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LAPRO2009_Oberflaechengewaesser_Auen - LAPRO2009 - Umwandlung Acker in Dauergrünland

Der Kartendienst (WMS) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Oberflächengewässer und Auen dar.:Die Ackernutzung in den Talauen ist sowohl aus Erosionsschutzgründen als auch auf Grund des Nährstoffeintrages ein Konfliktbereich an Fließgewässern. Das Landschaftsprogramm Saarland liefert Hinweise auf Ackerflächen in den Auen. Eine Umwandlung dieser Flächen in Dauergrünland ist aus Sicht des Naturschutzes anzustreben. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 5.7

GN 4 - Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen in Schutzgebieten

In Naturschutzgebieten, in den Nationalparken „Harz" und „Niedersächsisches Wattenmeer" sowie im Gebietsteil C des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue" sowie in bremischen Natura 2000-Schutzgebieten oder anderen Gebieten mit hoheitlich geregelten Nutzungsauflagen für Dauergrünland besteht ein Anspruch auf Erschwernisausgleich. Aufbauend auf diesen Auflagen wird im Rahmen einer 5-jährigen Verpflichtung eine zusätzliche Förderung für weitergehende, die landwirtschaftliche Nutzung einschränkende, Bewirtschaftungsbedingungen gewährt. Welche Bewirtschaftungsbedingungen in dem jeweiligen Gebiet angeboten und kombiniert werden können, hängt von der Festlegung der Naturschutzerfordernisse zur Erfüllung des Schutzzwecks ab. Die Festlegung wird von der zuständigen UNB im Vorhinein unter Berücksichtigung der regionalspezifischen Gegebenheiten und betrieblichen Möglichkeiten getroffen. Weitergehende Bewirtschaftungsbedingungen können u.a. sein: keine maschinelle Bodenbearbeitung im Frühjahr, keine Grünlanderneuerung, Nachsaat als Übersaat möglich, keine chemischen Pflanzenschutzmittel, keine Düngung, keine landwirtschaftliche Nutzung im Frühjahr.

Feldblöcke Schleswig-Holstein

Feldblöcke in Schleswig-Holstein für den Stichtag 01.01.2025.

Synergetische Integration der Photovoltaik in die Landwirtschaft als Beitrag zu einer erfolgreichen Energiewende - Vernetzung und Begleitung des Markthochlaufs der Agri-PV in Deutschland, Teilprojekt 1

Dauerhafte Gewässerrandstreifen

*Hinweiskulisse dauerhafter Gewässerrandstreifen* Im Rahmen der Allianz für den Gewässerschutz wurde vereinbart, dass bis Mitte 2017 die Hälfte der Vorranggewässer und -Seen mit dauerhaften Gewässerrandstreifen (Mindestbreite 10 Meter) zu versehen sind. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, wurde der Bestand an dauerhaften Gewässerrandstreifen auf Basis folgender Datengrundlagen erfasst: Seekartierung, Flächen der Stiftung Naturschutz, Flächen der Schrobachstiftung, Ökokontoflächen (Flächen im Besitz der Kommunen aus Ausgleichs- und Ersatzgeldern), Kompensationsflächen der Kreise und kreisfreien Städte, kommunale Flächen, DMV Flächensicherung, Wald und Forstflächen aus den Datensätzen des LVermGeo (ALK und DLM), Biotope aus Seekartierung 2014 Diese Analyse wurde in 2021 auf das Gewässernetz 1. und 2. Ordnung inklusive Seeufer ausgeweitet. Hiernach wurde ein Bestand dauerhafter Gewässerrandstreifen an allen offenen Fließgewässern (Verbandsgewässer) und an Seeufern (> 1 ha) in der Größenordnung von 67 % an Seeufer und 24 % an den Ufern der offenen Verbandsgewässer (Fließgewässer) ermittelt. Es wurden außerdem Liniendatensätze für an die Gewässer grenzende landwirtschaftliche Nutzung differenziert nach Grünland, Acker und Dauerkulturen erstellt. Diese landwirtschaftlich geprägten Bereiche stellen mögliche Kandidaten für eine Umwandlung in Flächen dar, die die Funktion dauerhafter Gewässerrandstreifen erfüllen. Für diese landwirtschaftlichen Flächen werden die Anteile in den Gemeindeflächen in folgenden Polygon-Layern dargestellt: Anteil Ackerfläche, Anteil Grünland, Anteil Dauerkulturen, Anteil Landwirtschaft (Zusammenfassung der vorgenannten Nutzungen). Aus der Parallelerstreckung der vorgenannten Flächen entlang der Gewässerufer wurden Liniendatensätze entlang der DAV-Gewässer 1. und 2. Ordnung berechnet. *Visualisierung der Gewässernetzdichte* Die Agrarförderperiode knüpft zwei Anforderungen an die Breite von Pufferstreifen an Gewässern: - Breite des Pufferstreifen drei Meter: alle Gewässer außerhalb der gewässerreichen Gemeinden und berichtspflichtige Gewässer innerhalb der gewässerreichen Gemeinden - Breite des Pufferstreifen ein Meter: alle Gewässer innerhalb der gewässerreichen Gemeinden mit Ausnahme der berichtspflichtigen Gewässer innerhalb der gewässerreichen Gemeinden Als Hinweiskulisse zu Gewässerreichen Gemeinden wird die Gewässernetzdichte in m / ha für Gemeindeflächen in den Layern „Gewässernetzdichte 5er Schritte“ und „Gewässernetzdichte 10er Schritte“ dargestellt. Zusätzlich wird die Gewässernetzdichte über die Strahlerordnung berechnet und im DANord dargestellt, die Strahlerordnung ist für die Morphologie eines Fließgewässerraums entworfen und Grundlage wichtiger hydrographischer Indikatoren seines Aufbaues, wie Verzweigungsverhältnis, Flussdichte und Flusshäufigkeit. Beide Darstellungen ergänzen sich. Layer: Dauerhafte Gewässerrandstreifen linkes Ufer, Dauerhafte Gewässerrandstreifen rechtes Ufer und Seen, Landwirtschaftliche Nutzung linkes Ufer, Landwirtschaftliche Nutzung rechtes Ufer und Seen, Suchraum, Dauerhaft extensiv bewirtschaftete Flächen, Kompensationsflächen der Kreise/ kreisfreien Städte, Kommunale Ausgleichsflächen, Ökokontoflächen, Biotope aus Seekartierung, Landschaftselemente, Waldflächen der Landesforsten, Waldflächen digitales Landschaftsmodell, Waldflächen amtliches Liegenschaftskataster, Landwirtschaftsflächen RFK, Ackerland, Dauergrünland, Dauerkulturen, Gemeindestatistiken, Anteil Ackerfläche, Anteil Grünland, Anteil Dauerkulturen, Anteil Landwirtschaft, Gewässernetzdichte 5er Schritte, Gewässsernetzdichte 10er Schritte.

Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt (BHK50GLE)

Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.

Kohlenstoffreichen Böden in Niedersachsen 1: 50 000 mit Bedeutung für den Grünlanderhalt ohne versiegelte Flächen

Laut §5 Abs. 2 S. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist auf erosionsgefährdeten Hängen, in Überschwemmungsgebieten, auf Standorten mit hohem Grundwasserstand sowie auf Moorstandorten ein Grünlandumbruch zu unterlassen. Das Ziel eines Grünlandumbruchverbots ist es, den Verlust an ökologisch wertvollem Dauergrünland zu unterbinden. Mit der Vereinbarung des niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik wurde ein bußgeldbewehrtes Grünlandverbot für Moorstandorte ausgesprochen, das im §2a des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BNatSchG (NAGBNatSchG) rechtlich formuliert ist. Die Moorstandorte, für die das Grünlandumbruchverbot gilt, wurden in der Auslegungshinweise des MU genau beschreiben und werden auf dieser Karte gezeigt. Hierzu gehören die Bodenkategorien Hochmoor, Niedermoor, flach überdecktes Moor, Organomarsch mit Niedermoorauflage und Sanddeckkultur.

Wertgrünland

Es wird die Vertragsart "Wertgrünland" im Vertragsnaturschutzes dargestellt. Hierbei handelt es sich um eine Selektion aller Biotopflächen, die vollständig oder anteilig den Biotoptyp arten- und strukturreiches Dauergrünland (VO-Nr. 11) umfassen.

umweltsensibles Dauergrünland

Die Gebietskulisse „umweltsensibles Dauergrünland“ bildet alle Dauergrünlandflächen ab, die bereits zum 01.01.2015 als Dauergrünland eingestuft waren und zugleich innerhalb eines Natura 2000-Gebiets gelegen sind. Auch für als umweltsensibles Dauergrünland gelten im Rahmen der GAP-Konditionalitäten spezifische Bewirtschaftungsanforderungen.

LAPRO2009_Wald_Landwirtschaft - LAPRO2009 - Umwandlung der Ackernutzung in Dauergrünland

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Landschaftsprogramm Saarland die Themenkarte Wald und Landwirtschaft dar.:Die Ackernutzung in den Talauen ist sowohl aus Erosionsschutzgründen als auch auf Grund des Nährstoffeintrages ein Konfliktbereich an Fließgewässern. Das Landschaftsprogramm Saarland liefert Hinweise auf Ackerflächen in den Auen. Eine Umwandlung dieser Flächen in Dauergrünland ist aus Sicht des Naturschutzes anzustreben. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 5.7

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