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s/dpf/OPF/gi

openSenseMap: Sensor Box Großzössen_05_2021

Angebracht in überdachtem Witterungsschutz (Holz & Aluminium, nur nach vorn geöffnet, mit Insektenschutzgitter) an der Außenseite einer Garagenwand, ca. 2 m über dem Boden (Höhe: 161 m laut GPS) mit Ausrichtung nach Osten.

HBM Messungen in Proben der UPB - Analysen von aktuell relevanten Stoffen aus der BMU/VCI Kooperation und HBM4EU

Die europäische Initiative HBM4EU hat zum Ziel, die Datenlage zum Human-Biomonitoring in der EU anzugleichen und die gesundheitlichen Folgen der Schadstoffbelastung besser zu verstehen - durch Zusammenführung bereits vorhandener Daten und Durchführung gemeinsamer Studien. So sollen Informationen zum sicheren Chemikalienmanagement gewonnen werden, um die Gesundheit der Europäer zu schützen. Im Rahmen der BMU/VCI Kooperation zur Förderung des Human Biomonitorings werden Analysemethoden neu entwickelt, um erstmalig Belastungsdaten zu Stoffen generieren zu können, die bisher nicht untersucht werden konnten. Ziel des Vorhabens ist es, die in der Initiative im Jahr 2018 und 2019 als prioritär benannten Stoffe (hier Bisphenol A/S/F, Benzo(a)pyren und Acrylamid) und Methoden, die in der BMU/VCI Kooperation entwickelt worden sind (hier Uvinul A und Diethylhexyladipat), in Humanproben der Umweltprobenbank des Bundes zu messen. Die Ergebnisse sollen Datenlücken für den europäischen Bereich, die in der Initiative HBM4EU benannt wurden, schließen und länderübergreifende Studien und Auswertungen sollen ermöglicht werden. Die Erstanwendung von BMU/VCI Methoden soll einen ersten Überblick über die Belastungssituation in Deutschland ermöglichen. Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist es, einen Beitrag zum Aufbau eines europäischen Systems des Human-Biomonitoring zu leisten, das langfristig der besseren Kontrolle und Unterstützung der Chemikalienregulierung in Europa dient.

REACH Beschränkungsdossier für Bisphenole veröffentlicht

<p>Zusammen mit der Bundesstelle für Chemikalien hat das UBA bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA einen EU-weiten Beschränkungsvorschlag im Rahmen der REACH-Verordnung für Bisphenol A und weitere Bisphenole mit ähnlicher Umweltwirkung eingereicht. Dieser Beschränkungsvorschlag ist nun von der ECHA veröffentlicht worden. Die öffentliche Konsultation startet voraussichtlich im Dezember.</p><p>Einige Bisphenole sind in der Umwelt nachweislich hormonell wirksam. Bisphenol A (BPA) als bekanntester Vertreter dieser Stoffgruppe und Bisphenol B (BPB) wurden bereits aufgrund ihrer endokrinen Wirkung auf Umweltorganismen als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) unter ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>⁠ identifiziert. Im September hat Belgien für Bisphenol S (BPS) ein Dossier zur Identifizierung als SVHC bei der ECHA eingereicht. Auch für BPS sind aus Sicht der belgischen Behörden die Kriterien für endokrine Disruptoren in der Umwelt erfüllt. Für Bisphenol F (BPF) und Bisphenol AF (BPAF) und seine Salze gibt es deutliche Hinweise auf eine hormonelle Wirkung in der Umwelt. Der Ausschuss der EU-Mitgliedsstaaten der ECHA prüft gerade, ob für diese beiden Bisphenole die Datenlage ausreichend ist, um die Kriterien für endokrine Disruptoren in der Umwelt zu erfüllen. Endokrine Disruptoren (ED) sind Chemikalien oder Mischungen von Chemikalien, die die natürliche biochemische Wirkweise von Hormonen stören und dadurch schädliche Effekte (z.B. Störung von Wachstum und Entwicklung, negative Beeinflussung der Fortpflanzung oder erhöhte Anfälligkeit für spezielle Erkrankungen) in Organismen hervorrufen. Der Beschränkungsvorschlag des ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ umfasst daher aktuell diese fünf Bisphenole (BPA, BPB, BPS, BPF und BPAF) und hat das Ziel, die Emissionen dieser Stoffe in die Umwelt aus ihren verschiedenen Verwendungen zu minimieren.</p><p>Zusätzlich enthält der Beschränkungsvorschlag einen Mechanismus zur Aufnahme weiterer Bisphenole sobald deren hormonelle Wirksamkeit in der Umwelt EU-weit bestätigt wird. Mit diesem Ansatz sollen die Risiken der gesamten Stoffgruppe in der Umwelt minimiert werden. Basis der Beschränkung ist die Annahme, dass für endokrin wirksame Stoffe in der Umwelt kein sicherer Grenzwert abgeleitet werden kann, der protektiv genug ist für alle potenziell betroffenen Spezies. Somit stellt jede ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Emission#alphabar">Emission</a>⁠ von endokrinen Disruptoren in die Umwelt ein Risiko dar, das dieser Beschränkungsvorschlag minimieren soll.</p><p>Beschränkungen dienen dem EU-weiten Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor unzumutbaren Gefahren, die von Chemikalien ausgehen. Durch Beschränkungen werden in der Regel die Herstellung, die Vermarktung (einschließlich Einfuhr) und die Verwendung eines Stoffes beschränkt oder verboten. Zusätzlich können Bedingungen vorgegeben werden, wie etwa technische Maßnahmen oder Kennzeichnungen, um Risiken zu vermeiden oder zu minimieren. Der derzeitige Beschränkungsvorschlag für die Bisphenole sieht vor, dass hormonell schädigende Bisphenole in Erzeugnissen und Mischungen nicht über einem Grenzwert von 10 ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=ppm#alphabar">ppm</a>⁠ (0,001 Gewichtsprozent) enthalten sein dürfen. Davon ausgenommen sind Fälle, in welchen diese Bisphenole kovalent in eine Matrix eingebunden vorliegen oder als Zwischenprodukt während der Herstellung von Polymeren auftreten, wenn der Kontakt zu Wasser solcher polymeren Verwendungen ausgeschlossen werden kann oder ein Migrationslimit von 0,04 mg/L nicht überschritten wird.</p><p>Der Beschränkungsvorschlag wurde von den deutschen Behörden am 7. Oktober in Form eines Dossiers nach den Anforderungen des Anhangs XV der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH-Verordnung#alphabar">REACH-Verordnung</a>⁠ bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Wenn die ECHA die Erfüllung aller formalen Anforderungen an das Dossier bestätigt hat, können im Rahmen einer sechsmonatigen öffentlichen Kommentierungsphase Firmen, Verbände, Organisationen, Privatpersonen und weitere Behörden ihre Kommentare und ggf. weitergehende Informationen zu der vorgeschlagenen Beschränkung abgeben. Diese öffentliche Konsultation wird voraussichtlich am 21. Dezember 2022 beginnen. Alle Kommentare und zusätzlichen Informationen, die im Rahmen dieser öffentlichen Konsultation eingehen, werden von den beiden zuständigen wissenschaftlichen Ausschüssen der ECHA (Ausschuss für Risikobewertung – RAC, Ausschuss für sozioökonomische Analyse – SEAC) bei der Erarbeitung Ihrer Stellungnahmen zu dem Beschränkungsvorschlag berücksichtigt. Die Stellungnahmen der beiden Ausschüsse zu der vorgeschlagenen Beschränkung werden dann voraussichtlich im Dezember 2023 veröffentlicht und bilden die Grundlage der endgültigen Entscheidung der Europäischen Kommission über die Beschränkung. Der endgültige, rechtskräftige Beschränkungstext wird dann im Anhang XVII der REACH Verordnung veröffentlicht.</p>

UBA aktuell - Nr.: 1/2023

Liebe Leser*innen, sie verbrauchen unnötig Ressourcen und produzieren viel Müll, der der Umwelt schadet und ein Ärgernis in Straßen und Parks ist: Einwegverpackungen von „Coffee to go“ und anderen Getränken und Speisen zum Mitnehmen. Um zwei Maßnahmen, die die Müllflut eindämmen sollen, geht es in dieser Newsletter-Ausgabe. Außerdem stellen wir neueste Zahlen zum Klimaschutzpotenzial von Tempolimits vor sowie Konzepte, wie die CO ₂ -Bepreisung sozial gerecht und Städte für alle gesund gestaltet werden können. Ebenfalls mit dabei: innovative Produkte aus dem Bundespreis Ecodesign und die Neuauslobung des Preises für das Jahr 2023. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Gegen die Müllflut: Neues Recht auf „Mehrweg to go“ und geplante Abgabe auf Einwegplastik To-Go-Einwegverpackungen durch Mehrweg zu ersetzen, spart Müll und Ressourcen. Quelle: FotoHelin / Adobe Stock Ob „Coffee to go“ im Café oder Sushi im Schnellrestaurant – seit dem 01.01.2023 haben Kund*innen die Wahl: Ohne Aufpreis beziehungsweise höchstens gegen Pfand müssen sie Speisen & Getränke zum Sofortverzehr vor Ort oder zum Mitnehmen auch in einer Mehr- statt in einer Einwegverpackung angeboten bekommen. Bei Speisen gilt die Pflicht zur Mehrweg-Alternative für alle Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen. Bei Getränken gilt sie – unabhängig vom Material – für alle Einwegbecher. Die Pflicht gilt für alle Verpackungen die jeweils erst beim Unternehmen befüllt werden. Sehr kleine Unternehmen mit höchstens fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern, wie Imbisse und Kioske, können ihre Pflicht auch erfüllen, indem sie anbieten, auf Wunsch mitgebrachte Gefäße der Kund*innen zu befüllen. Ein großer Schritt auf dem Weg raus aus der Wegwerfgesellschaft. Defizite bleiben indes: Einwegverpackungen können auch weiterhin ohne Aufpreis ausgegeben werden und sind oftmals für die Kund*innen bequemer, da sie nicht zurückgegeben werden müssen. Übergreifende Rücknahmesysteme, in denen Mehrwegbehältnisse quasi an jeder Ecke zurückgegeben werden können, sind noch nicht überall verbreitet. Von der neuen Mehrwegangebotspflicht ausgenommen sind zudem derzeit noch Einwegverpackungen, die keinen Kunststoff enthalten, wie etwa Pizzakartons. Mehrweg weiteren Auftrieb verschaffen könnte die voraussichtlich 2024 beginnende Abgabepflicht auf einige Einwegprodukte, die ganz oder teilweise (etwa Beschichtung) aus Kunststoff bestehen: Nach auch in Deutschland umzusetzenden EU-Vorschriften müssen Hersteller von Einweg-Getränkebechern und anderen kunststoffhaltigen Einwegprodukten dann für das Wiedereinsammeln aus Straßen und Parks und das Entsorgen zahlen – bisher bleiben vor allem Städte und Gemeinden auf den Kosten von etwa bis zu 434 Millionen Euro jährlich sitzen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Wir erwarten, dass die neue Abgabe auf Einwegplastik der Vermüllung der Umwelt endlich einen Riegel vorschiebt und dass Hersteller und Handel gerade bei den beliebten To-Go-Verpackungen in der Folge deutlich mehr Mehrweg anbieten. Wir Verbraucher können natürlich auch helfen: beim Einkauf auf Mehrweg pochen und Zigarettenkippen und anderen Plastikmüll nicht einfach in die Landschaft werfen“. Studie des Umweltbundesamts: Tempolimit spart mehr CO₂ ein als gedacht Beitrag im ZDF Klimabericht-Podcast zur Klimabilanz des Verkehrssektors Der SPIEGEL-Podcast "Klimabericht" rund um die Klimaziele im Verkehrssektor, unter anderem mit UBA-Verkehrsexpertin Dr. Katrin Dziekan. Böllern zu Silvester: Abgesang auf das Feuerwerk Bunte Raketen zum Start ins neue Jahr: Wegen der Pandemie ist diese Tradition zweimal ausgefallen. Die Folge: weniger Patienten in den Kliniken und sauberere Luft. Beitrag im Deutschlandfunk Kultur, unter anderem mit UBA-Luftexpertin Ute Dauert. Geschäftsmodell Lärm Viele Straßenanwohner*innen beklagen sich über die dauerhafte Geräuschkulisse vor der eigenen Haustür. Der Lärm ist nicht nur nervig, sondern kann auch der Gesundheit schaden. Trotzdem werden manche Automodelle lauter gebaut als technisch notwendig. Warum sie trotzdem zugelassen werden, erklärt UBA-Experte Lars Schade bei 3Sat NANO. Der radikale Umbruch zur Zirkularität genauso wichtig wie Klimaneutralität UBA-Präsident Dirk Messner im "TrashTalk"-Podcast. Er erklärte eindringlich, warum es aus seiner Sicht eines radikalen Umbruches zu einer echten Kreislaufwirtschaft bedarf und warum das Thema Zirkularität mit ähnlich viel Nachdruck verfolgt werden sollte wie die Klimaneutralität. Außerdem beleuchtete er unter anderem die Rolle des UBA beim Vollzug abfallrechtlicher Regelungen sowie bei der Forschung zu Abfallsammlung und Recycling. UBA-Zahl des Monats 12/2022 Quelle: UBA Bisphenole können bereits in geringen Konzentrationen hormonell schädigend für die menschliche Gesundheit und Organismen in der Umwelt sein. Bisphenol A (BPA) wurde in 100 Prozent der untersuchten Erwachsenen in Europa, Bisphenol F und Bisphenol S in 50 Prozent der Menschen nachgewiesen.

Beschränkungsvorschlag BPA und Bisphenole mit ähnlicher Besorgnis

<p>Bisphenole können bereits in geringen Konzentrationen hormonell schädigend für die menschliche Gesundheit und Organismen in der Umwelt sein. Bisphenol A (BPA) wird häufig in der Umwelt gemessen, aber auch die Anwendung und Verbreitung weiterer Bisphenole nimmt zu. Die von dieser Stoffgruppe ausgehenden Risiken für die Umwelt sollen daher durch eine Beschränkung angemessen minimiert werden.</p><p>Das Umweltbundesamt hat in Zusammenarbeit mit der Bundesstelle für Chemikalien einen Vorschlag zur Beschränkung von BPA und vier weiteren Bisphenolen mit hormonschädigenden Eigenschaften (Bisphenols of similiar concern, BosC) im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>⁠ eingereicht (<a href="https://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/71401/term">Annex XV restriction report</a>). Basis dieser Besorgnis (engl. concern) sind die endokrin (hormonell) wirksamen Eigenschaften dieser Stoffe in der Umwelt. Zukünftig sollen weitere Bisphenole automatisch mitreguliert werden, sobald Informationen deren endokrine Wirkung auf die Umwelt belegen. Unter die Beschränkung fallen Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung der Stoffe in der EU. Im Gegensatz zum Zulassungsverfahren unter REACH werden so auch Importe reguliert. Der Beschränkungsvorschlag basiert auf der Annahme, dass es für endokrine Disruptoren in der Umwelt keine sichere Konzentration gibt, die alle Organismen ausreichend schützt. Das Ziel dieser Beschränkung ist daher im gesamten Lebenszyklus die Freisetzung von Bisphenol A so weit wie möglich, mindestens aber um 95 Prozent, zu reduzieren.</p><p>Der deutsche Beschränkungsvorschlag</p><p>Der im Oktober 2022 bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereichte Vorschlag umfasst derzeit die Bisphenole BPA, BPB, BPS, BPF sowie BPAF und dessen Salze. In der EU darf BPA in einigen Produktgruppen wie Spielzeug, Baby-Trinkflaschen oder Thermopapier nicht oder kaum mehr eingesetzt werden. Dies hat dazu geführt, dass Bisphenole mit ähnlicher Funktionsweise, aber gleicher schädigender Wirkung für einige Verwendungszwecke als Ersatzstoff eingesetzt werden. So wird BPA in vielen Thermopapieren inzwischen durch BPS ersetzt. Um weitere sogenannte „bedauerliche Substitutionen“ zu verhindern, adressiert der Beschränkungsvorschlag daher im Ansatz die gesamte Stoffgruppe der Bisphenole, sofern diese endokrine Disruptoren sind. Sobald für ein Bisphenol hormonell wirksame und fortpflanzungsschädigende Eigenschaften auf Umweltorganismen durch wissenschaftliche Untersuchungen identifiziert werden, sollen diese über einen Erweiterungsmechanismus automatisch in die Beschränkung aufgenommen werden. Für die im Rahmen des Beschränkungsvorschlages nötige Beschreibung einer Besorgnis werden die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=WHO#alphabar">WHO</a>⁠/IPCS-Kriterien für endokrine Disruptoren in der Umwelt herangezogen:</p><p>Der derzeitige Beschränkungsvorschlag sieht vor, die Summe hormonell schädigender Bisphenole in einem ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Erzeugnis#alphabar">Erzeugnis</a>⁠ oder in einer Mischung auf den Grenzwert von 10 ⁠ppm⁠ (0,001 Gewichtsprozent) zu limitieren. Übersteigen Produkte diesen Grenzwert gelten Ausnahmen, wenn der Kontakt zu Wasser ausgeschlossen werden kann oder ein Migrationslimit von 0,04 mg/L nicht überschritten wird. Die genannten Ausnahmen gelten nicht für Anwendungen, bei denen die Bisphenole als Additive eingesetzt werden.</p><p>Ablauf des Beschränkungsverfahren</p><p>Im Oktober 2020 und 2021 fanden jeweils Aufrufe zum Einreichen von Informationen (Call for Evidence) statt. Alle betroffenen Branchen- und Interessensvertreter konnten dabei relevante Informationen zur Anwendung von BPA und BosC zur Berücksichtigung in der Beschränkung einreichen.</p><p>Der Beschränkungsvorschlag wurde in Form eines Dossiers nach den Anforderungen des Anhangs XV der ⁠REACH-Verordnung⁠ eingereicht. Nachdem die ECHA alle formalen Anforderungen an das Dossier bestätigt hat (conformity check), können im Rahmen einer sechsmonatigen öffentlichen Kommentierungsphase Unternehmen, Verbände, Organisationen, Privatpersonen und weitere Behörden ihre Kommentare und ggf. weitergehende Informationen zu der vorgeschlagenen Beschränkung abgeben. Diese werden von den beiden zuständigen wissenschaftlichen Ausschüssen der ECHA (Ausschuss für Risikobewertung – RAC, Ausschuss für sozioökonomische Analyse – SEAC) bei der Erarbeitung Ihrer Stellungnahmen zu dem Beschränkungsvorschlag berücksichtigt. Die Stellungnahmen der beiden Ausschüsse bilden die Grundlage der endgültigen Entscheidung der Europäischen Kommission über die Beschränkung. Der endgültige, rechtskräftige Beschränkungstext wird dann im Anhang XVII der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>⁠ Verordnung veröffentlicht.</p><p>Weitere Informationen zum Stand des Beschränkungsverfahrens finden Sie auf der Seite der <a href="https://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/71401/term">ECHA</a>.</p><p>Schädliche Wirkungen in der Umwelt</p><p>Einige Bisphenole sind nachweislich hormonell wirksam im Menschen und in der Umwelt. Sie werden als endokrine Disruptoren bezeichnet. BPA und BPB wurden bereits aufgrund ihrer Wirkung auf Umweltorganismen als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) identifiziert. Belgien hat für BPS ein Dossier zur Identifizierung als SVHC aufgrund seiner endokrinen Wirkung im Menschen und in der Umwelt bei der ECHA eingereicht. Im Dezember 2022 hat der Ausschuss der Mitgliedsstaaten der ECHA BPS als SVHC identifiziert. Für BPF und BPAF bestätigte der Ausschuss der EU-Mitgliedsstaaten (Member State Commitee) ebenfalls die endokrine Eigenschaften in einem Verfahren nach Art. 77 der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH-Verordnung#alphabar">REACH-Verordnung</a>⁠.</p><p>BPA war eine der ersten synthetischen Substanzen, von der bekannt wurde, dass sie das natürliche weibliche Sexualhormon Östrogen in der Wirkung nachahmen kann. In der Umwelt hat dies bei Fisch- und Amphibienarten nachweislich endokrin vermittelte Schäden zur Folge. Nachteilige Effekte auf Wachstum, Verhalten und Befruchtungserfolg sowie eine Verschiebung des Geschlechterverhältnisses zugunsten weiblicher Tiere können auftreten. BPA wirkt sich auf eine Vielzahl ökologisch wichtiger Arten in aquatischen und terrestrischen Ökosystemen aus. Die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Exposition#alphabar">Exposition</a>⁠ ist nicht auf bestimmte Umgebungen beschränkt, sondern ist allgegenwärtig. Bestimmte Fisch- und auch Weichtierarten haben sich als besonders empfindlich erwiesen. Da nur für einen kleinen Teil der vorhandenen Arten Informationen aus ökotoxikologischen Studien vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Arten ebenso empfindlich oder sogar noch empfindlicher sind. Aus diesem Grund kann kein Grenzwert für BPA in der Umwelt bestimmt werden, unter welchem keine Gefährdung für Umweltorganismen vorliegt.</p><p>BPA hat durch seine endokrinen Eigenschaften auch Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und ist daher fortpflanzungsschädigend und hormonell wirksam (Amtsblatt der EU, 2016; ECHA, 2017). Basierend auf verfügbaren Daten wurde im Rahmen der europäischen Human Biomonitoring Initiative (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/hbm4eu-europaeische-human-biomonitoring-initiative">HBM4EU</a>) der Schluss gezogen, dass die allgemeine Bevölkerung kontinuierlich BPA ausgesetzt ist. In 100 Prozent der untersuchten Urin- und Blutproben wurde BPA gefunden, während Bisphenol F und Bisphenol S in 50 Prozent der Proben festgestellt wurden (HBM4EU substance report: bisphenols, 2022).</p><p>Eintragspfade von Bisphenolen in die Umwelt</p><p>Obwohl BPA in einigen Produkten oder vereinzelt auf nationaler Ebene bereits reguliert ist, werden weiterhin umweltrelevante Konzentrationen von BPA in Umweltorganismen, Flüssen und Sedimenten gefunden. BPA ist der am meisten produzierte SVHC der Welt und es wird ein steigender Verbrauch in der EU erwartet. Zugleich werden auch andere Bisphenole in zahlreichen Sektoren eingesetzt und können BPA durch ihre verwandte Struktur und ähnlichen Eigenschaften ersetzen. Studien aus China und den USA, aber auch aus mehreren europäischen Ländern, berichten häufig über eine Ko-⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Exposition#alphabar">Exposition</a>⁠ von BPA und anderen Bisphenolen (insbesondere BoSC). Obwohl beispielsweise BPB bisher in Europa nicht häufig in der Umwelt nachgewiesen wurde, deuten Untersuchungen auf ein vermehrtes Auftreten in Kläranlagen und Süßwasserökosystemen hin, wobei es auch Nachweise in abgelegenen Gebieten gibt (Annex XV restriction report, Annex B). Auf Grundlage des Vorsorgeprinzips sollte das Auftreten von hormonell schädlichen Bisphenolen in Gewässer und Biota vermieden werden.</p><p>Bisphenole werden für ein sehr breites Spektrum an Anwendungen eingesetzt. BPA und andere Bisphenole werden als Zwischenprodukte bei der Herstellung von Polymeren oder Polymerharzen wie Polycarbonat und Epoxidharzen und -härtern verwendet. Polycarbonat-Kunststoff ist ein starkes und zähes Material, das bei hohen Temperaturen geformt werden kann. Zu den Produkten aus Polycarbonat gehören gängige Konsumgüter wie Autoteile, Sportgeräte, Gewächshäuser, Getränkeflaschen und Plastikgeschirr. Epoxidharze haben ebenfalls ein sehr breites Verwendungsmuster. Sie werden beispielsweise in Baumaterial, in Elektro- und Elektronikgeräten, in Windrädern, in Fußböden sowie im Transport- und Medizinsektor verwendet. Wasserleitungen und Lebensmitteldosen können mit Epoxidharz beschichtet sein, um die Haltbarkeit der Materialien zu verlängern.</p><p>Hinzu kommt die Verwendung von Bisphenolen als Additiv, also als Zusatzstoff. Sie werden Farben, Klebstoffen, Textilien, Papier oder Pappe zugesetzt, um verschiedene Funktionen zu erfüllen. In Kunststoffen fungieren sie als Stabilisatoren, Polymerisationsinhibitoren oder Flammschutzmitteln.</p><p>Der größte Anteil von BPA wird für Herstellung von Polycarbonat (PC) mit etwa 70-80 Prozent und die Herstellung von Epoxidharz mit etwa 15-30 Prozent eingesetzt. Ein verbleibender Anteil von weniger als 5 Prozent betrifft die Verwendung von BPA als Additiv und die Herstellung von Chemikalien (0,3 Prozent) (Annex XV restriction report, Annex H).</p><p>Bisphenole können als Restgehalte in Materialien vorliegen, sich als unerwünschtes Nebenprodukt in Herstellungsverfahren bilden, durch Abbauprozesse entstehen oder in den Recyclingströmen von Papier und PVC enthalten sein. Sie werden bei Kontakt mit Wasser und durch normale Alterungs- und Abnutzungsprozesse der Materialien freigesetzt. Neben punktuellen Emissionsspitzen aus beispielweise Papierrecyclinganlagen findet daher ein kontinuierlicher Eintrag in Gewässer über Kläranlagen statt. Weitere Quellen in Europa sind Deponien und der Mensch, welcher BPA über Lebensmittelverpackungen und Hausstaub aufnimmt und ausscheidet. Seit Anfang 2020 darf BPA als Farbentwickler auf Thermopapier nicht mehr verwendet werden, so dass zukünftig wahrscheinlich BPA-Einträge aus dem Recycling von Papier in die Umwelt vermindert werden.</p><p>Quellen</p><p><strong>Amtsblatt der Europäischen Union</strong><br>L 195, 20. Juli 2016<br><a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2016:195:TOC">https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2016:195:TOC</a></p><p><strong>HBM4EU substance report: bisphenols</strong><br>Dr. Ian Keyte, Neil Patton, Dr. Robert Whiting, Robert Barouki, Elena Tarroja<br>HBM4EU science and policy for a healthy future 2022 <br><a href="https://www.hbm4eu.eu/wp-content/uploads/2022/07/Bisphenols_Substance-report.pdf">https://www.hbm4eu.eu/wp-content/uploads/2022/07/Bisphenols_Substance-report.pdf</a></p><p><strong>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=MSC#alphabar">MSC</a>⁠ unanimously agrees that Bisphenol A is an endocrine disruptor</strong><br>ECHA/PR/17/12<br>June 2017<br><a href="https://echa.europa.eu/de/-/msc-unanimously-agrees-that-bisphenol-a-is-an-endocrine-disruptor">https://echa.europa.eu/de/-/msc-unanimously-agrees-that-bisphenol-a-is-an-endocrine-disruptor</a></p><p><strong>Proposal for a restriction: Pre-publication of Annex XV report</strong><br>SUBSTANCE NAME(S): 4,4’-isopropylidenediphenol (Bisphenol A) and bisphenols of similar concern for the environment<br>Version number: 0.1 <br>Date: 7 October 2022<br><a href="https://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/71401/term">https://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/71401/term</a></p>

Bisphenol F und Bisphenol AF: ECHA bestätigt hormonelle Wirkung

<p>Der Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten (MSC) der europ. Chemikalienagentur (ECHA) hat die hormonell wirksamen (endokrinen) Eigenschaften von Bisphenol F, Bisphenol AF und den Salzen von Bisphenol AF auf Umweltorganismen bestätigt. Die Mitgliedsstaaten verabschiedeten einstimmig eine Stellungnahme, laut derer beide Bisphenole die WHO/IPCS Kriterien für endokrine Disruptoren in der Umwelt erfüllen.</p><p>BPF, BPAF und die Salze von BPAF werden beispielsweise für die Herstellung von Polymeren, in Epoxidharzen, für Beschichtungen und in Verpackungen eingesetzt. Die verfügbaren Studien zu den Stoffen zeigen schädliche und populationsrelevante Auswirkungen auf die Fortpflanzung (z. B. negative Effekte auf die Befruchtungsrate von abgelaichten Eiern) und die sexuelle Entwicklung bei Fischen. Beide Stoffe sind Teil eines von den deutschen Behörden bei der ECHA eingereichten Beschränkungsvorschlags zum Schutz der Umwelt vor endokrin wirksamen Bisphenolen.</p><p>Im Mai 2022 legte das Umweltbundesamt zusammen mit anderen deutschen Behörden der ECHA eine Bewertung der wissenschaftlichen Studien zu BPF und BPAF vor. Zu dieser konnten in einer öffentlichen Konsultation Unternehmen, Verbände und weitere Behörden Kommentare einreichen. Auf Anweisung des Direktors der ECHA wurde der Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/m?tag=MSC#alphabar">MSC</a>⁠) nach Artikel 77 (3)(c) der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>⁠-VO zu einer abschließenden Stellungnahme aufgerufen. Daraufhin bestätigte das Gremium in seiner Sitzung am 14. Dezember 2022, dass die Stoffe die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=WHO#alphabar">WHO</a>⁠/IPCS Kriterien eines endokrinen Disruptors in der Umwelt erfüllen.</p><p>Das Verfahren nach Artikel 77 ermöglicht den wissenschaftlichen Gremien der ECHA eine Positionierung zu spezifischen Fragestellungen außerhalb direkter regulatorischer Prozesse wie beispielsweise dem Zulassungsverfahren. Die Stellungnahme stellt einen Baustein in den Beratungen um den Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A und weiterer hormonell wirksamer Bisphenole dar. Mit der Beschränkung sollen zukünftig alle Bisphenole erfasst werden, welche die WHO⁠/IPCS-Kriterien für endokrine Disruptoren in der Umwelt erfüllen. Diese Kriterien sieht der MSC für BPF, BPAF und die Salze von BPAF nun erfüllt. Somit sind diese Stoffe zusammen mit BPA, BPB und BPS weiterhin Gegenstand der geplanten Beschränkung. Für diese Bisphenole sollen die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung in der EU stark eingeschränkt werden, um den Eintrag in die Umwelt zu minimieren. Die öffentliche Kommentierung des Beschränkungsdossiers ist bis zum 23. Juni 2023 möglich. Die eingegangenen Kommentare werden von den beiden zuständigen wissenschaftlichen Ausschüssen der ECHA (Ausschuss für Risikobewertung – RAC, Ausschuss für sozioökonomische Analyse – SEAC) bei der Erarbeitung Ihrer Stellungnahmen zu dem Beschränkungsvorschlag berücksichtigt. Die Stellungnahmen der beiden Ausschüsse bilden die Grundlage der endgültigen Entscheidung der Europäischen Kommission über die Beschränkung. Der endgültige, rechtskräftige Beschränkungstext wird dann im Anhang XVII der ⁠REACH⁠ Verordnung veröffentlicht.</p><p>Weitere Informationen zum Stand des Beschränkungsverfahrens finden Sie auf der <a href="https://echa.europa.eu/de/restrictions-under-consideration/-/substance-rev/71401/term">Seite der ECHA</a>.</p>

Bisphenol A and six other environmental phenols in urine of children and adolescents in Germany - human biomonitoring results of the German Environmental Survey 2014-2017 (GerES V)

Exposure to environmental phenols such as bisphenol A, benzophenones, 2-phenylphenol, triclosan, and triclocarban is of concern, because of their endocrine disrupting properties and broad application in consumer products. The current body burden of the 3-17-year-old population in Germany to these substances was assessed in first-morning void urine samples (N = 515-516) collected within the population-representative German Environmental Survey for Children and Adolescents 2014-2017 (GerES V). Bisphenol A was the most prominent phenol analysed here, ubiquitously found in almost all samples with a geometric mean (GM) concentration of 1.905 (my)g/L (1.669 (my)g/gcreatinine) and a maximum (MAX) urinary concentration of 399 (my)g/L. Benzophenone-3 and benzophenone-1 were quantified in 35% and 41% of the samples. GM was below the limit of quantification (LOQ) for benzophenone-3 and 0.559 (my)g/L (0.489 (my)g/gcrea) for benzophenone-1, MAX concentrations were 845 (my)g/L and 202 (my)g/L, respectively. In 16% of the samples triclosan was found in quantifiable amounts resulting in a GM below LOQ and a MAX concentration of 801 (my)g/L. Benzophenone-8, 2-phenylphenol and triclocarban were quantified in none or only 1% of the samples. Benzophenone-1 and -3 concentrations were found to be associated with frequent application of personal care products. A comparison with the previous cycle of the survey, GerES IV (2003-2006), showed a decrease of urinary bisphenol A concentrations, mainly in young children. Despite this decrease, the concentration of bisphenol A exceeded the human biomonitoring (HBM) value HBM-I of 0.1 mg/L in 0.11% of the samples. For triclosan, all urinary concentrations were well below the HBM-I value of 2 mg/L. To minimise environmental health risks, it is therefore necessary to maintain a further declining trend for bisphenol A and continue monitoring the exposure to environmental phenols, as well as to monitor substitutes such as bisphenol F and S. © 2020 Published by Elsevier B.V.

WFS Dialogforum Schiene Hamburg-Altona

Dieser WFS (Web Feature Service) enthält die das Dialogforum Schiene Hamburg-Altona betreffenden Projekte mit Verlinkungen zu den Projektseiten und den Verlauf der davon erheblich betroffenen nördlichen Güterumgehungsbahn. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Dialogforum Schiene Hamburg-Altona

Dieser WMS (Web Map Service) enthält die das Dialogforum Schiene Hamburg-Altona betreffenden Projekte mit Verlinkungen zu den Projektseiten und den Verlauf der davon erheblich betroffenen nördlichen Güterumgehungsbahn. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Dialogforum Schiene Hamburg-Altona

Der Datensatz enthält die das Dialogforum Schiene Hamburg-Altona betreffenden Projekte mit Verlinkungen zu den Projektseiten und den Verlauf der davon erheblich betroffenen nördlichen Güterumgehungsbahn.

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