Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Wald und Landwirtschaft dar.:Zusammenhängende erosionsverdächtige Bereiche (> 40 ha) mit teilweise erkennbaren Erosionsereignissen werden als Schwerpunkträume aktueller Bodenerosion bezeichnet. Hier hat die Durchführung erosionsmindernder Maßnahmen oberste Priorität. Im Rahmen der kommunalen Landschaftsplanung sind die erosionsverdächtigen Bereiche räumlich weiter zu konkretisieren. Erosionsmindernde Maßnahmen sind in erster Linie in ackerbaulich genutzten Schwerpunkträumen aktueller Bodenerosion durchzuführen. Umfang und Art der Maßnahmen sind auf die jeweilige Problemsituation vor Ort und die Betriebsstrukturen abzustimmen. Maßnahmen, die auf eine Verringerung der Bodenerosion durch Wasser abzielen, müssen stets eine Verbesserung und Pflege der Bodenstruktur und damit des Wasseraufnahmevermögens des Bodens bewirken. Hierunter fallen Maßnahmen wie, z.B. das Belassen der Ernterückstände an der Ackeroberfläche, die Aufweitung der Fruchtfolge und bodenschonende Bearbeitungsverfahren. Gleichzeitig kann die erosionswirksame Hanglänge durch hangparallele lineare Strukturen reduziert werden, so dass auch die Anlage von Grünlandstreifen oder Hecken zentrale Maßnahmen für den Boden- schutz darstellen. Bei sehr stark erosionsgefährdeten Böden kann die Umwandlung der Ackerfläche in Dauergrünland als wirksamster Erosionsschutz erforderlich werden. (siehe auch Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 2.4.2)
Der Datensatz enthält landwirtschaftliche Flächen im Sinne von förderfähigen Feldblöcken aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System" transformiert wurden. Bei Feldblöcken handelt es sich um zusammenhängende, landwirtschaftlich genutzte Flächen mit relativ dauerhaften in der Natur erkennbaren Außengrenzen und einer Mindestgröße von 1.000 m², die von einem oder mehreren Erzeugern bewirtschaftet werden, mit Fruchtarten bestellt sind oder stillgelegt sind. Feldblöcke entsprechen landwirtschaftlichen Flächen. Eine landwirtschaftliche Fläche ist definiert als jede Fläche, die von Ackerland, Dauergrünland, Dauerweiden oder Dauerkulturen eingenommen wird, einschließlich agroforstwirtschaftlicher Systeme auf dieser Fläche, wie in Art. 4 (1) (e) der Verordnung 1307/2013 oder Art. 4 (3) der Verordnung 2021/2115 definiert. Dreimal im Jahr wird für das Antragsverfahren ein neuer Stand der Referenzparzellen veröffentlicht.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Wald und Landwirtschaft dar.:Die Ackernutzung in den Talauen ist sowohl aus Erosionsschutzgründen als auch auf Grund des Nährstoffeintrages ein Konfliktbereich an Fließgewässern. Das Landschaftsprogramm Saarland liefert Hinweise auf Ackerflächen in den Auen. Eine Umwandlung dieser Flächen in Dauergrünland ist aus Sicht des Naturschutzes anzustreben. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 5.7
Mit § 10 Abs. 3 ThürGAPVO werden Ausschlussgebiete definiert, auf deren Flächen eine Förderung wegen Inanspruchnahme von Ökoregelungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 GAPDZG aus entgegenstehenden Gründen des Naturschutzes ausgeschlossen ist. Für die Ökoregelung 3 Beibehaltung einer agroforstwirtschaftlichen Bewirtschaftung von Acker- und Dauergrünland gilt eine Ausschlusskulisse nach Nummer 3 der Anlage 5 GAPDZV, auf der keine Agroforstflächen gefördert werden dürfen. Diese Ausschlusskulisse soll dem Schutz von besonders wertvollen Biotopen, Lebensraumtypen und Schutzgebieten dienen. Die Ausschlusskulisse beschränkt sich einerseits auf Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG und Biotoptypen aus der Offenlandbiotopkartierung außerhalb der danach geschützten Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalen Naturmonumenten, Nationalparks Zone I und II, Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate und Wiesenbrütergebieten. Andererseits gehören dazu Gebiete nach der Richtlinie 92/43/EWG, Dauergrünland in von der Richtlinie 2009/147/EG geschützten Gebieten, Naturschutzgebiete, Nationale Naturmonumente, Nationalparks Zone I und II, Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate und Wiesenbrütergebiete. Die Ausschlussgebiete sind im Vorfeld mit dem TMUEN und dem TLUBN fachlich abgestimmt worden, um negative Auswirkungen auf Lebensraumtypen und Schutzgebiete auszuschließen. Die Aktualisierung soll zum 1. Februar eines jeden Jahres erfolgen.
Die Auswertungskarte der Steillagen grenzt auf der Grundlage der ABAG in Abhängigkeit von der Hangneigung (S-Faktor) und der Bodenart (K-Faktor) besonders erosionsgefährdete Steillagen ab. Der Datensatz zu den Steillagen grenzt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, Standorte ab, die einen Wert aus K*S = 1 haben und zusammenhängend mindestens 0,3 ha groß sind. Ein Wert aus K*S = 1 ergibt sich z.B. aus: einer Hangneigung von 15% und einer hoch erosionsanfälligen Bodenart (Ut3 mit K-Faktor 0,56), die in den sächsischen Lösshügelländern weit verbreitet ist. einer Hangneigung von 21% und einer mittel erosionsgefährdeten Bodenart (Slu, Gr2 mit K-Faktor 0,36), die im sächsischen Mittelgebirge verbreitet ist. Nach diesen Kriterien gibt es auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Sachsen rd. 20.000 ha Steillagen, wovon der größte Anteil durch Dauergrünland gut vor Erosion geschützt ist. Etwa 5200 ha der Steillagen liegen innerhalb von Ackerland-Feldblöcken und haben eine zusammenhängende Fläche von mindestens 0,3 ha. Diese Standorte sollten zukünftig durch eine dauerhafte Vegetationsdecke vor Bodenerosion geschützt werden. Eine nachhaltige ackerbauliche Nutzung dieser Standorte ist nur durch sehr umfassende Erosionsschutzmaßahmen möglich (z.B. Direktsaatverfahren).
Die Konzentrationen vieler natürlicherweise in der bodennahen Atmosphäre vorhandener Luftinhaltsstoffe sind aufgrund vielfältiger menschlicher Aktivitäten wie Einsatz fossiler Energieträger, industrielle Produktion und Intensivierung der Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten beträchtlich angestiegen. Der globale Anstieg klimawirksamer Spurengase wie Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), FCKW und Ozon (O3) soll nach Modellrechnungen bei anhaltenden bzw. weiter steigenden Emissionen im Verlauf des nächsten Jahrhunderts zu Veränderungen des globalen und regionalen Klimas führen. Weiterhin ist auch ein Anstieg der bodennahen UV-B-Strahlung nicht auszuschließen, sofern sich der Abbau der stratosphärischen Ozonschicht weiter fortsetzt. Gleichzeitig können Organismen und Ökosysteme unmittelbar durch die steigenden CO2- und O3-Konzentrationen beeinflusst werden. Ziel dieses Projektes ist es deshalb, die Auswirkungen des sich ändernden chemischen (insbesondere steigende CO2- und O3-Konzentrationen) und physikalischen (steigende globale Lufttemperaturen) Klimas auf Flora, Fauna und Boden eines extensiv genutzten Grünland-Ökosystems beispielhaft zu erfassen. Aufgrund der relativ geringen Häufigkeit und Intensität der Bewirtschaftungsmaßnahmen und der langen Lebensdauer bietet sich das Dauergrünland unter Wiesennutzung als besonders geeignetes System zur Abschätzung der langfristigen Auswirkungen von Klimaveränderungen im Ökosystem an. Das Vorhaben lässt sich in folgende Schwerpunkte gliedern: - Kontinuierliche Bestimmung der Konzentrationen von Luftinhaltsstoffen in der Umgebungsluft (insbesondere Ozon, CO2 und Stickstoffoxide) - Kontinuierliche Bestimmung des Austausches klimarelevanter Spurengase in der Grenzschicht Biosphäre/Atmosphäre (insbesondere CO2, H2O, Ozon, N2O, Methan) - Zeitreihenuntersuchungen auf Dauerbeobachtungsflächen - Experimentelle Manipulation der Konzentration von Luftinhaltsstoffen ( CO2, Ozon) in der Umgebungsluft zur Abschätzung ihrer langfristigen Auswirkungen auf Flora, Fauna und Boden des Ökosystems.
Der Datensatz enthält landwirtschaftliche Flächen im Sinne von förderfähigen Feldblöcken aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System" transformiert wurden. Bei Feldblöcken handelt es sich um zusammenhängende, landwirtschaftlich genutzte Flächen mit relativ dauerhaften in der Natur erkennbaren Außengrenzen und einer Mindestgröße von 1.000 m², die von einem oder mehreren Erzeugern bewirtschaftet werden, mit Fruchtarten bestellt sind oder stillgelegt sind. Feldblöcke entsprechen landwirtschaftlichen Flächen. Eine landwirtschaftliche Fläche ist definiert als jede Fläche, die von Ackerland, Dauergrünland, Dauerweiden oder Dauerkulturen eingenommen wird, einschließlich agroforstwirtschaftlicher Systeme auf dieser Fläche, wie in Art. 4 (1) (e) der Verordnung 1307/2013 oder Art. 4 (3) der Verordnung 2021/2115 definiert. Dreimal im Jahr wird für das Antragsverfahren ein neuer Stand der Referenzparzellen veröffentlicht.
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zu Auswirkungen von Bodenbehandlungen auf die Biodiversität Für die Umwandlung von Dauergrünland gilt der Genehmigungsvorbehalt gemäß § 16 Abs. 3 Di- 1 rektZahlDurchfG . Es existieren wenige Ausnahmen und der Antragsteller muss einen Ersatz stel- len. Eine Genehmigung zur Umwandlung von Dauergrünland kann nur erteilt werden, wenn spe- zifische Voraussetzungen erfüllt sind und die Fläche nicht als umweltsensibles Dauergrünland (Dauergrünlandflächen innerhalb von FFH-Gebieten, die am 1. Januar 2015 vorhanden waren) eingestuft ist. Auch der sogenannte Pflegeumbruch, bei dem nach Umbrechen der Grasnarbe die 2 sofortige Neuansaat an gleicher Stelle erfolgt, ist genehmigungspflichtig. Prinzipiell liegt eine Umwandlung von Dauergrünland vor, wenn Dauergrünland umgepflügt wird. Hierbei wird gemäß Auslegung der EU-Kommission eine mechanische Bodenbearbeitung, bei der die Grünlandnarbe zerstört oder verändert wird - wie beispielsweise durch Wenden des Bodens und/oder durch eine tiefe Bodenbearbeitung - als Umpflügen definiert. Auch andere Bo- denbearbeitungsgeräte (z.B. Grubber, Kreiselegge) könnten laut Auskunft durch das Johann Hein- rich von Thünen-Institut eine tiefgründige Bodenbearbeitung mit Zerstörung der Grünlandnarbe bewirken. Neben der mechanischen Bodenbearbeitung führe auch die chemische Nachbehand- lung (z.B. mit Glyphosat) zu einer Abtötung der bestehenden Lebewesen. Die Auswirkungen der mechanischen Bodenbearbeitung und ggf. chemischen Nachbehandlung auf die Biodiversität hingen stark von dem qualitativen Zustand der jeweiligen Fläche ab. Insbesondere der Umbruch von extensiv genutztem, ökologisch wertvollem Grünland führe für eine Vielzahl von Arten zu einem Verlust von Lebensraum (z.B. Verlust von Blütenangebot für Insekten). Zudem werde die Kohlenstoffspeicherfunktion des Bodens vermindert und die Anfälligkeit gegenüber Erosion und Nährstoffausträgen erhöht. Zudem könne ein Umbruch von Flächen mit anschließender Neuein- saat zur Erhaltung und Erneuerung der bestehenden Nutzungsart (Erhaltung des Ackerstatus) in Abhängigkeit des qualitativen Zustands negative Auswirkungen auf die Biodiversität haben. Bei- spielsweise könne ein vorzeitiger Umbruch von Blühflächen zur Erhaltung des Ackerstatus zu 1 https://www.gesetze-im-internet.de/direktzahldurchfg/__16.html. 2 Persönliche Information des Johann Heinrich von Thünen-Instituts vom 17. August 2020. WD 8 - 3000 - 047/20 (19.08.2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Zu Auswirkungen von Bodenbehandlungen auf die Biodiversität einem Verlust von ungestörten Überwinterungs- und Reproduktionsräumen für Insekten und an- 3 dere Wildtiere führen. Laut Auskunft des Julius Kühn-Instituts existieren bislang keine Langzeiterhebungen und Indika- toren, um verlässlich die Auswirkungen der Intensität der landwirtschaftlichen Nutzung auf die Biodiversität bewerten zu können. Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung fördert allerdings derzeit das Vorhaben MonViA (Monitoring der biologischen Vielfalt in Agrar- 4 5 landschaften) , in dem u.a. dieser Frage nachgegangen wird. Grundsätzlich lägen aber bereits jetzt Hinweise vor, dass ein Grünlandumbruch zum Teil erhebli- che Auswirkungen auf die biologische Vielfalt habe. Dies gelte sowohl für Dauergrünland als auch für Ackerland, das mittelfristig für den Anbau von Futterpflanzen genutzt werde. Zu den beeinflussenden Maßnahmen zählen beispielsweise Düngung, Beweidung und Schnittmanage- ment. Es sei davon auszugehen, dass bei Dauergrünland aufgrund der im Laufe der Dauernutzung langfristig etablierten Pflanzengesellschaften grundsätzlich mit einem höheren Verlust an Bio- 6 diversität zu rechnen sei. *** 3 Persönliche Auskunft des Johann Heinrich von Thünen-Instituts vom 17. August 2020. 4 https://www.agrarmonitoring-monvia.de/. 5 Persönliche Auskunft des Julius Kühn-Instituts vom 19. August 2020. 6 Ebd. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)
*Hinweiskulisse dauerhafter Gewässerrandstreifen* Im Rahmen der Allianz für den Gewässerschutz wurde vereinbart, dass bis Mitte 2017 die Hälfte der Vorranggewässer und -Seen mit dauerhaften Gewässerrandstreifen (Mindestbreite 10 Meter) zu versehen sind. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, wurde der Bestand an dauerhaften Gewässerrandstreifen auf Basis folgender Datengrundlagen erfasst: Seekartierung, Flächen der Stiftung Naturschutz, Flächen der Schrobachstiftung, Ökokontoflächen (Flächen im Besitz der Kommunen aus Ausgleichs- und Ersatzgeldern), Kompensationsflächen der Kreise und kreisfreien Städte, kommunale Flächen, DMV Flächensicherung, Wald und Forstflächen aus den Datensätzen des LVermGeo (ALK und DLM), Biotope aus Seekartierung 2014 Diese Analyse wurde in 2021 auf das Gewässernetz 1. und 2. Ordnung inklusive Seeufer ausgeweitet. Hiernach wurde ein Bestand dauerhafter Gewässerrandstreifen an allen offenen Fließgewässern (Verbandsgewässer) und an Seeufern (> 1 ha) in der Größenordnung von 67 % an Seeufer und 24 % an den Ufern der offenen Verbandsgewässer (Fließgewässer) ermittelt. Es wurden außerdem Liniendatensätze für an die Gewässer grenzende landwirtschaftliche Nutzung differenziert nach Grünland, Acker und Dauerkulturen erstellt. Diese landwirtschaftlich geprägten Bereiche stellen mögliche Kandidaten für eine Umwandlung in Flächen dar, die die Funktion dauerhafter Gewässerrandstreifen erfüllen. Für diese landwirtschaftlichen Flächen werden die Anteile in den Gemeindeflächen in folgenden Polygon-Layern dargestellt: Anteil Ackerfläche, Anteil Grünland, Anteil Dauerkulturen, Anteil Landwirtschaft (Zusammenfassung der vorgenannten Nutzungen). Aus der Parallelerstreckung der vorgenannten Flächen entlang der Gewässerufer wurden Liniendatensätze entlang der DAV-Gewässer 1. und 2. Ordnung berechnet. *Visualisierung der Gewässernetzdichte* Die Agrarförderperiode knüpft zwei Anforderungen an die Breite von Pufferstreifen an Gewässern: - Breite des Pufferstreifen drei Meter: alle Gewässer außerhalb der gewässerreichen Gemeinden und berichtspflichtige Gewässer innerhalb der gewässerreichen Gemeinden - Breite des Pufferstreifen ein Meter: alle Gewässer innerhalb der gewässerreichen Gemeinden mit Ausnahme der berichtspflichtigen Gewässer innerhalb der gewässerreichen Gemeinden Als Hinweiskulisse zu Gewässerreichen Gemeinden wird die Gewässernetzdichte in m / ha für Gemeindeflächen in den Layern „Gewässernetzdichte 5er Schritte“ und „Gewässernetzdichte 10er Schritte“ dargestellt. Zusätzlich wird die Gewässernetzdichte über die Strahlerordnung berechnet und im DANord dargestellt, die Strahlerordnung ist für die Morphologie eines Fließgewässerraums entworfen und Grundlage wichtiger hydrographischer Indikatoren seines Aufbaues, wie Verzweigungsverhältnis, Flussdichte und Flusshäufigkeit. Beide Darstellungen ergänzen sich. Layer: Dauerhafte Gewässerrandstreifen linkes Ufer, Dauerhafte Gewässerrandstreifen rechtes Ufer und Seen, Landwirtschaftliche Nutzung linkes Ufer, Landwirtschaftliche Nutzung rechtes Ufer und Seen, Suchraum, Dauerhaft extensiv bewirtschaftete Flächen, Kompensationsflächen der Kreise/ kreisfreien Städte, Kommunale Ausgleichsflächen, Ökokontoflächen, Biotope aus Seekartierung, Landschaftselemente, Waldflächen der Landesforsten, Waldflächen digitales Landschaftsmodell, Waldflächen amtliches Liegenschaftskataster, Landwirtschaftsflächen RFK, Ackerland, Dauergrünland, Dauerkulturen, Gemeindestatistiken, Anteil Ackerfläche, Anteil Grünland, Anteil Dauerkulturen, Anteil Landwirtschaft, Gewässernetzdichte 5er Schritte, Gewässsernetzdichte 10er Schritte.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 153 |
| Kommune | 1 |
| Land | 107 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
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| unbekannt | 88 |
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