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Naturschutzgebiet (NSG)

Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach § 23 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höheren Naturschutzbehörden. Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Wolfsmonitoringbericht für Sachsen-Anhalt 2024/25 Zusammenfassung Anlass und Zielstellung Methodik Danksagung

Der Wolfsmonitoringbericht wird ab diesem Jahr ausschließlich online auf der Website des LAU veröffentlicht und nicht mehr als druckbare PDF-Datei angeboten. Diese Umstellung dient der sparsamen und effizienten Nutzung von Steuergeldern sowie der Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltungsabläufe. Durch die Online-Veröffentlichung können Informationen schneller bereitgestellt, leichter aktualisiert und damit stets aktuell und transparent gehalten werden. Der vorliegende Bericht enthält die Ergebnisse des Wolfsmonitorings des Landes Sachsen-Anhalt für den Zeitraum 01.05.2024 bis 30.04.2025. Daten zu mehr als 6200 Ereignissen. wurden in Zusammenarbeit der Akteure des Wolfsmonitorings und des Dezernates 44 des Landesamtes für Umweltschutz (Wolfskompetenzzentrum Iden, WZI) gemäß den nationalen Standardvorgaben erarbeitet, diskutiert und bewertet. In diesem Monitoringjahr (MJ) wurden insgesamt 38 Territorien bestätigt, davon 31 Rudel, fünf Paare und zwei territoriale Einzeltiere. Acht weitere Territorien liegen grenzübergreifend und werden von den Nachbarbundesländern gezählt. Für vier Territorien (VIE, ETB, WAH sowie ANG) konnte der Status nicht geklärt werden, weitere sieben Suchräume wurden zusätzlich über das aktive Monitoring beobachtet. Notwendigkeit rückwirkender Aktualisierung Im Monitoringjahr 2024/25 wurde anhand von Genetikproben in Kombination mit den Ereignissen aus den Fotofallen erkannt , dass es in den Territorien Mechau-Riebau (MRI), das im Vorjahr Status unklar hatte, sowie dem als neu erkannten Territorium Krina (KRI) bedeutende Veränderungen gegeben hat, die rückwirkend auf die Zahlen der Vorjahre angerechnet werden mussten. Das Territorium MRI gab es im Vorjahr bereits mindestens als Paar, da im Monitoringjahr 2024/25 Reproduktion nachgewiesen wurde. Die beiden Individuen, die die jetzige Verpaarung des Rudels KRI bilden, sind seit dem Monitoringjahr 2022/23 bekannt und auf großen Teilen des Elternterritoriums der Fähe aktiv. Da es in diesem Jahr erstmalig zu diesen beiden Tieren passende genetische Nachkommen gab, wurde die Verbindung rückwirkend anerkannt. Das gilt dann auch für die Paarphase im Monitoringjahr 2022/23. Deshalb wurde das Territorium bis dahin rückwirkend anerkannt. Im Monitoringjahr 2024/25 gab es nur ein wirklich neues Territorium – das Paar Mehmke (MEH). Drei bekannte Territorien waren nicht mehr nachweisbar. Insgesamt ergibt sich mit der Aktualisierung aller Zahlen ein Territorium weniger als im Vorjahr. Populationsentwicklung In den 31 Rudeln wurden – wie im Vorjahr – 132 Welpen geboren. Die Zahl der potentiell reproduktionsfähigen Individuen ist mit 77 in diesem Monitoringjahr im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls erstmalig gesunken. Die Mindest-Individuenzahl ist dennoch gewachsen, weil es insgesamt deutlich weniger abzuziehende Totfunde gab (insgesamt 15 Totfunde) und – anders als in den Vorjahren deutlich mehr subadulte Individuen in den Rudeln verblieben sind (64 im Monitoringjahr 2024/25). Die o.g. Populationsentwicklung wurde so ähnlich in ganz Deutschland beobachtet (s. www.dbb-wolf.de). Als limitierende Faktoren kommen etwa Krankheiten wie Parvovirose oder Staupe in Betracht, Verkehrsmortalität, illegale Tötungen sowie auch die zunehmende Ausschöpfung zur Besiedlung geeigneter Räume im Kernverbreitungsgebiet. Entwicklung bei der Belegung von EEA-Rasterzellen Ebenfalls erstmals rückläufig ist das Vorkommensgebiet anhand der EEA-Rasterzellen (10 x 10 km).Hier wurden mit insgesamt 113 Rasterzellen vier Vorkommenszellen weniger als im Vorjahr belegt. Nutztierrrissgeschehen Die Zahl der gemeldeten Übergriffe auf Nutztiere ist dabei in diesem Monitoringjahr rückläufig: von 63 im Vorjahr auf 48 Übergriffe im aktuellen Monitoringjahr. Ziel der gesellschaftlichen Bemühungen Europas um die erfolgreiche Wiederausbreitung des Wolfes ist es, dieser vom Menschen ausgerotteten Art zu ermöglichen, aus eigener Kraft ihr ursprüngliches Areal wieder zu besiedeln. Das ursprüngliche Artareal des Wolfes umfasst den gesamten europäischen Kontinent, einschließlich der britischen Inseln. Der Wolf gehört auf europäischer Ebene zu den streng geschützten Arten (Stand: November 2025), auch wenn in Deutschland zurzeit aufgrund der erfolgreichen Ausbreitung, Bemühungen zum Herabsetzen des Schutzstatus umgesetzt werden. Die Begleitung der Populationsentwicklung des Wolfes ist eine zentrale und verpflichtende Aufgabe, die die Europäische Union an ihre Mitgliedsstaaten übertragen hat. Die Populationsentwicklung soll kontinuierlich jährlich überwacht und dokumentiert werden. Im Vordergrund des Managements der Art steht neben der Erfassung der Vorkommen der Schutz des Menschen und seiner Nutztiere. Über das Management und die Resultate ist regelmäßig Bericht an die Europäische Union zu erstatten. Artbezogene Verbreitungsdaten, Entwicklung der Population, sowie Aussagen zur Habitatqualität, aber auch zu anthropogen bedingten Beeinträchtigungen, sowie Maßnahmen des Managements sind zu dokumentieren, zu berichten und zu bewerten. In Sachsen-Anhalt widmet sich der jährlich erscheinende Monitoringbericht des Wolfskompetenzzentrums Iden der transparenten Darstellung sämtlicher umgesetzter Managementaufgaben in unserem Bundesland. Der Monitoringbericht ist die fachliche Grundlage für eine sachliche Diskussion unter den Akteuren. Gleichzeitig ist er ein Dankeschön an alle am Monitoring Beteiligten für die gute, konstruktive, kontinuierliche und intensive Zusammenarbeit. Zuständig für das Monitoring in Sachsen-Anhalt ist das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Das Monitoring wird seit 2017 vom Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI) organisiert, durchgeführt und fachlich begleitet. Zahlreiche regionale und lokale Akteure sind in die Datenerfassung, Verarbeitung und Bewertung eingebunden. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die Landesforstverwaltungen sowie zahlreiche Forschungskooperationen, Vereine und viele ehrenamtliche Akteure unterstützen das flächendeckende Monitoring sowie die Interpretation der erfassten Daten für Sachsen-Anhalt. Die Bewertung aller Daten erfolgt im nationalen und internationalen sowie institutionellen Austausch mit den zuständigen Länder- und Bundesfachbehörden und Forschungseinrichtungen. Das Monitoring besteht aus zwei Säulen, dem aktiven und dem passiven Monitoring. Im aktiven Monitoring werden durch die regionalen Akteure in den bekannten Territorien, in den Suchräumen und bei Häufungen von Meldungen des passiven Monitorings im Freiland Arthinweise und genetisches Material gesammelt sowie ein Fotofallenmonitoring installiert. Ziel ist es, herauszufinden, ob es sich um territoriale Wölfe handelt und wie viele Wölfe in welcher genetischen Konstellation insgesamt nachgewiesen werden können (Mindest-Individuenzahl und Reproduktionsdaten). Ein Monitoringjahr ist am biologischen Rhythmus des Wolfes ausgerichtet, es beginnt immer am 01.05. und endet am 30.04. des darauffolgenden Kalenderjahres. Die zweite Säule – das passive Monitoring sammelt alle eintreffenden Hinweise auf der gesamten Landesfläche ergänzend zu den Informationen des aktiven Monitorings. Die Erfassung und Bewertung aller Ergebnisse und Informationen erfolgt anhand international angewendeter Standardmethoden. Hier sollen aufgrund der hohen Bedeutung für die kartografische Darstellung die für die Plausibilitätsprüfung wichtigen SCALP-Kriterien kurz erläuternd dargestellt werden. C1 = Eindeutiger Nachweis. Dieser bestätigt die Anwesenheit der Art eindeutig und liefert valide Fakten. Dazu gehören Nachweise wie Lebendfang, Totfund, genetischer Nachweis, Telemetrieortung oder ein Foto, auf welchem alle Artmerkmale eindeutig erkennbar sind. C2 = Bestätigter Hinweis. Dieser muss von einem erfahrenen Artspezialisten oder einer         -spezialistin überprüft sein. Der Hinweis liefert sowohl wichtige Informationen zum Vorkommen, als auch zur Populationsentwicklung und kann bei der Bestimmung der Individuenzahl oder der räumlichen Analyse helfen. Hierunter fallen Spuren, Losungen oder andere Hinweise, die den arttypischen Merkmalen entsprechen, aber die Kategorie C1 nicht erreichen oder erreichen können (z. B. Spuren). C3 = Unbestätigte Hinweise. Hierbei kann der Wolf aufgrund mangelnder Indizienlage von einer erfahrenen Person/Artspezialist oder -spezialistin weder ausgeschlossen noch bestätigt werden. Dazu zählen Sichtbeobachtungen ohne Belege, unzureichende inhaltliche oder dokumentarisch belegte Informationen. Die C3-Informationen werden in den Vorkommenskarten nicht dargestellt, da hohe Verwechslungsgefahr mit anderen Arten oder hohe Unsicherheiten in der korrekten räumlichen Lage bestehen können. Dennoch können sie je nach Qualität in der Raumanalyse und/oder im zeitlichen Entwicklungsprozess des Vorkommens wichtige Informationsquellen sein. Außerdem gibt es noch die Kategorie „Falsch“, bei welcher bei der Begutachtung des Hinweises der Nachweis einer anderen Art erfolgt sowie die Kategorie „nicht bewertbar“, bei welcher es aufgrund mangelnder Informationen in der Dokumentation unmöglich ist, konkrete Raum- oder Zeitbezüge herzustellen. Alle Nach- und Hinweise werden entsprechend ihrem Funddatum in das jeweilige Monito-ringjahr eingeordnet. Um möglichst viele artspezifische Informationen erarbeiten zu können, wird darum gebeten, sämtliche Hinweise an das WZI zu senden. Das WZI setzt sich schnellstmöglich mit dem Melder oder der Melderin in Verbindung, um die Art des Hinweises und dessen räumliche und zeitliche Einordnung vornehmen zu können. Damit eine Verarbeitung im System möglich ist, müssen die Wolfshinweise folgende Mindestanforderungen erfüllen: möglichst hohe örtliche Genauigkeit des Hinweises (z. B. über Koordinaten oder eine nachvollziehbare Geländekarte mit Markierung) möglichst hohe zeitliche Genauigkeit (korrektes Datum, Uhrzeit) bei Foto-/Videobelegen bitte immer die Originale mitsenden (möglichst keine Aus-schnitte oder von Bildschirmen abfotografierte Belege) der Urheber bzw. die Quelle des Hinweises muss bekannt und überprüfbar sein (Name und Kontakt, werden jeweils nicht veröffentlicht). Wolfshinweise können über das Arten-Meldeportal des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt gemeldet werden. Wir danken: Ole Anders (Nationalpark Harz, Luchsprojekt), Daniel Andrick (Bundesforstbetrieb Mittelelbe, Revier Schlangengrube), Michael Arens (Naturschutzbeauftragter Altmarkkreis Salzwedel), Tilo Arnold (Jägerschaft Wittenberg), Jan Blaue (Loburg), Hartwig v. Bach (NAJU), Tamara Becke (Bundesforstbetrieb Mittelelbe, Annaburger Heide) Torsten Beyer (Biosphärenreservat Mittelelbe), Christian Block (Bundesforstbetrieb Nördliches Sachsen-Anhalt, Forstbetrieb Körbelitz), Kathleen Braun (Parchen), Nancy Bruder (Bundesforstbetrieb Mittelelbe, Funktionsbereich Naturschutz), Lothar Büst (LZW Arendsee), Katja Döge (Landeszentrum Wald, Betreuungsforstamt Nordöstliche Altmark), Christian Emmerich (NABU, Dessau), Christoph Dahlhelm (Mechau), Jens Dedow (Landesforstbetrieb, Forstbetrieb Ostharz), Jonas Döhring (Jägerschaft Zerbst), Andrea Doerks (Bundesforstbetrieb Nördliches Sachsen-Anhalt, Forstrevier Stegelitz), Pascal Drafehn (Landesforstbetrieb, Forstrevier Mahlpfuhl), Rene´ und Ellen Driechciarz (Naturschutzbeauftragte des Bördekreises), Ingo Ebering (Tangerhütte), Karl-Friedrich Ehlers (Landesforstbetrieb, Forstrevier Tangerhütte), Ulrike Endert (Polkau), K. Facius (Bleddin), V. Fernandez (Drömling), Naline Franz (Erxleben), Volker Friedrich (Nordsachsen), Steffen Fromm (Vienau), Armgard von Gaudecker (Forstverwaltung Ramstedt), Malte Götz (Deutsche Wildtierstiftung), Marcus Groschup (Bergwitz), Oliver Habelitz (Bundesforstbetrieb Mittelelbe, Liegenschaft Kühnauer Heide), Uwe Hartmann (Stiege), Tom Hartung (Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt Oberharz, Revier Stiege), Michael Hillmann (Schmölau), Ralf Hentschel (Freundeskreis Freilebender Wölfe e. V., Wolfsburg), Christian Heuer (Ihlowscher Forstbetrieb), Sebastian Hey (Landesforstbetrieb, Forstbetrieb Letzlingen), Frank Heyer (Landesforstbetrieb, Forstrevier Steckby), Carol Höger (BUND Stiftung Goitzschewildnis), Peter Ibe (Steckby), Jan Janisch (Mellnitz), Helge John (Forstbetrieb Lochow), Samuel Klyne (Bundesforstbetrieb Mittelelbe, Liegenschaft Oranienbaumer Heide), Marius Kühl (Bundesforstbetrieb Nördliches Sachsen-Anhalt, TrÜbPl Altengrabow), Ralf Knapp (Naturschutzbeauftragter Altmarkkreis Salzwedel), Dr. Marco König (Magdeburg), Christine Köthke (Landeszentrum Wald, Betreuungsforstamt Letzlingen), Sabrina Krebs (Wulkau), Andreas Kriebel (Landesforstbetrieb, Forstbetrieb Altmark), Manuela Krüger (Hohes Holz), Lutz Lambrecht (Tangerhütte), Familie Lavandier (Schorstedt), Ramon Lembke (Jeseritz), Dieter Leupold (BUND Grünes Band), Lutz Listing (Landesforstbetrieb, Forstrevier Annarode), Familie Malek (Neulingen), Heiko Marenk (Tangermünde), Barbara Mengel (Krina), Ralf Meyer (BUND Stiftung Goitzschewildnis), Frank-Uwe Michler (Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde), Lilly Middelhoff (Nationalpark Harz, Luchsprojekt), Volker Nakel (Jägerschaft Wolmirstedt), Kirsten Nienhaus (Wahlitz), Jens Noack (Golmer), S. Olitzsch-Pein (Stendal), Frank Ozimek (Landesforstbetrieb, Revier Meierei), J. Pein (Stendal), Anja Philips (LZW Arendsee), Frank Pichottki (Neulingen), Thilo Pierau (Schorstedt), Peter Poppe (Biosphärenreservat Mittelelbe), Dr. Stefan Reinhard (Primigenius gGmbH, Oranienbaumer Heide), Toren Reis (Landesforstbetrieb, Forstrevier Hoher Fläming), Lüder Richter (Stiege), Detlev Riesner (Bundesforstbetrieb Nördliches Sachsen-Anhalt, Forstrevier Berge), Herr Robitzsch (Landesforstbetrieb, Revier Grenzhaus), Katja Rötz (UNESCO Biosphärenreservat Drömling), Julia Sattelkow (Kümmernitz), Uwe Sattelkow (Landesforstbetrieb, Forstbetrieb Altmark, Revier Kümmernitz), Max Sälzer (Bundesforstbetrieb Nördliches Sachsen-Anhalt, TrÜbPl Klietz), Hans Schattenberg (Landesforstbetrieb, Forstbetrieb Ostharz), Prof. Dr. Peter Schmiedtchen (Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e. V., Dolle †), Matthias Schmidt (Landesforstbetrieb, Forstrevier Salzwedel), Hans-Dieter Schönau (Eisenhammer), Axel Schonert (Naturschutzbeauftragter Landkreis Wittenberg), Frank Schulz (Jägerschaft Klötze), Alexander Schulze (Landesforstbetrieb, Revier Huy), Horst Schulze (Bundesforstbetrieb Nördliches Sachsen-Anhalt, TrÜbPl Altmark), Nils Schumann (Landesforstbetrieb, Forstrevier Göritz), Dr. Martin Steinert (Jessen), Dr. Norman Stier (TU Dresden), Ludger Stövesand (Gardelegen), Jens Strebe (Landeszentrum Wald, Revier Hohes Holz), Matthias Thiede (LZW Arendsee), Olaf Thiele (Landeszentrum Wald, Betreuungsforstamt Annaburg), Axel Tiemann (Neulingen), Eckhard Thurow (Oranienbaum), Dr. Martin Trost (Landesamt für Umweltschutz), Lukas Wachsmann (Nationalpark Harz, Forst), Ottmar Wahlers (Melliner Forst, Graf von der Schulenburg), Joachim Weber (UNESCO-Biosphärenreservat Drömling), Heiko Werner (Polkau), Heike Westermann (Zörbig), Franziska Werthmann (Bergzow), Katalin Wiese-Brattig (Bundesforstbetrieb Mittelelbe, Forstrevier Glücksburger Heide), Carola Wirbs (Stiftung Umwelt, Natur und Klimaschutz Sachsen-Anhalt), Erik Ziepel (Möckern). Wir bedanken uns ausdrücklich bei allen Meldern von Wolfshinweisen, die ihre Beobachtungen freundlicherweise zur Verfügung gestellt haben und somit in diesem Monitoringjahr einen wichtigen Beitrag zum hier vorgestellten Kenntnisstand geleistet haben. Gesamtkoordination und Zusammenstellung des Berichts: Dr. rer. nat. Antje Weber; Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI)

Digitales Höhenmodell Hamburg DGM 10

Abgeleitetes, flächendeckendes digitales Geländemodell mit einer Rasterweite von 10 Meter auf Basis des DGM1. Für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne das Gebiet des hamburgischen Wattenmeeres) wurde in 2020 eine Laserscanvermessungen (Airborne Laserscanning) durchgeführt. Die Daten liegen im Lagestatus 310 (ETRS89/UTM) vor, mit Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN), gemäß DE_DHHN2016_NH. Die Genauigkeit eines einzelnen Messpunktes liegt in eindeutig definierten Bereichen, wie z.B. auf Straßenflächen, bei ca. ± 105 cm. In Bereichen von Abschattungen (Brücken), Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten und bei stark geneigtem Gelände, ist die Genauigkeit geringer. Standardmäßig werden vom LGV folgende Rasterweiten angeboten: DGM 1 (Rasterweite 1m), DGM 10 (Rasterweite 10m), DGM 25 (Rasterweite 25m). Eine jährliche Aktualisierung dieser Daten erfolgt über Luftbildbefliegungen. Neben der reinen Bereitstellung der Höheninformation als regelmäßiges Gitter werden die Daten auch als Dienstleistung in einer Dreiecksvermaschung (TIN) abgegeben. Dabei ist ein Datenaustausch mit 2D- und 3D-CAD-Systemen sichergestellt. Als weitere Dienstleistung können z.B. Höhenlinien und Profile abgeleitet oder Volumina und Neigungen errechnet werden. Durch Integration weiterer Geobasis- und Fachdaten (Vektor- und Rasterdaten) können weitere Dienstleistungen z.B. für die Bereiche Wasserwirtschaft, Tiefbau, Umwelt und Stadtplanung sowie Energieversorgung groß- und kleinräumige Anwendungen abgeleitet werden.

Das Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster Liegenschaftsbuch und Liegenschaftskarte Geodatendienst Liegenschaftskataster Landesamt für Vermessung und Geoinformation Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt informiert. Bezugsmöglichkeiten: Aufgabe des Liegenschaftskatasters Das Liegenschaftskataster ist das öffentlich- rechtliche Register, in dem alle Liegenschaf- ten (Flurstücke und Gebäude) des Landes- gebietes nachgewiesen, dargestellt und beschrieben werden. Es dient vor allem der Sicherung des Grundeigentums, dem Grund- stücksverkehr und der Ordnung von Grund und Boden. Das Liegenschaftskataster hat zwei grundle- gende Zweckbestimmungen: • Es ist amtliches Verzeichnis der Grund- stücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grund- buchordnung und weist die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach. • Es übt Basisfunktionen für andere Be- reiche aus. So soll es den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft gerecht werden und insbe- sondere die Bedürfnisse der Landes- und Bauleitplanung, der Bodenordnung, der Ermittlung von Grundstückswerten sowie des Umwelt- und Naturschutzes angemes- sen berücksichtigen. LVermGeo Stand: 03/2026 Das Liegenschaftskataster als Basisinfor- mationssystem mit den zugehörigen Dokumenten wird zusammen mit dem Geotopographischen Informationssystem im Geobasisinformationssystem des Landes Sachsen-Anhalt geführt. Das Geobasisinformationssystem des Landes dient als Raumbezugs- und Organisations- grundlage und wird als Grundlage für die Führung raumbezogener Fachinformations- systeme bereitgestellt (Geodateninfra- strukur). Das Liegenschaftskataster enthält insbeson- dere nachfolgende Daten. Inhalt des Liegenschaftskatasters Geometrische Daten: • Angaben über Flurstücksgrenzen und Grenzmarken • Angaben über Gebäudegrundrisse EigentümerInnen, Behörden und andere Personen und Stellen, die ein berechtigtes Interesse darle- gen, können auf Antrag Auszüge und Auskunft aus dem Liegenschaftskataster beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt erhalten. Ansprechpartner: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen als Ansprechpartner gern zur Verfügung und geben weitere Informationen zu den Dienstleistungen unserer Behörde. Bezeichnende Daten: • Gemarkungsname • Flurnummer • FlurstücksnummerLandesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt E-Mail: poststelle.lvermgeo@sachsen-anhalt.de Beschreibende Daten: • Lagebezeichnung • Flächeninhalt der Flurstücke • Tatsächliche Nutzung • Bodenschätzungsergebnisse und weitere Klassifizierungen • öffentlich-rechtliche Festlegungen • Zugehörigkeit zu GebietskörperschaftenScharnhorststraße 89 39576 Stendal Telefon: 03931 252-106* Telefax: 03931 252-499 Eigentumsangaben: • Namen der Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten mit ergänzenden Anga- ben • Inhaber der im Grundbuch eingetragenen grundstücksgleichen Nutzungsrechte an staatlichen oder genossenschaftlichen Liegenschaften mit ergänzenden Angaben Grundbuchangaben: • Grundbuchkennzeichen • laufende Nummer des Grundstückes im Bestandsverzeichnis • Buchungsart Standorte der Geokompetenz-Center: Otto-von-Guericke-Str. 15 39104 Magdeburg Telefon: 0391 567-7864* Telefax: 0391 567-7821 Kühnauer Straße 164 a-b 06846 Dessau-Roßlau Telefon: 0340 50250-333* Telefax: 0340 50250-320 Neustädter Passage 15 06122 Halle (Saale) Telefon: 0345 6912-481* Telefax: 0345 6912-133 * Telefonnummer des Geokompetenz-Centers Öffnungszeiten der Geokompetenz-Center: Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 13:00 Uhr sowie individuelle Terminvereinbarung online und telefonisch Internet: geodatenportal.sachsen-anhalt.de www.sachsen-anhalt.de Das Liegenschaftsbuch Der Nachweis „Liegenschaftsbuch“ ist der beschreibende Teil des Liegenschaftskatasters. Kleinste Buchungseinheit ist das Flurstück. Mehrere Flurstücke werden zu einer Flur, mehrere Fluren wiederum zu einer Gemarkung zusammen- gefasst. Das Liegenschaftsbuch enthält zu jedem Flurstück des Landes die beschreibenden und die bezeichnenden Daten sowie Eigentums- und Grundbuchangaben, die über- einstimmend mit dem Grundbuch geführt werden. Amtliches Liegenschaftskataste- rinformationssystem - ALKIS® Verfahren Die Führung des Liegenschaftskatasters erfolgt in Sachsen- Anhalt mit dem Verfahren ALKIS®. ALKIS® wurde aufgrund der gestiegenen Anforderungen aus Verwaltung und Wirtschaft sowie der technischen Entwicklung von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungs- verwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) basierend auf internationalen Normen und Standards bundeseinheitlich konzipiert. Daten im ALKIS® Im Verfahren ALKIS® werden die raumbezogenen und die nicht raumbezogenen Daten des Liegenschaftskatasters gemeinsam geführt. Die historisch gewachsene Trennung bei der Datenführung zwischen den beschreibenden Daten und den geometrischen Daten wird damit aufgehoben. Zusätzlich enthält ALKIS® auch nachrichtlich Daten anderer Stellen, z. B. aus Justiz-, Finanz- und Agrarstrukturverwal- tung sowie der kommunalen Gebietskörperschaften. Die Daten werden objektbezogen landesweit vorgehalten. Die Objekte werden mit Attributen beschrieben und die Beziehungen untereinander in Relationen abgebildet. Die Modellierung der Objekte ist durch die AdV in der Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok) beschrieben und im ALKIS®-Objektartenkatalog-Profil Sachsen-Anhalt konkretisiert. Beide Dokumente können unter www.lverm- geo.sachsen-anhalt.de heruntergeladen werden. Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Liegenschaftskarte Die Liegenschaftskarte Der Nachweis „Liegenschaftskarte“ ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Sie ist die maßstäblich verklei- nerte Darstellung der Liegenschaften im Maßstab 1:1 000. Die Liegenschaftskarte liegt in Sachsen-Anhalt flächende- ckend digital vor. Die Liegenschaftskarte stellt die geometrischen und be- zeichnenden Daten sowie die beschreibenden Daten zu den Flurstücken und Gebäuden dar. Sie wird im amtlichen Bezugssystem ETRS89/UTM geführt. Flurstück und Gebäude LVermGeo Stand: 03/2026 Darstellung in der Liegenschaftskarte Führung im Bezugssystem Raumbezug Soweit die Daten des Liegenschaftskatasters einen Raum- bezug aufweisen, beziehen sie sich auf das amtliche Lagebezugssystem - Europäisches Terrestrisches Referenz- system 1989 mit der Universalen Transversalen Mercator Abbildung (ETRS89/UTM). Nutzerspezifische Fachdaten, die auf der Liegenschafts- karte basieren, können mit dem Programm LSA_TRANS aus dem Gauß-Krüger-Koordinatensystem in das Amtliche Bezugssystem der Lage (ETRS89/UTM) überführt werden. Das Programm kann unter www.lvermgeo.sachsen-anhalt. de kostenfrei heruntergeladen werden. Datenaustausch Der Datenaustausch erfolgt für die ALKIS®-Datensätze stan- dardmäßig über die bundesweit einheitliche Normbasierte Austauschschnittstelle – NAS. Die Aktualisierung von Sekundärdatenbeständen des Lie- genschaftskatasters erfolgt durch die Nutzerbezogene Bestandsdatenaktualisierung - NBA. Auszüge aus dem Liegenschaftskataster Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sind als Präsen- tationsausgaben und als Datensätze erhältlich. Sie haben eine Gewährleistungsfunktion (amtliche Auszüge). Als Präsentationsausgaben werden die bezeichnenden und beschreibenden Daten des Liegenschaftskatasters sowie die Grundbuch- und Eigentumsangaben mit verschiedenen Inhalten angeboten. Für Auszüge aus der Liegenschaftskar- te ist der Maßstab 1:1 000 festgelegt. Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem haben eine Gewährleistungsfunktion und werden nach §§ 19 bis 21 VermGeoG LSA als LSA-Ausgaben mit weiteren Wahl- möglichkeiten hinsichtlich verschiedener Kombinationen amtlicher, historischer und zusätzlicher Daten des Liegen- schaftskatasters bereitgestellt. Weiterhin sind Maßstabsänderungen, reduzierter bzw. er- weiterter Inhalt oder kombinierte Geobasisdaten möglich. Bezugsmöglichkeiten Der Eigentümer und der Inhaber eines grundstücksgleichen Rechts erhalten auf Antrag Auskunft über ihre Liegenschaf- ten sowie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster. Aus- kunft und Auszüge erhalten auch andere Personen, soweit sie ein berechtigtes Interesse darlegen und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen. Für Auszüge und Auskünfte mit Beratungen stehen die Geokompetenz-Center an den Standorten des LVermGeo zur Verfügung. Hier werden Bestellungen von Auszügen entgegengenommen und Auskünfte erteilt. Bei den Gemeinden und Landkreisen und den Öffentlich be- stellten Vermessungsingenieuren können Auszüge über den Geodatendienst Liegenschaftskataster (GDD LiKat) beim LVermGeo beantragt und gleich mitgenommen werden. LVermGeo Stand: 03/2026 Schutz und Benutzung Die Angaben des Liegenschaftskatasters unterliegen den Anforderungen und dem Schutz des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) und sind durch das Gesetz über Urhe- berrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) geschützt. Die Benutzung des Liegenschaftskatasters unterliegt den Bestimmungen des VermGeoG LSA. Weiterhin unterliegen die Daten des Liegenschaftskatasters den Nutzungsbedingungen des LVermGeo. Der Geodatendienst Liegenschaftskataster Das Liegenschaftskataster steht landesweit flächen- ​deckend digital zur Verfügung. Das LVermGeo stellt mit dem Geodatendienst Liegenschaftskataster (GDD LiKat) in Sachsen-Anhalt einen Service im Rahmen der eGovern- ment-Initiative des Landes bereit. Mit diesem Dienst können von Gemeinden, Landkreisen, Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, Bundes- und Landesbehörden sowie sonstigen Nutzern über das Internet aktuelle Daten aus dem Liegenschaftskataster abgerufen und amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte gedruckt werden. Dabei haben die Nutzer die Möglichkeit, Flurstücke nach verschiedenen Kriterien zu selektieren und Auswahllisten zu erstellen. Voraussetzung ist das flächendeckende berechtig- te Interesse des Antragsstellers. Auf der Grundlage des VermGeoG LSA kann der Dienst in verschiedenen Varianten eingesetzt werden: a. Gemeinden und Landkreise können den GDD LiKat für alle Liegenschaften ihres territorialen Zuständigkeitsbe- reiches zur Wahrnehmung von eigenen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen. b. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei den Gemein- den, Landkreisen oder Öffentlich bestellten Vermessungs- ingenieuren mit dem Dienst Auszüge aus dem Geobasi- sinformationssystem und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zur Abgabe an Dritte als Service für den Bürger zu erstellen. Hierbei sind die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster auf die Darstellung in 1:1 000 beschränkt, wo hingegen die Auszüge aus dem Geobasi- sinformationssystem auch in anderen Maßstäben erzeugt und mit topographischen Informationen verschnitten werden können. c. Bundes- und Landesbehörden können den GDD LiKat für ihren territorialen Zuständigkeitsbereich zur Wahr- nehmung ihrer gesetzlich zugewiesenen, eigenen, nicht gewerblichen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen. Sonstige öffentlich-rechtliche Fachnutzer (z. B. ÖbVerm- Ing als Aufgabenträger, Notare) und privatwirtschaftliche Anwender mit flächendeckend berechtigtem Interesse für das beantragte Gebiet können den Geodatendienst Liegenschaftskataster zur Erfüllung ihrer eigenen, nicht gewerblichen Aufgaben zur internen Verwendung nutzen. Für die Nutzung des GDD LiKat werden Gebühren erho- ben. Wird der Dienst bei den Gemeinden und Landkreisen zur Abgabe von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster als Service für den Bürger angeboten, ist gleichfalls die interne Verwendung des GDD LiKat zur Wahrnehmung eigener

Bundesweite LTE-Mobilfunkmessreihe: Messbericht der IMST GmbH

Der Regelbetrieb des neuen Mobilfunkstandards LTE (Long Term Evolution) führt an gemeinsam mit GSM und/oder UMTS genutzten Standorten zu einem Anstieg der Mobilfunk-Gesamtimmissionen auf sehr niedrigem Niveau. Nach wie vor werden dabei aber die in Deutschland geltenden Grenzwerte deutlich unterschritten. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Messreihe, die das Institut für Mobil- und Satellitenfunktechnik (IMST GmbH) im Auftrag des Informationszentrums Mobilfunk (IZMF) durchgeführt hat. Im Rahmen der Messreihe Sicherheit durch Transparenz - LTE auf dem Prüfstand haben die Ingenieure des IMST vom 12.-21.09.2012 Immissionsmessungen an 16 LTE-Sendeanlagen im Regelbetrieb durchgeführt. Untersucht wurden insgesamt 91 Messpunkte, die sich jeweils hinsichtlich ihrer Ausrichtung, dem Abstand und den Sichtverhältnissen zur Sendeanlage unterschieden. Der Messbericht enthält eine ausführliche Beschreibung der Standorte und Messpunkte, Angaben zur Messdurchführung sowie alle Ergebnisse der Messungen inkl. Tabellen, Erläuterungen und Fotodokumentationen.

Sklerochronologie und Isotopie von Korallen in Belize, Zentralamerika

Vom größten Riffkomplex des Atlantischen Ozeans vor der Küste von Belize (Zentralamerika) liegen bislang keine historischen Klimadaten aus Korallen vor. In dem hier beantragten Projekt sollen 18 bereits vorliegende Bohrkerne aus massiven Korallen von Belize sklerochronologisch und geochemisch untersucht werden. Variationen der Wachstumsraten und Schwankungen in der isotopischen Zusammensetzung von Kohlenstoff und Sauerstoff in den Korallenskeletten sollen ermittelt werden, um eine Klimageschichte der letzten 150-200 Jahre für die Region aufzustellen. Da die Kerne in unterschiedlichen Rahmenbedingungen (offenmarine, lagunäre und landnahe Position; unterschiedliche Wassertiefen) genommen wurden, sollte es weiterhin möglich sein, Einflüsse lokaler Variationen von Umweltparametern wie Temperatur, Salinität, Nährstoffgehalten und Licht zu entziffern. Die Ergebnisse dieser Studie sollen mit publizierten historischen Klimadaten des COADS (comprehensive ocean-atmosphere data set) Datensatzes verglichen werden. Weiterhin ist geplant, die Daten mit anderen im Atlantik im Bereich der Sklerochronologie tätigen Arbeitsgruppen auszutauschen, um einen Beitrag zur Rekonstruktion der Veränderlichkeiten von Meeresströmungen und Klima im karibisch-atlantischen Raum zu leisten.

Digitales Höhenmodell Hamburg DGM 1

Aus Laserscanvermessungen (Airborne Laserscanning) oder photogrammetrischen Produkten abgeleitetes, flächendeckendes digitales Geländemodell mit einer Rasterweite von 1 Meter für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Daten stammen jeweils aus den landesweiten 3D-Laserscanbefliegungen aus 2010, 2020 und 2022 und liegen im Lagestatus ETRS89_UTM32 (Lagestatus 310) und mit Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN), gemäß DE_DHHN2016_NH vor. Eine punktuelle Aktualisierung dieser Daten erfolgt über photogrammetrische Produkte und ist ggf. in den Metadaten der einzelnen Jahrgänge dokumentiert. Die Genauigkeit eines einzelnen Messpunktes liegt in eindeutig definierten Bereichen, wie z.B. auf Straßenflächen, bei ca. ± 15 cm. In Bereichen von Abschattungen (z. B.: Brücken), dichter Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten und bei stark geneigtem Gelände, ist die Genauigkeit geringer. Standardmäßig wird vom LGV ab dem Jahr 2022 folgende Rasterweite angeboten: DGM 1 (Rasterweite 1m). Ältere Jahrgänge haben zusätzlich noch folgende Rasterweiten: DGM 10 (Rasterweite 10m) DGM 25 (Rasterweite 25m) Neben der reinen Bereitstellung der Höheninformation als regelmäßiges Gitter werden die Daten auch als Dienstleistung in einer Dreiecksvermaschung (TIN) abgegeben. Dabei ist ein Datenaustausch mit 2D- und 3D-CAD-Systemen sichergestellt. Als weitere Dienstleistung können z.B. Höhenlinien und Profile abgeleitet oder Volumina und Neigungen errechnet werden. Durch Integration weiterer Geobasis- und Fachdaten (Vektor- und Rasterdaten) können weitere Dienstleistungen z.B. für die Bereiche Wasserwirtschaft, Tiefbau, Umwelt und Stadtplanung sowie Energieversorgung für groß- und kleinräumige Anwendungen abgeleitet werden.

Flächenhaftes Naturdenkmal (FND)

Als Naturdenkmal nach § 28 NatSchG können sowohl Einzelgebilde (END, z.B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen) als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu 5 ha Größe (FND, z.B. kleinere Wasserflächen, Moore, Heiden) ausgewiesen werden. Ihr Schutzstatus ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert

Digitales Höhenmodell Hamburg DGM 25

Abgeleitetes, flächendeckendes digitales Geländemodell mit einer Rasterweite von 25 Meter auf Basis des DGM1. Für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne das Gebiet des hamburgischen Wattenmeeres) wurde in 2020 eine Laserscanvermessung (Airborne Laserscanning) durchgeführt. Die Daten liegen im Lagestatus 310 (ETRS89/UTM) vor, mit Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN), gemäß DE_DHHN2016_NH. Die Genauigkeit eines einzelnen Messpunktes liegt in eindeutig definierten Bereichen, wie z.B. auf Straßenflächen, bei ca. ± 255 cm. In Bereichen von Abschattungen (Brücken), Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten und bei stark geneigtem Gelände, ist die Genauigkeit geringer. Standardmäßig werden vom LGV folgende Rasterweiten angeboten: DGM 1 (Rasterweite 1m), DGM 10 (Rasterweite 10m), DGM 25 (Rasterweite 25m). Eine jährliche Aktualisierung dieser Daten erfolgt über Luftbildbefliegungen. Neben der reinen Bereitstellung der Höheninformation als regelmäßiges Gitter werden die Daten auch als Dienstleistung in einer Dreiecksvermaschung (TIN) abgegeben. Dabei ist ein Datenaustausch mit 2D- und 3D-CAD-Systemen sichergestellt. Als weitere Dienstleistung können z.B. Höhenlinien und Profile abgeleitet oder Volumina und Neigungen errechnet werden. Durch Integration weiterer Geobasis- und Fachdaten (Vektor- und Rasterdaten) können weitere Dienstleistungen z.B. für die Bereiche Wasserwirtschaft, Tiefbau, Umwelt und Stadtplanung sowie Energieversorgung groß- und kleinräumige Anwendungen abgeleitet werden.

Landschaftsschutzgebiet (LSG)

Landschaftsschutzgebiete werden nach § 26 NatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ausgewiesen. Landschaftsschutzgebiete dienen auch zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zur Erhaltung oder Verbesserung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Mit diesem Instrument können außerdem Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erholung der Allgemeinheit gesichert sowie Pufferzonen zu Naturschutzgebieten festgelegt werden. Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die unteren Naturschutzbehörden zuständig. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert

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