Es wird eine Uebersicht ueber den Gehalt an chlorierten Kohlenwasserstoffen und an Aflatoxin B1 in Futtermitteln insbesondere tropischer und subtropischer Herkunft erstellt. Bei Maniokprodukten wurde speziell das Vorkommen glykosidisch gebundener Blausaeure untersucht.
Das Projektvorhaben PyroGas II soll auf einem vorangegangenen Vorhaben (Pyrogas, FKZ-Nr. 03KB158) aufbauen und das untersuchte Gesamtkonzept im nächsten logischen Schritt an die Anlagendemonstration heranführen sowie noch verbleibende Forschungs- und Entwicklungslücken schließen. Die vorläufigen Ergebnisse aus dem Vorgängerprojekt PyroGas bestätigen das Potential und die generellen Annahmen des Verfahrens. Für den Bau einer Demonstrationsanlage sind jedoch nach dessen Abschluss noch einzelne Aspekte der Prozesskette genauer zu untersuchen bzw. die Datenbasis zu erweitern. Diese sollen parallel zur Planung einer Umsetzung erörtert werden. Der beantragte Zeitraum von einem Jahr soll genutzt werden, um das Risiko möglicher Investoren für den Bau einer Demonstrationsanlage zu vermindern. Konkret werden erweiterte Belastungstests des Gesamtkonzepts mit der in PyroGas entstandenen Pilotanlage im Schichtbetrieb angestrebt. Dabei sollen Untersuchungen zum Abwasser und zur Prozessstabilität hinzukommen. Neue Messtechnik des Lehrstuhls ermöglicht zudem eine detaillierte Emissionsmessung von Ammoniak, Blausäure, Schwefelwasserstoff und Salzsäure im Produktgas, um die notwendigen Maßnahmen für eine Abgasqualität entsprechend der 17. BImSchV zu bestimmen. Hierzu kann dank neuer Ausstattung am Lehrstuhl begleitend die Produktgasreinigung untersucht werden und dabei eine abgestimmte Gasreinigung für das Konzept entwickelt werden. Außerdem soll gezeigt werden, wie anfallendes Pyrolyseöl oder Pyrolysegas sinnvoll in den Prozess eingebracht werden können. Womit weitere Forschungslücken aus dem Verbundvorhaben PyroGas geschlossen werden. Aufbauend auf den Vorerkenntnissen soll experimentell untersucht werden, wie die Phosphorrückführung in den Vergasungsprozess integriert werden kann. Ein solch innovatives Konzept würde den Prozess unabhängig von einer nachgeschalteten, externen Rückgewinnung machen.
Das Projektvorhaben PyroGas II soll auf einem vorangegangenen Vorhaben (Pyrogas, FKZ-Nr. 03KB158) aufbauen und das untersuchte Gesamtkonzept im nächsten logischen Schritt an die Anlagendemonstration heranführen sowie noch verbleibende Forschungs- und Entwicklungslücken schließen. Die vorläufigen Ergebnisse aus dem Vorgängerprojekt PyroGas bestätigen das Potential und die generellen Annahmen des Verfahrens. Für den Bau einer Demonstrationsanlage sind jedoch nach dessen Abschluss noch einzelne Aspekte der Prozesskette genauer zu untersuchen bzw. die Datenbasis zu erweitern. Diese sollen parallel zur Planung einer Umsetzung erörtert werden. Der beantragte Zeitraum von einem Jahr soll genutzt werden, um das Risiko möglicher Investoren für den Bau einer Demonstrationsanlage zu vermindern. Konkret werden erweiterte Belastungstests des Gesamtkonzepts mit der in PyroGas entstandenen Pilotanlage im Schichtbetrieb angestrebt. Dabei sollen Untersuchungen zum Abwasser und zur Prozessstabilität hinzukommen. Neue Messtechnik des Lehrstuhls ermöglicht zudem eine detaillierte Emissionsmessung von Ammoniak, Blausäure, Schwefelwasserstoff und Salzsäure im Produktgas, um die notwendigen Maßnahmen für eine Abgasqualität entsprechend der 17. BImSchV zu bestimmen. Hierzu kann dank neuer Ausstattung am Lehrstuhl begleitend die Produktgasreinigung untersucht werden und dabei eine abgestimmte Gasreinigung für das Konzept entwickelt werden. Außerdem soll gezeigt werden, wie anfallendes Pyrolyseöl oder Pyrolysegas sinnvoll in den Prozess eingebracht werden können. Womit weitere Forschungslücken aus dem Verbundvorhaben PyroGas geschlossen werden. Aufbauend auf den Vorerkenntnissen soll experimentell untersucht werden, wie die Phosphorrückführung in den Vergasungsprozess integriert werden kann. Ein solch innovatives Konzept würde den Prozess unabhängig von einer nachgeschalteten, externen Rückgewinnung machen.
Entfernung von Tattoos Die Entfernung eines Tattoos ist schwierig und mit Risiken verbunden. Für die Tattooentfernung werden gepulste Laser der höchsten Laserklasse 4 eingesetzt. Anwender*innen von Lasern am Menschen benötigen solide Fach- und Sachkenntnisse, um mögliche Risiken erkennen und vermeiden zu können. Seit dem 31.12.2020 steht die Tattooentfernung, unter Arztvorbehalt, das heißt, dass nur approbierte Ärzt*innen mit der entsprechenden Fort- oder Weiterbildung Tattoos entfernen dürfen. Wenn die Behandlung nicht sachgerecht durchgeführt wird, kann es zu unerwünschten Nebenwirkungen kommen, wie Verbrennungen, Pigmentveränderungen, Entzündungen oder Narbenbildung. Laser werden im professionellen Bereich bei der Entfernung von Tätowierungen verwendet Quelle: damiangretka iStock/Getty Images Plus Die Beliebtheit von Tätowierungen hat in den letzten Jahrzehnten stetig zugenommen. Damit steigt auch die Zahl derer, die aus unterschiedlichen Gründen die Tätowierung wieder entfernen lassen möchten. Dies ist jedoch leichter gesagt als getan und nicht ohne Risiken. Seit dem 31.12.2020 steht die Tatooentfernung unter Arztvorbehalt, das heißt, dass nur approbierte Ärzt*innen mit der entsprechenden Fort- oder Weiterbildung Tattoos entfernen dürfen. Dies ergibt sich aus der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV). So funktioniert die Tattooentfernung Die Energie der optischen Strahlung des Lasergerätes wird – möglichst ausschließlich - von den Farbpigmenten des Tattoos oder auch des Permanent-Make-ups aufgenommen. Dafür muss die Wellenlänge der Laserstrahlung zum aufnehmenden Farbstoff passen. Mit extrem kurzen Laserpulsen gelangt so viel Energie in die Farbstoffpartikel, dass diese in kleine Teile "zerschossen" werden. Die entstehenden Bruchstücke sollen vom Körper abtransportiert oder abgebaut werden. Die Farbpigmente der Tätowiermittel sind komplex zusammengesetzt. Bei der Zerstörung mancher Pigmente können toxische und krebserregende Verbindungen wie Blausäure oder Benzol entstehen. Welche chemischen Stoffe bei ihrer Zersetzung oder Zerstörung entstehen bzw. freigesetzt werden und wie sie sich im Körper verhalten, ist im Detail weitgehend unbekannt. Auch zu möglichen Langzeitwirkungen liegen keine systematischen Untersuchungen vor. Risiken bei der Entfernung von Tattoos Für diese Behandlung wird optische Strahlung mit Bestrahlungsstärken bzw. Energiedichten eingesetzt, bei denen Risiken für die Augen und die Haut bestehen. Bei Lasern der Klasse 4 können Schäden nicht nur durch den direkten Strahl, sondern sogar durch reflektierte Strahlung gesetzt werden. Wenn die Behandlung nicht sachgerecht durchgeführt wird, wenn also z.B. die Auswahl des Lasers und/oder die gewählten Einstellungen nicht den individuellen Erfordernissen entsprechen, kann es zu unerwünschten Nebenwirkungen kommen wie etwa Verbrennungen, vorübergehenden oder bleibenden Pigmentveränderungen (Über- oder Unterpigmentierung) Entzündungen sowie Narbenbildung. Auch das Verhalten der Kund*innen kann zu unerwünschten Nebenwirkungen beitragen, beispielsweise wenn Vorsichtsmaßnahmen oder Pflegehinweise nicht beachtet oder Substanzen eingenommen oder aufgetragen werden, die die Lichtempfindlichkeit erhöhen. Vorsicht bei pigmentierten Hautveränderungen Gerade innerhalb dunkler Tätowierungen lassen sich pigmentierte Hautveränderungen schlecht erkennen und schwer einordnen. Es besteht das Risiko, dass ein gefährlicher Hautkrebs nicht oder zu spät erkannt wird. Insbesondere beim schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) ist eine möglichst frühzeitige Diagnose für den Therapieerfolg entscheidend. Daher gilt wie bei der Epilation auch bei der Tattooentfernung: Pigmentierte Hautveränderungen wie Muttermale oder Leberflecken dürfen nicht durch die Laserstrahlung oberflächlich verändert oder abgetragen werden. Eine vorherige diagnostische Abklärung durch einen Dermatologen/ eine Dermatologin wird dringend empfohlen. Schutz der Augen ist notwendig Auch die Iris im menschlichen Auge enthält den Farbstoff Melanin und kann die Strahlung absorbieren. Trifft die Strahlung ins Auge, sind bleibende Schäden möglich. Im Fall von Lasern der Klasse 4 gilt dies nicht nur für den direkten, sondern auch für den reflektierten Strahl. Zudem erreichen die eingesetzten Wellenlängen des sichtbaren Lichts und des nahen Infrarot die Netzhaut. Daher müssen die Augen bei der Behandlung unbedingt ausreichend geschützt werden. Seit dem 31.12.2020 ist die Tattooentfernung, unter Arztvorbehalt gestellt. Dies ergibt sich aus der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV). Das heißt, dass nur approbierte Ärzt*innen mit der entsprechenden Fort- oder Weiterbildung Tattoos entfernen dürfen. So sind Verbraucher*innen besser vor unerwünschten Effekten geschützt. Stand: 14.03.2024
Das Projektvorhaben PyroGas II soll auf einem vorangegangenen Vorhaben (Pyrogas, FKZ-Nr. 03KB158) aufbauen und das untersuchte Gesamtkonzept im nächsten logischen Schritt an die Anlagendemonstration heranführen sowie noch verbleibende Forschungs- und Entwicklungslücken schließen. Die vorläufigen Ergebnisse aus dem Vorgängerprojekt PyroGas bestätigen das Potential und die generellen Annahmen des Verfahrens. Für den Bau einer Demonstrationsanlage sind jedoch nach dessen Abschluss noch einzelne Aspekte der Prozesskette genauer zu untersuchen bzw. die Datenbasis zu erweitern. Diese sollen parallel zur Planung einer Umsetzung erörtert werden. Der beantragte Zeitraum von einem Jahr soll genutzt werden, um das Risiko möglicher Investoren für den Bau einer Demonstrationsanlage zu vermindern. Konkret werden erweiterte Belastungstests des Gesamtkonzepts mit der in PyroGas entstandenen Pilotanlage im Schichtbetrieb angestrebt. Dabei sollen Untersuchungen zum Abwasser und zur Prozessstabilität hinzukommen. Neue Messtechnik des Lehrstuhls ermöglicht zudem eine detaillierte Emissionsmessung von Ammoniak, Blausäure, Schwefelwasserstoff und Salzsäure im Produktgas, um die notwendigen Maßnahmen für eine Abgasqualität entsprechend der 17. BImSchV zu bestimmen. Hierzu kann dank neuer Ausstattung am Lehrstuhl begleitend die Produktgasreinigung untersucht werden und dabei eine abgestimmte Gasreinigung für das Konzept entwickelt werden. Außerdem soll gezeigt werden, wie anfallendes Pyrolyseöl oder Pyrolysegas sinnvoll in den Prozess eingebracht werden können. Womit weitere Forschungslücken aus dem Verbundvorhaben PyroGas geschlossen werden. Aufbauend auf den Vorerkenntnissen soll experimentell untersucht werden, wie die Phosphorrückführung in den Vergasungsprozess integriert werden kann. Ein solch innovatives Konzept würde den Prozess unabhängig von einer nachgeschalteten, externen Rückgewinnung machen.
Gefahrstoffe mit dem Gefahrenmerkmal EUH029 ("Bilden im Kontakt mit Wasser giftige Gase") unterliegen der Störfall-Verordnung. Es wurde eine Kohorte von 30 Stoffen mit diesem Gefahrenmerkmal, die in der Praxis eine gewisse Bedeutung erlangt haben, analysiert. Das mit Abstand häufigste Hydrolyseprodukt (62%) ist Chlorwasserstoff, gefolgt von Phosphin mit 14%, und vereinzelt Fluorwasserstoff, Schwefelwasserstoff, Schwefeldioxid, Ammoniak, Stickoxide und Cyanwasserstoff. Die höchsten Gefahrenpotentialwerte werden für das Hydrolyseprodukt Phosphin gefolgt von Schwefeldioxid und Chlorwasserstoff ermittelt. Phosphin wird in der Kohorte ausschließlich aus Feststoffen generiert, Chlorwasserstoff und Schwefeldioxid hauptsächlich aus Flüssigkeiten. Zur standardisierten Berücksichtigung des Gefahrenpotentials dieser Stoffkategorie erscheint es notwendig hinsichtlich der Hydrolyseprodukte zu unterscheiden. Für die Abschätzung angemessener Sicherheitsabstände ist konservativ von einer 100% igen Umsetzung des Ausgangsstoffs in das Hydrolyseprodukt auszugehen und unter Berücksichtigung der stöchiometrischen Zusammenhänge die relevanten Mengen zu ermitteln und die Abstandsberechnung nach den "Handlungsempfehlungen..." vorzunehmen. Für phosphinentwickelnde (feste) Substanzen wird pauschal die Abstandskategorie VII-VIII (1000m - 1500m), für chlorwasserstoffentwickelnde (feste) Substanzen die Abstandskategorien III-IV (300m - 400m) als abdeckend vorgeschlagen. Für flüssige Stoffe aus denen Chlorwasserstoff generiert werden kann erscheint die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von 500m - 750 m in erster Näherung abdeckend. Quelle: Forschungsbericht
Origin | Count |
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Bund | 42 |
Land | 1 |
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Chemische Verbindung | 13 |
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