Mit der hamburgweiten Kampagne soll ein erster Schritt eingeleitet werden, den Verbrauch von Einwegbechern zu reduzieren. Im Vordergrund steht eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zur Gewährung eines Rabatts von mindestens 10 Cent für die Kundinnen und Kunden, die einen eigenen Mehrwegbecher mitbringen. An dieser Kampagne können Kaffee-ausschenkende Unternehmen, von der Bäckerei um die Ecke, über Tankstellen bis hin zu den verschiedenen Franchise-Unternehmen der großen Kaffeeketten teilnehmen.
Die Hamburger Bürgerschaft hat am 1. März 2017 den Senat ersucht, einen Stakeholder-Prozess zur Einführung eines Mehrwegsystems zu koordinieren.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden zwei Wege beschritten:
- Preisnachlass für den eigenen Mehrwegbecher
- Allianz für Mehrweglösungen mit einem KEHR.WIEDER-Becher für Hamburg
<p>Neue Mehrwegangebotspflicht für Speisen & Getränke zum Mitnehmen</p><p>Ab dem 01.01.2023 gilt in Deutschland erstmals eine Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke zum Mitnehmen. Sie verpflichtet unter anderem Restaurants, Cafés und Lebensmittelgeschäfte, bei ihnen verpackte Speisen und Getränke auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Das reduziert den Verpackungsverbrauch und spart Müll und Ressourcen.</p><p>Die europäische <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A32019L0904">Einwegkunststoffrichtlinie</a> fordert von allen Mitgliedstaaten eine messbare, ehrgeizige und dauerhafte Verbrauchsminderung bestimmter Einwegverpackungen. Deutschland hat zur Umsetzung dieser Forderung im <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/">Verpackungsgesetz</a> die Mehrwegangebotspflicht für Lebensmittel und Getränke zum Sofortverzehr eingeführt, welche ab dem 01.01.2023 gilt.</p><p>Das Verpackungsgesetz schreibt nun erstmals vor, dass Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und von Einweggetränkebechern ab dem 01.01.2023 Lebensmittel und Getränke unter anderem im To-Go-Bereich auch in einer Mehrwegverpackung anzubieten haben. Die Mehrwegverpackung darf dabei nicht teurer sein oder zu schlechteren Bedingungen angeboten werden als die Einwegverpackung. Die Erhebung eines angemessenen Pfandes auf die Mehrwegverpackungen bleibt möglich. Verbraucher*innen haben damit in Zukunft die Wahl zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen und können aktiv dazu beitragen, den Verbrauch von Einwegverpackungen zu reduzieren.</p><p>Die Mehrwegangebotspflicht gilt für Letztvertreiber von Einweglebensmittelverpackungen aus Kunststoff und von Einweggetränkebechern aller Materialien, die jeweils erst beim Letztvertreiber mit Waren befüllt werden. Verpflichtet sind daher alle Unternehmen, bei denen Speisen und Getränke zum Sofortverzehr vor Ort oder als Mitnahmegericht (To-go-Bereich) in Einweglebensmittelkunststoffverpackungen oder Getränkebecher verpackt bzw. abgefüllt und an Endverbraucher*innen abgegeben werden. Dies betrifft zum Beispiel Lieferdienste, Restaurants, Bistros, Kantinen, Cateringanbieter, Cafés, aber auch Supermärkte, Tankstellen oder andere Lebensmittelgeschäfte.</p><p>Umfasst sind auch vorverpackte Speisen und Getränke, wie Salate, Sushi, Obst oder Süßspeisen, so lange sie beim Letztvertreiber verpackt und vorgehalten werden.</p><p>Eine Ausnahme besteht nur für sehr kleine Unternehmen, wie Imbisse und Kioske, mit höchstens fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern. Sie können anstelle des Angebots von Mehrwegverpackungen auf Wunsch mitgebrachte Gefäße der Kund*innen befüllen. Natürlich können sie auch freiwillig Mehrwegverpackungen anbieten.</p><p>Die Letztvertreiber müssen die Mehrwegverpackungen, die sie in Verkehr gebracht haben, auch wieder zurücknehmen.</p><p>Außerdem müssen die Letztvertreiber auf das jeweilige Mehrwegangebot durch deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln oder -schilder hinweisen. Viele Akteure haben sich darauf schon eingestellt und besonders engagierte Unternehmen erheben für die Einwegverpackungen sogar einen Zuschlag, um Anreize zu setzen, tatsächlich auf Mehrweg umzusteigen.</p><p>Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht können als Ordnungswidrigkeiten von den zuständigen Landesbehörden mit Geldbußen geahndet werden.</p>
Web Map Servise (WMS) mit den Standorten zur Aktion KehrWiederBecher in Hamburg.
Mit der Hamburg weiten Kampagne soll ein erster Schritt eingeleitet werden, den Verbrauch von Einwegbecher zu reduzieren. Im Vordergrund steht eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zur Gewährung eines Rabatts von mindestens 10 Cent für die Kundinnen und Kunden, die einen eigenen Mehrwegbecher mitbringen. An dieser Kampagne können Kaffee- ausschenkende Unternehmen, von dem Bäcker um die Ecke, über Tankstellen bis hin zu den verschiedenen Franchise Unternehmen der großen Kaffeeketten teilnehmen.
Die Hamburger Bürgerschaft hat am 1.3. 2017 den Senat ersucht, einen Stakeholder-Prozess zur Einführung eines Mehrwegsystems zu koordinieren.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden zwei Wege beschritten:
- Preisnachlass für den eigenen Mehrwegbecher
- Allianz für Mehrweglösungen mit einem KehrwiederBecher für Hamburg
Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
WFS (WebFeatureService) mit den Standorten zur Aktion KehrWiederBecher von Hamburg.
Mit der Hamburg weiten Kampagne soll ein erster Schritt eingeleitet werden, den Verbrauch von Einwegbecher zu reduzieren. Im Vordergrund steht eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zur Gewährung eines Rabatts von mindestens 10 Cent für die Kundinnen und Kunden, die einen eigenen Mehrwegbecher mitbringen. An dieser Kampagne können Kaffee- ausschenkende Unternehmen, von dem Bäcker um die Ecke, über Tankstellen bis hin zu den verschiedenen Franchise Unternehmen der großen Kaffeeketten teilnehmen.
Die Hamburger Bürgerschaft hat am 1.3. 2017 den Senat ersucht, einen Stakeholder-Prozess zur Einführung eines Mehrwegsystems zu koordinieren.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden zwei Wege beschritten:
- Preisnachlass für den eigenen Mehrwegbecher
- Allianz für Mehrweglösungen mit einem KehrwiederBecher für Hamburg
Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Die Sichtbarkeit von leeren Heißgetränkebechern im öffentlichen Raum hat die Diskussion um Littering und die Umweltbewertung von Einwegbechern mit initiiert. Allein in Deutschland werden durch den Konsum von 2,8 Mrd. Heißgetränken in Einwegbechern - davon ca. 1,1 - 1,2 Mrd. im Bereich des 'to go' Konsums - pro Jahr ca. 28.000 Tonnen Abfälle erzeugt. Auch wenn große Teile dieser Menge über kurz oder lang einer Verwertung zugeführt werden, sind damit Umweltauswirkungen verbunden, die eine genauere Betrachtung verdienen. Die wesentlichen identifizierten Umweltherausforderungen in Bezug auf Heißgetränkebecher sind vor allem abfallwirtschaftliche Themen, wie das Littering, und ressourcenwirtschaftliche Fragen durch die kurzzeitige Nutzung von Ressourcen.
Daher wurden im Vorhaben freiwillige und rechtliche Maßnahmen zur Reduktion des Aufkommens an Einweggetränkebechern identifiziert und bewertet. Zur Umsetzung der Maßnahmen wird eine duale Strategie empfohlen, die aus der Bündelung und Verbindung von jeweils mehreren Maßnahmen besteht: Freiwillige Maßnahmen im Rahmen von einer nationalen Branchenvereinbarung, die ökonomische Anreize (wie Preisdifferenzierungen an der Verkaufsstätte durch Bepfandung oder freiwillige Abgaben) umfassen und Kommunikationskampagnen für Kunden und Personal. Um die Umsetzungswahrscheinlichkeit der freiwilligen Maßnahmen zu erhöhen, werden - nicht zuletzt auch auf Basis des EU-Kommissionsvorschlags zur Verringerung von Einwegplastikprodukten - darüber hinaus die Vorbereitung regulatorischer Maßnahmen, wie die verpflichtenden Erhebung von Abgaben auf Deckel und Einwegbecher, die Einführung eines überregionalen Pfandsystems und Kennzeichnungspflichten empfohlen.
Die durchgeführte orientierende Ökobilanz greift die Frage auf, welche Randbedingungen von möglichen Mehrweg-Alternativen erfüllt werden müssen, damit eine Wiedernutzung keine ökologischen Reboundeffekte mit sich bringt.