<p> <p>In Deutschland fielen im Jahr 2023 17,9 Mio. Tonnen an Verpackungsabfällen und damit 5,8 % weniger als im Vorjahr an. 69,4 % der Verpackungsabfälle wurden recycelt. Das entspricht einem Anstieg der Recyclingquote um 0,9 Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2022. Insgesamt wurden 97,1 % der Verpackungsabfälle verwertet.</p> </p><p>In Deutschland fielen im Jahr 2023 17,9 Mio. Tonnen an Verpackungsabfällen und damit 5,8 % weniger als im Vorjahr an. 69,4 % der Verpackungsabfälle wurden recycelt. Das entspricht einem Anstieg der Recyclingquote um 0,9 Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2022. Insgesamt wurden 97,1 % der Verpackungsabfälle verwertet.</p><p> Verpackungen überall <p>Verpackungen gehören unvermeidlich zum Alltag. Ware wird mit Transportverpackungen zu den Händlern geliefert und mit Verkaufsverpackungen angeboten. Auf Um- und Verkaufsverpackungen werden Informationen über die Ware gegeben. Unternehmen nutzten im Jahr 2023 am häufigsten Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton. Danach folgten Verpackungen aus Holz, Kunststoff und Glas (siehe Tab. „Entwicklung des Verpackungsaufkommens in Tausend Tonnen“). Die Zahlen der Tabelle beziehen sich auf die Definitionen des Verpackungsgesetztes und unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Zuordnung der Verbundbestandteile geringfügig von den Zahlen entsprechend der Europäischen Verpackungsrichtlinie.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Tab_Entwicklung-Verpackungsaufkommen_2026-03-05.png"> </a> <strong> Tab: Entwicklung des Verpackungsaufkommens in Tausend Tonnen </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Tab_Entwicklung-Verpackungsaufkommen_2026-03-05.pdf">Tabelle als PDF (72,98 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Tab_Entwicklung-Verpackungsaufkommen_2026-03-05.xlsx">Tabelle als Excel (233,40 kB)</a></li> </ul> </p><p> Anfall von Verpackungsabfällen <p>Die Entwicklung seit dem Jahr 1991 zeigt einen leicht schwankenden Verlauf des Verpackungsverbrauchs (siehe Abb. „Entwicklung des Verpackungsverbrauchs zur Entsorgung“). Die Menge des Verpackungsabfalls, die jährlich anfiel, bewegte sich zwischen 13,6 und 19,7 Millionen Tonnen (Mio. t) pro Jahr. Im Jahr 1991 waren es 15,6 Mio. t, 1996 nur noch 13,6 Mio. t. Seitdem gibt es eine steigende Tendenz mit einem Einbruch im Rezessionsjahr 2009 auf 15,1 Mio. t. In den Jahren 2022 und 2023 fiel die Verpackungsabfallmenge wieder und erreichte 2023 17,9,0 Mio. t.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Entwicklung-Verpackungsverbrauch_2026-03-05.png"> </a> <strong> Entwicklung des Verpackungsverbrauchs zur Entsorgung </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Entwicklung-Verpackungsverbrauch_2026-03-05.pdf">Diagramm als PDF (97,87 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Entwicklung-Verpackungsverbrauch_2026-03-05.png">Diagramm als Excel mit Daten (263,56 kB)</a></li> </ul> </p><p> Entwicklungen bei Verpackungsabfällen <p>Die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und somit die Bedürfnisse als Konsumenten und Konsumentinnen verändern sich. Der Anteil der Ein- und Zweipersonenhaushalte sowie von Seniorinnen und Senioren nimmt zu. Beides hat zur Folge, dass kleinere Füllgrößen und/oder vorportionierte Einheiten gekauft werden, was sich wiederum erhöhend auf den Verpackungsverbrauch auswirkt. Verpackungen übernehmen heute neben dem Schutz des Inhalts auch zunehmend Funktionen wie:</p> <ul> <li>Dosierfunktion,</li> <li>Portionierungsfunktion,</li> <li>Aufbewahrungsfunktion und</li> <li>Handhabungsfunktion.</li> </ul> <p>Neben der Füllgröße wirkt sich auch dies steigernd auf den Verpackungsverbrauch aus (siehe Tab. „Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch“).</p> <p>Daneben haben sich die Verzehr- und Konsumgewohnheiten verändert. Nahrungsmittel, Getränke und Heimtierfutter führten im Jahr 2017 zusammen zu etwa 62,3 % des Verpackungsverbrauchs privater Endverbraucher. Veränderungen bei Verbrauch von Nahrungsmitteln (siehe Abb. „Verbrauch von Nahrungsmitteln“) und Getränken haben damit großen Einfluss auf die Verpackungsmenge. Auch die Zunahme von Vertriebswegen des Außer-Haus-Verbrauchs von Lebensmitteln, beispielsweise Fast Food und sonstige To-Go-Gastronomie (siehe Abb. „Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie“) sowie der steigende Zubereitungsgrad gekaufter Lebensmittel und Fertiggerichte erhöhen den Verpackungseinsatz.</p> <p>Der Versandhandel hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies wirkt sich erhöhend auf den Verpackungsverbrauch aus, wenn</p> <ol> <li>zusätzlich zur Primärverpackung weitere Versandverpackungen eingesetzt werden,</li> <li>deren Gewicht höher ist als die Versandverpackungen im Einzelhandel (pro Verkaufseinheit)</li> <li>und dies nicht durch den Wegfall von Tragetaschen kompensiert wird.</li> </ol> <p>Der Verbrauch von Papierverpackungen im Distanzhandel hat von 1996 bis 2017 um 607 % zugenommen (siehe Abb. „Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel“).</p> <p>Verbrauchsmindernd sind konjunkturelle Effekte und die Verringerung der Einzelgewichte von Verpackungen. Bei Kunststoffverpackungen kommen langfristig noch Vermeidung und der Umstieg auf Papier, Papierverbunde und Aluminium hinzu.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_tab_einfluss-fuellgroesse-struktur_2022-02-22.png"> </a> <strong> Tab: Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_tab_einfluss-fuellgroesse-struktur_2022-02-22.png">Bild herunterladen</a> (84,26 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_tab_einfluss-fuellgroesse-struktur_2022-02-22.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung</a> (39,42 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_tab_einfluss-fuellgroesse-struktur_2022-02-22.xlsx">Tabelle als Excel</a> (229,39 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_abb_verbrauch-nahrungsmitteln_2022-02-22.png"> </a> <strong> Verbrauch von Nahrungsmitteln </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_abb_verbrauch-nahrungsmitteln_2022-02-22.png">Bild herunterladen</a> (88,49 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_abb_verbrauch-nahrungsmitteln_2022-02-22.pdf">Diagramm als PDF</a> (33,95 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_abb_verbrauch-nahrungsmitteln_2022-02-22.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (26,64 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/6_abb_verbrauch-serviceverpack-gastro_2025-06-17.png"> </a> <strong> Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/6_abb_verbrauch-serviceverpack-gastro_2025-06-17.png">Bild herunterladen</a> (90,79 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_abb_verbrauch-serviceverpack-gastro_2025-06-17.pdf">Diagramm als PDF</a> (40,20 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_abb_verbrauch-serviceverpack-gastro_2025-06-17.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (27,32 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/7_abb_verbrauch-ppk-verpack-distanzhandel_2025-06-17.png"> </a> <strong> Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/7_abb_verbrauch-ppk-verpack-distanzhandel_2025-06-17.png">Bild herunterladen</a> (96,17 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_abb_verbrauch-ppk-verpack-distanzhandel_2025-06-17.pdf">Diagramm als PDF</a> (41,23 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_abb_verbrauch-ppk-verpack-distanzhandel_2025-06-17.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (26,57 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Einweg und Mehrweg <p>In Deutschland steht Leitungswasser in der Regel in sehr guter Qualität zur Verfügung, aus Abfallvermeidungs- und Umweltgesichtspunkten ist daher das Leitungswasser einem abgefüllten Wasser vorzuziehen. Dort wo dennoch Getränke gekauft werden, können Mehrwegverpackungen den Anfall von Verpackungsabfällen stark reduzieren. Bei Getränken schneiden Mehrwegflaschen in regionalen Kreisläufen besonders gut ab, da auch die transportbedingten Umweltbelastungen verringert werden. Während das Einwegpfand im Segment Bier den Mehrweganteil auf hohem Niveau stabilisiert hat, ist der Mehrweganteil in den anderen Getränkesegmenten wesentlich niedriger. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 34,5 % der Getränke in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllt (siehe Abb. „Anteile ausgewählter Packmittel am Verbrauch aller Getränkesegmente 2020 bis 2024“). Bis 2018 erfolgte die Auswertung bei den Getränkeverpackungen nach VerpackV, ab 2019 nach VerpackG.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/8_Abb_Anteile-ausgew-Packmittel_2026-03-05.png"> </a> <strong> Anteile ausgewählter Packmittel am Verbrauch aller Getränkesegmente 2020 bis 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_Abb_Anteile-ausgew-Packmittel_2026-03-05.pdf">Diagramm als PDF (68,64 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_Abb_Anteile-ausgew-Packmittel_2026-03-05.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (39,70 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p>Plastiktüten werden häufig nur einmalig verwendet. Danach werden sie zu Abfall. Dabei lassen sich viele Plastiktüten vermeiden, wenn schon vor dem Einkauf an die Mitnahme von Tüten, Taschen oder Körben gedacht wird. Keinesfalls sollten Plastiktüten oder andere Abfälle in der Umwelt entsorgt werden. Durch eine Änderung der Verpackungsrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den Verbrauch von Plastiktüten bis 2020 auf maximal 90 Stück pro Kopf und Jahr und bis Ende 2025 auf 40 Stück pro Kopf und Jahr zu reduzieren. In Deutschland sollte dieses Ziel zunächst durch eine Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen zwischen dem Handelsverband und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erreicht werden. Handelsunternehmen, die sich an der Vereinbarung beteiligten, erhoben seit dem 01.07.2016 ein Entgelt bei der Abgabe von Kunststofftragetaschen. Der Verbrauch konnte dadurch bereits gesenkt werden. Lag der Pro-Kopf-Verbrauch im Jahr 2015 vor Beginn der Maßnahme noch bei 45 Kunststofftragetaschen pro Jahr und das Gesamtaufkommen bei 5,6 Milliarden, fielen im Jahr 2017 nur noch etwa 29 Taschen und im Jahr 2018 nur noch durchschnittlich 24 Taschen aus Kunststoff pro Kopf an. Das entsprach 2018 insgesamt einer Menge von ca. 2,0 Milliarden Taschen (siehe Abb. „Entwicklung des Plastiktütenverbrauchs“). Allerdings waren sehr leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 15 Mikrometern, die in Selbstbedienungszonen (SB) zum Beispiel für Obst und Gemüse abgegeben werden, von der Vereinbarung ausgeschlossen. Für Deutschland wurden früher ausschließlich die Kunststofftragetaschen im Kassenbereich für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen. Die Kunststofftragetaschen im SB-Bereich fallen daher zusätzlich an. Der Verbrauch von Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern (ohne SB-Bereich) sank im Jahr 2020 auf 15 Stück pro Einwohner, im Jahr 2021 auf 11 Stück pro Einwohner, im Jahr 2022 auf 10 Stück pro Einwohner und im Jahr 2023 auf 9 Stück pro Einwohner. Wenn alle Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen werden, lag der pro Kopf-Verbrauch in 2020 bei 45 Kunststofftragetaschen, in 2021 bei 39 Kunststofftragetaschen, in 2022 bei 35 Kunststofftragetaschen und im Jahr 2023 bei 31 Kunststofftragetaschen. Deutschland hält damit die europäischen Vorgaben sicher ein und lag 2021 bereits unter den Vorgaben die ab dem Jahr 2026 gültig sind. Seit dem 1. Januar 2022 verbietet das deutsche Verpackungsgesetz das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit Ausnahme der sehr leichten Kunststofftragetaschen, sofern diese die übrigen Voraussetzungen nach Artikel 3 Nummer 1d der europäischen Verpackungsrichtlinie (94/62/EG zuletzt geändert durch (EU) 2018/852) erfüllen. In der Regel werden dadurch aufwendigere Verkaufsverpackungen ersetzt. Die Erhebungen zeigen, dass trotz des Verbotes noch leichte Kunststofftragetaschen abgegeben wurden. Als Gründe nennt die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM) in ihrer Erhebung:</p> <ol> <li>Abgabe von Restbeständen (insb. kleine Inverkehrbringer haben in der Vergangenheit aus Kostengründen oder als Folge der Corona-Pandemie sehr hohe bzw. viel zu hohe Stückzahlen bestellt, die über Jahre abverkauft bzw. abgegeben werden)</li> <li>Falsche Interpretation des Kunststofftragetaschenverbots (d.h. die Inverkehrbringer gehen davon aus, dass die Ausgabe sehr leichter Kunststofftragetaschen (< 15 µm) allgemein erlaubt ist, weil die Ausgabe unter bestimmten Bedingungen weiterhin gestattet sei)</li> <li>Einsatz von „Bio-Kunststofftragetaschen“ unter der falschen Annahme, dass das Inverkehrbringen dieser Tragetaschen nicht verboten sei</li> <li>Unwissenheit über das Kunststofftragetaschenverbot</li> <li>Bewusster Verstoß gegen das Kunststofftragetaschenverbot</li> </ol> <p>Wichtig ist, dass das Verpackungsgesetz den Vollzugsbehörden durchaus Mittel in die Hand gibt, die Regelung durchzusetzen. Die Länder können jeden Einzelfall als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 100.000 € sanktionieren.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/9_Abb_Verbrauch-Plastiktueten_2026-03-05.png"> </a> <strong> Entwicklung des Plastiktütenverbrauchs (ohne Taschen und Beutel in Selbstbedienungszonen) </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/9_Abb_Verbrauch-Plastiktueten_2026-03-05.pdf">Diagramm als PDF (44,51 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/9_Abb_Verbrauch-Plastiktueten_2026-03-05.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (29,59 kB)</a></li> </ul> </p><p> EU-Vorgaben zur Verwertung werden erhöht <p>Im Jahr 1994 hat die Europäische Union (EU) die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1533736975927&uri=CELEX:01994L0062-20180704">Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle</a> (Verpackungsrichtlinie) erlassen. Die EU orientierte sich hierbei an der deutschen Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) und gab Verwertungsquoten für Verpackungen in allen Mitgliedstaaten vor. Die Anforderungen wurden mit der Zeit erhöht, so auch durch die Novelle vom 30. Mai 2018 (Richtlinie EU 2018/852). Sie lauten aktuell:</p> <ul> <li>Bis zum 31.12.2025 müssen mindestens 65 % aller Verpackungsabfälle recycelt werden. Folgende Recyclingquoten müssen dabei für die einzelnen Materialien erzielt werden: Von Holz müssen 25 %, von Kunststoffen und Aluminium jeweils 50 %, von eisenhaltigen Metallen und Glas jeweils 70 %, und von Papier, Pappe und Karton müssen 75 % recycelt werden.</li> <li>Bis zum 31.12.2030 steigt die Recyclingquote für alle Verpackungen auf 70 %. Für die einzelnen Materialien müssen dann folgende Recyclingquoten erzielt werden: Von Holz müssen 30 %, von Kunststoffen 55 %, von Aluminium 60 %, von Glas 75 %, von eisenhaltigen Metallen 80 % und von Papier, Pappe und Karton müssen 85 % recycelt werden.</li> </ul> <p>Die am 12.02.2025 in Kraft getretene Europäische <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=oj:L_202500040">Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle</a> (PPWR – EU 2025/40) hat diese Recyclingvorgaben übernommen. Deutschland konnte die Anforderungen der Verpackungsrichtlinie bisher immer leicht erfüllen. Seit dem Berichtsjahr 2020 müssen die Mitgliedsstaaten allerdings eine neue Berechnungsmethode anwenden (siehe Tab. „Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren (seit 2020 vorgeschriebene Berechnungsmethode)“). Damit müssen die Verluste abgezogen werden, die bei den vorgelagerten Recyclingverfahren bis zur Zuführung in das letzte Recyclingverfahren anfallen.</p> <p>Der aktuelle Bericht zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen im Jahr 2023 (Veröffentlichung erfolgt in Bälde) ermittelt die Daten nach den neuen Vorgaben (Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665). Dazu werden von der Verwertung nach bisheriger Vorgehensweise über Standardverlustquoten Abzüge für die Verluste bis zur Zuführung zum letzten Recyclingverfahren vorgenommen. Nähere Details können dem aktuellen Bericht entnommen werden. Im Bericht sind unter anderem Ergebnisse für unterschiedliche Anfallstellen der Verpackungsabfälle, Materialfraktionen und das Verpackungsaufkommen im Bezugsjahr 2023 dargestellt.</p> <p>Zur Erreichung der Ziele der Verpackungsverordnung muss die Recyclingquote bei Kunststoffen bis 2030 um 2,8 Prozentpunkte gesteigert werden. Die Daten zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland werden jährlich im Auftrag des Umweltbundesamtes erhoben und veröffentlicht.</p> <p>Von den im Jahr 2023 in Deutschland angefallenen Verpackungsabfällen sind nach alter Berechnungsmethode 97,1 % stofflich oder energetisch verwertet worden. Die Verwertungsquote aller Verpackungsabfälle ist damit auf einem hohen Niveau geblieben (siehe Tab. „Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 gültigen Quotenschnittstelle)“). Die stoffliche Verwertungsquote der Verpackungsabfälle stieg nach der alten Berechnungsmethode im Jahr 2023 um 1,0 % Prozentpunkte auf 75,6 % (siehe Tab. „Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren (bis 2020 gültige Quotenschnittstelle)“). Das ist im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten eine sehr gute Quote. </p> <p>Nach der neuen Berechnungsmethode entsprechen die Quoten des Recyclings im Jahr 2023 folgenden Werten (siehe Tab. „Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren (seit 2020 vorgeschriebene Berechnungsmethode)“):</p> <ul> <li>Holz 30,2 %</li> <li>Kunststoffe 52,2 %</li> <li>Aluminium 68,0 %</li> <li>Glas 80,6 %</li> <li>Papier und Karton 86,6 %</li> <li>Eisenmetalle 86,8 %</li> <li>Insgesamt 69,4 %</li> </ul> <p>Aufgrund der technischen Entwicklung und der fortschrittlichen Abfallwirtschaft in Deutschland sind die Möglichkeiten allerdings bei weitem noch nicht ausgeschöpft.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/10_Tab_Recycling-Verpackungen-neue-Berech-meth_2026-03-05.png"> </a> <strong> Tab: Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren ... </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/10_Tab_Recycling-Verpackungen-neue-Berech-meth_2026-03-05.png">Bild herunterladen</a> (47,19 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/10_Tab_Recycling-Verpackungen-neue-Berech-meth_2026-03-05.pdf">Tabelle als PDF</a> (37,55 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/10_Tab_Recycling-Verpackungen-neue-Berech-meth_2026-03-05.xlsx">Tabelle als Excel</a> (229,73 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/11_Tab_Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.png"> </a> <strong> Tab: Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 ... </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/11_Tab_Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.png">Bild herunterladen</a> (77,59 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/11_Tab_Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.pdf">Tabelle als PDF</a> (50,97 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/11_Tab_Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.xlsx">Tabelle als Excel</a> (230,82 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/12_Tab_Stoffliche-Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.png"> </a> <strong> Tab: Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/12_Tab_Stoffliche-Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.png">Bild herunterladen</a> (82,35 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/12_Tab_Stoffliche-Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.pdf">Tabelle als PDF</a> (50,65 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/12_Tab_Stoffliche-Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.xlsx">Tabelle als Excel</a> (231,34 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Anspruchsvollere Verwertungsvorgaben durch das Verpackungsgesetz <p>Knapp die Hälfte (47,0 %) aller Verpackungsabfälle fiel im privaten Endverbrauch an. Insgesamt wurden im Jahr 2024 die beim privaten Endverbrauch angefallenen quotierten Verpackungen zu 95,2 % stofflich oder energetisch verwertet (siehe Tab. „Verwertung von Verkaufsverpackungen – Private Endverbraucher“). Für einen Großteil der Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, sind in Deutschland die dualen Systeme zuständig. Für die dualen Systeme galten bis 31. Dezember 2018 die Quoten der deutschen Verpackungsverordnung. Der Verordnungsgeber hatte hiermit Vorgaben für die stoffliche Verwertung dieser Verpackungen aus Papier, Glas, Weißblech, Aluminium, Kunststoff und Verbundstoffen vorgegeben. </p> <p>Am 1. Januar 2019 trat das neue Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz) in Kraft und entwickelte die bis dahin bestehende Verpackungsverordnung im ökologischen Sinn weiter. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/8982">Neuerungen des Verpackungsgesetzes</a> umfassen unter anderem eine deutliche Anhebung der Recyclingquoten:</p> <ul> <li>Seit dem Jahr 2019 galten folgende Recyclingquoten für duale Systeme, die sich auf die Beteiligungsmenge beziehen: Verpackungen aus Glas, Aluminium und eisenhaltigen Metallen mussten zu 80 % dem Recycling zugeführt werden, Verpackungen aus Kunststoff zu 58,5 % (werkstoffliche Verwertung), Getränkekartonverpackungen zu 75 %, sonstige Verbundverpackungen zu 55 % und Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton zu 85 %.</li> <li>Seit dem 1. Januar 2022 wurden die Recyclingquoten weiter erhöht und liegen für Glas, eisenhaltige Metalle, Aluminium und Papier, Pappe und Karton bei 90 %. Getränkekartonverpackungen müssen zu 80 % sowie sonstige Verbundverpackungen zu 70 % dem Recycling zugeführt werden. Bei Kunststoffverpackungen müssen 63 % der werkstofflichen Verwertung zugeführt werden.</li> <li>Ergänzt werden die Recyclingvorgaben mit einer Recyclingquote von 50 % bezogen auf alle in der Sammlung der Leichtverpackungen erfassten Abfälle.</li> </ul> <p>Die Verwertungsvorgaben des Verpackungsgesetzes beziehen sich nur auf Verpackungsabfälle, die in Zuständigkeit der dualen Systeme gesammelt und verwertet werden. Sie zeigen also einen Ausschnitt des Aufkommens und der Verwertung aller Verpackungen, da z.B. Verpackungsabfälle aus Großgewerbe und Industrie, aber auch bepfandete Einweggetränkeverpackungen nicht enthalten sind. Die zugehörigen Daten liegen aufgrund unterschiedlicher Ermittlungswege aktueller vor als jene für alle Verpackungen insgesamt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/13_Tab_Verwertung-Verkaufsverpackungen-pH_2026-03-05.png"> </a> <strong> Tab: Verwertung von Verkaufsverpackungen – Private Endverbraucher </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/13_Tab_Verwertung-Verkaufsverpackungen-pH_2026-03-05.pdf">Tabelle als PDF (59,91 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/13_Tab_Verwertung-Verkaufsverpackungen-pH_2026-03-05.xlsx">Tabelle als Excel (232,54 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p>Die Quotenvorgaben wurden im Durchschnitt von den Systemen bis in das Jahr 2021 in der Regel eingehalten. Die Verwertungsquoten der dualen Systeme lagen im Jahr 2021 meist deutlich über den rechtlichen Vorgaben. Seit 2022 sind höhere Quotenvorgaben zu erfüllen, diese stellen für Glas, Getränkekartonverpackungen und sonstige Verbundverpackungen eine Herausforderung für die Systeme dar. So sind in diesen Bereichen noch deutliche Steigerungen nötig. Die gesetzlich vorgegebene Recyclingquote (50,0 %) bezogen auf den Tonnen- bzw. Sackinhalt der LVP-Sammlung wurde im Jahr 2024 mit 52,6 % erreicht. Bei verschiedenen Materialarten gab es Abzüge von den gemeldeten Mengen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister aufgrund nicht nachgewiesener tatsächlicher Verwertung; diese sind bei den veröffentlichten Daten bereits berücksichtigt (siehe Tab. „Verwertungsquoten der dualen Systeme 2024“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/14_Tab_Verwertungsquoten-duale-Systeme_2026-03-05.png"> </a> <strong> Tab: Verwertungsquoten der dualen Systeme 2024 </strong> Quelle: Zentrale Stelle Verpackungsregister auf Basis der Mengenstromnachweise der dualen Systeme (anerkannte Mengen nach Prüfung) Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/14_Tab_Verwertungsquoten-duale-Systeme_2026-03-05.png">Tabelle als PDF (85,54 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/14_Tab_Verwertungsquoten-duale-Systeme_2026-03-05.xlsx">Tabelle als Excel (20,74 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Berlin hat sich das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO 2 Emissionen um 70 % zu reduzieren. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen. Pressemitteilung zum Senatsbeschluss vom 20.12.2022 BEK 2030 Umsetzungsphase 2022-2026 ( Austauschseiten 66, 162 und 163 ) Die Fortschreibung des Klimaschutzteils des BEK 2030 erfolgte seit Herbst 2021 im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung unterschiedlichster Stakeholder und der Stadtgesellschaft sowie unter Einbindung eines koordinierenden Fachkonsortiums, das im Juni 2022 seine Ergebnisse vorgestellt hatte. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess inklusive des Abschlussberichts finden sich auf der Seite Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess . Auf Grundlage des Endberichts des Fachkonsortiums hat die für das BEK fachzuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Vorlage erarbeitet, in der auch die Empfehlungen des Berliner Klimabürger*innenrates berücksichtigt wurden. Im Berliner Klimabürger:innenrat hatten parallel im Zeitraum von April bis Juni 2022 einhundert zufällig ausgeloste Berlinerinnen und Berliner in acht wissenschaftlich begleiteten Sitzungen stellvertretend für die Stadtgesellschaft Herausforderungen beim Klimaschutz diskutiert und 47 konkrete Handlungsempfehlungen an den Senat erarbeitet. Auch die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms vereint die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, wobei der Klimaanpassungsteil parallel in einem verwaltungsinternen Prozess von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Einbeziehung zahlreicher Senatsverwaltungen sowie nachgelagerten Behörden entwickelt wurde. Mit der Fortschreibung des BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 wurden erstmals Sektorziele zur Emissionsminderung für die Handlungsfelder Energie, Gebäude, Verkehr und Wirtschaft festgelegt. Als weitere Neuerung wurden zur besseren Bewertung und zeitnahen Nachsteuerung für die Maßnahmen weitestgehend konkrete, quantitative Ziele und Indikatoren bzw. Umsetzungszeitpunkte definiert. Im Bereich Klimaschutz wurden 71 Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und identifiziert, die der Senat in den nächsten Jahren umsetzen soll, um die CO 2 -Emissionen zu verringern. Im Klimaschutzbereich kommt im Handlungsfeld Energie der Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zu. Es gilt, alle verfügbaren Potentiale an erneuerbaren Energien in den Bereichen Solar, Wind, Abwärme, Geothermie und Bioenergie bestmöglich zu erschließen und entsprechende Infrastrukturen für Speicherlösungen aufzubauen. Wichtige Maßnahmen sind die Weiterentwicklung und Umsetzung des Masterplans Solarcity und die kommunale Wärmeplanung. Im Handlungsfeld Gebäude sind die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand, der klimaneutrale Neubau sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude als zentrale Schlüsselfaktoren benannt. Wichtige Maßnahmen sind hier die Entwicklung einer räumlichen Wärmeplanung sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und Landesförderprogrammen für Gebäudeeigentümer*innen. Das Land Berlin wird zudem die sozialverträgliche Umsetzung von Sanierungspflichten im Gebäudebestand auf der Bundesebene befürworten. Im Handlungsfeld Verkehr gilt es, Maßnahmen für eine Mobilitätswende zu implementieren und umzusetzen. Dies ist im Personenverkehr der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen oder die qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung des Angebotes öffentlicher Verkehrsmittel. Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf klimaschonende Antriebe soll dabei beispielgebend sein. Als neue Maßnahmen werden u.a. die Einrichtung einer Null-Emissionszone innerhalb des S-Bahn-Rings und eine Neuaufteilung des öffentlichen Straßenraums, die dem Umweltverbund, aber auch Stadtgrün und Aufenthaltsmöglichkeiten, Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr einräumt, angegangen. Die Klimaanpassung wurde im Zuge der Fortschreibung des BEK 2030 inhaltlich gestärkt und umfasst nun 53 Maßnahmen. Hier wurden die bisherigen acht Handlungsfelder Gesundheit, Stadtentwicklung und Stadtgrün, Wasser, Boden, Forstwirtschaft, Mobilität, Industrie und Gewerbe und Bevölkerungsschutz um die zwei neuen Handlungsfelder Biologische Vielfalt sowie Tourismus, Sport und Kultur erweitert. Im Handlungsfeld (HF) Gesundheit liegt der Fokus auf der Entwicklung und Etablierung eines Hitzeaktionsplanes (HAP) für das Land Berlin, verbunden mit Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und einer Stärkung der Eigenvorsorge sowie die Schaffung zielgruppenspezifischer Informationen zu Hitze und UV-Strahlung. Im HF Stadtentwicklung sollen neben der Klimaanpassung in der Planung und bei der Errichtung neuer Stadtquartiere auch die Klimaanpassung im Gebäudebestand entsprechend berücksichtigt werden. Eine klimatische Qualifizierung der Stadtoberfläche soll zudem im HF Boden durch massive Entsieglung vorangetrieben werden. Als strategisches Ziel wird dabei eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 angestrebt. Dem gleichermaßen massiv vom Klimawandel betroffenen Stadtgrün kommt ebenfalls eine Schlüsselrolle zu, da es essentielle Ökosystemleistungen (Verschattung und Verdunstungskühlung, Luft- und Wasserfilterung, Bodenneubildung und Erhöhung der Biodiversität) erbringt. Deshalb muss das Stadtgrün klimaresilient gestaltet, entsprechend gepflegt und geschützt werden. Dafür sollen neben einer nachhaltigen Grünanlagenentwicklung u.a. das Berliner Mischwald-Programm (HF Forstwirtschaft) und die Stadtbaumkampagne konsequent fortgeführt werden. In Ergänzung dazu wird im HF Wasser eine Neuausrichtung der Regenwasserbewirtschaftung im öffentliche Raum angestrebt. Neben den spezifischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gibt es ein neues Handlungsfeld, in dem übergreifende Themen und Herausforderungen wie Fachkräftemangel, bezirklicher Klimaschutz, Klimabildung oder bürgerschaftliches Engagement adressiert werden. Bild: SenMVKU Klimabürger:innenrat Hintergrundinformationen zum Verfahren des „Berliner Klimabürger:innenrats“. Weitere Informationen Bild: Thomas Imo (photothek) Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess Hintergrundinformationen zum Erarbeitungsprozess des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) (Umsetzungszeitraum 2022-2026) Weitere Informationen Bild: SenUMVK Berichte Berichte zu Monitoring und Umsetzung des BEK 2030 sowie zur Sektorzielerreichung Weitere Informationen
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verwaltungseinheiten aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Diese Layerzusammenstellung visualisiert die saarländischen Verwaltungseinheiten, Verwaltungsgrenzen und Kondominien abgeleitet aus dem ATKIS Basis-DLM. Die Datengrundlage erfüllt die INSPIRE Datenspezifikation.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen aus ALKIS umgesetzte Daten bereit.:Diese Layerzusammenstellung visualisiert die saarländischen Flur- und Grundstücke abgeleitet aus dem ALKIS Datenbestandes. Die Datengrundlage erfüllt die INSPIRE Datenspezifikation.
Arbuscular Mycorrhizal Fungi (AMF) are recognized as important providers of ecosystem services, supporting soil health and key soil functions. Their ecological relevance and sensitivity to chemicals led the European Food Safety Authority (EFSA) indicate AMF as a potential group of non-target test organisms for future Ecological Risk Assessment schemes (ERA) for Plant Protection Products (PPPs). However, AMF sensitivity to chemicals is poorly understood and the impact of contaminants on the AMF life cycle, including on spore viability (AMF pre-symbiotic phase), root colonization and subsequent production of spores and soil mycelium (AMF symbiotic phase), are of growing concern due to the crucial importance of these microorganisms on soil ecosystems. The ERAMYC project included an extensive literature review on the effects of organic chemicals on the pre-symbiotic and symbiotic phases of the AMF life cycle which guided the development and refinement of test protocols for AMF testing for risk assessment. A series of laboratory experiments, including the use of different test methodologies, AMF species, host plants, test soils and test substances, culminated on the production of test protocols which were submitted to ring tests, with the objective of drafting a new OECD test guideline for AMF pre-symbiotic and symbiotic phase testing. Despite the steps given towards standardization of AMF testing, the tested methods within this project showed high variability of the estimated endpoints and a low number of valid data sets resulting from the ring test experiments. AMF intra-specific genetic variation and the technical knowledge needed for the measurement of AMF parameters (e.g. root colonization and hyphae measurements) could be the main factors contributing to the high variability of the results. Data produced in the ERAMYC project constitutes an undeniable contribution for the standardization of methods based on AMF colonization and highlights the current insufficiency of ERA of PPPs in European Union to protect this group of microorganisms in terrestrial systems. Veröffentlicht in Texte | 10/2026.
Erholungsrelevante Grünflächen in Städten sind wertvoll für das Wohlergehen der Bevölkerung, indem sie Freizeitaktivitäten ermöglichen, Platz zur Entspannung bieten und zur Erhaltung der Gesundheit beitragen. Neben Parks und Gärten können weitere Grün- und Freiräume diese Rolle ausfüllen. Um das Angebot an urbanen Grünflächen zu erweitern und deren Ökosystemleistungen zu stärken, werden ein Monitoring der Lage und Größe relevanter Grünflächen sowie Kennwerte zur Berechnung der Wirksamkeit dieser Grünflächen für die Erholung benötigt. Mit dem vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) geförderten Vorhaben "Monitoring des Indikators 'Grünversorgung' und Fortschreibung des nationalen Ökosystem-leistungsindikators 'Erreichbarkeit öffentlicher Grünflächen' in Städten" wurden die bestehenden Indikatoren in Hinblick auf ihre Aussagekraft überprüft und an die aktuell verfügbare Datenlage angepasst. Zudem wurde die Berechnungsmethodik weiterentwickelt. Im vorliegenden Beitrag werden die aktuellen Berechnungsergebnisse zu folgenden Indikatoren vorgestellt und diskutiert: (1) Erreichbarkeit erholungsrelevanter Grünflächen (kurz Grünerreichbarkeit; prozentualer Anteil der Stadtbevölkerung, der im direkten Wohnumfeld eine erholungsrelevante Grünfläche mit definierter Mindestgröße erreichen kann), (2) Versorgung mit erholungsrelevanten Grünflächen (kurz Grünversorgung; prozentualer Anteil der Stadtbevölkerung mit angemessener, erholungsrelevanter Grünfläche pro Person im direkten Wohnumfeld) sowie (3) Ausstattung mit erholungsrelevanten Grünflächen (kurz Grünausstattung; Anteil erholungsrelevanter Grünflächen an der gesamten administrativen Stadtfläche bzw. an der Ortslage). Im Zeitraum 2019 - 2021 ist die Durchgrünung der deutschen Städte weitgehend konstant geblieben. Die Grünausstattung der administrativen Stadtgebiete liegt im Jahr 2021 bei 42,9 %, innerhalb der Ortslagen sind es 10,3 %. 78,5 % der Stadtbevölkerung sind im Jahr 2021 mit mindestens 6 m² Grünflächen pro Person im Umkreis von max. 300 m Luftlinie um den Wohnort versorgt. Insgesamt können im Jahr 2021 83,3 % der Bevölkerung der untersuchten Städte erholungsrelevante Grünflächen mit einer Mindestgröße von 1 ha in dieser Distanz fußläufig erreichen und zur Naherholung nutzen.
Die Bedeutung von Pilzen für wichtige, bodenbasierte Ökosystemdienstleistungen, wie zum Beispiel Bodenstruktur, Nährstoffkreisläufe und Produktivität von Pflanzen, ist allgemein anerkannt. Eine umfassende Verknüpfung von individuellen pilzlichen Taxa und Ökosystemdienstleistungen ist dagegen derzeit nicht möglich, da es an Erkenntnissen zu den funktionellen Eigenschaften dieser Taxa fehlt. Wir beabsichtigen eine großskalige Hochdurchsatzkultivierung von saprobischen Pilzen auf den intensiv beforschten Graslanduntersuchungsflächen (VIP) der Biodiversitäts Exploratorien durchzuführen. Nach ihrer Identifikation werden wir diese Pilzkulturen hinsichtlich ihrer enzymatischen Aktivitäten, in Bezug auf den Abbau von komplexen organischen Verbindungen und den Nährstoffzyklus im Boden, untersuchen. Diese Informationen zu funktionellen Eigenschaften werden wir mit molekularen Diversitätserfassungen auf allen Graslandflächen (EP) verknüpfen, um so unsere Skala zu erweitern. Auf diesem Wege werden wir mittlere Eigenschaftswerte gewichtet nach der Zusammensetzung der Artengemeinschaften (community weighted mean traits) berechnen und testen, ob sich diese Werte eignen, um die im Feld gemessenen Enzymaktivitäten vorherzusagen. Anschließend werden wir die Redundanz der pilzlichen Artengemeinschaften hinsichtlich dieser Ökosystemfunktionen analysieren und untersuchen, ob diese Redundanz entlang des Landnutzungsgradienten variiert. Abschließend werden wir in einem Kollaborationsprojekt Diversitätsdaten und funktionelle Eigenschaften eines Großteils der Bodenorganismen integrieren und so das Wissen über die Bedeutung von bodenorganismischer Diversität für Ökosystemfunktionen erweitern. Dies wird es uns ermöglichen eine umfassende Übersicht über die Bodenfunktionen zu erlangen, die von einem Großteil der Bodenorganismen erbracht wird. Dieses Wissen erlaubt es uns auch, abzuschätzen, inwieweit diese Funktionen durch Landnutzungsintensivierung gefährdet sind.
Die Einspeicherung von Druckluft in die Kavernen des LGT muss nahezu isotherm erfolgen. Die dabei anfallende Verdichtungswärme wird bisher in die Umgebung abgegeben. In der Studie werden Möglichkeiten untersucht und bewertet, diese und auch die Turbinenabwärme bei Turbinenbetrieb in Form von Dampf zu speichern. Mit dem gespeicherten Dampf wird beim Ausspeichern ein integrierter Gas-Dampf-Prozess realisiert, mit dem die gespeicherte Energie genutzt werden kann, was zu deutlichen Brennstoffeinsparungen führt.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 2905 |
| Europa | 122 |
| Global | 2 |
| Kommune | 83 |
| Land | 712 |
| Schutzgebiete | 4 |
| Weitere | 112 |
| Wirtschaft | 50 |
| Wissenschaft | 1312 |
| Zivilgesellschaft | 66 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 2 |
| Chemische Verbindung | 1 |
| Daten und Messstellen | 29 |
| Ereignis | 16 |
| Förderprogramm | 2710 |
| Gesetzestext | 2 |
| Hochwertiger Datensatz | 154 |
| Repositorium | 1 |
| Text | 250 |
| unbekannt | 503 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 277 |
| Offen | 3077 |
| Unbekannt | 313 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 3305 |
| Englisch | 700 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 25 |
| Bild | 44 |
| Datei | 374 |
| Dokument | 164 |
| Keine | 1565 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 12 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 1731 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 2276 |
| Lebewesen und Lebensräume | 3153 |
| Luft | 1576 |
| Mensch und Umwelt | 3575 |
| Wasser | 1356 |
| Weitere | 3656 |