Das Projekt "Bestimmung von Charakteristiken langsamer bis schneller H2-CO-Verbrennung und Ableitung von Risikokriterien (KEK)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität München, TUM School of Engineering and Design, Lehrstuhl für Sustainable Future Mobility.
Das Projekt "THAI Experimente - Unfallbeherrschung und Quellterm-Verbesserung von Analysen und Notfallmaßnahmen bei schweren Unfällen - OECD/NEA THEMIS" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Becker Technologies GmbH.
Scheunenbrand durch Fahrlässige Brandstiftung Abkommen von Fahrbahn infolge Alkoholgenuss Kriminalitätslage Scheunenbrand durch Fahrlässige Brandstiftung 39387 Oschersleben/ Alte Hauptstraße/ 18.07.2024, 15:52 Uhr Im Rahmen einer privaten Gartenfeier wollte einer der Beteiligten den Tank eines Rasentraktors befüllen. Ein weiterer 42- jähriger Mann kam diesem zu Hilfe, wobei dieser sich währenddessen eine Zigarette anzündete. Aufgrund der bereits ausgetretenen Benzingase kam es zu einer Verpuffung in dessen Folge der Benzinkanister sowie umliegende Gegenstände in Brand gerieten. Die Flammen griffen zudem auf eine nebenstehende Scheune und mehrere Mülltonnen über. Es entstand ein Gesamtschaden von 5.000 Euro. Gegen den 42-Jähigen wird nun wegen Fahrlässiger Brandstiftung ermittelt. An dieser Stelle wird zu besonderer Vorsicht beim Rauchen von Zigaretten in unmittelbarer Nähe von Benzingemischen aufgefordert. Verkehrslage Abkommen von Fahrbahn infolge Alkoholgenuss 39397 Gröningen/ L 101/ 18.07.2024, 20:20 Uhr Ein 48- jähriger Fahrzeugführer befuhr mit seinem PKW Opel die Landstraße aus Richtung Krottorf in Richtung Hordorf, wobei dieser aus bislang nicht geklärter Ursache linksseitig von der Fahrbahn abkam und mit einem Kirschbaum kollidierte. Aufgrund leichter Verletzungen im Gesichtsbereich konnte vor Ort kein Atemalkoholtest durchgeführt werden. Der Betroffene wurde zur Blutprobenentnahme ins Krankenhaus verbracht. Es erfolgte die Sicherstellung des Führerscheins und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke. Sonstiges Verkehrseinschränkungen aufgrund Tour de Natur Landkreis Börde- Wanzleben, Eilsleben, Ummendorf,Wefensleben/ 22.07.2024 Im Rahmen der 33. Tour de Natur, an welcher vom 20. Juli bis zum 4. August rund 100 Radfahrerinnen und Radfahrer teilnehmen, kann es am 22. Juli in mehreren Ortschaften des Landkreis Börde zu Verkehrseinschränkungen kommen. Betroffen sind insbesondere die 246a und B 245 in Richtung B1. Die als Versammlung angemeldete Aktion kann im Zeitraum von 9:45 Uhr bis 17:00 Uhr zu Blockaden der jeweiligen Fahrtrichtungsspuren führen. Impressum: Polizeiinspektion Magdeburg Polizeirevier Börde Beauftragter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gerikestr. 68 39340 Haldensleben Tel: +49 3904-478-0 / 03904-478 190 Mail: presse.prev-bk@polizei.sachsen-anhalt.de
Hinweise zu Absatz 4.3.4.1.1 Tankcodierung "F" und 6.8.2.2.6 ADR / RID Lüftungseinrichtungen, Flammendurchschlagsicherungen (ehemals TRT 030) Lüftungseinrichtungen belüften oder entlüften das Tankinnere (Über- und Unterdruckbelüftungseinrichtung). Eine Lüftungseinrichtung umfasst alle Stutzen, Armaturen und Rohrleitungen, die dazu dienen, das Tankinnere mit der umgebenden Atmosphäre zu verbinden. Flammendurchschlagsicherungen sind Armaturen, die den Durchtritt potenziell explosionsfähiger Gemische erlauben, aber den Durchschlag einer Flamme sicher verhindern. Lüftungseinrichtungen sind flammendurchschlagsicher, wenn sie bei einer Zündung und Explosion außerhalb des Tanks einen Durchschlag der Flamme in das Tankinnere verhindern. Dies wird in der Regel dadurch erzielt, dass in die Lüftungseinrichtung eine Flammendurchschlagsicherung eingebaut wird. Für die Flammendurchschlagsicherung sollte eine Konformitätserklärung des Herstellers vorliegen; Grundlage dafür ist eine Eignungsprüfung durch eine Benannte Stelle. Die Flammendurchschlagsicherung sollte hinsichtlich ihrer Eignung klassifiziert sein für die Explosionsgruppe II A, II B oder II C der entzündbaren flüssigen Stoffe, die Explosionstypen Deflagration oder Detonation. Fakultativ kann eine Flammendurchschlagsicherung nach entsprechendem Eignungsnachweis auch zusätzlich als sicher gegen Dauerbrand klassifiziert sein. Flammendurchschlagsicherungen sollten nur verwendet werden, wenn sie für die vorgesehenen Einsatzbedingungen geeignet sind: Die Explosionsgruppe der zu transportierenden entzündbaren Stoffe muss unter die Explosionsgruppe fallen, für die die Flammendurchschlagsicherung geeignet ist. Die Eignung für II B umfasst diejenige für II A, die Eignung für II C diejenige für II B und II A. Je nach Installations- und Verwendungsart der Flammendurchschlagsicherung sollen folgende Anforderungen erfüllt werden: Sicherheit gegen Flammendurchschlag bei Deflagration (Explosions- und genaue Deflagrationssicherheit) ist unabdingbare Grundanforderung. Sicherheit gegen Flammendurchschlag bei Detonation ist erforderlich, wenn an der dem Tank abgewandten Seite der Sicherung Rohrleitungen angeschlossen sind oder angeschlossen werden können. Detonationssicherheit umfasst stets die Deflagrationssicherheit. Sicherheit gegen Flammendurchschlag bei Dauerbrand, wenn aus der Entlüftungseinrichtung über längere Zeit explosionsfähige Gemische austreten können (Verdrängung beim Füllvorgang, Erwärmung bei Sonneneinstrahlung) und wenn darüber hinaus im Falle einer Zündung dort mit einem länger andauernden Brennen der Gemische zu rechnen ist. Stand: 29. August 2023
unter Alkoholeinfluss gefahren Polizeibeamte des Polizeirevieres Halle (Saale) kontrollierten in den heutigen Nachtstunden, gegen 01:00 Uhr, im Bereich Bienenweg in Halle (Saale) einen PKW VW. Der Fahrzeugführer zeigte gegenüber den Polizeibeamten deutliche Anzeichen eines Alkoholkonsums. Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Atemalkoholwert von 1,55 ‰. Nach einer erfolgten Blutprobenentnahme wurde dem 43-jährigen Fahrer die Weiterfahrt untersagt. Das Polizeirevier Halle (Saale) hat die Ermittlungen aufgenommen. Verkehrsunfall mit verletzter Fahrradfahrerin Gegen 07:00 Uhr ereignete sich im Bereich Weststraße in Halle (Saale) ein Verkehrsunfall. Nach ersten polizeilichen Erkenntnissen beachtete eine 76-jährige Fahrerin eines PKW Kia beim Abbiegen nicht die vorfahrtsberechtigte Radfahrerin. Die 26-jährige Radfahrerin zog sich Verletzungen zu und wurde zur weiteren Behandlung in ein städtisches Krankenhaus eingeliefert. Das Polizeirevier Halle (Saale) hat die Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen. Brand In einem Institut im Bereich Weinberg in Halle (Saale) kam es heute gegen 09:20 Uhr zu einem Brand in dem dortigen Chemikalienlager. Durch die Feuerwehr der Stadt Halle (Saale) wurde der Brand gelöscht. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei und der Feuerwehr kam es beim Umfüllen einer Flüssigkeit zu einer Verpuffung. Personen wurden hierdurch nicht verletzt. Weiterhin bestand durch die Sicherheitsvorkehrungen in dem Institut zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Bevölkerung und die Umwelt. Polizeiinspektion Halle (Saale) Polizeirevier Halle (Saale) An der Fliederwegkaserne 17 06130 Halle Tel: (0345) 224-2204 Mail: presse.prev-hal@polizei.sachsen-anhalt.de
Das Projekt "Modellierung von Stoß-Flamme Interaktionsvorgängen bei der explosionsartigen Wasserstoff-Luft Verbrennung mittels hoch-aufgelöster CFD-Simulationen (KEK)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität der Bundeswehr München, Institut für Mathematik und Rechneranwendung, Professur für Numerische Methoden in der Luft- und Raumfahrttechnik (LRT1).Im Fokus des beantragten Projekts steht der Mechanismus der Stoß-Flamme Interaktion, bei der es über barokline Drallproduktion zu einer schnellen Erhöhung der Flammenoberfläche und der integralen Reaktionsrate kommt. In der Literatur ist das Phänomen als Richtmyer-Meshkov Instabilität (RMI) bekannt. Durch eine systematische Untersuchung der RMI inklusive der Formulierung eines anwendungsnahen Computational Fluid Dynamics (CFD)-Modells für Wasserstoff-Luft Explosionen soll mit diesem Projekt ein wesentlicher Beitrag zur Explosionssicherheit geleistet werden. Unter Auflösung aller relevanten Skalen wird mittels eines detaillierten Simulationsmodells zunächst eine umfangreiche Datenbasis geschaffen und anschließend hinsichtlich der wesentlichen Einflussgrößen quantitativ ausgewertet. Ein explizites Subgittermodell für Stoß-Flamme Interaktionen ist insbesondere im Hinblick auf unteraufgelöste Simulationen des sicherheitskritischen Deflagrations-Detonations-Übergangs zu entwickeln. Dem Fernziel, der deterministischen Simulation von Explosionsvorgängen auf voller Reaktorskala (beispielsweise als Folge eines Loss Of Coolant Accident), käme man damit einen wichtigen Schritt näher. Überkonservative Annahmen in der Reaktionsratenberechnung können durch realistischere Modelle ersetzt werden und Fehleinschätzungen zum Ausbreitungsverhalten schneller Deflagrationen schrittweise minimiert werden.
Anlage 17 - Befähigungsstandards für Sachkundige für Flüssigerdgas ( liquified natural gas - LNG ) (zu § 47 Absatz 1) 1. Der Sachkundige muss in der Lage sein, für die Einhaltung der Rechtsvorschriften und Standards für mit Flüssigerdgas als Brennstoff betriebene Fahrzeuge sowie sonstiger relevanter Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu sorgen. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Befähigungen 1. für die Einhaltung relevanter Rechtsvorschriften und Normen für mit LNG als Brennstoff betriebene Fahrzeuge zu sorgen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Vorschriften für mit LNG als Brennstoff betriebene Fahrzeuge wie der relevanten Polizeivorschriften, technischen Vorschriften sowie Vorschriften des ADN . Kenntnis der Regeln der Klassifikationsgesellschaften. Fähigkeit, die Besatzungsmitglieder in ihren Tätigkeiten zu unterweisen und zu überwachen, um für die Einhaltung der Rechtsvorschriften und Normen für mit LNG als Brennstoff betriebene Fahrzeuge an Bord des Fahrzeugs und insbesondere des Bunkerverfahrens zu sorgen. 2. für die Einhaltung sonstiger relevanter Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften bei Fahrt und im festgemachten Zustand zu sorgen. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der relevanten Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften einschließlich einschlägiger lokaler Vorschriften und Genehmigungen insbesondere in den Hafengebieten. Fähigkeit, die Besatzungsmitglieder in ihren Tätigkeiten zu unterweisen zu überwachen, um für die Einhaltung der sonstigen relevanten Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu sorgen. 2. Der Sachkundige muss in der Lage sein, sich der wichtigen Aspekte im Hinblick auf Flüssigerdgas bewusst zu sein und die damit verbundenen Risiken zu erkennen und zu bewältigen. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Befähigungen 1. wichtige Aspekte hinsichtlich der besonderen Eigenschaften von LNG zu verstehen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Definition, Zusammensetzung und Qualitätsmerkmale von LNG, Sicherheitsdatenblatt ( SDB ): physikalische und Produkteigenschaften sowie Umwelteigenschaften. Kenntnis der richtigen Lagertemperatur, des Flammpunkts, der Explosionsgrenzen und Druckeigenschaften, der kritischen Temperaturen, der entsprechenden Gefahren, der atmosphärischen Bedingungen, der kryogenen Eigenschaften, des Verhaltens von LNG in Luft, Boil-Off und Inertgas, z. B. Stickstoff. 2. Risiken zu erkennen und zu beherrschen. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Sicherheitspläne, Gefahren und Risiken, einschließlich der Musterliste und der entsprechenden Sicherheitsaufgaben. Fähigkeit zur Durchführung eines Risikomanagements, zur Dokumentation der Sicherheit an Bord (einschließlich Sicherheitsplan und Sicherheitsanweisungen), zur Bewertung und Überwachung gefährdeter Bereiche und des Brandschutzes sowie zur Verwendung persönlicher Schutzausrüstung. 3. Sachkundige muss in der Lage sein, die Flüssigerdgas-spezifischen Systeme sicher zu betreiben. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Befähigungen 1. LNG-Systeme sicher zu betreiben, die sich an Bord befinden und mit an Bord befindlichen Anlagen verbunden sind. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der technischen Aspekte der LNG-Anlage wie allgemeine Anordnung und Betriebshandbuch, LNG-Bunkersystem, Auffangvorrichtungen, LNG-Behältersystem, Gasaufbereitungssystem, LNG-Leitungssystem, Gasversorgungssystem, Maschinenraumkonzept, Belüftungssystem, Temperatur und Druck (Lesen eines Druck- und Temperaturverteilungsplans), Ventile (insbesondere Hauptgasbrennstoffventil), Überdruckventile, Kontroll-, Überwachungs- und Sicherheitssysteme, Alarme, Gasdetektion und Abreißkupplungen. Fähigkeit, die Wirkungsweise von LNG darzulegen, Druck und Temperatur abzulesen, Nachlenz-, Behälter-, Gasversorgungs-, Belüftungs-, Leitungs- und Sicherheitssysteme, Ventile zu betätigen und den Boil-Off von LNG zu regeln. 4. Der Sachkundige muss in der Lage sein, für die regelmäßige Überprüfung der Flüssigerdgas-Anlage zu sorgen. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Befähigungen 1. die regelmäßige Überprüfung der LNG-Anlage durchzuführen und zu überwachen. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Instandhaltung und Überwachung der LNG-Anlage. Kenntnis möglicher Funktionsstörungen und Alarme. Fähigkeit, die tägliche, wöchentliche und regelmäßig wiederkehrende Instandhaltung durchzuführen, Funktionsstörungen zu beheben und die Instandhaltungsarbeiten zu dokumentieren. 5. Der Sachkundige muss in der Lage sein, das Bunkern von Flüssigerdgas in sicherer und kontrollierter Weise vornehmen zu können. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Befähigungen 1. die Bunkervorgänge in sicherer Weise durchzuführen und zu überwachen. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Kennzeichnung gemäß den einschlägigen Polizei- und Hafenvorschriften, der Liege- und Festmachbedingungen für das Bunkern, des Verfahrens für das Bunkern von LNG, der Entleerung der LNG-Anlage, der einschlägigen Prüflisten und des Auslieferungszertifikats, der Sicherheitsmaßnahmen beim Bunkern und der Evakuierungsverfahren. Fähigkeit zur Einleitung und Überwachung der Bunkerverfahren, einschließlich Maßnahmen zur Sicherstellung des sicheren Festmachens, der ordnungsgemäßen Verlegung der Kabel und Leitungen zur Vermeidung von Leckagen, und zur Ergreifung von Maßnahmen, um die LNG- und Bunkerverbindung bei Bedarf jederzeit zu trennen. Fähigkeit, für die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitszonenvorschriften zu sorgen. Fähigkeit, den Beginn des Bunkervorgangs zu melden und das Bunkern nach Handbuch sicher durchzuführen, einschließlich der Fähigkeit, Druck, Temperatur und LNG-Füllhöhe in den Tanks zu überwachen. Fähigkeit, das Leitungssystem zu entleeren, die Ventile zu schließen und das Fahrzeug von der Bunkeranlage zu trennen und nach dem Bunkern das Ende des Bunkervorgangs zu melden. 6. Der Sachkundige muss in der Lage sein, die Flüssigerdgas-Anlage für die Wartung von Fahrzeugen vorzubereiten. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Befähigungen 1. die LNG-Anlage für die Wartung von Fahrzeugen und den erneuten Einsatz vorzubereiten. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der entsprechenden Entleerungsverfahren wie Lenzen und Spülen der LNG-Anlage vor dem Werftaufenthalt. Fähigkeit zur Durchführung der Inertisierung der LNG-Anlage, des Verfahrens zum Lenzen des LNG-Lagertanks, der ersten Befüllung des LNG-Lagertanks (Trocknen und Abkühlung), der Inbetriebnahme nach dem Werftaufenthalt. 7. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Krisensituationen im Zusammenhang mit Flüssigerdgas zu bewältigen. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Befähigungen 1. in Notfallsituationen (wie Verschüttung und Leckagen von LNG, Hautkontakt mit Niedrigtemperaturmaterie, Brand, Zwischenfälle im Zusammenhang mit der Beförderung von Gefahrgütern mit spezifischen Risiken oder Auflaufen des Fahrzeugs) angemessen zu reagieren. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Notfallmaßnahmen und der Sicherheitsdokumentation an Bord (einschließlich Sicherheitsplan und Sicherheitsanweisungen). Fähigkeit, in Notfällen wie Verschüttung von LNG auf dem Deck, Hautkontakt mit LNG, Verschüttung von LNG in geschlossenen Räumen (z. B. in den Maschinenräumen), Verschüttung von LNG oder Erdgas in Räumen zwischen Barrieren (z. B. doppelwandige Lagertanks, doppelwandige Leitungen), Brand in der Nähe des LNG-Lagertanks oder in den Maschinenräumen, Druckaufbau in den Leitungssystemen nach Betätigung der Notabschaltung bei bevorstehender Freisetzung oder Entspannen angemessen zu reagieren. Kenntnis der spezifischen Risiken bei der Beförderung von Gefahrgütern und bei Auflaufen oder Kollision des Fahrzeugs. Fähigkeit, Notfallmaßnahmen, auch während der Fernüberwachung, zu er- greifen, z. B. um LNG-Brände, Lachenbrände, Strahlbrände und Verpuffungen unter Kontrolle zu halten. Stand: 07. Dezember 2021
Anlage 18 - Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für Flüssigerdgas ( LNG ) (zu § 47 Absatz 4) 1. Besondere Befähigungen und Beurteilungssituationen Es steht der Prüfungskommission frei, den Inhalt der einzelnen Prüfungselemente festzulegen. Die Prüfungskommission muss 9 der 11 Elemente der Kategorie I prüfen. Die Prüfungskommission muss 5 der 7 Elemente der Kategorie II prüfen. Die Bewerber können höchstens 10 Punkte für jedes Element erreichen. Für Kategorie I müssen die Bewerber für jedes geprüfte Element mindestens 7 von 10 Punkten erreichen. Für Kategorie II müssen die Bewerber insgesamt mindestens 30 Punkte erreichen. Nummer Befähigungen Prüfungselemente Kategorie I-II 1 1.1 die Besatzungsmitglieder in ihren Tätigkeiten zu unterweisen und zu überwachen, um für die Einhaltung der Rechtsvorschriften und Normen für mit LNG als Brennstoff betriebene Fahrzeuge an Bord des Schiffes und insbesondere des Bunkerverfahrens zu sorgen; II 2 1.2 die Besatzungsmitglieder in ihren Tätigkeiten zu unterweisen und zu überwachen, um für die Einhaltung der sonstigen relevanten Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu sorgen; II 3 2.2 Risikomanagement durchzuführen, die Sicherheit an Bord zu dokumentieren (einschließlich Sicherheitsplan und Sicherheitsanweisungen), gefährdete Bereiche, Brandschutz zu bewerten und zu überwachen und persönliche Schutzausrüstung zu benutzen; II 4 3.1 die Wirkungsweise von LNG darzulegen; II 5 3.1 Druck und Temperatur abzulesen, Nachlenz-, Behälter-, Leitungs-, Gasversorgungs-, Belüftungs-, Sicherheitssysteme, Ventile zu betätigen und den Boil-Off von LNG zu regeln; I 6 4.1 die tägliche, wöchentliche und regelmäßig wiederkehrende Instandhaltung durchzuführen; I 7 4.1 bei der Instandhaltung festgestellte Funktionsstörungen zu beheben; I 8 4.1 Wartungsarbeiten zu dokumentieren; II 9 5.1 Bunkerverfahren einzuleiten und zu überwachen, einschließlich Maßnahmen zur Sicherstellung des sicheren Festmachens, der ordnungsgemäßen Verlegung der Kabel und Leitungen zur Vermeidung von Leckagen, und Maßnahmen zu ergreifen, um die LNG- und Bunkerverbindung bei Bedarf jederzeit zu trennen; I 10 5.1 für die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitszonenvorschriften zu sorgen; II 11 5.1 den Beginn des Bunkervorgangs zu melden; I 12 5.1 das Bunkern nach Handbuch sicher durchzuführen, einschließlich der Fähigkeit, Druck, Temperatur und LNG-Füllhöhe in den Tanks zu überwachen; I 13 5.1 das Leitungssystem zu entleeren, die Ventile zu schließen und das Fahrzeug von der Bunkeranlage zu trennen und nach dem Bunkern das Ende des Bunkervorgangs zu melden; I 14 6.1 Durchführung der Inertisierung der LNG-Anlage, des Verfahrens zum Lenzen des LNG-Lagertanks, der ersten Befüllung des LNG-Lagertanks (Trocknen und Abkühlung), der Inbetriebnahme nach dem Werftaufenthalt; I 15 7.1 angemessen zu handeln in Notfällen wie Verschüttung von LNG auf dem Deck, Hautkontakt mit LNG, Verschüttung von LNG in geschlossenen Räumen ( z. B. in den Maschinenräumen), Verschüttung von LNG oder Erdgas in Räumen zwischen Barrieren (z. B. doppelwandige Lagertanks, doppelwandige Leitungen); I 16 7.1 bei einem Brand in der Nähe des LNG-Lagertanks oder in den Maschinenräumen angemessen zu reagieren; I 17 7.1 im Falle eines Druckaufbaus in den Leitungssystemen nach Betätigung der Notabschaltung bei bevorstehender Freisetzung oder Entspannen angemessen zu reagieren; I 18 7.1 Notfallmaßnahmen, auch während der Fernüberwachung, zu ergreifen, z. B. um LNG-Brände, Lachenbrände, Strahlbrände und Verpuffungen unter Kontrolle zu halten. I 2. Technische Anforderungen an Fahrzeuge und Landanlagen, die für praktische Prüfungen verwendet werden Das Fahrzeug und die Landanlagen müssen ausgestattet sein mit Dokumenten, die für die Beurteilung verwendet werden, wie 1.1 Sicherheitsrolle (einschließlich Sicherheitsplan und Sicherheitsanweisungen) nach Artikel 30.03 ES-TRIN-- Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe 2017/1, 1.2 Risikobewertung nach Abschnitt I Nummer 1.3 der Anlage 8 zum ES-TRIN 2017/1, 1.3 allen sonstigen Unterlagen, die nach Artikel 30.01 Nummer 5 ES-TRIN 2017/1 erforderlich sind, einschließlich eines detaillierten Betriebshandbuchs nach Abschnitt I Nummer 1.4.9 der Anlage 8 zum ES-TRIN 2017/1, speziellen Systemen für die Nutzung von LNG, 2.1 einem LNG-Bunkersystem einschließlich einer Bunkerstation, 2.2 einem LNG-Behältersystem, 2.3 einem LNG-Leitungssystem, 2.4 einem Gasversorgungssystem, 2.5 einem Gasaufbereitungssystem, einem geeigneten Maschinenraum, 3.1 einem Belüftungssystem, 3.2 einem System zur Verhütung und Kontrolle von Leckagen, 3.3 einem Überwachungs- und Sicherheitssystem und 3.4 der zusätzlichen Feuerlöschanlage. Ein für praktische Prüfungen verwendetes Fahrzeug wird von Artikel 2 der Richtlinie ( EU ) 2017/2397 erfasst. Stand: 07. Dezember 2021
Polizeimeldungen aus der Stadt Halle (Saale) und dem Saalekreis Halle (Saale) Mehrere PKW beschädigt Sonntagmorgen wurde in Halle (Saale), Mannheimer Straße von Passanten ein PKW gemeldet, dessen Heckscheibe eingeschlagen war. In der Straße der Befreiung wurden heute Morgen vier Fahrzeuge mit zerstörter Heckscheibe festgestellt. Hinweise auf den oder die unbekannten Täter liegen nicht vor. Containerbrand Ein Containerbrand wurde Sonntag gegen 01.00 Uhr im Carl-SchorlemmerRing gemeldet. Der 1.200-Liter Papiercontainer wurde hierdurch stark beschädigt. Gewässerverunreinigung Samstag gegen 18.00 Uhr wurde ein Ölfilm auf der wilden Saale im Bereich der Schwanenbrücke gemeldet. Die Feuerwehr errichtete eine Ölsperre in Nähe der Talstraße und leitete weitere erforderliche Maßnahmen ein. Eine Sperrung des Straßenverkehrs in diesem Bereich war für den Feuerwehreinsatz notwendig. Ermittlungen wegen Gewässerverunreinigung gegen Unbekannt wurden aufgenommen und Wasserproben entnommen. Neben der Feuerwehr ist auch der Fachbereich Umwelt der Stadt Halle (Saale) sowie die Wasserschutzpolizei des Landes Sachsen-Anhalt involviert. Sitzbänke entwendet Zwischen Freitagmittag und Samstagabend wurde an einem in Halle (Saale), Fischerring abgestellten Mercedes Sprinter ein Fenster eines PKW aufgehebelt. Aus dem Fahrzeug wurden zwei Sitzbänke entwendet. Kühlschrank gegen PKW Gegen 13.10 Uhr am Samstag kollidierte ein PKW in Halle (Saale), Freiimfelder Straße mit einem Kühlschrank. Dieser war wegen eines Umzugs an einem Grundstück abgestellt und von einer Sturmbö auf die Straße befördert worden. Es entstand Sachschaden. Laubeneinbrüche Im Bereich einer Kleingartenanlage an der Schkeuditzer Straße in Halle (Saale) wurde Samstagmorgen der Einbruch in vier Gartenlauben festgestellt, in drei weitere wurde versucht einzubrechen. Es wurden diverse Gegenstände entwendet, ein Gesamtschaden von mehreren Tausend Euro entstand. Die Tatzeit liegt zwischen Freitag 18.00 Uhr und Samstag 07.00 Uhr. Auch in der Ermlitzer Straße wurden drei Gartenlauben von ungebetenen Gästen heimgesucht. Gestohlen wurde unter anderem Gartenwerkzeug. Verkehrsunfälle 27.03.2019; 21.20 Uhr; Halle (Saale), Richard-Paulick-Straße Ein Mopedfahrer wollte nach links in den Zollrain abbiegen, rutschte dabei mit dem Kraftrad weg und kam zu Fall. der 51Jährige erlitt diverse Verletzungen und musste ärztlich behandelt werden. 27.03.2021; 13.25 Uhr; Halle (Saale), Seebener Straße Ein Radfahrer befuhr die Seebener Straße in Richtung Trothaer Straße, als plötzlich ein Kind (11) zwischen geparkten Fahrzeugen hervortrat, um die Straße zu überqueren. Der Radler versuchte noch ein Bremsmanöver, konnte einen Zusammenstoß jedoch nicht vermeiden. Beide Personen wurden leicht verletzt. Saalekreis Trampolin entwendet Zeugen meldete am Sonntag gegen 00.00 Uhr, dass zwei Personen ein Trampolin von ca. 2,50 Meter Durchmesser aus einer Gartenanlage im Bereich Merseburg, Klobigkauer Straße tragen und vermuteten einen Diebstahl. Als die Zeugen bemerkt wurden, ließ man das Trampolin fallen und flüchteten zunächst. Kurz darauf wurde es doch wieder weiter transportiert. Als die zwei Personen den Funkstreifenwagen bemerkten, wurden das Trampolin zurückgelassen und die Flucht ergriffen. Ein 21Jähriger (1,6 Promille Atemalkohol) konnte gestellt werden und gab den Diebstahl zu. Brand In Merseburg, Bergmannsiedlung kam es in einem Nebengebäude auf einem Wohngrundstück zu einem Brand. Beim Ausschalten eines mittels Gasflasche betriebenen Heizofens kam es zu einer Verpuffung, welche einen Brand auslöste. Eine Person (35) wurde verletzt und ambulant behandelt. Die Feuerwehr löschte den Brand. Der Sachschaden wird auf etwa 15.000,- Euro geschätzt. Bedrohung Samstag gegen 15.00 Uhr meldete ein 21Jähriger eine Bedrohung in Merseburg, Bahnhofstraße. Ein an einer Bushaltestelle sitzender Mann hatte ein Messer bei sich und hantierte damit herum. Der junge Mann fühlte sich hierdurch bedroht und alarmierte die Polizei. Der unbekannte verließ daraufhin den Ort des Geschehens. Vier Fahrzeuge beschädigt Ein großer Teil eines Baumes brach bei starkem Wind ab und stürzte am Samstag kurz nach 13.00 Uhr auf vier geparkte Fahrzeuge und einen Zaun im Petersberger Ortsteil Gutenberg. An drei der PKW entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Portmonee entwendet In einem Einkaufsmarkt in Merseburg, Querfurter Straße wurde Samstagvormittag einer Kundin das Portmonee samt Bargeld und persönlichen Dokumenten aus der Handtasche entwendet. Polizeiinspektion Halle (Saale) Pressestelle Merseburger Straße 06 06110 Halle (Saale) Tel: (0345) 224 1204 Fax: (0345) 224 111 1088 E-Mail: presse.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb ist die Theo Steil GmbH neben der Entsorgung von Produktionsabfällen auch mit der Annahme von Schrotten und metallhaltigen Abfällen und deren Aufbereitung betraut. Dazu betreibt das Unternehmen derzeit vier Shredderanlagen und eine Vielzahl von Aufbereitungsanlagen, mit deren Hilfe Sekundärrohstoffe in die Kreislaufwirtschaft zurückgeführt werden. Zur Reinigung der bei der Aufbereitung von metallischen Abfällen in einer Shredderanlage (Automobilshredder) entstehenden Abluft kommen derzeit branchenweit nasse Abscheidetechniken zum Einsatz. Ein kompletter Verzicht auf Nasswäscher war bislang nicht möglich, da Verpuffungen bei der Zerkleinerung nicht auszuschließen sind und zu einer Zerstörung der Abluftreinigung bzw. einem Brand der Filtermaterialien führen können. In der nun von der Theo Steil GmbH am Standort Trier geplanten Shredderanlage soll erstmalig eine gänzlich trockene Abscheidetechnik betrieben werden. Dabei wird ein spezieller Ring am Eingang der Abluftleitung installiert und permanent Funken erzeugen, um explosionsfähige Luftgemische kontrolliert zu zünden. So können größere Verpuffungen vermieden und erstmalig auf die Nasswäscher verzichtet werden, um rund ca. 1.850 Kubikmeter Frischwasser einzusparen. Zusätzlich wird eine innovative Funkenlöschanlage im Bereich des Gewebefilters installiert. Das trockene Aufbereitungsverfahren ermöglicht es der Theo Steil GmbH zudem, Additive wie Aktivkohle oder Kalkmilch in den Abgasstrom einzudüsen, so dass die Minderung von organischen Schadstoffen in der Abluft erleichtert wird. Außerdem rechnet die Theo Steil GmbH mit einer Reduzierung der organischen Luftemissionen als Gesamtkohlenstoff um 60 Prozent, von derzeit 50 Milligramm pro Kubikmeter auf unter 20 Milligramm pro Kubikmeter. Insgesamt können damit Emissionen von jährlich 6,54 Tonnen Gesamtkohlenstoff vermieden werden. Ein weiterer Projektbestandsteil ist die vollständige Kapselung der Aufbereitung der Shredderleichtfraktion in einer Halle, die ebenfalls bundesweit neuartig ist. Dies dient der Vermeidung diffuser Emissionen. So ist die Einheit zur Aufbereitung der als Restmenge beim Shreddern entstehenden Shredderleichtfraktion vollkommen geschlossen. Auch die Beladevorgänge sollen in einer geschlossenen Halle stattfinden, die zusätzlich an die Entstaubung angeschlossen ist. Die neue Anlage wird somit im Bereich Staubminderung und organische Emissionen über den Stand der Technik hinausgehen. So soll die Staubfracht pro Kubikmeter Abgas von derzeit 20 Milligramm pro Kubikmeter auf unter 5 Milligramm pro Kubikmeter, somit um ca. 73 Prozent reduziert werden, um Staubemissionen von jährlich 3,39 Tonnen zu vermeiden. Des Weiteren soll die Anlage eine höhere Energieeffizienz aufweisen, in dem strömungsoptimierte Rohrleitungen die Ventilatoren entlasten und eine effizientere, auf die Prozesse der Anlage zugeschnittene Steuerung eingeführt wird. Bislang war zudem zusätzliche Energie nötig, um das Wasser der Nassabscheider anschließend zu reinigen. Gegenüber dem bisherigen Verfahren wird die Anlage voraussichtlich rund 640 Tausend Kilowattstunden weniger Strom benötigen und damit 341,6 Tonnen CO 2 (rund 54 Prozent) einsparen. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Luft Fördernehmer: Theo Steil GmbH Bundesland: Rheinland-Pfalz Laufzeit: 2019 - 2020 Status: Abgeschlossen
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Bund | 26 |
Land | 6 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 21 |
Text | 11 |
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geschlossen | 9 |
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Deutsch | 31 |
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Resource type | Count |
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Dokument | 1 |
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Boden | 18 |
Lebewesen & Lebensräume | 19 |
Luft | 18 |
Mensch & Umwelt | 32 |
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