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s/denaturierung/Renaturierung/gi

Perspektive lebendige Unterems: Praxis- und umsetzungsnahes Konzept zur Renaturierung der Unterems als Impuls für die nachhaltige Entwicklung der Region

Vielfalt in Geest und Moor - Landschaft im Wandel der Zeiten im Hotspot 23, Teilvorhaben: Evaluation

Biotopentwicklung Geeste

Besiedlungsmechanismen und weitere Dynamik der Flora und Fauna auf sekundaeren Sand- und Kiesstandorten mit limnischen, semiaquatischen und terrestrischen Bereichen. Bewertung der sekundaeren Standorte im Untersuchungsraum (Emsland) aus geooekologischer und biozoenotischer Sicht. Erstellung von Managementrichtlinien aufgrund der erarbeiteten wissenschaftlichen Grundlagen zur Renaturierung von Sekundaerstandorten als Vorgabe fuer zukuenftige Renaturierungsmassnahmen im westlichen Niedersachsen. Das Projekt wurde mittlerweile ausgedehnt auf Spuelflaechen etc im Kuestenbereich (Leybucht, Weser) sowie auf den Vergleich mit natuerlichen Standorten (Baltrum, Ufer der Weser, Ems, Hunte).

Renaturierung des Gewässers II. Ordnung „Schunter“ in Querum - Abschnitt Bienroder Weg bis Borwall.

Das Gewässer II. Ordnung „Schunter“ soll im Abschnitt Bienroder Weg bis Borwall renaturiert werden. Grundlage für die Maßnahmen am Gewässer sind vor allem das Wasserkörperdatenblatt der Schunter mit Handlungsempfehlungen im Bewirtschaftungszeitraum 2015-2021 und die im Niedersächsischen Beitrag zu den Maßnahmenprogrammen 2021 - 2027 der Flussgebietseinheit Weser zur Schunter genannten Punkte. In beiden Berichtszeiträumen wird die Schunter als stark bis sehr stark verändertes Gewässer mit deutlichen Defiziten in der Gewässermorphologie beschrieben. In der Gesamtbewertung wird ein mäßiger ökologischer Zustand festgestellt. Durch die geplante Renaturierungsmaßnahme soll die Strukturgüte des Gewässers deutlich verbessert werden. Weiterhin erfolgt die Verbindung der weiteren bereits renaturierten Abschnitte der Schunter auf dem Gebiet der Stadt Brauchschweig. Mit Abschluss der Maßnahme sind für den gesamten Gewässerabschnitt auf dem Stadtgebiet Maßnahmen zur strukturellen Aufwertung i.S. der Handlungsempfehlungen zur EU-WRRL durchgeführt worden. Weiterhin sind Maßnahmen wie die Anlage von Stillgewässern, Initialpflanzungen zur Vegetationsentwicklung, Herstellung von Nisthilfen für Eisvögel zur Aufwertung des Lebensraumes und Artenschutzmaßnahme im Plangebiet vorgesehen.

BiodivRestore: Sozio-ökologische Bewertung von Programmen zur Wiederherstellung von Feuchtgebieten zugunsten der Wiederansiedlung der emblematischen europäischen Sumpfschildkröte (EMYS-R)

Hannoversche Moorgeest: Sichtbare Fortschritte trotz herausfordernder Bodenbedingungen

Hannover. Im Gebiet des Naturschutz–LIFE+-Projektes „Hannoversche Moorgeest“ nördlich von Hannover waren die Folgen des nassen Jahres 2024 noch zu spüren, als die Zeichen in Niedersachsen schon wieder auf Trockenheit standen: Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) setzt hier zusammen mit der Region Hannover Naturschutzmaßnahmen in Mooren um. Wie schon in der letzten winterlichen Bauphase behinderten im Frühjahr dabei erneut hohe Wasserstände die Renaturierung. Dennoch konnte ein Großteil der Arbeiten planmäßig umgesetzt werden. Seit einigen Wochen ruhen die Bagger nun wieder zugunsten einer möglichst ungestörten Brut- und Setzzeit. Im Gebiet des Naturschutz–LIFE+-Projektes „Hannoversche Moorgeest“ nördlich von Hannover waren die Folgen des nassen Jahres 2024 noch zu spüren, als die Zeichen in Niedersachsen schon wieder auf Trockenheit standen: Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) setzt hier zusammen mit der Region Hannover Naturschutzmaßnahmen in Mooren um. Wie schon in der letzten winterlichen Bauphase behinderten im Frühjahr dabei erneut hohe Wasserstände die Renaturierung. Dennoch konnte ein Großteil der Arbeiten planmäßig umgesetzt werden. Seit einigen Wochen ruhen die Bagger nun wieder zugunsten einer möglichst ungestörten Brut- und Setzzeit. Der Baufortschritt im Otternhagener-, Helstorfer – und Bissendorfer Moor war von den seit September letzten Jahres erneut hohen Wasserständen betroffen. „Dennoch konnten wir am Ende auf allen Baustellen einen großen Teil der Maßnahmen umsetzen, die wir uns vorgenommen haben“, betont Projektmanagerin Susanne Brosch vom NLWKN. Am Anfang des Bauabschnitts stand dabei zunächst die obligatorische Vorbereitung der Trassen für den Bau von Torfverwallungen. Hierzu mussten mit geeigneten Maschinen Bäume beseitigt und abgefahren werden. Die Verwallungen wurden anschließend mit speziellen, leichten Baggern im Durchschnitt unter einem Meter Höhe aufgebaut. Sie sollen oberflächlich ablaufendes Wasser im Moor zurückhalten und möglichst auch unterirdische Abflüsse reduzieren. „Im weiteren Bauverlauf sind viele Kilometer Dammtrasse von Gehölzen freigestellt und für den nächsten Arbeitsschritt vorbereitet worden. Im Bissendorfer Moor konnten zudem mehrere Dammkilometer neu hergestellt werden. Wir kommen trotz der erheblichen Nässe im Gebiet voran“, so Brosch. Im Büro geht unterdessen bereits die Vorbereitung der Ausschreibungen für die letzten verbleibenden Baumaßnahmen weiter. „Diese werden ab Spätsommer 2025 beginnen. Parallel dazu sind auch noch Restarbeiten aus dem vergangenen Baufenster abzuschließen“, erläutert Johanna Franz vom NLWKN, die zuständige Bauleiterin im Bissendorfer Moor. Hör- und sichtbare Erfolge Hör- und sichtbare Erfolge Erfolge der vorangegangenen Arbeiten sind im Gelände hörbar und sichtbar. Ein gutes Beispiel war das Konzert der Moorfrösche Ende März im Bereich des Moorerlebnispfades in Resse. Die für Fußgänger gut erschlossenen Flächen am Rande des Otternhagener Moores haben von der Wiedervernässung des Moores erheblich profitiert. Marcel Hollenbach von der Region Hannover berichtet, dass sich erstmalig bis über einhundert Moorfrösche dort zur Balz eingefunden haben. Auffällig ist die Blaufärbung der Männchen zur Paarungszeit, wodurch sie gut von anderen Lurchen zu unterscheiden sind. Sehr erfreulich ist darüber hinaus, dass sich auf den wiedervernässten Flächen sehr schnell moortypische Pflanzenarten wie Torfmoos, Wollgras und Rosmarinheide neu angesiedelt haben. Sie bilden wiederum die Grundlage für weiteres Leben im Moor. Eine wichtige Funktion des Torfmooses ist zudem die Speicherung von Wasser und letztlich auch die Bildung von neuem Torf. „Die Wasserrückhaltung auf den bearbeiteten Flächen funktioniert sehr gut, so dass wir schon kurzfristige beachtliche Erfolge vorweisen können“, hebt Projektmanagerin Susanne Brosch hervor und ergänzt: „Was wir nicht sehen, ist der Klimaeffekt, den wir erzielen, weil er sich im Verborgenen abspielt. Die Vernässung des Torfkörpers verhindert das Entweichen großer Mengen CO2, was der Atmosphäre und unserem Klima zu Gute kommt“, so Brosch. Das in den Mooren zurückgehaltene Wasser wirke sich durch die zusätzliche Verdunstung zudem positiv auf das lokale Kleinklima aus. Blau vor Liebe: Im Otternhagener Moor gibt es seit Jahren Bereiche mit Moorfrosch-Vorkommen. Nach der Wiedervernässung ist erstmalig auch im Bereich Moorerlebnispfad in Resse eine größere Anzahl balzender Tiere beobachtet worden (Bild: Felix Schramm) An und in offenen Moorlöchern, z.B. den Entnahmekuhlen aus dem Dammbau im Otternhagener Moor, siedeln sich spontan Torfmoose und andere moortypische Pflanzen an (Bildrechte: Jens Fahning, NLWKN).

Landschaftsschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Landschaftsschutzgebiet § 26 Bundesnaturschutzgesetz und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Schutzintensität: weniger hoch. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Verordnete Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Göttingen sind: LSG "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 170; LSG "Fulda und Fuldaufer;" LSG "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 372; LSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Harz"; LSG "Iberg bei Bad Grund" als Umsetzung des FFH-Gebiets 145 "Iberg"; LSG "Kaufunger Wald" Pufferzone für die Umsetzung eines Teils des FFH-Gebiets Nr. 143; "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Pufferzone; LSG "Leine zwischen Friedland und Niedernjesa sowie Dramme" als Umsetzung der gleichnamigen FFH-Gebiete Nr. 407 und 454; LSG "Leinebergland" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 447; LSG "Pipinsburg"; LSG "Reinhäuser Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 110 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Rhumequelle"; LSG "Schwülme und Auschnippe" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 402; LSG "Südharz bei Zorge"; LSG "Untereichsfeld" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Weiher am Kleinen Steinberg" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 408; LSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 132; LSG "Weserbergland-Kaufunger Wald"; LSG "Wolfsbachtal bei Zorge" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 150. Für die LSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.

Geschützte Landschaftsbestandteile Landkreis Lüneburg

Ein geschützter Landschaftsbestandteil ist ein nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzter Teil von Natur und Landschaft, dessen besonderer Schutz zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erforderlich ist. Bestandteile der Landschaft wie z.B. Bäume, Hecken, Feldraine, Röhrichte, Brutstätten oder kleinere Wasserläufe können unter Schutz gestellt werden, wenn sie für den Naturhaushalt eine besondere Bedeutung haben oder das Landschaftsbild bereichern.

Geschützte Landschaftsbestandteile (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Geschützter Landschaftsbestandteil § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 22 Niedersächsiches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) Schutzintensität: weniger hoch. Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist: 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.

Kompensationsflächenkataster Landkreis Lüneburg

Naturschutzrechtliche Kompensation wird erforderlich, wenn erhebliche Beeinträchtigungen von Landschaft und Naturhaushalt angesichts größerer Eingriffe z.B. durch Bauprojekte entstehen (s. naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach Kap. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)). Die dargestellten Kompensationsflächen zeigen die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen in Form von Gehölzpflanzungen, Gewässer-Renaturierungen, Extensivierung von Grünland und Erhalt von Altbaumbeständen zur Folgenbewältigung negativ-ökologischer Eingriffe.

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