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Internationale Menschenrechtsgerichte

Aktueller Begriff des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Aktueller Begriff Internationale Menschenrechtsgerichte Die Möglichkeiten zur gerichtlichen Geltendmachung von Menschenrechten sind im internationalen Vergleich unterschiedlich stark ausgeprägt. Mehrere Gerichtshöfe für Menschenrechte wachen über die Einhaltung von regionalen Menschenrechtsabkommen, doch nicht in allen Regionen der Welt existiert ein Menschenrechtsgerichtshof. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Der Menschenrechtsschutz in Europa ist eines der Hauptziele des Europarates, der ältesten zwi- schenstaatlichen politischen Organisation Europas. Eine seiner wichtigsten Konventionen ist die Europäische Konvention zum Schutze von Menschenrechten und Grundfreiheiten (EMRK) von 1950 mit ihren Zusatzprotokollen. Als Institution des Europarates und eines der Durchset- zungsorgane der EMRK wurde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg 1959 gegründet. Das Beschwerdeverfahren vor dem EGMR wird als das effektivste in- ternationale System für den Schutz der Menschenrechte bezeichnet. Die Europäische Menschen- rechtskonvention sieht sowohl die Staatenbeschwerde (Art. 33 EMRK) als auch die Individualbe- schwerde (Art. 34 EMRK) als Rechtsschutzverfahren vor. Gegenstand des Verfahrens ist jeweils die Verletzung eines in der EMRK oder ihren Zusatzprotokollen gewährleisteten Rechts (Art. 32 EMRK). Über die Umsetzung der Urteile des EGMR wacht das Ministerkomitee des Europarats. Für Einzelpersonen besteht der Rechtsschutz beim EGMR erst nach Erschöpfung des innerstaatli- chen Instanzenwegs (Art. 35 EMRK). Mit seinem Beitritt zur EMRK unterwirft sich ein Staat auto- matisch der umfassenden Rechtsprechungsgewalt des EGMR. 47 Staaten haben die EMRK bis heute ratifiziert. 47 Richterinnen und Richter aus allen Vertragsparteien gehören gegenwärtig dem Gerichtshof an. Ein Richter des EGMR wird für sechs Jahre gewählt (Art. 23 EMRK), er agiert aber nicht als Repräsentant seines Staates. Die Arbeit des Gerichtshofes erfolgt in Ausschüssen, die sich aus drei Richtern zusammensetzen, in Kammern mit sieben sowie in einer Großen Kammer mit 17 Richtern (Art. 27 EMRK). Ab dem 1. Juli 2009 können über Beschwerden aus Staaten, die dem zugestimmt haben, auch Einzelrichter entscheiden. Deutschland hat eine entsprechende Er- klärung bereits abgegeben. Als letzte Instanz in Menschenrechtsfragen ist der EGMR eine wichtige Anlaufstelle für europäische Bürgerinnen und Bürger. Angesichts der zunehmenden Anzahl von Beschwerden stößt der Gerichtshof immer mehr an seine Grenzen. Die Sicherstellung der Effi- zienz des EGMR und einer angemessenen Verfahrensdauer ist Gegenstand aktueller Reformbe- mühungen. Interamerikanischer Gerichtshof für Menschenrechte Der Menschenrechtsschutz in Nord- und Südamerika ist eine der Aufgaben der Organisation der Amerikanischen Staaten (OAS). Dieses regionale Bündnis vereint alle 35 unabhängigen Staaten Nord- und Südamerikas. Die Regierung Kubas ist seit 1962 von den Aktivitäten der OAS ausge- schlossen. Die Interamerikanische Konvention der Menschenrechte (AMRK) von 1969 ist gegen- wärtig für 24 der 35 OAS-Mitgliedsländer rechtsverbindlich. Die USA, Kanada und einige Staaten der Karibik zählen nicht darunter. Als Durchsetzungsorgane sieht die Konvention die Interamerika- nische Kommission für Menschenrechte und den 1979 gegründeten Interamerikanischen Ge- richtshof für Menschenrechte mit Sitz in San José / Costa Rica vor. Der Gerichtshof verfügt hin- sichtlich der Festlegung der Rechtsfolgen im Falle einer Konventionsverletzung über erheblich Nr. 50/09 (23. Juni 2009) ________________________________________________________________________________________________ Das Dokument gibt nicht notwendigerweise die Auffassung des Deutschen Bundestages oder seiner Verwaltung wieder und ist urheberrechtlich geschützt. Eine Verwertung bedarf der Zustimmung durch die Leitung der Abteilung W.[.. next page ..]-2- weitergehende Befugnisse als der EGMR, indem er u.a. innerstaatliche Gesetze für unwirksam erklären und Gerichtsentscheidungen aufheben kann (vgl. Art. 63 AMRK). Voraussetzung seiner Anrufung ist allerdings, dass sich die Vertragsstaaten der Konvention der Rechtsprechungsgewalt des Gerichts unterworfen haben (Art. 62 AMRK). Eine solche Unterwerfung erfolgte bisher sei- tens 21 der 24 Vertragsstaaten. Zudem bleibt der Zugang zum Interamerikanischen Menschen- rechtsgerichtshof für Einzelpersonen verwehrt. Nur die Vertragsstaaten der AMRK und die Kom- mission für Menschenrechte haben das Recht, dem Gerichtshof einen Fall vorzulegen (Art. 61 AMRK). Gegenstand eines Verfahrens ist dann die Auslegung der AMRK und anderer Verträge, die den Schutz von Menschenrechten betreffen (Art. 64 AMRK). Die sieben von den Vertragsstaa- ten der AMRK auf der Generalversammlung der OAS gewählten Richterinnen und Richter bearbei- ten die eingehenden Beschwerden (Art. 52f. AMRK). Auch sie agieren während ihrer sechsjähri- gen Amtzeit unabhängig von den Interessen ihres Herkunftslandes (vgl. Art. 54, 71 AMRK). Afrikanischer Gerichtshof der Menschenrechte und Rechte der Völker In Afrika hat sich die Afrikanische Union (AU) für eine regionale Menschenrechtskonvention einge- setzt. Die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker (AfrMRK) aus dem Jahr 1981 - in Kraft seit 1986 - gewährleistet von allen Menschenrechtsverträgen die größte Bandbreite an Rechten. Sie umfasst nicht nur die klassischen Freiheitsrechte, sondern auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie einige Kollektivrechte. Deren Einhaltung überwacht die Afrika- nische Kommission für Menschenrechte als Konventionsorgan. Das 1998 beschlossene Zusatz- protokoll zur AfrMRK über die Errichtung eines Afrikanischen Gerichtshofs der Menschenrechte und Rechte der Völker trat aufgrund des zögerlichen Ratifizierungsprozesses erst sechs Jahre später in Kraft. Derzeit sind 24 der 53 Mitglieder der AU Vertragsparteien dieses Zusatzprotokolls. Vor dem Gerichtshof kann neben der AfrMRK und deren Zusatzprotokolle auch jede sonstige menschenrechtliche Rechtsgrundlage thematisiert werden (Art. 7 Zusatzprotokolls). Vorlagebefugt sind grundsätzlich nur die Kommission, die Mitgliedsstaaten und zwischenstaatliche Organisatio- nen (Art. 5 AfrMRK). Für die Vorlagebefugnis von Einzelpersonen und Nichtregierungsorganisatio- nen bedarf es einmalig einer ausdrücklichen Anerkennung der Zuständigkeit des Gerichtsho- fes durch den betreffenden Vertragsstaat (Art. 34 i.V.m. Art. 5 AfrMRK). Wie bei den vorgenannten regionalen Menschenrechtsgerichtshöfen wird das Richterkollegium des Afrikanischen Menschen- rechtsgerichtshofes für eine sechsjährige Amtsdauer gewählt (Art. 15 AfrMRK). Ein Richter darf aber - anders als nach europäischem und interamerikanischem Recht - über Fälle seines Her- kunftslandes nicht entscheiden (Art. 22 AfrMRK). Mit der Wahl der ersten elf Richterinnen und Richter im Jahr 2006 und der Festlegung des Sitzes in Arusha / Tansania im Jahr 2007 sind wich- tige Schritte getan. Bis heute hat der Afrikanische Menschenrechtsgerichtshof jedoch über keine Klage entschieden. Vor allem aufgrund finanzieller Defizite und der geplanten Zusammenlegung mit dem Afrikanischen Gerichtshof, der für Streitigkeiten über Auslegungsfragen von Verträgen der AU zuständig ist, war eine Arbeitsaufnahme bislang nicht realisierbar. Der 2004 vom Rat der Arabischen Liga verabschiedeten und 2008 in Kraft getretenen Arabischen Charta der Menschenrechte fehlt nach wie vor ein effektives System zur Durchsetzung der Men- schenrechte. So ist in der Charta die Geltendmachung von Menschenrechtsverletzungen ebenso wenig vorgesehen wie die Einrichtung eines Menschenrechtsgerichtshofs. Eine Reihe der wichtigsten Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen sehen Indi- vidualbeschwerden vor. Beispielsweise können Verletzungen des Internationalen Paktes über bür- gerliche und politische Rechte vor dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen gerügt werden (vgl. 1. Zusatzprotokoll zum Pakt). Quellen und Literatur: - Homepage des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: http://www.echr.coe.int/echr/. - 50 Jahre Europäischer Gerichtshof der Menschenrechte, abrufbar unter: http://www.humanrights.ch/home/de/In- strumente/Nachrichten/Europarat/idart_6643-content.html?search=1 (Stand: 11.06.2009). - Kempen/Hillgruber, Völkerrecht, München 2007, S. 316-323. - Homepage des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte: http://www.corteidh.or.cr/. - Glienicke, Frank, Regionaler Menschenrechtsschutz in Asien, Menschenrechtsmagazin Heft 3/2007, S. 323-331. - African International Courts and Tribunals Website: http://www.aict-ctia.org/courts_conti/achpr/achpr_home.html. - Wachira, George Mukundi, African Court on Human and Peoples’ Rights: Ten Years on and still no Justice, abrufbar unter: http://www.unhcr.org/refworld/pdfid/48e4763c2.pdf (Stand: 10.06.2009). - Al-Midani, Mohammed Amin, Arab Charter on Human Rights 2004, Boston University International Law Journal, Heft 24/2006, S. 147-164. Verfasserinnen: MRn Dr. Ursula Bell / gepr. RKn Teresa Großmann, Fachbereich WD 2, Auswär- tiges, Völkerrecht, Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidi- gung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Mechanismen und Schwellenwerte für die Auswirkungen von Fungiziden auf mikrobielle Gemeinschaften und den Abbau organischen Materials

In der ersten Projektphase untersuchten wir die Auswirkungen von Fungiziden auf den Abbau organischen Materials in Bächen und fanden, dass der Fungizid-Toxizitätsgradient mit Änderungen in mikrobiellen Gemeinschaften und einem Rückgang des mikrobiellen Abbaus organischer Substanz assoziiert war. In der zweiten Projektphase werden die Wirkmechanismen von Fungiziden auf mikrobielle Gemeinschaften und die mögliche Effektfortpflanzung auf den Abbau organischen Materials näher beleuchtet. Darüber hinaus werden wir versuchen die Unterschiede in den Effektschwellen zwischen Felduntersuchungen und den wenigen Studien unter Laborbedingungen zu erklären. Im ersten Arbeitspaket werden die Wirkmechanismen von Fungiziden auf den mikrobiellen Blattabbau genauer betrachtet. Das Experiment setzt freilandrelevante Bedingungen ein wie wiederholte Schadstoffexposition, Fraßdruck durch wirbellose Zersetzer und mehrere Zyklen von mikrobieller Besiedelung und Zersetzung. Dieses Experiment wird an 6 Orten weltweit mit ortstypischen wirbellosen Zersetzern und Blättern (Konsortium von Labors aus Australien, Kanada, Deutschland, Dänemark, Costa Rica und Schweden) durchgeführt und verwendet eine Expositionsmuster mit Mischungen aus einer globalen Analyse von Fungizidkonzentrationen in Oberflächenwassern. Die gemessenen Endpunkte umfassen die Blattabbaurate, das Wachstum der Wirbellosen und die Zusammensetzung der mikrobiellen Gemeinschaft sowie deren Biomasse. Wir werden Effektschwellen für Fungizide ableiten und hypothetisieren, dass die Effekte über die Zeit kumulieren, und dass dies Unterschiede in den Effektschwellen von Labor- und Feldstudien erklären kann. Das zweite Arbeitspaket zielt darauf ab, die mögliche Kausalität des Zusammenhangs zwischen Fungizid-Toxizität und Veränderungen der mikrobiellen Gemeinschaften sowie dem Abbau organischen Materials näher zu untersuchen. Dabei wird eine Feldstudie in jeweils 6 Bächen mit hoher und niedriger Fungizidbelastung durchgeführt, in denen eine relativ unbelasteten Probestelle stromaufwärts (am Waldrand) und eine stromabwärts gelegene Probestelle ausgewählt werden (d.h. insgesamt 24 Stellen). Die Feldstudie umfasst den Zeitraum vor dem Fungizideinsatz bis zum Zeitraum mit dem höchsten Fungizideinsatz und beinhaltet den Vergleich der mikrobiellen Gemeinschaften und des mikrobiellen Abbaus zwischen Bachabschnitten stromaufwärts und stromabwärts. Blatttaschen die in relativ unbelasteten und belasteten Abschnitten mikrobiell besiedelt wurden werden eingesetzt, um (1) Unterschiede in der Zusammensetzung der mikrobiellen Gemeinschaften und im Blattabbau und deren Beziehung zum Fungizid-Anwendungszeitraum und zur Fungizidbelastung zu identifizieren, und (2) die Auswirkungen der Fungizidbelastung auf die mikrobielle Besiedelung zu untersuchen. Insgesamt wird dieses Folgeprojekt mechanistische Erklärungen liefern sowie weitere Belege für die Kausalität von Fungizid-Toxizität und ökologischen Endpunkten.

Muster und Ursachen der Diversität tropischer Nachtfalter in einem Höhengradienten in Costa Rica

In komplexen Ökosystemen wie tropischen Regenwäldern bietet die Analyse von Umweltgradienten, insbesondere Höhengradienten, die beste Möglichkeit, Muster und Ursachen der Diversität sehr artenreicher Organismengruppen zu verstehen. Die Nachtfalterfamilie Geometridae hat sich als Modellgruppe unter anderem in Untersuchungen in Ecuador sehr bewährt. Nun soll im Rahmen eines renommierten internationalen Projektes (ALAS) in Costa Rica eine neue Studie durchgeführt werden. Hier besteht die weltweit einmalige Möglichkeit, die Diversität der Geometridae entlang eines mehr als 2600 m umfassenden Höhengradienten zu untersuchen und mit anderen Arthropodengruppen sowie Parametern der Vegetation und des Klimas zu korrelieren. Dabei sollen die für Artenreichtum und Artenturnover verantwortlichen Umweltparameter gefunden werden. Messungen der Körpertemperaturen sollen klären, ob es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der niedrigen Flugtemperatur von Geometriden und ihrer Höhenverbreitung gibt. Zuchten und Fraßexperimente werden zusätzlich wichtige Ergebnisse zur Frage der Spezialisierung tropischer herbivorer Insekten erbringen.

Bekämpfung von Meeresmüll in der Karibik (PROMAR) - Förderung von Kreislaufwirtschaftslösungen in der Dominikanischen Republik, Costa Rica, Kolumbien, den Britischen Jungferninseln, Guyana, Suriname, Saint Kitts & Nevis und Trinidad & Tobago

Agraroekologische Bewertung aktueller Landnutzungssysteme Costa Rica

Landschaftsoekologische Bewertung der aktuellen Landnutzungssysteme auf der Basis der agrarklimatologischen Hauptkomponenten zur Erarbeitung alternativer Nutzungs- und Handlungsstrategien.

Ökohydrologische Rückkopplung des tropischen Boden-Pflanzen-Atmosphäre Kontinuums

Die Auswirkungen von Klimavariabilität und Landbedeckungsänderungen auf die Vernetzung im Boden-Pflanzen-Atmosphären-Kontinuum (SPAC) und auf die ökohydrologische Wasserspeicherung und -verteilung sind nur unzureichend bekannt. Dieses begrenzte Verständnis ist das Ergebnis komplizierter Messungen und ungeeigneter Modellierungstechniken. Dies gilt insbesondere für die komplexen klimatischen und landschaftlichen Gegebenheiten Costa Ricas und ähnlicher tropischer Entwicklungsregionen, die unter dem akuten Druck des globalen Wandels stehen. Wir wollen diese Wissenslücke beheben, indem wir einen gekoppelten, tracergestützten atmosphärisch-ökohydrologischen Modellierungsrahmen entwickeln, um zu bewerten, wie sich veränderte klimatische Bedingungen, Feuchtigkeitsquellen und Landbedeckungsänderungen auf die hydrologische Reaktion in Form von Verdunstungs-, Transpirations- und Abflussflüssen sowie auf die Grundwasserneubildung in einem großen, strategisch wichtigen Einzugsgebiet in Costa Rica auswirken (was Untersuchungen auf mehreren Ebenen ermöglicht). Dieses Projekt zielt darauf ab, zu verstehen, wie klimatische Variabilität und Veränderungen der Landbedeckung die ökohydrologische Wasserverteilung im SPAC beeinflussen und wie sich Prozesse auf lokaler Ebene auf größere Skalen in tropischen Regionen auswirken können. Das vorgestellte neuartige gekoppelte Modellsystem wird die Quantifizierung großräumiger, historischer Landbedeckungsveränderungen und ihre Auswirkungen auf die Wasserverteilung in einem tropischen Testeinzugsgebiet ermöglichen, das über eine Vielzahl bereits vorhandener hydrometeorologischer und Isotopendaten verfügt. Konkret werden wir uns mit den folgenden zwei Forschungsfragen befassen, die sich direkt auf zwei Arbeitsabschnitte beziehen: i) Können wir die ökohydrologische Aufteilung und die Rückkopplungen in einem großen (>1000km2) feuchten tropischen Einzugsgebiet mit Hilfe von Isotopenmessungen innerhalb eines gekoppelten, prozessbasierten ökohydrologischen und regionalen Klimamodellierungsrahmens besser charakterisieren und quantifizieren? ii) Wie werden sich Veränderungen der Landbedeckung (z.B. von Tieflandwäldern zu Ananas-Monokulturen) auf die ökohydrologische Aufteilung auswirken, und wie wird dies die Niederschlagsmuster, die Temperatur, den rückgeführten Feuchtigkeitstransport und die Wasserverfügbarkeit in den feuchten Tropen beeinflussen? Dieses Projekt, das gemeinsam von einem international renommierten Team geleitet wird, hat das Potenzial, unser Wissen darüber zu erweitern, wie das SPAC auf hydrologische Extremsituationen in den feuchten Tropen Zentralamerikas reagiert, um die Resilienz und Regenerationsfähigkeit von Wasserressourcensystemen auf Stressfaktoren wie Dürren zu bewerten.

Waldlücken- und Wuchsdynamik der Baumarten tropischer Bergregenwälder in Süd-Ecuador und Costa Rica

Der hochdiverse tropische Regenwald weist eine Fülle verschiedener struktureller Parameter auf, die sich je nach Exposition und Meereshöhe graduell oder abrupt ändern. Schichtung, Bestandesarchitektur, Lebensformenanteile (Palmen, Baumfarne, Hochstauden, Epiphyten etc.), Diversitätsgrößen, Durchwurzelung, Nähr- und Spurenelementverteilung ändern sich entlang von Höhengradienten oder auch entsprechend unterschiedlicher Störungsregime. Beispiele dieser Kenngrößen und ihrer Funktion sollen erfasst werden und insbesondere mit dem Auftreten der Baumlücken verknüpft werden. Baumlücken ('gaps') spielen für die Regeneration und damit Erhaltung der hohen Biodiversität und heterogenen Bestandesstruktur in Primärwäldern eine entscheidende Rolle. Wahrscheinlich lässt sich in Primärwäldern ein großer Teil der für jede Art wesentlichen Kennfaktoren, wie Regenerationsdynamik, Keimung, Jungwuchs, Alterspyramide, Zuwachsraten, etc. aus der Baumlückendynamik ableiten. Für Bergregenwälder muß dies allerdings erst noch aufgezeigt werden. Die Einbeziehung verschiedener Störungsursachen rezenter Baumfallücken gibt Hinweise auf mögliche Entwicklungsrichtungen der Waldlücken, also auch auf ihre mögliche weitere Sukzession. Je nach Artenzahl an vorkommenden Baumarten sind vergleichende Untersuchungstransekte notwendig, die in Ecuador einerseits, in Costa Rica andererseits zur Verfügung stehen und damit ideale Vergleichsmöglichkeiten bieten.

Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel, NWG (3): ReValueD - Reststoffverwertung für bio-basierte Produkte in Entwicklungsländern: Schließung der Lücke zwischen technischem Wissen und sozioökonomischen Realitäten

Morphologisch-anatomische Eigenschaften und Diversität der Pteridophytenflora entlang eines Höhentransektes in Costa Rica

Zur Untersuchung von morphologisch-anatomischen Eigenschaften sollen detaillierte Untersuchungen auf 150-3200 m in Bergregenwäldern in Costa Rica durchgeführt werden. Zur Erfassung der Verbreitung von Pteridophytengemeinschaften werden entlang eines Höhentransektes in Abständen von 100 Höhenmetern in unterschiedlichen Habitaten (zonale Wälder, Bachschluchten, Gratlagen, offene Standorte) insgesamt 200 Aufnahmen von 20 x 20 m2 erstellt, in denen die Pteriodphytenindividuen und Deckung, Substrat und das strukturelle Vegetationsbild aufgenommen wird. Die mikroklimatische Differenzierung wird durch Messung der Luftfeuchte und Temperatur in vier Höhenstufen in den unterschiedlichen Habitaten charakterisiert. Die morphologisch-anatomischen Eigenschaften der gefundenen Pteridophytenarten werden bei der Feldarbeit sowie anschließend durch Arbeit an dem gesammelten Herbarmaterial erfasst. Die Zusammensetzung der Pteridophytengesellschaften und ihre ökologischen Ansprüche sollen in Relation zu den abiotischen Faktoren sowie in Bezug auf die morphologisch-anatomischen Eigenschaften der Arten analysiert und mit bereits existierenden Transektuntersuchungen in Bolivien und Borneo verglichen werden.

Die Rolle vegetativer Verjüngung in anthropogen beeinflussten neotropischen Wäldern und deren Wuchsdynamik, Nutzungspotential und Bewirtschaftungsaussichten

In naher Zukunft wird der Holzbedarf in den Tropen vor allem aus bereits genutzten Naturwäldern sowie aus Sekundärwäldern nach landwirtschaftlicher Nutzung gedeckt werden müssen. Sukzessionsdynamische Prozesse im Hinblick auf die Rolle vegetativer Verjüngung sowie die Wuchsdynamik und das Nutzungspotential dieser anthropogen beeinflussten Wälder ist bislang nur unzureichend untersucht worden. Anhand unausgewerteter Datensätze aus Paraguay, Venezuela und Costa Rica konnte gezeigt werden, dass neben Kernwüchsen, vegetative Verjüngung in Form von Wurzelbrut und Stockausschlägen eine bedeutende Rolle bei der Wiederbewaldung spielt. Mit Hilfe der prozessorientierten Waldwachstumsmodelle FORMIND2.0 und FORMIX3-Q wurde die Wuchsdynamik, das Nutzungspotential und die Artenzusammensetzung von genutzten Naturwäldern und Sekundärwäldern bei unterschiedlichen Nutzungszyklen und Nutzungsmethoden unter fragmentierten und nicht-fragmentierten Bedingungen dargestellt. Nur bei bestandesschonenden Nutzungen und einer Verlängerung der Nutzungszyklen auf 60 Jahre wären nachhaltige Holzerträge zu erwarten. Die simulierten Sekundärwälder akkumulieren nur geringe nutzbare Volumina in überschaubaren Zeiträumen, so dass waldbauliche Pflegemaßnahmenzur Ertragssteigerung erforderlich wären. Die Waldmodellierungsprojekte wurden zusammen mit Dr. habil. Andreas Huth und Dr. Peter Köhler von der Universität Kassel durchgeführt. Im Rahmen eines Forschungsaufenthaltes auf Barro Colorado Island, Panama, wurden wichtige Referenzdaten und Zusatzinformationen für die genannten Projekte gesammelt. Anhand von Fallbeispielen wurde in zwei Übersichtsartikeln der Frage nachgegangen, unter welchen ökologischen, waldbaulichen, forstpolitischen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen genutzte Naturwälder und Sekundärwälder nachhaltig bewirtschaftet werden können. Forschungsaufenthalte in Venezuela /Universidad de Los Andes, Merida; Forstreserven der westlichen Llanos) und Costa Rica (Centro Agronomico Tropical de Investigacion e Ensenanza; GTZ-COSEFORMA in der Region Huetar Norte) dienten der Sammlung von Informationen zu den genannten Übersichtsartikeln.

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