Der Projektauftrag beinhaltete die Entwicklung, Erprobung und Evaluation eines Curriculums für die Aus- und Weiterbildung von Ärzten im präklinischen Strahlenunfallmanagement und die Erstellung eines Mustercurriculums. Ziele waren Aufbau, Erhalt und Erweiterung der ärztlichen Kompetenz für die präklinische Versorgung von Strahlenunfallpatienten. Damit sollte ein wesentlicher Beitrag zur Qualifizierung von Notärzten für die Herausforderung durch Einsatzlagen mit radiologischen und nuklearen Gefährdungen geleistet werden. Entwicklung und Inhalte des Curriculums für die Aus- und Weiterbildung von Ärzten im präklinischen Strahlenunfallmanagement werden dargestellt. Die Durchführung und Erprobung des Curriculums in zwei Pilotkursen 2009 und 2010, an denen insgesamt 40 Ärzte teilnahmen, werden beschrieben. Der erfolgreiche Test in den Pilotkursen belegt den Nutzen des entwickelten Curriculums. Kurse nach dem erstellten Mustercurriculum und den entsprechenden Musterfolien können eigenständig durchgeführt werden; darüber hinaus können einzelne Module in bestehende Aus- und Weiterbildungen integriert werden. Vorschläge zur Implementierung und Anerkennung des Curriculums werden gemacht. // The project orders implied the development, testing, and evaluation of a curriculum for educating and training physicians in prehospital radiation accident management and the development of a master curriculum. Objectives were to develop, preserve, and enlarge medical competence concerning prehospital care of radiation accident patients. The project is expected to contribute to qualify emergency physicians challenged by scenarios related to radiological and nuclear hazards. The development and the content of the curriculum for educating and training physicians in prehospital radiation accident management are being described. The conduction and evaluation of two pilot training courses with a total of 40 participating physicians are being presented. Successful testing of the pilot courses proves the value of the curriculum developed. Self-contained courses can be performed according to the master curriculum and the respective master presentations. Moreover, single modules can be integrated in existing education and training programmes. Suggestions for the implementation and accreditation of the curriculum are being made.
Die Technische Universität (TU) Berlin und das Land Berlin haben eine gemeinsame Klimaschutzvereinbarung (KSV) unterzeichnet. Damit verpflichtet sich die TU Berlin, ihre direkten und indirekten CO 2 -Emissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 25 Prozent zu senken. Der vereinbarte Maßnahmenkatalog umfasst unter anderem energetische Sanierungsmaßnahmen, die Optimierung der Anlagentechnik, den energieeffizienten Ausbau der Kälteversorgung, die Nutzung von Abwärme sowie den Bau weiterer Photovoltaikanlagen. Dadurch und durch die Umsetzung nachhaltiger Mobilitätskonzepte sowie die Reduktion von Flugreisen sollen circa 11.500 Tonnen CO 2 eingespart werden. Die Klimaschutzvereinbarung ergänzt die strategischen Ziele zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz der TU Berlin, die alle Bereiche der Universität umfassen. Dazu gehören die Federführung bei der Einrichtung eines Climate Change Center Berlin Brandenburg im Bereich der Forschung, die Integration von Nachhaltigkeitsthemen in die Curricula der Studiengänge und eine detaillierte Erfassung aller indirekten CO 2 -Emissionen durch den Universitätsbetrieb. Die TU Berlin wird eine Klimabilanz erstellen, mit der weitere Maßnahmen festgelegt und priorisiert werden, um den Weg zur Klimaneutralität spätestens im Jahre 2045 zu skizzieren. Die Vereinbarung gilt rückwirkend zum 01. Januar 2021 mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Weitere Informationen und Kontakt TU Berlin: Barbara Münch, Leiterin Energiemanagement
Das Gymnasium liegt idyllisch im Grünen auf der Insel Scharfenberg im Tegeler See, welche zu einem Landschaftsschutzgebiet gehört. Angesichts des naturnahen Standorts überrascht es nicht, dass sich die Schulfarm Insel Scharfenberg im besonderen Maße im Umwelt- und Klimaschutz engagiert. Landwirtschaft auf der Insel Wie der Name der Schulfarm es bereits vermuten lässt, befindet sich auf der Insel ein landwirtschaftlicher Betrieb. Schafe, Ziegen, Schweine, Pferde, Ponys, Hühner und Kaninchen leben auf Scharfenberg. Zudem werden Ackerflächen zum Anbau von Getreide, Rüben und weiteren Futtermitteln bewirtschaftet. Auf der Inselgärtnerei werden verschiedene Gemüsesorten angebaut. Die Ernte wird direkt vor Ort verarbeitet und verzehrt. Durch die Einbindung in der Pflege und Entwicklung der Schulfarm erhalten die Schülerinnen und Schüler einen tiefen und nachhaltigen Einblick in die Haltung von Nutztieren und ökologisch geprägte Landwirtschaft. Zudem entwickeln sie ganz nebenbei eine besondere Verbindung zur Umwelt. Gemäß der Profilausrichtung der Schule liegt ein besonderer Fokus im schulinternen Curriculum auf dem Fachbereich Biologie. Dank der außergewöhnlichen Lage der Schule können nahezu alle Lernergebnisse anhand von Experimenten und Erlebnissen auf der Insel erzielt werden. So führen die Schülerinnen und Schüler beispielsweise Wasser- und Bodenanalysen durch, beobachten die Tier- und Pflanzenwelt auf Scharfenberg aus verschiedenen wissenschaftlichen Perspektiven oder erforschen die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten der Ackerflächen. Darüber hinaus gehört praxisbezogener Projektunterricht zum festen Bestandteil der Bildungsvermittlung. Insbesondere in den Bereichen Gartenbau, Landwirtschaft, Reiten, naturwissenschaftliches Experimentieren und Imkern ist die Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) fest integriert. Ein Freilandlabor ist in Planung. Weiterhin bietet der Lernort anderen Schulen die Möglichkeit, Scharfenberg im Rahmen eines Natur-Erlebnis-Tages zu besuchen und die Insel unter Einhaltung von Schutzregeln für Fauna und Flora erkunden. Die Insel Scharfenberg beherbergt zahlreiche wilde Tierarten. Um auf diese große ökologische Vielfalt aufmerksam zu machen, wurde ein Lehrpfad etabliert. Zehn Stationen sind quer über die Insel verteilt und informieren über die heimische Fauna. Biber, Fledermaus und Wildschwein kommen dabei ebenso vor wie Kellerassel, Wildbiene, Haubentaucher und Regenwurm. Als gebundene Ganztagsschule bietet die Schulfarm Insel Scharfenberg ihren Schülerinnen und Schülern naturverbundene Freizeitaktivitäten an. Sowohl beim Reiten als auch bei der Ausübung eines Wassersports – etwa Segeln, Schwimmen oder Rudern – werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt sensibilisiert. So gehört zum Wahlprojekt Reiten beispielsweise nicht nur das Reiten an sich, sondern ebenfalls die Versorgung der Pferde und Ponys und deren Lebensraums. Abfallvermeidung | Schulgarten | Biodiversität | Schulprogramm | Projekte Rund 500 Schülerinnen und Schüler besuchen das staatliche Gymnasium in Reinickendorf. Ca. 50 Lehrkräfte sind an der Schule angestellt. Der Schulfarm Insel Scharfenberg ist ein Internat angegliedert. Der Unterricht und der Alltag auf der Schulfarm Insel Scharfenberg folgt dem Motto „Lernen mit Kopf, Herz und Hand“ – ganz in der Tradition des Reformpädagogen Wilhelm Blume. Die gebundene Ganztagsschule wird als Schule besonderer pädagogischer Prägung geführt. Dies wird an einer alternativen Rhythmisierung des Schulalltags in 60- und 75-minütigen Blöcken, dem Einsatz von fächer- und jahrgangsübergreifenden Lehrformen sowie einem umfangreichen Zusatz- und Freizeitangebot deutlich. Umweltschule in Europa 2018 Bild: Rawpixel/Depositphotos.com Weitere engagierte Schulen in Reinickendorf Übersicht: Diese Reinickendorfer Schulen engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: Syda_Productions/Depositphotos.com Handlungsfelder im Klimaschutz Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen um nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen
Umweltbildung, Schulgarten und Solaranlage: Die Carl-Sonnenschein-Grundschule tut schon jetzt eine Menge für den Klimaschutz – und hat noch viel vor. Sie will Klimaschule werden. Arbeitsgruppe Klimaschule Die Carl-Sonnenschein-Grundschule hat vor Kurzem die Arbeitsgruppe Klimaschule ins Leben gerufen. Das Kollegium der Schule kooperiert dort mit den Schülerinnen und Schülern, dem angrenzenden Jugendclub “Sonnetreff” und dem Lebenskunde-Team mit dem Ziel, klimaneutral zu werden. In einem ersten Schritt haben die Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassenstufen in einem Workshop des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UfU) eine Roadmap erarbeitet. Der Fahrplan soll die Schule auf dem Weg zu den ambitionierten Klimazielen begleiten und auch in digitaler Form auf der Website der Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Carl-Sonnenschein-Grundschule ergreift schon jetzt zahlreiche klimaschonende Maßnahmen. Mülltrennung ist an der Schule eine Selbstverständlichkeit. Es gibt eine Regenwasserzisterne für Bewässerung und Toilettenspülung sowie wassersparende Wasserhähne und wasserlose Urinale. Zur Belüftung wird eine Umluftanlage benutzt. Der Strom dafür kommt aus der hauseigenen Photovoltaikanlage. Der Schulgarten wurde in Zusammenarbeit mit den Prinzessinnengärten angelegt. Im Garten befindet sich ein kleiner Teich, der von Vögeln und Insekten gerne zur Wasserversorgung genutzt wird. Die neu gepflanzten Bäume, die Staudenbeete und das Gründach auf der Mensa bieten ihnen Nektar, Pollen und Unterschlupf. Das schuleigene Bienenvolk profitiert besonders von dem reichhaltigen Nahrungsangebot. Für die nahe Zukunft ist geplant, den Schulhof grüner und freundlicher zu gestalten und die Mensa noch klimafreundlicher zu machen. Auch im täglichen Unterrichtsalltag findet der Klimaschutz mehr und mehr Einzug. So wird er bereits in den Curricula von Sachunterricht, NaWi, GeWi und anderen Fächern integriert, aber auch im Zusatzangebot der Schule – durch eine Garten- und Bienen-AG und ein Wahlunterrichtsfach Umwelt in den fünften Klassen. Des Weiteren gibt es eine Begabungsförderung. Das Programm gliedert sich in verschiedene Themenfelder. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler engagieren sich beispielsweise im Ölpalmenprojekt, im Wasserprojekt und Bienenprojekt oder zum Thema erneuerbare Energien. Schulgarten | Schulprogramm | Projekte | Regenerative Energien | Einsatz neuer Technik | Abfalltrennung Die Carl-Sonnenschein-Grundschule ist eine offene Ganztagsschule in Berlin-Mariendorf mit einer ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB). Die rund 460 Schülerinnen und Schüler werden von 40 Lehrerinnen und Lehrern und etwa 10 Erziehern unterrichtet bzw. betreut. An der Carl-Sonnenschein-Schule gibt es zwei Schulprofile: Englisch und Sport. Erste Englischkenntnisse werden schon im ersten Schuljahr vermittelt. Schulkinder mit ausgeprägtem Bewegungsdrang können sich unter anderem beim Fußball, Karate oder Inline Skating austoben. Profilübergreifend steht das soziale Lernen im Vordergrund. Die Schule möchte die Schülerinnen und Schüler zu sozialem Handeln und Toleranz anleiten. Auftretende Konflikte werden gemeinsam besprochen und gelöst. Bild: belchonock/Depositphotos.com Weitere engagierte Schulen in Tempelhof-Schöneberg Übersicht: Diese Tempelhofer und Schöneberger Schulen engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: Dmyrto_Z/Depositphotos.com Handlungsfelder Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen für nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen
In Sachen Umwelt- und Klimaschutz verfolgt das Carl-Friedrich-von-Siemens-Gymnasium in Spandau einen ganzheitlichen Ansatz. Sowohl bei der Ausstattung und Gestaltung des Schulgeländes als auch im Schulalltag werden Nachhaltigkeit und Klimaschutz stets mitbedacht und in den Vordergrund gestellt. Klimaschutzplan 2017 rief das Carl-Friedrich-von-Siemens-Gymnasium einen Klimaschutzplan ins Leben, welcher die Ziele und Aktivitäten der Schule rund um den Themenkomplex festhält. Das schulinterne fächerübergreifende Curriculum BNE-SchiC (Bildung für nachhaltige Entwicklung) gibt hierzu auf Basis der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen einen verbindlichen und fest definierten Rahmen vor. So gelten etwa in allen Schulklassen Klimaregeln. Designierte Klima-Chefinnen achten auf die Einhaltung dieser Vorgaben. Auch die regelmäßig stattfindenden Projekte zum Umwelt- und Klimaschutz finden sich im BNE-SchiC wieder. Zu den verschiedenen regelmäßigen Klimaschutzprojekten des Spandauer Gymnasiums zählt die jährliche Veranstaltung eines nachhaltigen Weihnachtsmarkt. Diese Tradition besteht bereits seit über 35 Jahren und gehört inzwischen fest zu Spandauer Weihnachtszeit. Die Stände werden von den einzelnen Schulklassen und einigen Kooperationspartnern betrieben. Sowohl die angebotenen Waren als auch die Gestaltung der Stände selbst müssen so nachhaltig wie möglich sein. So besteht das Sortiment etwa aus Upcycling-Produkten, regionalen, saisonalen und selbstgemachten Lebensmitteln oder nachhaltigen Dekorations-Objekten. Die Klimaschutz-AG kürt jedes Jahr die drei nachhaltigsten Stände. Das rund 35.000 Quadratmeter große Schulgelände beherbergt neben den sieben Schulgebäuden ebenfalls ein Grünes Klassenzimmer im Freien mit nachhaltigen Sitzgelegenheiten, ein Feuchtbiotop mit Teich, Bienenstöcke, ein großes Insektenhotel, einen Gemüseacker sowie einen ganzjährig blühenden Vorgarten. Zudem befinden sich zahlreiche Sträucher und Bäume mit eigens von den Schülern gebaute Nistkästen auf dem Gelände. Der grüne Campus trägt somit nicht nur zur Artenvielfalt bei, sondern erlaubt es den Schülerinnen und Schülern, eine persönliche Verbindung zur Natur und Umwelt aufzubauen. Die Pflege des Gartens und Gemüseackers wird von der AG Schulhofökologie übernommen. Das 2019 neu gestaltete Feuchtbiotop samt Teich unterliegt der AG Kunst und Garten, welche bereits Pläne zur Weiterentwicklung des Bereiches entwickelt hat. Auf dem Schulgelände befinden sich zudem rund 300 überdachte Fahrradplätze. Der verantwortungsvolle Umgang mit Abfall und der schonende Umgang mit natürlichen Ressourcen ist ein wichtiger Bestandteil nachhaltiger Lebensweisen. Das Spandauer Gymnasium schärft das Bewusstsein seiner Schülerinnen und Schüler für einen sorgsamen Umgang mit Ressourcen auf kontinuierliche und vielfältige Weise mit regelmäßig stattfinden Projekten rund um das Thema. So wurden bereits Müll-Sammelaktionen, konsumkritische Workshops und Kunstaktionen durchgeführt. Zudem wird in allen Klassenräumen und den meisten Fachräumen eine dreiteilige Abfalltrennung umgesetzt. Verschiedene Pfandflaschen-Sammelpunkte stehen zudem auf dem Schulgelände bereit. Das Carl-Friedrich-von-Siemens-Gymnasium zeichnet sich durch eine ressourcenschonende Gestaltung des Schulumfeldes aus. Die Eingangsbereiche der Schulgebäude werden mittels stromsparender LED-Lampen beleuchtet, welche zudem an einen Dämmerungssensor gekoppelt sind. Die Beleuchtung innerhalb der Gebäude wurde bereits teilweise an Bewegungs- und Helligkeitsmesser gebunden. Die Mensa ist verpackungsmüllfrei und nutzt Holz- statt Plastiktische. Die Schulcafeteria gibt ihre Speisen entweder auf Papiergeschirr oder in Glasbehältern heraus. Einsatz neuer Technik | Energierundgang | Stromsparendes Beleuchtungssystem | Trinkwasserspender | Abfallvermeidung | Abfalltrennung | Umweltfreundliches Schulmaterial | Recycling | Upcycling | Schulgarten | Biodiversität | Umweltfreundlicher Schulweg | Schulprogramm | Projekte Das Carl-Friedrich-von-Siemens-Gymnasium ist das einzige gebundene Ganztagsgymnasium Spandaus. Rund 600 Schülerinnen und Schüler werden von über 60 Lehrkräften gefördert und betreut. Der Unterricht folgt drei fächerübergreifenden Profilen: Einem bilingualen Fokus (Englisch), einer mathematisch-naturwissenschaftlichen Ausrichtung und einem Kultur-Schwerpunkt. Durch das ganzheitliche Angebot als Ganztagsschule wird den Heranwachsenden nicht nur prüfungsrelevantes Wissen vermittelt, sondern ebenfalls ein besonderer Fokus auf die individuelle Entwicklung und Entfaltung der Schülerinnen und Schüler gelegt. Dem Leitbild der Schule entsprechend liegt ein deutlicher Akzent auf dem gemeinsamen, sozialen Lernen in Vielfalt. Durch aktuelle Lernkonzepte und moderne technische Unterstützung wird der selbstständige und eigenverantwortliche Wissenserwerb gefördert. Umweltschule in Europa seit 2016 Energiesparmeister 2018/19 Verbraucherschule Gold 2019 bis 2021 Recyclingpapierfreundliche Schule 2019 1. Preis der Berliner Leuchtturmschulen Energie und Klimaschutz an Schulen 2017/18 Bild: Rawpixel/Depositphotos.com Weitere engagierte Schulen in Spandau Übersicht: Diese Spandauer Schulen engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: Dmyrto_Z/Depositphotos.com Handlungsfelder Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen um nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen
Zielvereinbarung 2015 – 2019 zwischen dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt und der Hochschule Harz 29. Januar 2015 Zielvereinbarung Hochschule Harz 2015 – 2019 PRÄAMBEL Ausgangspunkt der Zielvereinbarung sind die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Weiterent- wicklung des Hochschulsystems des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2013 unter Berücksichti- gung der von der Landesregierung hochschulpolitisch begründeten und bedarfsorientierten Rahmen- vorgaben. Leitgedanke ist, die Hochschulen attraktiver, effizienter und damit zukunftsfest zu machen, gleichzeitig aber den Anforderungen einer Haushaltskonsolidierung gerecht zu werden. Mit ihren Hochschulentwicklungsplänen haben die Hochschulen die Empfehlungen und Vorgaben aufgegriffen. Auf dieser Grundlage schließt die Hochschule Harz (nachfolgend Hochschule genannt) mit dem Minis- terium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt (nachfolgend MW genannt) fol- gende Zielvereinbarung. Die Anlage 1 (Lehrebezogene Profile), Anlage 2 (Veranschlagungs- und Bewirtschaftungsregelungen) und Anlage 3 (Berichterstattung: Hochschulen im Vergleich) sind integraler Bestandteil dieser Zielver- einbarung. A.AUFGABENBEZOGENE VEREINBARUNGEN A.1Aufgabenbezogene Vereinbarungen aller Hochschulen (1) Die Hochschulen ergreifen geeignete Maßnahmen, um die für den Hochschulpakt 2020 geforder- ten Zielstellungen zu erreichen. Es liegt im Interesse des Landes wie der Hochschulen, ein Absinken unter die Studienanfängerzahl entsprechend der KMK-Vorausberechnung 2014, wie sie in der Verwal- tungsvereinbarung zum Hochschulpakt 2020 festgelegt ist, zu vermeiden. (2) Bezüglich der Koordinierung und Abstimmung zu Studiengängen in den Bereichen Ingenieurwis- senschaften, Agrarwissenschaften, Soziale Arbeit, Informatik, Medienwissenschaften und Wirt- schaftswissenschaften setzen die Hochschulen die, in den zwischen ihnen abgestimmten Dokumen- ten, festgelegten Vereinbarungen und Regelungen um. (3) Innerhalb der lehrbezogenen Profile (Anlage 1) können die Hochschulen neue Studiengänge er- richten. Die Hochschulen gewährleisten die Vereinbarkeit mit dem Budget sowie die Transparenz der Ressourcenbereitstellung gegenüber dem MW. Studiengänge gelten als genehmigt, insofern sie mit diesen Profilen übereinstimmen. (4) Die Hochschulen leiten ihre Akkreditierungsverfahren so zeitgerecht ein, dass eine Akkreditierung spätestens mit der letzten Hochschulprüfung der ersten Absolventin/des ersten Absolventen für den jeweiligen Studiengang gewährleistet ist und weisen dies rechtzeitig gegenüber dem MW nach. Die Qualitätssicherung bei Zertifikatsangeboten weisen die Hochschulen in geeigneter Weise nach. (5) Schließungen von Studiengängen, die im direkten Zusammenhang mit der Hochschulstrukturpla- nung 2014 (für die Jahre 2015-2024) und den daraus abgeleiteten Hochschulentwicklungsplänen ste- hen, gelten als genehmigt. Sie sind dem MW anzuzeigen. (6) Im Zusammenhang mit der Erfüllung des Hochschulpaktes 2020 ergreifen die Hochschulen zielge- richtete Maßnahmen, um mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen sowie den Anteil der Absolventinnen und Absolventen in der Regelstudienzeit zu steigern. Über die getroffenen Maßnahmen und Ergebnisse ist zu berichten. (7) Die Hochschulen stellen die für die Anerkennungsverfahren zur Prüfung der Anerkennung in- und ausländischer Studienleistungen und Abschlüsse relevanten Verfahren und Ansprechpartner transpa- rent dar. (8) Die Hochschulen ergreifen Maßnahmen, um den Anteil geeigneter beruflich Qualifizierter an den zum Studium Zugelassenen zu erhöhen und berichten jährlich über den erreichten Stand. Die Hoch- schulen stellen dabei die Entwicklung jeweils im Durchschnitt der letzten vier Jahre dar. (9) Die Fachhochschulen entwickeln im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten insbesondere für die berufsbegleitenden Studienangebote ihre Verfahren zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Leistungsnachweise und Kompetenzen auf ein Studium weiter. Dazu gründen sie – unter dem Vorbe- halt einer entsprechenden Finanzierung - eine gemeinsame Plattform unter Federführung der Hoch- schule Harz. Die Hochschule Harz stellt im Rahmen dieser Plattform die bislang erworbene Expertise über Verfahren zur Anrechnung allen Hochschulen zur Verfügung. (10) Mit dem Ausbau aus der Wirtschaft hinreichend nachgefragter Angebote tragen die Hochschulen zur Fachkräftesicherung und zur engeren Zusammenarbeit mit den Unternehmen des Landes bei. 2|14 Zielvereinbarung Hochschule Harz 2015 – 2019 Diesem Bedarf folgend, weiten die Hochschulen ihre dualen Studienangebote in der akademischen Erstausbildung und im Bereich des postgradualen Studiums entsprechend der Hochschulstrukturpla- nung des Landes aus. Insbesondere verbessern sie die curriculare Verknüpfung der Lernorte „Betrieb“ und „Hochschule“. Sie berichten jährlich über die qualitativen und quantitativen Fortschritte. (11) Auf der Grundlage ihrer Hochschulentwicklungspläne entwickeln die Hochschulen ihre Konzepte zur wissenschaftlichen Weiterbildung und zu dualen Studienangeboten weiter fort und arbeiten wei- terhin im Netzwerk zusammen. Die Hochschulen analysieren den derzeitigen Stand der wissenschaft- lichen Weiterbildung an ihren Einrichtungen und an den An-Instituten. Sie führen die wissenschaftliche Weiterbildung in der Gesamtverantwortung durch. Die Hochschulen verstärken zudem die Profilierung ihrer Angebote zum lebenslangen Lernen und berufsbegleitenden Studium unter Berücksichtigung von Durchlässigkeit und der Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kenntnissen und Fä- higkeiten. (12) Die Hochschulen setzen im Verbund die vorliegenden Konzepte zur Vermittlung hochschuldidak- tischer Kompetenzen um. Sie nutzen dabei auch das Bund-Länder-Programm für bessere Studienbe- dingungen und mehr Qualität in der Lehre ("Qualitätspakt Lehre"). (13) An der erfolgreichen Strategie der Wissenschafts- und Forschungspolitik des Landes, Spitzenfor- schung durch strukturelle Maßnahmen nach Möglichkeit zu unterstützen und wettbewerbsfähiger zu machen, wird festgehalten. Die Hochschulen intensivieren zu diesem Zweck u. a. die Einwerbung von Drittmitteln aus nationalen und internationalen Förderprogrammen sowie der Wirtschaft, indem sie interne Anreizsysteme ausbauen und Antragsteller in geeigneter Weise unterstützen. (14) In der anwendungsbezogenen Forschung und im Wissens- und Technologietransfer orientieren sich die Hochschulen an der aktuellen regionalen Innovationsstrategie des Landes. Der Transfer von Forschungsergebnissen der Hochschulen in die Wirtschaft und Gesellschaft des Landes werden ins- besondere durch das Kompetenznetzwerk für anwendungsbezogene und transferorientierte For- schung (KAT) intensiviert und bestehende Instrumente der Existenzgründung ausgebaut. (15) Die Universitäten bauen bestehende Hürden beim Promotionszugang von Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschulen vollständig ab, um den Anteil kooperativer Promotionen zu erhö- hen. Die Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen werden gleichwertig an der Landesgraduier- tenförderung beteiligt. (16) Die Hochschulen werden auch zukünftig ihren Verpflichtungen im Rahmen der sogenannten Third Mission gerecht. Diese umfasst neben genannten Aktivitäten zum Wissens- und Technologie- transfer auch die Unterstützung gesellschaftlich relevanter, sozialer und kultureller Aufgaben in der Region. (17) Die Internationalisierung sehen die Hochschulen als Querschnittsaufgabe an. Sie entwickeln ihre Internationalisierungsstrategien dem eigenen Interesse entsprechend weiter und setzen diese in an- gemessener Zeit um. Sie erhöhen in diesem Rahmen in geeigneten Fällen und nachfragegerecht den Anteil internationaler Studiengänge. Wo es noch nicht der Fall ist, entwickeln die Hochschulen die Curricula grundständiger Studiengänge so weiter, dass Auslandsaufenthalte in der Regelstudienzeit möglich sind. (18) Das MW und die Hochschulen stimmen darin überein, dass, soweit im Laufe der Vereinbarung neben den vereinbarten Budgets im Landeshaushalt zusätzliche Mittel für die Hochschulen zur Verfü- gung stehen, diese als Leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM) ausgestaltet werden können. Die genaue Umsetzung des Verfahrens wird zwischen MW und den Hochschulen verhandelt. (19) Die Gleichstellung aller Hochschulangehörigen im Sinne gleichberechtigter Zugänge zu Stellen, Qualifikationsangeboten und Entscheidungsgremien ist erklärtes Ziel der Hochschulen. Das Landes- programm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt wird durch die Hochschulen umgesetzt. Mittelfristiges Ziel ist das Erreichen der darin enthaltenen Quoten. Die Universitäten führen entspre- chend der Empfehlungen des Wissenschaftsrates, der Deutschen Forschungsgemeinschaft und Be- schlüsse des Landtages Sachsen-Anhalts im Rahmen der Umsetzung der Geschlechtergerechtigkeit das Kaskadenmodell unter Wahrung der fachlichen Qualität an ihrer Einrichtung ein. Die regelmäßige Veröffentlichung der entsprechenden Zahlen für die einzelnen Fakultäten in den Rektoratsberichten durch die Hochschulen sorgt für Transparenz, lässt Gleichstellungserfolge sichtbar werden und er- möglicht es, die Anteile der Geschlechter auf den einzelnen Karrierestufen im Kontext der jeweiligen Fakultäten zu sehen. (20) Die Hochschulen leisten ihren Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter Mitarbeiterin- nen, Mitarbeiter und Studierender durch Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention und des diesbezüglichen Landesaktionsplanes einschließlich der Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung des Hochschulbetriebes. 3|14
Zielvereinbarung 2015 – 2019 zwischen dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt und der Hochschule Magdeburg-Stendal 29. Januar 2015 Zielvereinbarung Hochschule Magdeburg-Stendal 2015 – 2019 PRÄAMBEL Ausgangspunkt der Zielvereinbarung sind die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Weiterent- wicklung des Hochschulsystems des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2013 unter Berücksichti- gung der von der Landesregierung hochschulpolitisch begründeten und bedarfsorientierten Rahmen- vorgaben. Leitgedanke ist, die Hochschulen attraktiver, effizienter und damit zukunftsfest zu machen, gleichzeitig aber den Anforderungen einer Haushaltskonsolidierung gerecht zu werden. Mit ihren Hochschulentwicklungsplänen haben die Hochschulen die Empfehlungen und Vorgaben aufgegriffen. Auf dieser Grundlage schließt die Hochschule Magdeburg-Stendal (nachfolgend Hochschule genannt) mit dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt (nachfolgend MW genannt) folgende Zielvereinbarung. Die Anlage 1 (Lehrebezogene Profile), Anlage 2 (Veranschlagungs- und Bewirtschaftungsregelungen) und Anlage 3 (Berichterstattung: Hochschulen im Vergleich) sind integraler Bestandteil dieser Zielver- einbarung. A.AUFGABENBEZOGENE VEREINBARUNGEN A.1Aufgabenbezogene Vereinbarungen aller Hochschulen (1) Die Hochschulen ergreifen geeignete Maßnahmen, um die für den Hochschulpakt 2020 geforder- ten Zielstellungen zu erreichen. Es liegt im Interesse des Landes wie der Hochschulen, ein Absinken unter die Studienanfängerzahl entsprechend der KMK-Vorausberechnung 2014, wie sie in der Verwal- tungsvereinbarung zum Hochschulpakt 2020 festgelegt ist, zu vermeiden. (2) Bezüglich der Koordinierung und Abstimmung zu Studiengängen in den Bereichen Ingenieurwis- senschaften, Agrarwissenschaften, Soziale Arbeit, Informatik, Medienwissenschaften und Wirt- schaftswissenschaften setzen die Hochschulen die, in den zwischen ihnen abgestimmten Dokumen- ten, festgelegten Vereinbarungen und Regelungen um. (3) Innerhalb der lehrbezogenen Profile (Anlage 1) können die Hochschulen neue Studiengänge er- richten. Die Hochschulen gewährleisten die Vereinbarkeit mit dem Budget sowie die Transparenz der Ressourcenbereitstellung gegenüber dem MW. Studiengänge gelten als genehmigt, insofern sie mit diesen Profilen übereinstimmen. (4) Die Hochschulen leiten ihre Akkreditierungsverfahren so zeitgerecht ein, dass eine Akkreditierung spätestens mit der letzten Hochschulprüfung der ersten Absolventin/des ersten Absolventen für den jeweiligen Studiengang gewährleistet ist und weisen dies rechtzeitig gegenüber dem MW nach. Die Qualitätssicherung bei Zertifikatsangeboten weisen die Hochschulen in geeigneter Weise nach. (5) Schließungen von Studiengängen, die im direkten Zusammenhang mit der Hochschulstrukturpla- nung 2014 (für die Jahre 2015-2024) und den daraus abgeleiteten Hochschulentwicklungsplänen ste- hen, gelten als genehmigt. Sie sind dem MW anzuzeigen. (6) Im Zusammenhang mit der Erfüllung des Hochschulpaktes 2020 ergreifen die Hochschulen zielge- richtete Maßnahmen, um mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen sowie den Anteil der Absolventinnen und Absolventen in der Regelstudienzeit zu steigern. Über die getroffenen Maßnahmen und Ergebnisse ist zu berichten. (7) Die Hochschulen stellen die für die Anerkennungsverfahren zur Prüfung der Anerkennung in- und ausländischer Studienleistungen und Abschlüsse relevanten Verfahren und Ansprechpartner transpa- rent dar. (8) Die Hochschulen ergreifen Maßnahmen, um den Anteil geeigneter beruflich Qualifizierter an den zum Studium Zugelassenen zu erhöhen und berichten jährlich über den erreichten Stand. Die Hoch- schulen stellen dabei die Entwicklung jeweils im Durchschnitt der letzten vier Jahre dar. (9) Die Fachhochschulen entwickeln im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten insbesondere für die berufsbegleitenden Studienangebote ihre Verfahren zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Leistungsnachweise und Kompetenzen auf ein Studium weiter. Dazu gründen sie – unter dem Vorbe- halt einer entsprechenden Finanzierung - eine gemeinsame Plattform unter Federführung der Hoch- schule Harz. Die Hochschule Harz stellt im Rahmen dieser Plattform die bislang erworbene Expertise über Verfahren zur Anrechnung allen Hochschulen zur Verfügung. (10) Mit dem Ausbau aus der Wirtschaft hinreichend nachgefragter Angebote tragen die Hochschulen zur Fachkräftesicherung und zur engeren Zusammenarbeit mit den Unternehmen des Landes bei. 2|16 Zielvereinbarung Hochschule Magdeburg-Stendal 2015 – 2019 Diesem Bedarf folgend, weiten die Hochschulen ihre dualen Studienangebote in der akademischen Erstausbildung und im Bereich des postgradualen Studiums entsprechend der Hochschulstrukturpla- nung des Landes aus. Insbesondere verbessern sie die curriculare Verknüpfung der Lernorte „Betrieb“ und „Hochschule“. Sie berichten jährlich über die qualitativen und quantitativen Fortschritte. (11) Auf der Grundlage ihrer Hochschulentwicklungspläne entwickeln die Hochschulen ihre Konzepte zur wissenschaftlichen Weiterbildung und zu dualen Studienangeboten weiter fort und arbeiten wei- terhin im Netzwerk zusammen. Die Hochschulen analysieren den derzeitigen Stand der wissenschaft- lichen Weiterbildung an ihren Einrichtungen und an den An-Instituten. Sie führen die wissenschaftliche Weiterbildung in der Gesamtverantwortung durch. Die Hochschulen verstärken zudem die Profilierung ihrer Angebote zum lebenslangen Lernen und berufsbegleitenden Studium unter Berücksichtigung von Durchlässigkeit und der Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kenntnissen und Fä- higkeiten. (12) Die Hochschulen setzen im Verbund die vorliegenden Konzepte zur Vermittlung hochschuldidak- tischer Kompetenzen um. Sie nutzen dabei auch das Bund-Länder-Programm für bessere Studienbe- dingungen und mehr Qualität in der Lehre ("Qualitätspakt Lehre"). (13) An der erfolgreichen Strategie der Wissenschafts- und Forschungspolitik des Landes, Spitzenfor- schung durch strukturelle Maßnahmen nach Möglichkeit zu unterstützen und wettbewerbsfähiger zu machen, wird festgehalten. Die Hochschulen intensivieren zu diesem Zweck u. a. die Einwerbung von Drittmitteln aus nationalen und internationalen Förderprogrammen sowie der Wirtschaft, indem sie interne Anreizsysteme ausbauen und Antragsteller in geeigneter Weise unterstützen. (14) In der anwendungsbezogenen Forschung und im Wissens- und Technologietransfer orientieren sich die Hochschulen an der aktuellen regionalen Innovationsstrategie des Landes. Der Transfer von Forschungsergebnissen der Hochschulen in die Wirtschaft und Gesellschaft des Landes werden ins- besondere durch das Kompetenznetzwerk für anwendungsbezogene und transferorientierte For- schung (KAT) intensiviert und bestehende Instrumente der Existenzgründung ausgebaut. (15) Die Universitäten bauen bestehende Hürden beim Promotionszugang von Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschulen vollständig ab, um den Anteil kooperativer Promotionen zu erhö- hen. Die Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen werden gleichwertig an der Landesgraduier- tenförderung beteiligt. (16) Die Hochschulen werden auch zukünftig ihren Verpflichtungen im Rahmen der sogenannten Third Mission gerecht. Diese umfasst neben genannten Aktivitäten zum Wissens- und Technologie- transfer auch die Unterstützung gesellschaftlich relevanter, sozialer und kultureller Aufgaben in der Region. (17) Die Internationalisierung sehen die Hochschulen als Querschnittsaufgabe an. Sie entwickeln ihre Internationalisierungsstrategien dem eigenen Interesse entsprechend weiter und setzen diese in an- gemessener Zeit um. Sie erhöhen in diesem Rahmen in geeigneten Fällen und nachfragegerecht den Anteil internationaler Studiengänge. Wo es noch nicht der Fall ist, entwickeln die Hochschulen die Curricula grundständiger Studiengänge so weiter, dass Auslandsaufenthalte in der Regelstudienzeit möglich sind. (18) Das MW und die Hochschulen stimmen darin überein, dass, soweit im Laufe der Vereinbarung neben den vereinbarten Budgets im Landeshaushalt zusätzliche Mittel für die Hochschulen zur Verfü- gung stehen, diese als Leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM) ausgestaltet werden können. Die genaue Umsetzung des Verfahrens wird zwischen MW und den Hochschulen verhandelt. (19) Die Gleichstellung aller Hochschulangehörigen im Sinne gleichberechtigter Zugänge zu Stellen, Qualifikationsangeboten und Entscheidungsgremien ist erklärtes Ziel der Hochschulen. Das Landes- programm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt wird durch die Hochschulen umgesetzt. Mittelfristiges Ziel ist das Erreichen der darin enthaltenen Quoten. Die Universitäten führen entspre- chend der Empfehlungen des Wissenschaftsrates, der Deutschen Forschungsgemeinschaft und Be- schlüsse des Landtages Sachsen-Anhalts im Rahmen der Umsetzung der Geschlechtergerechtigkeit das Kaskadenmodell unter Wahrung der fachlichen Qualität an ihrer Einrichtung ein. Die regelmäßige Veröffentlichung der entsprechenden Zahlen für die einzelnen Fakultäten in den Rektoratsberichten durch die Hochschulen sorgt für Transparenz, lässt Gleichstellungserfolge sichtbar werden und er- möglicht es, die Anteile der Geschlechter auf den einzelnen Karrierestufen im Kontext der jeweiligen Fakultäten zu sehen. (20) Die Hochschulen leisten ihren Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter Mitarbeiterin- nen, Mitarbeiter und Studierender durch Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention und des diesbezüglichen Landesaktionsplanes einschließlich der Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung des Hochschulbetriebes. 3|16
Zielvereinbarung 2015 – 2019 zwischen dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 29. Januar 2015 Zielvereinbarung Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 2015 – 2019 PRÄAMBEL Ausgangspunkt der Zielvereinbarung sind die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Weiterent- wicklung des Hochschulsystems des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2013 unter Berücksichti- gung der von der Landesregierung hochschulpolitisch begründeten und bedarfsorientierten Rahmen- vorgaben. Leitgedanke ist, die Hochschulen attraktiver, effizienter und damit zukunftsfest zu machen, gleichzeitig aber den Anforderungen einer Haushaltskonsolidierung gerecht zu werden. Mit ihren Hochschulentwicklungsplänen haben die Hochschulen die Empfehlungen und Vorgaben aufgegriffen. Auf dieser Grundlage schließt die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (nachfolgend Universität genannt) mit dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt (nachfol- gend MW genannt) folgende Zielvereinbarung. Die Anlage 1 (Lehrebezogene Profile), Anlage 2 (Veranschlagungs- und Bewirtschaftungsregelun- gen), Anlage 3 (Berichterstattung: Hochschulen im Vergleich) und Anlage 4 (Lehrerausbildung) sind integraler Bestandteil dieser Zielvereinbarung. A.AUFGABENBEZOGENE VEREINBARUNGEN A.1Aufgabenbezogene Vereinbarungen aller Hochschulen (1) Die Hochschulen ergreifen geeignete Maßnahmen, um die für den Hochschulpakt 2020 geforder- ten Zielstellungen zu erreichen. Es liegt im Interesse des Landes wie der Hochschulen, ein Absinken unter die Studienanfängerzahl entsprechend der KMK-Vorausberechnung 2014, wie sie in der Verwal- tungsvereinbarung zum Hochschulpakt 2020 festgelegt ist, zu vermeiden. (2) Bezüglich der Koordinierung und Abstimmung zu Studiengängen in den Bereichen Ingenieurwis- senschaften, Agrarwissenschaften, Soziale Arbeit, Informatik, Medienwissenschaften und Wirt- schaftswissenschaften setzen die Hochschulen die, in den zwischen ihnen abgestimmten Dokumen- ten, festgelegten Vereinbarungen und Regelungen um. (3) Innerhalb der lehrbezogenen Profile (Anlage 1) können die Hochschulen neue Studiengänge er- richten. Die Hochschulen gewährleisten die Vereinbarkeit mit dem Budget sowie die Transparenz der Ressourcenbereitstellung gegenüber dem MW. Studiengänge gelten als genehmigt, insofern sie mit diesen Profilen übereinstimmen. (4) Die Hochschulen leiten ihre Akkreditierungsverfahren so zeitgerecht ein, dass eine Akkreditierung spätestens mit der letzten Hochschulprüfung der ersten Absolventin/des ersten Absolventen für den jeweiligen Studiengang gewährleistet ist und weisen dies rechtzeitig gegenüber dem MW nach. Die Qualitätssicherung bei Zertifikatsangeboten weisen die Hochschulen in geeigneter Weise nach. (5) Schließungen von Studiengängen, die im direkten Zusammenhang mit der Hochschulstrukturpla- nung 2014 (für die Jahre 2015-2024) und den daraus abgeleiteten Hochschulentwicklungsplänen ste- hen, gelten als genehmigt. Sie sind dem MW anzuzeigen. (6) Im Zusammenhang mit der Erfüllung des Hochschulpaktes 2020 ergreifen die Hochschulen zielge- richtete Maßnahmen, um mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen sowie den Anteil der Absolventinnen und Absolventen in der Regelstudienzeit zu steigern. Über die getroffenen Maßnahmen und Ergebnisse ist zu berichten. (7) Die Hochschulen stellen die für die Anerkennungsverfahren zur Prüfung der Anerkennung in- und ausländischer Studienleistungen und Abschlüsse relevanten Verfahren und Ansprechpartner transpa- rent dar. (8) Die Hochschulen ergreifen Maßnahmen, um den Anteil geeigneter beruflich Qualifizierter an den zum Studium Zugelassenen zu erhöhen und berichten jährlich über den erreichten Stand. Die Hoch- schulen stellen dabei die Entwicklung jeweils im Durchschnitt der letzten vier Jahre dar. (9) Die Fachhochschulen entwickeln im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten insbesondere für die berufsbegleitenden Studienangebote ihre Verfahren zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Leistungsnachweise und Kompetenzen auf ein Studium weiter. Dazu gründen sie – unter dem Vorbe- halt einer entsprechenden Finanzierung - eine gemeinsame Plattform unter Federführung der Hoch- schule Harz. Die Hochschule Harz stellt im Rahmen dieser Plattform die bislang erworbene Expertise über Verfahren zur Anrechnung allen Hochschulen zur Verfügung. (10) Mit dem Ausbau aus der Wirtschaft hinreichend nachgefragter Angebote tragen die Hochschulen zur Fachkräftesicherung und zur engeren Zusammenarbeit mit den Unternehmen des Landes bei. 2|23 Zielvereinbarung Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 2015 – 2019 Diesem Bedarf folgend, weiten die Hochschulen ihre dualen Studienangebote in der akademischen Erstausbildung und im Bereich des postgradualen Studiums entsprechend der Hochschulstrukturpla- nung des Landes aus. Insbesondere verbessern sie die curriculare Verknüpfung der Lernorte „Betrieb“ und „Hochschule“. Sie berichten jährlich über die qualitativen und quantitativen Fortschritte. (11) Auf der Grundlage ihrer Hochschulentwicklungspläne entwickeln die Hochschulen ihre Konzepte zur wissenschaftlichen Weiterbildung und zu dualen Studienangeboten weiter fort und arbeiten wei- terhin im Netzwerk zusammen. Die Hochschulen analysieren den derzeitigen Stand der wissenschaft- lichen Weiterbildung an ihren Einrichtungen und an den An-Instituten. Sie führen die wissenschaftliche Weiterbildung in der Gesamtverantwortung durch. Die Hochschulen verstärken zudem die Profilierung ihrer Angebote zum lebenslangen Lernen und berufsbegleitenden Studium unter Berücksichtigung von Durchlässigkeit und der Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kenntnissen und Fä- higkeiten. (12) Die Hochschulen setzen im Verbund die vorliegenden Konzepte zur Vermittlung hochschuldidak- tischer Kompetenzen um. Sie nutzen dabei auch das Bund-Länder-Programm für bessere Studienbe- dingungen und mehr Qualität in der Lehre ("Qualitätspakt Lehre"). (13) An der erfolgreichen Strategie der Wissenschafts- und Forschungspolitik des Landes, Spitzenfor- schung durch strukturelle Maßnahmen nach Möglichkeit zu unterstützen und wettbewerbsfähiger zu machen, wird festgehalten. Die Hochschulen intensivieren zu diesem Zweck u. a. die Einwerbung von Drittmitteln aus nationalen und internationalen Förderprogrammen sowie der Wirtschaft, indem sie interne Anreizsysteme ausbauen und Antragsteller in geeigneter Weise unterstützen. (14) In der anwendungsbezogenen Forschung und im Wissens- und Technologietransfer orientieren sich die Hochschulen an der aktuellen regionalen Innovationsstrategie des Landes. Der Transfer von Forschungsergebnissen der Hochschulen in die Wirtschaft und Gesellschaft des Landes werden ins- besondere durch das Kompetenznetzwerk für anwendungsbezogene und transferorientierte For- schung (KAT) intensiviert und bestehende Instrumente der Existenzgründung ausgebaut. (15) Die Universitäten bauen bestehende Hürden beim Promotionszugang von Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschulen vollständig ab, um den Anteil kooperativer Promotionen zu erhö- hen. Die Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen werden gleichwertig an der Landesgraduier- tenförderung beteiligt. (16) Die Hochschulen werden auch zukünftig ihren Verpflichtungen im Rahmen der sogenannten Third Mission gerecht. Diese umfasst neben genannten Aktivitäten zum Wissens- und Technologie- transfer auch die Unterstützung gesellschaftlich relevanter, sozialer und kultureller Aufgaben in der Region. (17) Die Internationalisierung sehen die Hochschulen als Querschnittsaufgabe an. Sie entwickeln ihre Internationalisierungsstrategien dem eigenen Interesse entsprechend weiter und setzen diese in an- gemessener Zeit um. Sie erhöhen in diesem Rahmen in geeigneten Fällen und nachfragegerecht den Anteil internationaler Studiengänge. Wo es noch nicht der Fall ist, entwickeln die Hochschulen die Curricula grundständiger Studiengänge so weiter, dass Auslandsaufenthalte in der Regelstudienzeit möglich sind. (18) Das MW und die Hochschulen stimmen darin überein, dass, soweit im Laufe der Vereinbarung neben den vereinbarten Budgets im Landeshaushalt zusätzliche Mittel für die Hochschulen zur Verfü- gung stehen, diese als Leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM) ausgestaltet werden können. Die genaue Umsetzung des Verfahrens wird zwischen MW und den Hochschulen verhandelt. (19) Die Gleichstellung aller Hochschulangehörigen im Sinne gleichberechtigter Zugänge zu Stellen, Qualifikationsangeboten und Entscheidungsgremien ist erklärtes Ziel der Hochschulen. Das Landes- programm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt wird durch die Hochschulen umgesetzt. Mittelfristiges Ziel ist das Erreichen der darin enthaltenen Quoten. Die Universitäten führen entspre- chend der Empfehlungen des Wissenschaftsrates, der Deutschen Forschungsgemeinschaft und Be- schlüsse des Landtages Sachsen-Anhalts im Rahmen der Umsetzung der Geschlechtergerechtigkeit das Kaskadenmodell unter Wahrung der fachlichen Qualität an ihrer Einrichtung ein. Die regelmäßige Veröffentlichung der entsprechenden Zahlen für die einzelnen Fakultäten in den Rektoratsberichten durch die Hochschulen sorgt für Transparenz, lässt Gleichstellungserfolge sichtbar werden und er- möglicht es, die Anteile der Geschlechter auf den einzelnen Karrierestufen im Kontext der jeweiligen Fakultäten zu sehen. (20) Die Hochschulen leisten ihren Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe behinderter Mitarbeiterin- nen, Mitarbeiter und Studierender durch Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention und des diesbezüglichen Landesaktionsplanes einschließlich der Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung des Hochschulbetriebes. 3|23
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 24/06 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 24/06 Halle, den 9. März 2006 Das Projekt "ChiK" wächst aus seinen Kinderschuhen Beim gestrigen Besuch des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes, Thomas Leimbach, im Genthiner "Bismarck-Gymnasiums" demonstrierten Schülerinnen und Schüler der 11. Klasse eindrucksvoll, welche praktischen Erfahrungen sie durch das Projekt "Chik" mit chemischen Vorgängen innerhalb weniger Monate schon sammeln konnten. Mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 beteiligt sich das "Bismarck-Gymnasiums" neben vier anderen Schulen Sachsen-Anhalts am Projekt " Ch emie i m K ontext", kurz ChiK, das durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wird. Dabei geht es vorrangig um die Weiterentwicklung der Qualität des Chemieunterrichts. Ziel ist, die Schülerinnen und Schüler durch Anschaulichkeit und Praxisnähe vom situationsbezogenen zum systematischen Verständnis chemischer Konzepte und Vorgänge zu führen. Der Leiter des Gymnasiums, Herr Wienmeister, erläuterte den aktuellen Stand bei der Umsetzung des Projektes und die weiteren Vorhaben. Ausgehend von den alltäglichen Erfahrungen (wie etwa ¿Chemie am Frühstückstisch¿) sollen die Schülerinnen und Schüler schrittweise an das Verstehen chemischer Zusammenhänge herangeführt werden. Dazu gehören auch Ausflüge oder Exkursionen von Schulklassen während des Chemieunterrichtes in Chemieunternehmen, um dort anhand von praktischen Beispielen zum besseren Verständnis geführt zu werden. Herr Leimbach zeigte sich von den Erfolgen beeindruckt: ¿Die Teilnahme an einem solchen Projekt hat für unser Land als wichtiger Chemieregion Mitteldeutschlands besondere Bedeutung. Was natürlich hier in erster Linie gefragt ist, sind engagierte Lehrer, die das Projekt in Gang bringen und am Laufen halten.¿ Das Projekt ChiK existiert bereits seit drei Jahren in zwölf Bundesländern und wurde im Schuljahr 2005/2006 für die nächsten drei Jahre auf insgesamt 14 Bundesländer ausgedehnt, Sachsen-Anhalt gehört zu den Neueinsteigern. Die fünf beteiligten Schulen des Landes sind neben dem ¿Bismark-Gymnasium¿ Genthin, die Sekundarschule ¿Diesterweg¿ Roitzsch (Landkreis Bitterfeld), das ¿Pestalozzi-Gymnasium¿ Havelberg, das ¿Lucas-Cranach-Gymnasium¿ Wittenberg und das ¿Georg-Cantor-Gymnasium¿ Halle. In Sachsen-Anhalt sollen vor allem Themen bearbeiten werden, bei denen derzeit ein hoher Handlungsbedarf besteht: - Kooperation und inhaltliche Abstimmung zwischen den naturwissenschaftlichen Fächern. Hier soll der Focus insbesondere auf die Gestaltung und Weiterentwicklung des fächerverbindenden naturwissenschaftlichen Unterrichts gelegt werden. - Unterrichtsentwicklung im Rahmen der Gestaltung des Überganges von der Halbtagsschule zu den verschiedenen Formen der Ganztagsschule. Im Rahmen des Projekts arbeiten die Fachlehrer der ausgewählten Schulen an der Weiterentwicklung der Qualität des Chemieunterrichts mit. Dabei werden sie durch einen Beirat, in dem auch ein schulfachlicher Referent des Landesverwaltungsamtes mitarbeitet, unterstützt. Hintergrund: Chemie im Kontext ist ein neues Curriculum für den Chemieunterricht, das - angelehnt an das Salters Advanced Chemistry Project aus England - von den Universitäten Kiel (IPN), Dortmund, Saarbrücken und Oldenburg entwickelt wird. Gründe für die notwendigen Veränderungen liegen in den Ergebnissen aus der Lehr- und Lernforschung. Diese haben gezeigt, dass jeder einzelne Schüler sein Wissen selbst konstruiert, das Wissen immer situiert ist, also auch situiert erlernt wird bzw. werden sollte und das situiertes Wissen anwendungsbezogen und somit authentisch ist. Da das Wissen, das ein Schüler im Chemieunterricht erwirbt, ihm (auch) außerhalb der Schule von Nutzen sein soll, gilt es, die Relevanz chemischer Aspekte im Alltag und im Leben des Einzelnen deutlicher zu machen und die chemischen Fachinhalte so zu vermitteln, dass der Schüler in Anwendungssituationen darauf zurückgreifen kann. Die Unterrichtsgestaltung ist im Unterricht nach ChiK gekennzeichnet durch die folgenden vier Phasen: In der Begegnungsphase werden die Schülerinnen und Schüler mit der Thematik vertraut gemacht. Rein fachchemische Inhalte sollten hier möglichst noch nicht im Vordergrund stehen. In der Neugier- und Planungsphase stellen die Schülerinnen und Schüler ihre Fragen an den Kontext. Dabei werden sowohl alltagsbezogene als auch fachchemische Aspekte berücksichtigt. Die Schülerfragen werden gesammelt und nach Diskussion mit den Schülerinnen und Schülern im weiteren Unterricht beantwortet. In der Erarbeitungsphase sollen die Schüler die erkannten Problemaspekte und Fragen möglichst selbständig lösen. Moderne lernpsychologische Erkenntnisse nutzend soll in dieser Phase der Methodenvielfalt eine besondere Bedeutung beigemessen werden. Die Vertiefungs- und Vernetzungsphase hat in diesem Curriculum eine besondere Bedeutung, da die Basiskonzepte in der Regel nicht in einem Stück, sondern in verschiedenen "Portionen" entlang bestimmter größerer Themenstellungen behandelt werden. Es sind sowohl vertikale Verknüpfungen mit Inhalten aus der Mittelstufe bzw. vorangegangenem Unterricht, aber auch horizontale Verknüpfungen (von einzelnen Kontexten bzw. der innerhalb der Kontexte angesprochenen Fachinhalte), sowie Vernetzungen in andere Fächer hinein, etwa der Biologie, Physik oder Sozialkunde denkbar. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.chik.de. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 7 06114 Halle (Saale) Tel: (0345) 514-1244 Fax: (0345) 514-1477 Mail: denise.vopel@lvwa.sachsen-anhalt.de Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 031/06 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 031/06 Magdeburg, den 10. Februar 2006 Rede von Innenminister Klaus Jeziorsky anlässlich der offiziellen Amtseinführung des Rektors der Fachhochschule der Polizei, Herrn Ministerialrat Rainer Nitsche, am 10. Februar 2006 in Aschersleben Sehr geehrter Herr Nitsche, verehrte Anwesende, ich möchte Sie zum heutigen Festakt anlässlich der Amtseinführung des neuen Rektors der Fachhochschule der Polizei hier im Bestehornhaus in Aschersleben recht herzlich begrüßen. Zahlreiche Gäste des öffentlichen Lebens, aus der Politik, aus dem Hochschulbereich, der Kirchen und der Landesverwaltung, aber auch von vielen anderen Institutionen und Einrichtungen, nicht nur aus Sachsen-Anhalt, sowie Vertreter der Medien haben sich heute hier eingefunden. Ihre Anwesenheit ist ein Zeichen der Wertschätzung für das Amt des Rektors der Fachhochschule der Polizei. Anrede, die Fachhochschule der Polizei leistet einen wichtigen Beitrag zur inneren Sicherheit unseres Landes. Sie hat die verantwortungsvolle Aufgabe, ihre Absolventinnen und Absolventen sowie Auszubildenden auf die spätere polizeiliche Tätigkeit vorzubereiten. Neben der umfangreichen theoretischen Wissensvermittlung liegt die praxisnahe Ausbildung engagierter und motivierter Polizistinnen und Polizisten in ihrer Hand. Doch die Vorbereitung des Polizeinachwuchses für unser Land ist nur eine unter vielen Aufgaben der Fachhochschule der Polizei. Auch Aufstiegsbeamten in ihrem Studium sowie Polizeibeamten, die das Fortbildungsangebot der Fachhochschule nutzen, bietet sie die Möglichkeit der Weiterqualifizierung unter optimalen Bedingungen. Im Polizeilichen Handlungstraining bereiten kompetente Mitarbeiter der Fachhochschule Kollegen aus den Polizeibehörden und -einrichtungen auf die verschiedensten Standardsituationen des polizeilichen Alltags vor. Eine zielgerichtete Fortbildung, als ein wesentliches Instrument der Personalentwicklung in der Polizei unseres Landes, eröffnet den Polizeibeamten die Chance, eigene berufliche Interessen zu verfolgen, neue Tätigkeitsbereiche und Spezialisierungen zu erschließen und damit ein großes Maß an Arbeitszufriedenheit zu erlangen. Weiter nimmt die Fachhochschule der Polizei in Sachsen-Anhalt eine wichtige Funktion im Bereich der Zusammenarbeit mit internationalen, insbesondere europäischen polizeilichen Ausbildungseinrichtungen wahr. Immer wieder gern besuchen Delegationen ausländischer Polizisten die Fachhochschule unseres Landes. So erhielten im Jahr 2004 dreiundzwanzig Polizisten der pakistanischen Autobahnpolizei die Möglichkeit, eine fachtheoretische Ausbildung zu absolvieren. Über ein von der OSZE gefördertes Programm unterstützten Bedienstete der Fachhochschule das Innenministerium von Kroatien in den Jahren 2004 und 2005 bei der Durchführung von Schulungsmaßnahmen. Doch auch den Studierenden der Fachhochschule der Polizei wurde und wird durch Hospitationen und Praktika im europäischen Ausland, namentlich bisher in den Niederlanden, Österreich und Großbritannien, ermöglicht, die europäischen Strukturen, speziell im Bereich der Polizei, kennen zu lernen. Insbesondere für künftige Führungskräfte wird das Wissen um europäische und globale Strukturen, deren Zusammenhänge und Abhängigkeiten sowie um die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene essentiell sein. Das Engagement der Bediensteten der Fachhochschule zur Etablierung und zum Ausbau von Beziehungen zu polizeilichen Einrichtungen im europäischen Ausland, wie der ¿Ecole Nationale de Police¿ in Montbéliard, ist daher von nicht zu unterschätzender Relevanz. Auch für die ¿Praktiker¿ in den einzelnen Behörden und Einrichtungen der Polizei unseres Landes leistet die Fachhochschule im Rahmen von Servicedienstleistungen und Forschungsprojekten wertvolle Hilfe. So wird die Intranetseite der Fach- und Rechtsauskunft ausgiebig für Recherchen und Anfragen zu unterschiedlichsten Problemstellungen genutzt. Vielfältige und umfangreiche Publikationen der einzelnen Fachgruppen zu aktuellen Rechtsänderungen und deren Auswirkungen, aber auch Informationsbriefe und Checklisten zu spezifischen Fachthemen, stellt die Fachhochschule im Intranet der Polizei für alle Polizeibeamten im Land zur Verfügung. Zu ausgewählten Themen besteht für interessierte Beamte die Möglichkeit, sich über e-learning Module weiter zu bilden. Die Polizeibehörden und ¿einrichtungen können darüber hinaus durch die gezielte Vergabe von Diplomarbeitsthemen bestimmte Problemstellungen unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten durch engagierte Studenten beleuchten lassen. An dieser Stelle möchte ich noch einmal die realitätsnahe Vorbereitung des Polizeinachwuchses auf die Praxis in den Blickpunkt rücken. Sich diesem Anspruch verpflichtend, hat die Fachhochschule kürzlich einen ¿Tatort im Freien¿ projektiert. Die vielfältigen Erwartungen der Polizeibehörden und ¿einrichtungen auch an die kriminalistischen Fähigkeiten der Auszubildenden und Studierenden erfordern neben den unverzichtbaren theoretischen Kenntnissen kriminalistische Fertigkeiten und Handlungskompetenzen, die sich am besten an realitätsnah ausgestalteten Tatorten aneignen lassen. Mit dem Konzept des ¿Tatorts im Freien¿ wird es nunmehr möglich, verschiedenste Tatortsituationen, z. B. Einbrüche in Gartenlauben oder Büroräume, Diebstähle in/aus Kfz oder das Analysieren von Spuren wie Schuh- oder Reifenabdrücken, überzeugend zu simulieren. Anrede, in der letzten Zeit wurden viele Vorhaben an die Fachhochschule herangetragen, wie z.B. die Erstellung eines neuen Curriculums für das Studium zum gehobenen Polizeivollzugsdienst, die Mitwirkung in Arbeitsgruppen im Rahmen der Sicherheitskooperation mit Brandenburg, Sachsen und Thüringen oder, im Vorfeld der Einführung des digitalen Funks, die Entwicklung von Konzepten zur Schulung der Nutzer. Dies erforderte und erfordert einen hohen Einsatz von den Bediensteten und zwar über die Absicherung des allgemeinen Arbeitsalltags der Fachhochschule hinaus. Für diesen Einsatz in der zurückliegenden Zeit und in der Zukunft bedanke ich mich an dieser Stelle ganz besonders. Anrede, ich denke, es ist deutlich geworden, dass die Fachhochschule der Polizei ein vielfältiges Aufgabenspektrum hat. Hohe Erwartungen und Ansprüche seitens der Behörden und Einrichtungen der Polizei, des Ministeriums des Innern, der Öffentlichkeit und nicht zuletzt natürlich der Bediensteten, Studierenden und Auszubildenden der Fachhochschule selbst sind an diese Einrichtung und deren Leitung gestellt. Sehr geehrter Herr Nitsche, ich bin sicher, dass Sie diesen Erwartungen vollends gerecht werden. Bereits in Ihrem akademischen Werdegang haben Sie einige unerlässliche Befähigungen erworben und Tätigkeiten ausgeführt, die Sie für die vor Ihnen liegende Aufgabe empfehlen. So sind Sie ausgebildeter Jurist und verfügen über einen Magisterabschluss in Politikwissenschaft. Von 1982 bis 1989 waren Sie an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen im Bereich der Forschung und Lehre tätig. Hier sammelten Sie bereits umfassende Erfahrungen über den Hochschulbetrieb und engagierten sich als Assistentensprecher an der Juristischen Fakultät und Mitglied des Fakultätsrates. Neben Ihrer Lehrtätigkeit zeigten Sie spezielles Engagement bei der Ausbildung ausländischer Studenten. Sie unterrichteten französische Austauschstudenten und waren Fachlehrer des Deutschen Akademischen Austauschdienstes. Sie werden daher sicher die Bemühungen der Fachhochschule der Polizei um einen regen Austausch mit ausländischen Polizeibildungseinrichtungen fortsetzen. Nachdem Sie 1990 als Fraktionsreferent im Deutschen Bundestag unter anderem die Arbeit des Bundestagsausschusses Deutsche Einheit unterstützten, kamen Sie bereits 1991 nach Sachsen-Anhalt. Hier waren Sie zunächst drei Jahre lang Fraktionsreferent für Innenpolitik im Landtag. Daran schloss sich eine fünfmonatige Tätigkeit in der Polizeidirektion Magdeburg als Abteilungsleiter Verwaltung an. Ab Oktober 1994 arbeiteten Sie als Referent für die internationale Verbrechensbekämpfung in der Polizeiabteilung des Ministerium des Innern. In dieser Position waren Sie vorwiegend mit der Länderkoordination und ¿vertretung bei EU-Verhandlungen über grenzüberschreitende Verbrechensbekämpfung, insbesondere mit der Schaffung des Europäischen Polizeiamtes (Europol), befasst. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang auch Ihr Engagement, durch öffentliche Vorträge und Veranstaltungen den europäischen Gedanken in der Öffentlichkeit zu verankern. Dann, im Oktober 2002, wurden Sie Polizeipräsident der Polizeidirektion Halberstadt. Auch in dieser Position haben Sie sich viel Anerkennung und Wertschätzung erarbeitet. Besonders hervorheben möchte ich an dieser Stelle Ihr Engagement im Bereich der kommunalen Kriminalprävention und dem damit einhergehenden engen Zusammenwirken der Polizei mit den Kommunen. So konnte in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Wernigerode zum 01. Juli 2005 ein, mit sehr konkreten Maßnahmen und Verantwortlichkeiten unterlegtes, gemeinsames kommunales Lagebild der Stadt und des Polizeireviers Wernigerode erstellt werden. Hierdurch ist eine Voraussetzung geschaffen, um die Wahrnehmung der kommunalen Sicherheitsvorsorge, insbesondere zur Entschärfung der Brennpunkte von Ordnungsstörungen, wirksam zu unterstützen und damit die gesamtgesellschaftliche Kriminalitätsvorbeugung zu verbessern. Diesem Anliegen dient auch die gläserne Kripomarke, deren Mitinitiator Sie sind. Diese Auszeichnung wird an Bürger, Firmen, Vereine oder Verbände überreicht, welche sich für die Kriminalprävention und die Sicherheit in der Stadt und dem Landkreis Wernigerode engagieren. Erst kürzlich haben der Oberbürgermeister der Stadt Wernigerode, Herr Hoffmann, und die neue Präsidentin der Polizeidirektion Halberstadt, Frau Marschalk, diese gläserne Kripo- Marke erstmalig verliehen und den Landesjugendverband Sachsen-Anhalt e.V. ausgezeichnet. Auf Ihr Wirken, sehr geehrter Herr Nitsche, geht auch die Erarbeitung eines eigenen systematischen Personalentwicklungskonzeptes der Polizeidirektion Halberstadt zurück. Mit dem Ziel, einer großen Zahl der Bediensteten Ihrer Behörde die persönliche Weiterentwicklung zu ermöglichen, haben Sie zugleich die Grundlage für einen flexiblen und bedarfsorientierten Personaleinsatz und damit für die Effizienz der Polizeidirektion Halberstadt gelegt. Es ist eines der ersten derartigen Konzepte in der Polizei unseres Landes und die Tatsache, dass mittlerweile auch andere Behörden entsprechende Konzeptionen erarbeitet haben, belegt, wie wichtig und sinnvoll diese Thematik ist, wenngleich wir die Erfolge erst in der Zukunft sehen werden. Verehrte Anwesende, diese Fachhochschule der Polizei hat nunmehr einen neuen Leiter bekommen. Der Rektor der Fachhochschule der Polizei steht immer in einem besonderen Focus. Zum einen ist er ¿Chef des Hauses¿ oder, wie es im Gesetz über die Fachhochschule der Polizei formell niedergelegt ist: ¿Der Rektor oder die Rektorin leitet die Fachhochschule Polizei und vertritt und repräsentiert die Fachhochschule Polizei nach außen. Der Rektor oder die Rektorin ist Vorgesetzter oder Vorgesetzte der Beschäftigten der Fachhochschule Polizei und der Studierenden.¿ Auf seinen Schultern also ruht die gesamte Verantwortung für die korrekte, aber auch kreative Aufgabenerfüllung der Fachhochschule, denn für alle Aufgabenbereiche, die ihr zugewiesen sind und die ich nur ausgewählt angesprochen habe, gilt natürlich, dass diese durch die Lehrkräfte und Dozenten, die Angestellten und Verwaltungsbeamten an der Fachhochschule, erst mit Leben erfüllt werden. Ihrem Engagement obliegt es, die Geradlinigkeit, aber auch die Kreativität bei der Ausgestaltung der Aufgaben zu entwickeln, die für deren sinnvolle und erfolgreiche Bewältigung notwendig ist. Wir haben hier qualifizierte und hoch motivierte Bedienstete, die in der Lage und auch Willens sind, sich weiter persönlich einzubringen. Um sie hierin weiter zu bestärken, ist es unabdingbar, ihnen die bestmögliche Unterstützung und Anleitung durch die Führungskräfte der Fachhochschule und damit in letzter Instanz des Rektors zukommen zu lassen. Doch auch die innere Organisation der FH Polizei muss der Rektor im Auge behalten. Denn erst die Gewährleistung eines möglichst reibungslosen Ablaufs des internen Betriebes schafft die freie Atmosphäre, die für Studierende, Auszubildende, Lehrgangsteilnehmer und das Stammpersonal der Fachhochschule zur Bewältigung ihrer Aufgaben besonders wichtig ist. Zur Umsetzung aller Aufgaben und Anforderungen bedarf es hier, wie in allen anderen Dienststellen, wahrlich sensiblen Fingerspitzengefühls. Dabei bildet der Rektor als Vorgesetzter der Bediensteten und Leiter der FH Polizei die Schnittstelle zwischen den Beamten und Angestellten seiner Dienststelle und dem Ministerium des Innern und den anderen Behörden und Einrichtungen der Polizei in Sachsen-Anhalt. Es obliegt seiner Verantwortung, zwischen verschiedenen Forderungen und Ansichten zu vermitteln, gegebenenfalls regelnd einzugreifen und eine möglichst optimale Lösung herbeizuführen. Die Tätigkeit des Rektors selbst ist hierbei letztlich am Grad des Erfolges zu messen, mit dem die Fachhochschule der Polizei die an sie gerichteten Aufgaben und Erwartungen erfüllt. Natürlich ist auch ein Rektor dabei auf ein bisschen ¿Schützenhilfe¿ angewiesen. Insbesondere beim Gestalten der Rahmenbedingungen um die Fachhochschule sind auch das Ministerium des Innern und die politisch Verantwortlichen aufgerufen, das Ihrige beizutragen. So ist es erfreulich, dass auch an der Fachhochschule im letzten Jahr insgesamt sieben Bedienstete befördert und hohes Engagement honoriert werden konnte. Sehr geehrter Herr Nitsche, vor nunmehr gut drei Monaten haben Sie zunächst kommissarisch die Leitung der Fachhochschule der Polizei hier in Aschersleben übertragen bekommen. Sie bestätigten das in Sie gesetzte Vertrauen und der Senat der Fachhochschule schlug Ihre Ernennung zum Rektor vor. Diesem Vorschlag entsprechend konnte ich Ihnen bereits am 09. Januar 2006 Ihre Ernennungsurkunde zum Rektor der Fachhochschule der Polizei überreichen. Sie bekleiden somit wiederum eine hohe Führungsposition in der Polizei unseres Landes. Sie sind für diesen, für Sie neuen Berufs- und vielleicht auch Lebensabschnitt optimal vorbereitet. Ich hoffe natürlich, dass Sie all Ihre Erfahrungen und Ihr Wissen zum Nutzen und zum Vorteil Ihrer neuen Wirkungsstätte und der hier tätigen Menschen einsetzen werden, aber auch, dass Sie persönlich einen Gewinn für sich erwerben können. Die Übernahme einer neuen Tätigkeit, einer neuen Verantwortung bedeutet immer auch eine persönliche Herausforderung, eröffnet aber auch die Möglichkeit, sich selbst weiter zu verwirklichen. Sehr geehrter Herr Nitsche, in dem Wissen, dass alle Aufgaben der Fachhochschule der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt bei Ihnen in guten Händen liegen, gratuliere ich Ihnen nochmals recht herzlich zu Ihrer Ernennung zum Rektor. Ich wünsche Ihnen für Ihre weitere Tätigkeit viel Erfolg. Impressum: Verantwortlich: Dr. Matthias Schuppe Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5516/5517 Fax: (0391) 567-5519 Mail: Pressestelle@mi.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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