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Landschaftselemente in Schleswig Holstein zum Stichtag 01.01.2025.
Kulisse Erosion 2023/24 nach der GAP-Konditionalitäten-Verordnung vom 9. Dezember 2022:Kulisse Erosion 2023/24 nach der GAP-Konditionalitäten-Verordnung vom 9. Dezember 2022
Web Map Service: Cross Compliance-Regelungen zur Minderung der Erosionsgefährdung:Web Map Service: Cross Compliance-Regelungen zur Minderung der Erosionsgefährdung
Kulisse Erosion 2023/24 nach der GAP-Konditionalitäten-Verordnung vom 9. Dezember 2022:Kulisse Erosion 2023/24 nach der GAP-Konditionalitäten-Verordnung vom 9. Dezember 2022
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Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche und es kann für sie eine Prämie beantragt werden. Sie müssen eine eindeutige Zuordnung zu einem Feldblock haben. Welche Landschaftselemente förderfähig sind oder nicht und welche Bedingungen diese zu erfüllen haben, ist genau geregelt. Seit 2012 unterliegt jedes beihilfefähiges Landschaftselement den Cross-Compliance-Verpflichtungen (CC). Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche und es kann für sie eine Prämie beantragt werden. Sie müssen eine eindeutige Zuordnung zu einem Feldblock haben. Welche Landschaftselemente förderfähig sind oder nicht und welche Bedingungen diese zu erfüllen haben, ist genau geregelt. Seit 2012 unterliegt jedes beihilfefähiges Landschaftselement den Cross-Compliance-Verpflichtungen (CC). Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
Bodenerosion durch Wasser wird durch die Charakteristik des Niederschlags, die Eigenschaften des Bodens, die Hanglänge und -neigung, die Bedeckung und Bearbeitung des Bodens sowie die Art der Erosionsschutzmaßnahmen beeinflusst. Den Anteil der Gefährdung, der allein auf natürliche Standortfaktoren ohne anthropogene Einflüsse zurückgeht, bezeichnet man als natürliche Erosionsgefährdung. Die Ableitung der flächenhaften, natürlichen Erosionsgefährdung wurde auf Basis der Allgemeinen Bodenabtragsgleichung -ABAG- durchgeführt. Die Allgemeine Bodenabtragsgleichung lautet: A = R x K x L x S x C x P. Die Ermittlung der natürlichen Erosionsgefährdung durch Wasser erfolgt nach DIN 19708 durch die Verknüpfung der Bodenerodierbarkeit (K-Faktor) als Kenngröße der Erosionsanfälligkeit des Oberbodens, mit der Hangneigung (S-Faktor) und dem Oberflächenabfluss- und Regenerosivitätsfaktor (R-Faktor) als Kenngröße die Erosivität der Niederschläge (Angabe der Erosionsgefährdung in Klassen und t/(ha x a)). Die natürliche Erosionsgefährdung bezieht sich damit auf stabile, zeitlich kaum veränderliche und nutzungsunabhängige Kriterien. Die einzelnen Bewertungsgrößen und damit auch die Beurteilung der Erosionsgefährdung beziehen sich immer nur auf den landwirtschaftlich genutzten Teil eines Flurstücks (Acker- oder Grünland). Die Bezugsgröße für die Darstellung ist jedoch immer die gesamte Flurstücksgeometrie aus dem ALK (Stand 2007). Zur Verkürzung der Ladezeiten sind in der Übersicht die einzelnen Flurstücke mit identischer Einstufung der Erosionsgefährdung zusammengefasst und die Flurstücksinformationen nicht einzeln abrufbar. Im Vergleich zu den Erosionskarten, die im Rahmen von Cross Compliance erstellt wurden, wurden bei den vorliegenden Karten keine Generalisierung durchgeführt, der R-Faktor berücksichtigt und die Erosionsgefährdungsklassen im Wesentlichen nach DIN 19708 eingeteilt. Für die Einhaltung und Kontrolle der Verpflichtugen nach Cross Comliance gelten ausschließlich die Gefährdungsklassen nach DirektZahlVerpflV und ErosionsSchV.
Bodenerosion durch Wasser wird durch die Charakteristik des Niederschlags, die Eigenschaften des Bodens, die Hanglänge und -neigung, die Bedeckung und Bearbeitung des Bodens sowie die Art der Erosionsschutzmaßnahmen beeinflusst. Den Anteil der Gefährdung, der allein auf natürliche Standortfaktoren ohne anthropogene Einflüsse zurückgeht, bezeichnet man als natürliche Erosionsgefährdung. Die Ableitung der flächenhaften, natürlichen Erosionsgefährdung wurde auf Basis der Allgemeinen Bodenabtragsgleichung -ABAG- durchgeführt. Die Allgemeine Bodenabtragsgleichung lautet: A = R x K x L x S x C x P. Die Ermittlung der natürlichen Erosionsgefährdung durch Wasser erfolgt nach DIN 19708 durch die Verknüpfung der Bodenerodierbarkeit (K-Faktor) als Kenngröße der Erosionsanfälligkeit des Oberbodens, mit der Hangneigung (S-Faktor) und dem Oberflächenabfluss- und Regenerosivitätsfaktor (R-Faktor) als Kenngröße die Erosivität der Niederschläge (Angabe der Erosionsgefährdung in Klassen und t/(ha x a)). Die natürliche Erosionsgefährdung bezieht sich damit auf stabile, zeitlich kaum veränderliche und nutzungsunabhängige Kriterien. Zusätzlich werden Abtragswerte für verschiedene Varianten mit unterschiedlichen L- (Hanglängenfaktor), C- (Bedeckungs- und Bearbeitungsfaktor) und P-(Erosionsschutzfaktor) Kombinationen angegeben. Die einzelnen Bewertungsgrößen und damit auch die Beurteilung der Erosionsgefährdung beziehen sich immer nur auf den landwirtschaftlich genutzten Teil eines Flurstücks (Acker- oder Grünland). Die Bezugsgröße für die Darstellung ist jedoch immer die gesamte Flurstücksgeometrie aus dem ALK (Stand 2007). Im Gegensatz zur "Erosionsgefährdung Ackerflächen Übersicht" sind die Flurstücksinformationen einzeln abrufbar. Im Vergleich zu den Erosionskarten, die im Rahmen von Cross Compliance erstellt wurden, wurden bei den vorliegenden Karten keine Generalisierung durchgeführt, der R-Faktor berücksichtigt und die Erosionsgefährdungsklassen im Wesentlichen nach DIN 19708 eingeteilt. Für die Einhaltung und Kontrolle der Verpflichtugen nach Cross Compliance gelten ausschließlich die Gefährdungsklassen nach DirektZahlVerpflV und ErosionsSchV.
Ziel des Forschungsvorhabens war es, zunächst einen Überblick zum aktuellen Stand der Forschung der durch Nutzung und Bewirtschaftung veränderbaren Einflussfaktoren auf die Wasserinfiltration in den Boden zu erarbeiten. Dabei standen besonders die landwirtschaftlichen Anbauverfahren, Bodenbearbeitungssysteme und pflanzenbaulichen Maßnahmen im Fokus der Untersuchungen. Darauf aufbauend wurde geprüft, inwieweit die aktuellen landwirtschaftlichen Fördermaßnahmen geeignet sind, die Infiltrationsfähigkeit landwirtschaftlich genutzter Flächen zu verbessern, um damit auch im Falle von extremen Niederschlagsereignissen Wassererosion und Überflutungen entgegenzuwirken. Ein weiteres Ziel war die Zusammenstellung und Auswertung der bestehenden rechtlichen Vorgaben (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien etc.) und ihre Umsetzung in der sog. "guten fachlichen Praxis" (gfP) im Hinblick auf die Verbesserung der Wasserinfiltration landwirtschaftlicher Böden. Sowohl für die aktuellen Förderprogramme als auch die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden nach einer Defizitanalyse gezielte Verbesserungsvorschläge und Maßnahmenempfehlungen zur Weiterentwicklung der Fördermaßnahmen und gesetzlichen Vorgaben abgeleitet. Für vier ausgewählte Stark- oder Dauerregenereignisse, die zu markanten Schäden geführt haben, wurde anhand regionaler Analysen herausgearbeitet, warum es zu den erheblichen Auswirkungen gekommen ist und welche Zusammenhänge zwischen der landwirtschaftlichen Flächennutzung und den Überflutungen bestehen. Aufbauend auf diesen Fallbeispielen wurden in Verbindung mit den Ergebnissen der Literaturrecherche und der Analyse der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Förderprogramme Vorschläge für zukünftige Risikoabschätzungen und möglicher Gegenmaßnahmen erarbeitet sowie Handlungs- und Forschungsbedarf abgeleitet. Quelle: Forschungsbericht
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