Wasserschutzgebiete werden auf Antrag eines Wasserversorgungsunternehmens in einem Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasserversorgung) ausgewiesen. Im Saarland werden die Schutzgebiete in drei Zonen unterteilt: Zone I (flächenhafte Darstellung WSG Trink- und Brauchwassertalsperre Nonnweiler). Zone II (Die Abgrenzung erfolgt nach der aus den hydrogeologischen Bedingungen berechneten Fließdauer des Grundwassers von 50 Tagen bis zur Förderanlage. Diese Zone ist besonders vor Belastungen durch pathogene Keime und Parasiten zu schützen, da diese in die Förderanlage gelangen können) Zone III (Hierbei handelt es sich um den nach hydrogeologischen Gesichtspunkten abgegrenzten Einzugsbereich der Förderanlage. Verunreinigungen durch langlebige chemische Stoffe innerhalb dieses Gebietes können im Laufe der Zeit in die Förderanlage gelangen, so dass besondere Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen dieser Stoffe erforderlich sind). Zone B (Darstellung der Heilquellenschutzgebiete) Der Datensatz der Wasserschutzgebiete des Saarlandes enthält bis dahin ausgewiesenen Wasserschutzgebiete sowie die seit der Ersterfassung im Mai 2009 aufgehobenen Gebiete. Die aufgehobenen Gebiete sind gekennzeichnet indem das Attribut AUFHEBUNG das entsprechende Datum der Aufhebung enthält. Folgende Attributinformationen liegen vor: NR = Nummer des WSG, NAME = Name des WSG, BEGUENSTIG = Begünstigte Gemeinde, ERFASSUNG = Erfassung Maßstab INFO = Link zu den dazugehörigen Metadaten, RECHTSGRUNDLAGE = Rechtsgrundlage, SCHUTZZONE = Schutzzone, AUFHEBUNG = Datum der Aufhebung des WSG, VERORD = Datum der Erstverordnung, UND_VERORD = Datum weiterer Verordnungen, sofern vorhanden VERORDNUNG = Zusammenfassung von VERORD und UND_VERORD als Textfeld zur einfachen Darstellung, LAND = enthält ein Kürzel für das Bundesland, indem das WSG liegt, da Teile verschiedener Gebiete in Rheinland-Pfalz liegen, OIDEXT = Zusammenschluss aus NR des WSG, der Schutzzone und dem Bundesland; diese sind zur übersichtlicheren Darstellung erforderlich, und weitere. Die Zone I (außer flächenhafte Darstellung WSG Trink- und Brauchwassertalsperre Nonnweiler) ist generiert und besitzt keine flächenhafte und keine vollständige lagenbezogene Genauigkeit. Raster 10 x 10 m.
Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt ausgewählte Wasserdaten des Saarlandes dar.:Wasserschutzgebiete werden auf Antrag eines Wasserversorgungsunternehmens in einem Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasserversorgung) ausgewiesen. Im Saarland werden die Schutzgebiete in drei Zonen unterteilt: Zone I (Fassungsbereich einer Bohrung, Quellfassung) Zone II (Die Abgrenzung erfolgt nach der aus den hydrogeologischen Bedingungen berechneten Fließdauer des Grundwassers von 50 Tagen bis zur Förderanlage. Diese Zone ist besonders vor Belastungen durch pathogene Keime und Parasiten zu schützen, da diese in die Förderanlage gelangen können) Zone III (Hierbei handelt es sich um den nach hydrogeologischen Gesichtspunkten abgegrenzten Einzugsbereich der Förderanlage. Verunreinigungen durch langlebige chemische Stoffe innerhalb dieses Gebietes können im Laufe der Zeit in die Förderanlage gelangen, so dass besondere Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen dieser Stoffe erforderlich sind). Der Datensatz der Wasserschutzgebiete des Saarlandes enthält bis dahin ausgewiesenen Wasserschutzgebiete sowie die seit der Ersterfassung im Mai 2009 aufgehobenen Gebiete. Die aufgehobenen Gebiete sind gekennzeichnet indem das Attribut AUFHEBUNG das entsprechende Datum der Aufhebung enthält. Folgende Attributinformationen liegen vor: NR = Nummer des WSG, NAME = Name des WSG, BEGUENSTIG = Begünstigte Gemeinde, ERSTELLT = Nennung des Datenerfassers, ERFASSUNG = Erfassungmaßstab INFO = Link zu den dazugehörigen Metadaten, RECHTSGRUNDLAGE = Rechtsgrundlage, SCHUTZZONE = Schutzzone, AUFHEBUNG = Datum der Aufhebung des WSG, VERORD = Datum der Erstverodnung, UND_VERORD = Datum weiterer Verordnungen, sofern vorhanden VERORDNUNG = Zusammenfassung von VERORD und UND_VERORD als Textfeld zur einfachen Darstellung, LAND = enthält ein Kürzel für das Bundesland, indem das WSG liegt, da Teile verschiedener Gebiete in Rheinland-Pfalz liegen, OIDEXT = Zusammenschluß aus NR des WSG, der Schutzzone und dem Bundesland; diese sind zur übersichtlicheren Darstellung erforderlich.
Der Kartendienst stellt die für INSPIRE gemeldete Schutzgebietsdaten des Saarlandes dar.:Wasserschutzgebiete werden auf Antrag eines Wasserversorgungsunternehmens in einem Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasserversorgung) ausgewiesen. Im Saarland werden die Schutzgebiete in drei Zonen unterteilt: Zone I (Fassungsbereich einer Bohrung, Quellfassung); Zone II (Die Abgrenzung erfolgt nach der aus den hydrogeologischen Bedingungen berechneten Fließdauer des Grundwassers von 50 Tagen bis zur Förderanlage. Diese Zone ist besonders vor Belastungen durch pathogene Keime und Parasiten zu schützen, da diese in die Förderanlage gelangen können); Zone III (Hierbei handelt es sich um den nach hydrogeologischen Gesichtspunkten abgegrenzten Einzugsbereich der Förderanlage. Verunreinigungen durch langlebige chemische Stoffe innerhalb dieses Gebietes können im Laufe der Zeit in die Förderanlage gelangen, so dass besondere Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen dieser Stoffe erforderlich sind). Der Datensatz der Wasserschutzgebiete des Saarlandes enthält bis dahin ausgewiesenen Wasserschutzgebiete sowie die seit der Ersterfassung im Mai 2009 aufgehobenen Gebiete. Die aufgehobenen Gebiete sind gekennzeichnet indem das Attribut AUFHEBUNG das entsprechende Datum der Aufhebung enthält. Folgende Attributinformationen liegen vor: NR = Nummer des WSG, NAME = Name des WSG, BEGUENSTIG = Begünstigte Gemeinde, ERSTELLT = Nennung des Datenerfassers, ERFASSUNG = Erfassungmaßstab INFO = Link zu den dazugehörigen Metadaten, RECHTSGRUNDLAGE = Rechtsgrundlage, SCHUTZZONE = Schutzzone, AUFHEBUNG = Datum der Aufhebung des WSG, VERORD = Datum der Erstverodnung, UND_VERORD = Datum weiterer Verordnungen, sofern vorhanden VERORDNUNG = Zusammenfassung von VERORD und UND_VERORD als Textfeld zur einfachen Darstellung, LAND = enthält ein Kürzel für das Bundesland, indem das WSG liegt, da Teile verschiedener Gebiete in Rheinland-Pfalz liegen, OIDEXT = Zusammenschluß aus NR des WSG, der Schutzzone und dem Bundesland; diese sind zur übersichtlicheren Darstellung erforderlich.
Wir kommen täglich mit Chemikalien in Berührung: Lösungsmittel, Farben, Plastik-Badeschuhe, etc. Die von Chemikalien ausgehenden Gefahren gehen uns alle etwas an. Im Jahr 2007 trat die europäische Chemikalienverordnung REACH in Kraft, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor chemischen Substanzen besser zu schützen. Zwar müssen Chemikalien in der Regel nicht zugelassen werden, aber nun werden erstmals Daten im Rahmen einer Registrierung gefordert. Veröffentlicht in Broschüren.
Aktuelle, schnelle und verlässliche Informationen über chemische Stoffe und ihre Wirkungen auf die Umwelt sind wichtig – für den Umweltschutz und die Gefahrenabwehr durch Feuerwehr oder Polizei. Seit 1995 gibt es dafür den „Gemeinsamen Stoffdatenpool Bund/Länder“, kurz GSBL. Ab sofort sind die Daten zu rund 400.000 chemischen Stoffen noch besser aufbereitet und für alle Bürgerinnen und Bürger im Internet verfügbar. Am 28. Mai 2009 gaben Bund und Länder als Partner des GSBL den Startschuss zum neuen Online-Auftritt der Anwendung. Acht Länder und der Bund betreiben die Rechercheanwendung zu Stoffinformationen zentral. Die Daten sind über das Internet an jedem Ort mit Netzanschluss zugänglich. Bürgerinnen und Bürger haben künftig direkten und kostenlosen Zugriff auf den GSBL.
Ziel der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 auch GHS-Verordnung (abgeleitet durch die Implementierung des Global Harmonisation Systems der Vereinten Nationen in die EU) bzw. CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) genannt, ist ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen zu gewährleisten. Die neue Verordnung ist ab ihrem Inkrafttreten am 20. Januar 2009 anzuwenden. Danach erfolgt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung für Stoffe bis zum 1. Dezember 2010 gemäß der RL 67/548/EWG (Stoff-RL) und für Gemische bis zum 1. Juni 2015 gemäß der RL 1999/45/EG (Zubereitungs-RL). Abweichend von dieser Bestimmung kann die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung für Stoffe und Zubereitung bereits vor dem 1. Dezember 2010 bzw. 1. Juni 2015 nach den Vorschriften der GHS-Verordnung erfolgen, die Bestimmungen der Stoff-RL und Zubereitungs-RL finden in diesem Fall keine Anwendung.
Aktualisierter Leitfaden für die Innenraumhygiene an Schulen Die neue Auflage des „Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden” ist da. Die Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes (UBA) hat ihn umfassend überarbeitet und aktuelle Themen ergänzt. Auf 140 Seiten gibt es Tipps und Hilfen gegen Feinstaub, Kohlendioxid, andere chemische Stoffe und akustische Probleme an Deutschlands Schulen. UBA-Präsident Troge: „Bildung ist wichtig - eine gesunde Umgebung ist dafür unerlässlich. Unser neuer Leitfaden hilft Lehrkräften, Schulträgern, Aufsichtsämtern oder Eltern im Kampf gegen dicke Luft an Deutschlands Schulen.” Für ein gutes Raumklima lässt sich oft mit wenigen Handgriffen sorgen, indem man zum Beispiel richtig und konsequent lüftet und beim Renovieren emissionsarme Produkte verwendet. Die richtige und schonende Reinigung in Schulgebäuden ist ebenfalls wichtig. Der Leitfaden gibt hierzu Tipps. Ferner enthält er Ratschläge zur richtigen Sanierung und Renovierung eines Schulgebäudes. Ursachen für Luftverunreinigungen in Schulen sind etwa zu hohe Kohlendioxidkonzentrationen infolge luftdichter Fenster oder unzureichenden Lüftens. Zu viel Feuchtigkeit führt zu Schimmelbefall. Hinzu kommen Schadstoffemissionen aus Baustoffen und Reinigungsmitteln. Feinstaub belastet die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler zunehmend nicht nur auf dem Schulweg, sondern auch im Klassenraum - ganz egal ob er von außen eingetragen ist oder in der Schule verursacht wird. Folgen der schlechten Luft sind bei Lernenden und Lehrenden gleichermaßen vor allem Kopfschmerzen, Müdigkeit und mangelnde Konzentrationsfähigkeit. „Gesunde Luft trägt wesentlich zum Lernerfolg bei. Weil Bildung wichtig ist, sollten die Verantwortlichen alles für saubere Luft in den Schulen tun. Regelmäßiges Stoßlüften in jeder kleinen Pause kann viel helfen”, so Troge weiter. Troge rief ferner dazu auf, dringende Sanierungsarbeiten in Schulen nicht mit dem Hinweis auf andere, als wichtiger bezeichnete Ausgaben zurückzustellen. „Viele Schulgebäude weisen technische Mängel auf, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht tragbar sind”, so Troge. Zwar seien gerade in den vergangenen Jahren einige Schulgebäude umfassend saniert worden - etwa wegen des Verdachts auf Asbest, polychlorierte Biphenyle oder andere Schadstoffe. Nun sei es an der Zeit, sich den neuen Herausforderungen - wie dem Feinstaub, der schlechten Akustik oder dem immer noch verbreiteten Schimmel - zu widmen.
Feinstaub und chemische Stoffe in Klassenzimmern sorgen bei Schülern und Lehrern für müde Augen und Kopfschmerzen. Zu viel Kohlendioxid führt zu Müdigkeit und Konzentrationsschwäche. In den letzten Jahren wurde viel über eine gesunde und hygienisch verträgliche Raumluft in Schulen diskutiert. Wegen Verdachts auf Asbestfasern in der Luft, polychlorierte Biphenyle ( PCB ) in Fugendichtungen und anderen Schadstoffen wurden einige Schulen umfangreich saniert. Dennoch gibt es nach wie vor sehr viele Schulgebäude, die stark sanierungsbedürftig sind. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
Die neue europäische Verordnung 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von chemischen Stoffen ( REACH ) gilt seit dem 1. Juni 2007. Diese Handreichung soll die wichtigsten Aspekte und Regeln für Kunststoffrecycler darstellen und dem Leser Anhaltspunkte aufzeigen, wie eine erfolgreiche REACH-Umsetzung im eigenen Unternehmen durchgeführt werden kann. Veröffentlicht in Texte | 55/2011.
Gemeinsamer Stoffdatenpool von Bund und Ländern künftig auch für Bürgerinnen und Bürger zugänglich Aktuelle, schnelle und verlässliche Informationen über chemische Stoffe und ihre Wirkungen auf die Umwelt sind wichtig - für den Umweltschutz und die Gefahrenabwehr durch Feuerwehr oder Polizei. Seit 1995 gibt es dafür den „Gemeinsamen Stoffdatenpool Bund/Länder”, kurz GSBL. Ab sofort sind die Daten zu rund 400.000 chemischen Stoffen noch besser aufbereitet und für alle Bürgerinnen und Bürger im Internet verfügbar. Am 28. Mai 2009 gaben Bund und Länder als Partner des GSBL den Startschuss zum neuen Online-Auftritt der Anwendung. Acht Länder und der Bund betreiben die Rechercheanwendung zu Stoffinformationen zentral. Die Daten sind über das Internet an jedem Ort mit Netzanschluss zugänglich. Bürgerinnen und Bürger haben künftig direkten und kostenlosen Zugriff auf den GSBL. Der GSBL ist die größte und wichtigste Stoffdatenbank in Deutschland. Zu den rund 400.000 Stoffen sind in 480 Merkmalen die Stoffeigenschaften und rechtlichen Regelungen abgebildet. Dargestellt werden die Informationen als Faktendaten, wie Messwerte und beschreiben Maßnahmen - etwa für Havarien. Sowohl Experten als auch Laien erhalten die Stoffbeschreibungen in der für sie verständlichen Form. Zugangsberechtigt zur Gesamtanwendung sind alle staatlichen und kommunalen Behörden der beteiligten Partner. Für die breite Öffentlichkeit existiert eine Public-Use-Version, mit der die Daten online über das neue Portal recherchiert werden können. Die Kooperation zwischen Bund und Ländern im GSBL hat lange Tradition: Schon seit 1995 pflegen Bund und Länder die Stoffdaten im gemeinsamen Daten-Pool. Seit 1998 gibt es eine Vereinbarung zur Rechercheanwendung. Umweltbehörden nutzen den GSBL für die Gewerbeaufsicht, den Arbeitsschutz oder bei der Entsorgung gefährlicher Stoffe. Die Wissenschaft schätzt die qualitativ hochwertige und aktuelle Zusammenstellung relevanter Information. Auch zur Gefahrenabwehr ist der GSBL seit Jahren über seine Gefahrstoff-Schnellauskunft (GSA) ein wichtiges Informationsinstrument, etwa bei Katastrophen, Unfällen und Havarien mit gefährlichen Stoffen. Ersteinsatzkräfte, wie Feuerwehr und Polizei, sind wichtige Institutionen, die den GSBL nutzen.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 395 |
Land | 73 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 4 |
Förderprogramm | 269 |
Messwerte | 1 |
Software | 1 |
Text | 117 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 59 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 163 |
offen | 277 |
unbekannt | 11 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 430 |
Englisch | 86 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 5 |
Bild | 4 |
Datei | 13 |
Dokument | 48 |
Keine | 255 |
Multimedia | 1 |
Unbekannt | 5 |
Webdienst | 3 |
Webseite | 160 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 253 |
Lebewesen & Lebensräume | 344 |
Luft | 234 |
Mensch & Umwelt | 451 |
Wasser | 232 |
Weitere | 421 |