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Bereitstellung der Erfassungssoftware für das Antragsverfahren durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA)

Das Projekt "Bereitstellung der Erfassungssoftware für das Antragsverfahren durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA)" wird/wurde gefördert durch: RISA Sicherheitsanalysen GmbH. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Treibhausgas-Emissionen

Das Umweltbundesamt ist in Sachen Treibhausgasemissionen die offizielle Anlaufstelle und wichtiger Ansprechpartner in Deutschland. Die Lufthülle unseres Planeten besteht aus verschiedenen Gasen, die über vielfältige Funktionen und Prozesse zu einem komplexen chemischen System verknüpft sind. Anthropogene Emissionen bedrohen das atmosphärische Gleichgewicht vor allem in zweierlei Hinsicht: Treibhausgasemissionen führen zu einem Anstieg der globalen Temperatur. Die Klassischen Luftschadstoffe sind für ⁠ Versauerung ⁠ und ⁠ Eutrophierung ⁠ von Ökosystemen, aber auch für eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit verantwortlich. Auf den folgenden Seiten geben wir eine kurze Einführung in die im Kyoto-Protokoll geregelten Treibhausgase und erläutern, wie sie entstehen und sich auf unser ⁠ Klima ⁠ auswirken. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Emissionsquellen vor und liefern aktuelle Daten zur Entwicklung der ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen. Außerdem zeigen wir, wie Deutschland in Sachen Emissionen im Vergleich zu anderen EU-Staaten dasteht und wie die für Deutschland verpflichtende internationale Emissionsberichterstattung funktioniert.

Klimaschutz- und Energiepolitik in Deutschland

Mit der Energiewende hat die Bundesregierung die Weichen für einen grundlegenden Umbau unserer Energieversorgung gestellt. Stromverbrauchende Geräte, Gebäude und der Verkehr müssen deutlich effizienter werden. Energie wird in wachsendem Maße aus erneuerbaren Energieträgern bereitgestellt. Wirtschaftlichkeit und Sicherheit der Energieversorgung sind Rahmenbedingungen für diese Umgestaltung. Das Umweltbundesamt forscht, berät die Politik und informiert die Öffentlichkeit zu Fragen der umweltverträglichen Gestaltung der Energieversorgung. Wir entwickeln und bewerten Szenarien zur Energieversorgung, untersuchen die Wirkung technischer Maßnahmen und politischer Instrumente im Energiebereich und arbeiten an der technischen und wirtschaftlichen Gestaltung eines Energiesystems, das vollständig auf erneuerbaren Energien beruht. Unser Leitbild ist dabei eine nachhaltige Energieversorgung, die umweltverträglich, sicher und wirtschaftlich ist. Die klimapolitische Zielarchitektur der Bundesregierung Laut Bundesklimaschutzgesetz muss in Deutschland bis spätestens 2045 THG-Neutralität erreicht sein. Vor diesem Hintergrund bekennen sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag 2021 erstmals zu technischen Negativemissionen als notwendige Ergänzung zu den natürlichen Senken. Die Integration technischer Entnahmetechnologien wie zum Beispiel „Carbon Capture and Storage“ bleibt jedoch nicht ohne Folgen für die schon beschlossenen Minderungspfade, die zusammen mit den sektorenbezogenen Minderungszielen im Bundes-Klimaschutzgesetz verankert sind. In einem Diskussionsbeitrag analysiert das Umweltbundesamt die Auswirkungen einer solchen „ad hoc“ Integration unter den derzeitigen Rahmenbedingungen auf die Minderungsanstrengungen in den Sektoren. Darauf aufbauend werden Vorschläge für eine Anpassung der klimapolitischen Zielarchitektur unterbreitet. Um ein Höchstmaß an Ambition und ⁠ Nachhaltigkeit ⁠ im ⁠ Klimaschutz ⁠ weiterhin zu gewährleisten und zu stärken, empfiehlt das Umweltbundesamt eine getrennte Erfassung von technischen Senken im Bundes-Klimaschutzgesetz. Zusammen mit den bestehenden sektorenbezogenen Minderungszielen und dem natürlichen Senkenziel ergibt sich folgende Zieltrias: THG-Minderungsziele für die Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft) Ziele für die Kohlenstoffeinbindung im ⁠ LULUCF ⁠-Sektor (natürliche Senken) Ziele für die technische Kohlenstoffbindung zum Ausgleich der residualen Emissionen (technische Senken).

Strompreiskompensation: Auswertungsbericht 2020 online

Im Jahr 2020 haben 325 deutsche Unternehmen rund 833 Millionen Euro Beihilfen für indirekte CO₂-Kosten des EU-Emissionshandels erhalten. Das geht aus dem aktuellen Bericht der Deutschen Emissionshandelsstelle im UBA zur so genannten Strompreiskompensation hervor. Auswertungsbericht 2020 Für das Abrechnungsjahr 2020 gingen bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt von 326 Unternehmen Anträge auf Beihilfen für indirekte CO 2 -Kosten des Emissionshandels ein. Nach deren Prüfung erhielten 325 Unternehmen mit 893 Anlagen rund 833 Millionen Euro zur Strompreiskompensation. Der für die Berechnung der Beihilfe anzusetzende Preis für die Zertifikate (EU-Allowances) betrug 25,20 Euro. Damit übersteigt die bewilligte Beihilfesumme für 2020 die für das Abrechnungsjahr 2019 ausgezahlte Beihilfe in Höhe von 546 Millionen Euro erneut deutlich. Zweck der Strompreiskompensation Indirekte CO 2 -Kosten entstehen dadurch, dass Stromerzeuger die Kosten für Emissionsberechtigungen über den Strompreis an ihre Kunden weitergeben. Mit den Beihilfen für emissionshandelsbedingte indirekte CO 2 -Kosten (Strompreiskompensation) soll für Unternehmen, die in bestimmten Sektoren tätig sind, ein Teil dieser Kosten kompensiert werden. Ziel dabei ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen gegenüber Wettbewerbern mit Standorten außerhalb des räumlichen Anwendungsbereichs der EU-Emissionshandelsrichtlinie (EHRL), die keine derartigen Kosten tragen, zu erhalten. Produktionsverlagerungen in Länder außerhalb des EU-Emissionshandelssystems und damit die Verlagerung von CO 2 -Emissionen (sogenanntes „Carbon Leakage“) sollen damit verhindert werden.

Nationales Emissionshandelssystem: Bericht für 2021 online

2021 startete in Deutschland das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) und damit auch die CO₂-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr. Der erste Bericht der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) zum Verkauf von nEHS-Zertifikaten in Deutschland für das Berichtsjahr 2021 ist nun online abrufbar. Insgesamt wurden durch den Zertifikateverkauf rund 7,2 Milliarden Euro eingenommen. Am 5. Oktober 2021 startete der Verkauf der sogenannten nEHS-Zertifikate auf einer Verkaufsplattform, die von der Leipziger Energiebörse, der European Energy Exchange (EEX), bereitgestellt wird. Die Verkaufstermine finden an zwei Terminen wöchentlich statt. In den Monaten Oktober bis Dezember 2021 wurden dabei insgesamt rund 287 Millionen nEHS-Zertifikate zu einem Festpreis von 25 Euro je Zertifikat im Gesamtwert von rund 7,2 Milliarden Euro an der EEX veräußert. Die durch den Zertifikateverkauf generierten Einnahmen werden zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen und zur anteiligen Stabilisierung der Strompreise genutzt. Der Jahresbericht für 2021 und zukünftige Berichte zu den Verkaufsergebnissen sind auf der DEHSt-Internetseite abrufbar.

Neuer Newsletterservice zum Emissionshandel

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt stellt um: vom elektronischen Serienbrief zum smarten Newsletter. Im DEHSt-Newsletter erhalten Sie Neuigkeiten zu allen wichtigen Themen, die den Emissionshandel betreffen – beispielsweise regelmäßige Berichte über Auktionen, die Entwicklung des Emissionshandels sowie Veranstaltungseinladungen. Melden Sie sich jetzt an. Ab sofort bietet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) einen Newsletter an, über den sich teilnehmende Unternehmen und Organisationen, aber auch alle anderen Interessierten über den Emissionshandel in Deutschland und Europa sowie den internationalen Kohlenstoffmarkt auf dem Laufenden halten können. Die einzelnen Themen sind: Europäischer Emissionshandel für stationäre Anlagen Europäischer Emissionshandel im Luftverkehr und ⁠ CORSIA ⁠ Strompreiskompensation Nationaler Emissionshandel Internationale Berichte, Forschungsergebnisse, Aktivitäten Der Newsletter erscheint in unregelmäßigen Abständen und ersetzt die bisherigen Mailings. Aus Gründen des Datenschutzes können wir die bisher bei uns für die Mailings gespeicherten Daten nicht für den Newsletter-Versand übernehmen. Wenn Sie weiterhin die neusten Informationen der DEHSt erhalten wollen, melden Sie sich bitte für den Newsletter an: https://www.dehst.de/Newsletter-Anmeldung .

Der Europäische Emissionshandel

Warum gibt es den Europäischen Emissionshandel und wie funktioniert er? Was ist der Unterschied zum nationalen Emissionshandel in Deutschland? Und welche weiteren Instrumente gibt es, um unser Klima zu schützen? Das erläutern die Unterrichtsmaterialen des Umweltbundesamtes für die Klassenstufen 9 und 10. In der PDF-Datei enthalten ist: - eine Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer - als Anhänge Folien für den Unterricht, Rollenspielkarten, ein Quiz und ein Handout für die Schülerinnenund Schüler Die Folien und die weiteren Anhänge finden Sie zusätzlich jeweils noch einmal als separate PDF-Datei zum Ausdrucken. Quelle: www.umweltbundesamt.de

UBA-Erklärfilm zum deutschen Emissionshandel für Brennstoffe

Wie funktioniert der nationale Emissionshandel für Heizöl, Benzin und andere Brennstoffe, der zum 1. Januar 2021 in Deutschland gestartet ist? Unser Kurzfilm erläutert es in gut 3 Minuten. Mit dem nationalen Emissionshandel wurde in Deutschland ein CO 2 -Preis für zunächst Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas und Erdgas eingeführt. Ab 2023 wird auch die Verbrennung von Kohle in dem System erfasst. Ziel ist, mehr Anreize zum ⁠ Klimaschutz ⁠ beim Heizen und im Verkehr zu setzen. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist zuständig für die Umsetzung. Sie vollzieht bereits den EU-Emissionshandel, der seit 2005 in der gesamten Europäischen Union für die Treibhausgasemissionen von Kraftwerken, Industrieanlagen und des innereuropäischen Luftverkehrs gilt.

Wie funktioniert der Emissionshandel?

Warum gibt es einen Handel für oder mit Treibhausgas-Emissionen? Wer setzt die Rahmenbedingungen und wie funktioniert der Emissionshandel eigentlich? Ein Erklärfilm gibt Antworten auf diese Fragen und erläutert, welchen Beitrag der Emissionshandel zum Klimaschutz leistet. Die Folgen von Extremwetterlagen und die immer schneller ansteigende Erwärmung der Erde zeigen die Notwendigkeit eines effektiven Klimaschutzes. Im Jahr 2005 wurde in der Europäischen Union auf Grundlage des Kyoto-Protokolls der ⁠ UNO ⁠ ein weitreichendes Instrument geschaffen: der Emissionshandel. Der jetzt veröffentlichte Erklärfilm zeigt in Bild und Ton, wie der Emissionshandel in der Praxis funktioniert: Was ist zum Beispiel das Prinzip „cap and trade“? Wie funktioniert der Handel zwischen den Unternehmen und welche Rolle spielen dabei die Emissionsberechtigungen? Diese Fragen beantwortet der Kurzfilm. Dadurch wird klar, wieso es für Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll ist, in umweltfreundliche Technik zu investieren und damit einen Beitrag zum ⁠ Klimaschutz ⁠ zu leisten. Weitere Informationen zum Emissionshandel finden Sie auf der Website der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Die DEHSt ist die zuständige nationale Behörde für den Emissionshandel.

Seeschifffahrt muss über Treibhausgasemissionen berichten

Um den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase aus der Seeschifffahrt zu senken, sind Schifffahrtsunternehmen in einem ersten Schritt ab dem 01.01.2018 dazu verpflichtet, ihre Emissionen zu überwachen und darüber zu berichten. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im UBA (DEHSt) ist für die Überwachung in Deutschland zuständig. Grundlage für die neue Berichtspflicht ist die Europäische Verordnung über die Überwachung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen (EU 2015/757). Die EU-Verordnung gilt für alle Schiffe ab einer Größe von über 5.000 Bruttoraumzahl, die zu oder ab einem Hafen innerhalb der EU unterwegs sind. Ziel ist, durch die Transparenz den Druck auf die Internationale Seeschifffahrts-Organisation IMO zu erhöhen, weltweit verbindliche Emissionsminderungsziele für Schifffahrtsunternehmen zu schaffen. Sollte die IMO diese Ziele aus Sicht der EU nicht erreichen, ist die Aufnahme der Seeschifffahrt in den Emissionshandel denkbar. In Deutschland wurde die EU-Verordnung über eine Novelle des ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionshandelsgesetzes (⁠ TEHG ⁠) umgesetzt, die im Juli 2017 in Kraft trat. Demnach haben die Schifffahrtsunternehmen die Emissionen für ihre unter die EU-Verordnung fallenden Schiffe ab dem 01.01.2018 zu überwachen und jährlich zum 30.04. – erstmals im Jahr 2019 – einen Emissionsbericht vorzulegen. Die DEHSt ist für die Ahndung von Verstößen zuständig. Werden Emissionsberichte nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, wird ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro fällig. Die Zuständigkeit der DEHSt erstreckt sich sowohl auf Schiffe unter deutscher als auch unter fremder Flagge.

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