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Bestimmung von Charakteristiken langsamer bis schneller H2-CO-Verbrennung und Ableitung von Risikokriterien (KEK)

THAI Experimente - Unfallbeherrschung und Quellterm-Verbesserung von Analysen und Notfallmaßnahmen bei schweren Unfällen - OECD/NEA THEMIS

Hinweise zu Absatz 4.3.4.1.1 Tankcodierung "F" und 6.8.2.2.6 ADR / RID

Hinweise zu Absatz 4.3.4.1.1 Tankcodierung "F" und 6.8.2.2.6 ADR / RID Lüftungseinrichtungen, Flammendurchschlagsicherungen (ehemals TRT 030) Lüftungseinrichtungen belüften oder entlüften das Tankinnere (Über- und Unterdruckbelüftungseinrichtung). Eine Lüftungseinrichtung umfasst alle Stutzen, Armaturen und Rohrleitungen, die dazu dienen, das Tankinnere mit der umgebenden Atmosphäre zu verbinden. Flammendurchschlagsicherungen sind Armaturen, die den Durchtritt potenziell explosionsfähiger Gemische erlauben, aber den Durchschlag einer Flamme sicher verhindern. Lüftungseinrichtungen sind flammendurchschlagsicher, wenn sie bei einer Zündung und Explosion außerhalb des Tanks einen Durchschlag der Flamme in das Tankinnere verhindern. Dies wird in der Regel dadurch erzielt, dass in die Lüftungseinrichtung eine Flammendurchschlagsicherung eingebaut wird. Für die Flammendurchschlagsicherung sollte eine Konformitätserklärung des Herstellers vorliegen; Grundlage dafür ist eine Eignungsprüfung durch eine Benannte Stelle. Die Flammendurchschlagsicherung sollte hinsichtlich ihrer Eignung klassifiziert sein für die Explosionsgruppe II A, II B oder II C der entzündbaren flüssigen Stoffe, die Explosionstypen Deflagration oder Detonation. Fakultativ kann eine Flammendurchschlagsicherung nach entsprechendem Eignungsnachweis auch zusätzlich als sicher gegen Dauerbrand klassifiziert sein. Flammendurchschlagsicherungen sollten nur verwendet werden, wenn sie für die vorgesehenen Einsatzbedingungen geeignet sind: Die Explosionsgruppe der zu transportierenden entzündbaren Stoffe muss unter die Explosionsgruppe fallen, für die die Flammendurchschlagsicherung geeignet ist. Die Eignung für II B umfasst diejenige für II A, die Eignung für II C diejenige für II B und II A. Je nach Installations- und Verwendungsart der Flammendurchschlagsicherung sollen folgende Anforderungen erfüllt werden: Sicherheit gegen Flammendurchschlag bei Deflagration (Explosions- und genaue Deflagrationssicherheit) ist unabdingbare Grundanforderung. Sicherheit gegen Flammendurchschlag bei Detonation ist erforderlich, wenn an der dem Tank abgewandten Seite der Sicherung Rohrleitungen angeschlossen sind oder angeschlossen werden können. Detonationssicherheit umfasst stets die Deflagrationssicherheit. Sicherheit gegen Flammendurchschlag bei Dauerbrand, wenn aus der Entlüftungseinrichtung über längere Zeit explosionsfähige Gemische austreten können (Verdrängung beim Füllvorgang, Erwärmung bei Sonneneinstrahlung) und wenn darüber hinaus im Falle einer Zündung dort mit einem länger andauernden Brennen der Gemische zu rechnen ist. Stand: 29. August 2023

Shredderanlage mit modernster, trocken arbeitender Luftreinigungstechnik + Messprogramm

Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb ist die Theo Steil GmbH neben der Entsorgung von Produktionsabfällen auch mit der Annahme von Schrotten und metallhaltigen Abfällen und deren Aufbereitung betraut. Dazu betreibt das Unternehmen derzeit vier Shredderanlagen und eine Vielzahl von Aufbereitungsanlagen, mit deren Hilfe Sekundärrohstoffe in die Kreislaufwirtschaft zurückgeführt werden. Zur Reinigung der bei der Aufbereitung von metallischen Abfällen in einer Shredderanlage (Automobilshredder) entstehenden Abluft kommen derzeit branchenweit nasse Abscheidetechniken zum Einsatz. Ein kompletter Verzicht auf Nasswäscher war bislang nicht möglich, da Verpuffungen bei der Zerkleinerung nicht auszuschließen sind und zu einer Zerstörung der Abluftreinigung bzw. einem Brand der Filtermaterialien führen können. In der nun von der Theo Steil GmbH am Standort Trier geplanten Shredderanlage soll erstmalig eine gänzlich trockene Abscheidetechnik betrieben werden. Dabei wird ein spezieller Ring am Eingang der Abluftleitung installiert und permanent Funken erzeugen, um explosionsfähige Luftgemische kontrolliert zu zünden. So können größere Verpuffungen vermieden und erstmalig auf die Nasswäscher verzichtet werden, um rund ca. 1.850 Kubikmeter Frischwasser einzusparen. Zusätzlich wird eine innovative Funkenlöschanlage im Bereich des Gewebefilters installiert. Das trockene Aufbereitungsverfahren ermöglicht es der Theo Steil GmbH zudem, Additive wie Aktivkohle oder Kalkmilch in den Abgasstrom einzudüsen, so dass die Minderung von organischen Schadstoffen in der Abluft erleichtert wird. Außerdem rechnet die Theo Steil GmbH mit einer Reduzierung der organischen Luftemissionen als Gesamtkohlenstoff um 60 Prozent, von derzeit 50 Milligramm pro Kubikmeter auf unter 20 Milligramm pro Kubikmeter. Insgesamt können damit Emissionen von jährlich 6,54 Tonnen Gesamtkohlenstoff vermieden werden. Ein weiterer Projektbestandsteil ist die vollständige Kapselung der Aufbereitung der Shredderleichtfraktion in einer Halle, die ebenfalls bundesweit neuartig ist. Dies dient der Vermeidung diffuser Emissionen. So ist die Einheit zur Aufbereitung der als Restmenge beim Shreddern entstehenden Shredderleichtfraktion vollkommen geschlossen. Auch die Beladevorgänge sollen in einer geschlossenen Halle stattfinden, die zusätzlich an die Entstaubung angeschlossen ist. Die neue Anlage wird somit im Bereich Staubminderung und organische Emissionen über den Stand der Technik hinausgehen. So soll die Staubfracht pro Kubikmeter Abgas von derzeit 20 Milligramm pro Kubikmeter auf unter 5 Milligramm pro Kubikmeter, somit um ca. 73 Prozent reduziert werden, um Staubemissionen von jährlich 3,39 Tonnen zu vermeiden. Des Weiteren soll die Anlage eine höhere Energieeffizienz aufweisen, in dem strömungsoptimierte Rohrleitungen die Ventilatoren entlasten und eine effizientere, auf die Prozesse der Anlage zugeschnittene Steuerung eingeführt wird. (Text gekürzt)

Modellierung von Stoß-Flamme Interaktionsvorgängen bei der explosionsartigen Wasserstoff-Luft Verbrennung mittels hoch-aufgelöster CFD-Simulationen (KEK)

Im Fokus des beantragten Projekts steht der Mechanismus der Stoß-Flamme Interaktion, bei der es über barokline Drallproduktion zu einer schnellen Erhöhung der Flammenoberfläche und der integralen Reaktionsrate kommt. In der Literatur ist das Phänomen als Richtmyer-Meshkov Instabilität (RMI) bekannt. Durch eine systematische Untersuchung der RMI inklusive der Formulierung eines anwendungsnahen Computational Fluid Dynamics (CFD)-Modells für Wasserstoff-Luft Explosionen soll mit diesem Projekt ein wesentlicher Beitrag zur Explosionssicherheit geleistet werden. Unter Auflösung aller relevanten Skalen wird mittels eines detaillierten Simulationsmodells zunächst eine umfangreiche Datenbasis geschaffen und anschließend hinsichtlich der wesentlichen Einflussgrößen quantitativ ausgewertet. Ein explizites Subgittermodell für Stoß-Flamme Interaktionen ist insbesondere im Hinblick auf unteraufgelöste Simulationen des sicherheitskritischen Deflagrations-Detonations-Übergangs zu entwickeln. Dem Fernziel, der deterministischen Simulation von Explosionsvorgängen auf voller Reaktorskala (beispielsweise als Folge eines Loss Of Coolant Accident), käme man damit einen wichtigen Schritt näher. Überkonservative Annahmen in der Reaktionsratenberechnung können durch realistischere Modelle ersetzt werden und Fehleinschätzungen zum Ausbreitungsverhalten schneller Deflagrationen schrittweise minimiert werden.

Anlage 17 - Befähigungsstandards für Sachkundige für Flüssigerdgas ( liquified natural gas - LNG )

Anlage 17 - Befähigungsstandards für Sachkundige für Flüssigerdgas ( liquified natural gas - LNG ) (zu § 47 Absatz 1) 1. Der Sachkundige muss in der Lage sein, für die Einhaltung der Rechtsvorschriften und Standards für mit Flüssigerdgas als Brennstoff betriebene Fahrzeuge sowie sonstiger relevanter Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu sorgen. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Befähigungen 1. für die Einhaltung relevanter Rechtsvorschriften und Normen für mit LNG als Brennstoff betriebene Fahrzeuge zu sorgen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Vorschriften für mit LNG als Brennstoff betriebene Fahrzeuge wie der relevanten Polizeivorschriften, technischen Vorschriften sowie Vorschriften des ADN . Kenntnis der Regeln der Klassifikationsgesellschaften. Fähigkeit, die Besatzungsmitglieder in ihren Tätigkeiten zu unterweisen und zu überwachen, um für die Einhaltung der Rechtsvorschriften und Normen für mit LNG als Brennstoff betriebene Fahrzeuge an Bord des Fahrzeugs und insbesondere des Bunkerverfahrens zu sorgen. 2. für die Einhaltung sonstiger relevanter Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften bei Fahrt und im festgemachten Zustand zu sorgen. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der relevanten Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften einschließlich einschlägiger lokaler Vorschriften und Genehmigungen insbesondere in den Hafengebieten. Fähigkeit, die Besatzungsmitglieder in ihren Tätigkeiten zu unterweisen zu überwachen, um für die Einhaltung der sonstigen relevanten Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu sorgen. 2. Der Sachkundige muss in der Lage sein, sich der wichtigen Aspekte im Hinblick auf Flüssigerdgas bewusst zu sein und die damit verbundenen Risiken zu erkennen und zu bewältigen. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Befähigungen 1. wichtige Aspekte hinsichtlich der besonderen Eigenschaften von LNG zu verstehen; Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Definition, Zusammensetzung und Qualitätsmerkmale von LNG, Sicherheitsdatenblatt ( SDB ): physikalische und Produkteigenschaften sowie Umwelteigenschaften. Kenntnis der richtigen Lagertemperatur, des Flammpunkts, der Explosionsgrenzen und Druckeigenschaften, der kritischen Temperaturen, der entsprechenden Gefahren, der atmosphärischen Bedingungen, der kryogenen Eigenschaften, des Verhaltens von LNG in Luft, Boil-Off und Inertgas, z. B. Stickstoff. 2. Risiken zu erkennen und zu beherrschen. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Sicherheitspläne, Gefahren und Risiken, einschließlich der Musterliste und der entsprechenden Sicherheitsaufgaben. Fähigkeit zur Durchführung eines Risikomanagements, zur Dokumentation der Sicherheit an Bord (einschließlich Sicherheitsplan und Sicherheitsanweisungen), zur Bewertung und Überwachung gefährdeter Bereiche und des Brandschutzes sowie zur Verwendung persönlicher Schutzausrüstung. 3. Sachkundige muss in der Lage sein, die Flüssigerdgas-spezifischen Systeme sicher zu betreiben. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Befähigungen 1. LNG-Systeme sicher zu betreiben, die sich an Bord befinden und mit an Bord befindlichen Anlagen verbunden sind. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der technischen Aspekte der LNG-Anlage wie allgemeine Anordnung und Betriebshandbuch, LNG-Bunkersystem, Auffangvorrichtungen, LNG-Behältersystem, Gasaufbereitungssystem, LNG-Leitungssystem, Gasversorgungssystem, Maschinenraumkonzept, Belüftungssystem, Temperatur und Druck (Lesen eines Druck- und Temperaturverteilungsplans), Ventile (insbesondere Hauptgasbrennstoffventil), Überdruckventile, Kontroll-, Überwachungs- und Sicherheitssysteme, Alarme, Gasdetektion und Abreißkupplungen. Fähigkeit, die Wirkungsweise von LNG darzulegen, Druck und Temperatur abzulesen, Nachlenz-, Behälter-, Gasversorgungs-, Belüftungs-, Leitungs- und Sicherheitssysteme, Ventile zu betätigen und den Boil-Off von LNG zu regeln. 4. Der Sachkundige muss in der Lage sein, für die regelmäßige Überprüfung der Flüssigerdgas-Anlage zu sorgen. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Befähigungen 1. die regelmäßige Überprüfung der LNG-Anlage durchzuführen und zu überwachen. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Instandhaltung und Überwachung der LNG-Anlage. Kenntnis möglicher Funktionsstörungen und Alarme. Fähigkeit, die tägliche, wöchentliche und regelmäßig wiederkehrende Instandhaltung durchzuführen, Funktionsstörungen zu beheben und die Instandhaltungsarbeiten zu dokumentieren. 5. Der Sachkundige muss in der Lage sein, das Bunkern von Flüssigerdgas in sicherer und kontrollierter Weise vornehmen zu können. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Befähigungen 1. die Bunkervorgänge in sicherer Weise durchzuführen und zu überwachen. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Kennzeichnung gemäß den einschlägigen Polizei- und Hafenvorschriften, der Liege- und Festmachbedingungen für das Bunkern, des Verfahrens für das Bunkern von LNG, der Entleerung der LNG-Anlage, der einschlägigen Prüflisten und des Auslieferungszertifikats, der Sicherheitsmaßnahmen beim Bunkern und der Evakuierungsverfahren. Fähigkeit zur Einleitung und Überwachung der Bunkerverfahren, einschließlich Maßnahmen zur Sicherstellung des sicheren Festmachens, der ordnungsgemäßen Verlegung der Kabel und Leitungen zur Vermeidung von Leckagen, und zur Ergreifung von Maßnahmen, um die LNG- und Bunkerverbindung bei Bedarf jederzeit zu trennen. Fähigkeit, für die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitszonenvorschriften zu sorgen. Fähigkeit, den Beginn des Bunkervorgangs zu melden und das Bunkern nach Handbuch sicher durchzuführen, einschließlich der Fähigkeit, Druck, Temperatur und LNG-Füllhöhe in den Tanks zu überwachen. Fähigkeit, das Leitungssystem zu entleeren, die Ventile zu schließen und das Fahrzeug von der Bunkeranlage zu trennen und nach dem Bunkern das Ende des Bunkervorgangs zu melden. 6. Der Sachkundige muss in der Lage sein, die Flüssigerdgas-Anlage für die Wartung von Fahrzeugen vorzubereiten. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Befähigungen 1. die LNG-Anlage für die Wartung von Fahrzeugen und den erneuten Einsatz vorzubereiten. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der entsprechenden Entleerungsverfahren wie Lenzen und Spülen der LNG-Anlage vor dem Werftaufenthalt. Fähigkeit zur Durchführung der Inertisierung der LNG-Anlage, des Verfahrens zum Lenzen des LNG-Lagertanks, der ersten Befüllung des LNG-Lagertanks (Trocknen und Abkühlung), der Inbetriebnahme nach dem Werftaufenthalt. 7. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Krisensituationen im Zusammenhang mit Flüssigerdgas zu bewältigen. Der Sachkundige muss in der Lage sein, Befähigungen 1. in Notfallsituationen (wie Verschüttung und Leckagen von LNG, Hautkontakt mit Niedrigtemperaturmaterie, Brand, Zwischenfälle im Zusammenhang mit der Beförderung von Gefahrgütern mit spezifischen Risiken oder Auflaufen des Fahrzeugs) angemessen zu reagieren. Kenntnisse und Fertigkeiten Kenntnis der Notfallmaßnahmen und der Sicherheitsdokumentation an Bord (einschließlich Sicherheitsplan und Sicherheitsanweisungen). Fähigkeit, in Notfällen wie Verschüttung von LNG auf dem Deck, Hautkontakt mit LNG, Verschüttung von LNG in geschlossenen Räumen (z. B. in den Maschinenräumen), Verschüttung von LNG oder Erdgas in Räumen zwischen Barrieren (z. B. doppelwandige Lagertanks, doppelwandige Leitungen), Brand in der Nähe des LNG-Lagertanks oder in den Maschinenräumen, Druckaufbau in den Leitungssystemen nach Betätigung der Notabschaltung bei bevorstehender Freisetzung oder Entspannen angemessen zu reagieren. Kenntnis der spezifischen Risiken bei der Beförderung von Gefahrgütern und bei Auflaufen oder Kollision des Fahrzeugs. Fähigkeit, Notfallmaßnahmen, auch während der Fernüberwachung, zu er- greifen, z. B. um LNG-Brände, Lachenbrände, Strahlbrände und Verpuffungen unter Kontrolle zu halten. Stand: 07. Dezember 2021

Anlage 18 - Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für Flüssigerdgas ( LNG )

Anlage 18 - Standards für die praktische Prüfung zur Erlangung eines Befähigungszeugnisses als Sachkundiger für Flüssigerdgas ( LNG ) (zu § 47 Absatz 4) 1. Besondere Befähigungen und Beurteilungssituationen Es steht der Prüfungskommission frei, den Inhalt der einzelnen Prüfungselemente festzulegen. Die Prüfungskommission muss 9 der 11 Elemente der Kategorie I prüfen. Die Prüfungskommission muss 5 der 7 Elemente der Kategorie II prüfen. Die Bewerber können höchstens 10 Punkte für jedes Element erreichen. Für Kategorie I müssen die Bewerber für jedes geprüfte Element mindestens 7 von 10 Punkten erreichen. Für Kategorie II müssen die Bewerber insgesamt mindestens 30 Punkte erreichen. Nummer Befähigungen Prüfungselemente Kategorie I-II 1 1.1 die Besatzungsmitglieder in ihren Tätigkeiten zu unterweisen und zu überwachen, um für die Einhaltung der Rechtsvorschriften und Normen für mit LNG als Brennstoff betriebene Fahrzeuge an Bord des Schiffes und insbesondere des Bunkerverfahrens zu sorgen; II 2 1.2 die Besatzungsmitglieder in ihren Tätigkeiten zu unterweisen und zu überwachen, um für die Einhaltung der sonstigen relevanten Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zu sorgen; II 3 2.2 Risikomanagement durchzuführen, die Sicherheit an Bord zu dokumentieren (einschließlich Sicherheitsplan und Sicherheitsanweisungen), gefährdete Bereiche, Brandschutz zu bewerten und zu überwachen und persönliche Schutzausrüstung zu benutzen; II 4 3.1 die Wirkungsweise von LNG darzulegen; II 5 3.1 Druck und Temperatur abzulesen, Nachlenz-, Behälter-, Leitungs-, Gasversorgungs-, Belüftungs-, Sicherheitssysteme, Ventile zu betätigen und den Boil-Off von LNG zu regeln; I 6 4.1 die tägliche, wöchentliche und regelmäßig wiederkehrende Instandhaltung durchzuführen; I 7 4.1 bei der Instandhaltung festgestellte Funktionsstörungen zu beheben; I 8 4.1 Wartungsarbeiten zu dokumentieren; II 9 5.1 Bunkerverfahren einzuleiten und zu überwachen, einschließlich Maßnahmen zur Sicherstellung des sicheren Festmachens, der ordnungsgemäßen Verlegung der Kabel und Leitungen zur Vermeidung von Leckagen, und Maßnahmen zu ergreifen, um die LNG- und Bunkerverbindung bei Bedarf jederzeit zu trennen; I 10 5.1 für die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitszonenvorschriften zu sorgen; II 11 5.1 den Beginn des Bunkervorgangs zu melden; I 12 5.1 das Bunkern nach Handbuch sicher durchzuführen, einschließlich der Fähigkeit, Druck, Temperatur und LNG-Füllhöhe in den Tanks zu überwachen; I 13 5.1 das Leitungssystem zu entleeren, die Ventile zu schließen und das Fahrzeug von der Bunkeranlage zu trennen und nach dem Bunkern das Ende des Bunkervorgangs zu melden; I 14 6.1 Durchführung der Inertisierung der LNG-Anlage, des Verfahrens zum Lenzen des LNG-Lagertanks, der ersten Befüllung des LNG-Lagertanks (Trocknen und Abkühlung), der Inbetriebnahme nach dem Werftaufenthalt; I 15 7.1 angemessen zu handeln in Notfällen wie Verschüttung von LNG auf dem Deck, Hautkontakt mit LNG, Verschüttung von LNG in geschlossenen Räumen ( z. B. in den Maschinenräumen), Verschüttung von LNG oder Erdgas in Räumen zwischen Barrieren (z. B. doppelwandige Lagertanks, doppelwandige Leitungen); I 16 7.1 bei einem Brand in der Nähe des LNG-Lagertanks oder in den Maschinenräumen angemessen zu reagieren; I 17 7.1 im Falle eines Druckaufbaus in den Leitungssystemen nach Betätigung der Notabschaltung bei bevorstehender Freisetzung oder Entspannen angemessen zu reagieren; I 18 7.1 Notfallmaßnahmen, auch während der Fernüberwachung, zu ergreifen, z. B. um LNG-Brände, Lachenbrände, Strahlbrände und Verpuffungen unter Kontrolle zu halten. I 2. Technische Anforderungen an Fahrzeuge und Landanlagen, die für praktische Prüfungen verwendet werden Das Fahrzeug und die Landanlagen müssen ausgestattet sein mit Dokumenten, die für die Beurteilung verwendet werden, wie 1.1 Sicherheitsrolle (einschließlich Sicherheitsplan und Sicherheitsanweisungen) nach Artikel 30.03 ES-TRIN-- Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe 2017/1, 1.2 Risikobewertung nach Abschnitt I Nummer 1.3 der Anlage 8 zum ES-TRIN 2017/1, 1.3 allen sonstigen Unterlagen, die nach Artikel 30.01 Nummer 5 ES-TRIN 2017/1 erforderlich sind, einschließlich eines detaillierten Betriebshandbuchs nach Abschnitt I Nummer 1.4.9 der Anlage 8 zum ES-TRIN 2017/1, speziellen Systemen für die Nutzung von LNG, 2.1 einem LNG-Bunkersystem einschließlich einer Bunkerstation, 2.2 einem LNG-Behältersystem, 2.3 einem LNG-Leitungssystem, 2.4 einem Gasversorgungssystem, 2.5 einem Gasaufbereitungssystem, einem geeigneten Maschinenraum, 3.1 einem Belüftungssystem, 3.2 einem System zur Verhütung und Kontrolle von Leckagen, 3.3 einem Überwachungs- und Sicherheitssystem und 3.4 der zusätzlichen Feuerlöschanlage. Ein für praktische Prüfungen verwendetes Fahrzeug wird von Artikel 2 der Richtlinie ( EU ) 2017/2397 erfasst. Stand: 07. Dezember 2021

Shredderanlage mit modernster, trocken arbeitender Luftreinigungstechnik

Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb ist die Theo Steil GmbH neben der Entsorgung von Produktionsabfällen auch mit der Annahme von Schrotten und metallhaltigen Abfällen und deren Aufbereitung betraut. Dazu betreibt das Unternehmen derzeit vier Shredderanlagen und eine Vielzahl von Aufbereitungsanlagen, mit deren Hilfe Sekundärrohstoffe in die Kreislaufwirtschaft zurückgeführt werden. Zur Reinigung der bei der Aufbereitung von metallischen Abfällen in einer Shredderanlage (Automobilshredder) entstehenden Abluft kommen derzeit branchenweit nasse Abscheidetechniken zum Einsatz. Ein kompletter Verzicht auf Nasswäscher war bislang nicht möglich, da Verpuffungen bei der Zerkleinerung nicht auszuschließen sind und zu einer Zerstörung der Abluftreinigung bzw. einem Brand der Filtermaterialien führen können. In der nun von der Theo Steil GmbH am Standort Trier geplanten Shredderanlage soll erstmalig eine gänzlich trockene Abscheidetechnik betrieben werden. Dabei wird ein spezieller Ring am Eingang der Abluftleitung installiert und permanent Funken erzeugen, um explosionsfähige Luftgemische kontrolliert zu zünden. So können größere Verpuffungen vermieden und erstmalig auf die Nasswäscher verzichtet werden, um rund ca. 1.850 Kubikmeter Frischwasser einzusparen. Zusätzlich wird eine innovative Funkenlöschanlage im Bereich des Gewebefilters installiert. Das trockene Aufbereitungsverfahren ermöglicht es der Theo Steil GmbH zudem, Additive wie Aktivkohle oder Kalkmilch in den Abgasstrom einzudüsen, so dass die Minderung von organischen Schadstoffen in der Abluft erleichtert wird. Außerdem rechnet die Theo Steil GmbH mit einer Reduzierung der organischen Luftemissionen als Gesamtkohlenstoff um 60 Prozent, von derzeit 50 Milligramm pro Kubikmeter auf unter 20 Milligramm pro Kubikmeter. Insgesamt können damit Emissionen von jährlich 6,54 Tonnen Gesamtkohlenstoff vermieden werden. Ein weiterer Projektbestandsteil ist die vollständige Kapselung der Aufbereitung der Shredderleichtfraktion in einer Halle, die ebenfalls bundesweit neuartig ist. Dies dient der Vermeidung diffuser Emissionen. So ist die Einheit zur Aufbereitung der als Restmenge beim Shreddern entstehenden Shredderleichtfraktion vollkommen geschlossen. Auch die Beladevorgänge sollen in einer geschlossenen Halle stattfinden, die zusätzlich an die Entstaubung angeschlossen ist. Die neue Anlage wird somit im Bereich Staubminderung und organische Emissionen über den Stand der Technik hinausgehen. So soll die Staubfracht pro Kubikmeter Abgas von derzeit 20 Milligramm pro Kubikmeter auf unter 5 Milligramm pro Kubikmeter, somit um ca. 73 Prozent reduziert werden, um Staubemissionen von jährlich 3,39 Tonnen zu vermeiden. Des Weiteren soll die Anlage eine höhere Energieeffizienz aufweisen, in dem strömungsoptimierte Rohrleitungen die Ventilatoren entlasten und eine effizientere, auf die Prozesse der Anlage zugeschnittene Steuerung eingeführt wird. Bislang war zudem zusätzliche Energie nötig, um das Wasser der Nassabscheider anschließend zu reinigen. Gegenüber dem bisherigen Verfahren wird die Anlage voraussichtlich rund 640 Tausend Kilowattstunden weniger Strom benötigen und damit 341,6 Tonnen CO 2 (rund 54 Prozent) einsparen. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Luft Fördernehmer: Theo Steil GmbH Bundesland: Rheinland-Pfalz Laufzeit: 2019 - 2020 Status: Abgeschlossen

FP4-ENV 2C, Explosion models evaluation project

Objective: The objective of the project is to clearly evaluate and document the current status of consequence models relevant to vapour cloud explosions and to further develop the understanding of the response of equipment and structures to explosions. This will provide confidence in assessing risks and designing/protecting against such hazards. General Information: Vapour cloud explosions and resulting damage to equipment and structures represent a serious threat to escalating an initial incident into a potential disaster with resulting damage to life and the environment. The use of simulation models provides information to assess hazards and to ensure appropriate mitigation systems and measures are used or implemented to reduce the risk of major industrial processes. To assess the consequences of a vapour cloud explosion it is necessary to consider the vapour cloud explosions themselves (Project Theme VCE), the resulting net loading received by equipment and structures (Project Theme RL), and the mechanical integrity of equipment and structures (Project Theme SR). The objective of the project will be achieved through the following activities: 1. identify on a European basis the extent and availability of explosion consequence models; 2. develop a model evaluation protocol relating to each of the three project themes; 3. agree and document test cases that permit the evaluation of models relating to three project themes; 4. carry out an evaluation of available models based on the protocols and test cases developed under activities 1 and 2 above in the three areas; 5. identify any area of deficiency or concern; 6. produce a full and clear report on the conclusions of the project. Prime Contractor: Steel Construciton Institute; Ascot; Unitek Kingdom.

Entwicklung eines physikalischen Modells fuer die turbulente Verbrennung, Integration in RALOC und Rechnungen fuer KKW mit WWER-Reaktoren

Waehrend eines Kernschmelzunfalles in einem Kernkraftwerk wird Wasserstoff in das Containment freigesetzt. Dieser Wasserstoff kann mit dem Luftsauerstoff explosionsartig reagieren, wodurch erhebliche Belastungen fuer das Containment auftreten. Die Verteilung des Wasserstoffs im Containment kann zur Zeit berechnet werden. Die Berechnung der Wasserstoffverbrennung (Deflagration/Detonation) in einem Vielraum-Containment ist zur Zeit nicht moeglich. Ziel des Vorhabens ist es, ein mathematisches Modell zur Beschreibung des Deflagrations- und Detonationsverhaltens eines Wasserstoff-Luft-Gemisches in einer Mehrraumgeometrie zu erstellen und es an Hand von Experimenten zu verifizieren. Die so gewonnenen Aussagen gestatten die realistische Bewertung der infolge Wasserstoffverbrennung auftretenden instationaeren und lokalen Belastungsverlaeufe fuer das Containment der Kernkraftwerkes.

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