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Die Berliner Wälder und Forsten sind aufgrund ihrer vielfältigen Funktionen einem starken Nutzungsdruck ausgesetzt. Dabei steht die Bedeutung des Waldes für die Erholung an erster Stelle. Der Wald erfüllt Schutz- und Ausgleichsfunktionen für Wasser, Boden und Klima und ist Lebensraum für Tiere und Pflanzen. In Berlin spielt die wirtschaftliche Bedeutung des Waldes eine nachgeordnete Rolle. Fast 20 % des Berliner Stadtgebietes sind mit Wald bedeckt. Damit verfügt Berlin im Vergleich zu Hamburg und München, die einen Waldanteil von 5,7 bzw. 5,1 % aufweisen, über einen sehr hohen Anteil an Wald. Wald ist ein komplexes, ökologisches System, dessen Wirkungszusammenhänge bis heute nur unzureichend bekannt sind. Abhängig von den vorherrschenden Boden- und Klimaverhältnissen bilden sich die entsprechenden Kraut- und Strauchschichten sowie eine entsprechende Fauna aus. Die Wälder in Berlin sind nahezu vollständig künstlich begründet. Die Flächen sind geprägt durch eine mehrhundertjährige forstliche Bewirtschaftung und die Funktionen, die der ballungsraumnahe Wald heute erfüllt. In Abhängigkeit von Bestockungszuständen und Maßnahmen haben sie sich im Laufe des letzten Jahrhunderts sehr unterschiedlich entwickelt. Auf einem überwiegenden Teil der Flächen finden sich noch Reinbestände, in vielen Fällen hat sich jedoch durch die entsprechenden Pflegemaßnahmen wieder ein der naturnahen Vegetation sich nähernder Zustand entwickelt. Der Karte 05.02 (Vegetation) sind die auf den heutigen Standortverhältnissen vorkommenden natürlichen Waldgesellschaften zu entnehmen. Die vorliegende Forstbetriebskarte gibt dagegen den aktuellen Zustand des Waldes wieder. Mit der Verabschiedung des Landeswaldgesetzes (LWaldG) 1979 wurde die gesamte Waldfläche des damaligen West-Berlin zum Schutz- und Erholungswald erklärt, die Erholungsfunktion erhielt Vorrang vor der Holzproduktion. Damit hat Berlin einen in der Bundesrepublik einmaligen Weg eingeschlagen, der der besonderen Situation der damals noch von einer Mauer umgebenen Stadt Rechnung trug. Im damaligen Ost-Berlin waren die Vorgaben für die forstwirtschaftliche Nutzung des Waldes zwar strenger. Auch hier wurde jedoch entgegen den im übrigen Gebiet der DDR üblichen Verfahren mit verringerten Kahlschlagsgrößen und Nutzungsmengen gearbeitet. Seit der Vereinigung der beiden Forstverwaltungen 1990 gilt das Landeswaldgesetz für die gesamte Stadt. Das Ziel der naturnahen und standortgerechten Waldbewirtschaftung wurde in den neuen Waldbaurichtlinien von 1992 konkretisiert. Erklärtes Ziel dieser Waldbaurichtlinien ist es, den Berliner Wald nach und nach auf der gesamten Fläche zu einem naturnahen Wald aus standortgerechten, naturraumtypischen heimischen Baum- und Straucharten zu entwickeln. Damit wurde die nachhaltige Forstwirtschaft um wesentliche Aspekte des Natur- und Artenschutzes sowie der Natürlichkeit und des Strukturreichtums erweitert. Gesundheitszustand des Waldes Seit Mitte der achtziger Jahre wurden Entwicklungsprozesse offenbar, die für die langfristige Stabilität von Wäldern als ernsthafte Bedrohung erkannt wurden. Sich im Bestand und Boden akkumulierende Immissionen insbesondere von Schwefeldioxid (SO 2 ) und Stickoxide (NO x ) führten zu Bodenversauerung, Nadelschädigungen und zum großflächigen Absterben gefährdeter Waldbestände. Die komplexen Sachverhalte und Zusammenhänge erlangten unter der Überschrift „Waldsterben“ globale Aufmerksamkeit. Die Waldzustandserhebung dokumentiert die Waldgesundheit in einem bundesweit einheitlichen Verfahren. In Berlin wird die Waldzustandsentwicklung seit 1991 in einem einheitlichen Stichprobennetz beobachtet. Die Netzdichte variierte in den einzelnen Aufnahmejahren, seit 2001 wird der Kronenzustand der Waldbäume im 2 km x 2 km Netz an gegenwärtig 41 Stichprobenpunkten in den Landesgrenzen Berlins aufgenommen. Obwohl die Emissionen besonders kritischer Substanzen wie Schwefeloxide seit damals drastisch zurückgegangen sind, spielen für den Zustand der Wälder der historische und auch der aktuelle Schadstoffeintrag in die Ökosysteme nach wie vor eine wichtige Rolle. Die Stickstoffeinträge liegen immer noch über den kritischen Eintragsraten und zeigen weiterhin steigende Tendenz. Damit wird die Bodenversauerung weiter angetrieben und wichtige Nährelemente wie Kalzium und Magnesium mit dem Sickerwasser aus den Böden ausgewaschen. Dies spielt auf den überwiegend basenarmen Standorten der Berliner Forsten eine wichtige Rolle. Daneben führt der Stickstoffeintrag zu einer Veränderung der Bodenflora mit einer Zunahme stickstoffliebender Pflanzen. Auch klimatische Veränderungen haben einen nicht unerheblichen Einfluss auf den Gesundheitszustand des Waldes. Konkrete Aussagen über die Reaktion bestimmter Baumarten z. B. bei sich verändernden Niederschlagswerten und –verteilung sind zwar nur schwer zu treffen. Ziemlich sicher kann jedoch davon ausgegangen werden, dass das Risiko von Witterungsextremen mit der Klimaerwärmung zunimmt. Die damit steigenden Risiken der Forstwirtschaft müssen durch Sorgfalt bei der Baumartenwahl, der Auswahl geeigneter Herkünfte, Prüfung der Standorteignung und Pflege der Waldbestände zum Aufbau vitaler, stresstoleranter Wälder berücksichtigt werden. Daraus abgeleitet folgen Berliner Forsten weiterhin dem Konzept, möglichst naturnahe und struktur- und artenreiche Waldbestände aus heimischen Baum- und Straucharten zu entwickeln, die eine hohe Widerstandsfähigkeit (Resilienz) gegenüber Umweltveränderungen zeigen. Der Erhaltung und Mehrung der Humusvorräte zur Steigerung der Speicherkapazität der Waldböden sowohl für Wasser als auch Nährstoffe kommt dabei in unserer Region große Bedeutung zu. Die bisherigen Fortschritte zur Reduzierung der Fremdstoffbelastung und zum Klimaschutz sind zur nachhaltigen Stabilisierung der Waldökosysteme in der Region bisher nicht ausreichend. Schwerpunkte für den Immissionsschutz müssen aus Sicht der Forstwirtschaft die Reduzierung der Stickstoff-Emissionen aus landwirtschaftlichen Quellen in Brandenburg und die Reduzierung der Emissionen von Vorläufersubstanzen der Ozonbildung vor allem aus verkehrsbedingten Emissionen sein. Hierbei hat der Ballungsraum Berlin besondere Verantwortung. Entwicklungsgeschichte der Berliner Wälder vor dem 2. Weltkrieg Vor der Besiedlung im 12. Jahrhundert war das Gebiet des heutigen Berlins weitgehend mit Wald bedeckt. Die vorherrschenden Waldtypen waren Eichen-Hainbuchenwälder auf den lehmigen Böden der Hochflächen (Teltow, Barnim, Nauener Hochfläche) und die Kiefern-Eichenwälder auf Tal- und Hochflächensanden des Urstromtals und des Grunewalds. Auf grundwasserfernen Standorten war der Kiefern-Eichenwald als Traubeneichen-Kiefernwald, auf grund-wassernahen als Stieleichen-Buchenwald und Stieleichen-Birkenwald mit Kiefernanteil ausgeprägt. Der Kiefernanteil blieb in den ursprünglichen Kiefern-Eichenwäldern jedoch meist unter 50 %, so dass Laubbäume vorherrschten. In den Flusstälern und den Überschwemmungsgebieten wuchsen Ulmen-Auenwälder und grundwassernahe Eichen-Hainbuchenwälder. Unterbrochen wurde die Waldlandschaft nur von einigen Mooren sowie Wasserflächen. Vor der Besiedlung hatten die Eichen-Hainbuchenwälder und die Kiefern-Eichenwälder einen Anteil von je ca. 45 % an der Waldfläche, wobei nur 9 % auf reine Kiefernbestände entfielen. 10 % der Fläche nahmen die Wälder der feuchten bis nassen Standorte ein. Die früheste großflächige Nutzung des Waldes war die Waldweide. Das Vieh wurde in den Wald getrieben und ernährte sich von Laub, Rinde und Früchten sowie Keimlingen des Jungwuchses. Dies bewirkte die Auflichtung des Waldes, d.h. es wuchsen weniger junge Bäume nach. Die Folge war eine veränderte Artenzusammensetzung und die Ausbildung gleichaltriger Bestände. Die Besiedlung und Urbarmachung des Landes und damit die Rodung des Waldes begannen auf den fruchtbarsten Böden, die in Ackerland umgewandelt wurden. So wurden die Eichen-Hainbuchenwälder auf den lehmigen Böden zuerst verdrängt. Durch die im 19. Jahrhundert einsetzende starke Siedlungsentwicklung wurden später auch fruchtbare Ackerflächen überbaut. Weitere Waldflächen wurden gerodet, so dass der Wald nur auf den ärmsten Böden, den Kiefern- und Eichenwaldstandorten, erhalten blieb und sich somit die Dominanz der Kiefer und Eiche verstärkte. Nicht nur die direkte Inanspruchnahme des Bodens bewirkte einen ständigen Waldrückgang; mit der steigenden Bevölkerungszahl stieg auch der Bedarf an Holz als Rohstoff und Energieträger. Durch Misswirtschaft entstand bald ein Mangel in der Holzversorgung, so dass diese bereits um 1700 ersten gesetzlichen Regelungen unterworfen wurde. Die Eiche wurde in den Berliner Wäldern mehr und mehr zugunsten der Kiefer zurückgedrängt, da diese auf den durch Waldweide stark beeinträchtigten Böden besser wuchs und die Eiche als Viehfutter nicht mehr interessant war. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts war die Hauptursache der wachsenden Verluste an Waldflächen die Spekulation mit Bauland. So beschloss der Berliner Magistrat 1823 trotz heftiger Proteste der Bürgerschaft, die Cöllnische Heide abzuholzen. Um 1875 verfügte die Stadt Berlin über keinen öffentlichen Waldbesitz mehr. 1890 bestand der Grunewald nahezu vollständig aus Kiefernmonokulturen. Um die Jahrhundertwende begann die staatliche Forstverwaltung, große Waldflächen des Grunewalds (bis 1909 insgesamt 1.800 ha) an Bauspekulanten zu verkaufen (vgl. SenStadtUm 1991). Im Rahmen des Landankaufs zur großflächigen Anlage von Rieselfeldern erwarb die Stadt die Reviere Buch (1898) und Gorin (1909). Zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der wachsenden Bevölkerung kam 1910/11 die Wuhlheide hinzu. 1911 schlossen sich Berlin und die umliegenden Gemeinden zum Zweckverband für Groß-Berlin zusammen. Wesentliche Anliegen waren u.a. der Erwerb und die Erhaltung größerer von Bebauung freizuhaltender Flächen. 1915 wurde zwischen dem Königlich-Preußischen Staat und dem Zweckverband Groß-Berlin der “Dauerwaldkaufvertrag” abgeschlossen. Der Zweckverband erwarb große Teile der Förstereien Grunewald, Tegel, Köpenick, Grünau und Potsdam vom preußischen Staat (ca. 10.000 ha). In diesem Vertrag verpflichtete sich der Zweckverband, die erworbenen Waldflächen nicht zu bebauen oder weiterzuverkaufen, sondern auf Dauer für die Bürger als Naherholungsfläche zu erhalten. Um auch den Einwohnern des dichtbesiedelten Industriebezirks Wedding nach Norden Erholungsmöglichkeiten zu bieten, kaufte die Stadt das Waldgebiet Lanke hinzu. Durch die Gründung von Groß-Berlin im Jahre 1920 gingen die Gemeindewälder von Spandau, Köpenick sowie die Waldungen Wansdorf, Carolinenhöhe und Tasdorf aus Rieselgütern in den Besitz der Stadt über. Erst nach der Inflation konnte Berlin im Jahre 1928 weitere kleinere Waldgebiete erwerben (z.B. Gut Düppel und Neu-Kladow). Der letzte größere Ankauf erfolgte 1937 mit dem an Tegel grenzenden Waldbesitz Stolpe. Der Waldbesitz der Stadt Berlin umfasste vor Beginn des Zweiten Weltkriegs 25.480 ha. Dieser lag sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadtgrenzen (vgl. Abb. 1). Im Verlauf des Zweiten Weltkriegs wurden die Berliner Wälder stark geschädigt. Zwischen 1937 und 1944 wurde mehr als doppelt so viel Holz “zur verstärkten Rohstoffdeckung” in Berlin geschlagen, wie nach forstlicher Planung nachhaltig zu erbringen war, statt 71.000 Festmeter pro Jahr (fm/a) nun 150.000 fm/a. Gleichzeitig wurde die Anlage neuer Kulturen vernachlässigt und somit das Prinzip der Nachhaltigkeit außer Kraft gesetzt (vgl. SenStadtUm 1995a). Dieser systematische Raubbau steigerte sich noch in den letzten beiden Kriegsjahren: Zur Verteidigung gegen das Vorrücken der Alliierten wurden eine große Anzahl von Bäumen wahllos von der Wehrmacht gefällt und große Verwüstungen hinterlassen. Aber auch der starke Diebstahl von Brennholz durch die Wehrmacht und die Bevölkerung setzte dem Wald arg zu (570.000 fm in den Jahren 1945/46). Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs begann eine Periode der unterschiedlichen Entwicklung der Wälder im Ost- und Westteil der Stadt sowie in den außerhalb der Stadt gelegenen Revieren. West-Berlin nach dem 2. Weltkrieg In West-Berlin waren nach Kriegsende und der nachfolgenden Blockade (1948/49) ca. 45 % der ursprünglichen Waldfläche abgeholzt bzw. stark verlichtet. Für die umfangreichen Wiederaufforstungen auf den Kahlflächen wurde hauptsächlich die schnellwüchsige Kiefer verwendet; anderes Pflanzmaterial stand nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund gibt es heute einen relativ übermäßig hohen Anteil von 50-70jährigen Kiefern-Reinbeständen. Ab Anfang der 50er Jahre wurde von den Forsteinrichtungen in West-Berlin die Chance einer Waldumwandlung genutzt und in lichten Altbaumbeständen durch Laubholzuntersaat sowie Laubholzunterbau ein Schritt in Richtung Mischwald unternommen. Ziele waren eine Forstwirtschaft im Plenterprinzip und der Aufbau eines Dauerwaldes. Gleichzeitig wurden in dieser Zeit aber auch florenfremde Baumarten, wie Lärche, Douglasie, Strobe, Spätblühende Traubenkirsche und Roteiche horst- und gruppenweise in den Bestand eingebaut. Das Landeswaldgesetz von 1979 und der Forstliche Rahmenplan der Berliner Forsten von 1982 orientierten sich auf eine naturgemäße Bewirtschaftung der Berliner Wälder. Die wichtigsten Ziele dieser Bewirtschaftungsrichtlinien waren: Erhöhung des Laubholzanteils von 40 % auf 60 %, Förderung eines reich strukturierten Mischwaldes, Verbesserung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Begrenzung der Kahlschlagsgrößen auf 1 ha, Übernahme der Naturverjüngung und der Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden und Meliorationsmaßnahmen. Ost-Berlin nach dem 2. Weltkrieg Die Waldbestände in Ost-Berlin entwickelten sich anders. Die Zerstörung der Altholzbestände hatte nicht das Ausmaß angenommen wie im Westteil der Stadt. Die Bestände, die mit Kriegsende zwar das Stangenholzalter überschritten, jedoch die Hiebreife noch nicht erreicht hatten, wurden in den 50er Jahren nicht in dem Umfang wie im ehemaligen West-Berlin einer holzwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Dies betrifft z.B. viele Flächen im Bereich der Reviere südlich des Müggelsees. So konnte der Altholzanteil (Bestände über 80 Jahre) bis zum Jahr 1975 auf 53 % anwachsen. Zusätzlich wurde das Umtriebsalter für Kiefern von 100 auf 120 Jahre heraufgesetzt. Es kam zu einem Hiebsdefizit, was mit Rücksicht auf die Erholungsfunktion der Berliner Wälder geduldet wurde. Damit nahmen die Berliner Wälder in der DDR eine Sonderposition ein. Ihnen wurde neben dem primären Ziel der Rohstoffproduktion eine Erholungsfunktion zugebilligt. Durch die schlagweise Kiefernnutzung waren die Waldflächen überwiegend durch Strukturen des typischen Altersklassenwaldes geprägt. Die Forstwirtschaft in der DDR wurde stark zentralisiert. Mit dem Ziel der größtmöglichen Steigerung der einheimischen Holzproduktion wurde sie in den 70er Jahren weiter intensiviert und der Übergang zur industriemäßigen Produktionsmethode vollzogen. In den Berliner Wäldern sollten folgende Maßnahmen durchgeführt werden: Beseitigung aller minderproduzierenden Bestände, keine Duldung von Aufforstungsrückständen, Düngung und Meliorationsmaßnahmen und die Wiederherstellung einer normalen Altersstruktur (d.h. Beseitigung des hohen Altholzanteils). Wegen der angestrebten Mehrfachnutzung der Berliner Wälder konnten diese Leitlinien etwas abgeschwächt werden. Der Wald wurde nach Kategorien der Erholungsfunktionen eingeteilt, und es wurden maximal erlaubte Kahlschlagsgrößen festgelegt. Beispielsweise wurde bei Erholungsschwerpunkten der Kahlschlag untersagt, bei Erholungsparkwald ein Kahlschlag bis zu 3 ha erlaubt, während bei einem normalen Wirtschaftswald Kahlschläge bis zu einer Größe von 10 ha erlaubt waren. Auf den Flächen der ehemaligen Stadtwälder außerhalb der Stadtgrenzen wurde jedoch nach den Leitlinien zur optimalen wirtschaftlichen Nutzung in Regie der jeweils örtlich zuständigen Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe gearbeitet. Schon in den 60er Jahren wurden in den Ost-Berliner Wäldern Rauchschadenserhebungen durchgeführt und Schäden an den Bäumen festgestellt; so wurde 1974 ein Rauchschadensgebiet von 36 % der Gesamtfläche (1975 bereits 43 %) ausgewiesen. Zur “Revitalisierung” wurden geschädigte Kiefernforsten mit Stickstoff gedüngt. Zwischen 1977 und der Einstellung der Düngung 1985 wurden vor allem in den Revieren Fahlenberg und Müggelheim 100 bis 800 kg Stickstoff/ha ausgebracht. Ein großes Problem in den Ost-Berliner Wäldern ist die weite Verbreitung von Land-Reitgras (Calamagrostis epigeios), welche die Naturverjüngung erschwert. Sein Verbreitungsschwerpunkt befindet sich insbesondere in den relativ lichten, einschichtigen und strauchschichtfreien Kiefernbeständen mittleren Alters. Die Ausbreitung wurde durch die ehemalige Praxis des Kahlschlags-Vollumbruchs und die Düngung der Wälder gefördert. Seit ca. Mitte der 90er Jahre ist die Konkurrenzkraft des Reitgrases jedoch wieder rückläufig. Im Nordosten der Stadt wurden 1985 große ehemalige Rieselfeldflächen dem Forstwirtschaftsbetrieb Berlin übereignet und aus Anlass der 750-Jahr-Feier Berlins unter hohem Zeitdruck und ohne ausreichende Voruntersuchungen mit dem Ziel der Schaffung eines Erholungswaldes aufgeforstet. Nach Planierung der Rieseltafeln wurden auf diesem Gelände überwiegend maschinell über 50 verschiedene Baum- und Straucharten gepflanzt (z.B. Pappel, Eberesche, Birke, Erle, Rotbuche, Kiefer, Fichte). Die Probleme des Standortes (z.B. Schwermetallbelastungen, gestörte Oberboden- und Grundwasserverhältnisse) und die Schwierigkeit bei der Auswahl und Beschaffung geeigneten Pflanzgutes (auch Ziergehölze) machten sich in mangelnden Anwachsergebnissen und schlechter Vitalität der Bestände bemerkbar (vgl. SenStadtUm 1995a). Aktuelle Situation 1992 veröffentlichten die Berliner Forsten Waldbaurichtlinien für Gesamt-Berlin, welche die Ansprüche der Forstwirtschaft, des Naturschutzes, der Erholungsnutzung und der Landschaftsästhetik zu einem einheitlichen Handlungskonzept zusammenfassen. Die Orientierung liegt auf einem schonenden, nachhaltigen und naturverträglichen Waldbau. Um die klimatischen, hydrologischen, hydrochemischen und sozialhygienischen Wirkungen von Waldgebieten zu erhalten, werden auf der gesamten Waldfläche umfangreiche Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung naturnaher Waldstrukturen mit einer reichen Tier- und Pflanzenwelt durchgeführt. Die massenhafte Verbreitung der Spätblühenden Traubenkirsche, die vor etwa 100 Jahren aus Nordamerika eingeführt wurde, stellt für Gesamt-Berlin ein erhebliches Problem dar, da sie eine Naturverjüngung florengerechter Baumarten und die Entwicklung einer Krautschicht unterdrückt. Im ehemaligen West-Berlin wurde sie seit 1985 verstärkt gerodet. Aktuell ist eine Bekämpfung aus finanziellen Gründen nur noch auf Teilflächen möglich und muss außerdem durch die Etablierung heimischer Baumarten über Naturverjüngung oder Pflanzung ergänzt werden, damit einmal gerodete Flächen nicht wieder besiedelt werden können. Die Holzerzeugung, einer angesichts der CO 2 -Bindungsziele der Bundesrepublik sowie der verstärkten Verwendung nachhaltig erzeugbarer Rohstoffe immer noch aktuellen Funktion moderner Forstwirtschaft, wird in Berlin den landeskulturellen und sozialen Funktionen nachgeordnet. Gleichwohl erfüllt die Nutzung nicht nur die Funktion der Bereitstellung von Holz, sondern stellt auch eine wesentliche, auf großer Fläche wirksame Methode zur Erreichung der Ziele der Berliner Forsten im Hinblick auf die Entstehung eines struktur- und artenreichen Mischwaldes dar. Die zukünftig entstehenden Wälder sollen in enger Verflechtung alle Entwicklungsstufen enthalten, von der Verjüngungs- bis zur Altersphase. Wichtige Strukturelemente, wie stehendes Totholz oder Lichtungen, sollen in ausreichender Quantität und Qualität und verteilt auf der gesamten Waldfläche vorhanden sein bzw. neu entstehen. Die wesentlichen Kriterien für ein naturgemäßes Wirtschaften im Berliner Wald sind: Behutsames Zurückdrängen der florenfremden Baumarten, Förderung standortgerechter, naturraumtypischer heimischer Baumarten, Bestandserneuerung durch Förderung der natürlichen Verjüngung, Förderung von struktur- und artenreichen Mischbeständen, Verzicht auf feste Umtriebszeiten unter Erhalt und Schaffung dauerwaldartiger Strukturen, selektive, einzelstammweise Holzernte, Verzicht auf Kahlhiebe, Schutz von Höhlen und Horstbäumen, Erhöhung des Anteils an Totholz, Verzicht auf Düngemittel und Pestizide (vgl. SenStadtUm 1992). Die Berliner Forsten haben 1990 die Rückübertragung von ca. 13.000 ha ehemaliger Berliner Stadtwaldflächen in Brandenburg bei der Treuhandanstalt beantragt. Die Rückübertragung dieser Fläche in das Eigentum des Landes Berlin ist mittlerweile nahezu vollständig abgeschlossen. Die südlich an Berlin angrenzenden Waldflächen im Bereich Ludwigsfelde/ Großbeeren/ Königs Wusterhausen wurden bis zum 01.01.2002 durch die Berliner Stadtgüter bewirtschaftet. Zum genannten Stichtag wurden auch diese Flächen durch die Berliner Forsten übernommen. Von den derzeit insgesamt ca. 29.000 ha, die durch die Berliner Forsten verwaltet werden, befinden sich ca. 16.500 ha innerhalb des Landes Berlin, ca. 12.500 ha im Land Brandenburg. Neben bewaldeten Flächen sind in der Gesamtfläche ca. 3.000 ha Freiflächen unterschiedlichster Qualität enthalten. Sie umfassen Gewässer, feuchte und trockene Offenlandbereiche, Leitungstrassen und viele andere Lebensräume. Seit Juni 2002 sind die Berliner Wälder nach den Kriterien von FSC und Naturland zertifiziert. Damit wird die Einhaltung von strengen Maßstäben bei der Waldbewirtschaftung durch unabhängige Dritte jährlich überprüft und bestätigt. Derzeitige Struktur der Berliner Forsten Seit 2004 gliedern sich die Berliner Forsten in die vier Forstämter Grunewald, Tegel, Pankow und Köpenick mit insgesamt 28 Revierförstereien. Die Flächen erstrecken sich über 65 km Nord-Süd-Ausdehnung und 70 km Ost-West-Ausdehnung (ohne Kyritz). Die durchschnittliche Größe der Reviere beträgt ca. 980 ha.
Die Konzentrationen vieler Luftinhaltsstoffe sind aufgrund vielfältiger menschlicher Aktivitäten in den letzten Jahren beträchtlich angestiegen. Als vegetationsgefährdende Komponente gewinnt dabei Ozon in der Bundesrepublik Deutschland zunehmend an Bedeutung, während z.B. Schwefeldioxid aufgrund der erfolgreichen Emissionsminderungsmaßnahmen in den Hintergrund tritt. Bei der Erstellung von Luftreinhalteplänen/Wirkungskatastern geht es darum, die räumliche und zeitliche Variabilität der Schadgaskonzentrationen im Hinblick auf eine mögliche Beeinträchtigung der Vegetation zu bewerten. Darüber hinaus gilt es, mögliche Entwicklungen der Immissionsbelastung prospektiv zu beurteilen, um frühzeitig evtl. notwendige Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Dies bedarf integrierender Konzepte, in denen physikalisch/chemische Messprogramme und Verfahren der Bioindikation miteinander verknüpft werden. Das gemeinsam mit dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie durchgeführte Untersuchungsprogramm gliedert sich in fünf Schritte: - In einem ersten Schritt wurden potentielle Ertragsverluste durch Ozon anhand von Dosis-Wirkung-Funktionen aus der Literatur unter Verwendung hessischer Ozon-Messdaten für verschiedene Kulturpflanzen abgeschätzt. - In einem zweiten Schritt wurde eine flussorientierte Kenngröße für die Ozon-Belastung der Vegetation unter Verwendung von Messgrößen abgeleitet, die in den Ländermessnetzen erhoben werden. - In einem dritten Schritt wurde ein Modell für die Bestimmung des Gasaustausches zwischen Vegetation und bodennaher Atmosphäre entwickelt. - In einem vierten Schritt wurden sog. kritische absorbierte Ozon-Dosen (critical loads) für standardisiert exponierte Rezeptoren abgeleitet. - In einem fünften Schritt werden die aktuell in Europa diskutierten Grenzwerte zum Schutz der Vegetation vor Ozon und die ihnen zu Grunde liegenden Dosis-Wirkung-Funktionen auf ihre Übertragbarkeit auf bzw. Relevanz für die deutschen Verhältnisse untersucht. Die Methodik zur Ableitung kritischer absorbierter Ozon-Dosen (critical loads) wird weiterentwickelt sowie die Gefährdung der Vegetation durch Ozon auf regionaler Ebene realistisch abgeschätzt.
Waldökosysteme sind vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Um rechtzeitig ungünstigen Entwicklungen entgegensteuern zu können, ist eine fortlaufende Überwachung des Waldzustandes notwendig. Dieses forstliche Umweltmonitoring erfolgt in Rheinland-Pfalz mit Hilfe von landesweiten Übersichtserhebungen (Level-I: Kronenzustandserhebung, Bodenzustandserhebung oder Waldernährungserhebung auf einem systematischen Raster) und anhand von Intensivuntersuchungen an Waldökosystem-Dauerbeobachtungsflächen (Level-II kontinuierliche Messungen der Luftschadstoffbelastung und der Witterungsverläufe sowie eine fortlaufende Beobachtung der Reaktionen der Waldökosysteme auf natürliche und anthropogene Stresseinflüsse an ausgewählten für die wichtigsten Waldstandorte in Rheinland-Pfalz charakteristischen Flächen). Erfasst werden u.a.: Kronenzustand (terrestrisch und aus IRC-Luftbildern); Waldwachstum; Nährstoffversorgung; Bodenvegetation; Bodenzustand; Baumflechten; Feinwurzeln; Mykorrhiza; Streufall; Ozonschadsymptome; Phänologie; Klima; Witterung; Luftschadstoffimmission; Luftschadstoffdeposition; Bodenwasser; Quellwasser. Anhand dieser Ergebnisse erfolgen Bewertungen zu den Themen: Wasserhaushalt, Bioelementhaushalt, Bodenversauerung, Stickstoffsättigung, Überschreitungen der ökologischen Belastungsgrenzen durch Luftschadstoffe (critical loads, AOT 40 etc.). Alle wesentlichen Befunde und umfangreiche Bewertungen können auch unter www.fawf.wald-rlp.de und hier unter: Forschungsschwerpunkte/Forstliches Umweltmonitoring eingesehen werden.
Das Kernvorhaben zur Umsetzung des ersten Forschungswettbewerbs in StickstoffBW konkretisiert die Simple-Mass-Balance Methode und entwickelt eine Fachkonvention für die behördliche Festsetzung von Critical Level und Critical Loads (CL). Die Ergebnisse sollen die in 2014 veröffentlichte 'CL-Datenmappe' ablösen. Im Einzelnen sollen die Forschenden 1. eine Anleitung zur Ermittlung der Critical Levels und Critical Loads orientierend mit Karten und abschließend mit Anleitung (Ing. Regioplus Mainz) einschließlich 2. einer Kartieranleitung zur Differenzierung der Biotoptypen nach Empfindlichkeit gegenüber Stickstoffeinträgen (Breunig Karlsruhe) und 3. einer Analyse der historischen Grünlandnutzung als Orientierungshilfe für die Definition von Trophiezonen für den Viehbesatz und die Düngungsintensität erarbeiten (Ing. Hohenheim).
<p> <p>Die reformierte Düngeverordnung reduziert die Belastung der Umwelt durch landwirtschaftliche Düngung, verfehlt aber wichtige Ziele. Eine Studie im Auftrag des UBA modelliert die Wirksamkeit der aktuellen Düngegesetzgebung und zeigt Verbesserungsmöglichkeiten auf. Besonders heikel: die Auflagen in den stark belasteten „roten Gebieten“ wären demnach besonders wirksam, sind derzeit jedoch ausgesetzt.</p> </p><p>Die reformierte Düngeverordnung reduziert die Belastung der Umwelt durch landwirtschaftliche Düngung, verfehlt aber wichtige Ziele. Eine Studie im Auftrag des UBA modelliert die Wirksamkeit der aktuellen Düngegesetzgebung und zeigt Verbesserungsmöglichkeiten auf. Besonders heikel: die Auflagen in den stark belasteten „roten Gebieten“ wären demnach besonders wirksam, sind derzeit jedoch ausgesetzt.</p><p> <p>Landwirtschaftliche Düngung mit Stickstoff ist für die meisten Kulturen unverzichtbar. Doch durch zu viel Dünger auf den Feldern gelangt überschüssiger Stickstoff in die Umwelt. Dieser belastet Grundwasser, Flüsse und Meere, trägt zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> bei und gefährdet die Artenvielfalt. Um die Umweltbelastung, insbesondere des Grundwassers durch Düngemittel zu reduzieren, wurde das Düngerecht in Deutschland zwischen 2017 und 2022 grundlegend überarbeitet. Die Düngeverordnung wurde nicht zuletzt novelliert, weil ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2018 Deutschland verpflichtete, die Anforderungen der EU-Nitratrichtlinie zum Schutz der Gewässer besser umzusetzen. Eine zentrale Maßnahme der novellierten Düngeverordnung war die Einführung der „roten Gebiete“. Dies sind Gebiete, in denen das Grundwasser besonders hoch mit Nitrat belastet ist und für die seit 2021 besondere Vorgaben für die Anwendung von Düngemitteln gelten.</p> <p>Die neue Studie der Universität Gießen im Auftrag des Umweltbundesamtes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/evaluierung-der-novellierten-dungegesetzgebung-auf">„Evaluierung der novellierten Düngegesetzgebung auf deren Umwelt- und Klimawirkung“</a> schätzt die Umwelt- und Klimawirkungen der novellierten Düngeverordnung und die Erreichung von Umweltzielen für terrestrische Ökosysteme, Vegetation, Grundwasser und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> ein. Darüber hinaus wird aufgezeigt, wo zusätzlicher Handlungsbedarf besteht.</p> <p>Schwerpunkt der Untersuchung war die Wirkung der novellierten Düngeverordnung von 2021. Dazu wurde die Wirkung von 15 Einzelvorschriften, sechs davon in den „roten Gebieten“, untersucht. Ergänzend wurden die Wirkungen von 29 möglichen weiteren Maßnahmen analysiert. </p> <p><strong>Gesamtwirkung der Düngeverordnung</strong></p> <p>Die Ergebnisse zeigen, dass die novellierte DüV einen wichtigen Beitrag zur Verringerung der Umwelt- und Klimawirkungen der Landwirtschaft leistet. Ein zentraler <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> dafür ist der Stickstoffüberschuss. Er zeigt an, wieviel mehr Stickstoff gedüngt wird, als die Pflanzen aufnehmen können und in Folge dessen in Böden, Gewässer und Luft gelangt. Laut der Studie wird dieser Überschuss bis 2030 im Vergleich zum Referenzzeitraum (2019-2021) von durchschnittlich 55 Kilogramm auf 38 Kilogramm pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche sinken. Ein Teil dieser Reduktion (ca. zehn Kilogramm) ist auf strukturelle Veränderungen in der Landwirtschaft zurückzuführen (z.B. auf einen sinkenden Viehbestand) sowie auf Maßnahmen, die bereits vor der Novellierung eingeführt wurden (z.B. eine maximale Einarbeitungszeit von vier Stunden für flüssige Wirtschaftsdünger und Geflügelmist gemäß Düngeverordnung 2017). Ein weiterer Rückgang von ca. acht Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche lässt sich direkt auf die novellierte Düngeverordnung zurückführen.</p> <p>Die Minderung des Stickstoffüberschusses wirkt sich auf mehrere Umweltbereiche aus: Der Studie zufolge wird die Zahl nitratbelasteter Grundwasserkörper von derzeit 851 auf 463 sinken (bezogen auf die Sickerwasserkonzentration), die Ammoniakemissionen von 528 Kilotonnen auf rund 420 Kilotonnen zurückgehen und die Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft um rund 0,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente abnehmen. Auch der Flächenanteil der Ökosysteme mit Überschreitung der Stickstoffbelastung könnte von 69 Prozent auf 62 Prozent vermindert werden.</p> <p>Trotz dieser Fortschritte trägt die novellierte Düngeverordnung nicht ausreichend zum Erreichen der Umweltziele bei. Besonders kritisch ist dies beim Gewässerschutz, da die Düngeverordnung dort das zentrale Instrument zur Minderung landwirtschaftlich bedingter Nährstoffeinträge in die Gewässer darstellt. Die Minderungsleistung der Düngeverordnung fällt zudem regional sehr unterschiedlich aus und beruht maßgeblich auf einigen besonders wirksamen Maßnahmen.</p> <p><strong>Die wichtigsten Einzelmaßnahmen der Düngeverordnung </strong></p> <p>Drei Maßnahmen tragen besonders stark zur Minderungswirkung der Düngeverordnung bei. Erstens müssen landwirtschaftliche Betriebe in den „roten Gebieten“ die Stickstoffdüngung im Durchschnitt auf 80 Prozent des ermittelten Düngebedarfs begrenzen. Zweitens werden für Rinder- und Schweinegülle sowie für flüssige Gärreste aus Biogasanlagen höhere Mindestanrechnungswerte für den darin enthaltenen Stickstoff angesetzt. Drittens müssen flüssige Wirtschaftsdünger (Gülle, Gärreste) auf unbestelltem Ackerland innerhalb einer Stunde nach der Ausbringung eingearbeitet werden.</p> <p>Besonders hilfreich sind diese Maßnahmen für den Gewässerschutz. Die Reduzierung der Düngung in „roten Gebieten“ verringert den Stickstoffüberschuss um 4,2 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Dadurch könnte der Nitratschwellenwert in 142 zusätzlichen Grundwasserkörpern (bezogen auf die Sickerwasserkonzentration) eingehalten werden. Höhere Anrechnungswerte für den Stickstoff aus Gülle und Gärresten erzielen einen ähnlich starken Minderungseffekt und könnten die Nitratkonzentration in 123 Grundwasserkörpern zusätzlich reduzieren. Beide Maßnahmen senken außerdem die Lachgasemissionen um jeweils 0,34 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Die verkürzte Einarbeitungszeit für flüssige Wirtschaftsdünger wirkt sich vor allem auf die Ammoniakemissionen aus und reduziert diese um 10,4 Kilotonnen. Dadurch könnten vier weitere Kreise den kritischen Belastungswert für Ammoniak zum Schutz terrestrischer Ökosysteme einhalten (von derzeit 325 belasteten Kreisen).</p> <p><strong>Maßnahmen in „roten Gebieten“ greifen derzeit nicht</strong></p> <p>Die Studie geht davon aus, dass die Maßnahmen der novellierten Düngeverordnung bis einschließlich 2030 wirksam bleiben. Derzeit sind die Düngevorgaben in den „roten Gebieten“ jedoch in den meisten Bundesländern ausgesetzt. Hintergrund ist ein <a href="https://www.bverwg.de/pm/2025/82">Urteil des Bundesverwaltungsgerichts</a>. In einem Präzedenzfall entschied das Gericht, dass die bayerische Ausführungsverordnung zu den „roten Gebieten“ unwirksam sei, weil die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genüge. Zugleich stufte das Gericht die Düngebeschränkungen in den „roten Gebieten“ aber grundsätzlich als verhältnismäßig ein. Andere Bundesländer hatten daraus abgeleitet, dass ihre Düngeregelungen ebenfalls unwirksam sein könnten. Inzwischen wurde diese Auffassung für <a href="https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/23C39.pdf">Sachsen</a> und <a href="https://tlllr.thueringen.de/wir/aktuelles/import-mi/detailseite/tdvo-unwirksam">Thüringen</a> von den Oberverwaltungsgerichten bestätigt. Unter die ausgesetzten Maßnahmen fällt auch die Minderung des Düngebedarfs auf 80 Prozent in „roten Gebieten“, die in der Studie als eine der wirksamsten Einzelmaßnahmen identifiziert wurde und je nach Bundesland für bis zu 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen galt. Da die Regelung derzeit weitgehend ausgesetzt ist, bleibt ein erheblicher Teil der in der Studie berechneten Gesamtwirkung der Düngeverordnung aus. Dies dürfte sich stark nachteilig auf die Zielerreichung auswirken. Insbesondere ist mit geringeren Fortschritten bei der Verringerung der Nitratbelastung des Grundwassers sowie der Ammoniak- und Lachgasemissionen zu rechnen. </p> <p><strong>UBA empfiehlt rasche Anpassung der Düngegesetzgebung</strong></p> <p>Die Ergebnisse zeigen, dass die novellierte Düngeverordnung von 2021 einige Verbesserungen gebracht hat, aber in Gänze nicht ausreicht, um die Umweltziele sicher zu erreichen. Mit dem Aussetzen der Maßnahmen in „roten Gebieten“ wird die Zielerreichung zunehmend unwahrscheinlich.</p> <p>Das UBA empfiehlt daher, die Düngegesetzgebung zügig anzupassen. Hohe Stickstoffüberschüsse und <a href="https://gis.uba.de/maps/resources/apps/nitratbericht_eu_richtlinie/index.html?lang=de">erhöhte Nitratgehalte im Grundwasser</a> treten in Deutschland nicht einheitlich auf, sondern sind stark von den regionalen Situationen abhängig. Deshalb sind standortbezogene Regelungen in der Düngegesetzgebung weiterhin sinnvoll. Die Ausweisung „roter Gebiete“ verfolgte genau dieses Ziel und ermöglichte es, verschärfte Anforderungen gezielt dort anzuwenden, wo eine erhöhte Nitratbelastung beobachtet wird, anstatt bundesweit zusätzliche pauschale Vorgaben einzuführen.</p> <p>Künftig sollten die „roten Gebiete“ auf einer rechtssicheren Grundlage und nach einem bundesweit einheitlichen, transparenten geostatistischen Verfahren ausgewiesen werden. Entsprechende Vorschläge <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2875/dokumente/20241121_projektsteckbrief_regeni.pdf">werden derzeit erarbeitet</a>.</p> <p>Um darüber hinaus die Verursachergerechtigkeit zu verbessern, empfiehlt das UBA zudem die Einführung freiwilliger betrieblicher Hoftorbilanzen innerhalb der „roten Gebiete“. Betriebe, die anhand der Hoftorbilanz nachweisen können, dass ihre Stickstoffüberschüsse unter einem wissenschaftlich begründeten Schwellenwert liegen, könnten von den verschärften Düngeauflagen in den „roten Gebieten“ ausgenommen werden. Für landwirtschaftliche Betriebe außerhalb der „roten Gebiete“ wären keine zusätzlichen Anforderungen erforderlich. Dadurch würden die verschärften, aber wirksamen Maßnahmen in „roten Gebiete“ gezielt diejenigen Betriebe betreffen, die nachweislich zu erhöhten Stickstoffeinträgen beitragen und die in belasteten Gebieten wirtschaften.</p> <p><strong>Ergänzende Maßnahmen</strong></p> <p>Im Projekt „Evaluierung der novellierten Düngegesetzgebung auf deren Umwelt- und Klimawirkung“ wurden 29 ergänzende Maßnahmen untersucht, mit denen sich die Belastungen von Luft, Böden, Ökosystemen und Grundwasser weiter verringern ließen.</p> <p>Zu den besonders wirksamen ergänzenden Maßnahmen zählen eine weitere Reduzierung des Stickstoffdüngermenge sowie eine stärkere Flächenbindung der Tierhaltung. Weitere wirksame Maßnahmen sind die Ausweitung der Wirtschaftsdüngervergärung bis zum technisch maximal umsetzbaren Umfang sowie ein konsequenter Anbau von Zwischenfrüchten.</p> <p>Um den Stickstoffdüngereinsatz gezielt dort zu verringern, wo besonders hohe Überschüsse entstehen, können betriebliche Stickstoffüberschüsse begrenzt werden. Ergänzend zu bestehenden Vorgaben wurde in der Studie die Einführung verbindlicher Obergrenzen für den Stickstoffüberschuss untersucht. Analysiert wurde das sogenannte „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/novellierung-der-stoffstrombilanzverordnung">120/120-Modell</a>“, das die Zufuhr von Stickstoff aus organischen Düngemitteln auf höchstens 120 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und den maximal zulässigen betrieblichen Stickstoffüberschuss auf ebenfalls 120 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche begrenzt. Durch diese Maßnahme könnte in besonders belasteten Kreisen der Stickstoffüberschuss um 5,4 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche sinken. Dies würde die Nitratkonzentration im Sickerwasser im Mittel um fünf Milligramm pro Liter verringern und in 86 zusätzlichen Grundwasserkörpern (bezogen auf die Sickerwasserkonzentration) zu einer Einhaltung des Schwellenwerts führen.</p> <p>Eine Flächenbindung der Tierhaltung bietet zusätzliches Minderungspotential. Untersucht wurde eine Begrenzung der Viehbesatzdichte auf maximal zwei Großvieheinheiten pro Hektar und Betrieb. Diese Maßnahme würde insbesondere in Regionen mit intensiver Tierhaltung wirken. Bis 2030 könnte eine flächengebundene Tierhaltung die Ammoniakemissionen um 17 Kilotonnen senken und die Treibhausgasemissionen um 1,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente reduzieren. Gleichzeitig ließe sich die Nitratkonzentration im Sickerwasser im Mittel um 3,7 Milligramm pro Liter reduzieren. Dadurch könnte der Nitrat-Schwellenwert zusätzlich in 73 Grundwasserkörpern (bezogen auf die Sickerwasserkonzentration) eingehalten werden.</p> <p>Auch eine stärkere Vergärung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen bietet Umweltvorteile. Würde das technisch maximal umsetzbare Potenzial ausgeschöpft, könnten die Treibhausgasemissionen um bis zu fünf Millionen Tonnen CO2-Äquivalente sinken. Gleichzeitig würde die Nitratkonzentration im Sickerwasser im Mittel um 3,5 Milligramm Nitrat pro Liter zurückgehen.</p> <p>Darüber hinaus kann der Anbau von Zwischenfrüchten auf geeigneten Flächen, vor allem vor Sommerungen, die Auswaschung von Nitrat ins Grundwasser effektiv vermeiden. Dadurch könnte der Nitratschwellenwert in 73 zusätzlichen Grundwasserkörpern (bezogen auf die Sickerwasserkonzentration) eingehalten werden.</p> <p><strong>Messungen bestätigen Modellprognosen noch nicht</strong></p> <p>Während die Modellrechnungen der Studie „Evaluierung der novellierten Düngegesetzgebung auf deren Umwelt- und Klimawirkung“ bis 2030 deutliche Verbesserungen vorhersagen – insbesondere sinkende Nitratkonzentrationen im Sickerwasser – zeigen die verfügbaren Grundwassermessreihen bisher keinen rückläufigen Trend. Dies lässt sich zum einen durch zeitliche Verzögerungen erklären: Landwirtschaftliche Minderungsmaßnahmen werden aufgrund der Verweilzeiten des Nitrats im Boden und der Fließzeiten im Grundwasserkörper erst nach wenigen Jahren bis Jahrzehnten an den Messstellen wirksam. Zum anderen kann eingetragenes Nitrat im Boden und Grundwasser durch Denitrifikation abgebaut werden. Die Denitrifikationsleistung wurde in den Modellrechnungen nicht berücksichtigt. Stattdessen wurde die Nitratkonzentration im Sickerwasser berechnet. Diese bildet den potentiellen Nitrateintrag in das Grundwasser ab und gibt dadurch ein klares Bild, welche Belastung aus der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a> gegenwärtig und zukünftig auf das Grundwasser zukommen. Zu beachten ist auch, dass die natürliche Denitrifikationskapazität endlich und räumlich unterschiedlich stark ausgeprägt ist.</p> <p>Die Modellierungsergebnisse lassen erwarten, dass sich die Sickerwasserkonzentration infolge der veränderten Düngepraxis deutlich verringert. Aktuelle <a href="https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Projektfoerderung/Ackerbaustrategie/Bericht_233MoNi.pdf?__blob=publicationFile&v=3">Auswertungen des Julius-Kühn-Instituts</a> zeigen bislang keinen entsprechenden Rückgang der gemessenen Nitratkonzentrationen im Boden und Sickerwasser landwirtschaftlich genutzter Flächen. Die in der UBA-Studie prognostizierte Entwicklung lässt sich mit den bisher verfügbaren Messdaten daher noch nicht bestätigen.</p> <p><strong>Methodik</strong></p> <p>Als Grundlage der Modellierung diente eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/projektion">Projektion</a> der landwirtschaftlichen Produktion und Agrarstruktur für das Jahr 2030 auf Basis der sogenannten Thünen-Baseline 2022–2032. Bewertet wurde die Wirkung der Düngeverordnung anhand verschiedener Umweltindikatoren und der Frage, ob bestehende Umweltziele erreicht werden können. Für die Bewertung des Grundwassers wurde die Nitratkonzentration im Sickerwasser betrachtet – als Maß dafür, wie viel Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen potentiell ins Grundwasser ausgewaschen wird. Außerdem wurden die Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft, die Ammoniakbelastung sowie die Belastung empfindlicher Ökosysteme durch übermäßige Stickstoffeinträge betrachtet.</p> <p>Diese Größen wurden jeweils mit bestehenden Zielwerten verglichen – beispielsweise mit dem Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter im Grundwasser, den Eutrophierungsgrenzen („Critical Level“, „Critical Load“) für stickstoffempfindliche Ökosysteme oder den Emissionsgrenzen des Klimaschutzgesetzes. Zusätzlich wurden die errechneten Werte mit der Situation im Referenzzeitraum 2019 bis 2021 verglichen, um die Veränderungen gegenüber dem aktuellen Zustand zu ermitteln.</p> <p>Unterschieden wurde dabei zwischen der individuellen Wirkung einzelner Maßnahmen, der kombinierten Wirkung aller Maßnahmen der novellierten Düngeverordnung und schließlich der Wirkung insgesamt, das heißt einschließlich bereits bestehender Maßnahmen und der bis 2030 erwarteten Strukturveränderungen in der Landwirtschaft. Diese Effekte wurden jeweils separat analysiert, wobei nicht alle Maßnahmen vollständig quantitativ bewertet werden konnten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Wirkungen der Einzelmaßnahmen teilweise überschneiden und nicht ohne Weiteres aufsummiert werden können. In Bezug auf die Gesamtwirkung der Düngeverordnung wurden Überschneidungseffekte herausgerechnet.</p> <p>Genutzt wurden die Modelle RegNBil (für die Berechnung regionaler Stickstoff-Flächenbilanzen), RegNBil-DüV (für die Berechnung regionalisierter Stickstoff-Flächenbilanzen für einzelne Kulturarten) und EMMa-L-NC (für die Berechnung von Luftschadstoff- und Treibhausgasemissionen) sowie eine regionalisierte Berechnung der N-Stallbilanz.</p> </p><p>Informationen für...</p>
The publication examines how nitrogen pollution affects ecosystems and biodiversity across the UNECE region, using harmonized Critical Load maps, national data, and scenario modelling. It evaluates which ecosystems remain at risk under future emission pathways and whether the 2040 biodiversity risk-reduction target is achievable. The publication is aimed at scientists, policy makers, and informed readers involved in CLRTAP and Gothenburg Protocol revision. Veröffentlicht in Texte | 105/2026.
The original EMEP grids have been reprojected into the European standard projection in order to facilitate re-use of EMEP information on air emissions, deposition and critical loads in EEA map products. Organisations responsible for delivering national data to EMEP should always use the grid in polar stereographic projection as provided by EMEP (http://www.emep.int/grid/index.html). EEA has reprojected the grid used by EMEP for analyses on air emissions (150*150 km2 and 50*50 km2 grids covering Europe)
The publication examines how nitrogen pollution affects ecosystems and biodiversity across the UNECE region, using harmonized Critical Load maps, national data, and scenario modelling. It asks which ecosystems remain at risk under future emission pathways and whether the 2040 biodiversity-reduction target is achievable. The publication is aimed at scientists, policy makers, and informed readers involved in CLRTAP and Gothenburg Protocol revision.
The publication examines how nitrogen pollution affects ecosystems and biodiversity across the UNECE region, using harmonized Critical Load maps, national data, and scenario modelling. It evaluates which ecosystems remain at risk under future emission pathways and whether the 2040 biodiversity risk-reduction target is achievable. The publication is aimed at scientists, policy makers, and informed readers involved in CLRTAP and Gothenburg Protocol revision.
Biodiversity in Europe is strongly affected by atmospheric nitrogen and sulfur deposition to ecosystems. Within the PINETI-4 (Pollutant Input and Ecosystem Impact) project the deposition of nitrogen and sulfur compounds across Germany was quantified for the years 2000, 2005, 2010 and 2015 to 2019, using the atmospheric chemical transport model LOTOS-EUROS and precipitation composition measurements. Model improvements lead to better evaluation scores in comparison to observations compared to the previous PINETI-3 report. While nitrogen deposition has been decreasing in the last decades, the results show that in 2019 critical loads for eutrophication were still exceeded for nearly 70 % of ecosystems. Veröffentlicht in Texte | 130/2024.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 206 |
| Europa | 3 |
| Land | 27 |
| Wissenschaft | 31 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 134 |
| Taxon | 1 |
| Text | 72 |
| Tonaufnahmen | 1 |
| Umweltprüfung | 8 |
| unbekannt | 4 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 81 |
| Offen | 137 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 172 |
| Englisch | 65 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
| Bild | 8 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 35 |
| Keine | 139 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 67 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 219 |
| Lebewesen und Lebensräume | 219 |
| Luft | 218 |
| Mensch und Umwelt | 219 |
| Wasser | 218 |
| Weitere | 216 |