Fuer die Aufnahme von Wirkstoffen in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG muessen die einheitlichen Grundsaetze (Anhang VI) erfuellt sein. Ein wichtiges Ausschlusskriterium fuer die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist die Persistenz im Boden. Uebersteigt der DT50-Wert groesser 3 Monate und der DT90-Wert groesser 1 Jahr in Freilandversuchen, ist keine Zulassung moeglich dies gilt nicht, sofern wissenschaftlich nachgewiesen wird, dass die Akkumulierung im Boden unter entsprechenden Feldbedingungen so gering ist, dass sich in den Folgekulturen weder unannehmbare Rueckstandsmengen ansammeln noch unannehmbare phytotoxische Auswirkungen einstellen und dass sich keine unannehmbaren Auswirkungen auf das Grundwasser, Oberflaechenwasser, die Luft und den Nichtzielorganismen zeigen. Zur Konkretisierung des Begriffs 'unannehmbar' werden Einzelkriterien erarbeitet, die auf den ebenfalls zu entwickelnden Risikoabschaetzungen basieren, welche sich wiederum auf eine vorzunehmende Auswahl an Untersuchungen stuetzen. Aufgrund der hohen Komplexitaet der Materie wird hier Fachwissen aus den Bereichen Verbleib und Verhalten in Boden, Wasser und Luft, Auswirkungen auf die Nichtzielorganismen (Aquatik und Terrestrik) sowie Rueckstaende in Pflanzen und Nachbaukulturen zusammengetragen und gemeinsam bewertet. Durch Mitwirkung von ECCO werden die Ergebnisse international verfuegbar gemacht.