Die Alois Omlor GmbH beantragte mit Schreiben vom 16. Mai 2023 eine Erweiterung ihres Sand- und Kiesabbaubetriebes in Groß-Rohrheim auf bislang anderweitig, vorwiegend landwirtschaftlich, genutzte Flächen um ca. 18,33 ha sowie die Vertiefung von Teilen der bestehenden Abbaufläche und Änderung der Rekultivierung. Es entsteht im Zuge der Abbautätigkeit ein Gewässer. Die Erweiterung schließt an die bestehenden Abbauflächen in südöstlicher Richtung in der Gemarkung Groß-Rohrheim, Flur 4 Flurstücke Nr. 18, Nr. 19, Nr. 20, Nr. 21, Nr. 22, Nr. 23, Nr. 24, Nr. 25, Nr. 26, Nr. 27, Nr. 28, Nr. 29, Nr. 30, Nr. 31, Nr. 32, Nr. 33, Nr. 34/1 (teilweise), Nr. 37 (teilweise), Nr. 38 (teilweise), Nr. 45 (teilweise), Nr. 47/1 (teilweise), Nr. 47/2, Nr. 48, Nr. 54, Nr. 56, Nr. 57, Nr. 58 an. Die bestehende Kiesgrube in der Gemarkung Groß-Rohrheim wird auf Flur 4, Flurstücke Nr. 39/1 (teilweise), Nr. 39/2 (teilweise), Nr. 39/3 (teilweise), Nr. 40/1 (teilweise), Nr. 40/2 (teilweise), Nr. 45 (teilweise), Nr. 47/1 (teilweise) und Flur 5, Flurstücke Nr. 11/4 (teilweise) und Flur 6 21/2 geändert. Es werden insbesondere folgende Maßnahmen beantragt: • Die Herstellung eines Gewässers (Erweiterung des bestehenden Abgrabungsgewässers) von ca. 14,75 ha mit einer maximalen Wassertiefe von 60 m im Zuge des Sand- und Kiesabbaus, • die Vertiefung von Teilen des bestehenden Gewässers auf eine maximale Wassertiefe von 60 m im Zuge der Vergrößerung der Abbautiefe, • die Rohstoffgewinnung mittels Saugbagger entsprechend der bisherigen Abbauweise im Nassabbau in der Erweiterungsfläche und in Teilen des bestehenden Gewässers bis zu einer Endtiefe von maximal 29 m ü. NHM (entspricht 60 m Wassertiefe), • die Aufbereitung und Lagerung des gewonnenen Materials entsprechend der bisherigen Weise, somit Weiternutzung der bestehenden Aufbereitungsanlage, Verwaltungs- und Sozialräume, Werkstätten und Lager für den Planungszeitraum, • die maximale Abbauleistung (Output) von bis zu 450.000 t Rohstoff (Sand und Kies) jährlich, • die Änderung der bestehenden Rekultivierungsplanung. Die Erweiterung der Abbaufläche stellt einen Gewässerausbau i.S.d. § 67 Abs. 2 S. 1 WHG dar. Der beantragte Gewässerausbau bedarf gemäß § 68 Abs. 1 WHG einer Zulassung über ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren. Im vorliegenden Fall besteht die UVP-Pflicht gemäß § 7 Abs. 3 S. 2 UVPG. Eine sog. Vorprüfung, also die Feststellung durch die Planfeststellungsbehörde gemäß § 5 UVPG, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wurde nicht durchgeführt, da der Vorhabenträger bereits die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt hat und die Planfeststellungsbehörde das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig erachtet hat, da vom Vorhabenträger ein UVP-Bericht vorgelegt wurde. In dem Planfeststellungsverfahren erfolgt auch die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für einzuschließende oder mitzuerteilende Entscheidungen wie unter anderem die Zulassung eines naturschutzrechtlichen Eingriffs gemäß § 17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 15 BNatSchG sowie die Zulassung einer Ausnahme nach § 30 Abs. 3 BNatSchG von den Verboten des § 30 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG. Für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/DA 41.1 - Grundwasser zuständig.
Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Aktuelle Messwerte sind verfügbar für die Schadstoffe: Feinstaub (PM₁₀), Kohlenmonoxid (CO), Blei im Feinstaub (Pb), Cadmium im Feinstaub (Cd). Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Aktuelle Messwerte sind verfügbar für die Schadstoffe: . Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.
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Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Darmstadt.
ID: 4415 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Bekanntmachung des Liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzeptes (LbAk) mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, beabsichtigt den Umbau der MKPK durch verschiedene (Bau-)Maßnahmen zur Umsetzung des Liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzeptes (LbAk). Mit Schreiben des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Referat K 1 (BAIUDBw KompZ BauMgmt WI K 1) Moltkering 9 65189 Wiesbaden vom 21.08.2024 ist ein Antrag auf Zulassungsentscheidung beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Referat K 6 (BAIUDBw KompZ BauMgmt WI K 6) Moltkering 9 65189 Wiesbaden eingegangen. Mit dem Vorhaben ist eine Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart im Umfang von mehr als 10 ha verbunden. Demnach besteht für die Waldumwandlung eine unbedingte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gem. §§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 6 S. 1 UVPG i.V.m. Ziffer 17.2.1 Anlage 1 UVPG. Übersicht zum Vorhaben: Die MKPK am Standort Pfungstadt (Hessen) wurde Ende der 30er Jahre als Munitionsanstalt (Muna) errichtet. Seit Nutzung durch die Bundeswehr im Jahr 1955 wurde die Infrastruktur sukzessiv bis Ende der 90er Jahre an den Bedarfen der untergebrachten Dienststellen ausgerichtet. Das Gelände der MKPK ist im Regionalplan Südhessen als „Siedlung Bestand“ festgeschrieben. Die südlich angrenzenden Frei- und Waldflächen sind als Vorranggebiete „Bund“, „Forst“ und „Regionaler Grünzug“ und teilweise als „Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft“ ausgewiesen (Regionalplan Südhessen, RPDA 2011). Die Hauptfunktion der Kaserne ist die Lagerung und Instandsetzung von Bundes-wehrmaterialien als Bundeswehrdepot Süd und Materiallager Pfungstadt sowie von Sanitätsmaterial als Versorgungsinstandsetzungszentrum (VIZ) und Sanitätsstaffel Sanitätsmaterialversorgung Einsatz Pfungstadt. Aufgrund ihrer Funktion wurde die MKPK für den DEU Beitrag im Rahmen des Projekts „Network of LogHubs in Europe and Support to Operations (PESCO)“ ausgewählt. Der Zustand der Gebäude ist größtenteils unsanierter Altbestand, der über die Jahrzehnte nur teilweise saniert bzw. grundsaniert wurde. Die derzeit genutzten Büro- und Unterkunftsgebäude sowie Lagergebäude sind größtenteils in einem mittleren Bauzustand die Werkstätten in einem schlechten Bauzustand. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist für die Planungen zum Umbau der MKPK zuständig. Diese soll grundlegend neugestaltet und alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Verkehrsanlagen sowie die logistische Infrastruktur bis voraussichtlich 2032 erneuert werden. Zu diesem Zweck und für die Unterbringung der stationierten Dienststellen wird in der MKPK eine funktionale, moderne, zukunftsorientierte und nachhaltige „ortsfeste logistische Lagereinrichtung (oLE)“ u.a. in der Funktion als deutscher logistischer Knotenpunkt (DEU LogHub) entstehen. Für die erforderliche umfassende infrastrukturelle Liegenschaftsentwicklung wurde ein Liegenschaftsbezogenes Ausbaukonzept (LbAK) erstellt. Auf dieser Grundlage soll ab Winter 2024/2025 die Kaserne ganzheitlich umstrukturiert und zu einem wichtigen Logistikstandort für die Bundeswehr neu ausgebaut werden. Hierfür werden im laufenden Betrieb einzelne Gebäude und Baufelder der Liegenschaft in mehreren Bauphasen sukzessive zurückgebaut und entsprechend des aktuellen Bedarfs ersetzt. Die Unterlagen für das o. g. (Bau-)Vorhaben stehen über den Downloadlink https://hessendrive.hessen.de/public/download-shares/HcWif200S448OL3cCEbNEsfLt5oaSsQs zur Verfügung. Die Unterlagen können bis zum 04.11.2024 über den o. g. Link eingesehen werden. Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr - Standort Wiesbaden Moltkering 9 65189 Wiesbaden E-Mail: BAIUDBwKompZBauMgmtWIK6@bundeswehr.org Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 21.08.2024 Datum der Entscheidung: 27.12.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren in Anlehnung an das Verwaltungsverfahrensgesetz UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden K 6 Moltkering 9 65189 Wiesbaden Deutschland https://www.bundeswehr.de E-Mailadresse der Kontaktperson: BAIUDBwKompZBauMgmtWIK6@bundeswehr.org Zuständige Organisationseinheit: Referat K 6 Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.11.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 29.08.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://hessendrive.hessen.de/public/download-shares/HcWif200S448OL3cCEbNEsfLt5… Erörterungstermin Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde BickenbachBetr.: Baumaßnahme „Umbau zur ortsfesten logistischen Lagereinrichtung (oLE) der Major-Karl-Plagge-Kaserne“ in Pfungstadt mit Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hier: Öffentliche Bekanntmachung des Erörterungstermins Es wird bekanntgegeben, dass der Erörterungstermin gem. § 18 Abs. 1 S. 4 UVPG i.V.m. § 73 Abs. 6 VwVfG für die betroffene Öffentlichkeit wie folgt fortgesetzt wird: Ort: Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) Niederlassung Süd, Kasinostraße 9, Besprechungsraum 3. OG, 64283 Darmstadt Datum: Dienstag, 10.12.2024 Zeit: Beginn 16:00 Uhr Der zweite Teil des Erörterungstermins dient der Fortsetzung der Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen mit der betroffenen Öffentlichkeit. Entscheidung über Zulassung Bekanntmachung der Gemeinden Bickenbach, Pfungstadt, Seeheim-Jugenheim und Wissenschaftsstadt Darmstadt Betr.: Baumaßnahme in der Major-Karl-Plagge-Kaserne, Pfungstadt hier: Bekanntmachung der Verwaltungsentscheidung über die Umbaumaßnahme „Umbau zur ortsfesten logistischen Lagereinrichtung (oLE) der Major-Karl-Plagge-Kaserne“ mit Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie Bekanntmachung der Auslegung der Entscheidung I. Mit Bescheid vom 27.12.2024 hat das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, Referat K6, Moltkering 9, 65189 Wiesbaden, das mit Schreiben vom 21.08.2024 durch das BAIUDBw, Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, Referat K1, Moltkering 9, 65189 Wiesbaden, beantragte Gesamtvorhaben „Umbau zur ortsfesten logistischen Lagereinrichtung (oLE) der Major-Karl-Plagge-Kaserne“ zugelassen. II. 1. Da für das Vorhaben wegen der mit ihm verbundenen Rodung von Wald im Umfang von mehr als 10 ha eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen war, ist die Entscheidung über das Vorhaben gem. § 27 Abs. 1 S. 1 UVPG i.V.m. § 74 Abs. 5 S. 2 VwVfG öffentlich bekanntzumachen. 2. Eine Ausfertigung der Entscheidung liegt in der Zeit vom 25. Januar 2025 bis 08. Februar 2025 • im Rathaus der Gemeinde Bickenbach (Bauamt, Erdgeschoss, Zimmer 105), Darmstädter Straße 7, 64404 Bickenbach, während der folgenden Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do, Fr, von 08:30 bis 12:00 Uhr Mi von 13:30 bis 18:00 Uhr • in der Stadtverwaltung Pfungstadt (2. Stock, Raum 207 und 209), Kirchstraße 12-14 (Stadthaus 1), 64319 Pfungstadt während der folgenden Öffnungszeiten: Mo, DI, von 07:30 bis 12:30 Uhr Do von 07:30 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr Fr von 07:30 bis 12:30 Uhr • im Bürgerbüro der Gemeinde Seeheim-Jugenheim , (Servicetheke Erdgeschoss), Georg-Kaiser-Platz 3, 64342 Seeheim-Jugenheim während der folgenden Öffnungszeiten: Mo, DI, Do, Fr, von 08:00 bis 12:00 Uhr Do von 14:00 bis 18:00 Uhr • beim Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt , Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt, im 2. Obergeschoss, Zimmer 2.02. während der allgemeinen Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 – 16.00 Uhr und freitags von 8.00 – 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht aus. 3. Zusätzlich kann die Verwaltungsentscheidung während des unter 2. genannten Zeitraums auf dem UVP-Portal des Bundes (https://www.uvp-verbund.de/), dem UVP-Portal des Landes-Hessen (https://uvp.hessen.de/) sowie der Internetseite der Gemeinde Bickenbach (https://www.bickenbach-bergstrasse.de/de/amtliche-bekanntmachungen) abgerufen werden. 4. Die Verwaltungsentscheidung gilt mit Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt. III. 1. Gegenstand des mit Verwaltungsentscheidung vom 27.12.2024 zugelassenen Vorhabens ist der Umbau der Major-Karl-Plagge-Kaserne zur ortsfesten logistischen Lagereinrichtung (oLE) u.a. in der Funktion als deutscher logistischer Knotenpunkt (DEU LogHub). Die Kaserne wird ab Winter 2024/2025 auf Grundlage des hierfür erarbeiteten liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzepts (LbAk) ganzheitlich umstrukturiert und zu einem wichtigen Logistikstandort für die Bundeswehr neu ausgebaut werden. Hierfür werden im laufenden Betrieb einzelne Gebäude und Baufelder der Liegenschaft in mehreren Bauphasen sukzessive zurückgebaut und entsprechend dem aktuellen Bedarf ersetzt. 2. Der verfügende Teil der Verwaltungsentscheidung lautet wie folgt: 1. Nach § 45 Abs. 2 BWaldG, §§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 6 S. 1 UVPG i.V.m. Ziffer 17.2.1 UVPG wird die folgende mit Schreiben vom 21.08.2024 beantragte Gesamtmaßnahme im Bereich der Major-Karl-Plagge-Kaserne in Pfungstadt zugelassen: Umsetzung des Liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzeptes (LbAk) zur Errichtung einer ortsfesten logistischen Lagereinrichtung (oLE) und Ausbau der Major-Karl-Plagge-Kaserne zum deutschen logistischen Knotenpunkt (DEU LogHub) mit den unter B.V. aufgeführten Einzelmaßnahmen gemäß Technischem Erläuterungsbericht vom 19.07.2024 (Anlage 1 der Antragsunterlagen). 2. Die durch das Vorhaben zu bewirkenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden zugelassen. 3. Die mit dem Vorhaben verbundene Rodung von Wald im Umfang von insgesamt 21,58 ha wird zugelassen. 3. Dem Vorhabenträger wurden Auflagen erteilt, insbesondere in Bezug auf Natur- und Artenschutz sowie waldrechtliche Belange. IV. Die Rechtsbehelfsbelehrung der Verwaltungsentscheidung lautet: Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement, Referat K6, Moltkering 9, 65189 Wiesbaden, Widerspruch erhoben werden. 2025_01_24_Verwaltungsentscheidung_MKPK.pdf
Dieser Datensatz enthält Informationen der Luftmessstelle Nr. 0104 in Darmstadt. Es werden nur die an der Station erfassten Messwerte der letzten 20 Jahre publiziert. Ältere Daten können auf Anfrage erhalten werden. Auf der Webseite zur Messstelle ist ein Link zum Herunterladen der Rohdaten vorhanden.
Dieser Datensatz enthält Informationen der Luftmessstelle Nr. 0115 in Darmstadt Hügelstraße. Es werden nur die an der Station erfassten Messwerte der letzten 20 Jahre publiziert. Ältere Daten können auf Anfrage erhalten werden. Auf der Webseite zur Messstelle ist ein Link zum Herunterladen der Rohdaten vorhanden.
Im saarländischen Urwald - dem 1003 Hektar großen Areal zwischen Netzbach- und Steinbachtal wurde am 21. Januar 2005, der erste saarländische Friedwald eröffnet. Rund 60 Hektar des Urwaldes vor den Toren der Stadt werden künftig als Friedwald-Fläche genutzt. Das Friedwald-Konzept gibt es in Deutschland seit Mitte 2000. Die Bestattung in der Natur wird deutschlandweit von der FriedWald GmbH in Darmstadt angeboten. Gegenwärtig gibt es acht Friedwälder in Deutschland, weitere sind in Planung.
Origin | Count |
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Bund | 612 |
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