Ruhige Gebiete nach EU-Umgebungslärmrichtlinie auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden Stillegebiete: Landschaftraum im Stadtkontext; Wald und Wiesen; naturnah; Tag-Abend-Nacht-Lärmindex unter 50 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 500 ha groß; Anschluss an weitere Landschaftsräume; Wegenetz vorhanden Ruhegebiete im Außenraum: Landschaftraum im Stadtkontext; Wald und Wiesen; naturnah; Tag-Abend-Nacht-Lärmindex unter 50 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 50 ha groß; Anschluss an weitere Landschaftsräume; Wegenetz vorhanden. Ruhegebiete im Ballungsraum: Stadtraum; Parkanlagen, Wald, Grünflächen und Wiesen; Tag-Abend-Nacht-Lärmindex unter 55 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 10 ha groß; Kernbreite mindestens 300 m; Wegenetz und möglichst weitere Erholungsformen (z. B. Spielplatz). Gebiete der relativen Ruhe/kleinflächige ruhige Gebiete: Stadtraum; Parkanlagen, Wald, Grünflächen und Wiesen; Abnahme des Tag-Abend-Nacht-Lärmindex mindestens eine Pegelklasse der Lärmkartierung in Richtung Kernzone; mindestens 5 ha groß; fußläufig aus Wohngebieten erreichbar; Wegenetz und möglichst weitere Erholungsformen (z. B. Spielplatz). Stadtoasen: Stadtraum; Grün- und Erholungsflächen; Parkanlagen, parkartige Friedhöfe; Maximalpegel von weniger als 65 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 1 ha groß (in Ausnahmefällen 0,2 - 1,0 ha groß); Kernbreite mindestens 100 m; fußläufig aus Wohngebieten erreichbar; sehr gute Erholungsfunktion.
Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Erholung dargestellt. Dieser Dienst enthält Daten der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien und deckt im Endausbau den gesamten Freistaat Sachsen ab. Daten der Regionalen Planungsverbände Oberes Elbtal/Osterzgebirge und Region Chemnitz existieren nicht. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.
Ruhige Gebiete nach EU-Umgebungslärmrichtlinie auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden Stillegebiete: Landschaftraum im Stadtkontext; Wald und Wiesen; naturnah; Tag-Abend-Nacht-Lärmindex unter 50 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 500 ha groß; Anschluss an weitere Landschaftsräume; Wegenetz vorhanden Ruhegebiete im Außenraum: Landschaftraum im Stadtkontext; Wald und Wiesen; naturnah; Tag-Abend-Nacht-Lärmindex unter 50 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 50 ha groß; Anschluss an weitere Landschaftsräume; Wegenetz vorhanden. Ruhegebiete im Ballungsraum: Stadtraum; Parkanlagen, Wald, Grünflächen und Wiesen; Tag-Abend-Nacht-Lärmindex unter 55 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 10 ha groß; Kernbreite mindestens 300 m; Wegenetz und möglichst weitere Erholungsformen (z. B. Spielplatz). Gebiete der relativen Ruhe/kleinflächige ruhige Gebiete: Stadtraum; Parkanlagen, Wald, Grünflächen und Wiesen; Abnahme des Tag-Abend-Nacht-Lärmindex mindestens eine Pegelklasse der Lärmkartierung in Richtung Kernzone; mindestens 5 ha groß; fußläufig aus Wohngebieten erreichbar; Wegenetz und möglichst weitere Erholungsformen (z. B. Spielplatz). Stadtoasen: Stadtraum; Grün- und Erholungsflächen; Parkanlagen, parkartige Friedhöfe; Maximalpegel von weniger als 65 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 1 ha groß (in Ausnahmefällen 0,2 - 1,0 ha groß); Kernbreite mindestens 100 m; fußläufig aus Wohngebieten erreichbar; sehr gute Erholungsfunktion.
Ruhige Gebiete nach EU-Umgebungslärmrichtlinie auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden Stillegebiete: Landschaftraum im Stadtkontext; Wald und Wiesen; naturnah; Tag-Abend-Nacht-Lärmindex unter 50 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 500 ha groß; Anschluss an weitere Landschaftsräume; Wegenetz vorhanden Ruhegebiete im Außenraum: Landschaftraum im Stadtkontext; Wald und Wiesen; naturnah; Tag-Abend-Nacht-Lärmindex unter 50 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 50 ha groß; Anschluss an weitere Landschaftsräume; Wegenetz vorhanden. Ruhegebiete im Ballungsraum: Stadtraum; Parkanlagen, Wald, Grünflächen und Wiesen; Tag-Abend-Nacht-Lärmindex unter 55 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 10 ha groß; Kernbreite mindestens 300 m; Wegenetz und möglichst weitere Erholungsformen (z. B. Spielplatz). Gebiete der relativen Ruhe/kleinflächige ruhige Gebiete: Stadtraum; Parkanlagen, Wald, Grünflächen und Wiesen; Abnahme des Tag-Abend-Nacht-Lärmindex mindestens eine Pegelklasse der Lärmkartierung in Richtung Kernzone; mindestens 5 ha groß; fußläufig aus Wohngebieten erreichbar; Wegenetz und möglichst weitere Erholungsformen (z. B. Spielplatz). Stadtoasen: Stadtraum; Grün- und Erholungsflächen; Parkanlagen, parkartige Friedhöfe; Maximalpegel von weniger als 65 dB(A) im überwiegenden Teil der Fläche; mindestens 1 ha groß (in Ausnahmefällen 0,2 - 1,0 ha groß); Kernbreite mindestens 100 m; fußläufig aus Wohngebieten erreichbar; sehr gute Erholungsfunktion.
INSPIRE Schutzgebiete in Hessen (PS, Schema Protected Sites Simple, DE7, DE-HE) - Datensatz HMLU/HessenForst über HLNUG - Download EPSG 4258
Geräuschbelastung durch den Kfz-Verkehr als Tag-Abend-Nacht-Lärmindex; Ergebnis der Lärmkartierung 2022 nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie
INSPIRE Schutzgebiete in Hessen (PS, Schema Protected Sites Simple, DE7, DE-HE) - Datensatz HMLU/HessenForst über HLNUG - Download EPSG 25832
INSPIRE Schutzgebiete in Hessen (PS, Schema Protected Sites Simple, DE7, DE-HE) - Datensatz HMLU/HessenForst über HLNUG - Download EPSG 3044 (EPSG 25832 mit vertauschten X/Y-Koordinaten)
The data set includes the noise contours which have been reported by countries under the terms of the Environmental Noise Directive (END) by EEA member countries for the 2022 round of strategic noise mapping. The data set includes submissions from the countries until 18/11/2024. Under the terms of the END, countries have to produce noise contour maps for major sources of noise (i.e. major roads with more than 3 000 000 vehicle passages a year, major railways with more than 30 000 train passages per year and airports with more than 50 000 movements per year), for levels of day-evening-night noise (Lden) of at least >=55 dB and >=65 dB. In addition to this, countries have to produce noise contour maps for roads, railways, airports and industries in urban agglomerations of more than 100 000 inhabitants in five dB bands starting at 55 dB for the day-evening-night period. The data set is provided in GPKG files, with all the reported noise contours in vector format by country or in the case of BE and DE by region, for Lden (day-evening-night noise level) and Lnight (nighttime noise level). Lden refers to an A-weighted average sound pressure level over all days, evenings and nights in a year, with an evening weighting of 5 dB and a night weighting of 10 dB and Lnight refers to an A-weighted average sound pressure level over all nights in a year.
Der Stoffaustausch zwischen Pilz und Pflanze stellt eine Hauptfunktion der Ektomykorrhizasymbiose dar. Wie er ermöglicht und kontrolliert wird soll im Rahmen dieses Projekts am Beispiel des Stickstoffs untersucht werden. Für den Pilz ergibt sich in der Symbiose die Notwendigkeit, die jeweilige Umgebung zu unterscheiden, da beispielsweise Aminosäuren von den Bodenhyphen aufgenommen und dann von den Hyphen des Hartigschen Netzes an die Pflanze abgegeben werden. Beide Hyhentypen unterscheiden sich in ihrem Stickstoffversorgungsstatus. Während dieser für Bodenhyphen niedrig ist, ist er in den Hyphen des symbiontischen Organs hoch, wie von uns anhand der Expression eines stickstoffabhängig regulierten Aminosäuretransportergens gezeigt wurde. In dem vorgeschlagenen Projekt soll daher unsere Hypothese, dass der durch Glutamin regulierte Stickstoffstatus der Hyphen ein wichtiges Element zur Steuerung der Aminosäureaufnahme bzw. -Abgabe in Ektomykorrhizapilzen ist, überprüft werden. Dazu soll die Glutaminsynthetase von Amanita muscaria mittels Antisense-RNA Technik inaktiviert werden, um so in den Hyphen des Pilz/Pflanze-Interfaces einen Stickstoffmangel zu simulieren. Anschließend soll die Auswirkung dieser Mutation auf die Stickstoffversorgung mykorrhizierter Pflanzen untersucht werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1272 |
| Europa | 75 |
| Kommune | 23 |
| Land | 228 |
| Wirtschaft | 5 |
| Wissenschaft | 607 |
| Zivilgesellschaft | 13 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 11 |
| Förderprogramm | 1174 |
| Hochwertiger Datensatz | 25 |
| Kartendienst | 14 |
| Text | 13 |
| unbekannt | 245 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 10 |
| Offen | 1377 |
| Unbekannt | 95 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1217 |
| Englisch | 393 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 55 |
| Bild | 3 |
| Datei | 47 |
| Dokument | 47 |
| Keine | 819 |
| Webdienst | 103 |
| Webseite | 540 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 941 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1401 |
| Luft | 707 |
| Mensch und Umwelt | 1473 |
| Wasser | 659 |
| Weitere | 1482 |