Die Landesdenkmalbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Benehmen mit der Gemeinde bestimmte, abgegrenzte Gebiete befristet oder unbefristet zu Grabungsschutzgebieten zu erklären, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass sie Bodendenkmäler bergen. (§18(5) SDschG) Bei der Landesdenkmalbehörde wird eine Denkmalliste geführt, die auch eine Aufstellung der Grabungsschutzgebiete enthält. (§6(1) SDschG) Die Denkmalliste und ihre Fortschreibungen sind hinsichtlich Grabungsschutzgebiete im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen. Die Gemeinden halten für ihren Zuständigkeitsbereich eine Teildenkmalliste der Baudenkmäler, Denkmalbereiche und Grabungsschutzgebiete zur Einsicht bereit. (§6(3) SDschG) In Grabungsschutzgebieten bedürfen sämtliche Arbeiten, bei denen Bodendenkmäler zutage gefördert oder gefährdet werden können, der Genehmigung. Die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung bleibt im bisherigen Ausmaß erlaubt. (§10(2) SDschG) Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihre Eigentümerin oder ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen, in Grabungsschutzgebieten oder bei nicht genehmigten Grabungen entdeckt worden sind oder wenn sie einen wissenschaftlichen Wert haben. (§ 14 SDschG) Im Einzelnen sind folgende Grabungsschutzgebiete eingerichtet (Stand März 2011): 1. Grabungsschutzgebiet Großhemmersdorf, Verordnung vom 27.07.2004 in Amtsblatt 2004, Nr. 37 vom 19.08.2004, S. 1738 f. Siedlung, Römisch 2. Grabungsschutzgebiet Reinheim, Verordnung vom 04.08.1999 in Amtsblatt 1999 Nr. 45 vom 21.10.1999, S. 1437 f. Europäischer Kulturpark Bliesbruck-Reinheim (Keltische Fürstengrabhügel, Römische Villa, Siedlungsplätze Steinzeit, Bronzezeit, Gräberfelder) 3. Grabungsschutzgebiet Schwarzenacker Verordnung vom 15.08.1979 in Amtsblatt 1979 Nr. 32 vom 14.09.1979, S. 757 , vicus, Römisch 4. Grabungsschutzgebiet Wareswald, Verordnung vom 05.03.2002 in Amtsblatt 2002 Nr. 26 vom 24.05.2002, S. 963 f., geändert durch Verordnung vom 21.11.2002 in Amtsblatt 2002 Nr. 53 vom 21.11.2002, S. 2294 ff. vicus, Römisch 5. Grabungsschutzgebiet Tholey Hinter der Baumschule, Verordnung vom 02.12.2002 in Amtsblatt 2002 vom 19.12.2002, S. 2596, geändert durch Verordnung vom 24.01.2003 in Amtsblatt 2003 vom 06.02.2003, S. 250 Tempelbezirk, Römisch 6. Grabungsschutzgebiet Kasbruch, Verordnung vom 27.08.2003 in Amtsblatt 2003 Nr. 37 vom 11.09.2003, S. 2450 f. Steinbrüche, Wirtschaftsbauten, Siedlung, Gräberfelder, Römisch. 7. Grabungsschutzgebiet Römische Villa Borg, zuletzt verordnet am 01.12.2007 in Amtsblatt 2008 Nr. 40 vom 02.10.2008 S. 1600 f. Siedlung, Römisch
Dieser Geodatensatz enthält Informationen zu den Baudenkmälern in der Stadt Köln. Die Kölner Denkmalliste umfasst derzeit etwa 10.000 Positionen. Sie enthält unter anderem Informationen zur Lage (Stadtteil, Straße und Hausnummer), eine Bezeichnung, das Datum des Eintrags als Denkmal gemäß Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) und die Denkmallistennummer.
Der INSPIRE-Datensatz enthält die Gebietsabgrenzungen der Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, EG-Vogelschutzgebiete (entspricht SPA-Gebiete), FFH-Gebiete, RAMSAR und Naturparke des Landesamt für Umwelt (LfU); die Gebietsabgrenzung des Nationalparks des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN); die derzeit in ihrer Ausdehnung, Erhaltung und wissenschaftlichen Qualität hinreichend bekannten archäologischen Kulturdenkmale (aKD), aller als Schutzzonen ausgewiesenen archäologischen Welterbestätten und Grabungsschutzgebiete (GSG) des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) mit Ausnahme des Gebietes der kreisfreien Hansestadt Lübeck; die Baudenkmale, Gartendenkmale und Denkmalbereiche des Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein (LDSH); sowie die Gebietsabgrenzungen bestehender Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) und geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein.
Die Daten bilden die Archäologischen Baudenkmale nach § 3.2. und § 3.3 des NDSchG und die Archäologischen Bodendenkmale nach § 3.4 des NDSchG ab. Die Denkmaleigenschaft hängt nicht von der Eintragung in das Verzeichnis ab. Objekte, die nicht im Verzeichnis enthalten sind, können Denkmäler sein. Die Daten sind kein vollständiges Verzeichnis. Hinweis: Keine rechtsverbindliche Grundlage. Bei allen Vorhaben ist eine frühzeitige Einbeziehung der Unteren Denkmalschutzbehörden und des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege erforderlich. Die Daten sind Eigentum des Landes Niedersachsen. Zugang wird nur bei Nachweis eines berechtigten Interesses erteilt.
Die Welterbekarte Berlin umfasst die Welterbebereiche und die Pufferzonen, sowie die in den Welterbebereichen liegenden Bau- und Gartendenkmale Berlins. Die Welterbegebiete entsprechen den von der UNESCO bestätigten Kartierungen.
Die Schutzgebiete stellen die Welterbestätten Berlins dar und sind durch Attribute des INSPIRE-Datenmodells "Schutzgebiete" beschrieben.
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Gebiete, die im Rahmen des internationalen und des gemeinschaftlichen Rechts sowie des Rechts der Mitgliedstaaten ausgewiesen sind oder verwaltet werden, um spezifische Erhaltungsziele zu erreichen.“ Dieser Datensatz enthält das Unterthema Denkmale. Die Daten werden vierteljährlich aus ALKIS abgeleitet.
Das GeoschOb-Kataster soll die aus geowissenschaftlicher Sicht schutzwuerdigen Flaechen, Landschaftsbestandteile, Boden- und Baudenkmaeler in Nordrhein-Westfalen erfassen, bewerten und dokumentieren. Das Kataster bezieht sich auf das Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 1980 Paragraph 19-23 und auf das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmaeler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz-DSchG) vom 11. Maerz 1980, Paragraph 2. Ziel des Katasters ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen der schutzwuerdigen geowissenschaftlichen Objekte sowohl fuer Lehre und Forschung als auch fuer alle planerischen Massnahmen, die mit einer Nutzungsaenderung der Erdoberflaeche verbunden sind, zur Verfuegung zu stellen. Ausserdem kann es Bedeutung fuer weitere Kataster (Abgrabungskataster, Biotopkataster, Fundortkataster Flora/Fauna und andere) haben.
Rheinland-Pfalz ist ein an kulturlandschaftlichen Zeugnissen reiches Bundesland. Von der Römerzeit über das Mittelalter bis in die heutigen Tage weisen Bauwerke auf historisch bedeutsame Räume hin. Auch die durch Weinbau, Wälder und Vulkane geprägten Landschaften in Rheinland-Pfalz sind vielerorts einzigartig. Dialekte, Bräuche, Feste, Geschichten und Personen machen aus Denkmälern und Landschaften ein komplettes Bild, mit dem einzelne Regionen unverkennbar werden. Mit dem Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) hat sich die Landesregierung die Aufgabe gestellt, diese Kulturlandschaften langfristig zu sichern und zu entwickeln. Diese Zielsetzung soll über die Erarbeitung eines Kulturlandschaftskatasters realisiert werden. Der Aufbau des Katasters führt über die Entwicklung eines Prozesses für die spätere Sicherung und Entwicklung von Kulturlandschaften sowie die technische und inhaltliche Entwicklung einer webbasierten Informationsplattform. Den Kommunen und der interessierten Öffentlichkeit fällt beim Aufbau des Katasters eine besondere Rolle zu, indem sie aktiv in den Prozessablauf eingebunden werden. Daten und Informationen sollen über diese Stellen im KULIS (KULturlandschafts-Informations-System) erhoben und gepflegt werden. Die technische Realisierung des 'KULIS' wird durch das Institut für Raumbezogene Informations- und Messtechnik der Fachhochschule Mainz (i3mainz) auf Basis von offenen Standards und OpenSource-Technologien umgesetzt. Die Erfahrungen zur Datengewinnung wurden dafür genutzt um Verbesserungen am Qualitätsmanagement vorzunehmen und den Nutzern die Arbeit mit KULIS zu erleichtern. Dabei wurden Anpassungen innerhalb des Systems vorgenommen, um den Status eines KULIS-Artikel über Ampelsymbolik (rot, gelb, grün) darzustellen. Zudem wurden Diskussionsebenen, eine Versionierung, eine Rechteverwaltung mit Redaktionssystem, sowie weitere neue Funktionen integriert. Zudem wurden Anpassungen in der Menüstruktur des Wiki vorgenommen, um die Kartennavigation sowie die Informationsabfrage intuitiver zu gestalten und die Version des Artikels zu dokumentieren (Abbildung: Kulis03). Da sich das KULIS mit den Komponenten des Semantic MediaWiki in das Zeitalter des Semantic Webs einfügt, sind Datenabfragen wie zum Beispiel die Auflistung aller Elemente nach Bedeutung in Rheinland-Pfalz möglich. Dieser Aspekt der semantischen Daten und die Integration des Portals zur Dokumentation weiterer Kulturlandschaftsräume bieten Potential für weitere Arbeiten und Entwicklungen in der Zukunft.
Origin | Count |
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Bund | 608 |
Kommune | 59 |
Land | 208 |
Type | Count |
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Daten und Messstellen | 1 |
Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 453 |
Text | 17 |
Umweltprüfung | 9 |
unbekannt | 191 |
License | Count |
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geschlossen | 86 |
offen | 530 |
unbekannt | 57 |
Language | Count |
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Deutsch | 652 |
Englisch | 28 |
Resource type | Count |
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Archiv | 26 |
Datei | 61 |
Dokument | 72 |
Keine | 454 |
Unbekannt | 1 |
Webdienst | 58 |
Webseite | 184 |
Topic | Count |
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Boden | 447 |
Lebewesen und Lebensräume | 610 |
Luft | 367 |
Mensch und Umwelt | 673 |
Wasser | 357 |
Weitere | 657 |