Gemäß § 94 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 11.10.2025 wird das Deichregister in digitaler Form vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) geführt und regelmäßig aktualisiert. Das Deichregister wird mit seiner öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Das Gleiche gilt für Änderungen des Deichregisters. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt unverzüglich auf der Internetseite des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt unter https://lhw.sachsen-anhalt.de/planen-bauen/deichregister oder als WebGIS-Anwendung unter https://www.geofachdatenserver.de/de/lhw-deichregister.html.
Insgesamt umfassen die Deichlinien des Landes Sachsen-Anhalts mehr als 400 Anlagen, bestehend aus Hauptdeichen, Teilschutzdeichen, Leitdeichen, Polderdeichen, Qualmdeichen, Rückstaudeichen und als Deiche definierten Hochwasserschutzwänden, mit einer Länge von insgesamt über 1.200 km.