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GN 4 - Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen in Schutzgebieten

In Naturschutzgebieten, in den Nationalparken „Harz" und „Niedersächsisches Wattenmeer" sowie im Gebietsteil C des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue" sowie in bremischen Natura 2000-Schutzgebieten oder anderen Gebieten mit hoheitlich geregelten Nutzungsauflagen für Dauergrünland besteht ein Anspruch auf Erschwernisausgleich. Aufbauend auf diesen Auflagen wird im Rahmen einer 5-jährigen Verpflichtung eine zusätzliche Förderung für weitergehende, die landwirtschaftliche Nutzung einschränkende, Bewirtschaftungsbedingungen gewährt. Welche Bewirtschaftungsbedingungen in dem jeweiligen Gebiet angeboten und kombiniert werden können, hängt von der Festlegung der Naturschutzerfordernisse zur Erfüllung des Schutzzwecks ab. Die Festlegung wird von der zuständigen UNB im Vorhinein unter Berücksichtigung der regionalspezifischen Gegebenheiten und betrieblichen Möglichkeiten getroffen. Weitergehende Bewirtschaftungsbedingungen können u.a. sein: keine maschinelle Bodenbearbeitung im Frühjahr, keine Grünlanderneuerung, Nachsaat als Übersaat möglich, keine chemischen Pflanzenschutzmittel, keine Düngung, keine landwirtschaftliche Nutzung im Frühjahr.

Relative Bindungsstärke von Isoproturon in Oberböden Deutschlands (WMS)

Die Karte der relativen Bindungsstärke von Isoproturon im Oberboden (0-30 cm) gibt einen Überblick über die mögliche Sorption dieses Pflanzenschutzmittels in den Böden Deutschlands. Eine hohe Bindungsstärke kann die schädliche Wirkung von Isoproturon in der Umwelt mindern, da die Mobilität verringert wird. Ein Abbau von Isoproturon im Boden wurde bei der Auswertung für diese Karte nicht berücksichtigt. Die Ableitung der relativen Sorptionsstärke erfolgte auf Basis der Bodendaten der Bodenübersichtskarte 1:1.000.000 (BÜK1000) zusammen mit Verknüpfungsregeln und Tabellenwerten für die Bindung von Isoproturon aus Müller & Waldeck (2011) und Rexilius & Blume (2004). Allerdings wurde die Klasse der Bindungsstufe von Isoproturon an Ton auf Basis von 175 Datensätzen aus 18 Veröffentlichungen neu berechnet (Reduzierung von Klasse 5 auf Klasse 1). Die Bindung von Isoproturon ist bei dieser Auswertung vom Humusgehalt und der Bodenart (Indikator für den Gehalt von Tonmineralen und Sesquioxiden) abhängig.

GN 4 - Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen in Schutzgebieten

In Naturschutzgebieten, in den Nationalparken „Harz" und „Niedersächsisches Wattenmeer" sowie im Gebietsteil C des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue" sowie in bremischen Natura 2000-Schutzgebieten oder anderen Gebieten mit hoheitlich geregelten Nutzungsauflagen für Dauergrünland besteht ein Anspruch auf Erschwernisausgleich. Aufbauend auf diesen Auflagen wird im Rahmen einer 5-jährigen Verpflichtung eine zusätzliche Förderung für weitergehende, die landwirtschaftliche Nutzung einschränkende, Bewirtschaftungsbedingungen gewährt. Welche Bewirtschaftungsbedingungen in dem jeweiligen Gebiet angeboten und kombiniert werden können, hängt von der Festlegung der Naturschutzerfordernisse zur Erfüllung des Schutzzwecks ab. Die Festlegung wird von der zuständigen UNB im Vorhinein unter Berücksichtigung der regionalspezifischen Gegebenheiten und betrieblichen Möglichkeiten getroffen. Weitergehende Bewirtschaftungsbedingungen können u.a. sein: keine maschinelle Bodenbearbeitung im Frühjahr, keine Grünlanderneuerung, Nachsaat als Übersaat möglich, keine chemischen Pflanzenschutzmittel, keine Düngung, keine landwirtschaftliche Nutzung im Frühjahr.

Silent Spring

Das Buch der USA-Biologin Rachel Louise Carson (1907 - 1964) erscheint in den USA. Es setzt sich mit den Auswirkungen des Pestizideinsatzes auf die Umwelt auseinander. 1970 wird auch die deutsche Übersetzung "Der Stumme Frühling" publiziert. Es übt eine große Wirkung auf die öffentliche Meinung aus und steht am Beginn der Diskussionen über die Umwelt.

Renaturierung der Seebach auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 670, Gemarkung Großenseebach durch die Gemeinde Großenseebach

Der Landschaftspflegeverband Mittelfranken hat im Auftrag der Gemeinde Großenseebach beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt die wasserrechtliche Genehmigung für die ökologische Umgestaltung (Renaturierungsmaßnahmen) an einem Abschnitt der Seebach westlich von Großenseebach auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 670, Gemarkung Großenseebach beantragt. Es handelt sich um relativ kleinflächige Eingriffe in den teilweise begradigten Verlauf des Baches. Die Durchführung der Maßnahme wurde dem Landschaftspflegverband Mittelfranken übertragen. Zweck der Maßnahme ist eine Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Baches. Die Seebach soll auf einer Länge von ca. 1090 m ökologisch aufgewertet werden. Die für die geplante Maßnahme beanspruchten Flächen werden auf gemeindeeigenem Grund teilweise vom Bach selbst sowie von angrenzenden Wiesenflächen eingenommen. Es ist keine durchgehende Bachverlegung geplant. Ziel ist es entsprechend den Vorgaben der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung formulierten Vorgaben durch die geplanten Renaturierungsmaßnahmen eine deutliche Verbesserung der Lebensbedingungen von Großmuscheln und anderen im und am Wasser leben den Organismen zu erreichen. Folgende Renaturierungsmaßnahmen sind vorgesehen: • Eingriffe in die Uferbereiche erfolgen kleinräumig an insgesamt acht Stellen (Anlegen kleinerer Ausbuchtungen, Abflachungen und kurzer Laufverlegungen). Sedimenteinträge sollen hierdurch während und nach den Maßnahmenausführungen minimiert werden. Eine großflächige Aufweitung des Bachbettes wird vermieden, um einer zu starken Besonnung des Wasserkörpers vorzubeugen und um eine ausreichende Durchspülung des Bachgrundes zu gewährleisten. • Eingriffe in das Gewässerbett werden wegen des nahezu flächendeckenden Vorkommens besonders geschützter Muscheln so gering wie möglich gehalten. Das Entfernen der Natursteine, die zur Befestigung der Bachsohle dienen, ist in Hinblick auf die Muscheln nicht notwendig, da sie in den Zwischenräumen der Steine genauso sitzen wie in den reinsandigen Abschnitten. Daher sollte allenfalls kleinräumig ein Aufbrechen von Sohlbefestigungen zur Förderung eigendynamischer Entwicklungen ohne Entfernung des Materials vorgenommen werden. • Bereichsweise Pflanzung von ca. 30 Gehölzen (Erle, Kopfweide) v.a. an der Südseite des Baches zur Beschattung des Gewässers. • Entwicklung eines gewässerbegleitenden Saumstreifens innerhalb des gesamten gemeinde-eigenen Grundstücks entlang der Seebach (Fl.-Nr. 670). Hierzu ist der Spontanaufwuchs an den Uferböschungen und in Teilbereichen auch aufkommende Geholze zu belassen. Die Ufervegetation sollte nicht während der Vogelbrutzeit und ansonsten nur abschnittsweise in mehrjährigen Turnus gemäht werden. Das Mähgut muss abgeräumt werden und darf nicht in den Bach gelangen. Keine Düngung, kein Einsatz von Pestiziden. Bedeutung als Biotopverbundachse und Puffer zum Intensiv-Grünland (Gewässerrandstreifen).

Lurch des Jahres 2018 ist der Grasfrosch

Die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) und ihre Partnerorganisationen haben den Grasfrosch (Rana temporaria) zum Lurch des Jahres 2018 ernannt. Die DGHT teilt mit, obwohl der Grasfrosch in Deutschland noch weit verbreitet und vielerorts häufig ist, ist es gerade bei dieser Amphibienart zu starken Bestandsrückgängen gekommen. Der Grasfrosch gilt derzeit als ungefährdet, doch werden seine Populationen in der Roten Liste Deutschlands mit „mäßig zurückgehend“ eingestuft. So steht die vermeintliche Allerweltsart in den regionalen Roten Listen der meisten deutschen Bundesländer schon auf der Vorwarnliste, in drei Bundesländern gilt sie gar als „gefährdet“. Der Grasfrosch ist besonders durch die Veränderung und Zerstörung seiner Lebensräume gefährdet. Gerade in landwirtschaftlich genutzten Gebieten sind die einst großen Grasfroschbestände mit Laichplätzen, die im Frühjahr oft hunderte oder tausende von Individuen umfasst haben, stark zurückgegangen; mancherorts sind die Populationen fast völlig zusammengebrochen. Zu den direkten Gefährdungsursachen zählen der Einsatz umweltschädlicher Stoffe wie Pestizide oder die Zerschneidung der Landschaft durch Straßen, mit teilweise erheblichen Verkehrsverlusten vor allem zur Zeit der Wanderungen.

USA: Hummel auf Liste bedrohter Tiere

Die US-Naturschutzbehörde Fish and Wildlife Service (USFWS ) sezte am 11. Januar 2017 zum ersten Mal eine Bienenart vom Festland auf die Liste der bedrohten Tiere. Die früher in Nordamerika weitverbreitete Rostbraungefleckte Hummel (Bombus affinis) verschwand inzwischen aus 87 Prozent ihres ursprünglichen Verbreitungsgebiets und droht auszusterben. Die von der USFWS verhängte Massnahme tritt im Februar 2017 in Kraft. Nach Angaben des USFWS war die Hummelart in den 90er Jahren noch in 28 Bundesstaaten weitverbreitet. Inzwischen sei sie nur noch in 13 Bundesstaaten und einer Provinz anzutreffen, und das auch nur in verstreuten Populationen. Nach Angaben von Experten sind diese Hummeln aber wichtig, weil sie für die Agrarwirtschaft wichtiges Gemüse und Früchte bestäuben. Für ihren massiven Rückgang sind verschiedene Faktoren verantwortlich, darunter der zunehmende Verlust des Lebensraums, Krankheiten und Parasiten, der Einsatz von Pestiziden, der Klimawandel sowie die extrem kleinen Hummel-Populationen. Ihre Auflistung als vom Aussterben bedrohte Tierart ermögliche es, rasch Partner und Mittel zu mobilisieren, um das Verschwinden der Hummelart zu stoppen, erklärte der für den Mittelwesten zuständige USFWS-Regionalleiter Tom Melius. 2016 hatten die USA bereits sieben Bienenarten aus Hawaii auf die Liste der bedrohten Tiere gesetzt.

Relative Bindungsstärke von Isoproturon in Oberböden Deutschlands

Die Karte der relativen Bindungsstärke von Isoproturon im Oberboden (0-30 cm) gibt einen Überblick über die mögliche Sorption dieses Pflanzenschutzmittels in den Böden Deutschlands. Eine hohe Bindungsstärke kann die schädliche Wirkung von Isoproturon in der Umwelt mindern, da die Mobilität verringert wird. Ein Abbau von Isoproturon im Boden wurde bei der Auswertung für diese Karte nicht berücksichtigt. Die Ableitung der relativen Sorptionsstärke erfolgte auf Basis der Bodendaten der Bodenübersichtskarte 1:1.000.000 (BÜK1000) zusammen mit Verknüpfungsregeln und Tabellenwerten für die Bindung von Isoproturon aus Müller & Waldeck (2011) und Rexilius & Blume (2004). Allerdings wurde die Klasse der Bindungsstufe von Isoproturon an Ton auf Basis von 175 Datensätzen aus 18 Veröffentlichungen neu berechnet (Reduzierung von Klasse 5 auf Klasse 1). Die Bindung von Isoproturon ist bei dieser Auswertung vom Humusgehalt und der Bodenart (Indikator für den Gehalt von Tonmineralen und Sesquioxiden) abhängig.

Schmetterling des Jahres 2006 ist der Schwalbenschwanz

Die BUND NRW Naturschutzstiftung hat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen e.V. den Schwalbenschwanz (Papilio machaon) zum Schmetterling des Jahres 2006 gewählt. Durch geringeren Einsatz von Pestiziden in vielen Gärten und im öffentlichen Bereich sowie durch naturverträglichere Pflegemaßnahmen auf Magerwiesen und Saumbiotopen ist der Bestand des Schwalbenschwanzs deutschlandweit nicht mehr gefährdet.

Artenschwund auf dem Acker

Pflanzenschutzmittel gefährden Feldvögel Der großflächige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft gefährdet zunehmend Vögel auf Feldern. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Vor allem Rebhuhn und Feldlerche finden durch den Chemikalieneinsatz weniger Nahrung, weil mit den Schädlingen auch Futtertiere wie Schmetterlingsraupen und andere Insekten getötet werden. Herbizide beseitigen außerdem Wildkräuter auf den Äckern, von denen die Insekten leben. So wird die Nahrungskette nachhaltig gestört. Dabei wäre es möglich, die Artenvielfalt auf Äckern, Feldern und Wiesen zu schützen. Thomas Holzmann, derzeit amtierender Präsident des Umweltbundesamtes: „Wir brauchen einen Mindestanteil von Flächen, auf denen nicht gespritzt wird. Auf solchen Blühstreifen und Brachen fänden Feldvögel, Schmetterlinge, und Bienen dann genügend Nahrung.“ Vor allem bei Feldvogelarten, die für die Aufzucht ihrer Jungen auf den Feldern nach Insekten suchen, führt der Einsatz eines Insektenvernichtungsmittels während der Aufzucht oft zum Verhungern der Jungtiere und zur Gefährdung der Art. Bei Rebhuhn, Goldammer und Feldlerche sind solche indirekten Gefährdungen durch ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ nach überwiegender wissenschaftlicher Auffassung weitgehend gesichert. Alle Vogelarten, die am Boden brüten, leiden zudem darunter, dass Getreide durch den Einsatz von Pilzbekämpfungsmitteln (Fungiziden) immer dichter angepflanzt werden kann. Den Vögeln bleibt so zu wenig Raum und Nahrung, um ihre Nachkommen aufzuziehen. Für die aktuelle Studie haben Forscher und Forscherinnen die Ergebnisse zahlreicher anderer Studien zur Gefährdung von Beständen ausgewertet, bei insgesamt 27 Vogel- und 22 Säugetierarten. Sie wollten wissen, welche Ursachen es für den an vielen Orten beobachteten Artenrückgang gibt. Da mit der intensiven Landwirtschaft ein generelles Verbot chemischer Pflanzenschutzmittel nicht vereinbar ist, sind Ausgleichsmaßnahmen notwendig: „Mit Blühstreifen, Brachflächen und unbehandelten Dünnsaaten lässt sich auch in der modernen, intensiven Landwirtschaft die Artenvielfalt auf den Äckern schützen. Vieles davon ist bereits Bestandteil von den Agrarumweltprogrammen der Bundesländer, wir haben also gute Praxiserfahrungen damit. Die negativen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln lassen sich so deutlich mindern, ohne die Erträge zu gefährden.“, sagte Thomas Holzmann. Langfristig müsse die Abhängigkeit der Landwirtschaft von chemischen Pflanzenschutzmitteln ohnehin verringert werden. Das sei auch der klare Auftrag der EG-Rahmenrichtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden an die Mitgliedstaaten. „Der Ökolandbau zeigt schon heute, dass es möglich ist, weitgehend ohne chemische Pflanzenschutzmittel auszukommen. Bislang hat der Ökolandbau in Deutschland allerdings nur einen Flächenanteil von 6 Prozent – und verfehlt damit das Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von mindestens 20 Prozent Ökolandbau. Hier kann und muss mehr passieren.“, so Thomas Holzmann. In Deutschland werden pro Jahr fast 100.000 Tonnen Pflanzenschutzmittel auf Äckern, Wiesen, Wein- und Obstkulturen eingesetzt. Die Mittel unterliegen einer strengen Zulassung, an der auch das ⁠ UBA ⁠ beteiligt ist. Pflanzenschutzmittel dürfen nur nach guter fachlicher Praxis angewendet werden und sich nicht unvertretbar auf die biologische Vielfalt auswirken. Im Zulassungsverfahren prüft das UBA umfassend die Umweltverträglichkeit eines Pflanzenschutzmittels und macht Vorschläge für ein Risikomanagement.

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