Dieser WFS (Web Feature Service) enthält die das Dialogforum Schiene Hamburg-Altona betreffenden Projekte mit Verlinkungen zu den Projektseiten und den Verlauf der davon erheblich betroffenen nördlichen Güterumgehungsbahn. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser WMS (Web Map Service) enthält die das Dialogforum Schiene Hamburg-Altona betreffenden Projekte mit Verlinkungen zu den Projektseiten und den Verlauf der davon erheblich betroffenen nördlichen Güterumgehungsbahn. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Angebracht in überdachtem Witterungsschutz (Holz & Aluminium, nur nach vorn geöffnet, mit Insektenschutzgitter) an der Außenseite einer Garagenwand, ca. 2 m über dem Boden (Höhe: 161 m laut GPS) mit Ausrichtung nach Osten.
Der Datensatz enthält die das Dialogforum Schiene Hamburg-Altona betreffenden Projekte mit Verlinkungen zu den Projektseiten und den Verlauf der davon erheblich betroffenen nördlichen Güterumgehungsbahn.
Die E-Government-Schnittstelle Druck und Export ist ein Webservice, welcher über die E-Government-Basiskomponente Geodaten (GeoBAK) bereitgestellt wird. Die Druck- und Exportschnittstelle ermöglicht es, Kartenzusammenstellungen in PDF-Dokumente und Grafikformate zu wandeln. Die Kartenzusammenstellungen können insbesondere Darstellungsdienste (OGC WMS) sowie Geoobjekte beinhalten. Aufgrund funktionaler Erweiterungen wird ein eigenes Format für die Kartenzusammenstellungen verwendet. Der Standard OGC Web Map Context (WMC) wird derzeit nicht unterstützt. Die Kartenzusammenstellungen werden im Geoportal und dem Kartenviewer für die Personalisierung sowie dem Link Generator eingesetzt. Die E-Government-Schnittstelle Druck und Export unterstützt die Erzeugung großformatiger Dokumente bis DIN A0. Als Ausgabeformate werden PDF, JPEG, PNG und GIF unterstützt. Die Druckfunktion stellt generell PDF-Dokumente bereit, welche im Gegensatz zum Export neben der Kartengrafik einen Rahmen mit weiteren Informationen sowie die Lgenden der WMS darstellen. Die erzeugten PDF-Dokumente sowohl vom Druck als auch vom Export sind georeferenziertes PDF, sogenanntes „Geodokument“ oder "GeoPDF. Die GeoPDF können mit einem PDF-Viewer visualisiert oder in ein entsprechendes Geoinformationssystem (z.B. Q-GIS) lagerichtig hinzugeladen werden. Der Druck und Export der Hintergrundkarte WebAtlasSN ermöglicht die Ausgabe einer topographischen Karte mit Hausnummern für größere Gebiete. Diese können als Lagekarten im Bereich BOS (Feuerwehr, Polizei,...) eingesetzt werden. Die erzeugten Dateien können auch ohne Internetanbindung offline verwendet werden. Für Geodatenhaltende Stellen können als Leistung auch eigene Druck-Templates umgesetzt werden.
Die E-Government-Schnittstelle Vektordatenexport ist ein Webservice, welcher über die E-Government-Basiskomponente Geodaten (GeoBAK) bereitgestellt wird. Die Vektordatenexportschnittstelle ermöglicht es, Geometrieobjekte in unterschiedliche Geodatenformate zu wandeln, welche teilweise auch integrierte Symbolisierungen unterstützen. Aufgrund vielfältiger, funktionaler Erweiterungen wird ein eigenes Format für die Geometrieobjekte im Geoportal verwendet. Die Geometrieobjekte werden im Geoportal und dem Kartenviewer für die Darstellung von Suchergebnissen, den Vektordatenimport, den Druck und Export sowie die Zeichen- und Editierwerkzeuge eingesetzt wodurch grundlegende Web-GIS Funktionalitäten zur Verfügung stehen. Ein Zugriff auf die Geometrieobjekte besteht über die Funktion Link Generator (mapID's) sowie bei Nutzung der E-Government-Schnittstellen des Kartenviewers. In Kombination mit der E-Government-Schnittstelle Vektordatenimport steht eine Funktion zur Verfügung Formatwandlungen zwischen den gängigsten Geodatenformaten durchzuführen. Eine Weiterentwicklung der Schnittstelle um weitere Formate ist vorgesehen.
Die europäische Initiative HBM4EU hat zum Ziel, die Datenlage zum Human-Biomonitoring in der EU anzugleichen und die gesundheitlichen Folgen der Schadstoffbelastung besser zu verstehen - durch Zusammenführung bereits vorhandener Daten und Durchführung gemeinsamer Studien. So sollen Informationen zum sicheren Chemikalienmanagement gewonnen werden, um die Gesundheit der Europäer zu schützen. Im Rahmen der BMU/VCI Kooperation zur Förderung des Human Biomonitorings werden Analysemethoden neu entwickelt, um erstmalig Belastungsdaten zu Stoffen generieren zu können, die bisher nicht untersucht werden konnten. Ziel des Vorhabens ist es, die in der Initiative im Jahr 2018 und 2019 als prioritär benannten Stoffe (hier Bisphenol A/S/F, Benzo(a)pyren und Acrylamid) und Methoden, die in der BMU/VCI Kooperation entwickelt worden sind (hier Uvinul A und Diethylhexyladipat), in Humanproben der Umweltprobenbank des Bundes zu messen. Die Ergebnisse sollen Datenlücken für den europäischen Bereich, die in der Initiative HBM4EU benannt wurden, schließen und länderübergreifende Studien und Auswertungen sollen ermöglicht werden. Die Erstanwendung von BMU/VCI Methoden soll einen ersten Überblick über die Belastungssituation in Deutschland ermöglichen. Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist es, einen Beitrag zum Aufbau eines europäischen Systems des Human-Biomonitoring zu leisten, das langfristig der besseren Kontrolle und Unterstützung der Chemikalienregulierung in Europa dient.
<p> <p>Der Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten (MSC) der europ. Chemikalienagentur (ECHA) hat die hormonell wirksamen (endokrinen) Eigenschaften von Bisphenol F, Bisphenol AF und den Salzen von Bisphenol AF auf Umweltorganismen bestätigt. Die Mitgliedsstaaten verabschiedeten einstimmig eine Stellungnahme, laut derer beide Bisphenole die WHO/IPCS Kriterien für endokrine Disruptoren in der Umwelt erfüllen.</p> </p><p>Der Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten (MSC) der europ. Chemikalienagentur (ECHA) hat die hormonell wirksamen (endokrinen) Eigenschaften von Bisphenol F, Bisphenol AF und den Salzen von Bisphenol AF auf Umweltorganismen bestätigt. Die Mitgliedsstaaten verabschiedeten einstimmig eine Stellungnahme, laut derer beide Bisphenole die WHO/IPCS Kriterien für endokrine Disruptoren in der Umwelt erfüllen.</p><p> <p>BPF, BPAF und die Salze von BPAF werden beispielsweise für die Herstellung von Polymeren, in Epoxidharzen, für Beschichtungen und in Verpackungen eingesetzt. Die verfügbaren Studien zu den Stoffen zeigen schädliche und populationsrelevante Auswirkungen auf die Fortpflanzung (z. B. negative Effekte auf die Befruchtungsrate von abgelaichten Eiern) und die sexuelle Entwicklung bei Fischen. Beide Stoffe sind Teil eines von den deutschen Behörden bei der ECHA eingereichten Beschränkungsvorschlags zum Schutz der Umwelt vor endokrin wirksamen Bisphenolen.</p> <p>Im Mai 2022 legte das Umweltbundesamt zusammen mit anderen deutschen Behörden der ECHA eine Bewertung der wissenschaftlichen Studien zu BPF und BPAF vor. Zu dieser konnten in einer öffentlichen Konsultation Unternehmen, Verbände und weitere Behörden Kommentare einreichen. Auf Anweisung des Direktors der ECHA wurde der Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/msc">MSC</a>) nach Artikel 77 (3)(c) der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/reach">REACH</a>-VO zu einer abschließenden Stellungnahme aufgerufen. Daraufhin bestätigte das Gremium in seiner Sitzung am 14. Dezember 2022, dass die Stoffe die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/who">WHO</a>/IPCS Kriterien eines endokrinen Disruptors in der Umwelt erfüllen.</p> <p>Das Verfahren nach Artikel 77 ermöglicht den wissenschaftlichen Gremien der ECHA eine Positionierung zu spezifischen Fragestellungen außerhalb direkter regulatorischer Prozesse wie beispielsweise dem Zulassungsverfahren. Die Stellungnahme stellt einen Baustein in den Beratungen um den Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A und weiterer hormonell wirksamer Bisphenole dar. Mit der Beschränkung sollen zukünftig alle Bisphenole erfasst werden, welche die WHO/IPCS-Kriterien für endokrine Disruptoren in der Umwelt erfüllen. Diese Kriterien sieht der MSC für BPF, BPAF und die Salze von BPAF nun erfüllt. Somit sind diese Stoffe zusammen mit BPA, BPB und BPS weiterhin Gegenstand der geplanten Beschränkung. Für diese Bisphenole sollen die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung in der EU stark eingeschränkt werden, um den Eintrag in die Umwelt zu minimieren. Die öffentliche Kommentierung des Beschränkungsdossiers ist bis zum 23. Juni 2023 möglich. Die eingegangenen Kommentare werden von den beiden zuständigen wissenschaftlichen Ausschüssen der ECHA (Ausschuss für Risikobewertung – RAC, Ausschuss für sozioökonomische Analyse – SEAC) bei der Erarbeitung Ihrer Stellungnahmen zu dem Beschränkungsvorschlag berücksichtigt. Die Stellungnahmen der beiden Ausschüsse bilden die Grundlage der endgültigen Entscheidung der Europäischen Kommission über die Beschränkung. Der endgültige, rechtskräftige Beschränkungstext wird dann im Anhang XVII der REACH Verordnung veröffentlicht.</p> <p>Weitere Informationen zum Stand des Beschränkungsverfahrens finden Sie auf der <a href="https://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/71401/term">Seite der ECHA</a>.</p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> <p>Zusammen mit der Bundesstelle für Chemikalien hat das UBA bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA einen EU-weiten Beschränkungsvorschlag im Rahmen der REACH-Verordnung für Bisphenol A und weitere Bisphenole mit ähnlicher Umweltwirkung eingereicht. Dieser Beschränkungsvorschlag ist nun von der ECHA veröffentlicht worden. Die öffentliche Konsultation startet voraussichtlich im Dezember.</p> </p><p>Zusammen mit der Bundesstelle für Chemikalien hat das UBA bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA einen EU-weiten Beschränkungsvorschlag im Rahmen der REACH-Verordnung für Bisphenol A und weitere Bisphenole mit ähnlicher Umweltwirkung eingereicht. Dieser Beschränkungsvorschlag ist nun von der ECHA veröffentlicht worden. Die öffentliche Konsultation startet voraussichtlich im Dezember.</p><p> <p>Einige Bisphenole sind in der Umwelt nachweislich hormonell wirksam. Bisphenol A (BPA) als bekanntester Vertreter dieser Stoffgruppe und Bisphenol B (BPB) wurden bereits aufgrund ihrer endokrinen Wirkung auf Umweltorganismen als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) unter <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/reach">REACH</a> identifiziert. Im September hat Belgien für Bisphenol S (BPS) ein Dossier zur Identifizierung als SVHC bei der ECHA eingereicht. Auch für BPS sind aus Sicht der belgischen Behörden die Kriterien für endokrine Disruptoren in der Umwelt erfüllt. Für Bisphenol F (BPF) und Bisphenol AF (BPAF) und seine Salze gibt es deutliche Hinweise auf eine hormonelle Wirkung in der Umwelt. Der Ausschuss der EU-Mitgliedsstaaten der ECHA prüft gerade, ob für diese beiden Bisphenole die Datenlage ausreichend ist, um die Kriterien für endokrine Disruptoren in der Umwelt zu erfüllen. Endokrine Disruptoren (ED) sind Chemikalien oder Mischungen von Chemikalien, die die natürliche biochemische Wirkweise von Hormonen stören und dadurch schädliche Effekte (z.B. Störung von Wachstum und Entwicklung, negative Beeinflussung der Fortpflanzung oder erhöhte Anfälligkeit für spezielle Erkrankungen) in Organismen hervorrufen. Der Beschränkungsvorschlag des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> umfasst daher aktuell diese fünf Bisphenole (BPA, BPB, BPS, BPF und BPAF) und hat das Ziel, die Emissionen dieser Stoffe in die Umwelt aus ihren verschiedenen Verwendungen zu minimieren.</p> <p>Zusätzlich enthält der Beschränkungsvorschlag einen Mechanismus zur Aufnahme weiterer Bisphenole sobald deren hormonelle Wirksamkeit in der Umwelt EU-weit bestätigt wird. Mit diesem Ansatz sollen die Risiken der gesamten Stoffgruppe in der Umwelt minimiert werden. Basis der Beschränkung ist die Annahme, dass für endokrin wirksame Stoffe in der Umwelt kein sicherer Grenzwert abgeleitet werden kann, der protektiv genug ist für alle potenziell betroffenen Spezies. Somit stellt jede <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/emission">Emission</a> von endokrinen Disruptoren in die Umwelt ein Risiko dar, das dieser Beschränkungsvorschlag minimieren soll.</p> <p>Beschränkungen dienen dem EU-weiten Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor unzumutbaren Gefahren, die von Chemikalien ausgehen. Durch Beschränkungen werden in der Regel die Herstellung, die Vermarktung (einschließlich Einfuhr) und die Verwendung eines Stoffes beschränkt oder verboten. Zusätzlich können Bedingungen vorgegeben werden, wie etwa technische Maßnahmen oder Kennzeichnungen, um Risiken zu vermeiden oder zu minimieren. Der derzeitige Beschränkungsvorschlag für die Bisphenole sieht vor, dass hormonell schädigende Bisphenole in Erzeugnissen und Mischungen nicht über einem Grenzwert von 10 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ppm-0">ppm</a> (0,001 Gewichtsprozent) enthalten sein dürfen. Davon ausgenommen sind Fälle, in welchen diese Bisphenole kovalent in eine Matrix eingebunden vorliegen oder als Zwischenprodukt während der Herstellung von Polymeren auftreten, wenn der Kontakt zu Wasser solcher polymeren Verwendungen ausgeschlossen werden kann oder ein Migrationslimit von 0,04 mg/L nicht überschritten wird.</p> <p>Der Beschränkungsvorschlag wurde von den deutschen Behörden am 7. Oktober in Form eines Dossiers nach den Anforderungen des Anhangs XV der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/reach-verordnung">REACH-Verordnung</a> bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Wenn die ECHA die Erfüllung aller formalen Anforderungen an das Dossier bestätigt hat, können im Rahmen einer sechsmonatigen öffentlichen Kommentierungsphase Firmen, Verbände, Organisationen, Privatpersonen und weitere Behörden ihre Kommentare und ggf. weitergehende Informationen zu der vorgeschlagenen Beschränkung abgeben. Diese öffentliche Konsultation wird voraussichtlich am 21. Dezember 2022 beginnen. Alle Kommentare und zusätzlichen Informationen, die im Rahmen dieser öffentlichen Konsultation eingehen, werden von den beiden zuständigen wissenschaftlichen Ausschüssen der ECHA (Ausschuss für Risikobewertung – RAC, Ausschuss für sozioökonomische Analyse – SEAC) bei der Erarbeitung Ihrer Stellungnahmen zu dem Beschränkungsvorschlag berücksichtigt. Die Stellungnahmen der beiden Ausschüsse zu der vorgeschlagenen Beschränkung werden dann voraussichtlich im Dezember 2023 veröffentlicht und bilden die Grundlage der endgültigen Entscheidung der Europäischen Kommission über die Beschränkung. Der endgültige, rechtskräftige Beschränkungstext wird dann im Anhang XVII der REACH Verordnung veröffentlicht.</p> </p><p>Informationen für...</p>
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 14 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 3 |
| Land | 6 |
| Wissenschaft | 5 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 1 |
| Daten und Messstellen | 2 |
| Förderprogramm | 10 |
| Text | 3 |
| unbekannt | 7 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 5 |
| Offen | 15 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 21 |
| Englisch | 4 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 2 |
| Dokument | 2 |
| Keine | 10 |
| Webdienst | 3 |
| Webseite | 10 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 16 |
| Lebewesen und Lebensräume | 16 |
| Luft | 12 |
| Mensch und Umwelt | 23 |
| Wasser | 12 |
| Weitere | 22 |