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Biotopkartierung

Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der städtischen Natur und Landschaft können nur gelingen, wenn ausreichendes Wissen über deren Zustand vorhanden ist. Eine solide und aktuelle Bestandsaufnahme ist daher unverzichtbar, wenn Konzepte zur Entwicklung der Stadt im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips mit dem Schutz von Natur und Landschaft verbunden werden sollen. In diesem Sinne ist das Wissen über die Ausstattung und räumliche Verteilung der naturnahen und kulturbestimmten Biotope Berlins eine essenzielle Grundlage für die Stadt- und Regionalplanung, die Landschaftsplanung und für die naturverträgliche Entwicklung von Flächennutzungen wie der Forstwirtschaft. Die Biotopkartierung ist eine wichtige Grundlage u.a. zur Aktualisierung des Landschaftsprogramms, zur Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft, zur Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen, für das Monitoring naturschutzfachlich wertvoller Flächen, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen im Rahmen von Natura 2000 und zur Bereitstellung von Datengrundlagen für Vorhabenträger. Ziel der Biotopkartierung ist es, die Ausstattung der Landschaft an Hand von abgrenzbaren Biotoptypen zu beschreiben. Die dabei angewandten Methoden lassen sich drei Kategorien zuordnen (SUKOPP & WITTIG 1993, S. 361). Die selektive Kartierung erfasst nur geschützte oder schutzwürdige Biotope. Sie erfordert einen Bewertungsrahmen, der bereits während der Kartierung angewandt wird. Bei der repräsentativen Kartierung werden exemplarisch Flächen von allen flächenrelevanten Biotoptypen bzw. Biotoptypkomplexen untersucht und anschließend die Ergebnisse auf alle Flächen gleicher Biotopstruktur übertragen. Die flächenhafte Kartierung erfasst alle Biotoptypen eines Untersuchungsgebietes und grenzt sie flächenscharf ab. Die Idee der Stadtbiotopkartierung entstand bereits in den 70er Jahren. Berlin, München und Augsburg gehörten zu den ersten Städten, die sich mit stadtökologischen Untersuchungen befassten. In Berlin wurden Biotoptypenkomplexe auf der Grundlage umfangreicher ökologischer Untersuchungen für das Stadtgebiet Westberlins beschrieben. Diese repräsentative Kartierung war die Grundlage des Landschafts- und Artenschutzprogramms Berlin 1984, des ersten Planungsinstruments dieser Art für ein Stadtgebiet in der Bundesrepublik. zum Landschafts- und Artenschutzprogramm Eine erste flächendeckende Kartierung der Biotope wurde zwischen 2003 und 2013 erstellt. Im Jahr 2024 erfolgte eine flächendeckende Aktualisierung der Biotoptypenkarte auf Grundlage von Luftbildern aus dem Jahr 2023 und terrestrischen Kartierungen zwischen 2015 und 2022 (siehe Abschnitt Biotoptypenkarte ). Grundlagen Biotoptypenliste Berlins Biotoptypenkarte Kartierbeispiel Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege haben die Grundlagen zur Biotopkartierung mit einer Gruppe von Fachexpertinnen und Fachexperten erarbeitet und veröffentlicht. Hiermit wurden einheitliche Standards zur Kartierung und Bewertung der Biotope in Berlin zur Verfügung gestellt. Zu diesen Grundlagen gehören die Liste der Berliner Biotoptypen, die Beschreibung der Biotoptypen, eine Kartieranleitung, ein Geländekartierungsbogen, das Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen und die Beschreibung der in Berlin gesetzlich geschützten Biotope. Mit der Biotoptypenliste und der Kartieranleitung wird ein fachlich verbindlicher Standard für das häufig angewandte Instrument der Biotopkartierung formuliert. Die weiterführenden Informationen bieten zugleich einen fachlich gesicherten Zugang zum Erkennen und Bewerten der Biotope. Ergänzend werden Informationen zur Gefährdung sowie zum Schutz und zur Pflege der verschiedenen Biotope vermittelt. Die Biotoptypenliste gibt die Gliederung für im Gelände direkt erkennbare Einheiten vor, enthält aber keinen Bewertungsrahmen. Die Bewertungen von Kartierungen können später entsprechend der jeweiligen Aufgabe (Bewertungsziel) durchgeführt werden. Die Arbeiten „Beschreibung der Biotoptypen Berlins“ und „Gesetzlich geschützte Biotope im Land Berlin“ erleichtern die Zuordnung und Abgrenzung der in Berlin vorkommenden Biotoptypen. Die entsprechende Karte stellt deren Verbreitung in Berlin dar. Zur Bewertung kann das Verfahren zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen herangezogen werden. Die Berliner Biotoptypenliste basiert auf der Brandenburger Liste und wurde an die besondere Situation der Großstadt angepasst. Sie wurde von einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe weiterentwickelt und unter Berücksichtigung der Ansprüche der Berliner Landschaftsplanung und des Naturschutzes um urbane Biotoptypen erweitert. Die Berliner Biotoptypenliste (Köstler et al. 2003, aktualisiert Köstler 2023) umfasst rund 7.480 Biotoptypen und wird hier zum Download angeboten. Sie ist hierarchisch gegliedert in Biotoptypklasse, Biotoptypengruppe, Biotoptyp und ggf. Untertypen. Die nachfolgende Tabelle bietet als Kurzversion eine Übersicht der 12 Biotoptypenklassen und der wichtigsten Biotoptypengruppen. Um eine aktuelle und flächendeckende Datenbasis im Land Berlin für Naturschutz, Stadt- und Landschaftsplanung sowie für Fachplanungen zu schaffen, wurde zwischen 2003 und 2013 eine erste Karte der Biotope erstellt. Im Jahr 2024 erfolgte eine flächendeckende Aktualisierung der Biotoptypenkarte auf Grundlage von Luftbildern aus dem Jahr 2023 und terrestrischen Kartierungen zwischen 2015 und 2022. Die Besonderheit der vorliegenden Biotoptypenkarte besteht darin, dass zur Erfassung der Biotoptypen unterschiedliche Methoden zur Anwendung kamen. Das Ergebnis der Kartierung unterscheidet sich damit hinsichtlich der Genauigkeit und Differenzierung der Auskartierung auf den verschiedenen Flächenkulissen. Die folgenden drei Methoden der Datenerhebung kamen zum Einsatz: Terrestrische Kartierung – Terrestrische Kartierungen aus den Jahren 2015-2022 sind hinreichend aktuell und wurden abgesehen von geringfügigen Anpassungen z.B. bei grundlegenden Nutzungsänderungen unverändert in die Biotoptypenkarte übernommen. Die aktuellen terrestrischen Kartierungen umfassen 9.620 ha. Übernahme Primärdaten der Biotoptypenkarte 2013 – Primärdaten der Biotoptypenkarte 2013 wurden im Sinne einer Änderungsanalyse überprüft und ggfls. aktualisiert. Sofern keine grundlegende Änderung des Biotops und der Landnutzung im Luftbild erkennbar war, wurden die Objekte mit der ursprünglichen Geometrie und den Sachdaten übernommen. Biotope, die ursprünglich für die Biotoptypenkarte 2013 terrestrisch erhoben wurden, konnten nicht immer durch Luftbildinterpretation hinsichtlich aller Merkmale überprüft werden. Bei Unsicherheiten wurde der ursprüngliche Biotoptyp dennoch beibehalten, sofern er plausibel erschien und das entsprechende Objekt mit einem Bedarf zur terrestrischen Kontrolle markiert. Bei anteiliger oder vollständiger Änderung des Biotops erfolgte eine Anpassung der Biotopabgrenzung oder eine Neuerfassung des Biotops im Sinne der nachfolgend beschriebenen Neukartierung. Im Ergebnis wurden 28.207 ha mit dieser Methodik kartiert. Luftbildkartierung – Auf allen nicht durch 1. oder 2. abgedeckten Gebieten wurde eine Neuerfassung der Biotope durch monoskopische Luftbildinterpretation durchgeführt. Für die Erkennung der Biotoptypen im Luftbild wurde die klassische Beschreibung nach Farbmerkmalen (Grundfarbe, Helligkeit, Farbverteilung) und Strukturmerkmalen (Struktur, Textur, Höhe) in Ansatz gebracht. Die grundlegende Geometrie dafür bildeten die Block- und Teilblockflächen der ISU5. Dabei wurde jedem Block / Teilblock ein Biotoptyp zugeordnet. Eine weitere Unterteilung der Geometrie des Teilblocks erfolgte nur, wenn naturschutzfachlich wertvolle und naturnahe Biotoptypen (z.B. Kleingewässer, Röhrichte, Trocken- und Magerrasen, Staudenfluren, natürliche Gehölzbestände sowie großflächige, prägende Grünflächen und Gehölzgruppen) im Teilblock vorhanden waren. Diese wurden dann als exakte Geometrie separat abgegrenzt. Die neuerfassten Biotope der Luftbildkartierung umfassen 41.990 ha Biotope und 9.429 ha Straßenland. Die Karte Biotoptypen 2024 steht zur Nutzung als Entscheidungshilfe für Fachleute und Verwaltungen zur Verfügung. Aus dem Gesamtdatenbestand wurden thematische Karten zu FFH-Lebensraumtypen und gesetzlich geschützten Biotopen abgeleitet. Eine weitere Karte zeigt die verwendete Kartiermethode . Die Biotoptypenkarte ist im Geoportal Berlin veröffentlicht. Karte Biotoptypen 2024 Karte Gesetzlich geschützte Biotope 2024 Karte Lebensraumtypen (FFH-Richtlinie) 2024 Karte Kartiermethode 2024 Weitere Informationen zur Kartierung, zur Methodik, den Datengrundlagen sowie den Karten im Geoportal finden Sie im Umweltatlas Berlin sowie im Bericht zum Aktualisierungsprojekt der Biotoptypenkarte: Umweltatlas Berlin Hinweise zu den Karten „gesetzlich geschützte Biotope 2024“ und „Lebensraumtypen 2024“: Die Zuordnung des rechtlichen Schutzstatus gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 28 Berliner Naturschutzgesetz erfolgt bei den terrestrischen Kartierungen durch fachliche Einschätzung der kartierenden Person. Bei den durch Luftbildinterpretation erhobenen Daten ist meist der wahrscheinliche Schutzstatus angegeben (sofern keine terrestrische Überprüfung vorliegt). Die Entscheidung über die Anwendung der Regelung „Gesetzlich geschützte Biotope“ erfolgt im Einzelfall durch die zuständige untere Naturschutzbehörde der Bezirke. Die FFH-Lebensraumtypen der aktuellen Biotopkartierung sind nur bei den durch terrestrische Kartierung erfassten Flächen ermittelt. Alle anderen Flächen, insbesondere die aus Luftbildern kartierten Flächen sind hierauf ungeprüft. In den nächsten Jahren werden terrestrische Kartierungen in den gemeldeten Natura 2000-Gebieten und der bekannten Lebensraumtypen außerhalb der Natura 2000-Gebiete erfolgen. Für Verträglichkeitsprüfungen und Planungen ist der jeweils aktuelle Datenbestand der FFH-Lebensraumtypen bei der obersten Naturschutzbehörde (zuständigen Senatsverwaltung) zu erfragen. Die vorliegende Karte Biotoptypen 2024 wird durch terrestrische Kartierungsprojekte schrittweise aktualisiert. Diese Kartierungsprojekte betreffen v.a. die gemeldeten Natura 2000-Gebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie Gebiete mit aktuellen Planungsvorhaben.

Zeitliche Variabilität von internen Wellen und vertikaler Vermischung im Nordatlantik

Das Ziel dieses Projektes ist die Untersuchung der zeitlichen Variabilität in der Energie von internen Wellen und der Stärke von vertikaler Vermischung in Abhängigkeit des Nordatlantikstroms und dem damit verbundenen Wirbelfeld. Hierfür werden 5-6 Jahre von Strömungsmesserdaten und Temperatur/Leitfähigkeitsmessungen von drei Verankerungen entlang eines Schnittes westlich des Mittelatlantischen Rückens (MAR) sowie LADCP/CTD Daten von fünf Schifffahrten genutzt. Konkrete wissenschaftliche Ziele dabei sind:- Erstellung von Zeitserien der Energie in internen Wellen unter Benutzung der Verankerungszeitreihen von Strömung und Schichtung- Untersuchung der Zeitskalen auf denen Veränderungen in der Energie interner Wellen stattfinden. Mögliche Ursachen für Variabilität sind der Windeintrag, Position des Nordatlantikstroms und Wirbel- Identifizierung von Prozessen, welche die beobachteten internen Wellen generieren, wie z.B. Gezeiten, Stürme, Jahresgang, Wirbel, die Arme des Nordatlanikstroms (Verhältnis von lokalen zu großräumigen Erzeugungsmechanismen)- Bestimmung der Vermischungsraten (Temperaturinversionen, Thorpe Skalen, Feinstrukturparameterisierung) in Abhängigkeit der variablen Hintergrundbedingungen Hierfür werden zunächst Spektren potentieller und kinetischer Energy der internen Wellen auf ihre Abhängigkeit von veränderlichen Hintergrundbedingungen wie z.B. Wind, Gezeiten, Wirbel, Schichtung und Variabilität im Nordatlantikstrom sowieso des Einflusses der Topographie untersucht. Die instrumentelle Ausstattung der Verankerungen seit Sommer 2012 erlaubt zusätzlich die Approximation der internen Wellen durch vertikale Moden und damit verbunden die Berechnung von Energieflüssen, welche wichtige Informationen über die Menge und die Variabilität in der Energie, die in internen Wellen im Nordatlantik transportiert wird, liefern. Außerdem geben diese so gewonnenen Energieflüsse in Kombination mit der Berechnung von Ausbreitungspfaden von internen Wellen, welche am mittelatlantischen Rücken erzeugt wurden, Aufschluss über die relative Bedeutung der Topographie des MAR für die Erzeugung von internen Wellen. Beginnend vom Sommer 2015 werden die Analysen erweitert, indem Temperatur- und Druckdaten mit hoher Tiefenauflösung für die Berechnung von Thorpe Skalen und Dissipationsraten und deren zeitlichen Variabilität genutzt werden. Weitere Informationen über die zeitliche und räumliche Variabilität der Vermischungsraten im Nordatlantik werden durch die Analyse von Diffusionsraten, die anhand von LADCP/CTD Daten und einer Feinstrukturparameterisierung berechnet werden, erlangt. Dies liefert weitere Aufschlüsse über die dominanten Prozesse in der Erzeugung von internen Wellen und vertikaler Vermischung im Nordatlantik, sowie deren zeitlicher und räumlicher Variabilität.

Umweltbetriebspruefung und Bilanzierung bei der Margon Brunnen GmbH

Das Unternehmen der Mineralwasserproduktion, Margon Brunnen GmbH, wurde 1995/96 auf der Grundlage der EG-Verordnung 1836/93 ueber die freiwillige Beteiligung am Gemeinschaftssystem fuer das Umweltmanagement hinsichtlich seines Umweltverhaltens geprueft und zertifiziert. Den Regeln der Verordnung gemaess sind wesentliche Schritte der Umweltbetriebspruefung sowie die Zertifizierung mindestens alle drei Jahre zu wiederholen, wobei insbesondere die Erfuellung der Umweltziele und des Umweltprogramms ueberprueft wird. Dazu erfolgte im Vorhaben die Datenerhebung und -verarbeitung sowie die Bilanzierung zum Umweltverhalten des Unternehmens insbesondere unter Beachtung der seit der Erstpruefung veraenderten Rahmen- bzw. Betriebsbedingungen, die Erfassung der betrieblichen Umweltwirkungen durch das neu eingefuehrte PET-Gebinde im Vergleich mit dem aus Glas, die Erarbeitung einer umfassenden Energiebilanz fuer die bereits installierte Rueckgewinnung und Nutzung von Abwaerme aus verschiedenen Prozessen, eine kritische Diskussion mit Schlussfolgerungen fuer die Betriebspraxis sowie Zuarbeiten zur Gefaehrdungsanalyse und zur Ueberarbeitung des betrieblichen Umweltprogramms.

Wolfsmonitoringbericht für Sachsen-Anhalt 2024/25 Zusammenfassung Anlass und Zielstellung Methodik Danksagung

Der Wolfsmonitoringbericht wird ab diesem Jahr ausschließlich online auf der Website des LAU veröffentlicht und nicht mehr als druckbare PDF-Datei angeboten. Diese Umstellung dient der sparsamen und effizienten Nutzung von Steuergeldern sowie der Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltungsabläufe. Durch die Online-Veröffentlichung können Informationen schneller bereitgestellt, leichter aktualisiert und damit stets aktuell und transparent gehalten werden. Der vorliegende Bericht enthält die Ergebnisse des Wolfsmonitorings des Landes Sachsen-Anhalt für den Zeitraum 01.05.2024 bis 30.04.2025. Daten zu mehr als 6200 Ereignissen. wurden in Zusammenarbeit der Akteure des Wolfsmonitorings und des Dezernates 44 des Landesamtes für Umweltschutz (Wolfskompetenzzentrum Iden, WZI) gemäß den nationalen Standardvorgaben erarbeitet, diskutiert und bewertet. In diesem Monitoringjahr (MJ) wurden insgesamt 38 Territorien bestätigt, davon 31 Rudel, fünf Paare und zwei territoriale Einzeltiere. Acht weitere Territorien liegen grenzübergreifend und werden von den Nachbarbundesländern gezählt. Für vier Territorien (VIE, ETB, WAH sowie ANG) konnte der Status nicht geklärt werden, weitere sieben Suchräume wurden zusätzlich über das aktive Monitoring beobachtet. Notwendigkeit rückwirkender Aktualisierung Im Monitoringjahr 2024/25 wurde anhand von Genetikproben in Kombination mit den Ereignissen aus den Fotofallen erkannt , dass es in den Territorien Mechau-Riebau (MRI), das im Vorjahr Status unklar hatte, sowie dem als neu erkannten Territorium Krina (KRI) bedeutende Veränderungen gegeben hat, die rückwirkend auf die Zahlen der Vorjahre angerechnet werden mussten. Das Territorium MRI gab es im Vorjahr bereits mindestens als Paar, da im Monitoringjahr 2024/25 Reproduktion nachgewiesen wurde. Die beiden Individuen, die die jetzige Verpaarung des Rudels KRI bilden, sind seit dem Monitoringjahr 2022/23 bekannt und auf großen Teilen des Elternterritoriums der Fähe aktiv. Da es in diesem Jahr erstmalig zu diesen beiden Tieren passende genetische Nachkommen gab, wurde die Verbindung rückwirkend anerkannt. Das gilt dann auch für die Paarphase im Monitoringjahr 2022/23. Deshalb wurde das Territorium bis dahin rückwirkend anerkannt. Im Monitoringjahr 2024/25 gab es nur ein wirklich neues Territorium – das Paar Mehmke (MEH). Drei bekannte Territorien waren nicht mehr nachweisbar. Insgesamt ergibt sich mit der Aktualisierung aller Zahlen ein Territorium weniger als im Vorjahr. Populationsentwicklung In den 31 Rudeln wurden – wie im Vorjahr – 132 Welpen geboren. Die Zahl der potentiell reproduktionsfähigen Individuen ist mit 77 in diesem Monitoringjahr im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls erstmalig gesunken. Die Mindest-Individuenzahl ist dennoch gewachsen, weil es insgesamt deutlich weniger abzuziehende Totfunde gab (insgesamt 15 Totfunde) und – anders als in den Vorjahren deutlich mehr subadulte Individuen in den Rudeln verblieben sind (64 im Monitoringjahr 2024/25). Die o.g. Populationsentwicklung wurde so ähnlich in ganz Deutschland beobachtet (s. www.dbb-wolf.de). Als limitierende Faktoren kommen etwa Krankheiten wie Parvovirose oder Staupe in Betracht, Verkehrsmortalität, illegale Tötungen sowie auch die zunehmende Ausschöpfung zur Besiedlung geeigneter Räume im Kernverbreitungsgebiet. Entwicklung bei der Belegung von EEA-Rasterzellen Ebenfalls erstmals rückläufig ist das Vorkommensgebiet anhand der EEA-Rasterzellen (10 x 10 km).Hier wurden mit insgesamt 113 Rasterzellen vier Vorkommenszellen weniger als im Vorjahr belegt. Nutztierrrissgeschehen Die Zahl der gemeldeten Übergriffe auf Nutztiere ist dabei in diesem Monitoringjahr rückläufig: von 63 im Vorjahr auf 48 Übergriffe im aktuellen Monitoringjahr. Ziel der gesellschaftlichen Bemühungen Europas um die erfolgreiche Wiederausbreitung des Wolfes ist es, dieser vom Menschen ausgerotteten Art zu ermöglichen, aus eigener Kraft ihr ursprüngliches Areal wieder zu besiedeln. Das ursprüngliche Artareal des Wolfes umfasst den gesamten europäischen Kontinent, einschließlich der britischen Inseln. Der Wolf gehört auf europäischer Ebene zu den streng geschützten Arten (Stand: November 2025), auch wenn in Deutschland zurzeit aufgrund der erfolgreichen Ausbreitung, Bemühungen zum Herabsetzen des Schutzstatus umgesetzt werden. Die Begleitung der Populationsentwicklung des Wolfes ist eine zentrale und verpflichtende Aufgabe, die die Europäische Union an ihre Mitgliedsstaaten übertragen hat. Die Populationsentwicklung soll kontinuierlich jährlich überwacht und dokumentiert werden. Im Vordergrund des Managements der Art steht neben der Erfassung der Vorkommen der Schutz des Menschen und seiner Nutztiere. Über das Management und die Resultate ist regelmäßig Bericht an die Europäische Union zu erstatten. Artbezogene Verbreitungsdaten, Entwicklung der Population, sowie Aussagen zur Habitatqualität, aber auch zu anthropogen bedingten Beeinträchtigungen, sowie Maßnahmen des Managements sind zu dokumentieren, zu berichten und zu bewerten. In Sachsen-Anhalt widmet sich der jährlich erscheinende Monitoringbericht des Wolfskompetenzzentrums Iden der transparenten Darstellung sämtlicher umgesetzter Managementaufgaben in unserem Bundesland. Der Monitoringbericht ist die fachliche Grundlage für eine sachliche Diskussion unter den Akteuren. Gleichzeitig ist er ein Dankeschön an alle am Monitoring Beteiligten für die gute, konstruktive, kontinuierliche und intensive Zusammenarbeit. Zuständig für das Monitoring in Sachsen-Anhalt ist das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Das Monitoring wird seit 2017 vom Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI) organisiert, durchgeführt und fachlich begleitet. Zahlreiche regionale und lokale Akteure sind in die Datenerfassung, Verarbeitung und Bewertung eingebunden. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die Landesforstverwaltungen sowie zahlreiche Forschungskooperationen, Vereine und viele ehrenamtliche Akteure unterstützen das flächendeckende Monitoring sowie die Interpretation der erfassten Daten für Sachsen-Anhalt. Die Bewertung aller Daten erfolgt im nationalen und internationalen sowie institutionellen Austausch mit den zuständigen Länder- und Bundesfachbehörden und Forschungseinrichtungen. Das Monitoring besteht aus zwei Säulen, dem aktiven und dem passiven Monitoring. Im aktiven Monitoring werden durch die regionalen Akteure in den bekannten Territorien, in den Suchräumen und bei Häufungen von Meldungen des passiven Monitorings im Freiland Arthinweise und genetisches Material gesammelt sowie ein Fotofallenmonitoring installiert. Ziel ist es, herauszufinden, ob es sich um territoriale Wölfe handelt und wie viele Wölfe in welcher genetischen Konstellation insgesamt nachgewiesen werden können (Mindest-Individuenzahl und Reproduktionsdaten). Ein Monitoringjahr ist am biologischen Rhythmus des Wolfes ausgerichtet, es beginnt immer am 01.05. und endet am 30.04. des darauffolgenden Kalenderjahres. Die zweite Säule – das passive Monitoring sammelt alle eintreffenden Hinweise auf der gesamten Landesfläche ergänzend zu den Informationen des aktiven Monitorings. Die Erfassung und Bewertung aller Ergebnisse und Informationen erfolgt anhand international angewendeter Standardmethoden. Hier sollen aufgrund der hohen Bedeutung für die kartografische Darstellung die für die Plausibilitätsprüfung wichtigen SCALP-Kriterien kurz erläuternd dargestellt werden. C1 = Eindeutiger Nachweis. Dieser bestätigt die Anwesenheit der Art eindeutig und liefert valide Fakten. Dazu gehören Nachweise wie Lebendfang, Totfund, genetischer Nachweis, Telemetrieortung oder ein Foto, auf welchem alle Artmerkmale eindeutig erkennbar sind. C2 = Bestätigter Hinweis. Dieser muss von einem erfahrenen Artspezialisten oder einer         -spezialistin überprüft sein. Der Hinweis liefert sowohl wichtige Informationen zum Vorkommen, als auch zur Populationsentwicklung und kann bei der Bestimmung der Individuenzahl oder der räumlichen Analyse helfen. Hierunter fallen Spuren, Losungen oder andere Hinweise, die den arttypischen Merkmalen entsprechen, aber die Kategorie C1 nicht erreichen oder erreichen können (z. B. Spuren). C3 = Unbestätigte Hinweise. Hierbei kann der Wolf aufgrund mangelnder Indizienlage von einer erfahrenen Person/Artspezialist oder -spezialistin weder ausgeschlossen noch bestätigt werden. Dazu zählen Sichtbeobachtungen ohne Belege, unzureichende inhaltliche oder dokumentarisch belegte Informationen. Die C3-Informationen werden in den Vorkommenskarten nicht dargestellt, da hohe Verwechslungsgefahr mit anderen Arten oder hohe Unsicherheiten in der korrekten räumlichen Lage bestehen können. Dennoch können sie je nach Qualität in der Raumanalyse und/oder im zeitlichen Entwicklungsprozess des Vorkommens wichtige Informationsquellen sein. Außerdem gibt es noch die Kategorie „Falsch“, bei welcher bei der Begutachtung des Hinweises der Nachweis einer anderen Art erfolgt sowie die Kategorie „nicht bewertbar“, bei welcher es aufgrund mangelnder Informationen in der Dokumentation unmöglich ist, konkrete Raum- oder Zeitbezüge herzustellen. Alle Nach- und Hinweise werden entsprechend ihrem Funddatum in das jeweilige Monito-ringjahr eingeordnet. Um möglichst viele artspezifische Informationen erarbeiten zu können, wird darum gebeten, sämtliche Hinweise an das WZI zu senden. Das WZI setzt sich schnellstmöglich mit dem Melder oder der Melderin in Verbindung, um die Art des Hinweises und dessen räumliche und zeitliche Einordnung vornehmen zu können. Damit eine Verarbeitung im System möglich ist, müssen die Wolfshinweise folgende Mindestanforderungen erfüllen: möglichst hohe örtliche Genauigkeit des Hinweises (z. B. über Koordinaten oder eine nachvollziehbare Geländekarte mit Markierung) möglichst hohe zeitliche Genauigkeit (korrektes Datum, Uhrzeit) bei Foto-/Videobelegen bitte immer die Originale mitsenden (möglichst keine Aus-schnitte oder von Bildschirmen abfotografierte Belege) der Urheber bzw. die Quelle des Hinweises muss bekannt und überprüfbar sein (Name und Kontakt, werden jeweils nicht veröffentlicht). Wolfshinweise können über das Arten-Meldeportal des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt gemeldet werden. Wir danken: Ole Anders (Nationalpark Harz, Luchsprojekt), Daniel Andrick (Bundesforstbetrieb Mittelelbe, Revier Schlangengrube), Michael Arens (Naturschutzbeauftragter Altmarkkreis Salzwedel), Tilo Arnold (Jägerschaft Wittenberg), Jan Blaue (Loburg), Hartwig v. Bach (NAJU), Tamara Becke (Bundesforstbetrieb Mittelelbe, Annaburger Heide) Torsten Beyer (Biosphärenreservat Mittelelbe), Christian Block (Bundesforstbetrieb Nördliches Sachsen-Anhalt, Forstbetrieb Körbelitz), Kathleen Braun (Parchen), Nancy Bruder (Bundesforstbetrieb Mittelelbe, Funktionsbereich Naturschutz), Lothar Büst (LZW Arendsee), Katja Döge (Landeszentrum Wald, Betreuungsforstamt Nordöstliche Altmark), Christian Emmerich (NABU, Dessau), Christoph Dahlhelm (Mechau), Jens Dedow (Landesforstbetrieb, Forstbetrieb Ostharz), Jonas Döhring (Jägerschaft Zerbst), Andrea Doerks (Bundesforstbetrieb Nördliches Sachsen-Anhalt, Forstrevier Stegelitz), Pascal Drafehn (Landesforstbetrieb, Forstrevier Mahlpfuhl), Rene´ und Ellen Driechciarz (Naturschutzbeauftragte des Bördekreises), Ingo Ebering (Tangerhütte), Karl-Friedrich Ehlers (Landesforstbetrieb, Forstrevier Tangerhütte), Ulrike Endert (Polkau), K. Facius (Bleddin), V. Fernandez (Drömling), Naline Franz (Erxleben), Volker Friedrich (Nordsachsen), Steffen Fromm (Vienau), Armgard von Gaudecker (Forstverwaltung Ramstedt), Malte Götz (Deutsche Wildtierstiftung), Marcus Groschup (Bergwitz), Oliver Habelitz (Bundesforstbetrieb Mittelelbe, Liegenschaft Kühnauer Heide), Uwe Hartmann (Stiege), Tom Hartung (Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt Oberharz, Revier Stiege), Michael Hillmann (Schmölau), Ralf Hentschel (Freundeskreis Freilebender Wölfe e. V., Wolfsburg), Christian Heuer (Ihlowscher Forstbetrieb), Sebastian Hey (Landesforstbetrieb, Forstbetrieb Letzlingen), Frank Heyer (Landesforstbetrieb, Forstrevier Steckby), Carol Höger (BUND Stiftung Goitzschewildnis), Peter Ibe (Steckby), Jan Janisch (Mellnitz), Helge John (Forstbetrieb Lochow), Samuel Klyne (Bundesforstbetrieb Mittelelbe, Liegenschaft Oranienbaumer Heide), Marius Kühl (Bundesforstbetrieb Nördliches Sachsen-Anhalt, TrÜbPl Altengrabow), Ralf Knapp (Naturschutzbeauftragter Altmarkkreis Salzwedel), Dr. Marco König (Magdeburg), Christine Köthke (Landeszentrum Wald, Betreuungsforstamt Letzlingen), Sabrina Krebs (Wulkau), Andreas Kriebel (Landesforstbetrieb, Forstbetrieb Altmark), Manuela Krüger (Hohes Holz), Lutz Lambrecht (Tangerhütte), Familie Lavandier (Schorstedt), Ramon Lembke (Jeseritz), Dieter Leupold (BUND Grünes Band), Lutz Listing (Landesforstbetrieb, Forstrevier Annarode), Familie Malek (Neulingen), Heiko Marenk (Tangermünde), Barbara Mengel (Krina), Ralf Meyer (BUND Stiftung Goitzschewildnis), Frank-Uwe Michler (Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde), Lilly Middelhoff (Nationalpark Harz, Luchsprojekt), Volker Nakel (Jägerschaft Wolmirstedt), Kirsten Nienhaus (Wahlitz), Jens Noack (Golmer), S. Olitzsch-Pein (Stendal), Frank Ozimek (Landesforstbetrieb, Revier Meierei), J. Pein (Stendal), Anja Philips (LZW Arendsee), Frank Pichottki (Neulingen), Thilo Pierau (Schorstedt), Peter Poppe (Biosphärenreservat Mittelelbe), Dr. Stefan Reinhard (Primigenius gGmbH, Oranienbaumer Heide), Toren Reis (Landesforstbetrieb, Forstrevier Hoher Fläming), Lüder Richter (Stiege), Detlev Riesner (Bundesforstbetrieb Nördliches Sachsen-Anhalt, Forstrevier Berge), Herr Robitzsch (Landesforstbetrieb, Revier Grenzhaus), Katja Rötz (UNESCO Biosphärenreservat Drömling), Julia Sattelkow (Kümmernitz), Uwe Sattelkow (Landesforstbetrieb, Forstbetrieb Altmark, Revier Kümmernitz), Max Sälzer (Bundesforstbetrieb Nördliches Sachsen-Anhalt, TrÜbPl Klietz), Hans Schattenberg (Landesforstbetrieb, Forstbetrieb Ostharz), Prof. Dr. Peter Schmiedtchen (Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e. V., Dolle †), Matthias Schmidt (Landesforstbetrieb, Forstrevier Salzwedel), Hans-Dieter Schönau (Eisenhammer), Axel Schonert (Naturschutzbeauftragter Landkreis Wittenberg), Frank Schulz (Jägerschaft Klötze), Alexander Schulze (Landesforstbetrieb, Revier Huy), Horst Schulze (Bundesforstbetrieb Nördliches Sachsen-Anhalt, TrÜbPl Altmark), Nils Schumann (Landesforstbetrieb, Forstrevier Göritz), Dr. Martin Steinert (Jessen), Dr. Norman Stier (TU Dresden), Ludger Stövesand (Gardelegen), Jens Strebe (Landeszentrum Wald, Revier Hohes Holz), Matthias Thiede (LZW Arendsee), Olaf Thiele (Landeszentrum Wald, Betreuungsforstamt Annaburg), Axel Tiemann (Neulingen), Eckhard Thurow (Oranienbaum), Dr. Martin Trost (Landesamt für Umweltschutz), Lukas Wachsmann (Nationalpark Harz, Forst), Ottmar Wahlers (Melliner Forst, Graf von der Schulenburg), Joachim Weber (UNESCO-Biosphärenreservat Drömling), Heiko Werner (Polkau), Heike Westermann (Zörbig), Franziska Werthmann (Bergzow), Katalin Wiese-Brattig (Bundesforstbetrieb Mittelelbe, Forstrevier Glücksburger Heide), Carola Wirbs (Stiftung Umwelt, Natur und Klimaschutz Sachsen-Anhalt), Erik Ziepel (Möckern). Wir bedanken uns ausdrücklich bei allen Meldern von Wolfshinweisen, die ihre Beobachtungen freundlicherweise zur Verfügung gestellt haben und somit in diesem Monitoringjahr einen wichtigen Beitrag zum hier vorgestellten Kenntnisstand geleistet haben. Gesamtkoordination und Zusammenstellung des Berichts: Dr. rer. nat. Antje Weber; Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Wolfskompetenzzentrum Iden (WZI)

Abfälle privater Haushalte

<p> <p>Vermeiden, Trennen, Verwerten, dies sind die wichtigsten Ratgeber, um die täglich anfallenden Abfallmengen in den privaten Haushalten zu verringern. Schon wenige Tipps helfen: Einkaufstasche statt Plastiktüte, Mehrweg statt Einweg, Lebensmitteleinkauf – besonders bei Obst, Gemüse und Fleisch – richtig einschätzen, Papierverbrauch einschränken sowie aufladbare Batterien verwenden.</p> </p><p>Vermeiden, Trennen, Verwerten, dies sind die wichtigsten Ratgeber, um die täglich anfallenden Abfallmengen in den privaten Haushalten zu verringern. Schon wenige Tipps helfen: Einkaufstasche statt Plastiktüte, Mehrweg statt Einweg, Lebensmitteleinkauf – besonders bei Obst, Gemüse und Fleisch – richtig einschätzen, Papierverbrauch einschränken sowie aufladbare Batterien verwenden.</p><p> Nur geringer Rückgang beim Hausmüll <p>Über den Zeitraum von 2004 bis 2021 stieg das Aufkommen an Haushaltsabfällen von 37,3 Millionen Tonnen (Mio. t) auf 40,3 Mio. t leicht an. In den Jahren 2022 und 2023 sank das Abfallaufkommen hingegen seit 2013 erstmals wieder auf 37 Mio. t. Nach Angaben der Abfallstatistik des Statistischen Bundesamtes waren es im Jahr 2023 36,7 Mio. t oder 433 Kilogramm (kg) pro Kopf (siehe Abb. „Haushaltsabfälle 2023, ohne Elektroaltgeräte“). Gleichzeitig stieg der Anteil an Haushaltsabfällen, die verwertet wurden. Wurden im Jahr 2004 etwa 57 % der Haushaltsabfälle verwertet, waren es 2023 bereits 98,3 %.</p> <p>Über die öffentliche Müllabfuhr werden Restabfälle wie nicht gefährlicher Hausmüll und nicht gefährliche hausmüllähnliche Gewerbeabfälle sowie Sperrmüll eingesammelt. Die Menge dieser Abfälle lag im Jahr 2023 bei rund 15,2 Mio. t oder 179 kg pro Kopf. Im Jahr 2004 waren es hingegen mit 17,0 Mio. t noch deutlich mehr. Damit ging die Menge an Haus- und Sperrmüll um ca. 1,8 Mio. t oder etwa 10 % zurück.</p> <p>Die übrigen, von Haus- und Sperrmüll getrennt eingesammelten Abfälle – das sind Abfälle aus der Biotonne, Garten- und Parkabfälle sowie Wertstoffe und andere getrennt gesammelte Fraktionen – machten im Jahr 2023 insgesamt ca. 21,3 Mio. t oder 252&nbsp;kg pro Kopf aus, rund 1,3 Mio. t mehr als im Jahr 2004.</p> <strong> Haushaltsabfälle 2023, ohne Elektroaltgeräte </strong> Quelle: <p>Statistisches Bundesamt, Aufkommen an Haushaltsabfällen, Deutschland, Jahre, Abfallarten; GENESIS-Online Datenbank (30.09.2025)</p> Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_haushaltsabfaelle_2025-10-13.pdf">Diagramm als PDF (248,12 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_haushaltsabfaelle_2025-10-13.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (28,76 kB)</a></li> </ul> </p><p> Zu viel biologische Abfälle im Restmüll <p>Dies zeigt eine vom Umweltbundesamt beauftragte, repräsentative <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/81249">Analyse von Siedlungsrestabfällen</a> in Deutschland (veröffentlicht im Jahr 2020). Demnach landet viel zu viel Bioabfall in der Restmülltonne; im Schnitt 39,3 %. Diese Abfälle könnten bei sauberer Trennung vollständig recycelt werden. Der Abfall, der tatsächlich in die Restmülltonne gehört, hat laut Studie insgesamt einen Anteil von 32,6 %.</p> <p>Des Weiteren landen noch immer zu viele Wertstoffe, wie zum Beispiel Altpapier, Altglas, Kunststoffe, Alttextilien, Holz und Elektroaltgeräte im Restmüll. Diese sogenannten trockenen Wertstoffe haben einen Anteil von 27,6 % im Restmüll. Problemabfälle kommen zu einem geringen Anteil von 0,5 % vor.</p> <p>In der Studie konnte belegt werden, dass die Wohnsituation einen großen Einfluss auf die Menge und die Zusammensetzung des Restmülls hat. In städtisch geprägten Gebieten mit vielen Mehrfamilienhäusern und gemeinsam genutzten Mülltonnen ist die Restmüllmenge insgesamt höher und es verbleiben mehr Wertstoffe in der Restmülltonne als In ländlichen Gebieten und Vororten.</p> </p><p> Lebensmittelverschwendung und -abfälle stoppen <p>Das Thema „Lebensmittelverschwendung und -abfälle“ ist ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten. Zurzeit liegen dazu mehrere Studien vor. Es besteht jedoch weiterer Forschungsbedarf, um belastbare Daten zu ermitteln, die aufgrund gleicher Methoden und Definitionen erhoben werden.</p> <p>Die Welternährungsorganisation (FAO) legte 2011 in einer <a href="http://www.fao.org/docrep/014/mb060e/mb060e00.htm">Studie</a> dar, dass weltweit rund ein Drittel aller für den menschlichen Konsum produzierten Nahrungsmittel verloren oder weggeworfen werden. Das entspricht 1,3 Milliarden Tonnen (Mrd. t) pro Jahr. Die Verschwendung dieser großen Lebensmittelmengen ist sowohl aus ethischen als auch ökologischen Gründen nicht zu verantworten. In vielen armen Ländern der Erde ist die Versorgung mit Nahrungsmitteln unter anderem schwierig, weil Ackerflächen für den Lebensmittelexport und damit für unsere Ernährungsgewohnheiten belegt werden. Die enormen Mengen an jährlich vernichteten Nahrungsmitteln durch Verluste und Verschwendung sind letztendlich ein starker Treiber von zunehmender Ressourcenverknappung und Umweltbelastungen, daher müssen sie dringend eingedämmt werden.</p> <p>Im Jahr 2023 wurden entlang der Lebensmittelversorgungskette insgesamt knapp&nbsp;<a href="https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Food_waste_and_food_waste_prevention_-_estimates#Amounts_of_food_waste_at_EU_level">elf Millionen</a> Tonnen Lebensmittelabfälle weggeworfen. Das geht aus einem Bericht hervor, den das Umweltbundesamt in 2025 an die EU-Kommission gesendet hat. Der überwiegende Anteil an weggeworfenen Lebensmitteln sowie Schalen, Blätter, Knochen oder Kaffeesatz entstand in privaten Haushalten (rund 58 %). Weitere 16 % Lebensmittelabfälle fielen in Restaurants, der Gemeinschaftsverpflegung oder dem Catering an, gefolgt von etwa 17 % in der Verarbeitung von Lebensmitteln, rund 7 % im Handel und ungefähr 2 % in der Landwirtschaft.&nbsp;</p> <p><a href="https://www.bmleh.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/strategie-lebensmittelverschwendung.html">Die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung</a> verfolgt das Ziel bis 2030 die Lebensmittelabfälle in allen Sektoren zu verringern. Die Bundesregierung will gemeinsam mit allen Beteiligten die Lebensmittelverschwendung verbindlich und branchenspezifisch reduzieren. Dazu werden zurzeit konkrete, ambitionierte Maßnahmen entwickelt und konsequent umgesetzt.</p> <p>Mit den jährlichen Berichten kommt Deutschland der in der EU-Abfallrahmenrichtlinie verankerten Pflicht nach, die Lebensmittelabfälle kontinuierlich zu erfassen. Mindestens alle vier Jahre müssen die EU-Mitgliedstaaten eine gründliche Messung der Lebensmittelabfälle vornehmen. Die zur Datenerhebung entwickelte Methodik beruht auf Vorgaben der EU-Kommission. Ausgangspunkt ist die Abfallstatistik. Darauf aufbauend wird mit Hilfe von Sortieranalysen und Befragungen der Abfallwirtschaft ermittelt, wie hoch der Anteil der Lebensmittelabfälle an den in der Statistik erfassten Gesamtabfällen ist. Dabei sind nicht alle der erfassten Lebensmittelabfälle vermeidbar, denn zu ihnen zählen zum Beispiel auch Knochen und Schalen. Ein Vergleich der erhobenen Daten mit der bislang besten Datenlage über Lebensmittelabfälle – der vom Thünen-Institut erstellten Baseline 2015 – ist aufgrund eines wesentlichen Methodenwechsel also nicht möglich.</p> </p><p> Was bedeuten Lebensmittelabfälle für die Umwelt? <p>Zum einen belasten Lebensmittel das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>-Emissionen. Lebensmittelverluste und -abfälle verursachen 8-10 % der weltweiten Treibhausgas-Emissionen - fast das Fünffache der Gesamtemissionen des Luftfahrtsektors. Dies geschieht, während 783 Millionen Menschen hungern und ein Drittel der Menschheit von <a href="https://www.unep.org/resources/publication/food-waste-index-report-2024">Ernährungsunsicherheit</a> betroffen ist.</p> <p>Auch wird für die Erzeugung von Lebensmitteln sehr viel Wasser verbraucht und Fläche in Anspruch genommen. Analysen zeigen, dass Produkte tierischen Ursprungs für die betrachteten Wirkungskategorien höhere potenzielle Umweltwirkungen verursachen als pflanzliche Produkte. Für die Erzeugung tierischer Lebensmittel wird pro Kilogramm Produkt acht Mal mehr Land benötigt, als zur Erzeugung von pflanzlichen Produkten. Auch hinsichtlich der Treibhausgas-Emissionen – sie sind vier Mal so hoch – sind die Unterschiede deutlich.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

3D-Gebäudemodell LoD3.0-HH Hamburg untexturiert

Das 3D-Gebäudemodell LoD3.0-HH basiert auf einer manuellen Auswertung der Dachlandschaft. Alle Gebäude und Bauwerke auf Hamburger Stadtgebiet (ausgenommen die Inseln Neuwerk und Scharhörn) wurden photogrammetrisch ausgewertet und dreidimensional modelliert. Dabei wurden nicht nur die Gebäude aus dem amtlichen Kataster genutzt, sondern alle Gebäude, die zum Zeitpunkt der Datenerfassung in Hamburg existierten. Datengrundlage für die Auswertung ist ein Nadir- und Schrägbildflug aus dem Jahr 2020. Dabei wurde eine detaillierte Dachlandschaft modelliert, die über die übliche LoD2-Klassifikation hinausgeht. Signifikante Dachüberstände wurden in der Regel ebenso erfasst wie Dachaufbauten über einer Größe von einem Quadratmeter. Die Gebäudemodelle sind auf einem Digitalen Geländemodell platziert, das mit einer Auflösung von fünf Metern unter der Berücksichtigung von Bruchkanten berechnet wurde. (DGM 5H) Die Gebäude-IDs sind im Wesentlichen identisch mit dem Kataster (ALKIS), es kann aber in einzelnen Fällen zu Abweichungen sowohl im Grundriss als auch zu unterschiedlichen IDs kommen. Die Gebäudedaten sind für alle fünf Areas verfügbar: Area 1 mit ca. 34.000 Gebäudemodellen vornehmlich aus dem Innenstadtbereich, Area 3 im Bereich Harburg und Hamburgs Südwesten (ca. 80.000 Objekte), Area 5 mit Hamburgs Nordosten (hauptsächlich Wandsbek, ca. 177.000 Objekte), Area 2 (Bergedorf, ca. 80.000 Objekte) und Area 4 mit Altona und Hamburgs Westen (ca. 160.000 Objekte). Dieser Datensatz basiert auf dem 3D-Gebäudemodell LoD3.0-HH. Die Geometrien sind identisch, es fehlen die Texturen.

Streuobsterhebung (Fernerkundung)

Die Daten stammen aus einer landesweiten Erhebung der Streuobstbäume anhand photogrammetrischer Luftbilder mit einer räumlichen Auflösung von 40 cm, d. h. 6,25 Punkten/m² (Befliegung 2012-2015). Bäume mit einer Höhe zwischen 3 m und 20 m werden entsprechend einem bestimmten Klassifikationsschema und unter Berücksichtigung der weiteren Parameter als Streuobstbäume angesprochen. Nicht alle Bäume wurden mit der gleichen Vertrauenswürdigkeit eingestuft. Dargestellt sind Punkte der Baumklassen 3-5, bei denen die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um Streuobstbäume handelt, vergleichsweise hoch ist. Jeder Punkt stellt dabei einen Einzelbaum dar. Die Ermittlung der Klassifikationsgüte erfolgte auf Basis einer Validation. Hierbei wurden die Streuobstbäume auf 13 Flächen im Gelände kartiert. Bei der Klassifikation wurden 79,4 % der im Feld kartierten Streuobstbäume erfasst, d.h. 20,6 % der Streuobstbäume, v.a. Jungbäume, konnten mittels der Klassifikationsalgorithmen nicht als solche erkannt werden bzw. waren durch die gesetzten Parameterschwellwerte von der Klassifikation ausgeschlossen. Für die Klassen 3–5 wurden 76,0 % der Bäume richtig als Streuobstbaum klassifiziert. Fälschlich als Streuobstbaum klassifiziert wurden 24,0 % der mittels Fernerkundung erfassten Bäume. Für 0,3 % der Landesfläche (96 Kacheln mit je 1 km² innerhalb der Landesgrenze) wurde keine Auswertung durchgeführt. Die Aussagekraft der Daten ist aufgrund der verwendeten Methodik eingeschränkt und bedarf der Validierung im Gelände. Es handelt es sich nicht um Ergebnisse einer Kartierung. Für weitere Informationen zur Erhebung und Auswertungen siehe Borngräber et al. 2020 (BORNGRABER, S., A. KRISMANN & K. SCHMIEDER (2020): Ermittlung der Streuobstbestände Baden-Württembergs durch automatisierte Fernerkundungsverfahren. – Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg, Band 81, https://pd.lubw.de/10364).

Messung des spektralen Extinktionskoeffizienten atmosphärischer Aerosole bei Umgebungsbedingungen und Charakterisierung der hygroskopischen Eigenschaften in Quellregionen (beeinflusst durch: MARINE - DUST - SMOKE) mit Hilfe von SÆMS, LIDAR und in-situ Methoden.

Im Rahmen des Projektes soll der spektrale Extinktionskoeffizient des unbeeinflussten atmosphärischen Aerosols bei 3 Wellenlängen (405, 532, 850 nm) mit einem neu entwickelten portablen SAEMS (Spectral Aerosol Extinction Monitoring System) in Kombination mit einem Ramanlidar untersucht werden. Dieses Fernmessverfahren soll weltweit in ausgewählten Quellregionen mit charakteristischen, unterschiedlichen Aerosoltypen (marines Aerosol, Mineralstaubaerosol, Biomasseverbrennungsaerosol) und natürlichen Aerosolmischungen eingesetzt werden. Das Messsystem wird mit Feuchte- und Temperatursensoren ausgestattet sein damit speziell auch die Änderung der optischen Eigenschaften der atmosphärischen Partikel bei realistischen Umgebungsfeuchtebedingungen erfasst wird. Die Wegstreckenauswahl dieses Aufbaus wird für die jeweiligen Aerosolbedingungen optimiert (horizontale Messstreckenlänge 1-3 km, 10-20 m über dem Boden). Die hygroskopischen Eigenschaften des Aerosols im Umgebungsfeuchtebereich sollen spezifisch für den jeweiligen Einsatzort bestimmt werden und eine aerosoltypabhängige Parametrisierung erarbeitet werden. Ziel ist langfristig die Charakterisierung der Aerosolsäule durch Kombination von bodengebundenen in-situ Methoden und Fernmessverfahren und sowie eine systematische Untersuchung des Feuchteeinflusses auf die aerosoloptischen Eigenschaften. Dazu soll die automatisierte Ermittlung des Extinktionskoeffizienten im bodennahen Bereich in den kontinuierlichen Messbetrieb der mobilen Landstation LACROS (Leipzig Aerosol and Cloud Remote Observations System) des TROPOS integriert werden. Derartige Untersuchungen sind von großer Wichtigkeit für die Klimamodellierung (Parametrisierung der Strahlungswechselwirkung von Aerosolen) sowie der Synthese der aktiven Fernerkundung (Bestimmung der optischen Eigenschaften der Aerosolsäule) und der mikrophysikalischen Eigenschaften durch in-situ Bodenmessungen.

WFS Vorkommensgebiet gebietseigener Gehölze

Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).

Altbatterien

<p> <p>Altbatterien können giftige Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium und Blei sowie stark brennbare Inhaltsstoffe enthalten. Um Mensch und Umwelt zu schützen und Wertstoffe in hohem Maße wiederzugewinnen, müssen sie getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und recycelt werden</p> </p><p>Altbatterien können giftige Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium und Blei sowie stark brennbare Inhaltsstoffe enthalten. Um Mensch und Umwelt zu schützen und Wertstoffe in hohem Maße wiederzugewinnen, müssen sie getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und recycelt werden</p><p> Alle Rücknahmesysteme und Recyclingbetriebe von Altbatterien in Deutschland übertreffen die EU-Mindestziele <p>Insgesamt wurden im Jahr 2024 204.763 Tonnen (t) Altbatterien den spezifischen&nbsp;Recyclingverfahren für Altbatterien zugeführt. Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich die Masse leicht um ca. 9.000 t bzw. 4 %. Untergliedert man die Masse der Altbatterien, die dem Recycling zugeführt wurden (Altbatterieinput) in die im europäischen Berichtswesen gängigen drei Kategorien&nbsp;</p> <ul> <li>Blei-Säure-Altbatterien (174.304 t),</li> <li>Nickel-Cadmium-Altbatterien (1.153 t) und</li> <li>sonstige Altbatterien (29.302 t),</li> </ul> <p>wird der seit Jahren hohe Anteil der Blei-Säure-Altbatterien am Gesamtmarkt der Altbatterien deutlich sichtbar.</p> <p>Von dem Gesamt-Altbatterieinput konnten insgesamt 166.326 t Sekundärrohstoffe (Materialoutput) wiedergewonnen werden. In den einzelnen Recyclingverfahren waren das unter anderem Blei, Schwefelsäure, Eisen/Stahl, Ferromangan, Nickel, Zink, Kupfer, Aluminium, Cadmium sowie Kobalt und Lithium. Diese Rohstoffe können im Rahmen einer Kreislaufführung erneut zur Batterie- und Akkuherstellung oder als Ersatzprodukte für andere Anwendungen genutzt werden.</p> <p>In die Kategorie „sonstige Altbatterien“ ordnen sich mengenmäßig insbesondere Lithium-Ionen (Li-Ion), Alkali-Mangan (AlMn)- und Zink-Kohle (ZnC)-Altbatterien ein. Nach 33.594 t im Jahr 2022 und 27.172 t im Folgejahr waren es im Berichtsjahr 2024 beachtliche 29.302 t sonstige Altbatterien, die einem Recyclingverfahren zugeführt wurden. Auffällig sichtbar war der ansteigende Rücklauf ausgedienter lithiumhaltiger Altbatterien, u.a. aus dem Fahrzeug- und stationären Energiespeicherbereich. Entgegen des gesunkenen Altbatterieinputs im Bereich der Blei-Säure-Altbatterien um ca. 11.000 t, erhöhte sich die Masse der lithiumhaltigen Altbatterien, die den Recyclingbetrieben zugeführt wurden, um ca. 1.400 t.&nbsp;</p> <p>Die Recyclingergebnisse, die von den einzelnen Recyclingbetrieben jährlich nach einheitlicher Methodik ermittelt (vgl. <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1539943366156&amp;uri=CELEX:32012R0493">Recyclingeffizienzverordnung (EU) 493/2012</a>)&nbsp;und vom <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> entgegengenommen wurden, waren auch im Jahr 2024 anerkennenswert.&nbsp;</p> <p>Demnach wurden im Jahr 2024 folgende durchschnittliche Recyclingeffizienzen je Verfahrenskategorie erzielt:</p> <ul> <li>Recyclingverfahren von Blei-Säure-Batterien: 82,2 %,</li> <li>Recyclingverfahren von Nickel-Cadmium-Batterien: 75,2 % und</li> <li>Recyclingverfahren von sonstigen Batterien: 75,8 %.</li> </ul> <p>Zur Bewertung der Ergebnisse der deutschen Recyclingbetriebe kann die folgende&nbsp;Abbildung, die die&nbsp;ermittelten durchschnittlichen Recyclingeffizienzen den EU-Mindestzielen gegenübergestellt, beitragen (siehe Abb.&nbsp;„Altbatterierecycling: Recyclingeffizienzen der Jahre 2022 bis 2024 im Vergleich“).&nbsp;</p> <p>Das Ziel der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1539943366156&amp;uri=CELEX:32012R0493">Recyclingeffizienzverordnung (EU) 493/2012</a>, die im Jahr 2012 in Kraft trat, ist die Vergleichbarkeit der Recyclingeffizienzen der EU-Mitgliedstaaten durch eine einheitliche Berechnungsgrundlage. Die Begriffe Output- und Inputfraktion sind im Artikel 2 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 in Verbindung mit Anhang I dieser Verordnung definiert.</p> <p>Die Recyclingeffizienz eines Recyclingverfahrens erhält man, indem die Masse der zurückgewonnenen Sekundärrohstoffe (Outputfraktionen) zur Masse der Altbatterien, die dem Verfahren zugeführt wurde (Inputfraktionen), ins Verhältnis gesetzt wird.</p> <p>Bei der Darstellung von durchschnittlichen Recyclingeffizienzen, die der Prüfung der EU-Mindestziele dienen, kann es vorkommen, dass einzelne ineffiziente Recyclingverfahren die Zielanforderungen nicht erreichen und aufgrund der Systematik unerkannt bleiben. Die Einzelfallbetrachtung der Ergebnisse des Jahres 2024 untermauert jedoch zusätzlich, dass alle Recyclingverfahren die Mindestziele erfüllt oder sogar weit übertroffen haben. Einzig die Recyclingverfahren für Nickel-Cadmium-Batterien liefern ein differenziertes Bild: So zählen die Verfahren mit 75,2 % zwar zu den effizienten Recyclingverfahren, im Vergleich zu den gesetzlichen Mindestvorgaben in Höhe von 75 % wurden die Mindestziele jedoch nur knapp erreicht.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Ergebnisse-Recyclingverfahren_2026-01-15.png"> </a> <strong> Altbatterierecycling: Recyclingeffizienzen der Jahre 2022 bis 2024 im Vergleich </strong> Quelle: Meldungen der Recyclingbetriebe von Altbatterien Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Ergebnisse-Recyclingverfahren_2026-01-15.pdf">Diagramm als PDF (70,13 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Ergebnisse-Recyclingverfahren_2026-01-15.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (32,02 kB)</a></li> </ul> </p><p> Analyse der spezifischen Recyclingergebnisse im Bereich der Geräte-Altbatterien <p>Neben den Recyclingbetrieben von Altbatterien berichten auch die Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien einmal jährlich über die erreichten Zielstellungen im Bereich des Geräte-Altbatterierecyclings und eröffnen damit einen spezifischen Einblick in ein Teilgebiet des Altbatterierecyclings.</p> <p>Die Verwertungsquote des Jahres 2024 für Geräte-Altbatterien, die ausdrückt, wieviel von den gesammelten Altbatterien dem Recycling zugeführt wurden, betrug 100,2 % nach exakt 100,0 % im Jahr zuvor. Die Masse der Geräte Altbatterien, die die Recyclingbetriebe verwerteten, belief sich im gleichen Zeitraum auf 31.956 t (2023: 30.483 t, 2022: 35.123 t). Die regelmäßig konstant hohen Quoten und Sammelmengen spiegeln die optimierten Prozesse im Bereich der Sammlung und Sortierung wider. Nennenswerte Altbatteriemengen, die nicht identifiziert und recycelt werden konnten, gab es im Berichtsjahr 2024 nicht.</p> <p><em><strong>Wie erklären sich Verwertungsquoten von unter oder über 100 % in einzelnen Jahren?</strong></em></p> <p>Da sich die Verwertungsquote auf die Sammlung und die Verwertung von Altbatterien eines Kalenderjahres bezieht, resultieren Verwertungsquoten unter oder über 100 % größtenteils aus dem Auf- oder Abbau von Lagerbeständen, bspw. bei Sortier- und Recyclinganlagen.&nbsp;</p> <p>Im Ergebnis belegen die aktuellen Daten des Jahres 2024, dass sowohl Sammlung als auch Sortierung zur Sicherstellung des Altbatterierecyclings etabliert sind und Recyclingbetriebe die ihnen zugeführten Altbatterien in der Mehrzahl über die Mindestrecyclingziele hinaus recyceln.</p> </p><p> Geräte-Altbatterien: Sammelmenge sowie Sammelquote konnten im Jahr 2024 gesteigert werden <p>Im Jahr 2024 betrug die Masse der in Deutschland in Verkehr gebrachten Gerätebatterien 59.496 t. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Anstieg um 4.299 t. Parallel erhöhte sich auch die Masse der zurückgenommenen Geräte-Altbatterien von 30.483 t auf 31.898 t bzw. um 1.420 t.&nbsp;</p> <p>Die Sammelquote steigt insbesondere als Resultat gestiegener Sammelmengen auf 53,8 % (2023: 50, 4 %) und überschreitet bei historischer Betrachtung erfreulicherweise das bisherige Höchstmaß des Jahres 2019 von 52,2 %. Das Mindestsammelziel auf europäischer Ebene in Höhe von 45 %&nbsp;wurde erfüllt. Ebenfalls erreicht wurde die geforderte Mindestsammelquote von 50 % für Geräte-Altbatterien auf Grundlage des Batteriegesetzes (siehe Abb. „Gerätebatterien: Sammelquote übersteigt im Jahr 2024 historischen Höchstwert des Jahres 2019“). Hintergrund: Die Rücknahmesysteme müssen jeweils im eigenen System jährlich das gesetzlich vorgegebene Mindestsammelziel in Höhe von 50 % erreichen und dauerhaft sicherstellen. Ziel ist es, die reibungslose Sammlung der Geräte-Altbatterien an den angeschlossenen Sammelstellen zu gewährleisten. Im Jahr 2024 haben alle der in diesem Jahr tätigen Rücknahmesysteme diese Zielstellung erfüllt.&nbsp;</p> <p>Die von den Rücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien veröffentlichten Berichte und ermittelten individuellen Sammelquoten des Berichtsjahres 2024 sind unter folgenden Links auf den Websites der Rücknahmesysteme abrufbar:</p> <ul> <li><a href="https://landbell.de/wp-content/uploads/2025/05/250522-DS-Ruecknahmesystem-Erfolgsbericht-2024-V.1.pdf">DS Entsorgung</a></li> <li><a href="https://www.grs-batterien.de/fileadmin/Downloads/Erfolgskontrollen/GRS_EfK24_Consumer.pdf">GRS Consumer</a></li> <li><a href="https://www.grs-batterien.de/fileadmin/Downloads/Erfolgskontrollen/GRS_EfK24_eMobility.pdf">GRS eMobility</a></li> <li><a href="https://www.grs-bhttps/www.grs-batterien.de/fileadmin/Downloads/Erfolgskontrollen/GRS_EfK24_Healthcare.pdf">GRS Healthcare</a></li> <li><a href="https://www.grs-batterien.de/fileadmin/Downloads/Erfolgskontrollen/GRS_EfK24_Powertools.pdf">GRS Powertools</a></li> <li><a href="http://www.ifa-gmbh.com/index.php/downloads/category/1-dokumentation">ÖcoReCell</a></li> <li><a href="https://www.rebat.de/wp-content/uploads/REBAT_Erfolgskontrolle-2024.pdf">REBAT/REBAT+</a></li> <li><a href="https://www.stiftung-grs.de/fileadmin/Downloads/Erfolgskontrollen/GRS_EfK24_Basic_Stiftung.pdf">Rücknahmesystem Basic der Stiftung GRS Batterien</a></li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_GB-Sammelquote_2026-01-15.png"> </a> <strong> Gerätebatterien: Sammelquote übersteigt im Jahr 2024 historischen Höchstwert des Jahres 2019 </strong> Quelle: Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_GB-Sammelquote_2026-01-15.pdf">Diagramm als PDF (45,44 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_GB-Sammelquote_2026-01-15.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (29,94 kB)</a></li> </ul> </p><p> Gerätebatteriemarkt: Masse der in Verkehr gebrachten Li-Ion Akkus und Lithium-Primär Batterien erreichen im Jahr 2024 neuen Höchststand <p><em><strong>Primärbatterien</strong></em>:</p> <ul> <li>Der Anteil der im Berichtsjahr 2024 in Verkehr gebrachten Primärbatterien am Gesamtvolumen der Gerätebatterien verharrte im Vergleich zum Vorjahr bei 64,0 % (siehe Abb. „Gerätebatterien: Anteil der in Verkehr gebrachten Akkus betrug im Jahr 2024 erneut 36 Prozent“). In den vorangegangenen Berichtsjahren von 2014 bis 2023 sank deren Anteil kontinuierlich. Im Jahr 2010 waren beispielweise noch 76 %, im Jahr 2009 sogar noch 81 % aller Gerätebatterien Primärbatterien. Die aktuelle Datenlage weist auf ein konstantes Verbraucherverhalten hin. Eine Umkehr des Trends der letzten Jahre ist jedoch nicht auszumachen.</li> <li>Im Jahr 2024 wurden 31.110 t Alkali-Mangan (AlMn)-Batterien in Verkehr gebracht (siehe Abb. „Gerätebatterien: Entwicklung der größten chemischen Batteriesysteme inklusive Primärbatterie- &amp; Akkuvergleich). Gegenüber dem Jahr 2023 ist das eine Steigerung um 1.870 t. Der Anteil am Gesamtmarkt der Gerätebatterien betrug im Jahr 2024 beachtliche 52,3 %.</li> <li>Von den vergleichsweise leistungsschwachen Zink-Kohle (ZnC)-Batterien wurden im Jahr 2024 noch 3.975 t in Verkehr gebracht. Das entsprach in etwa einem Marktanteil von 6,7 %.</li> <li>Die Masse der in Verkehr gebrachten Lithium-(Li)-Primärbatterien markierte im Jahr 2024 mit 2.302 t einen historischen Höchststand. Die häufigsten Bauformen dieses Batteriesystems waren Knopfzellen. &nbsp;</li> </ul> <p><em><strong>Sekundärbatterien (Akkus)</strong>:</em></p> <p>Im Jahr 2024 wurden 36,0 % der Gerätebatterien als Akkus in Verkehr gebracht. Einhergehend mit der gestiegenen Gesamtmarktentwicklung erhöhte sich auch im Bereich der Akkus die in Verkehr gebrachte Masse. Die Masse stieg leicht um 1.631 t auf 21.432 t und übertraf erfreulicherweise den bisherigen Höchstwert des Jahres 2022. Bei einer Betrachtung über einen längeren Zeitraum von 2010-2024 zeigt sich: Die Masse der Akkus wächst in diesem Zeitraum nahezu kontinuierlich von ca. 11.000 t auf ca. 21.500 t (siehe Abb. „Gerätebatterien: Entwicklung der größten chemischen Batteriesysteme inklusive Primärbatterie- &amp; Akkuvergleich "). Unter ökologischen Aspekten ist eine weitere Steigerung des Akku-Anteils wünschenswert. Akkus können mehrfach wiederaufgeladen werden und verbessern so ihre Umwelt- und Energiebilanz. Ersetzt man beispielsweise Primärbatterien der Baugröße AA durch NiMH-Akkus gleicher Baugröße, lässt sich etwa ein halbes Kilogramm klimarelevantes Kohlendioxid pro Servicestunde der Batterie sparen <a href="https://www.yumpu.com/de/document/view/18213860/klimabilanz-batterien-climatop">(climatop 2009)</a>. Die Klimabelastung pro Servicestunde lässt sich weiter senken, wenn der Akku jeweils langsam aufgeladen und das Ladegerät nach Gebrauch vom Stromnetz getrennt wird.</p> <p>Bei der Einzelbetrachtung der jeweiligen Akkusysteme wurden folgende Entwicklungen sichtbar:&nbsp;</p> <ul> <li>Die Masse der in Verkehr gebrachten Lithium-Ionen-Akkus (Li-Ion) erhöhte sich nach regelmäßigen Zuwächsen seit 2015 erneut. Demzufolge waren es im Jahr 2024 insgesamt 21.432 t, die in Verkehr gebracht wurden bzw. ca. 15 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Im langfristigen Vergleich der einzelnen Batterie- und Akkusysteme zählen die Zuwachsraten der Li-Ion-Akkus zu den höchsten.</li> <li>Im Jahr 2024 wurden 1.732 t Nickel-Metallhydrid-Akkus (NiMH) in Verkehr gebracht. Die Masse konnte gegenüber dem Vorjahr leicht um 181 t zulegen.</li> <li>Die in Verkehr gebrachte Masse der Nickel-Cadmium-Akkus (NiCd) betrug im Jahr 2024 noch 113 t (nicht mehr in der Grafik enthalten). Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Rückgang um 51 t. Generell ist über den Zeitraum von 2010 bis 2024 ein sehr starkes Absinken zu erkennen. Die überwiegenden Gründe für diese Entwicklung sind die im Batteriegesetz seit 2009 verankerten Grenzwerte für gesundheitsgefährdende Schwermetalle (Cadmiumverbot), ein verändertes Verbraucherverhalten sowie das Verkehrsverbot für NiCd-Gerätebatterien, das in der EU-Batterieverordnung verankert wurde und seit dem 18.02.2024 gilt.</li> </ul> <p>Erklärung zur oberen Untergliederung der Gerätebatterien: Gerätebatterien unterteilen sich in die Primär- und die Sekundärbatterien. Als Primärbatterien (nicht wiederaufladbar) bezeichnet man die herkömmlichen Einwegbatterien. Sekundärbatterien (wiederaufladbar) werden umgangssprachlich Akkus genannt und können nach Entladung mit einem Ladegerät mehrmals mit neuer Energie geladen werden.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_GB_Anteil-Akkus_2026-01-15.png"> </a> <strong> Gerätebatterien: Anteil der in Verkehr gebrachten Akkus betrug im Jahr 2024 erneut 36 Prozent </strong> Quelle: Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_GB_Anteil-Akkus_2026-01-15.png">Bild herunterladen</a> (134,03 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_GB_Anteil-Akkus_2026-01-15.pdf">Diagramm als PDF</a> (36,62 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_GB_Anteil-Akkus_2026-01-15.xlsx">Diagramme als Excel mit Daten</a> (33,43 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_GB-Batteriesysteme_2026-01-15.png"> </a> <strong> Gerätebatterien: Entwicklung der in Verkehr gebrachten Primär- und Sekundärbatterien... </strong> Quelle: Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_GB-Batteriesysteme_2026-01-15.png">Bild herunterladen</a> (217,88 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_GB-Batteriesysteme_2026-01-15.pdf">Diagramm als PDF</a> (50,59 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_GB-Batteriesysteme_2026-01-15.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (64,84 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

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