Der vorliegende Geodatensatz umfasst alle bis zum angegebenen Stand kartierten bzw. abgegrenzten FFH-Lebensraumtypen (= LRT) der Meeresgewässer und Gezeitenzonen (1110, 1130. 1140, 1160, 1170) ohne die LRT 1110 und 1170 der Ostsee, für die ein separater Datensatz bereitgestellt wird. Die Abgernzungen in der Nordsee wurden durch die zuständige Nationalparkverwaltung durchgeführt bzw. mit ihr abgestimmt und spiegeln den aktuellen Kenntnisstand wieder. Die Abgrenzungen in der Ostsee wurden in Abstimmung mit der Abteilung Wasserwirtschaft, Dezernat Küstengewässer z. T. anhand von Tiefenlinien und Exposition durchgeführt. Die Abgrenzungen erfolgten i. d. R. nicht durch tatsächliche Kartierung im klassischen Sinne durch Inaugenscheinnahme, sondern durch Detektion (z.B. Sonar) und dient in erster Linie der Abgrenzung LRT zur Erfüllung europarechtlicher Berichtspflichten. Die Anspache der z.T. flächenidentischen gesetzlichen Biotope sowie die Bewertung des Erhaltungsgrades der LRT wird in diesem Datensatz nicht abgebildet. Weitergehende Erläuterung zum Begriff "Wertbiotop": Im Rahmen der BK gehören zu den Wertbiotopen grundsätzlich alle Flächen, die entweder als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG gelten und/oder als Lebensraumtyp (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG, 21.05.1992) anzusprechen sind. Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes ist der Stand nach der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 (Veröffentlichung in dem GVO Nr. 7 vom 23.06.2016, Seite 162) berücksichtigt und schließt das „arten-und strukturreiche Dauergrünland“ mit ein. Auch die Änderungen aufgrund des § 21 Absatz 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. März 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 85), sind berücksichtigt sowie - soweit bereits erhoben bzw. in Schleswig-Holstein überhaupt v.h. - auch die seit dem 1. März 2022 gem. § 30 Absatz 1 Nummer 7 BNatSchG neu erfassten gesetzlich geschützten Biotope. Zu den Wertbiotopen gehören im vorliegenden Geodatensatz sämtliche Flächen/ Geometrien, die in den Tabellenspalten „BTSCHUTZ_1“ und/oder „BTSCHUTZ_2“ der Attributtabelle einen Eintrag einer Biotopverordnungsnummer (VO) oder die in den Tabellenspalten „LRT_TYP_1“ und/oder „LRT_TYP_2“ einen Eintrag eines Natura 2000- bzw. EU-LRT-Codes aufweisen. Nachrichtlich weist das LfU darauf hin, dass der Schutz des § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG aktiviert wird, wenn und sobald eine Fläche die charakteristischen Merkmale eines gesetzlich geschützten Biotopes erfüllt. Der in § 30 Abs. 7 thematisierten Registrierung, die sich nach Landesrecht richtet und zumeist in Biotopkartierungen, Listen oder Biotopverzeichnissen ihren Niederschlag findet, kommt daher eine lediglich deklaratorische Bedeutung zu. D.h. nicht erst durch die Kartierung bzw. Erfassung und Registrierung werden Flächen zum geschützten Biotop, sondern der Charakter als gesetzlich geschütztes Biotop ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Fragen und in Zweifelsfällen ist mit der fachlich zuständigen Person im LfU Rücksprache zu halten. Hinweis: Daten der maritimen LRT 1110 und 1170 in der Ostsee, befinden sich in dem separaten Geodatensatz "Maritim_Daten_Ostsee_LRT_1110_und_1170".
*Hinweiskulisse dauerhafter Gewässerrandstreifen* Im Rahmen der Allianz für den Gewässerschutz wurde vereinbart, dass bis Mitte 2017 die Hälfte der Vorranggewässer und -Seen mit dauerhaften Gewässerrandstreifen (Mindestbreite 10 Meter) zu versehen sind. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, wurde der Bestand an dauerhaften Gewässerrandstreifen auf Basis folgender Datengrundlagen erfasst: Seekartierung, Flächen der Stiftung Naturschutz, Flächen der Schrobachstiftung, Ökokontoflächen (Flächen im Besitz der Kommunen aus Ausgleichs- und Ersatzgeldern), Kompensationsflächen der Kreise und kreisfreien Städte, kommunale Flächen, DMV Flächensicherung, Wald und Forstflächen aus den Datensätzen des LVermGeo (ALK und DLM), Biotope aus Seekartierung 2014 Diese Analyse wurde in 2021 auf das Gewässernetz 1. und 2. Ordnung inklusive Seeufer ausgeweitet. Hiernach wurde ein Bestand dauerhafter Gewässerrandstreifen an allen offenen Fließgewässern (Verbandsgewässer) und an Seeufern (> 1 ha) in der Größenordnung von 67 % an Seeufer und 24 % an den Ufern der offenen Verbandsgewässer (Fließgewässer) ermittelt. Es wurden außerdem Liniendatensätze für an die Gewässer grenzende landwirtschaftliche Nutzung differenziert nach Grünland, Acker und Dauerkulturen erstellt. Diese landwirtschaftlich geprägten Bereiche stellen mögliche Kandidaten für eine Umwandlung in Flächen dar, die die Funktion dauerhafter Gewässerrandstreifen erfüllen. Für diese landwirtschaftlichen Flächen werden die Anteile in den Gemeindeflächen in folgenden Polygon-Layern dargestellt: Anteil Ackerfläche, Anteil Grünland, Anteil Dauerkulturen, Anteil Landwirtschaft (Zusammenfassung der vorgenannten Nutzungen). Aus der Parallelerstreckung der vorgenannten Flächen entlang der Gewässerufer wurden Liniendatensätze entlang der DAV-Gewässer 1. und 2. Ordnung berechnet. *Visualisierung der Gewässernetzdichte* Die Agrarförderperiode knüpft zwei Anforderungen an die Breite von Pufferstreifen an Gewässern: - Breite des Pufferstreifen drei Meter: alle Gewässer außerhalb der gewässerreichen Gemeinden und berichtspflichtige Gewässer innerhalb der gewässerreichen Gemeinden - Breite des Pufferstreifen ein Meter: alle Gewässer innerhalb der gewässerreichen Gemeinden mit Ausnahme der berichtspflichtigen Gewässer innerhalb der gewässerreichen Gemeinden Als Hinweiskulisse zu Gewässerreichen Gemeinden wird die Gewässernetzdichte in m / ha für Gemeindeflächen in den Layern „Gewässernetzdichte 5er Schritte“ und „Gewässernetzdichte 10er Schritte“ dargestellt. Zusätzlich wird die Gewässernetzdichte über die Strahlerordnung berechnet und im DANord dargestellt, die Strahlerordnung ist für die Morphologie eines Fließgewässerraums entworfen und Grundlage wichtiger hydrographischer Indikatoren seines Aufbaues, wie Verzweigungsverhältnis, Flussdichte und Flusshäufigkeit. Beide Darstellungen ergänzen sich. Layer: Dauerhafte Gewässerrandstreifen linkes Ufer, Dauerhafte Gewässerrandstreifen rechtes Ufer und Seen, Landwirtschaftliche Nutzung linkes Ufer, Landwirtschaftliche Nutzung rechtes Ufer und Seen, Suchraum, Dauerhaft extensiv bewirtschaftete Flächen, Kompensationsflächen der Kreise/ kreisfreien Städte, Kommunale Ausgleichsflächen, Ökokontoflächen, Biotope aus Seekartierung, Landschaftselemente, Waldflächen der Landesforsten, Waldflächen digitales Landschaftsmodell, Waldflächen amtliches Liegenschaftskataster, Landwirtschaftsflächen RFK, Ackerland, Dauergrünland, Dauerkulturen, Gemeindestatistiken, Anteil Ackerfläche, Anteil Grünland, Anteil Dauerkulturen, Anteil Landwirtschaft, Gewässernetzdichte 5er Schritte, Gewässsernetzdichte 10er Schritte.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland dar-Themenkarte_Arten-Biotope und Lebensraumverbund:Zusammenhängende erosionsverdächtige Bereiche (> 40 ha) mit teilweise erkennbaren Erosionsereignissen werden als Schwerpunkträume aktueller Bodenerosion bezeichnet. Hier hat die Durchführung erosionsmindernder Maßnahmen oberste Priorität. Im Rahmen der kommunalen Landschaftsplanung sind die erosionsverdächtigen Bereiche räumlich weiter zu konkretisieren. Erosionsmindernde Maßnahmen sind in erster Linie in ackerbaulich genutzten Schwerpunkträumen aktueller Bodenerosion durchzuführen. Umfang und Art der Maßnahmen sind auf die jeweilige Problemsituation vor Ort und die Betriebsstrukturen abzustimmen. Maßnahmen, die auf eine Verringerung der Bodenerosion durch Wasser abzielen, müssen stets eine Verbesserung und Pflege der Bodenstruktur und damit des Wasseraufnahmevermögens des Bodens bewirken. Hierunter fallen Maßnahmen wie, z.B. das Belassen der Ernterückstände an der Ackeroberfläche, die Aufweitung der Fruchtfolge und bodenschonende Bearbeitungsverfahren. Gleichzeitig kann die erosionswirksame Hanglänge durch hangparallele lineare Strukturen reduziert werden, so dass auch die Anlage von Grünlandstreifen oder Hecken zentrale Maßnahmen für den Bodenschutz darstellen. Bei sehr stark erosionsgefährdeten Böden kann die Umwandlung der Ackerfläche in Dauergrünland als wirksamster Erosionsschutz erforderlich werden. (siehe auch Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 2.4.2)
To predict ecosystem reactions to elevated atmospheric CO2 (eCO2) it is essential to understandthe interactions between plant carbon input, microbial community composition and activity and associated nutrient dynamics. Long-term observations (greater than 13 years) within the Giessen Free Air Carbon dioxide Enrichment (Giessen FACE) study on permanent grassland showed next to an enhanced biomass production an unexpected strong positive feedback effect on ecosystem respiration and nitrous oxide (N2O) production. The overall goal of this study is to understand the long-term effects of eCO2 and carbon input on microbial community composition and activity as well as the associated nitrogen dynamics, N2O production and plant N uptake in the Giessen FACE study on permanent grassland. A combination of 13CO2 pulse labelling with 15N tracing of 15NH4+ and 15NO3- will be carried out in situ. Different fractions of soil organic matter (recalcitrant, labile SOM) and the various mineral N pools in the soil (NH4+, NO3-, NO2-), gross N transformation rates, pool size dependent N2O and N2 emissions as well as N species dependent plant N uptake rates and the origin of the CO2 respiration will be quantified. Microbial analyses will include exploring changes in the composition of microbial communities involved in the turnover of NH4+, NO3-, N2O and N2, i.e. ammonia oxidizing, denitrifying, and microbial communities involved in dissimilatory nitrate reduction to ammonia (DNRA). Stable Isotope Probing (SIP) and mRNA based analyses will be employed to comparably evaluate the long-term effects of eCO2 on the structure and abundance of these communities, while transcripts of these genes will be used to target the fractions of the communities which actively contribute to N transformations.
Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.
Das Register der gesetzlich geschützten Biotope, welches u. a. zur Erstellung des Datensatzes verwendet wurde, befindet sich zurzeit noch im Aufbau, d. h. es ist in vielen Bereichen unvollständig. Die kartierten Biotope wurden zum Teil durch Mitarbeiter des LLUR erfasst. Zum Teil wurden Daten aus anderen Kartierungen (z. B. FFH-Lebensraumtypen-Kartierung, Hochmoorkartierung außerhalb FFH-Gebieten, Moorwald- und Auwaldkartierung, Salzwiesenkartierung des NPA, Waldbiotopkartierung in Landesforsten, Seenkartierung des LLUR Abt. 4, Kartierung der Standortübungsplätze, Landschaftspläne u. a.) verwendet. Diese wurden ergänzt um Flächen, die dem gesetzlichen Biotopschutz der Verordnungsnummer 11 (arten- und strukturreiches Dauergrünland) zuzuordnen sind. Die Daten hierzu entstammen der laufenden Biotopkartierung (Kartierjahr 2014-2016) sowie einer Überprüfungskartierung aus dem Jahr 2017. Weiterhin wurden Flächen gesetzlich geschützter Biotope der landesweiten Biotopkartierung (1. Durchgang bis 1993 und Fortschreibungen) nach Prüfung durch das LLUR in den Datenbestand übernommen. Um Komplexe an gesetzlich geschützten Biotopen mit einer Größe > 20 ha zu erhalten, wurden die oben beschriebenen Ausgangsdaten generalisiert. Hierzu wurden die Flächen, der nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützten Biotope, in einer Entfernung von dreißig Metern aggregiert und Komplexe > 20 ha ausgewählt. Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans-SH 2019. Unter Umständen sind mittlerweile aktuellere Datensätze verfügbar.
Der Datensatz beinhaltet aus dem InVeKoS Verfahren abgeleitete Datensätze Schleswig-Holsteins für das INSPIRE Thema Annex III Existierende Bodennutzung (Existing Land Use). Die Daten werden vom Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Schleswig-Holstein bereitgestellt und für die Anforderungen der INSPIRE-Richtlinie durch die GDI- SH aufbereitet.
Der Datensatz beinhaltet aus dem InVeKoS Verfahren abgeleitete Datensätze Schleswig-Holsteins für das INSPIRE Thema Annex II Bodenbedeckungsvektor (Land Cover Vektor). Die Daten werden vom Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Schleswig-Holstein bereitgestellt und für die Anforderungen der INSPIRE-Richtlinie durch die GDI- SH aufbereitet.
Der Datensatz enthält landwirtschaftliche Flächen im Sinne von förderfähigen Feldblöcken aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß den Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Landwirtschaftliche Fläche ist jede Fläche, die von Ackerland, Dauergrünland oder Dauerkulturen, einschließlich Agroforstsystemen auf dieser Fläche, gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 genutzt wird. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.
Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 66 der Verordnung (EG) 2021/2116 ist Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS). Das Flächenreferenzsystem für Schleswig-Holstein basiert nach § 5 GAPInVeKoSV auf dem Feldblock. Grundlegende Aufgabe des Landwirtschaftlichen Flächenkatasters SH ist es, die nach InVeKoS förderfähigen Flächen (Feldblöcke und Landschaftselemente) eindeutig raumbezogen zu identifizieren und für die Gewährung von Einkommensgrundstützung zur Verfügung zu stellen. Definition Feldblock (FB): Ein Feldblock ist eine von stabilen, dauerhaften Außengrenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche eines oder mehrerer Betriebsinhaber. Attribute des Feldblock: FLIK: Flächenidentifikator Flaeche_ha: Fläche in Hektar Gueltigkeit: fachliches Gültigkeitsdatum LC: Hauptbodennutzung (AL = Ackerland, GL = Dauergrünland, DK = Dauerkultur, S = Sonstige Flächen) Benachteil: Benachteiligte Gebiete / Ausgleichszulage (0 = nein, 1 = ja) sensibles_: Umweltsensibles DGL (0 = nein, 1 = ja) Nitrat: Nitratbelastete Flächen (0 = nein, 1 = ja) aktueller Stand: Januar 2024
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 167 |
| Europa | 2 |
| Land | 112 |
| Weitere | 18 |
| Wissenschaft | 24 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 87 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 18 |
| Text | 45 |
| Umweltprüfung | 3 |
| unbekannt | 87 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 64 |
| Offen | 144 |
| Unbekannt | 34 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 232 |
| Englisch | 31 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 20 |
| Bild | 4 |
| Datei | 38 |
| Dokument | 52 |
| Keine | 88 |
| Unbekannt | 4 |
| Webdienst | 36 |
| Webseite | 79 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 160 |
| Lebewesen und Lebensräume | 242 |
| Luft | 91 |
| Mensch und Umwelt | 242 |
| Wasser | 115 |
| Weitere | 229 |