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Similar terms

s/cracking/fracking/gi

Rückhaltung und Löslichkeit dosisrelevanter Radionuklide unter den reduzierenden Nahfeldbedingungen eines Endlagers im Ton- oder Kristallingestein, Teilprojekt D

Laboratory Investigation of Fracture Behavior and Roughness Evolution in Simulated Hydraulic Shear Stimulation for Enhanced Geothermal Systems (EGS)

Enhanced Geothermal Systems (EGS) utilize artificially induced fracture networks to enable fluid circulation and heat extraction from high-temperature, low-permeability geological formations. Unlike conventional hydraulic fracturing in the hydrocarbon industry—which commonly employs proppants to keep fractures open—EGS stimulation primarily relies on hydraulic shear stimulation. This technique leverages the self-propping behavior of pre-existing fractures, eliminating the need for proppants. To replicate hydraulic shear stimulation in a controlled laboratory setting, we conducted shear-flow experiments on various fracture types, including shear fractures, tensile fractures, and saw-cut fractures. Most previous studies have focused on tensile and saw-cut fractures, typically treating them as idealized representations of smooth or rough fracture surfaces. However, shear fractures—due to their naturally formed characteristics—offer a more realistic simulation of in-situ conditions and better represent pre-existing fractures in the field. To evaluate fracture surface roughness, we employed a 3D laser scanner. The digitized surface data, captured both before and after the shear-flow tests, were recorded in .CSV files for subsequent analysis.

Fracking zur Schiefergasförderung in Deutschland - eine energie- und umweltfachliche Einschätzung

Mit Blick auf die zwischenzeitlich hohen Gaspreise und die Debatten zur Diversifizierung der Energieabhängigkeiten, Resilienz bei der Versorgungssicherheit und mehr Unabhängigkeit scheinen die nationalen Schiefergasreserven verlockend. Das Umweltbundesamt begleitet die Debatte zu Fracking seit Jahren und ist per Gesetz in der Expertenkommission Fracking vertreten. Unserer aktuellen Einschätzung nach ist die Schiefergasförderung in Deutschland weder notwendig, noch kann sie kurzfristig zur Vermeidung von Gasmangellagen und signifikanten Preissignalen beitragen. Darüber hinaus hat sie als fossile Technik keine mittel- und langfristige Perspektive in einer treibhausgasneutralen Energieversorgung. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Unkonventionelle Förderung heimischer Erdgasvorkommen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Liste von Arbeitsgruppen, Gremien, sowie andersartig organisierten Gruppen innerhalb des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, die sich seit Beginn der 20. Legislaturperiode mit der Möglichkeit der unkonventionellen Förderung von heimischen Erdgasvorkommen ("Fracking") befassen. - Eine Liste von Treffen, Sitzungen, oder anderen Besprechungen innerhalb des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, die sich seit Beginn der 20. Legislaturperiode mit der Möglichkeit der unkonventionellen Förderung von heimischen Erdgasvorkommen ("Fracking") befassen, sowie Teilnehmer*innenlisten und Protokolle aus diesen Treffen. - Eine Liste von Arbeitsgruppen, Gremien, sowie andersartig organisierten Gruppen innerhalb des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, die sich seit Beginn der 20. Legislaturperiode mit der Möglichkeit befassen, das Verbot von unkonventioneller Gasförderung ("Fracking") zu überdenken, auszusetzen oder anzupassen. - Dokumente (wie z.B. Berichte, Protokolle, Studien oder Handouts), die eine Auseinandersetzung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz innerhalb der 20. Legislaturperiode mit dem Thema Förderung von unkonventionellem Gas und Fracking betreffen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Fracking Komission

1. Welche Zuständigkeit(en) hat das BMU für die Expertenkomission Fracking? Welche Aufgaben entspringen hieraus? Und von welchen Teilen/Abteilungen des BMU werden diese wahr genommen? 2. Umfasst die Zuständigkeit des BMU auch Aufsichts- oder Beratungstätigkeit gegenüber der Kommission. Auf welcher rechtlichen Basis erfoögt diese? 3. Welche Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden oder wurden vom BMU für oder auf Veranlassung der Expertenkommision Fracking erbracht?

Stellungnahmen zum Fracking-Gesetz

Alle Stellungnahmen von Verbänden, Fachkreisen und Sachverständigen entsprechend §47 Abs. 3 GGO zu folgendem Gesetz: - Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie vom 04. August 2016. Ich bitte um eine Übersendung in elektronischer Form. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Unkonventionelle Förderung heimischer Erdgasvorkommen

- Eine Liste von Arbeitsgruppen, Gremien, sowie andersartig organisierten Gruppen innerhalb des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz, die sich seit Beginn der 20. Legislaturperiode mit der Möglichkeit der unkonventionellen Förderung von heimischen Erdgasvorkommen ("Fracking") befassen. - Eine Liste von Treffen, Sitzungen, oder anderen Besprechungen innerhalb des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz, die sich seit Beginn der 20. Legislaturperiode mit der Möglichkeit der unkonventionellen Förderung von heimischen Erdgasvorkommen ("Fracking") befassen, sowie Teilnehmer*innenlisten und Protokolle aus diesen Treffen. - Eine Liste von Arbeitsgruppen, Gremien, sowie andersartig organisierten Gruppen innerhalb des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz, die sich seit Beginn der 20. Legislaturperiode mit der Möglichkeit befassen, das Verbot von unkonventioneller Gasförderung ("Fracking") zu überdenken, auszusetzen oder anzupassen. - Dokumente (wie z.B. Berichte, Protokolle, Studien oder Handouts), die eine Auseinandersetzung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz innerhalb der 20. Legislaturperiode mit dem Thema Förderung von unkonventionellem Gas und Fracking betreffen.

Stellungnahmen und Treffen zum Thema unkonventionelle Förderung heimischer Gasvorkommen

- Eine Liste von Treffen, Sitzungen, Besprechungen von Vetreter*innen des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz mit Vertreter*innen von Unternehmen und Verbänden, die die Möglichkeit der unkonventionellen Förderung heimischer Gasvorkommen ("Fracking") zum Thema hatten (seit Beginn der 20. Legislaturperiode) - Dokumente (wie zum Beispiel Protokolle oder E-Mails), die Stellungnahmen von Unternehmen und Verbänden zum Thema der unkonventionellen Förderung heimischer Gasvorkommen ("Fracking") gegenüber dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz oder Vertreter*innen des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz innerhalb der 20. Legislaturperiode dokumentieren.

Stellungnahmen und Treffen zum Thema unkonventionelle Förderung heimischer Gasvorkommen

- Eine Liste von Treffen, Sitzungen, Besprechungen von Vetreter*innen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz mit Vertreter*innen von Unternehmen und Verbänden, die die Möglichkeit der unkonventionellen Förderung heimischer Gasvorkommen ("Fracking") zum Thema hatten (seit Beginn der 20. Legislaturperiode) - Dokumente (wie zum Beispiel Protokolle oder E-Mails), die Stellungnahmen von Unternehmen und Verbänden zum Thema der unkonventionellen Förderung heimischer Gasvorkommen ("Fracking") gegenüber dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz oder Vertreter*innen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz innerhalb der 20. Legislaturperiode dokumentieren.

Frackingverbot und LNG-Gas

Mit dem Bau von Terminals zur Anlandung von LNG-Gas besteht die Möglichkeit, dass mittels konventionellem und unkonventionellem Fracking gewonnene Stoffe den Weg nach Deutschland finden. Gleichzeitig gibt es eine Verbot von Fracking in Deutschland. Hieraus ergeben sich folgende Fragen zu denen ich gemäß Umweltinformationsfreiheitsgesetz und Informationsfreiheitsgesetz um Antworten bitte: 1. Ist ausgeschlossen, dass über die geplanten Terminals in Wilhelmshaven und Stade, aber auch über Terminals in den Niederlanden, so genanntes Fracking-Gas nach Deutschland eingeführt wird? 2. Wenn ja, wie ist dies ausgeschlossen? 3. Wenn nein, wie wird dies gerechtfertigt?

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