Aviation contributes approximately 2.5% of global CO2 emissions. When non-CO2 effects are taken into account, its overall climate impact is even higher. To mitigate these emissions, the use of sustainable aviation fuels (SAF) is crucial. SAF, produced from sustainable feedstocks, can significantly reduce life-cycle emissions compared to fossil kerosene. Despite policies promoting SAF uptake, their current share in aviation fuel consumption remains minimal: SAF comprises only about 0.1% of total consumption. This report analyses the reasons behind this limited uptake and identifies necessary changes in the reporting and claiming framework to better incentivise SAF adoption and reporting under the EU Emissions Trading System (EU ETS).
Der EU ETS im Luftverkehr befindet als regionale marktbasierten Maßnahme in einem Spanungsfeld mit der Einführung der globalen marktbasierten Maßnahme CORSIA durch die ICAO. Die EU-Kommission wird dazu im Sommer 2021 einen Vorschlag für eine Richtlinienüberarbeitung vorlegen, der in diesem Spannungsfeld einen Weg für die weitere Entwicklung des EU ETS im Luftverkehr aufzeigen wird, und der bis 2023, dem Auslaufen der derzeitigen Regelungen, zu einer Richtlinienänderung führen soll. Ziel dieses Vorhabens, das auf das laufende Projekt 'Weiterentwicklung des EU ETS im Luftverkehr II' (FKZ 3719425080) aufbauen soll, ist die Untersuchung möglicher politischer Optionen zur Weiterentwicklung des EU ETS vor diesem Hintergrund. Je nach Verhandlungsstand (bei der ICAO zu CORSIA und in der EU zum EU ETS) und auftauchenden Problemfeldern sollen sowohl eigener Empfehlungen entwickelt werden, wie sichergestellt werden kann, dass der Luftverkehr in Europa und global zur Einhaltung der Ziele des Übereinkommens von Paris seinen Teil beiträgt, als auch Vorschläge der EU-Kommission und weiterer relevanter Akteure wissenschaftlich begleitet und analysiert werden.
The European Commission, the European Parliament and the Council agreed on a series of legislative proposals as part of the 'Fit for 55' package, which are intended to align energy and climate policy instruments with the new climate target of reducing emissions by at least 55% compared to 1990 levels by 2030. This factsheet presents key aspects of the agreement on aviation in the framework of the European Emissions Trading Scheme (EU ETS) under Directive 2003/87/EC and the Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA) of the International Civil Aviation Organisation (ICAO) in a condensed form. It further outlines interaction with other ‘Fit for 55’ elements for the use of sustainable fuels in aviation, the Energy Tax Directive and the Renewable Energy Directive.
Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf eine Reihe von Legislativvorschlägen als Teil des "Fit for 55"-Pakets geeinigt, die das energie- und klimapolitische Instrumentarium auf das neue Klimaziel einer Emissionsminderung um mind. 55 % gegenüber 1990 bis 2030 ausrichten sollen. In diesem Factsheet werden zentrale Aspekte der Einigung zum Luftverkehr im Rahmen des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) unter der Richtlinie 2003/87/EC und des Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA) der Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) komprimiert dargestellt sowie die Interkation mit anderen „Fit for 55“-Elementen zum Einsatz von nachhaltigen Treibstoffen im Luftverkehr, die Energiesteuer- und die Erneuerbaren-Richtlinie skizziert.
Nach Artikel 25a (2) der Emissionshandelsrichtlinie (EH-RL) prüft die EU-Kommission nach Vorliegen einer Vereinbarung über eine globale Maßnahme zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen aus dem Luftverkehr, ob - und wenn ja, wie - die EH-RL geändert werden muss. Eine solche Maßnahme wird nun von der ICAO mit CORSIA (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation) ab 2019 schrittweise eingeführt, zunächst zeitlich befristet bis 2035. Ziel ist es, das Wachstum des internationalen Luftverkehrs ab 2021 mittels der Nutzung von Emissionseinheiten CO2-neutral zu gestalten. Die EU-Kommission hat im April 2018 mitgeteilt, CORSIA über die EH-RL zu implementieren, sobald größere Klarheit über Art und Inhalt der von der ICAO zur Anwendung des GMBM verabschiedeten Rechtsinstrumente sowie über die Planungen der anderen ICAO-Mitgliedsstaaten im Hinblick auf die Anwendung des GMBM besteht. Dies soll bis spätestens 2023 geschehen. Es ist daher ein politscher Diskussionsprozess zu erwarten, in dem sich BMU positionieren muss. Die Vorschläge der EU-Kommission und weiterer relevanter Akteure sollen im Rahmen des Vorhabens wissenschaftlich begleitet und analysiert werden. Dies erfolgt beispielsweise durch die Erarbeitung von Stellungnahmen zu durch den Aufraggeber - auch kurzfristig - festzulegenden Themen. Wegen des ad-hoc Beratungscharakters des Vorhabens können detaillierte Forschungsfragen und Methoden des Vorhabens aus heutiger Sicht noch nicht abschließend beschrieben werden. Es ist aber aufgrund der Erfahrungen aus dem Vorgängervorhaben davon auszugehen, dass v.a. Methoden aus Umweltökonomie und Politikwissenschaft zum Einsatz kommen werden. Zudem werden Datenanalysen und Modellierungen von Emissionsszenarien eine wichtige Rolle spielen. Es handelt sich um eine Fortführung des laufenden Projektes 'Weiterentwicklung des EU ETS im Luftverkehr' (FKZ 3717 42 502) über 2019 hinaus.
Der Luftverkehr verursacht neben Kohlendioxid (CO2) weitere Emissionen und atmosphärische Prozesse, wie z. B. die Ozon- und Kondensstreifenzirrenbildung, deren Klimawirkung stark vom Emissionsort (insbesondere Reiseflughöhe) und -zeitpunkt (u.a. Wetterbedingungen) abhängt und somit hochgradig nicht linear zum Kraftstoffverbrauch ist. Obwohl Nicht-CO2-Effekte ca. 2/3 der Klimawirkung der Luftfahrt induzieren, werden sie in bestehenden und aktuell geplanten Emissionshandelssystemen (z.B. EU ETS) bzw. marktbasierten Maßnahmen (MBM, z.B. CORSIA) zur Regulierung von klimawirksamen Luftverkehrsemissionen noch nicht berücksichtigt. Gegenstand dieses Forschungsprojekts ist die Erarbeitung von Konzepten zur Integration dieser Nicht-CO2-Effekte in das EU ETS bzw. CORSIA. Zu diesem Zweck werden zunächst geeignete Klimametriken zur Beurteilung des Zusammenhangs zwischen Nicht-CO2- und CO2-Klimawirkungen analysiert (Teil A). Es wird untersucht, welche Daten Luftfahrzeugbetreiber dafür erfassen müssen und wie nicht vorhandene Daten ggf. durch Schätzdaten ersetzt werden können (Teil B). Anschließend wird die derzeitige Praxis auf den freiwilligen Kohlenstoffmärkten zur Abschätzung der CO2- und Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs dargestellt (Teil C). Der zusätzliche Verwaltungsaufwand zur Überprüfung der Berichterstattung der Nicht-CO2-Effekte wird in Teil D untersucht. Im letzten Schritt werden wesentliche Fragestellungen zur Einbindung von Nicht- CO2-Effekten in das EU ETS bzw. in CORSIA adressiert (Teil E). Die Einbeziehung von Nicht-CO2-Effekten ins EU ETS und CORSIA ist aus klimatologischen Gründen empfehlenswert und (Daten-)technisch möglich, aber mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Behörden und Flugzeugbetreiber verbunden. Die Höhe des resultierenden Mitigationsanreizes sowie des entstehenden Mehraufwands ist dabei stark von der Berechnungsmethodik der CO2- Äquivalente abhängig. So gilt es bei der Wahl des CO2-Äquivalentansatzes zwischen einer einfachen Operationalisierbarkeit und einer hohen Anreizwirkung zur Veränderung der Flugroutenführung und zur Reduzierung der NOx-Emissionsindizes abzuwägen und Fehlanreize, die aufgrund der Nichtlinearität zwischen Nicht-CO2-Effekten und Kraftstoffverbrauch entstehen können, zu vermeiden. Quelle: Forschungsbericht
Dieses Diskussionspapier analysiert, wie eine robuste Bilanzierung unter dem Pariser Übereinkommen so umgesetzt werden könnte, dass eine Doppelzählung zwischen Klimazielen von Staaten unter dem Pariser Übereinkommen und dem "Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation" (CORSIA) der internationalen Zivilluftfahrtorganisation vermieden werden kann. Das Papier richtet sein Augenmerk darauf, wie Gastländer von Klimaschutzprojekten die Nutzung von Klimaschutzzertifikaten unter CORSIA durch sogenannte "adjustments" in "strukturierten Zusammenfassungen" ihrer zweijährigen Berichterstattung unter Artikel 13 des Übereinkommens bilanzieren können. Das Papier kommt zu dem Ergebnis, dass einige Bilanzierungsansätze, die in den internationalen Verhandlungen zu Artikel 6 des Übereinkommens für den Transfer von Emissionsminderungen zwischen Ländern diskutiert werden, in dem speziellen Kontext von CORSIA nicht umgesetzt werden können oder eine Doppelzählung nicht zuverlässig vermeiden. Das Papier identifiziert neun Ansätze für die Bilanzierung von Klimaschutzzertifikaten, die unter CORSIA genutzt werden, durch die Gastländer, und diskutiert jeweils ihre Vor- und Nachteile. Zudem wird analysiert, welche Bilanzierungsoptionen für Länder mit einzelnen Zieljahren im Kontext von CORSIA geeignet sind. Schließlich wird noch analysiert, wie Werte für Global Warming Potentials konsistent unter dem Pariser Übereinkommen und CORSIA verwendet werden können. Die Forschungsergebnisse sind sowohl für die laufenden Verhandlungen unter Artikel 6 als auch für die Verhandlungen zu den strukturierten Zusammenfassungen unter Artikel 13 wichtig. Quelle: Forschungsbericht
Das Vorhaben soll anhand der Erfahrungen aus bisherigen Systemen sowie von vorliegenden wissenschaftlichen Analysen die Vorteile und Schwächen der Nutzung von Emissionsgutschriften (Offsetting) für ausgewählte Sektoren bewerten. Offset-Ansätze sind seit dem Kyoto-Protokoll fester Bestandteil der internationalen Klimaschutzpolitik und werden auch im Übereinkommen von Paris (ÜvP) als Möglichkeit für teilnehmende Staaten benannt, ihre jeweiligen national festgelegten Klimaschutzbeiträge zu erreichen. Auch im internationalen Flugverkehr wird ein Offset-Mechanismus, Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA), implementiert, um die Wachstumsemissionen ab dem Jahr 2020 zu kompensieren. Während im europäischen Emissionshandel nach 2020 derzeit keine weitere Offset-Nutzung vorgesehen ist, kennt die europäische und nationale Klimapolitik andere Offset-Ansätze, so etwa in der Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (UERV), mit der die europäische Richtlinie (EU) 2015/652 umgesetzt wird. Ziel der Forschung ist es, die Geeignetheit von Offset-Ansätzen in bestimmten Sektoren für einen erfolgsversprechenden Einsatz in der Zeit nach 2020 herauszuarbeiten. Geeignet ist ein Offset-Ansatz dabei nur dann, wenn er den Anforderungen des Art. 6 ÜvP genügt, also vor allem zur Ambitionssteigerung der national festgelegten Beiträge (NDC) und zu einer allgemeinen Minderung der weltweiten Emissionen unter dem ÜvP beiträgt. Als Erfolgsbedingungen für geeignete Offset-Ansätze werden hier sowohl äußere Rahmenbedingungen wie auch die Konzeption des Ansatzes selbst verstanden. Auszuwerten sind dabei auch die Schwierigkeiten und Erfolgsbedingungen eines Offsetting.
Der Luftverkehr ist ein Sektor mit einem besonders dynamischen Emissionswachstum. Die Europäische Union hat beim Klimaschutz eine Vorreiterrolle übernommen und den Luftverkehr 2012 in das Europäische Emissionshandelssystem (EU ETS) einbezogen. Zur Unterstützung des internationalen Prozesses für eine globale marktgestützte Maßnahme zur Begrenzung der internationalen Luftverkehrsemissionen unter dem Dach der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) wurde der Umfang des Emissionshandels reduziert. Anstatt alle Flüge, die wie ursprünglich geplant im Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) starten oder landen, abzudecken, werden bis 2023 nur Flüge innerhalb des EWR durch den Emissionshandel abgedeckt. Ziel des Projekts ist es, die Wechselwirkungen zwischen den beiden marktbasierten Maßnahmen zur Bekämpfung der Luftverkehrsemissionen zu untersuchen: dem EU-ETS und Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA). Daher werden mehrere Optionen untersucht, wie die beiden Systeme kombiniert werden können. Während im Prinzip beide Systeme die Emissionen überwachen, unterscheiden sich die MRV-Regeln sowohl auf Verfahrensebene als auch im Detail. Die MRV-Zyklen werden dargestellt und Unterschiede insbesondere hinsichtlich der Emissionsfaktoren für alternative Kraftstoffe bewertet. Da das EU-EHS derzeit nur Flüge innerhalb des EWR abdeckt, wird die Rolle von Nicht-EWR-Operatoren auf diesen Strecken analysiert. Eine Quantifizierung des Umfangs, in dem die beiden marktorientierten Maßnahmen, das EU-ETS und CORSIA, voraussichtlich zum Emissionsziel der EU im Jahr 2030 beitragen werden, wird in die Studie einbezogen, ebenso wie Möglichkeiten zur Förderung des Übergangs durch einen Innovationsfonds für die Luftfahrt. Quelle. Forschungsbericht
Policy-makers at the International Civil Aviation Organization (ICAO) are currently considering the detailed rules of a scheme to address carbon dioxide emissions from international aviation: the Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA). This research project analyses matters that are critical for implementing CORSIA and ensuring that it effectively delivers on its objective of achieving carbon neutral growth. This includes an analysis of the extent to which the current EUC ensure the environmental integrity of CORSIA and how they could be amended in order to enhance environmental integrity; an assessment of the offset credit supply potential under different scenarios for the availability of offset credits for CORSIA; and an analyses what provisions could be adopted and implemented under the Paris Agreement to avoid double counting between CORSIA and nationally determined contributions. Quelle: Forschungsbericht
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