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s/dfg/IFG/gi

Resistivity models inverted from Time-Domain Controlled-Source Electromagnetic (TD-CSEM) data from the southeastern North Sea acquired during expedition AL611

Surface-towed time-domain controlled-source electromagnetic (TD-CSEM) data were acquired during expedition AL611 in the southeastern North Sea to map subseafloor electrical resistivity. The survey used a 100 m horizontal electric-dipole transmitter and two inline electric-field receivers towed at ~250 m and ~500 m offsets (SWAN system, Pestoressa et al., 2023). Transients (2 s period, 50% duty) were processed for timing alignment, transient selection and filtering, DC-offset removal, stacking, and logarithmic gating. Two-dimensional resistivity models were obtained with an extended time-domain implementation of MARE2DEM (Haroon et al., 2018; Key, 2016); parameter details are documented in the metadata. The dataset includes processed TD-CSEM inputs and inversion results both as SEGY and XYZ files with embedded positions.

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Mikroplastik, gesundheitliche Risiken und ressortübergreifende Koordinierung.

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach dem Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu den in Ihrem Geschäftsbereich vorhandenen Informationen und Unterlagen zum Thema Mikroplastik und dessen gesundheitliche Risiken für den Menschen. Ich bitte insbesondere um die Mitteilung, ob Ihre Behörde oder Ihr Ministerium für die ressortübergreifende Koordinierung des Themas Mikroplastik im Hinblick auf gesundheitliche Risiken zuständig ist. Sofern keine Federführung besteht, bitte ich um Übersendung vorhandener Unterlagen, aus denen die Zuständigkeitsverteilung oder ressortübergreifende Koordinierung hervorgeht. Zudem bitte ich um bereits vorhandene Risikobewertungen, wissenschaftliche Stellungnahmen, Gutachten, interne Vermerke, Lageeinschätzungen, Strategiepapiere oder sonstige Dokumente, die sich mit den gesundheitlichen Auswirkungen von Mikroplastik auf den Menschen befassen. Ich beschränke meinen Antrag ausdrücklich auf bereits vorhandene Dokumente und Informationen. Die Erstellung neuer Auswertungen oder Zusammenstellungen wird nicht beantragt. Sofern die angefragten Dokumente bereits veröffentlicht wurden, bitte ich um Übersendung der entsprechenden Fundstellen oder Links. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Bis zu meiner Rückmeldung bitte ich, keine kostenpflichtigen Bearbeitungsschritte vorzunehmen. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Anfrage zum Erwerb von ca. 1.000 Hektar Waldfläche im Südharz durch die NABU Stiftung

Sehr geehrte Damen und Herren, auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sowie des Umweltinformationsgesetzes (UIG) beantrage ich Zugang zu folgenden Informationen: Das dem Kauf zugrunde liegende Wertgutachten (oder eine vergleichbare Wertermittlung) für die ca. 1.000 Hektar Waldfläche im Südharz (sog. „Kempski-Wald“ bei Stolberg), die durch die NABU-Stiftung erworben wurde. Den Bewilligungsbescheid über die Förderung dieses Erwerbs aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK). Den Schriftverkehr zwischen dem BMUV und der NABU-Stiftung bezüglich der Angemessenheit des Kaufpreises von ca. 30 Millionen Euro. Juristische Begründung: Hilfsweise stütze ich meinen Antrag auf das Umweltinformationsgesetz (UIG). Da der Erwerb der Flächen explizit der „Wildnisentwicklung“ dient, handelt es sich um Informationen über Maßnahmen, die den Zustand von Umweltbestandteilen beeinflussen (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 UIG). Ein überwiegendes privates Interesse an der Geheimhaltung des Kaufpreises ist bei der Verwendung von 30 Millionen Euro an öffentlichen Fördermitteln nicht erkennbar; das öffentliche Informationsinteresse überwiegt hier gem. § 9 Abs. 1 UIG deutlich. Hinweis zu Gebühren: Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form. Sollten für die Bearbeitung Gebühren anfallen, die einen Betrag von 50,00 Euro überschreiten, bitte ich vorab um eine detaillierte Kostenschätzung und Unterbrechung der Bearbeitung zwecks Rücksprache. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass einfache Auskünfte nach der UIGebV gebührenfrei sind und die Anfrage im erheblichen öffentlichen Interesse (Kontrolle der Haushaltsführung) liegt.

Fachaufsicht SGA BA CW: Sanierung der illegalen Badestelle im Volkspark Jungfernheide

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, ich wende mich an Sie als zuständige, übergeordnete Behörde, welche die Fachaufsicht auf das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf ausübt. Hintergrund meiner Anfrage ist folgendes: Im Rahmen des Förderprogramms "BENE - Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung" (Projektziffer: 1239-B6-A) wurden Sanierungsmaßnahmen in Volkspark Jungfernheide im Zeitraum 06.2019 - 12.2023 durchgeführt. Im Volkspark Jungfernheide am östlichen Ufer des Jungfernheideteichs befindet sich eine illegale Wildbadestelle, welche vom Grünflächenamt als "Plansche" bezeichnet wird. Die Rechtslage hierzu ist eindeutig: Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. g der Berliner Badegewässerverordnung vom 7. Juli 2008 ist das Baden vorbehaltlich der in Abs. 1 genannten Einschränkungen nur im Freibadbereich des Jungfernheideteiches erlaubt; gemäß Abs. 2 dieser Verordnung ist es in allen anderen Gewässern erster und zweiter Ordnung (und somit außerhalb des Freibades) verboten. Im Rahmen des o.g. Förderprogramms wurde diese illegale Badestelle saniert und damit aufgewertet, somit wird eine illegale Nutzung gefördert. Das Projekt in nachfolgender Mitteilung des Grünflächenamts beschrieben (dort Nr. 4): https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechen/gruenflaechen/artikel.1203949.php Hierzu bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: - Wie kann es sein, dass öffentliche Fördermittel für die Sanierung einer illegalen Badestelle verwendet werden und somit die illegale Nutzung gefördert wird? - Inwiefern steht dies im Einklang mit den Förderrichtlinien? - Welche genauen Maßnahmen wurden im Rahmen der Sanierung der Wildbadestelle umgesetzt? Bitte geben Sie auch die Kosten an. Diese Anfrage wird aufgrund der Fachaufsicht bewusst an die Senatsverwaltung und nicht direkt an das Bezirksamt gestellt. Sie stellt gleichzeitig eine Fachaufsichtsbeschwerde dar. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in textform (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Mit freundlichen Grüßen

Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Bln) – Status der Lichtsignalanlage Haltestelle Nixenstraße

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Bln) Zugang zu folgenden Informationen bezüglich der Verkehrssituation und Straßeninfrastruktur im Bereich An der Wuhlheide / Nixenstraße (12459 Berlin): Im Geoportal Berlin ist im Datensatz/Layer der Lichtsignalanlagen (LSA) an besagtem Standort eine Ampel eingetragen, die vor Ort aktuell nicht existiert (LSA-ID 550). Existiert für diesen Standort bereits eine verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) oder eine konkrete Bau- und Ausführungsplanung zur Errichtung einer Lichtsignalanlage? Falls ja: Welcher Zeitplan ist für die bauliche Umsetzung und die finale Inbetriebnahme dieser Anlage vorgesehen? Steht die im Geoportal verzeichnete Anlage im Zusammenhang mit der Reduzierung der Zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 sowie des dortigen tödlichen Verkehrsunfalls am 26. Juni 2025? Sollte die Zuständigkeit für einzelne Teilfragen nicht bei Ihrer Behörde liegen, bitte ich darum, den Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten und mich darüber zu informieren. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Reden, Redemanuskripte des Ministers

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Reden (d.h. Texte, Redemanuskripte) des Ministers seit 06.05.2025, die bisher nicht auf den Internetpräsenzen des Ministeriums im Volltext veröffentlicht wurden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen — Vorhaben „Erneuerung der Torstraße" (Berlin-Mitte, u. a. Vergabeverfahren V-26-059)

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Zugang zu den nachfolgend bezeichneten Umweltinformationen nach § 18a Abs. 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG Bln) in Verbindung mit den entsprechend anwendbaren Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes (UIG), insbesondere § 3 Abs. 1 UIG — hilfsweise nach § 3 Abs. 1 IFG Bln (Akteneinsicht, ausgeübt durch Überlassung von Kopien gemäß § 13 Abs. 5 und 6 IFG Bln) sowie nach allen sonst in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen. Der Antrag bezieht sich auf das Vorhaben „Erneuerung der Torstraße" zwischen Chausseestraße und Karl-Liebknecht-Straße in Berlin-Mitte (unter anderem Gegenstand des Vergabeverfahrens V-26-059) und umfasst folgende Unterlagen und Informationen: 1. Baumbestand und geplante Fällungen: die vollständige Liste der im Zuge des Vorhabens zur Fällung vorgesehenen Bäume (Standort, Baumart, Stammumfang, Zustands-/Vitalitätsbewertung) sowie sämtliche projektbezogenen Baumgutachten, Baumbestandserfassungen und Baumbilanzen; 2. Artenschutz: alle artenschutzfachlichen Unterlagen zum Vorhaben, insbesondere artenschutzrechtliche Fachbeiträge, Potenzialanalysen und Kartierungen zu Brutvögeln, Fledermausquartieren und Habitatstrukturen (z. B. Baumhöhlen, Spaltenquartiere) im Vorhabenbereich, jeweils einschließlich Angaben zu Erhebungszeitpunkten und Methodik; 3. Naturschutzrechtliche Ausnahmen und Befreiungen: etwaige Anträge, Entscheidungen und Stellungnahmen zu Ausnahmen oder Befreiungen nach § 39 Abs. 5, §§ 44, 45 und 67 BNatSchG sowie — soweit einschlägig — nach der Berliner Baumschutzverordnung, einschließlich der hierzu geführten Korrespondenz mit der zuständigen Naturschutzbehörde; 4. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen: Unterlagen zu geplanten Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichsmaßnahmen oder -zahlungen (Anzahl, Standorte, Arten, Zeitplan); 5. Stadtklima und Hitze: alle projektbezogen erstellten oder herangezogenen stadtklimatischen bzw. mikroklimatischen Untersuchungen, insbesondere zu Hitzebelastung, Verschattung, Kaltluftleitbahnen und den klimatischen Auswirkungen des vorgesehenen Baumverlusts; 6. Versiegelung und Regenwasser: die Versiegelungsbilanz des Vorhabens sowie das Entwässerungs- bzw. Regenwasserbewirtschaftungskonzept; 7. Verkehrs-, Lärm- und Luftdaten: die dem geplanten Straßenquerschnitt zugrunde liegenden Verkehrszählungen und Verkehrsprognosen sowie etwaige projektbezogene Lärm- und Luftschadstoffuntersuchungen; 8. Umweltbezogene Stellungnahmen: umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Vorhaben. Der Antrag umfasst projektbezogene Unterlagen ab dem 1. Januar 2018. Sofern dies die Bearbeitung beschleunigt, können die Unterlagen zur überarbeiteten Planung (ab 2023) vorrangig übermittelt werden. Ich bitte um elektronische Übermittlung der Unterlagen (vorzugsweise als PDF) an die oben genannte E-Mail-Adresse; von der beantragten Art des Informationszugangs darf nur aus gewichtigen Gründen abgewichen werden (§ 3 Abs. 2 UIG). Einer Darlegung eines rechtlichen Interesses oder einer Begründung bedarf dieser Antrag nicht (§ 3 Abs. 1 UIG). Ich weise auf die Frist von einem Monat ab Antragseingang hin (§ 3 Abs. 3 UIG). Vorsorglich weise ich auf Folgendes hin: Die Ablehnungsgründe der §§ 8, 9 UIG sind als Ausnahmen vom unionsrechtlich gewährleisteten Informationszugang (Richtlinie 2003/4/EG) eng auszulegen. Abgeschlossene Fachgutachten, Kartierungen und Erhebungen sind tatsächliche Grundlagen der Entscheidung und keine geschützten internen Beratungen; auch das laufende Vergabeverfahren steht der Herausgabe der hier bezeichneten Umweltinformationen nicht entgegen. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind nach hiesiger Einschätzung nicht berührt; bei Umweltinformationen über Emissionen wäre eine Berufung hierauf ohnehin ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 Satz 2 UIG). Soweit einzelne Passagen ausnahmsweise Schutzgründen unterliegen sollten, beantrage ich Teilzugang unter Schwärzung allein dieser Passagen. Eine etwaige vollständige oder teilweise Ablehnung bitte ich schriftlich als begründeten, rechtsbehelfsfähigen Bescheid zu erlassen (§ 5 UIG). Soweit einzelne der bezeichneten Informationen nicht bei Ihnen, sondern bei einer anderen Stelle vorliegen (etwa beim Bezirksamt Mitte als unterer Naturschutzbehörde), bitte ich um Weiterleitung des Antrags an diese Stelle und um entsprechende Unterrichtung (§ 4 Abs. 3 UIG). Sollten für die Übermittlung Gebühren oder Auslagen anfallen (§ 18a Abs. 4 IFG Bln in Verbindung mit § 16 IFG Bln), bitte ich um vorherige Mitteilung der voraussichtlichen Höhe, sofern diese insgesamt 20 Euro übersteigt. Für diesen Fall behalte ich mir vor, stattdessen die nach § 18a Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 IFG Bln gebührenfreie Akteneinsicht vor Ort in Anspruch zu nehmen. Für Rückfragen zur Präzisierung des Antrags stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Bauvorhaben Rumbach

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Die schriftliche Dokumentation der Alternativenprüfung (Variantenvergleich) gemäß den geltenden Richtlinien für Wasserbaumaßnahmen für den Rumbach. Dies schließt insbesondere Gutachten ein, die bauliche Alternativen untersuchen. 2) Planung und das Budget für den Umbau des Rumbachs bis zum Erwerb des Grundstücks Riemelsbeck 158. 3) Planung und das Budget für den Umbau des Rumbachs zum Stand dieser Anfrage (März 2026). 4) Das übergeordnete Bewirtschaftungs- und Hochwasserschutzkonzept für den gesamten Verlauf des Rumbachs, einschließlich der ökologischen Entwicklungsplanung. 5) Vorhandene Kriterienkataloge, Leitlinien oder behördliche Vermerke, die die Notwendigkeit von Flächenankäufen entlang des Rumbachs begründen, sowie eine Übersicht, für welche weiteren Abschnitte des Bachlaufs analoge Erwerbsabsichten bestehen. 6) Die behördlichen Niederschriften, Beschlussvorlagen (auch nicht-öffentliche Teile, soweit sie das Projekt betreffen) und Abwägungsprotokolle, aus denen die Erforderlichkeit des Flächenerwerbs Riemelsbeck 158 hervorgeht. Ich finde, gerade in Zeiten klammer Stadtkassen sind diese Fragen zur Wirtschaftlichkeit und zur effizienten Planung dieses Großprojekts mehr als gerechtfertigt. Da es sich um Informationen über Maßnahmen handelt, die sich auf Umweltbestandteile wie Wasser und Boden auswirken, stütze ich diesen Antrag primär auf das UIG NRW. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen bei Fahrzeugen nach VO (EU) 167/2013

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zugang zu den bei Ihrem Haus vorhandenen amtlichen Informationen zur Auslegung und Anwendung der Vorschriften über verkleinerte zweizeilige Kennzeichen bei Fahrzeugen, die nach der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 typgenehmigt sind, insbesondere bei Fahrzeugen der Klasse T3b Gegenstand des Informationsbegehrens sind insbesondere § 12 Abs. 2 und Abs. 6 Nr. 1 FZV, Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 1 Buchst. d und Nr. 4 FZV sowie § 76 Abs. 1 FZV. Ich bitte um Zugang zu sämtlichen am 1. September 2023 geltenden oder seit diesem Zeitpunkt erlassenen, geänderten, ersetzten oder aufgehobenen Erlassen, Runderlassen, Rundschreiben, Weisungen, Auslegungs- und Anwendungshinweisen, Arbeitshilfen, FAQ, Schulungsunterlagen, fachlichen Stellungnahmen, Besprechungs- und Abstimmungsvermerken sowie sonstigen Unterlagen, aus denen sich eine fachliche Vorgabe, Auslegung oder abgestimmte Verwaltungspraxis zu diesem Regelungskomplex ergibt. Wann wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt und wann nicht? Wenn eine Ausnahmegenehmigung benötigt wird, auf welcher rechtlichen Basis? Es wird nicht um die Erstellung einer neuen rechtlichen Stellungnahme oder die Beantwortung abstrakter Rechtsfragen gebeten, sondern um Zugang zu den hierzu bereits vorhandenen amtlichen Informationen. Sollten keine entsprechenden förmlichen Erlasse oder Weisungen vorhanden sein, bitte ich um Zugang zu sonstigen vorhandenen Unterlagen, aus denen sich eine ministerielle, fachaufsichtliche oder anderweitig abgestimmte Verwaltungspraxis ergibt. Soweit einzelne Bestandteile der begehrten Informationen Ausschlussgründen nach dem IFG NRW unterliegen sollten, bitte ich um Zugang zu den übrigen Teilen unter Schwärzung lediglich der geschützten Bestandteile. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Avifauna-Kartierung 2020-2022 Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050

Ergebnisse und Bericht der Brutvogelkartierungen 2020 und 2021 sowie der Gastvogelkartierungen 2020/2021 und 2021/2022 auf den vier Pilot- und den vier Referenzflächen an Ems und Dortmund-Ems-Kanal (DEK) für die Uferbereiche Nendorp (linkes Ufer, Unterems-km 30,1 - 31,6), Nüttermoor (rechtes Ufer, Unterems-km 18,100 - 19,150 u. 22,000 - 22,500), Brahe (linkes Ufer DEK km 218,050 - 219,125 und km 220,900 - 221, 400) und Aschendorf (linkes Ufer, DEK km 214,000 - 215,050 und km 215,10 - 215,60).

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