erarbeitet. Der Abschlussbericht des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) hat auf seiner 108. Sitzung (21.09. - 22.09.2004) empfohlen, die Auslegungsfragen als Orientierungshilfe anzuwen… weiterlesen Wo kann ich etwas zum Chemikalienleasing erfahren? Zur 31. ⁠BImSchV⁠ gab es nach dem Inkrafttreten sehr viele Anfragen zur Auslegung, aber auch Verständnisfragen. In einem Bund –Länder Arbeitskreis wurden diese Fragen diskutiert und Antworten erarbeitet. Der Abschlussbericht des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) hat auf seiner 108. Sitzung (21.09. - 22.09.2004) empfohlen, die Auslegungsfragen als Orientierungshilfe anzuwen… weiterlesen Ist Recyclingpapier gegenüber Frischfaserpapier umweltschonend? In einer Ökobilanz des ⁠UBA⁠ für graphische Papiere wurde das gesamte Herstellungsverfahren also auch der Deinking-Prozess für die Herstellung von Recyclingpapier genau bilanziert. Ergebnis: „Es ist wesentlich umweltverträglicher, graphische Papiere aus Altpapier herzustellen, als dafür frische Fasern aus dem Rohstoff Holz zu benutzen.” Durch einen Anstieg des Recyclingpapieranteils… weiterlesen Ist Recyclingpapier gegenüber Frischfaserpapier umweltschonend? In einer Ökobilanz des ⁠UBA⁠ für graphische Papiere wurde das gesamte Herstellungsverfahren also auch der Deinking-Prozess für die Herstellung von Recyclingpapier genau bilanziert. Ergebnis: „Es ist wesentlich umweltverträglicher, graphische Papiere aus Altpapier herzustellen, als dafür frische Fasern aus dem Rohstoff Holz zu benutzen.” Durch einen Anstieg des Recyclingpapieranteils… weiterlesen Wie viel Papier und Pappe wurde 2008 in Deutschland produziert und wie viel wurde verbraucht? Produktion nach Hauptsorten (2008):Jahresproduktion an Papier, Karton und Pappe: 22,8 Millionen TonnenGraphische Papiere: 10,59 Millonen Tonnen (46 %)Papier, Karton und Pappe für Verpackungszwecke: 9,36 Millionen Tonnen (41%)Papier und Pappe für technische und spezielle Verwendungszwecke: 1,50 Millionen Tonnen (7%)Hygienepapiere: 1, 40 Mllionen Tonnen (6%)Rechnerischer Verbrauch an Papier, Karton… weiterlesen Wie viel Papier und Pappe wurde 2008 in Deutschland produziert und wie viel wurde verbraucht? Produktion nach Hauptsorten (2008):Jahresproduktion an Papier, Karton und Pappe: 22,8 Millionen TonnenGraphische Papiere: 10,59 Millonen Tonnen (46 %)Papier, Karton und Pappe für Verpackungszwecke: 9,36 Millionen Tonnen (41%)Papier und Pappe für technische und spezielle Verwendungszwecke: 1,50 Millionen Tonnen (7%)Hygienepapiere: 1, 40 Mllionen Tonnen (6%)Rechnerischer Verbrauch an Papier, Karton… weiterlesen Welche Schadstoffe können in Bekleidung enthalten sein? Einen Überblick über mögliche Schadstoffe in Bekleidung bieten die Internetseiten des Bundesinstituts für Risikobewertung. weiterlesen Welche Schadstoffe können in Bekleidung enthalten sein? Einen Überblick über mögliche Schadstoffe in Bekleidung bieten die Internetseiten des Bundesinstituts für Risikobewertung. weiterlesen Wo finde ich anlagen- und technikbezogene Emissionsfaktoren für GFA? Eine gute Übersicht liefert das Emissionsfaktoren-Handbuch der LUBW zur Unterstützung der Emissionserklärung 2004. weiterlesen Wo finde ich anlagen- und technikbezogene Emissionsfaktoren für GFA? Eine gute Übersicht liefert das Emissionsfaktoren-Handbuch der LUBW zur Unterstützung der Emissionserklärung 2004. weiterlesen Wo finde ich CO2-Emissionsfaktoren für GFA? Die ⁠CO2⁠- Emissionen finden Sie auf den Seiten der DEHSt. Dort ist eine von der DEHSt herausgegebene Liste von September 2004 weiterlesen Wo finde ich CO2-Emissionsfaktoren für GFA? Die ⁠CO2⁠- Emissionen finden Sie auf den Seiten der DEHSt. Dort ist eine von der DEHSt herausgegebene Liste von September 2004 weiterlesen Wo finde ich Anbieter von Abgasreinigungseinrichtungen? Die Anbieter von Abgasreinigungen finden Sie auf den Seiten des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA). weiterlesen Wo finde ich Anbieter von Abgasreinigungseinrichtungen? Die Anbieter von Abgasreinigungen finden Sie auf den Seiten des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA). weiterlesen Das Leitbild der Nachhaltigen Produktion geht von der Vorstellung aus, dass soziale Verantwortung, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und der Schutz der natürlichen Umwelt untrennbar zusammengehören. Bei der Herstellung von Produkten durch Industrie und Gewerbe werden stets Umweltgüter wie Rohstoffe oder Flächen in Anspruch genommen. Zudem werden Schadstoffe in Boden, Luft und Wasser emittiert. An diesen natürlichen Ressourcen wird heute weltweit zu Lasten künftiger Generationen Raubbau betrieben. Die Natur ist unsere Lebensgrundlage. Sie ist allerdings begrenzt. Die Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung ist daher, dass wir die Natur nur Natur innerhalb dieses Spielraumes beanspruchen. Nur so wird es dauerhaft möglich sein, die Bedürfnisse der Menschheit zu decken. Damit die Lebensgrundlagen kommender Generationen nicht geschädigt werden, legen Umweltziele die Fahrrinne fest, in der sich das Schiff der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung bewegen muss. Wir müssen, durch produktionsintegrierte Maßnahmen Schadstoffemissionen soweit wie möglich vermeiden und unvermeidliche Schadstoffemissionen vermindern. Die Ressourceninanspruchnahme ist auf ein für die Erde auch langfristig verträgliches Maß zu minimieren. In die Alltagspraxis der Unternehmen haben Nachhaltigkeitsaspekte bisher erst ansatzweise Eingang gefunden. Wie eine nachhaltige Produktion aussehen sollte, hat das Umweltbundesamt in seiner Studie „ Nachhaltige Entwicklung in Deutschland ” als Vision für das Jahr 2030 beschrieben. Das Leitbild Nachhaltige Produktion ist eine langfristige Vision. Auf dem Weg dorthin erarbeitet das ⁠ UBA ⁠ konkrete Zwischenschritte. Wir formulieren Leitplanken, damit sich Anlagen aus Industrie und Gewerbe am Umweltschutz orientieren können. Dazu gehört auch die Erarbeitung von Anforderungen an Umweltstandards für Industrieanlagen sowohl auf nationaler wie europäischer und internationaler Ebene. Diese Anforderungen müssen konkret für die einzelnen industriellen Sektoren erarbeitet werden. Förderung innovativer Umwelttechniken Wir wollen durch eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Standes der Technik industrieller Produktion die Umweltstandards für Industrieanlagen verbessern. Deshalb bildet die Förderung der Entwicklung und Vermarktung innovativer, umweltfreundlicherer Techniken ein wichtiges Element unserer Arbeit. Auf folgende Aktivitäten möchten wir besonders hinweisen: Mit dem Umweltinnovationsprogramm fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit innovative Produktionsverfahren, die erstmalig demonstrieren, wie Umweltbelastungen vermieden oder spürbar verringert werden können. Das vom UBA aufgebaute Internetportal Cleaner Production Germany informiert über deutsche Umwelttechniken und Umweltdienstleistungen. CPG stellt Informationen über nationale und internationale Förderinstrumente und Ansprechpartner im Bereich Techniktransfer zur Verfügung.

Chemikalien-Verbotsverordnung / Sachkundeprüfungen

Die aufgrund des Chemikaliengesetzes erlassene Chemikalienverbotsverordnung regelt die Abgabe von gefährlichen Stoffen an sachkundige Personen.

Untersuchungen zur Etablierung der DIN EN 16516 als neue Referenznorm für die Prüfung von Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffen gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung

Im Januar 2018 wurde die DIN EN 16516 "Bauprodukte: Bewertung der Freisetzung gefährlicher Stoffe - Bestimmung von Emissionen in die Innenraumluft" als harmonisierte europäische Prüfnorm veröffentlicht. Für die Etablierung der DIN EN 16516 als neue Referenznorm wurden verschiedene Emissionsprüfungen mit dem Ziel durchgeführt, ein neues Prüfverfahren für Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffen zu erarbeiten. Das übergeordnete Ziel ist die Minimierung des Risikos von Überschreitungen des Innenraumrichtwertes für Formaldehyd. Die Untersuchungen ergaben teilweise hohe Formaldehydemissionen, insbesondere bei höheren Beladungsfaktoren und Temperaturen, sowie bei niedrigen Luftwechselraten. Eine getestete Spanplatte hätte aufgrund ihrer hohen Formaldehydemission nicht auf den deutschen Markt gebracht werden dürfen. Durch vergleichende Untersuchungen konnte ein Umrechnungsfaktor in Höhe von 2,0 für die Umrechnung von Prüfwerten nach DIN EN 717-1 zu DIN EN 16516 abgeleitet werden. Quelle: https://opus4.kobv.de

Fachliche Beratung im Vorfeld des Inkrafttretens der Minamata-Konvention über Quecksilber sowie bei deren anschließender Umsetzung in EU- und nationales Recht

Das Projekt "Fachliche Beratung im Vorfeld des Inkrafttretens der Minamata-Konvention über Quecksilber sowie bei deren anschließender Umsetzung in EU- und nationales Recht" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH.Die 2013 gezeichnete MC soll spätestens Anfang 2017 von EU und den Mitgliedstaaten ratifiziert und umgesetzt werden. Obwohl das Inverkehrbringen und die Verwendung des Schwermetalls Quecksilber in D und in der EU bereits strengen Regelungen unterliegen, besteht z.T. noch rechtlicher Anpassungsbedarf. Gleichzeitig müssen Deutschland und die EU Strategien verfolgen, damit auch nach Inkrafttreten der Konvention noch zulässige Anwendungen schrittweise verboten werden. Ziel ist, dass Quecksilber - besonders in Ländern, in denen weniger strenge Regelungen zum Umgang mit dem Stoff bestehen - nicht mehr freigesetzt wird und auf verschiedenen Wegen auch wieder nach DE und in andere EU-Länder gelangt und so Umwelt und Gesundheit belastet. Zielstellung/Methodik: Die Implementierung der MC in EU- und nationales Recht erfordert eine Bewertung regulatorischer und nicht-regulatorischer Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, technischen Effizienz und ökonomischen Machbarkeit. Wichtige Fragen sind: Verwendung, nutzungsbezogene Emissionen, Handel mit Quecksilber, Entwicklung von alternativen, quecksilberfreien Produktionsverfahren sowie Entsorgung und Vermeidung bzw. Behandlung quecksilberhaltiger Abfälle. Parallel dazu werden auf internationaler Ebene vorwiegend technische Maßnahmen beraten, die zur Erreichung der mit der Konvention angestrebten Ziele beitragen. Darüber hinaus wird auch die Fortentwicklung der Konvention angestrebt. Ferner zu prüfen und zu entwickeln sind partnerschaftliche Ansätze mit wissenschaftlichen Einrichtungen und der Industrie zur begleitenden Unterstützung von Verhandlungsprozessen sowie Kooperationsprogramme mit anderen Ländern zur Umsetzung des Abkommens, sowie die Konsequenzen für Entwicklungs- und Schwellenländer zu analysieren. Es geht darum, erreichte nationale Standards z.B. bei Industrieanlagen und Erzeugnissen auf der internationalen Ebene zu verankern.

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