Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider gibt es über das Kraftwerk Weisweiler (nähe Eschweiler), betrieben von der RWE Power AG keine aktuellen Schadstoffwerte. Die letzten öffentlich bekannt gemachten Werte sind im "European Industrial Emissions Portal" (siehe Direktlink unten oder mit manueller Suche auf der Webseite) verzeichnet und datieren das Jahr 2017.
Aus dem Grund bitte ich Sie, alle bekannten Werte auf dem Portal bis zum aktuellen Jahr 2021 nachzutragen, dem Portal zu übermitteln oder andernfalls mir alle Werte bestenfalls in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
Die Werte sollten mindestens folgende Informationen umfassen:
- Kohlendioxid (CO2)
- Stickstoffoxide (NOx/NO2)
- Kohlenmonoxid (CO)
- Schwefeldioxide (als SOx/SO2)
- Feinstaub (PM10)
- Anorganische Chlorverbindungen (als HCl)
- Anorganische Fluorverbindungen (als HF)
- Quecksilber und Verbindungen (als Hg)
- Zink und Verbindungen (als Zn)
- Kupfer und Verbindungen (als Cu)
- Nickel und Verbindungen (als Ni)
- Chrom und Verbindungen (als Cr)
- Arsen und Verbindungen (als As)
- Cadmium und Verbindungen (als Cd)
(Direktlink zum Register):
https://industry.eea.europa.eu/industrial-site/environmental-information?siteInspireId=https%3A%2F%2Fregistry.gdi-de.org%2Fid%2Fde.nw.inspire.pf.bube-eureg%2Farb-2017-354012-300-0877384SITE&siteName=RWE%20Power%20AG&siteReportingYear=2020&map_extent=660306.7676784503&map_extent=6574740.201125649&map_extent=721442.4828900571&map_extent=6597144.494377726&filter_reporting_years=2020&filter_change=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&filter_countries=DE&filter_industries=Electricity%20and%20heat%20production&filter_search=&filter_search_value=&queryParam=&&&&&&&&&&
Danke.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider gibt es über das Kraftwerk Weisweiler (nähe Eschweiler), betrieben von der RWE Power AG keine aktuellen Schadstoffwerte. Die letzten öffentlich bekannt gemachten Werte sind im "European Industrial Emissions Portal" (siehe Direktlink unten oder mit manueller Suche auf der Webseite) verzeichnet und datieren das Jahr 2017.
Aus dem Grund bitte ich Sie, alle bekannten Werte auf dem Portal bis zum aktuellen Jahr 2021 nachzutragen, dem Portal zu übermitteln oder andernfalls mir alle Werte bestenfalls in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
Die Werte sollten mindestens folgende Informationen umfassen:
- Kohlendioxid (CO2)
- Stickstoffoxide (NOx/NO2)
- Kohlenmonoxid (CO)
- Schwefeldioxide (als SOx/SO2)
- Feinstaub (PM10)
- Anorganische Chlorverbindungen (als HCl)
- Anorganische Fluorverbindungen (als HF)
- Quecksilber und Verbindungen (als Hg)
- Zink und Verbindungen (als Zn)
- Kupfer und Verbindungen (als Cu)
- Nickel und Verbindungen (als Ni)
- Chrom und Verbindungen (als Cr)
- Arsen und Verbindungen (als As)
- Cadmium und Verbindungen (als Cd)
(Direktlink zum Register):
https://industry.eea.europa.eu/industrial-site/environmental-information?siteInspireId=https%3A%2F%2Fregistry.gdi-de.org%2Fid%2Fde.nw.inspire.pf.bube-eureg%2Farb-2017-354012-300-0877384SITE&siteName=RWE%20Power%20AG&siteReportingYear=2020&map_extent=660306.7676784503&map_extent=6574740.201125649&map_extent=721442.4828900571&map_extent=6597144.494377726&filter_reporting_years=2020&filter_change=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&=&filter_countries=DE&filter_industries=Electricity%20and%20heat%20production&filter_search=&filter_search_value=&queryParam=&&&&&&&&&&
Danke.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
One of the aims of the European Human Biomonitoring Initiative, HBM4EU, was to provide examples of and good practices for the effective use of human biomonitoring (HBM) data in human health risk assessment (RA). The need for such information is pressing, as previous research has indicated that regulatory risk assessors generally lack knowledge and experience of the use of HBM data in RA. By recognising this gap in expertise, as well as the added value of incorporating HBM data into RA, this paper aims to support the integration of HBM into regulatory RA. Based on the work of the HBM4EU, we provide examples of different approaches to including HBM in RA and in estimations of the environmental burden of disease (EBoD), the benefits and pitfalls involved, information on the important methodological aspects to consider, and recommendations on how to overcome obstacles. The examples are derived from RAs or EBoD estimations made under the HBM4EU for the following HBM4EU priority substances: acrylamide, o-toluidine of the aniline family, aprotic solvents, arsenic, bisphenols, cadmium, diisocyanates, flame retardants, hexavalent chromium [Cr(VI)], lead, mercury, mixture of per-/poly-fluorinated compounds, mixture of pesticides, mixture of phthalates, mycotoxins, polycyclic aromatic hydrocarbons (PAHs), and the UV-filter benzophenone-3. Although the RA and EBoD work presented here is not intended to have direct regulatory implications, the results can be useful for raising awareness of possibly needed policy actions, as newly generated HBM data from HBM4EU on the current exposure of the EU population has been used in many RAs and EBoD estimations. © 2023 The Author(s)
In der Schweiz gibt es schätzungsweise 30 Altlasten, welche hauptsächlich mit Chromat belastet sind. Im Trinkwasser ist Cr(VI) schon in geringen Konzentrationen toxisch (Grenzwert nach AltlV.: 0.01mg/l). Für die Evaluation von Sanierungsmassnahmen bei Chromat-Altlasten sind gute Kenntnisse über die Mobilisierung und die chemischen/hydrogeologischen Prozesse der mit Chromat belasteten Grundwässer unerlässlich. Eine der Sanierungsmöglichkeiten von Chromatverunreinigungen ist die Reduktion und Immobilisierung der Chromverbindungen im Untergrund (in situ). Dies kann in reaktiven Zonen geschehen, in welchen das stark toxische Cr(VI) zu unschädlichem Cr(III) reduziert und immobilisiert wird.
Im Rahmen des Umwelttechnologieprojektes UTF 31.05.00 wurde in Willisau, Luzern, eine neuartige Konstruktion einer permeablen reaktiven Barriere in Form einer Pfahlreihe entwickelt. Das reaktive Material in den Pfählen besteht aus einem Gemisch von Grauguss und Kies. Das Prinzip der reaktiven Pfahlreihe beruht zum einen auf der Reduktion des Cr(VI) direkt in den reaktiven Pfählen sowie in der im Abstrom der Pfahlreihe generierten Fe-Fahne. Tiefendifferenzierte Beprobungen von Grundwasser und reaktivem Material ermöglichten ein gutes Verständnis der dort vorherrschenden hydrogeochemischen Bedingungen.
Die Untersuchungen im Sanierungsfall Rivera, Tessin, ergänzen die Resultate der Analysen, Experimente und Modellierungen von Willisau um einen weiteren Grundwassertyp (Aquityp), weshalb sich wichtige Erkenntnisse für die Forschung wie für die Praxis ergeben sollten. Auf dem ehemaligen Gelände der Firma 'Ex-Tugir' in Rivera ist eine erhebliche Chromatverschmutzung vorhanden, die Verhältnisse im Untergrund unterscheiden sich aber stark im Vergleich zum Fall Willisau.
Die unterschiedliche Hydrogeologie, Geologie und Geochemie eignen sich vortrefflich, um die oben genannte Problematik unter verschiedenen Bedingungen analytisch und modellhaft zu betrachten und an einem weiteren realen Sanierungsfall zu verifizieren.
Mit der vorgeschlagenen Studie sollen vier zentrale Fragen über das Verhalten von Chromat im Untergrund geklärt werden:
1. Welchen Einfluss hat der kristalline Aquityp (pH/Leitf.) auf die Chromatmobilität.
2. Spielt der Torfhorizont in Bezug auf die RedOx-Prozesse die Rolle einer natürlichen Barriere und wenn ja, welche Prozesse sind bestimmend und wie effektiv sind diese im Vergleich zu metallischen Oxidationsmitteln (Grauguss).
3. Wie verhält sich die Kinetik der RedOx-Prozesse im Vergleich zur Situation in Willisau (Laborexperimente).
4. Lässt sich mit den erarbeiteten Grundlagen der reaktive Transport so modellieren, dass quantitative Aussagen für belastete Standorte zu machen sind.