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Analysis of microplastics - sampling, preparation and detection

This status report was prepared within the framework of the cross-cutting topic 1 "Analytics and reference materials" of the research focus. It summarizes the contents of the project discussions and coordination within the cross-cutting issue. The organization of this ongoing process of development or elaboration has been supported by several events. The status report presents a summary of the physicochemical methods for the analysis of MP used in the research focus "Plastics in the Environment". The present recommendations are based on the current state of knowledge of the analysis of MP and are directed at actors in science as well as potential users in practice © bmf-plastik.de

Innovative Untersuchungsstrategien Vor-Ort-Untersuchungen auf Altstandorten und Altablagerungen zur Unterstützung des Flächenrecyclings

Einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme leistet die Wiedernutzung brachliegender Industrie-, Gewerbe-, Bahn- und Konversionsflächen. Im Zusammenhang mit der geplanten Wiedernutzung solcher Brachflächen werden verlässliche Informationen über mögliche Bodenverunreinigungen und die Verhältnisse im Untergrund (Fundamente, Tanks, Leitungen) benötigt. Die Befürchtung langwieriger und kostenintensiver Standortuntersuchungen und daraus ggf. resultierender Sanierungsbedarf schreckt jedoch viele Grundstückseigentümer, Investoren oder die Behörden vor der Wiedernutzung einer Brachfläche ab. Untersuchungsmethoden, die flächendeckend sowie Zeit und Kosten sparend altlastbedingte Risiken einer Brachfläche aufzeigen, können einen wesentlichen Beitrag zur beschleunigten Wiedernutzung von Brachflächen leisten. Als Ergebnis eines Untersuchungsvorhabens des LANUV entstand der vorliegende Leitfaden »Innovative Untersuchungsstrategien - Vor-Ort-Untersuchungen auf Altstandorten und Altablagerungen zur Unterstützung des Flächenrecyclings«. In diesem Leitfaden werden im Wesentlichen dargestellt und beschrieben: Verfahren der Vor-Ort-Untersuchung (physikalisch-chemische Methoden der Stoffanalytik, geophysikalische Methoden), organisatorische und personelle Voraussetzungen zur beschleunigten Untersuchung einer Brachfläche unter Einsatz von Vor-Ort-Untersuchungsverfahren sowie DV-gestützte Hilfsmittel zur Auswahl geeigneter Untersuchungsmethoden sowie zur dreidimensionalen Darstellung der Untersuchungsbefunde. Arbeitsblatt 23 | LANUV 2014 Arbeitsblatt 22 | LANUV 2014 Arbeitsblatt 21 | LANUV 2023 Arbeitsblatt 12 | LANUV 2010

Chemisch-physikalische Behandlung (StALU MS Neubrandenburg)

Anlagen zur Chemisch-physikalischen Behandlung von Abfällen (CPB)

Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der RCN Chemie GmbH & Co. KG in 47574 Goch

Die RCN Chemie GmbH & Co. KG hat mit Datum vom 17.05.2021 die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung ihrer Anlage zur physikalisch-chemischen Behandlung von gefährlichen Abfällen und zur Lagerung von gefährlichen Abfällen und Stoffen am Standort Daimlerstraße 26 in 47574 Goch beantragt. Antragsgegenstand ist im Wesentlichen die Errichtung und der Betrieb eines 2-Walzentrockners.

Karlstadt, Gemarkung Karlstadt - Änderungsgenehmigungsverfahren (§ 16 BImSchG) - wesentliche Änderung einer Anlage zur Herstellung von Zement, SCHWENK Zement GmbH & Co. KG

Die SCHWENK Zement GmbH & Co. KG, Karlstadt betreibt auf ihrem Betriebsgelände in Karlstadt (Fl.-Nrn. 3510, 3360 und 3155 der Gemarkung Karlstadt) eine Anlage zur Herstellung von Zement / Zementklinker. Ebenfalls am Standort befindet sich eine Trocknungsanlage für sekundäre Roh- und Brennstoffe (sog. Klärschlammtrockner) mit nachgeschaltetem Biofilter. Die Trocknungsanlage für sekundäre Roh- und Brennstoffe wurde erstmalig mit Bescheid des Landratsamtes Main-Spessart vom 14.11.2005, Az. 410-177-383, genehmigt. Mit Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart vom 03.05.2006 wurde die Anzeige hinsichtlich des Einsatzes von industriellem Klärschlamm (AVV 19 08 14) am Drehofen 6 und in der eben genannten Trocknungsanlage bestätigt. Gemäß Genehmigungsbescheid vom 14.11.2005 beträgt die maximale Durchsatzleistung der Trocknungsanlage 12 m3/h, bezogen auf einen TS-Gehalt des Materials von ca. 30%. Die maximale Durchsatzkapazität des Klärschlammtrockners liegt somit bei > 50 Tonnen / Tag. Zur gesicherten Einhaltung des Grenzwertes für organische Stoffe plant die SCHWENK Zement GmbH & Co. KG die Abluft aus dem Klärschlammtrockner und der Klärschlammlagerhalle als Sekundärluftsubstitut am Ofen aufzugeben (= thermische Nachbehandlung der Abluft). Die maximale Durchsatzleistung (12 m3/h, bezogen auf einen TS-Gehalt des Materials von ca. 30%) bleibt weiterhin unverändert. Die genehmigte Leistung der Anlage zur Herstellung von Zement / Zementklinker von 3.600 Tonnen pro Tag und der genehmigte Ersatzbrennstoffeinsatz von bis zu 100 % wird durch das beabsichtigte Vorhaben nicht berührt. Mit Schreiben vom 20.01.2020 beantragte die SCHWENK Zement GmbH & Co. KG, Karlstadt die Erteilung der für das Vorhaben erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Die Anlage zur Herstellung von Zementklinker / Zement ist nach Nr. 2.3.1 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) immissionsschutzrechtlich genehmigt. Da die Anlage unter der genannten Nummer der 4. BImSchV mit „E“ gekennzeichnet ist, handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IE-RL) i. S. d. § 3 Abs. 8 BImSchG. Die Anlage ist der Nr. 3.1 des Anhanges I der IE-RL zuzuordnen. Das mit Schreiben vom 20.01.2020 beantragte Vorhaben stellt eine wesentliche Änderung der mit Bescheid vom 14.11.2005, Az. 410-177-383, immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlage zur physikalisch-chemischen Behandlung (Trocknung) von sekundären Roh- und Brennstoffen dar [§ 16 BImSchG i.V.m. § 2 Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. a Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) i.V.m. Nr. 8.10.2.1 des Anhanges 1 zur 4. BImSchV]. Zum damaligen Genehmigungszeitpunkt wurde hinsichtlich der Errichtung und des Betriebes der Trocknungsanlage für sekundäre Roh- und Brennstoffe auf die Änderung der Zementherstellungsanlage als Hauptanlage abgestellt (Trocknungsanlage als Nebeneinrichtung zur Zementherstellungsanlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 der 4. BImSchV). Eine eigenständige Nummer gemäß Anhang 1 der 4. BImSchV existierte zum damaligen Zeitpunkt noch nicht. Die 4. BImSchV wurde zwischenzeitlich dahingehend geändert, dass die eben genannte Trocknungsanlage nunmehr unter Nr. 8.10.2.1 des Anhanges 1 zur 4. BImSchV fällt, da die maximal genehmigte Durchsatzleistung der Trocknungsanlage 12 m3/h (bezogen auf einen TS-Gehalt des Materials von ca. 30%) beträgt, was wiederum einer Durchsatzleistung von > 50 Tonnen / Tag entspricht. Wegen der Zuordnung des Vorhabens in Spalte c im Anhang 1 der 4. BImSchV wäre gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a) der 4. BImSchV grundsätzlich ein Genehmigungsverfahren nach den Formvorschriften von § 10 BImSchG durchzuführen. Vorliegend konnte jedoch von der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 10 Abs. 3 ff. BImSchG abgesehen werden, da die SCHWENK Zement GmbH & Co. KG dies mit Schreiben vom 20.01.2020 beantragt hat und keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die in § 1 BImSchG genannten Schutzgüter zu besorgen sind (§ 16 Abs. 2 BImSchG).

Änderung einer Anlage zur chemischen Behandlung der Berlin Recycling GmbH

Die Firma Berlin Recycling GmbH betreibt auf dem Grundstück Freiheit 24-25, in 13597 Berlin eine chemisch-physikalische Aufbereitungsanlage zur Behandlung von Öl-Wasser-Schlamm-Gemischen und Deponiesickerwässern nach der Ziffern 8.8.1.1 und 8.8.2.1. des Anhangs der 4. BImSchV, nach der Genehmigungsverfahrensart G; dies ist darüber hinaus eine Anlage nach Art. 10 der RL 2010/75/EU. Die Anlage besitzt auch eine Genehmigung nach den Ziffern 8.12.1.1 und 8.12.2. Folgende Änderungen sind vorgesehen: - die Erhöhung der Behandlungskapazität der Chemisch-Physikalischen Behandlungsanlage von 22.000 t/a auf 33.000 t/a, - die Erweiterung um eine zusätzliche Betriebseinheit zur Behandlung von Fettabscheiderinhalten mit einer Behandlungskapazität von 15.000 t/a und - die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Konditionierung von Filterstäuben mit Abwasserschlamm mit einem jährlichen Durchsatz von 500 t/a. Das Vorhaben fällt sowohl unter die Nr. 8.5 sowie die Nr. 8.6.2 der Anlage 1 UVPG. Entsprechend § 9 Abs. 3 Nr. 1 sowie § 9 Abs. 2 Nr. 2 war eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen.

Änderrungsverfahren einer CP-Anlage und Sammelstelle der HIM GmbH in Kassel

Die HIM GmbH, Waldstr. 11, 64584 Biebesheim, hat einen Antrag gestellt auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Änderung und zum Betrieb der Anlage zur chemisch-physikalischen Behandlung (CP-Anlage) und der Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen (Sammelstelle) in Kassel, Am Lossewerk 9, Gemarkung: Bettenhausen, Flur: 1, Flurstücke: 32/6, 32/7, 32/12, 32/15, und 32/22 Die Änderung umfasst im Wesentlichen: 1. Durchsatzerhöhung der CP-Anlage von derzeit 27.000 t/a auf zukünftig 66.000 t/a. 2. Durchsatzerhöhung des A I-Gebindelagers von derzeit 600 t/a auf zukünftig 1.000 t/a. 3. Erhöhung der Lagerkapazität für Abfallsäuren und –laugen von derzeit je 15 t auf zukünftig 50 und 48 t. Die geänderte Anlage soll sofort nach Genehmigung (voraussichtlich Ende Oktober 2018) in Betrieb genommen werden.

Änderung der CP-Anlage der Niederlassung Andernach der Remondis Industrie Service GmbH & Co. KG

Die Remondis Industrie Service GmbH & Co. KG, 44536 Lünen beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Anlage zur chemisch-physikalischen Behandlung von gefährlichen Abfällen (hier: CP-Anlage) durch Errichtung und Betrieb einer Verdampferanlage und Einführung weiterer Behandlungsschritte auf dem Betriebsgelände der Niederlassung in 56626 Andernach (Gemarkung Andernach, Flur 3, Flurstücke 82/7, 83/1, 83/3, 83/14). Im Rahmen des hierfür unter dem Aktenzeichen 314-23-137-005/1984-45 geführten Genehmigungsverfahrens wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens erfolgte Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 i.V.m. § 9 Abs. 1 und 4 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.

Änderung der Abfallaufbereitungsanlage K 314/ K 322 der BASF SE in Ludwigshafen

Die BASF SE Ludwigshafen hat beantragt, ihre Anlage zur Abfallaufbereitung auf dem Werkgelände in Ludwigshafen, Bau K 314 / K 322, durch folgende Maßnahmen/Tätigkeiten wesentlich zu ändern: • Bereinigung der Genehmigungssituation durch Anpassung an die aktuellen Erfordernisse und Rechtsgrundlagen • Errichtung einer neuen Umfüllkabine mit Druckbehälterfüllung in Bau K 322 (als Ersatz für die bisherige Umfüllkabine) • Erweiterung des Positivkataloges um interne Abfälle und Konkretisierung durch Angabe der Tätigkeiten und Teilflächen • Wegfall der chemisch-physikalischen Behandlung (Behandlung reaktiver Abfälle durch Umsetzen / Auflösen) Die maximale Lagerkapazität bleibt unverändert. Die bisherige Angabe des Durchsatzes von 1600 t/a wird konkretisiert durch die maximale Behandlungskapazität von < 10 t/d. Für das Vorhaben war aufgrund § 9 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V. m. dessen Anlage 1 (Nr. 8.7.2.1) eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen, um festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

030.00.00/22 Errichtung und Betrieb einer Anlage zur chemisch-physikalischen Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen am Standort 19322 Wittenberge

Die Firma VZW GmbH, Sickingmühler Straße 122 in 45772 Marl, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück Helmuth-Astl-Straße 3, 19322 Wittenberge in der Gemarkung Wittenberge, Flur 4, Flurstück 180 eine Anlage zur chemisch-physikalischen Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen zu errichten und zu betreiben. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen den Neubau und den Betrieb einer chemisch-physikalischen Behandlungsanlage für Ölabscheiderinhalte und Schlämme aus Süßwasserbohrungen mit einer Behandlungskapazität von 20.000 t/a. Die Behandlung der Ölabscheiderinhalte erfolgt im Wesentlichen durch physikalische Verfahren. Zur weiteren Auslastung der Anlage sollen darüber hinaus nicht gefährliche Schlämme aus Süßwasserbohrungen mittels Kammerfilterpresse entwässert werden. Diese Behandlung erfolgt in Kampagnen unter Ausschluss der Vermischung mit den Ölabscheiderinhalten. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummern 8.8.1.1 GE und 8.8.2.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach den Nummern 8.5 X und 8.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Vom Antragsteller ist eine Zulassung zum vorzeitigen Beginn der Errichtung gemäß § 8a BImSchG beantragt worden. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im August 2023 vorgesehen.

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