Die aktuelle Düngegesetzgebung stößt mittlerweile an ihre Grenzen, da sie mit jeder neuen Novellierung komplexer geworden ist und die Umsetzung als auch der Vollzug vor große Herausforderungen gestellt sind, während ihre Wirksamkeit unsicher bleibt. Dies liegt u.a. daran, dass die Anforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes stetig gestiegen sind, aber diese übergreifenden Anforderungen gegenwärtig nur unzureichend berücksichtigt werden. Zum anderen hat die gegenwärtige Düngegesetzgebung den Nachteil, dass sie nicht nach wissenschaftlichen Ansätzen aus den zu erreichenden Umweltzielen abgeleitet ist. Ziel des Vorhabens ist es deshalb, eine übergreifende, langfristig wirksame und für Landwirtschaft wie Vollzug praktikable Lösung der Nährstoffproblematik zu entwickeln, die alle Umweltwirkungen adressiert (Gewässerbelastung, Wirkung auf Luftqualität und Landökosysteme, Klimagasemissionen und Bodenschutz). Hierzu soll A) zunächst ein fachliches Konzept für eine integrierte Nährstoffgesetzgebung unter Berücksichtigung von ordnungsrechtlichen, förderrechtlichen und ökonomischen Instrumenten erstellt werden. Anschließend soll B) ein Indikatorenset zur Bewertung des betrieblichen Nährstoffmanagements und zur Bestimmung des Verlustpotentials für die Emission von Nitrat, Ammoniak, Lachgas und Phosphor zusammengestellt werden. In einem nächsten Schritt wird dann C) ein schutzgutbezogener Ansatz zur Ausweisung von Gebietskulissen mit unterschiedlicher Nährstoffproblematik entwickelt. Die gleichzeitige Betrachtung von Emissionen und Immissionen dient dann als Grundlage für die Festlegung von spezifischen Maßnahmen zur Reduktion von Nährstoffeinträgen. Das Indikatorenset und der schutzgutbezogene Ansatz zur Ausweisung von Gebietskulissen sollen zentrale Bestandteile einer integrierten Nährstoffgesetzgebung sein, mit dem Ziel statt der bisherigen einheitlichen, flächendeckenden Maßnahmen, verstärkt lokale, zielgerichtete und verursachergerechte Maßnahmen einführen zu können.
<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Die europäische Nitratrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie sowie die deutsche Grundwasser- und Trinkwasserverordnung verpflichten dazu, Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 Milligramm pro Liter zu verhindern.</li><li>Seit 2008 wird der Grenzwert jedes Jahr an etwa jeder sechsten Messstelle überschritten.</li><li>Umfangreiche Änderungen des Düngerechts erlauben seit 2023 die Ausweisung besonders belasteter Gebiete verbunden mit strengeren Bewirtschaftungsauflagen sowie den Aufbau eines nationalen Monitoringprogramms.</li><li>Der landwirtschaftlich bedingte Eintrag von Nährstoffen ist wesentliche Ursache für hohe Nitratkonzentrationen im Grundwasser.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>In der Landwirtschaft wird Nutzpflanzen Stickstoff durch Dünger zugeführt. Oft wird Dünger jedoch nicht standort- und nutzungsgerecht ausgebracht. Überschüssiger Stickstoff wird ausgewaschen und gelangt als Nitrat ins Grundwasser und andere Gewässer. In Flüssen und Seen führt das zur Überdüngung (siehe Indikatoren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-oekologischer-zustand-der-fluesse">„Ökologischer Zustand der Flüsse“</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-oekologischer-zustand-der-seen">„Ökologischer Zustand der Seen“</a>), im Grundwasser zu Stickstoffanreicherungen und Überschreiten des Nitrat-Grenzwertes. Nitrat kann im menschlichen Körper in Nitrosamine umgewandelt werden. Bei Säuglingen kann es dadurch zu einer Störung des Sauerstofftransports kommen (Methämoglobinämie). Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/wasser/wasserwirtschaft/qualitaet-des-trinkwassers-aus-zentralen">Trinkwasser</a> wird der Grenzwert zwar nur sehr selten überschritten, allerdings ist es aufwändig und teuer, in den Wasserwerken Nitrat aus dem Rohwasser zu entfernen.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Die europäische <a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:31991L0676">Nitratrichtlinie</a> (EU-RL 91/676/ EWG) hat das Ziel, Verunreinigungen des Grundwassers durch landwirtschaftliche Nitrateinträge zu vermeiden. Regierungen müssen Aktionsprogramme entwickeln, um Nitratgehalte über 50 mg/l zu verhindern. Seit 2008 liegt der Anteil der Messstellen, die den Grenzwert überschreiten, zwischen 15 und 19 %. Auch der Anteil der Messstellen mit einem erhöhten Nitrat-Gehalt über 25 mg/l stagniert seit 2008 bei etwa 33–38 %. Seit 2016 ist die Einhaltung des Nitrat-Grenzwertes auch Ziel der <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/die-deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846">Nachhaltigkeitsstrategie</a> der Bundesregierung (BReg 2016).</p><p>Das zentrale Element zur Umsetzung der Nitratrichtlinie ist die <a href="https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Pflanzenbau/Ackerbau/_Texte/Duengung.html">Düngeverordnung</a>. Sie definiert „die gute fachliche Praxis der Düngung“ und gibt vor, wie die mit der Düngung verbundenen Risiken zu minimieren sind. Sie ist wesentlicher Bestandteil des deutschen Aktionsprogramms. Im Februar 2020 legte die Bundesregierung einen mit der EU abgestimmten neuen Entwurf vor, dem der Bundesrat am 27. März 2020 zustimmte. Seit 01. Mai 2020 ist die neue Düngeverordnung rechtskräftig.</p><p>Der Europäische Gerichtshof hatte Deutschland am 21.06.2018 wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie verurteilt, weil diese nur unzureichend umgesetzt sei und die bisher eingeleiteten Maßnahmen nicht ausgereicht hatten, eine deutliche Reduzierung der Nitratbelastung zu erzielen<a href="http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?pro=&nat=or&oqp=&dates=&lg=&language=de&jur=C%2CT%2CF&cit=none%252CC%252CCJ%252CR%252C2008E%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252Ctrue%252Cfalse%252Cfalse&num=C-543%252F16&td=%3BALL&pcs=Oor&avg=&page=1&mat=or&jge=&for=&cid=480942#"> (Rs. C-543/16)</a>. Deutschland hat daraufhin wiederholt sein Düngerecht, insbesondere die Düngeverordnung (DüV) umfangreich überarbeitet. Diese erlaubt nun belastete Gebiete gesondert auszuweisen und dort strengere Bewirtschaftungsauflagen geltend zu machen. Daneben baut Deutschland seit 2019 ein nationales Monitoringprogramm auf, das jährlich Aussagen über die Nährstoffbelastung und die Wirkung der Maßnahmen der DüV ermöglichen soll. Rechtliche Grundlage für dieses Wirkungsmonitoring soll zukünftig eine neue Monitoringverordnung bilden. Das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wurde am 01.06.2023 eingestellt. In wie weit die nun umgesetzten zusätzlichen Maßnahmen ausreichen, um die Nitratbelastung des Grundwassers zu verringern, werden die Messungen in den kommenden Jahren zeigen.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Deutschland muss regelmäßig Daten über den Zustand des Grundwassers an die Europäische Umweltagentur (EUA) übermitteln. Dafür wurden von den Bundesländern repräsentative Messstellen ausgewählt und zum EUA-Grundwassermessnetz zusammengefasst. Die Daten werden über das Umweltbundesamt an die EUA gemeldet. Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a> vergleicht die Messstellen, an denen der Grenzwert überschritten wird, mit der Gesamtzahl der Messstellen.</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/wasser/grundwasserbeschaffenheit">"Grundwasserbeschaffenheit"</a>.</strong></p>
<p>Schwermetalle, Arzneimittelrückstände, Kunststoffreste: Klärschlamm aus der Abwasserbehandlung enthält viele Schadstoffe. Bis vor wenigen Jahren wurden die Schlämme zum Großteil in der Landwirtschaft als Dünger verwendet. Heute wird mehr als die Hälfte thermisch behandelt, also verbrannt. Eine UBA-Broschüre informiert zu Entsorgungswegen und zum Stand der Klärschlammbehandlung und -verwertung.</p><p>Auf Kläranlagen wird unser Abwasser in verschiedenen Behandlungsstufen von Schmutz- und Nährstoffen befreit; übrig bleibt der sogenannte Klärschlamm.</p><p>Im Klärschlamm finden sich daher sämtliche „Abfälle“ aus der Abwasserbehandlung: Das sind neben Schwermetallen auch organische Schadstoffe, wie Arzneimittelrückstände, oder Krankheitserreger, Nanomaterialien und Kunststoffreste. Nicht zuletzt aufgrund dieser Vielzahl an Schadstoffe im Klärschlamm fand eine stetige Abkehr von der direkten landwirtschaftlichen Nutzung hin zur thermischen Entsorgung statt. Heute wird mehr als die Hälfte der kommunalen Klärschlämme in Mono- und Mitverbrennungsanlagen behandelt.</p><p>Auch rechtlich hat sich in den letzten Jahren viel getan, wodurch die landwirtschaftlich Klärschlammnutzung weiter eingeschränkt wird. Seit 2015 gelten zusätzlich die Grenzwerte des Düngerechts für als Düngemittel verwendeten Klärschlamm. 2017 wurde außerdem die Klärschlammverordnung novelliert. Demnach dürfen große Kläranlagen, die das Abwasser von mehr als 100.000 bzw.50.000 Einwohnern behandeln, Klärschlamm nur noch bis 2029 bzw. 2032 bodenbezogen verwerten, also zum Beispiel als Dünger. Klärschlamm, der mindestens 20 Gramm Phosphor pro Kilogramm Trockenmasse enthält sowie Asche aus der Klärschlammverbrennung muss nach Ablauf der Übergangsfristen einer Phosphorrückgewinnung unterzogen werden, damit diese wertvolle Ressource dem Kreislauf erhalten bleibt.</p><p>Diesen Entwicklungen muss auch die künftige Behandlung und Entsorgung von Klärschlämmen begegnen. Kläranlagenbetreiber und Klärschlammentsorger sind gleichermaßen betroffen. Neue Techniken, insbesondere zur Rückgewinnung des im Klärschlamm bzw. in der Klärschlammverbrennungsasche enthaltenen Phosphors, werden entwickelt und müssen sich in den nächsten Jahren etablieren. Die Entsorgungswege müssen angepasst und auch den sich ändern Kosten entsprechend gestaltet werden. Das Umweltbundesamt setzt sich langfristig für einen vollständigen Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung ein. Durch das Zusammenspiel sinnvoller Maßnahmen kann eine umweltverträgliche mit einer ressourcenschonenden Phosphorrückgewinnung gekoppelte Klärschlammentsorgung verwirklicht werden. Die vorliegende Broschüre gibt einen Überblick über die aktuelle Situation und künftige Entwicklungen und Möglichkeiten der Klärschlammbehandlung und –entsorgung in Deutschland.</p>
Das Bundes-Bodenschutzgesetz und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sind seit 1999 in Kraft. Das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz – LBodSchAG – vom 14. Dezember 2004 (GBl S.908, 2004) ist seit 29. Dezember 2004 in Kraft. Es fasst das bisherige Bodenschutzgesetz von 1991 („Bodenbelastungen") sowie den bisherigen Dritten Teil des Landesabfallgesetzes („Altlasten") entsprechend dem BBodSchG zusammen. Bodenschutzrecht ist weit mehr als der Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes und des Landes-Bodenschutzgesetzes. Im BBodSchG ist prioritär der qualitative, stoffliche Bodenschutz (schädliche Bodenveränderungen durch Schadstoffe und Erosion) geregelt. Bodenschutzrechtliche Regelungen zu materiellen Anforderungen beim Umgang mit Böden finden sich auch in anderen Rechtsbereichen wie beispielsweise Abfallrecht, Düngerecht und Immissionsschutzrecht. Belange des quantitativen, flächenhaften Bodenschutzes (schonender und sparsamer Umgang mit Boden) sind im Baurecht und im Raumordnungsrecht enthalten. Schließlich ist Boden auch Teil des Naturhaushalts und deshalb auch in den Naturschutzgesetzen mit Regelungen zu Eingriff-/Ausgleichsregelungen, Ökokontomaßnahmen sowie Auffüllungen im Außenbereich adressiert. Die Vielzahl von den Bodenschutz regelnden und teils dem Bodenschutzrecht vorgehenden Rechtssetzungen machen den Vollzug einerseits kompliziert, andererseits aber auch spannend. An den Schnittstellen der zahlreichen fachrechtlichen Regelungen erarbeitet die LUBW detaillierte Arbeitshilfen für die zuständigen Behörden. Die LUBW ist außerdem zuständig für die Anerkennung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), die für bestimmte Aufgaben bei der Untersuchung, Bewertung und Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen herangezogen werden können. Weiterführende Informationen: Anerkennung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen Bundes-Bodenschutz Gesetz Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung Landes-Bodenschutz und Altlasten Gesetz Naturschutzgesetz – Baden-Württemberg Bundesnaturschutzgesetz
<p>Neue Studie empfiehlt, den jährlichen Stickstoffausstoß Deutschlands auf 1 Million Tonnen zu begrenzen</p><p>Das Umweltbundesamt (UBA) schlägt auf der am 31. Mai 2021 startenden Internationalen Stickstoff-Fachkonferenz INI2021 eine nationale Obergrenze für den Stickstoffausstoß vor. Ab dem Jahr 2030 sollten demnach insgesamt nicht mehr als 1 Million Tonnen Stickstoff pro Jahr in die Umwelt gelangen. Nur so könnten bereits bestehende Schutzziele für Gewässer, Landökosysteme und die menschliche Gesundheit erreicht werden. Aktuell liegt der jährliche Stickstoffausstoß bei 1,5 Millionen Tonnen im Jahr. Die neue Obergrenze erfasst nahezu alle Quellen und schließt neben der Landwirtschaft auch Sektoren wie den Verkehr oder die Industrie ein. UBA-Präsident Dirk Messner: „In den nächsten zehn Jahren müssten die jährlichen Stickstoff-Emissionen um rund 0,5 Millionen Tonnen auf maximal eine Million Tonnen sinken. Das ist schaffbar – wenn wir die bereits geltenden Regeln zur Luftreinhaltung, zum Klimaschutz und das Düngerecht endlich auch in der Praxis an allen Stellen einhalten. Aber auch dann ist nur eine erste Etappe erreicht, denn um einen flächendeckenden guten Umweltzustand in Deutschland zu erreichen, braucht es weitere Anstrengungen zur Stickstoffminderung: Schutzziele für Wasser, Boden, Luft, Ökosysteme und die menschliche Gesundheit müssen überprüft und die zulässige Obergrenze für den Gesamtstickstoffausstoß weiter abgesenkt werden.“</p><p>Prognosen des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> zeigen, dass die stringente Umsetzung der bestehenden und teilweise gerade aktualisierten Gesetze, wie das nationale Luftreinhalteprogramm oder die neuen Anforderungen der Düngegesetzgebung, den Stickstoffausstoß im Hinblick auf die vorgeschlagene Obergrenze voraussichtlich ausreichend reduziert. Auch das Klimapaket der Bundesregierung wird zur Stickstoffminderung beitragen. Die Umsetzung der geltenden Gesetzgebung auch auf regionaler und lokaler Ebene muss jedoch regelmäßig überprüft werden, solange die Grenzwerte noch nicht überall erreicht werden. Die sektorübergreifende Obergrenze führt gegenwärtige Umweltziele für Luft, Grundwasser, Ökosysteme und Gesundheit und regionale Anforderungen deutschlandweit zusammen und zeigt, welchen Beitrag die einzelnen Sektoren in Bezug auf das Gesamtziel leisten. Die Obergrenze ist auf schnelle Umsetzbarkeit hin und als Etappenziel angelegt, daher fließen nicht für alle Bereiche der gute Umweltzustand, sondern auch derzeit politisch vereinbarte Zielstellungen in das Gesamtziel ein. Langfristig sind darüber hinaus gehend weitere Minderungen erforderlich, um einen guten Umweltzustand aller stickstoffbelasteten Bereich in Deutschland flächendeckend zu erreichen. Dennoch setzt das Instrument ein wichtiges Signal für Zusammenarbeit und gesamtgesellschaftliches Handeln über verschiedene Bereiche aus Politik und Gesellschaft hinweg.</p><p>Deutschland verfehlt wegen zu hoher Stickstoffbelastungen seit Jahren seine Umweltqualitätsziele für Wälder, Oberflächen- und Küstengewässer, das Grundwasser und nicht zuletzt für die Luft, was auch zu Belastungen für die menschliche Gesundheit führen kann. Die meisten Stickstoffemissionen stammen aus Tierhaltung, Düngeranwendung und Verbrennungsprozessen im Verkehr. Aber auch Energienutzung, Haushalte und die Produktion von Konsumgütern tragen dazu bei. Stickstoff ist in verschiedenen chemischen Verbindungen unerlässlicher Baustein von jeglichem Leben. Er macht zum Beispiel als Luftstickstoff N2 78 Prozent unserer Atemluft aus. In dieser Form ist er unschädlich, aber für die meisten Lebewesen nicht nutzbar. In Verbindung mit anderen Elementen macht der Verwandlungskünstler Stickstoff Mensch und Umwelt zu schaffen, denn hier gilt: Die Dosis macht das Gift. Zu große Mengen Stickstoffdioxid (NO2), Ammoniak (NH3), Nitrat (NO3-) und Lachgas (N₂O) führen beispielsweise zu potenziell gesundheitsschädlicher Luft- und Grundwasserverschmutzung, überdüngten Meeren und einem Rückgang der Artenvielfalt.</p><p>Mit dem Vorschlag für eine nationale Obergrenze tritt das Umweltbundesamt in seiner Gastgeberrolle auch bei der 8. Internationalen Stickstoff-Fachkonferenz an. Die Konferenz ist die weltgrößte ihrer Art und steht an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik. Über 500 Teilnehmer aller Kontinente werden ab dem 31. Mai zur 4-tägigen Konferenz virtuell erwartet.</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/infografik-jaehrliche-stickstoffeintraege-in-die">Offene Infografik "Jährliche Stickstoffeinträge in die Umwelt" zum Download (ZIP)</a>, unter Quellenangabe frei verwendbar.</p><p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2294/dokumente/umweltbundesamt_erklaerfilm_stickstoff.mp4">Erklärfilm "Stickstoff" zum Download (mp4)</a>, unter Quellenangabe frei verwendbar.</p>
<p>Kommission Landwirtschaft fordert wegweisende Änderungen für unser Agrarsystem</p><p>Eine neue Veröffentlichung der Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) schlägt für fünf entscheidende Bereiche eine fundamentale Neuausrichtung der Agrarwirtschaft vor: bei den Nährstoffüberschüssen, beim Ernährungssystem, im internationaler Agrarhandel, der Entwicklung des ländlichen Raumes und in der Digitalisierung. Dazu sagt Prof. Alois Heißenhuber, Vorsitzender der KLU: „Kaum eine andere Branche befindet sich in einem so starken Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Ökologie wie die Landwirtschaft. Einerseits erwartet die Gesellschaft möglichst günstige Lebensmittel, gleichzeitig werden die Forderungen nach einer Landwirtschaft mit einem geringen ökologischen Fußabdruck immer nachdrücklicher. Unser Papier zeigt, wo neben den richtigen gesetzlichen Anreizen auch die Landwirtschaftsbetriebe, der Lebensmitteleinzelhandel und die Verbraucher gefordert sind Verantwortung zu übernehmen.“</p><p><strong>Nährstoffüberschüsse</strong> durch Stickstoff und Phosphor in der Landwirtschaft als Folge übermäßiger und ineffizienter Düngung führen seit langem zu gravierenden Umwelt- und Klimaproblemen. Nur mit einem grundlegenden Strukturwandel der Landwirtschaft, der Tierhaltung und Ackerbau wieder zusammenführt, kann das Übermaß an Gülle in einigen Regionen sowie der Mangel in anderen, ausgeglichen werden. Konkret rät die KLU, den Einsatz von Mineraldünger deutlich zu verringern und Wirtschaftsdünger wie Gülle besser zu verwerten. Entscheidend sind dafür zunächst die Anpassung des geltenden Düngerechts und ein Ausbau der landwirtschaftlichen Beratung in Hinblick auf umweltgerechtere Düngung.</p><p>Das aktuelle <strong>Ernährungssystem</strong> ist geprägt von Lebensmitteln, die an der Kasse wenig kosten, deren Produktion aber Schäden an der Umwelt verursachen. Diese gesamtgesellschaftlichen Schäden sind bislang nicht in die Erzeugnisse eingepreist und bleiben den Verbrauchern verborgen. Die KLU rät der Politik deswegen zu einem staatlichen und unabhängigen Lebensmittelsiegel, das Produktionsweisen transparent macht und umweltgerechte Kaufentscheidungen ermöglicht.</p><p>Der<strong> internationale Agrarhandel</strong> fördert den globalen Wohlstand, hat aber Schattenseiten. Der Anbau von Futtermitteln für unsere Fleischproduktion kann zur Abholzung des Regenwaldes und zur Vertreibung indigener Bevölkerung führen. Die KLU fordert deshalb: verantwortungsvolle Lebensmittelexporte, Importe von zertifizierten Erzeugnissen und die weitere Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in internationale Handelsabkommen.</p><p>Der <strong>Ländliche Raum</strong> wird geprägt von mangelhafter Infrastruktur und Bevölkerungsrückgang bei gleichzeitiger Konzentration auf intensive landwirtschaftliche Produktion. Die KLU rät der Politik zu der Entwicklung eines neuen und umfassenden Leitbildes für den ländlichen Raum an dem alle, die Landwirtschaft, die Politik und die Bevölkerung mitwirken. Das ist die Voraussetzung für die umweltgerechte und zielorientierte Verteilung von Fördermitteln. </p><p>Die <strong>Digitalisierung in der Landwirtschaft</strong> ermöglicht einen schonenderen Umgang mit Ressourcen. Die Effizienzsteigerung kann aber bestehende Probleme, wie ausgeräumte Landschaften verstärken. Die KLU fordert daher von der Politik die digitale Transformation für die geforderte Neuausrichtung der Landwirtschaft zu nutzen. Umweltschutz muss mit Unterstützung der öffentlichen Hand in den Algorithmen berücksichtigt werden. Es müssen offene, plattformunabhängige Datenformate entwickelt werden, und es braucht klare Regelungen für die Erhebung von maschinen- und prozessgenerierten Daten.</p><p>Maria Krautzberger, Präsidentin des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> begrüßt die KLU-Vorschläge: „Damit die Landwirtschaft langfristig nachhaltig wird, muss vieles fundamental neu gedacht werden. Die KLU zeigt Spannungsfelder auf für die Lösungen gefunden werden müssen, und gibt wichtige Denkanstöße für die Umsetzung der dringend notwendigen Neuausrichtung der Landwirtschaft.“</p>
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 8 |
| Land | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 4 |
| Text | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 5 |
| Offen | 4 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 9 |
| Englisch | 4 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 1 |
| Keine | 4 |
| Multimedia | 1 |
| Webseite | 5 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 8 |
| Lebewesen und Lebensräume | 8 |
| Luft | 7 |
| Mensch und Umwelt | 9 |
| Wasser | 8 |
| Weitere | 9 |