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Wadden Sea carbon stock dynamics during thirty years of summer polder restoration

Salt marshes along the Wadden Sea coast are often shaped by anthropogenic alterations to their hydrology and sedimentation. To investigate the effects of hydrological restoration through summer dike openings on soil carbon storage capacities, soil samples were collected from four study sites along the Lower Saxony Wadden Sea coast, Germany. Each site featured restored areas, i.e., former summer polders reconnected to tidal exchange, and reference salt marshes adjacent to the polders. The polders varied in restoration age, i.e., 0 (control, not restored), 8, 14, and 28 years, forming a chronosequence for temporal analysis, while the reference salt marshes remained unchanged. Soil samples were taken along transects that represented different marsh zones, including pioneer, lower salt marsh, and upper salt marsh. The soil samples covered soil layers down to a depth of 100 cm and were collected in five sections of 20 cm using an Edelman corer. Total carbon, organic carbon, and inorganic carbon were analyzed using CN-elementary analysis and calcimeter methods. This dataset provides valuable insights into the potential of hydrological restoration measures to enhance soil carbon sequestration in salt marshes.

Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Digitales Anlagenverzeichnis Schleswig-Holstein (DAV-SH)

In erster Linie werden die Anlagen von Wasser- und Bodenverbänden (WBV) für die Erstellung von verbandsbezogenen Anlagenverzeichnissen erfasst und dargestellt. Die WBV sind für die in ihrem Verbandsgebiet liegenden unterhaltungspflichtigen Fließgewässer (inkl. der Landesgewässer, deren Unterhaltungsaufgaben bereits überwiegend übertragen wurden) und Deiche (Regional- und Mitteldeiche), sowie Bauwerke unterhaltungs- und dokumentationspflichtig. Das Land hat die Unterhaltungsträger (WBV, Städte und Gemeinden, sowie Land in Ausnahmefällen für Mitteldeiche) verpflichtet, die von ihnen zu unter-haltenden Anlagen im Gewässer- und Deichnetz digital zu pflegen. Hinzu kommt die Integration bzw. Pflege von Anlagen, die vom Land unterhalten werden (1. Deichlinie, Messstellen,). Im System können auch Einleitungs- und Entnahmestellen (EE) durch UWB (bewilligungspflichtige EE), WBV, Städte und Gemeinden (nicht bewilligungs-pflichtige EE) erfasst werden. Unter der Anlagenpflege wird die Erfassung, die Änderung und das Löschen von linienhaften Anlagen (Gewässer, Deiche, Unterhaltungswege) und punkthaften Anlagen (Gewässer- und Deichbauwerke, bauliche Mess- und Einleitungs- und Entnahmestellen) verstanden. Die Verortung im GIS erfolgt auf Basis von topologischen Gewässer-, Deich-, Wegenetzen (Routen), die zusammen mit den erfassten Stationierungen und Sachdaten eine gemeinsame Auswertung oder auch die Betrachtung einzelner Sichten DAV (Digitales Gewässerverzeichnis), DDV (Digitales Deichverzeichnis) ermöglicht.

Überschwemmungsgefährdete Gebiete der Elbe vom 01.10.2018, geändert 21.01.2019 (WMS Dienst)

Überschwemmungsgefährdete Gebiete der Elbe (ügG) vom 01.10.2018, geändert 21.01.2019 Über das festgesetzte Überschwemmungsgebiet hinaus wurden für die Elbe auch die ügG ermittelt und in Kartenform öffentlich ausgelegt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit öffentlicher Bekanntmachung vom 20.09.2018 (Dresdner Amtsblatt, Nr. 38/2018) hingewiesen. Rechtsgrundlage für die Kartendarstellung und öffentliche Bekanntmachung sind § 75 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 4 SächsWG i. V. m. § 72 Abs. 3 SächsWG. Es handelt sich dabei um Gebiete, die erst bei Überschreiten eines HQ100 oder die bei Versagen von Hochwasserschutzanlagen, die vor einem HQ100 schützen sollen, überschwemmt werden. Überschwemmungsgefährdete Gebiete sind generell außerhalb der für HQ100 festgesetzten Überschwemmungsgebiete und schließen an deren Außengrenze an. Die lila bzw. pink schraffierten ügG befinden sich außerhalb der von öffentlichen Hochwasserschutzanlagen geschützten Bereiche und können bei einem Hochwasserereignis der Elbe, wie es statistisch einmal in 200 Jahren zu erwarten ist (HQ200), überschwemmt werden. Die fachliche Ermittlung der ügG für ein HQ200 erfolgte mit dem nach 2013 aktualisierten 2D-HN-Modell Elbe des Freistaates Sachsen, konkret anhand der Berechnungsergebnisse aus dem Jahr 2017 im Auftrag der LH Dresden. Die orange gestreiften ügG kennzeichnen deckungsgleich die Flächen, die im Fall des Versagens von öffentlichen Hochwasserschutzanlagen bei einem HQ100 und bei einem HQ200 von der Elbe überschwemmt werden. Fachliche Gründe: Für Flächen, die bei HQ100 und gleichzeitigem Versagen einer öffentlichen Hochwasserschutzanlage überschwemmt werden, liegen keine numerischen Modellergebnisse vor. Eine vereinfachte GIS-technische Ermittlung einer möglichen Überschwemmungsfläche bei einem Deichbruchszenario zeigte jedoch nur geringfügige Abweichungen (+/-) gegenüber der 2d-HN-modellierten Überschwemmungsfläche des HQ200 (Q=4930 m³/s). Dies liegt in einer unterschiedlichen Verteilung der Wasserspiegellage (WSP-Lage), welche für das Deichbruchszenario angenommen wurde, begründet. Aus dieser Überprüfung kann abgeleitet werden, dass die ügG nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SächsWG im Flächenumgriff und in der WSP-Lage nahezu deckungsgleich übereinstimmen, d. h., dass das HQ100 (bei Versagen der HWSA) und HQ200 hier praktisch identisch sind. Es wird daher ein gemeinsames überschwemmungsgefährdetes Gebiet mit identischer Außengrenze in den Karten dargestellt. Aufgrund der höheren Belastbarkeit der 2d-HN-Modellergebnisse für die flächige Ausbreitung und Verteilung der WSP-Lage hinter dem Deich wird hierfür das HQ200-Szenario verwendet. Damit können für Vorhaben auf den betreffenden Flächen die für HQ200 modellierten Wasserspiegellagen (Modellierung 2017) verwendet werden. Zu beachtende wasserrechtliche Vorschriften für Bauvorhaben und Bebauungspläne in diesen Gebieten befinden sich § 75 Abs. 5 und 6 SächsWG und ergänzend in § 78b WHG. Mit der öffentlichen Auslegung der neuen Karten im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 15. Oktober 2018 gemäß § 72 Abs. 3 SächsWG erlangen die ügG Gültigkeit. Gleichzeitig verlieren die bisher öffentlich ausgelegten Karten der ügG im geschützten Bereich hinter den öffentliche Hochwasserschutzanlagen der Gebiete Innenstadt/Friedrichstadt sowie Pieschen /Mickten /Kaditz ihre Gültigkeit.

Hochwasser_WFS - Wassertiefe_HQ_100 - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Hochwasser dar.:Die Hochwassergefahrenkarte HQ 100 stellt das Ausmaß von Überschwemmungen (Überflutungsflächen und die Wassertiefe) bei Ereignissen dar, die im statistischen Mittel alle 100 Jahre auftreten können, also ein Hochwasserszenario mittlerer Wahrscheinlichkeit. Die Wassertiefe wird in den Gefahrenkarten in fünf Stufen mit unterschiedlichen Blautönen dargestellt. Die gleichen Stufen in Gelbtönen kennzeichnen Gebiete hinter Hochwasserschutzanlagen. Damit soll auf das Restrisiko hinter Dämmen und Deichen aufmerksam gemacht werden.Attribute: KLASSE: Tiefenklasse (1 - 5, in geschützten Bereichen 10 - 15) TIEFE: Tiefenklasse (Textbeschreibung) GEWAESSER: Gewässername GEWKZ: Gewässerkennziffer nach LAWA

Auswahl bedeutender Baumaßnahmen des Hochwasserschutzes Neubau Hochwasserschutz Silberhütte-TV 1 Neubau Deich Derenburg Glaswerk Sanierung rechter Elbehauptdeich km 40,4 - 42,1 in Magdeburg Cracau Informationsveranstaltung zur geplanten Baumaßnahme in Cracau Sanierung rechter Elbehauptdeich km 9,0 - 10,18 bei Schartau Deichrückverlegung Klietznick Ersatzneubau Schöpfwerk Gorsdorf Hochwasserschutz Krottorf / Bode, Baulos 3 Flutberme - Beginn von Fäll- und Rodungsarbeiten Rückstaudeich Wolmirstedt an der Ohre Hochwasserschutz linker Elbedeich km 10,37 - 11,86 bei Breitenhagen Neubau Deich Ilse/Ellerbach Sanierung rechter Elbedeich km 11,5 - 12,5 zwischen Schartau und Blumenthal Sanierung rechter Elbedeich km 13,4 - 14,5 bei Blumenthal Sanierung rechter Elbedeich km 40,34 - 41,20 bei Jerichow Notsicherung Deich Meuselko an der Schwarzen Elster Hochwasserschadensbeseitigung rechter Elbedeich km 33,9 – 35,5 bei Magdeburg Randau-Calenberge Rückbau Wehr Oschersleben Hochwasserschutz Hohenweiden (Saale) Neubau Deich Rattmannsdorf Neubau Ohredeich Ortslage Loitsche Sanierung Treueldeich km 0,0 – 2,7 Auslaufbauwerk Flutpolder Rösa Planungsbeginn: Instandsetzung/ Hochwasserschutz Ortslage Wernigerode Ausbau linker Elbedeich km 7,8 - 10,6 bei Heinrichsberg Hochwasserschutz Krottorf/ Bode - Sanierung Mühlgraben Deichrückverlegung Sandau Süd Instandsetzung Deich Drohndorf an der Wipper Rechter Elbedeich km 75,6 - 77,8 in der Ortslage Sandau Neubau Deich Berßel Bäckergarten km 0+000,000 - 0+337,300 Rechter Elbedeich km 5,4 - 6,5 bei Niegripp HWSB Fischbeck km 41,3 - 48,00

Die Hochwasserschutzmaßnahme befindet sich in Silberhütte im Landkreis Harz, im Westen vom Land Sachsen-Anhalt. Das Projekt ist Bestandteil der Landesstrategie zum Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt und eine von insgesamt 195 Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt. Im Rahmen der Hochwasserschutzplanung für die Selke und der hydraulischen Berechnungen im Rahmen der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-Richtlinie), wurde die bisherige Grundstückszufahrt zum Werksgelände der Rinkemühle als Abflusshindernis erkannt. Die Zufahrt zum Werksgelände besteht aus einem Brückenbauwerk, welches die Zufahrt von der L 234 über die Selke überführt (von Selke Station 52+610 bis 52+629) und den Lauf der Selke erheblich einengt. Durch die Baumaßnahme wird der Hochwasserabfluss der Selke in der Ortslage Silberhütte verbessert. Die Maßnahme setzt sich aus einer Straßenertüchtigung, einem Brückenrückbau sowie aus der Herstellung einer Löschwasserentnahmestelle zusammen. Straßenertüchtigung: Bevor das Brückenbauwerk entfernt wird, erfolgt die Aktivierung einer vorhandenen Zufahrt auf einer Länge von ca. 240 m. Die neue Grundstückszufahrt soll etwa 200 m nördlich des bestehenden Brückenbauwerkes und südlich eines unbeschrankten Bahnüberganges der Harzer Schmalspurbahn (HSB)/ Selketalbahn hergestellt werden. Der vorhandene Weg wird zu 50 % instandgesetzt und zu 50 % neu ausgebaut. Die Fahrbahnbreite beträgt 3,50 m und erhält ein Quergefälle von 2,5 %. Straßenertüchtigung: Bevor das Brückenbauwerk entfernt wird, erfolgt die Aktivierung einer vorhandenen Zufahrt auf einer Länge von ca. 240 m. Die neue Grundstückszufahrt soll etwa 200 m nördlich des bestehenden Brückenbauwerkes und südlich eines unbeschrankten Bahnüberganges der Harzer Schmalspurbahn (HSB)/ Selketalbahn hergestellt werden. Der vorhandene Weg wird zu 50 % instandgesetzt und zu 50 % neu ausgebaut. Die Fahrbahnbreite beträgt 3,50 m und erhält ein Quergefälle von 2,5 %. Brückenrückbau: Nach der Aktivierung der neuen Grundstückszufahrt wird die vorhandene Brücke inklusive Widerlager ersatzlos zurückgebaut. Die Uferbereiche werden anschließend profiliert und mit einer Neigung von 1:1,5 hergestellt, angelehnt an die vorhandenen Böschungsbereiche. In der Bachsohle wird das vorhandene Sohlsubstrat wieder eingebaut. Aufgrund des erforderlichen Arbeitsraumes und der Herstellung der Böschung muss ein Teil der angrenzenden Bebauungen angepasst werden. Löschwasserentnahmestelle: Im Bereich der Brücke befindet sich eine veraltete Löschwasserentnahmestelle, die aufgrund des Brückenrückbaus funktionslos wird. Um den Brandschutz in diesem Bereich von Silberhütte zu gewährleisten, wird eine neue Löschwasserentnahmestelle zwischen der Einfahrt der neuen Grundstückszufahrt und der Straßenbrücke der L 234 hergestellt. Während der Bauausführung kommt es zu Verkehrseinschränkungen auf der L 234 in Silberhütte. Es erfolgt temporär die halbseitige Sperrung der L 234 im Bereich des Bahnüberganges der HSB. Etwaige Einschränkungen werden ausgeschildert. Der temporäre Eingriff in die Natur macht folgende Naturschutzmaßnahmen erforderlich: - Holzungsmaßnahmen außerhalb der Brut- und Fortpflanzungszeit - Elektrobefischung innerhalb des Baubereichs der Selke - Anbringung einer Nisthilfe für die Wasseramsel Insgesamt werden mit der Maßnahme rund 0,7 Mio. € in die Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt investiert. Die Finanzierung erfolgt über die Finanzierungsquelle Europäischer Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Am 12.08.2025 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für den Bauvertrag „NB HWS Silberhütte-TV 1“ erteilt. Im Ergebnis eines nationalen Vergabeverfahrens ist die Kutter HTS GmbH aus Helbra der Auftragnehmer. Die Bauausführung beginnt im September 2025.“ Das Maßnahmengebiet liegt im nordöstlichen Teil des Harzvorlandes, im Westen von Sachsen-Anhalt. Das Projekt ist Bestandteil der Landesstrategie zum Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt und eine von insgesamt 195 Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt. Die Europäische Union hat mit Erlass der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie – HWRM-RL) im Jahr 2007 ihre Mitgliedsstaaten verpflichtet, entsprechende gesetzliche Regelungen in ihrem nationalen Recht zu verankern. Mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahr 2009 wurde dies bundesrechtlich vollzogen. Im Rahmen der Erarbeitung der fachlichen Grundlagen zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie für die Holtemme erfolgte eine Ermittlung und Bewertung der Überschwemmungsflächen für den Gewässerverlauf. Dabei wurde festgestellt, dass es beim HQ100-Abfluss als Bemessungsabfluss für Ortslagen zu Überschwemmungen von Siedlungsgebieten kommt. Die Hochwassergefahren- und Risikokarten wurden im Jahr 2014 aktualisiert (Stufe 2), auf dessen Basis eine Planung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage Derenburg begonnen wurde. Im Rahmen dieser Planung wurden erste Hochwasserschutzmaßnahmen abgeleitet, um den Hochwasserschutz für die Ortslage Derenburg zu verbessern. Durch umgesetzte Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberstrom der Holtemme, neue hydraulische Berechnungen, gesammelte Erfahrungen durch das Hochwasser 2017 in Derenburg, die in der Zwischenzeit aktualisierten Hochwasserrisikomanagementpläne im Jahr 2021 (Stufe 3) mussten die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen überarbeitet und angepasst werden. Es wurden Hochwasserschutzmaßnahmen ergänzt, andere entfielen. Die Maßnahme umfasst ein Konglomerat verschiedener Hochwasserschutzmaßnahmen in und unmittelbar vor der Ortslage Derenburg an der Holtemme, der Rothe, dem Mühlenbach und dem Hellbach. Darunter die Errichtung neuer Leitdeiche, Uferertüchtigungen, die Errichtung von Hochwasserschutzwänden und die Herrichtung von Uferverwallungen. Im Jahr 2023 wurde ein neuer Generalplaner gebunden, um die aus vorangegangenen Projekten abgeleiteten Hochwasserschutzmaßnahmen für die Ortslage Derenburg zu überarbeiten und anzupassen. Die erneute planerische Betrachtung beruhte auf neuen gesammelten Erfahrungen durch das Hochwasser 2017 in Derenburg, umgesetzten Hochwasserschutzmaßnahmen im Oberstrom der Holtemme, neuen hydraulischen Berechnungen, und in der Zwischenzeit aktualisierten Hochwasserrisikomanagementplänen. Nach nochmaligen hydraulischen Berechnungen, um die im Stadtgebiet vorhandenen Brücken adäquat im hydraulischen Modell abzubilden liegt im Ergebnis der Planung nun die Vorplanung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in der Ortslage Derenburg vor. Erste Abstimmungen bzgl. der laufenden Planung mit den betreffenden Trägern öffentlicher Belange, wie der Kommune, dem Landkreis, der Landesstraßenbaubehörde, dem Unterhaltungsverband Ilse-Holtemme, dem Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode und der Avacon. Auch Vertreter des Reitplatzes Derenburg und des Freibades Derenburg wurden bereits eingebunden. Am 16.06.2025 fand eine öffentliche Veranstaltung in der Ortschaft Derenburg statt, bei dem interessierten Bürger über den aktuellen Planungsstand und die weiteren Schritte informiert und Fragen beantwortet wurden. Die Präsentation der Veranstaltung finden Sie hier . Das Protokoll der Öffentlichkeitsveranstaltung können Sie hier nachlesen. Am 23.09.2024 fand für interessierte Bürgerinnen und Bürger im Kanuverein des MSV Börde eine Informationsveranstaltung statt. Vertreter des LHW und des Planungsbüros informierten über den Stand der Sanierung des rechten Elbehauptdeiches zwischen Schönebeck und Magdeburg und speziell über die geplante Sanierung rechts von Magdeburg Cracau km 40,4-42,1. Zahlreiche Fragen wurden beantwortet. Die Präsentation der Veranstaltung finden Sie hier : Ersatzneubau Schöpfwerk Gorsdorf Am 13. April 2023 hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft den Auftrag für die Maßnahme HWSB Schöpfwerk Gorsdorf – Ersatzneubau erteilt. Im Ergebnis eines europaweiten Vergabeverfahrens ist die Firma Kramer GmbH & Co KG Wittenberg aus Lutherstadt Wittenberg der Auftragnehmer. Vorlaufend zum Baubeginn erfolgte bereits ab Mai 2023 die Baustelleneinrichtung und Bauvorbereitung. Weitere Informationen erhalten Sie hier . Baubeginn : 05/2023 Sanierung rechter Elbedeich km 13,4 - 14,5 bei Blumenthal Die Sanierung des Bestandsdeiches war nach dem Hochwasserereignis der Elbe in 2013 notwendig geworden. Der Deich erreicht derzeit bezogen auf das Bemessungshochwasser nicht die erforderliche Höhe, ist nicht DIN-gerecht ausgebaut und verfügt über keine Unterhaltungsberme. Durch den Bestandsdeich werden die Ortslagen Burg, Blumenthal, Schartau und Parchau geschützt. Am 26. April 2023 wurde die Baumaßnahme „HWSB Blumenthal km 13,4 – 14,5“ termingerecht durch die Umwelttechnik & Wasserbau GmbH baulich fertiggestellt und am 11. Mai 2023 erfolgreich durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt abgenommen. Weitere Informationen zum Baubeginn finden Sie hier. Weitere Informationen zum Abschluss der Bauarbeiten finden Sie hier . Bauzeit: 05/2022 - 04/2023 Ausbau linker Elbedeich km 7,8 - 10,6 bei Heinrichsberg Das Projekt umfasst die DIN-gerechte Sanierung des linken Elbehauptdeiches auf der vorhandenen Trasse beginnend am nördlichen Rand der Ortschaft Heinrichsberg bis hin zur Einmündung der Ohre in die Elbe (Deich-km 7,8-10,6). Durch Verbesserung der Standsicherheit, der Beseitigung von Defizithöhen sowie von inneren und äußeren Substanzschäden des Deiches und der Verbesserung der Deichverteidigung im Hochwasserfall dient die Maßnahme vorrangig dem Hochwasserschutz der Kommunen Wolmirstedt OT Glindenberg, Heinrichsberg und Siedlung Schiffhebewerk Rothensee. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 09/2019 - 07/2021 Rechter Elbedeich km 75,6 - 77,8 in der Ortslage Sandau Das Ziel war die Verbesserung des Hochwasserschutzes durch die Verstärkung und Erhöhung des Deichabschnittes zwischen den Deichrückverlegungen Sandau Nord und Süd. Auf einer Länge von ca. 675 m wurde der bestehende Deich im Mittel um 67 cm erhöht und damit – bezogen auf das aktuelle Bemessungshochwasser mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren (HQ 100 ) und entsprechend dem Standard an der Elbe – ein zusätzlicher Freibord von rund 1,00 m erreicht. Mit der baulichen Fertigstellung werden Sandau einschließlich angrenzender Flächen besser geschützt. Weitere Informationen finden Sie hier. Bauzeit: 08/2019 - 12/2020

Gefahrenhinweiskarte Sachsen (Atlas der Hochwassergefährdung in Sachsen)

Die Gefahrenhinweiskarte zeigt Überschwemmungsflächen und Intensitäten (Wassertiefe bzw. spezifischer Abfluss) bei Extremhochwasser für den Elbestrom und die Gewässer I. Ordnung in Sachsen in einem Überblicksmaßstab (1:100.000) mit einem Datenstand von 2004. Als Extremhochwasser (EHQ) wird dabei ein Ereignis, das bedeutend größer als HQ(100) ist, mindestens das höchste beobachtete Ereignis, im Allgemeinen jedoch HQ(300), angesetzt. Die Berechnung der Überschwemmungsflächen erfolgte ohne die Berücksichtigung der Wirkung vorhandener Hochwasserschutzeinrichtungen, wie Talsperren, Deiche oder Polder. Die dargestellten Intensitäten und Ausdehnungen stellen eine Umhüllende aller möglichen Überschwemmungsszenarien dar, d.h., nicht alle dargestellten Flächen sind bei einem einzelnen Ereignis betroffen. Dies gilt auch bei einem Versagen von Schutzeinrichtungen. Darüber hinaus werden die Grenzen der überschwemmten Flächen bei HQ(20) und HQ(100) dargestellt, ebenfalls ohne die Berücksichtigung der Wirkung von Hochwasserschutzeinrichtungen. Aufgrund der verschiedenen Überflutungs- und damit Schadensprozesse wurde zwischen flachen Talbereichen (geschiebefrei, meist nicht Lauf verändernde Überflutung) und Steilbereichen (dynamische Überschwemmung mit Geschiebetransport, Erosion und zu erwartender Laufveränderung) unterschieden. Da an den steilen Gewässerabschnitten die Überschwemmungstiefe nur indirekt eine Aussage über die Intensität und damit über die Gefährdung geben kann, wurde zusätzlich die Fließgeschwindigkeit auf den Vorländern ermittelt. Das Produkt aus Überschwemmungstiefe und Fließgeschwindigkeit wird als spezifischer Abfluss (Abfluss pro Meter Gewässerbreite) für EHQ dargestellt.

Wasserbuch Hamburg

Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Der Datenbestand ist nicht tagesaktuell. Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg zwei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/W2) Die Abteilung Abwasserwirtschaft (W2) der BUKEA, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Die Stammdaten aller Erlaubnisse sind vollständig in einer Datenbank erfasst; seit etwa Ende 1999 werden die kompletten Wasserbuchblatt-Inhalte von Neueintragungen und von Änderungen parallel in dieser Datenbank geführt. Das Wasserbuch enthält Daten über: - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.

Bebauungsplan Neuenfelde 17 Hamburg

Der Bebauungsplan Neuenfelde 17 für den Geltungsbereich östlich des Nincoper Deichs und südlich des Nincoper Orts (ca. 64.700 m²) wird wie folgt begrenzt: Über das Flurstück 308 der Gemarkung Nincop - Nincoper Ort -,Ostgrenze des Flurstücks 1568, Ostgrenze des Flurstücks 1699 (Unterm Wassergang), Südgrenze des Flurstücks 1699, über das Flurstück 1017, über das Flurstück 1239, Westgrenze des Flurstücks 1239 (Nincoper Deich) der Gemarkung Nincop (Bezirk Harburg, Ortsteil 717).

Verkehrsweg, Durchlass, Gewässerkreuzung

Enthält Bauwerke für Verkehrswege und Gewässer, die ein Gewässer oder einen Deich/Damm kreuzen. Es können Brücken, Durchlässe, Furten, Düker und Trogbrücken sein. Bauwerke von kreuzenden Gewässern (Düker, Trogbrücken) werden als Kreuzungspunkt aufgenommen. Der Düker oder die Trogbrücke selbst sind in der "OA Verdolung, Gewässerdüker, Trogbrücke" als separates Bauwerk bei dem kreuzenden Gewässer erfasst. Durchlässe sind kurze Verrohrungen bei Verkehrswegen und Deichen, für die nur eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 76 WG erforderlich ist. Diese Bauwerke spielen bei den Gewässerentwicklungsplanungen, der Bestandsaufnahme für die Wasserrahmenrichtline, sowie für die Bearbeitung der Hochwassergefahrenkarten eine Rolle.

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