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ATKIS - Digitales Basis Landschaftsmodell Hamburg

Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) orientiert sich am Basismaßstab 1: 25 000. Es wird für alle Objekte eine Lagegenauigkeit von ± 3 m angestrebt. Es hat eine Informationstiefe, die über die Darstellung der Digitalen Stadtkarte von Hamburg (1: 20 000) hinausgeht. Der Inhalt und die Modellierung der Landschaft des Basis-DLM sind im ATKIS®-Objektartenkatalog (ATKIS®-OK Basis-DLM) beschrieben. Die Erfassung der Objektarten, Namen, Attribute und Referenzen erfolgte in drei aufeinander folgenden Realisierungsstufen, die im ATKIS®-OK Basis-DLM ausgewiesen sind. In Hamburg stehen die Realisierungsstufen für die gesamte Landesfläche seit 2007 aktuell zur Verfügung. Seit Oktober 2009 wird das Basis-DLM im bundeseinheitlichen AAA-Modell geführt. Die Objektarten sind ATKIS-OK enthalten (siehe Verweis). Besonders geeignet als geometrische und semantische Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geoinformationssystemen und zur Verknüpfung mit raumbezogenen fachspezifischen Daten für Fachinformationssysteme, zur rechnergestützten Verschneidung und Analyse mit thematischen Informationen, für Raumplanungen aller Art und zur Ableitung von topographischen und thematischen Karten. Anwendungsgebiete sind alle Aufgabenbereiche, für deren Fragestellungen ein Raumbezug erforderlich ist, unter anderem Energie-, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltung, Demographie, Wohnungswesen, Landnutzungs-, Regional- und Streckenplanung, Straßenbau und Bewirtschaftung, Facility Management, Verkehrsnavigation und Flottenmanagement, Transport, Bergbau, Gewässerkunde und Wasserwirtschaft, Ökologie, Umweltschutz, Militär, Geologie und Geodäsie, aber auch Kultur, Erholung und Freizeit sowie Kommunikation.

Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem

Das Landesamt für Umweltschutz führt nach § 11 Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Bodenschutzgesetz (BodSchAG LSA) ein Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem. Das Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) enthält beschreibende Informationen (Metainformationen) über Daten, deren Kenntnis für die Erfüllung bodenschutz- und altlastengesetzlicher Aufgaben von Bedeutung sein kann. Dieses Metainformationssystem gibt Auskunft darüber, wer Daten besitzt, wie man Sie erhält und um was für Daten es sich handelt. Das ST-BIS wird im Internet geführt. Die Informationen für das ST-BIS stellen die Behörden dem LAU auf Anforderung gebührenfrei zur Verfügung.

Populationsmodell des Auerhuhns in den Schweizer Alpen: Grundlagen für den Artenschutz

Das Auerhuhn ist eine stark gefährdete Brutvogelart der Schweiz. Veränderungen in der Zusammensetzung und Nutzung des Waldes haben dazu geführt, dass sich die Bestände dieses Raufusshuhns in den letzten drei Jahrzehnten halbiert haben. Deshalb sollen die Lebensraumansprüche des attraktiven Waldvogels vermehrt in der Planung und Umsetzung von Waldreservaten und der Bewirtschaftung von Wäldern der höheren Lagen berücksichtigt werden. Auf der kleinen räumlichen Ebene sind die Habitatsansprüche der Art durch Untersuchungen in West- und Mitteleuropa (Storch 1993, 2002, Schroth 1994) und Skandinavien relativ gut bekannt. Dagegen werden die Populationsprozesse auf der Ebene der Landschaft erst in Ansätzen verstanden (Sjöberg 1996, Kurki 2000). Entsprechend konnte man die Bestandsrückgänge in den meisten Gebieten Europas noch nicht stoppen, da einerseits genauere Kenntnisse über das Zusammenspiel und die relative Bedeutung der einzelnen Faktoren fehlen (Habitatqualität, Störungen, Prädatoren, Witterung-Klima, Huftierkonkurrenz), und andererseits noch nicht versucht wurde, die Bestandsentwicklung im grossen landschaftlichen Massstab als Metapopulationsdynamik zu verstehen. Es ist das primäre Ziel dieses Projekts, ein räumlich explizites Metapopulationsmodell des Auerhuhns für einen grossen Landschaftsausschnitt der Schweizer Alpen zu erarbeiten. Dabei sollen die erwähnten Einflussfaktoren möglichst umfassend berücksichtigt werden. Die Arbeit soll modellhaft zeigen, dass für das Verständnis von Populationsvorgängen von raumbeanspruchenden Wildtierarten eine Analyse und Bewertung von lokal bis überregional wirksamen Einflussfaktoren notwendig sind. Die Ergebnisse sollen zudem als konzeptionelle Grundlage für den Nationalen Aktionsplan Auerhuhn und für regionale Artenförderungsprojekte dienen. Folgende Fragen und Themen sind für das Projekt von zentraler Bedeutung: Wie gross ist das landschaftsökologische Lebensraumpotenzial für das Auerhuhn in den Alpen, wie ist es räumlich verteilt? Wie verteilen sich die lokalen Auerhuhnpopulationen in diesen Potenzialgebieten? Wie gross sind die Bestände? Welche Faktoren beeinflussen den Status von Lokal- und Regionalpopulationen? Welche Populationen haben abgenommen oder sind verschwunden, welche sind stabil (Source-Sink-Mechanismen)? Zwischen welchen räumlich getrennten Populationen besteht ein Austausch? Welche Landschaftselemente wirken als Barrieren? Entwickeln einer nicht-invasiven Methode für die genetische Differenzierung von Populationen, sowie für Bestandsschätzungen und Monitoring.

Zusammenfassung, Analyse und Auswertung vorhandenen Datenmaterials zur Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Bevölkerungsentwicklung der Städte Ludwigslust, Bützow, Bad Doberan, Grevesmühlen und Ribnitz-Damgarten

Zusammenfassung, Analyse und Auswertung vorhandenen Datenmaterials zur Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Bevölkerungsentwicklung der Städte Ludwigslust, Bützow, Bad Doberan, Grevesmühlen und Ribnitz-Damgarten als Grundlage zur Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Die Suburbanisierung, die starke Abwanderung der Bevölkerung aus Ostdeutschland und der allgemeine Bevölkerungsrückgang führen zur Entleerung der Innenstädte und besonders in den 'Plattenbauten' zu erheblichem Wohnungsleerstand. Daher hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Jahre 2002 das Förderprogramm 'Stadtumbau Ost' und den gleichnamigen Wettbewerb ins Leben gerufen. Die teilnehmenden Städte mussten in einem Integrierten-Stadt-Entwicklungs-Konzept (ISEK) darlegen, wie sie mit der Schrumpfungs- und Leerstandsproblematik umgehen werden. In Mecklenburg-Vorpommern haben ca. 40 Städte ein ISEK erstellt. Das Institut für Landschaftsplanung und Landschaftsökologie war in den Städten Bad Doberan, Bützow, Grevesmühlen, Ludwigslust und Ribnitz-Damgarten an der Erarbeitung eines ISEK beteiligt und hat die Arbeitsmarkt-, Wirtschafts-, und Einwohnerentwicklung analysiert. Anhand dieser Analyse wurde versucht Aussagen zu der zukünftige Wirtschafts- und Arbeitsplatzentwicklung zu treffen und die zukünftige Einwohnerentwicklung der jeweiligen Stadt bis 2020 abzuschätzen. Auf dieser Grundlage wurde die in Zukunft nachgefragte Art und Anzahl von Wohnungen abgeschätzt. Anhand dieser Wohnungsbedarfsprognose wurden dann ein städtebauliches Konzept erstellt. Dabei ist der Planungsprozess immer wieder mit der jeweiligen Stadtverwaltung und in Workshops auch mit interessierten Bürgern oder speziellen Einwohnergruppen (z.B. Jugendlichen und in der Jugendarbeit engagierten) abgestimmt worden.

NRW stärkt die Kommunen beim Schutz vor Klimarisiken wie Hitze und Starkregen

Wenn Hitzeperioden Nächte unerträglich machen oder Starkregen Straßen überflutet, spüren die Menschen in Nordrhein-Westfalen unmittelbar die Folgen des globalen Klimawandels. Der Handlungsbedarf in Städten und Gemeinden steigt. Nordrhein-Westfalen hat dafür bereits 2021 als erstes Bundesland ein Klimaanpassungsgesetz verabschiedet. Seit Juli 2024 gilt auch auf Bundesebene ein solches Gesetz. Das Land entwickelt sein Gesetz auf Basis dieser Vorgaben nun weiter. Ziel ist es, Klimarisiken wie Hitze oder Starkregen vor Ort systematisch zu erfassen und Maßnahmen gezielt zu planen und bei Investitionen zu berücksichtigen. Umweltminister Oliver Krischer: „Klimaanpassung entscheidet sich vor Ort in den Wohnvierteln, auf Schulhöfen oder in den Grünflächen. Mit verlässlichen Daten, klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen und gezielter Unterstützung helfen wir den Kommunen, ihre Bevölkerung besser vor den Folgen von Hitze, Starkregen und anderen Klimarisiken zu schützen.“ Da diese neue Aufgabe für die Kommunen mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist, stellt das Land ihnen insgesamt 20 Millionen Euro für die Erstellung eigener Klimaanpassungskonzepte zur Verfügung. Zugleich ist Klimaanpassung verbindlich in öffentlichen Planungen verankert. Das Berücksichtigungsgebot stellt sicher, dass etwa bei Infrastrukturprojekten oder der Stadtentwicklung die Folgen des Klimawandels frühzeitig einbezogen werden. So lassen sich spätere Schäden und zusätzliche Kosten vermeiden. Darüber hinaus verankert das Land die Kommunalberatung Klimafolgenanpassung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) dauerhaft im Gesetz. Städte und Gemeinden erhalten damit langfristig Unterstützung durch Daten, Beratung, Förderinformationen und die Vernetzung untereinander. Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigt die aktuelle Klimaanalyse NRW 2026 des LANUK: Rund 7,5 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen leben in Siedlungsbereichen mit dringendem Handlungsbedarf. Das entspricht knapp 42 Prozent der Landesbevölkerung. Grundlage dieser Einordnung sind Modellierungen zur nächtlichen thermischen Belastung der Bevölkerung an einem typischen und einem extremen Sommertag. Die Analyse macht landesweit sichtbar, wo Hitzeinseln besonders stark ausgeprägt sind und wo Kommunen priorisieren sollten, um sich an die Klimaveränderungen anzupassen. Die Analyse liefert ihnen und den Planungsbehörden eine deutlich verbesserte Daten-Grundlage. Im Vergleich zur ersten landesweiten Klimaanalyse aus dem Jahr 2018 wurde die Untersuchung grundlegend weiterentwickelt. Die Modellierungen erfolgten nun in einer räumlichen Auflösung von 25 mal 25 Metern statt wie zuvor in einer Auflösung von 100 mal 100 Metern. Damit ist die neue Analyse 16-fach höher aufgelöst. Kleinräumige Unterschiede innerhalb von Städten und Gemeinden werden dadurch deutlich besser sichtbar. Wo sich Hitze besonders staut, wo Freiräume kühlend wirken und wo planerische Eingriffe besonders notwendig sind, lässt sich damit wesentlich genauer erkennen. LANUK-Präsidentin Elke Reichert: „Die höhere Auflösung ist für die kommunale Praxis ein entscheidender Fortschritt, da sie eine deutlich bessere Bewertung auf lokaler Ebene ermöglicht. Je genauer erkennbar ist, wo Belastungen entstehen und wo klimatisch wirksame Strukturen erhalten oder gestärkt werden müssen, desto konkreter können Maßnahmen ausgestaltet und begründet werden.“ Neu sei zudem die Betroffenheitsanalyse, erläuterte Elke Reichert. „Die Klimaanalyse betrachtet nicht nur, wo es besonders heiß wird, sondern auch, wo Menschen leben, die gegenüber Hitze besonders empfindlich sein können.“ Dafür habe das LANUK kleinräumige Bevölkerungsdaten, beispielsweise zu hochaltrigen Menschen und Kleinkindern, ausgewertet und mit hitzebelasteten Bereichen überlagert. Ergänzend sei die durchschnittliche Nettokaltmiete als Annäherungswert für Armutsgefährdung eingeflossen, um Mehrfachbelastungen räumlich besser sichtbar zu machen. „So konnten wir Quartiere identifizieren, für die Klimaanpassungsmaßnahmen eine hohe Priorität haben sollten“, erklärte Elke Reichert. Wie Klimaanpassung umgesetzt wird, zeigt zum Beispiel die Stadt Soest. Die Kommune nutzt Förderangebote des Landes und setzt Maßnahmen Schritt für Schritt vor Ort um. „Die Klimaanpassung steigert sowohl den Schutz als auch die Lebensqualität der Menschen“, erklärt Soests Bürgermeister Marcus Schiffer. „Deshalb haben wir uns in Soest schon 2016 auf den Weg gemacht und ein Klimaanpassungskonzept erstellt, das wir seitdem Schritt für Schritt nicht nur umsetzen, sondern auch weiterentwickeln.“ Dafür konnte die Stadt Soest an vielen Stellen die wertvollen Geodaten des LANUK nutzen, um zu analysieren, wo im Stadtgebiet in Sachen Starkregen, Hochwasser und Hitzebelastung Handlungsbedarf besteht. Unter anderem wurde auf diese Weise als Grundlage der Stadtplanung ein digitaler Klimazwilling der Stadt erstellt und Soest nahm als eine der ersten Kommunen erfolgreich am European Climate Award teil. Bürgermeister Marcus Schiffer: „Mittlerweile haben wir viele sehr konkrete Klimaanpassungsmaßnahmen umgesetzt – wir verschatten Spielplätze und Innenstadtplätze, wir begrünen die Dächer unserer Stadtbücherei und entsiegeln Schulhöfe, wir bieten privaten Haushalten Förderprogramme für die Umwandlung von Schottergärten oder Fassadenbegrünung an. Viele Maßnahmen konnten wir auch mit Fördermitteln des Landes umsetzen. Diesen Weg wollen wir weitergehen.“ Soest sieht sich heute „als Vorreiterkommune in dem Vorreiterland Nordrhein-Westfalen“. Das Beispiel Soest zeigt, dass auch kleine und mittelgroße Kommunen Klimaanpassung können. Marcus Schiffer: „Unsere Erfahrung zeigt, dass Kommunen dafür präzise Datengrundlagen und Expertise brauchen. Diesen wichtigen Part übernimmt das LANUK.“ Nordrhein-Westfalen hat 2021 als erstes Bundesland ein Klimaanpassungsgesetz eingeführt und entwickelt dieses nun weiter. Auf Bundesebene gibt es seit 2024 ein eigenes Klimaanpassungsgesetz. Die NRW-Novelle in 2026 stärkt die rechtliche Grundlage, schafft neue Instrumente und sorgt für eine einheitliche Umsetzung von Klimaanpassung auf verschiedenen Ebenen. Zwischen 2020 und 2026 hat das Land bereits rund 200 Millionen Euro bereitgestellt, damit Kommunen Klimaanpassung vor Ort wirksam umsetzen können. Dafür wurden im EFRE-Förderaufruf „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ in bislang drei Einreichungsrunden rund 60 Millionen Euro bewilligt. Für kleinere Maßnahmen stehen zusätzlich 13,1 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden dabei ganz konkrete Maßnahmen vor Ort, etwa die Entsiegelung befestigter Flächen, die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie Anlagen zur Regenwasserversickerung und -speicherung nach dem Schwammstadt-Prinzip. Ergänzt wird dies durch weitere Förderprogramme mit einem Volumen von rund 128 Millionen Euro, mit denen bereits zahlreiche Projekte in Kommunen angestoßen werden konnten. Klimaatlas NRW Klimaanpassungsgesetz Förderangebote für Klimaanpassung Coole Orte in Soest Die neue Klimaanalyse zeigt, in welchen Siedlungsbereichen sich in Nordrhein-Westfalen an Sommertagen und in den damit verbundenen warmen Nächten besonders stark aufheizt, wo kühlende Luftströme aus Freiräumen ausgleichend wirken und wo daraus konkreter Handlungsbedarf entsteht. Die wichtigste Zahl dabei ist: Rund 7,5 Millionen Menschen in NRW leben in Siedlungsbereichen, in denen dringender Handlungsbedarf besteht. Damit sind Bereiche gemeint, die vor allem nachts durch Wärmebelastung und mangelnde Abkühlung gekennzeichnet sind und die deshalb aus fachlicher Sicht für die Klimaanpassung besonders relevant sind. Die Analyse ist wichtig, da Hitze im Alltag nicht überall gleich wirkt. In dicht bebauten und stark versiegelten Quartieren bleibt es nachts oft deutlich wärmer als im Umland. Genau diese Unterschiede macht die Klimaanalyse landesweit sichtbar und ermöglicht somit erstmals einen tiefen Einblick in die Situation in ganz NRW. Die Karten stehen grundsätzlich auch der Öffentlichkeit zur Verfügung, ihr größter praktischer Nutzen liegt jedoch bei Städten, Gemeinden, Kreisen, der Regionalplanung, Fachbüros sowie bei Klimamanagerinnen und Klimamanagern. Für diese Zielgruppen sind die Daten eine Arbeitsgrundlage, um Klimaanpassungskonzepte zu entwickeln, Maßnahmen zu priorisieren und bestehende Planungen fachlich abzusichern. Dass dieser Bedarf real ist, zeigen Rückmeldungen aus den Kommunen. Die Veröffentlichung der neuen Klimaanalyse wird bereits seit Längerem nachgefragt, da Gemeinden und Kreise die Daten für ihre laufende Arbeit an Klimaanpassungskonzepten benötigen. Für die breite Öffentlichkeit ist das vor allem deshalb relevant, weil die Karten nachvollziehbar machen, warum bestimmte Maßnahmen vor Ort nötig sind, beispielsweise mehr Grün, weniger Versiegelung oder der Schutz wichtiger Luftleitbahnen. Der wichtigste Fortschritt ist die deutlich höhere räumliche Auflösung. So wurde die neue Klimaanalyse NRW 2026 mit einer Auflösung von 25 mal 25 Metern berechnet. Die erste landesweite Analyse aus dem Jahr 2018 arbeitete hingegen mit einer Auflösung von 100 mal 100 Metern. Damit ist die neue Untersuchung 16-fach höher aufgelöst. Das bedeutet, dass Unterschiede innerhalb von Städten und Quartieren deutlich genauer sichtbar werden. Je höher die Detailtiefe ist, desto besser lassen sich klimatische Belastungen erkennen und desto konkreter können Maßnahmen geplant werden. Hinzu kommen aktuelle Datengrundlagen zu Siedlungs- und Gebäudestrukturen sowie zur Flächennutzung. Erstmals werden kleinräumige Bevölkerungsdaten aus dem Zensus 2022 systematisch einbezogen. Während früher vor allem Einwohnerzahlen auf Gemeindeebene vorlagen, kann die Betroffenheit heute deutlich feiner dargestellt werden – teils im 100-Meter-Raster, teils auf Baublockebene. Die neue Planungshinweiskarte bewertet den Siedlungsraum anhand der nächtlichen Überwärmung. Sie unterteilt den sogenannten Wirkraum in sechs Handlungsprioritäten. Die Stufen 1 und 2 stehen für dringenden Handlungsbedarf. Aus fachlicher Sicht geht es dabei um Gebiete, die stadtklimatisch sanierungsbedürftig sind. Es werden unter anderem mehr Vegetation, zusätzliche Grünflächen, schattenspendende Bäume, Dach- und Fassadenbegrünung, weniger Versiegelung sowie Wasserelemente empfohlen. Besonders wichtig ist die Sicherung oder Schaffung von begrünten Durchlüftungsbahnen. Für Planungen in diesen Bereichen sind klimatische Gutachten erforderlich. Landesweit entfallen 32,5 Prozent der Wirkraumfläche auf diesen dringenden Handlungsbedarf. Die Zahl von 7,5 Millionen betroffenen Menschen bezieht sich genau auf diese Flächen. Damit wird deutlich: Die Analyse beschreibt nicht nur ein abstraktes Klimaproblem, sondern benennt sehr konkret, wo Kommunen zuerst ansetzen sollten. Die Analyse betrachtet nicht nur die Hitzebelastung, sondern auch die Frage, woher nachts kühlere Luft kommt und wie sie in belastete Siedlungsbereiche gelangen kann. Dafür wird in der Nachtsituation zwischen dem Siedlungsraum, in dem die Überwärmung bewertet wird, und dem Freiraum, in dem Kaltluftentstehung und -strömungen untersucht werden, unterschieden. Eine Neuerung sind dabei lokal abgeleitete Kaltluftleitbahnen, also besonders wirksame Wege, über die kühlere Luft in belastete Bereiche gelangen kann. Das ist besonders für die Planung entscheidend. Denn Hitze lässt sich nicht nur durch mehr Verschattung im Quartier mindern, sondern vor allem auch durch den Schutz von Freiräumen und Luftleitbahnen, die für die nächtliche Abkühlung wichtig sind. Die Klimaanalysekarten helfen somit nicht nur dabei, Wärmeinseln zu erkennen, sondern auch zu verstehen, welche Flächen und Strukturen für die Abkühlung erhalten werden müssen. Neu ist, dass die Klimaanalyse nicht nur die heißen Gebiete identifiziert, sondern auch die Orte, an denen Menschen leben, die gegenüber Hitze besonders empfindlich sein können. Zu diesem Zweck wurde eine Betroffenheitsanalyse durchgeführt. Sie basiert auf Zensus-2022-Daten auf Baublockebene und berücksichtigt unter anderem die Dichte hochaltriger Menschen ab 80 Jahren, die Dichte von Kindern unter 6 Jahren sowie die durchschnittliche Nettokaltmiete in diesen Baublöcken. Diese Informationen werden mit hitzebelasteten Bereichen verschnitten, um Mehrfachbelastungen sichtbar zu machen. Dabei ist wichtig zu wissen: Die Nettokaltmiete ist kein direkter Armutsnachweis, sondern ein Annäherungswert, da kleinräumig ausreichend differenzierte andere Sozialdaten in der benötigten Form nicht vorliegen. Der Nutzen dieser Auswertung liegt darin, besonders sensible Quartiere besser zu erkennen und Klimaanpassungsmaßnahmen dort zu priorisieren, wo Belastung und Empfindlichkeit zusammenkommen. Die Klimaanalyse basiert auf Modellrechnungen mit dem mesoskaligen Klimamodell FITNAH-3D. Es wurden zwei Wetterlagen betrachtet: ein typischer Sommertag, der eine durchschnittliche sommerliche Strahlungswetterlage in NRW abbildet, sowie ein extremer Sommertag, der auf bereits aufgetretenen Höchstwerten basiert. Solche extremen Sommertage treten bisher nur vereinzelt auf. Mit fortschreitendem Klimawandel ist jedoch davon auszugehen, dass solche Tage in Zukunft an der Tagesordnung sein werden. Die Analyse ist somit weder eine Wettervorhersage noch eine Klimaprojektion für ein bestimmtes Zukunftsjahr. Vielmehr zeigt sie, wie sich Hitze unter solchen Wetterlagen auf Grundlage der heutigen Siedlungs- und Freiraumstrukturen räumlich verteilt. Gerade diese Begrenzung ist für eine saubere öffentliche Kommunikation wichtig: Die Karten sagen nicht voraus, wie heiß es an einem bestimmten Tag in einer bestimmten Straße wird. Sie zeigen belastbare räumliche Muster und planerisch relevante Zusammenhänge. Genau darin liegt ihr Wert für Kommunen und Fachplanung. Die Karten der Klimaanalyse NRW 2026 werden im Themenfeld „Planung und Bau” des Klimaatlas NRW veröffentlicht. Dabei wird die bisherige Gesamtbetrachtungskarte durch eine neue Planungshinweiskarte ersetzt. Zu jeder Karte gibt es ergänzend Methodik-Papiere, die die Datengrundlagen und die Vorgehensweise transparent erläutern. Parallel dazu wird ein zusammenfassender Methodik- und Ergebnisüberblick als LANUV-Fachbericht 171 veröffentlicht. zurück

Europäische Erfahrungen mit stadtentwicklungspolitisch relevanten Programmen und ihre Übertragbarkeit auf die Städtebauförderung

Integrierte Stadtentwicklung hat im letzten Jahrzehnt in vielen EU-Mitgliedsstaaten an Bedeutung gewonnen. In vielen Ländern gibt es Programme und politische Konzepte zur Förderung der Stadtentwicklung, die für die deutsche Städtebauförderpolitik anregen könnten. Ziel des Forschungsvorhabens ist es diese Konzepte, Instrumente, Verfahren und Regelungen auf ihre mögliche Übertragbarkeit hin zu untersuchen und damit zur Diskussion über die konzeptionelle Weiterentwicklung der Städtebauförderung beizutragen. Ausgangslage: Die Städtebauförderung ist ein zentrales Instrument der deutschen Stadtentwicklungspolitik. Stadtentwicklungspolitik wurde schon immer als Querschnittsaufgabe betrachtet, die die unterschiedlichen Ziele und Beiträge der Fachpolitiken vor Ort aufeinander abstimmen soll. Der Erfolg der Städtebauförderung basiert u.a. auf der Gemeinschaftsleistung von Bund, Ländern und Kommunen; der intensiven Beteiligung lokaler Akteure und einem differenzierten Instrumentarium, das auf die räumlichen Probleme und Bedürfnisse abgestimmt wird. Die Städtebauförderung ist als lernendes Programm sehr erfolgreich. Denn Städtebauförderung muss auf veränderte Rahmenbedingungen, wie die demografische Entwicklung, den Struktur- und den Klimawandel reagieren und dabei auch finanzpolitischen Restriktionen Rechnung tragen. Dies erfordert neue Schwerpunkte innerhalb der Stadtentwicklung, die Einbindung von privatem Kapital in städtebauliche Erneuerungsprozesse und die Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements. Seit der Annahme der Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt im Jahr 2007 haben Ansätze integrierter Stadt(teil)entwicklung und entsprechende Programme in vielen EU-Mitgliedsstaaten an Bedeutung gewonnen. Bei aller Verschiedenheit der europäischen Staaten kann Deutschland für die Weiterentwicklung des Förderinstrumentariums von den Erfahrungen anderer Länder profitieren.

Abfallverwertungsquote, Stoffliche Abfallverwertungsquote, Abfallrecyclingquote: Deutschland, Jahre, Abfallarten

Teil der Statistik "Abfallbilanz" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Abfallbilanz (EVAS-Nr. 32171). 1.2 Geltungsbereich Die Abfallbilanz stellt das inländische Abfallaufkommen für Deutschland nach Abfallkategorien (Abfallströmen) und Verwertungs- bzw. Beseitigungspfaden dar und weist (stoffliche) Verwertungs- und Recyclingquoten auf Bundesebene aus. Zusätzlich werden die Abfallintensität und das Abfallaufkommen nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (zweijährlich) ausgewiesen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungseinheiten) Da es sich bei der Abfallbilanz um ein Rechensystem handelt, hat sie nur aus der Datenbasis heraus Statistische Einheiten. Die zugrunde liegenden Daten werden aus der Erhebung der Abfallentsorgung (AE), der Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (BS) sowie der grenzüberschreitenden Abfallverbringung (GV) gewonnen. Bei diesen Erhebungen sind die Statistischen Einheiten die Abfallentsorgungsanlagen (AE), die Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen (BS) bzw. die Exporteure (und Importeure) von Abfällen (GV). Die Bundesländer bestimmen die Genehmigungsbehörden, die eine abfallrechtliche Prüfung von Im- und Exportanträgen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung vornehmen. Für die Durchfuhr durch Deutschland ist das Umweltbundesamt zuständig. Das inländische Abfallaufkommen als Darstellungseinheit wird in 1 000 Tonnen berechnet. Die Darstellung der Ergebnisse der Abfall- und Bauabfallintensität werden auf das Bruttoinlandsprodukt bezogen. Als weitere Kennzahlen werden auch das Aufkommen an Siedlungsabfällen sowie an Haushaltstypischen Siedlungsabfällen in Relation zur Durchschnittsbevölkerung auf Basis des Zensus 2022 berechnet. Bis einschließlich Berichtsjahr 2023 basierte die Berechnung auf der fortgeschriebenen Bevölkerungszahl zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres nach dem Zensus 2011. Darüber hinaus wird das Abfallaufkommen nach WZ in 1 000 Tonnen ausgewiesen. 1.4 Räumliche Abdeckung Deutschland. Die Angaben beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 03.10.1990. Die vorliegende Abfallbilanz bezieht sich auf die vom Statistischen Bundesamt berechneten Bundesergebnisse. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtsjahr ist das Kalenderjahr 2024. 1.6 Periodizität Die Abfallbilanz wird jährlich erstellt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09.12.2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: § 6 Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394). - Für die Erstellung des Abfallaufkommens nach WZ ist das "Handbuch zur Abfallstatistik – Handbuch zur Datenerhebung über Abfallaufkommen und -behandlung" von Eurostat maßgeblich. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Gemäß § 16 Abs. 1 BStatG ist die deutsche amtliche Statistik dazu verpflichtet, Einzelangaben geheim zu halten. Eine Ausnahme bilden Einzelangaben, die dem Befragten nicht zuzuordnen sind, oder Einzelangaben, die mit denen anderer Befragter zusammengefasst sind, d. h. aggregierte Daten (Tabellen). Bei den Umweltstatistiken wird die grundsätzliche Geheimhaltung zusätzlich in § 16 UStatG geregelt. Die Abfallbilanz weist nur stark aggregierte Ergebnisse aus. Die Tabellen weisen keine Merkmale aus, anhand derer Merkmalsträger identifiziert werden können. Daher greifen diese Bestimmungen hier nicht. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Die Geheimhaltung ist bei einem Rechensystem wie der Abfallbilanz im Allgemeinen unproblematisch. Verwendet werden im Wesentlichen Ergebnisse, die bereits in anderen Statistiken veröffentlicht wurden. Durch das Einbeziehen von mehreren Erhebungen und das Zusammenfassen von mehreren Abfallarten entsteht eine Aggregationsebene, bei der keine Rückschlüsse auf einzelne Betriebe gezogen werden können. Daher muss kein zusätzliches Geheimhaltungsverfahren angewandt werden. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Datenaufbereitung und Veröffentlichung werden unterschiedliche Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Datenqualität beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an verschiedenen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Zu diesen standardisierten Methoden zählt auch dieser Qualitätsbericht, in dem alle wichtigen Informationen zur Datenqualität zusammengetragen sind. Die Qualität der Abfallbilanz hängt entscheidend von der Datenqualität der verwendeten Basisstatistiken ab. Diesbezüglich wird auf die Qualitätsberichte der Erhebungen AE und BS verwiesen, sowie auf die weiterführenden Informationen des Umweltbundesamtes zur grenzüberschreitenden Abfallstatistik der notifizierten Abfälle (www.umweltbundesamt.de). Zusätzlich werden die Daten der Abfallbilanz jeweils mit den Ergebnissen des Vorjahres verglichen. So können Ausreißer identifiziert und bei der Erhebung der zugrundeliegenden Basisstatistiken bei den Auskunftsgebenden rückgefragt und verifiziert werden. Das Statistische Bundesamt stimmt sich in regelmäßigen Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern verschiedener statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umweltstatistik, in der alle statistischen Ämter der Länder vertreten sind, mit den Ländern ab. Die Sitzungen dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der amtlichen Erhebungen als auch der Weiterentwicklung der zugehörigen Fragebögen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachexperten aus Verbänden, dem UBA oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht z.B. Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für die Weiterentwicklung der amtlichen Erhebungen geben können. Die Prüfung der Qualität der Erhebungsergebnisse für die einzelnen Berichtspflichtigen (welche in die Abfallbilanz einfließen) obliegt den statistischen Ämtern der Länder. 1.9.2 Qualitätsbewertung Insgesamt weist die jährliche Abfallbilanz, erstellt aus Daten der Basisstatistiken, eine sehr hohe Qualität auf. Da die Basisdaten aus qualitätsgesicherten Vollerhebungen resultieren, ist von einer hohen Genauigkeit der Daten auszugehen. Die Ergebnisse der grenzüberschreitenden Abfallverbringungen werden dem Statistischen Bundesamt vom UBA übermittelt. Dabei werden alle grenzüberschreitenden Abfallverbringungen, welche gemäß der Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen (VVA) dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung unterliegen, vom UBA erfasst und an das Statistische Bundesamt übermittelt. Somit ist hier von einer hohen Datenqualität auszugehen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Abfallbilanz stellt jährlich das inländische Abfallaufkommen für Deutschland (Bundesebene) nach Abfallkategorien (Abfallströmen) und Verwertungs- bzw. Beseitigungspfaden dar und weist (stoffliche) Verwertungs- und Recyclingquoten aus. Zusätzlich werden auch Abfallintensitäten veröffentlicht. Alle zwei Jahre, jeweils in den geraden Jahren, wird zusätzlich das Abfallaufkommen nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige ermittelt. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Dieses Verzeichnis legt seinen Schwerpunkt auf die Erfassung der branchenbezogenen Herkunft der Abfälle. Für den auf europäischer Ebene geforderten Ausweis des Abfallaufkommens nach WZ wird der European Waste Catalogue (EWC) verwendet. Hierbei handelt es sich um eine stoffbezogene statistische Abfallnomenklatur. Die Äquivalenztabelle zu dem durch die Entscheidung 200/532/EG eingeführten EAV ist in Anhang III der Abfallstatistikverordnung (VO (EG) Nr. 2150/2002 zu finden. Die Darstellung der WZ erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Mit der Einführung der WZ 2008 wird die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 (ABl. EG Nr. L 393, S. 1) zur Einführung der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev.2) umgesetzt. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die nationale Abfallbilanz für Deutschland besteht aus den im Abschnitt 1.2 "Geltungsbereich" genannten Tabellen. Ziel der Abfallbilanz ist eine vollständige Bilanzierung der Ergebnisse der abfallstatistischen Erhebungen, die das Abfallaufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der Hauptabfallströme darstellt. Dieses Abfallaufkommen ist wesentlicher Bestandteil für die Berichte der EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) sowie zur Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union erstellen zweijährlich in den geraden Jahren Statistiken über das Abfallaufkommen der von allen WZ und Haushalten erzeugten Abfälle (18 Kategorien der WZ und Haushalte gemäß Anhang I der Verordnung), gegliedert nach 51 Abfallkategorien. Bei der Erstellung der Statistiken ist die im Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 wiedergegebene vorwiegend substanzbezogene statistische Nomenklatur (EWC-Stat) zu verwenden. Die Grundlage für das Rechensystem zur Abfallbilanz bilden die einheitliche Definition und Verschlüsselung der an den Behandlungs- und Entsorgungsanlagen erfassten Abfallarten. Diese Funktion erfüllt das EAV. Dieses gliedert sich in Abfallkapitel (EAV-2-Steller), Abfallgruppen (EAV-4-Steller) und Abfallarten (EAV-6-Steller) und Abfallarten, die systematisch - überwiegend nach der Herkunft - verschlüsselt sind. Sämtliche Zuordnungen in der Abfallbilanz erfolgen anhand der primär bei den Anlagenbetreibern erfragten Abfallarten. Gefährliche Abfälle sind die mit einem Sternchen "*" versehenen Abfallarten. Sie werden in der Abfallbilanz jeweils als zusammengefasste Größe dargestellt. In Anhang 1 des Statistischen Berichtes zur Abfallbilanz (siehe Tabellenblatt "32171-Anhang-01) werden für alle in der Bilanz dargestellten Abfallströme die jeweils zugeordneten Abfallschlüssel (lt. EAV) aufgelistet. Die EAV-Kataloge ab Berichtsjahr 2012 sind im Klassifikationsserver der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder im Internet (www.klassifikationsserver.de) abrufbar. Alle Angaben beziehen sich auf das Feuchtgewicht (Feuchtmasse) der Abfälle. Ab dem Berichtsjahr 2006 erfolgt die Bilanzierung des Abfallverbleibs anhand des Entsorgungsverfahrens der Anlagen (D-Verfahren/Beseitigungsverfahren und R-Verfahren/Verwertungsverfahren gemäß Anlagen 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes). Alle in einer Entsorgungsanlage angenommenen Abfälle erhalten den Verfahrenscode der jeweiligen Anlage. Detaillierte Angaben, Beschreibungen und Begriffsdefinitionen zu den jeweiligen Abfallbilanzen, Zeitreihen, Abfallintensitäten und dem Abfallaufkommen nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige sind im Statistischen Bericht der Abfallbilanz (www.destatis.de) abrufbar. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts "Umwelt", "Wirtschaft" und "Landwirtschaft", das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes sowie das Statistikamt der Europäischen Union (EuroStat) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfallbilanzdaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus der für die Abfallbilanz genutzten Erhebungen, lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt unregelmäßig der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden, Eurostat etc. eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Basisstatistiken Für die Berechnung der Abfallbilanz werden die Ergebnisse der abfallstatistischen Erhebungen nach § 3 (1), § 4 Nr. 2 und § 5 (1) Umweltstatistikgesetz mit Hilfe eines Rechenmodells zusammengeführt. Die übrigen Erhebungen werden zur Vermeidung von Mehrfachzählungen in der Bilanzrechnung nicht berücksichtigt, weil davon auszugehen ist, dass die hierbei erfassten Abfälle früher oder später als Input einer Entsorgungsanlage berichtet werden. Im Falle der zweijährlich durchzuführenden Erhebung bei den Anlagen zur Aufbereitung von Bauabfällen werden in den ungeraden Bilanzjahren die Ergebnisse aus dem vorherigen Erhebungsjahr übernommen. 3.2 Vorgehensweise bei der Datenberechnung Bei der Abfallbilanz handelt es sich um ein Rechensystem. Die Berechnung erfolgt ab dem Berichtsjahr 2006 nach dem Bruttomengenprinzip. Ausgehend vom Input aller registrierten Abfallentsorgungsanlagen werden die entsorgten Abfallmengen, aufgeschlüsselt nach im Inland erzeugten Abfallarten, zusammengefasst. Grundlage hierfür ist der Input der Inlandsmenge aller Abfallentsorgungsanlagen (einschließlich Bauschuttaufbereitungsanlagen und Asphaltmischanlagen) zuzüglich der Exporte notifizierungspflichtiger Abfälle. Mehrfach behandelte Abfallströme erhöhen dabei in gewissem Umfang das Abfallaufkommen. Deshalb werden die erneut behandelten Sekundärabfälle, die bereits aus einer Abfallbehandlung entstanden sind, separat ausgewiesen. Die Recyclingquoten in der Abfallbilanz werden nach den Input-Mengen aller mit dem Verfahren "Stoffliche Verwertung" eingestuften Behandlungsanlagen berechnet (input-orientierte Recyclingquote). Hier sind Materialien, die im weiteren Verlauf des Abfallbehandlungsprozesses abgeschieden und entweder verbrannt oder abgelagert werden, noch mit enthalten. Eine Vergleichbarkeit der Input-Recyclingquoten in der Abfallbilanz mit den an die EU zu berichtenden output-orientierten Recyclingquoten ist daher nicht gewährleistet. Bis einschließlich des Berichtsjahres 2023 wurde in der Abfallbilanz das Verwertungsverfahren Verfüllung in die ausgewiesene Recyclingquote einbezogen. Bei der Verfüllung handelt es sich jedoch nicht um Recycling im engeren Sinne, sondern um ein stoffliches Verwertungsverfahren, bei dem ungefährliche Abfälle als Ersatz für andere Materialien genutzt und Abfälle zum Beispiel aus sicherheitstechnischen Gründen, zum Neigungsausgleich oder zur landschaftlichen Gestaltung in Aushubbereiche (z. B. Tiefbau- oder Kiesgruben) eingebracht werden. Ab dem Berichtsjahr 2024 werden die Recyclingquoten in der Abfallbilanz unter Ausschluss der Verfüllung ausgewiesen. Damit wird eine klarere Abgrenzung zwischen Recycling und anderen Formen der Abfallverwertung vorgenommen und die Vergleichbarkeit mit den unionsrechtlichen Begriffsbestimmungen verbessert. Bis zum Jahr 2020 war es nach den damals geltenden EU-Vorgaben zulässig, Verfüllungsmaßnahmen bei der Erreichung der Recyclingziele zu berücksichtigen. Die geänderte Ausweisung ab dem Berichtsjahr 2024 stellt somit eine methodische Anpassung dar und ist bei Zeitreihenvergleichen zu berücksichtigen. 3.3 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Die Ergebnisse der Abfallbilanz werden nicht preis- oder saisonbereinigt. Die Abfallbilanz stellt ausschließlich Jahresergebnisse bereit. Bei der Darstellung der Abfallintensität des Abfallnettoaufkommens, des Abfallbruttoaufkommens sowie der Bau- und Abbruchabfälle werden zusätzlich im Nenner jeweils die aktuellen, rückgerechneten Angaben des preisbereinigten Bruttoinlandsproduktes verwendet. Aufgrund dieser rückwirkenden Anpassungen können Abweichungen gegenüber den in früheren Berichtsjahren ausgewiesenen Werten auftreten. 3.4 Beantwortungsaufwand Da es sich bei der Abfallbilanz um ein Rechenmodell handelt, in dem bereits vorliegende Daten von abfallstatistischen Erhebungen zusammengeführt werden, findet keine Belastung von Auskunftspflichtigen statt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Qualität der Abfallbilanz hängt maßgeblich von der Qualität der Basisstatistiken ab. Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebungen als genau einzustufen, da es sich bei den im Statistischen Verbund durchgeführten Erhebungen um Vollerhebungen handelt. Zudem werden die Ausgangsstatistiken bereits einer Qualitätskontrolle unterzogen. So wird Fehlerquellen in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden u. a. Vorjahresvergleiche durchgeführt. Bei der GV handelt es sich um Verwaltungsdaten, welche das Statistische Bundesamt vom UBA zur Verfügung gestellt bekommt (siehe Punkt 1.9.2). Zur Gesamtmenge der Abfallbilanz trägt die GV nur geringfügig (ca. 10%) bei. Illegale Verbringungen müssen vom Verursacher rückabgewickelt werden. Dieser hat die Kosten für die Rückführung und eine umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle im Versandstaat zu tragen. Daher ist davon auszugehen, dass auch diese Daten, welche außerhalb der amtlichen Statistik produziert wurden, ebenfalls eine gute Qualität aufweisen. 4.2 Qualität der Datenquellen Für die Abfallbilanz werden Angaben aus der amtlichen Statistik sowie aus anderen amtlichen Quellen mit vergleichbarer Qualität berücksichtigt. Dazu zählen insbesondere die Ergebnisse der Erhebung über die Abfallentsorgung (§ 3 Absatz 1 UStatG), der grenzüberschreitenden Verbringung von notifizierungspflichtigen Abfällen gemäß dem Basler Übereinkommen (§ 4 Nr. 2 UStatG) und der Entsorgung bestimmter Abfälle, wie Bau- und Abbruchabfälle (§ 5 Absatz 1 UStatG). 4.3 Revisionen 4.3.1 Revisionsgrundsätze Die Abfallbilanz veröffentlicht sowohl vorläufige als auch endgültige Daten. Da die Basisdaten u. a. aus dezentralen (in den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführten) Erhebungen entstammen, kann es zu nachträglichen Korrekturen kommen. Auch die im Statistischen Bundesamt erstellten Tabellen für die Abfallbilanz können Korrekturen aufweisen. Da im Rahmen der Hauptmeldung (Statistischer Bericht und GENESIS-Online) ausschließlich endgültige Ergebnisse veröffentlicht werden, finden Revisionen regulär nicht statt. Lediglich für die Berechnung der Abfallintensitäten werden im Nenner ggf. revidierte Ergebnisse für das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt verwendet. Die Zeitreihe für die Abfallintensität wird daher in Folgejahren ebenfalls revidiert. 4.3.2 Revisionsverfahren Entfällt für die Abfallbilanz. Für die Abfallintensität siehe Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. 4.3.3 Revisionsanalysen Entfällt für die Abfallbilanz. Für die Abfallintensität siehe Qualitätsbericht der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Veröffentlichung von vorläufigen Ergebnissen der Abfallbilanz erfolgt spätestens 16 Monate nach Ende des aktuellen Berichtsjahres. Die endgültigen Ergebnisse werden gemäß UStatG § 6 (2) spätestens 18 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Im Regelfall werden alle angekündigten Veröffentlichungstermine eingehalten. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Das Modell zur Berechnung der Abfallbilanz basiert auf einer Aggregation des Abfallinputs über alle statistisch erfassten Abfallentsorgungsanlagen hinweg. Es handelt sich also um eine rein entsorgungsseitige Betrachtung der Abfallströme. Die regionale Herkunft der entsorgten Abfälle wird dabei nicht nach einzelnen Gemeinden differenziert; diese Information dürfte den befragten Betrieben auch nicht bekannt sein und wäre nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu beschaffen. Die Berechnung von Abfallbilanzen und daraus abgeleiteten Recyclingquoten auf kommunaler Ebene sind folglich mit den vorliegenden Daten nicht möglich. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegenden Zeitreihen des Abfallaufkommens reichen von 1996 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings gibt es Brüche in den Zeitreihen. Zunächst kam es 1999 mit der Einführung des Europäischen Abfallkatalogs (EAK) zu Mengenverschiebungen zwischen den einzelnen Abfallschlüsseln, da den Erhebungen in den Jahren vor 1999 noch der Abfallkatalog der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfallstatistik (LAGA) zu Grunde lag. Weitere Mengenverschiebungen resultierten aus dem Übergang vom EAK zum EAV 2002. Vor dem Berichtsjahr 2004 waren die gefährlichen Abfälle nicht vollständig in den Daten enthalten. Ein weiterer Bruch in der Zeitreihe erfolgte durch die Einführung des Bruttomengenprinzips in 2006. Das Nettoabfallaufkommen enthält keine Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, ist jedoch seit 1996 vergleichbar. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Statistikextern besteht zu anderen Abfallstatistiken Kohärenz bezüglich der Verwendung der gleichen Klassifikationen und der Darstellung der gleichen Berichtsjahre. Lediglich für die zweijährliche Erhebung über die Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen liegen in den ungeraden Jahren keine Ergebnisse vor (Nutzung der Ergebnisse der geraden Jahre). Bei der Abfallbilanz werden ebenso wie bei den anderen Abfallstatistiken entsorgte Abfallmengen in Tausend Tonnen dargestellt. Eine Inkohärenz besteht zur Erhebung der Abfallerzeugung insofern, dass zwar in beiden Erhebungen Angaben für eine Abfallerzeugung bzw. ein Abfallaufkommen in Deutschland dargestellt werden. Allerdings werden bei der Erhebung der Abfallerzeugung nicht alle WZs und nicht alle Betriebe in Deutschland befragt, da entsprechende Informationen (Verteilung des Abfallaufkommens nach dessen Herkunft für Zwecke der EU-Berichterstattung) aus anderen Quellen gezogen werden. Die Erhebung der Abfallerzeugung zeichnet daher kein vollständiges Bild. Daher ist auch keine Hochrechnung mit Aussagekraft für Deutschland möglich. Diese würde aufgrund der unterschiedlichen Berichtskreise und Methodik andere Ergebnisse als die Abfallbilanz ergeben. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Ergebnisse innerhalb der Statistik (statistikintern) sind vergleichbar, da die Modellierung des Abfallaufkommens für alle Abfallströme und Verbleibswege durch die gleiche Methodik erfolgt. Die statistikinterne Kohärenz ist somit seit dem Berichtsjahr 2006 (berechnet nach dem Bruttomengenprinzip) gegeben. 7.3 Input für andere Statistiken Die Abfallbilanz dient auf internationaler Ebene als Grundlage für weitere Berechnungen bzw. Berichterstattungen, für die Ermittlung von Indikatoren (SDG 11.6.1 Siedlungsabfälle, 12.5.1 Stoffliche Verwertung, 12.4.2 gefährliche Abfälle) sowie für EU-Berichterstattungen (Joint Questionnaire zu den Siedlungsabfällen, Deponierichtlinie). Auf nationaler Ebene bildet die Abfallbilanz den Input für weitere Berechnungen, z. B. für die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) des Statistischen Bundesamtes, sowie für die UGR der Länder und das Bauabfällemonitoring des Bundesverbandes Baustoffe. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Ergebnisse der Abfallbilanz für Deutschland werden jährlich veröffentlicht. Die vorläufigen Jahresergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt in der Regel in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse der Abfallbilanz werden außerdem im Statistischen Bericht "Abfallbilanz" veröffentlicht (www.destatis.de). Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32171 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Kein Zugang zu Mikrodaten vorhanden. Sonstige Verbreitungswege: Weitere Informationen zur Abfallbilanz (Pressemitteilungen, Grafiken, Publikationen) stehen auf www.destatis.de zur Verfügung. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik - Weitere Informationen und Erläuterungen zur Methodik enthält der Statistische Bericht für die Abfallbilanz. Der Statistische Bericht kann kostenlos unter www.destatis.de -> Themen -> Gesellschaft und Umwelt -> Umwelt -> Abfallwirtschaft -> Publikationen -> Abfallbilanz abgerufen werden. - Weitere Informationen, insbesondere zur Methodik der Abfallbilanz, finden Sie in unserem separaten PDF-Dokument "Erläuterungen zur Abfallbilanz". Dieses wird nur auf Anfrage herausgegeben. Bei Interesse fordern Sie bitte die "Erläuterungen zur Abfallbilanz" über das Kontaktformular (www.destatis.de) an. - Handbuch zur Abfallstatistik (Handbuch zur Datenerhebung über Abfallaufkommen und -behandlung) von Eurostat (ec.europa.eu/eurostat). 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Die Abfallbilanz wird nicht im Veröffentlichungskalender nachgewiesen. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse stehen allen Nutzern zeitgleich zur Verfügung. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt: www.destatis.de/kontaktformular © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2026

Sonderforschungsbereich (SFB) 806: Unser Weg nach Europa: Kultur-Umwelt Interaktion und menschliche Mobilität im Späten Quartär, Teilprojekt D01: Analyse von Migrationsprozessen bedingt durch Umweltbedingungen zwischen 40.000 und 14.000 a BP im Rheineinzugs- und angrenzenden Gebieten

Teilprojekt D1 untersucht den Lebensraum des frühen modernen Menschen in Mitteleuropa seit seiner Ausbreitung in Europa um 40 ka. Zwei Zeitabschnitte bestimmen das geoarchäologische Projekt: Das Erscheinen von Homo sapiens im MIS 3 und die Nach-LGM-Besiedlung Mitteleuropas. Bisherige Feldforschungen konzentrierten sich auf mehrere Fundstellen in Deutschland. Ziel ist nun die Evolution von Paläolandschaften und ihre Auswirkungen auf Demographien und Kulturen im Rhein-Maas-Gebiet zu modellieren, insbesondere in Bezug auf diachrone demographische Veränderungen und dem Bevölkerungs- und Kulturumbruch, der im Zusammenhang mit dem Aussterben der Neandertaler steht.

Indikator: Umweltfreundlicher Personenverkehr

<p> Die wichtigsten Fakten <ul> <li>Der Anteil des umweltfreundlichen Personenverkehrs blieb seit 2003 annähernd konstant und erhöhte sich bis 2019 nur leicht auf 20,6 %. </li> <li>In den Jahren 2020 und 2021 sank er pandemiebedingt auf rund 18 % und stieg 2022 wieder auf 20,3 %. Nach einer Überarbeitung der Methode lag der Wert 2023 bei 21,2 %.</li> <li>Um die Umweltbelastung des Personenverkehrs niedrig zu halten, sollte der Anteil des Umweltverbunds an der gesamten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/personenverkehrsleistung">Personenverkehrsleistung</a> möglichst hoch ausfallen.</li> <li>Mit dem „Nationalen Radverkehrsplan“ will der Bund den Radverkehr stärken; eine Strategie des Bundes für den Fußverkehr wurde im Februar 2025 veröffentlicht.</li> </ul> </p><p> Welche Bedeutung hat der Indikator? <p>Der Personenverkehr ist seit Langem durch das Auto geprägt, dem sogenannten „Motorisierten Individualverkehr“ (MIV). Der Autoverkehr belastet die Umwelt in vielerlei Hinsicht: durch den Ausstoß von Treibhausgasen und Luftschadstoffen und durch Lärm. Zudem nimmt der fließende und ruhende Pkw-Verkehr Flächen in Anspruch. Insgesamt schneiden bis auf das Flugzeug alle öffentlichen Verkehrsmittel in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3318#emissionen-im-guterverkehr-tabelle">Klimabilanz</a> deutlich besser ab, als ein durchschnittlich ausgelasteter Pkw. Bus, Bahn, Fuß- und Fahrradverkehr werden zusammen auch als „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/umweltverbund">Umweltverbund</a>“ bezeichnet. Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> gibt den Anteil des Umweltverbundes an den zurückgelegten Personenkilometern wieder. Der Anteil des Umweltverbundes an der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/verkehrsleistung">Verkehrsleistung</a> sollte möglichst hoch sein.</p> </p><p> Wie ist die Entwicklung zu bewerten? <p>Wir werden immer mobiler: Zwischen den Jahren 1976 und 2019 hat sich der Personenverkehr in Deutschland auf rund 1.246 Milliarden <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/personenkilometer">Personenkilometer</a> fast verdoppelt. Der Anteil des Umweltverbundes lag 1976 noch bei rund 24 %, im Jahr 2019 bei 20,6 % und sank pandemiebedingt in den Jahren 2020 und 2021 auf rund 18 %. Im Jahr 2022 stieg er auf 20,3 % und befand sich wieder auf einem ähnlichen Niveau wie 2019. Nach einem Methodenwechsel lag der Anteil im Jahr 2023 bei 21, 2 % – dieser Wert ist nicht direkt mit den Vorjahren vergleichbar.</p> <p>Zur Förderung des Radverkehrs wurde der <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/radverkehrsfoerderung-2173328">„Nationale Radverkehrsplan“</a> (NRVP) entwickelt. Der <a href="https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/nationaler-radverkehrsplan-3-0.html">NRVP 3.0</a> aus dem Jahr 2021 umfasst Leitziele, konkrete Vorschläge und Handlungsempfehlungen bis zum Jahr 2030. Über den NRVP werden u.a. auch Modellprojekte an der <a href="https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/fussverkehr.html">Schnittstelle Rad- und Fußverkehr</a> gefördert. Zudem hat das Verkehrsministerium eine <a href="https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Publikationen/StV/fussverkehrsstrategie.pdf">Fußverkehrsstrategie</a> erarbeitet und im Februar 2025 veröffentlicht.</p> <p>Letztendlich ist die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/verkehrsleistung">Verkehrsleistung</a> des MIV in absoluten Zahlen entscheidend sowie die Anteile der fossilen Kraftstoffe am Kraftstoffverbrauch. Denn damit wird die Entwicklung des Energieverbrauchs und die Entwicklung der Verkehrsemissionen maßgeblich beeinflusst (vgl. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13215">Treibhausgas-Emissionen</a>). Der Fortschritt ist bisher noch nicht ausreichend.</p> </p><p> Wie wird der Indikator berechnet? <p>Die amtliche Statistik des Statistischen Bundesamtes erfasst weder den motorisierten Individualverkehr, noch den Fuß- und Radverkehr. Diese Zahlen nähert das „Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung“ (DIW) durch ein Personenverkehrsmodell an. In dieses Modell fließen unter anderem die Befragungsergebnisse von <a href="http://www.mobilitaet-in-deutschland.de/">„Mobilität in Deutschland“</a> sowie der <a href="https://ergebnisse.zensus2022.de/datenbank/online/">Mikrozensus 2022</a> ein. Eine ausführlichere Beschreibung der Vorgehensweise ist in der jährlich erscheinenden Publikation „<a href="https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/verkehr-in-zahlen.html">Verkehr in&nbsp;Zahlen“</a> zu finden. Es ist zu berücksichtigen, dass ab 2003, 2017 und 2023 eine Neuberechnung der Fahrleistungs- und Verbrauchsrechnung und des Personenverkehrsmodells vorgenommen wurde, was die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren etwas einschränkt.</p> <p><strong>Die Daten finden Sie im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/data-cube">Data Cube</a> des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>:&nbsp;</strong><a href="https://datacube.uba.de/vis?fs%5b0%5d=Themen,0%7CVerkehr%23TRANSPORT%23&amp;pg=0&amp;fc=Themen&amp;bp=true&amp;snb=17&amp;df%5bds%5d=ds-dc-release&amp;df%5bid%5d=DF_TRANSPORT_PASSENGER_PERFORMANCE_MEAN&amp;df%5bag%5d=UBA&amp;dq=.A...&amp;pd=2000,2023&amp;to%5bTIME_PERIOD%5d=false"><strong>Personenverkehr: motorisierte Verkehrsleistung nach Verkehrsmitteln</strong></a><strong>. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/11166"><strong>Fahrleistungen, Verkehrsleistung und Modal Split</strong></a><strong>.</strong></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Energieeffiziente Produkte

<p> <p>Neue Geräte nutzen Strom effizienter. Der Stromverbrauch aller Haushalte sank 2024 gegenüber 2008 um 4,7 %. Vor allem durch europäische Ökodesign-Regelungen konnte eine Trendwende eingeleitet werden. Dabei helfen EU-Energielabel und der „Blaue Engel“ den Verbraucherinnen und Verbrauchern, effiziente Geräte zu erkennen.</p> </p><p>Neue Geräte nutzen Strom effizienter. Der Stromverbrauch aller Haushalte sank 2024 gegenüber 2008 um 4,7 %. Vor allem durch europäische Ökodesign-Regelungen konnte eine Trendwende eingeleitet werden. Dabei helfen EU-Energielabel und der „Blaue Engel“ den Verbraucherinnen und Verbrauchern, effiziente Geräte zu erkennen.</p><p> Stromverbrauch der Haushalte <p>Der Stromverbrauch der Haushalte in Deutschland betrug im Jahr 2024 rund 133 Milliarden Kilowattstunden oder 133 Terawattstunden. Dies entspricht 28,8 % des gesamten Stromverbrauchs.&nbsp;Allerdings ist der Verbrauch seit 2008 trotz Effizienzsteigerung der Geräte auf etwa konstantem Niveau, was auf eine steigende Gerätezahl und -größe, aber auch auf eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/80335">steigende Pro-Kopf-Wohnfläche</a>und eine gestiegene Bevölkerungszahl zurückgeführt wird.&nbsp;</p> <p>Große Geräte wie Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspül- und Waschmaschinen machen nach wie vor einen sehr hohen Anteil aus. Besonders relevant sind <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/prozesswaerme">Prozesswärme</a>/Kochen für <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/prozesskaelte">Prozesskälte</a> und IKT-Geräte (siehe Abb. „Stromverbrauch der Haushalte nach Anwendungsbereichen im Jahr&nbsp;2024“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Stromverbrauch-HH-nach-Anwber-2024_2026-05-05.png"> </a> <strong> Stromverbrauch der Haushalte nach Anwendungsbereichen im Jahr 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt auf Basis Arbeitsgmeinschaft Energiebilanzen Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Stromverbrauch-HH-nach-Anwber-2024_2026-05-05.pdf">Diagramm als PDF (2,83 MB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Stromverbrauch-HH-nach-Anwber-2024_2026-05-05.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (37,43 kB)</a></li> </ul> </p><p> Effizientere Produkte <p>Neue Geschirrspülmaschinen werden seit 2021 nach der EU-Energieverbrauchskennzeichnung auf einer Skala von A bis G bewertet. Der Stromverbrauch wird dabei in kWh pro 100 Eco-Programmdurchläufe angegeben. Dadurch lassen sich aktuelle Geräte direkt und nachvollziehbar miteinander vergleichen.</p> <p>Ein Beispiel zeigt die Spannweite: Ein sehr effizientes Gerät der Klasse A kann etwa 54 kWh pro 100 Eco-Zyklen verbrauchen, während ein weniger effizientes Gerät der Klasse G etwa 95 kWh pro 100 Eco-Zyklen benötigt. Das entspricht einer potenziellen Einsparung von rund 43 % bei der Wahl des effizienteren Geräts. Bei 220 Spülgängen pro Jahr ergibt sich daraus eine Stromkostendifferenz von rund 33 Euro pro Jahr, gerechnet mit einem aktuellen Strompreis von rund 37,0 ct/kWh.</p> <p>Die Abbildung „Entwicklung des Stromverbrauchs der Haushalte nach Anwendungsbereichen“&nbsp;zeigt die Effizienzverbesserung der einzelnen Anwendungsbereiche über den Zeitraum von 2008 bis 2024. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in den Daten auch Änderungen im Gerätebestand enthalten sind.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Stromverbrauch-HH-nach-Anwendungsber_2026-05-05.png"> </a> <strong> Entwicklung des Stromverbrauchs der Haushalte nach Anwendungsbereichen </strong> Quelle: Umweltbundesamt auf Basis Arbeitsgmeinschaft Energiebilanzen Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Stromverbrauch-HH-nach-Anwendungsber_2026-05-05.pdf">Diagramm als PDF (342,67 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Stromverbrauch-HH-nach-Anwendungsber_2026-05-05.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (39,23 kB)</a></li> </ul> </p><p> Maßnahmen der Politik: Ökodesign <p>Maßgeblich zu der oben beschriebenen Entwicklung haben die unter der bisherigen&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/oekodesign/oekodesign-richtlinie#textpart-2">Ökodesign-Richtlinie</a> erlassenen Effizienzanforderungen beigetragen. Mit der seit Juli 2024 geltenden <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/oekodesign/oekodesign-verordnung#berblick-kodesign-verordnung">Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR)</a> wurde der Rahmen erweitert: die bestehenden produktbezogenen Anforderungen werden fortgeführt und weiterentwickelt.&nbsp;Einige Beispiele:</p> <ul> <li>Büro- und Haushaltsgeräte dürfen seit dem 7. Januar 2013 im Bereitschafts- oder Auszustand nicht mehr als eine halbe Wattstunde oder bei Informations- oder Statusanzeige nicht mehr als eine Wattstunde verbrauchen.</li> <li>Auch für Fernsehgeräte, Computer, Haushaltslampen, Motoren und Heizungsumwälzpumpen gibt es Effizienzanforderungen.</li> <li>Alle Heizgeräte, welche feste Brennstoffe, Gas, Öl oder Strom für Ihren Betrieb benötigen, werden ebenfalls durch die Ökodesign-Richtlinie geregelt. Die Verordnungen werden im Schnitt alle fünf Jahre überprüft und an die technischen Entwicklungen angepasst. Dabei werden schnelllebige Produktgruppen in kürzeren Abständen überarbeitet, während die Produktgruppen, in welchen keine Technologiesprünge zu erwarten sind, in größeren Intervallen überarbeitet werden.</li> </ul> </p><p> Das EU-Energielabel <p>Verbraucherinnen und Verbraucher können das&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3201">EU-Energielabel</a> bzw. die Energieverbrauchskennzeichnung als Orientierungshilfe beim Einkauf nutzen. Die Europäische Union (EU) hat diese Kennzeichnung des Energieverbrauchs in den 90-er Jahren eingeführt und immer wieder um neue Produktgruppen erweitert. Die Kennzeichnung informiert über den Energieverbrauch der Produkte anhand der Energieeffizienzklassen. Seit 2021 werden die früheren Skalen mit Klassen wie A+++ schrittweise durch eine einfachere Skala von A bis G ersetzt: Der jeweilige Umsetzungszeitraum ist dabei produktabhängig.</p> <p>Diese Verbrauchskennzeichnung wird regelmäßig erneuert. Anfang 2020 gibt es sie für 17 Produktgruppen:</p> <ul> <li>Kühl- und Gefriergeräte sowie deren Kombinationen, gewerbliche Kühllagerschränke,</li> <li>Elektrobacköfen, Geschirrspülmaschinen, Dunstabzugshauben,</li> <li>Waschmaschinen, Wäschetrockner, Waschtrockenautomaten,</li> <li>Lampen,</li> <li>Fernsehgeräte und Displays,</li> <li>Heizkessel und Warmwasserbereiter, Festbrennstoffkessel, Einzelraumheizgeräte, Raumklimageräte,</li> <li>PKW und -Reifen.</li> </ul> </p><p> Auch der Blaue Engel hilft <p>Eine Entscheidungshilfe beim Kauf elektrischer und elektronischer Geräte bietet auch der Blaue Engel. Er zeichnet Produkte aus, die nach umfassender und lebenswegbezogener Betrachtung besonders umweltfreundlich und effizient sind und zugleich hohe Ansprüche an den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie die Gebrauchstauglichkeit erfüllen. Mit dem <a href="https://www.blauer-engel.de/de">Blauen Engel</a> sind auch besonders energiesparende und klimafreundliche Produkte gekennzeichnet, um Verbraucherinnen und Verbrauchern auch hier eine <a href="http://www.oekotop100.de/">gute Orientierung beim Kauf</a> zu liefern.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

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