Dieses Forschungsvorhaben gibt einen Überblick über die in Deutschland betriebenen Anlagen zur Verchromung von Metallen und Kunststoffen sowie zum Beizen von Kunststoffen. Verfahren, in denen früher Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) eingesetzt wurde, werden beschrieben. Für die verschiedenen Anlagenarten: funktionelles Verchromen (Hartverchromen), dekoratives Verchromen (Glanzverchromen) und Kunststoffbeize wurden die Art und Menge der eingesetzten fluorfreien und fluorhaltigen Netzmittel ermittelt. Gemäß den erhobenen Daten fand beim funktionellen Verchromen und in der Kunststoffbeize eine flächendeckende Substitution von PFOS durch 6:2 Fluortelomersulfonsäure (6:2 FTS) statt. Beim dekorativen Verchromen wurde PFOS vollständig durch fluorfreie Netzmittel, 6:2 FTS oder durch den Einsatz Chrom(III)-basierter Verfahren, die keine fluorhaltigen Netzmittel erfordern, ersetzt. Anhand der erhobenen Branchendaten wird der bundesweite Netzmittelverbrauch abgeschätzt. Die Hochrechnung für den 6:2 FTS- Verbrauch in der Galvanikbranche ergibt für das Jahr 2017 ca. 12 Tonnen. 6:2 FTS sowie die alternativ eingesetzten fluorfreien Netzmittel werden durch Steckbriefe charakterisiert. Nach aktuellem Kenntnisstand ist 6:2 FTS toxisch, bioakkumulativ nur in Invertebrata und bildet persistente Abbauprodukte. Der Abbau und das Verhalten von 6:2 FTS in der Umwelt wird dargestellt. Am Beispiel von zwei Betrieben, in denen PFOS (Altanlage) bzw. 6:2 FTS zum Einsatz kamen bzw. kommen, wurde der Pfad der eingesetzten Netzmittel vom Einsatzort bis hin zur Einleitungsstelle in die öffentliche Kanalisation bzw. das Gewässer verfolgt. Es wird untersucht, wie die Freisetzung dieser fluorierten Netzmittel im Prozess selbst und in der Abwasserbehandlung gemindert werden können. Bestehende und in Entwicklung befindliche chemische und physikalische Alternativverfahren zur Oberflächenbehandlung, die ohne Chrom(VI) oder fluorierte Netzmittel auskommen, werden beschrieben und eventuelle Hindernisse für deren Nutzung werden dargestellt. Quelle: Forschungsbericht
Beantragt wurde die Errichtung und Betrieb der neuen Galvanikanlage BIA 2 und eine damit verbundene Erhöhung des Wirkbadvolumens um 22,5 m³. Die Anlage wird in Reihen angeordnet, welche durch Querumsetzer miteinander verbunden sind. Die Reihen 1, 2 und 3 dienen der Vorbehandlung; Reihe 4 beinhaltet die Nachbehandlung. Einige Becken werden zunächst anlagentechnisch errichtet („optional“), jedoch nicht in die Prozesse mit eingebunden. Sie dienen der späteren Erweiterung der Anlage. Zur Absicherung der Qualitätsanforderungen soll neben dem neu geplanten Chrom(VI)-freien Verfahren die bisherige Chrom(VI)-Beize als backup bestehen bleiben.
Aufgrund neuer Erkenntnisse zum Vorkommen von Chrom und der aktuellen toxikologischen Bewertung wird die Einführung eines Grenzwertes für Chrom VI (Cr (VI)) im Trinkwasser in Deutschland diskutiert. Im Projekt "Aufbereitung von mit Chrom belastetem Rohwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung" wurde die technische Machbarkeit zur Entfernung von Cr(VI) mittels des Aufbereitungsprozesses der biologischen Enteisenung und Entmanganung im halbtechnischen Maßstab untersucht. Reduziertes Eisen-(II)-haltiges Grundwasser enthält aufgrund der thermodynamischen Stabilität kein Cr(VI). Daher wurde das Aufbereitungsverfahren - Reduktion, Coagulation, Filtration (RCF) - im Projekt um die biologische Enteisenung erweitert - im Folgenden als "bio-Fe-RCF" abgekürzt. Bei diesem Verfahren wird Cr(VI)-haltigem Rohwasser Fe(II) zudosiert. Infolgedessen wird Cr(VI) chemisch zu kaum löslichem Chrom III (Cr(III)) reduziert, welches anschließend koaguliert und im nachfolgenden Filtrationsprozess abgetrennt wird. Überschüssiges Fe(II) wird im anschließenden Filtrationsprozess mithilfe der biologischen Enteisenung entfernt. Gegenüber dem RCF-Verfahren bietet "bio-Fe-RCF" folgende Vorteile: Die Oxidation des Fe(II) findet mikrobiologisch katalysiert und (unter-)stöchiometrisch erst nach Eintritt in das Filterbett statt. Auf diese Weise wird die Kontaktzeit zwischen Fe(II) und Cr(VI) vor dem Eintritt ins Filterbett optimiert. Aufgrund der geringen Sauerstoffkonzentration oxidiert soeben entstandenes Cr(III) nicht zurück zu Cr(VI). Ebenfalls wird Cr(VI) als Oxidationsmittel gegenüber gelöstem Sauerstoff begünstigt, um Fe(II) zu oxidieren. Das Aufbereitungsverfahren erreicht zuverlässig Konzentrationen unter 0,5 (mikro)g/L Cr (VI). Konzentrationen unter 0,3 (mikro)g/L Cr (VI) werden mit großem Aufwand und Prozessoptimierung erreicht. Verglichen mit Schwankungen der Randbedingungen wie pH-Wert, Filtrationsgeschwindigkeit, Anwesenheit von Nitrat oder der Cr(VI) -Konzentration ist das Verfahren sehr robust. Die anfängliche Konzentration an Fe(II) erwies sich als wichtigster Parameter für den Aufbereitungserfolg. Ein Durchbruch von Cr(III) durch die Enteisenungsstufe führt unweigerlich zu einer Rückoxidation zu Cr(VI) an der Mangandioxidoberfläche der anschließenden Entmanganungsstufe. Die Entsorgung des Rückspülschlamms über Indirekteinleitung ins Abwasser scheint problematisch, weil die Schwellenwerte der föderalen Gesetzgebung für Chrom übertroffen werden können; hierfür bedarf es noch der Entwicklung eines Lösungsweges. Chrom wird in dreiwertiger Form im Schlamm fest in die Mineralstuktur der Eisenablagerung eingebaut. Die Mischung von Cr(VI)-haltigem, Fe(II)-freiem mit Cr(VI)-freiem und Fe(II)-haltigem Rohwasser mit anschließender Aufbereitung mit der biologischen Enteisenung führt ebenfalls zu einer weitgehenden Entfernung. Quelle: Forshcungsbericht
Die Fa. thyssenkrupp Rasselstein GmbH betreibt in Andernach die Produktion von Verpackungsstahl. Bisher basieren rund 80% der produzierten Mengen im Bereich Verzinnen/Verchromen auf Chrom (VI), das seit dem 21.09.2017 gemäß Erlass der EU für alle nicht autorisierten Verwendungen verboten ist. Die Weiterverwendung von Chrom (VI) wird der Antragstellerin wohl noch bis September 2021 erlaubt werden. Für die Erhaltung des Produktionsstandortes Andernach soll zukünftig das ungefährlichere Chrom (III) zum Einsatz kommen. Die bisher genutzte Veredelungsanlage 8 (VA 8) kann aber auch mit Umbaumaßnahmen die erforderlichen technischen Anforderungen nicht erfüllen. Daher soll als Alternative kurzfristig die neue Veredelungsanlage 13 (VA 13) zur Weiterführung der Produktion errichtet werden (Anlage nach Nr. 3.10.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV).
Die vorliegende Studie ging der Frage nach, ob von diesen Stoffen eine Gefahr für das Grundwasser und die Böden der Waldökosysteme ausgeht. Eine besondere Aufmerksamkeit lag dabei auf hochgiftigen Chrom(VI)-Verbindungen, welche durch den Verbrennungsprozess in den Kremationsöfen in die Totenaschen eingetragen werden. Aufgrund der in Deutschland geltenden Gesetzeslage zur Totenruhe ist eine Analyse realer Kremationsaschen nicht zulässig. Aus diesem Grund wurde in der vorliegenden Studie eine modellbasierte Datengrundlage über die stoffliche Zusammensetzung von Totenaschen erarbeitet. Auf der Grundlage dieser Informationen wurden die Schwermetalleinträge in Bestattungswäldern aus Urnen und aus atmosphärischer Deposition abgeschätzt und in Bezug zu den geltenden Vorsorgewerte der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV, 1999) bewertet. Weiterhin wurden Untersuchungen über das Verhalten von aschebürtigen Chrom(VI)-Verbindungen in den Unterböden von Bestattungswäldern durchgeführt um die Einflussfaktoren auf die Mobilität dieser Verbindungen zu identifizieren. Darüber hinaus wurde ein dreidimensionaler Modellierungsansatz erprobt um das Freisetzungsverhalten von problematischen Schwermetallverbindungen aus punktförmigen Quellen in Böden zu beschreiben und zu analysieren. Als Ergebnis der im Rahmen dieser Studie durchgeführten Untersuchungen wurden Handlungsempfehlungen für eine sichere Bewirtschaftung von Bestattungswäldern abgeleitet. Quelle: Forschungsbericht
Eine Firma betreibt auf dem Grundstück Fl.-Nr. 485/12 der Gemarkung Marktoberdorf u.a. eine Anlage zur Oberflächenbehandlung von Kunststoffen (Galvanikanlage). Die Betreiberin plant den Umbau der Galvanikanlage. Die Anlage soll um eine Chrom III Linie erweitert werden. Durch diese Erweiterung soll ein Teil der Produktpalette mit dem weniger gefährlicheren Chrom III verchromt werden. Eine Reduzierung der gefährlichen Chromsäure (Chrom VI bzw. CrO3) ist die Folge. Das Wirkbadvolumen erhöht sich auf 99,4 m3. Neben Umbaumaßnahmen im Gebäudebestand selbst, ist auch eine zusätzliche Abluftreinigungsanlage erforderlich.
Die Firma Walter Hillebrand GmbH & Co. KG Galvanotechnik hat die Erteilung einer Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung einer Anlage zur Oberflächenbehandlung mit einem Volumen der Wirkbäder von 30 m³ oder mehr bei der Behandlung von Metall- oder Kunststoffoberflächen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren auf Ihrem Grundstück in 58739 Wickede, Westerhaar 56 - 58 beantragt. Der Genehmigungsantrag umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen: • Umstellung Betriebsweise Anlage 3 von Zink-Eisen auf Zink-Nickel mit Aufstel-lung zusätzlicher Peripherie: Löse-, Anolyt- und Dosierbehälter, Bandfilter, Ab-luftwäscher inkl. Neuer Emissionsquelle, 2 Elektrolytbehälter für den Verdamp-fer, elektronische Gleichrichter und Schaltschränke, • Umstrukturierung und Modernisierung der Leckagerückhaltung Anlage 3, • Zuordnung der Lösestation der Anlage 3 zu Anlage 1, • Außerbetriebnahme 3-stufiger Zusatzwäscher Anlage 19 • Ausnahme von Emissionsmessungen für Nickel, Chrom und Chrom VI.
Die Linder Metallveredelungsgesellschaft mbH betreibt am Standort Vogelherd 2, in 72479 Winterlingen eine Anlage zur Oberflächenbehandlung und hat 21.02.2024 die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die technische Umstellung der Galvanik am vorgenannten Standort beantragt. Unter anderem soll eine Änderung des 2. Chrom-VI-Bades in ein Chrom-III-Bad in der Nickel-Chrom Anlage vorgenommen werden und damit eine Umstellung aller Chrom VI Prozesse auf Chrom III Prozesse im Betrieb. Dies führt auch zu einer Änderung der Abwasserbehandlung und zur Reduzierung der Hydroxidschlammmengen, die deponiert werden müssen. Dafür fällt mehr flüssiges pumpfähiges Konzentrat als Abfall an, der extern als gefährlicher Abfall entsorgt werden muss
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