Die Schutzgebiete stellen die Welterbestätten Berlins dar und sind durch Attribute des INSPIRE-Datenmodells "Schutzgebiete" beschrieben.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG), Grün- und Wasserflächen als Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG oder Bestandteil einer Gesamtanlage nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Neubau der Bundesstraße B 293, Ortsumfahrung Jöhlingen, auf der Gemarkung Jöhlingen (Gemeinde Walzbachtal) einschließlich teilplanfreiem Knotenpunkt, sowie Durchführung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen. Bei der Maßnahme werden unter anderem folgende Eingriffe und Maßnahmen erfor-derlich: - Neubau der Bundesstraße B 293 auf eine Länge von ca. 2,964 km, einschließ-lich teilplanfreiem Knotenpunkt B 293 neu / B 293 alt / L 559 neu / Gemeinde-verbindungsstraße „Wössinger Straße“, inklusive Entwässerungsleitungen und Seitenablagerungen - Teilrückbau der B 293 alt und Neubau der L 559 neu südlich von Jöhlingen auf eine Länge von ca.790 m - Neubau von 7 Brückenbauwerken (u.a. Neubau einer Grünbrücke im Gewann „Lehrwald“) und 2 Stützwänden - Anpassung des vorhandenen Wirtschaftswegenetzes - Neubau eines Regenrückhaltebeckens und eines Pumpwerks im Bereich der At-tentalbrücke (ca. km 1+155) mit Notentlastung in den Attentalgraben - Neubau eines Pumpwerks sowie einer Schmutzfangzelle, welche in den Ver-bandssammler entlastet, bei ca. km 2+580 - Neubau eines Regenklärbeckens (Retentionsbodenfilteranlage) sowie eines Re-genrückhaltebeckens bei ca. km 2+600 mit Auslauf in die Pfinz - Sicherung bzw. Verlegung von Leitungen - Eingriffe in das FFH-Gebiet „Mittlerer Kraichgau“ und Erweiterung des FFH-Gebietes um das Prinzhölzle zur Kohärenzsicherung - Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet und flächenhafte Naturdenkmal „Atten-tal“ - Eingriffe in das Naturdenkmal „Ahorn und Linde an Kruzifix“, Wiederaufbau des Wegkreuzes (Kulturdenkmal) - Eingriffe in die Biotope „Hohlweg im Lehrwald“, „Hohlweg mit Feldhecke am Kirchberg westlich von Jöhlingen“; „Feldhecke an der B 293 südwestlich von Jöhlingen“, „Feuchtgebüsch im Attental südwestlich von Jöhlingen“, „Feldhecke im ‚Wieland‘ südlich von Jöhlingen“, „Feldhecke I an der B 293 südöstlich von Jöhlingen“, „Feldhecke II an der B 293 südöstlich von Jöhlingen“, „Feldgehölz II an der Bahnlinie südöstlich von Jöhlingen“, „Feldhecke südl. der B 293 südöst-lich von Jöhlingen“, „Naturnaher Walzbach zwischen Jöhlingen und Wössingen“ und „Auwald am Walzbach zwischen Jöhlingen und Wössingen“ - Anlage von natur- und artenschutzschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen Die Umgehungsstraße B 293 neu verläuft im Bereich von ca. Station 0+560 – 1+580 im Wasserschutzgebiet „Weingarten – Walzbachtal – Jöhlingen“ (WSG-Nr. 215 152) in der Zone III. Zwischen der Einmündung der L 559 in der Ortslage von Jöhlingen und der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße „Wössinger Straße“ verläuft die vorhandene Bundesstraße B 293 und somit auch die L 559 neu bzw. B 293 neu im Überschwemmungsgebiet (HQ 100). Teile des Lehrwaldes und der Hohberg sind als FFH-Gebiet „Mittlerer Kraichgau“ ausgewiesen. Um agrar- bzw. flurstrukturelle Nachteile auszugleichen, ist ein Flurbereinigungsverfahren vorgesehen.
Mehrheiten unbeweglicher Sachen, die aufgrund eines übergeordneten Bezugs Kulturdenkmäler sind, ohne dass jeder einzelne Bestandteil die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllen muss (Ensembles), wie Orts-, und Platzgefüge, Siedlungen oder Straßenzüge (§ 2 Absatz 2 Nr. 2 DSchG).
Bestandteile in Ensembles. Unterschutzstellung als Teil von Mehrheiten unbeweglicher Sachen, die aufgrund eines übergeordneten Bezugs Kulturdenkmäler sind, ohne dass jeder einzelne Bestandteil die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllen muss (Ensembles), wie Orts-, und Platzgefüge, Siedlungen oder Straßenzüge (§ 2 Absatz 2 Nr. 2 DSchG).
Baudenkmale Saarland Kartierung der bekannten Baudenkmäler nach Abschnitt 1 und Abschnitt 2 des SaarDSchG vom 13.06.2018 (Denkmalliste). Die Denkmaleigenschaft hängt nicht von der Kartierung und der Eintragung in die Saarländische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Saarländischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Abschnitt 1 und Abschnitt 2 SaarDSchG erfüllen. Punktdarstellung der Baudenkmäler auf Grundlage der Landesdenkmalliste des Saarlandes mit folgenden Informationen: Adresse und Beschreibung. Zur Beachtung: Die dargestellten Baudenkmäler sind vorläufig und noch in Bearbeitung.
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Gebiete, die im Rahmen des internationalen und des gemeinschaftlichen Rechts sowie des Rechts der Mitgliedstaaten ausgewiesen sind oder verwaltet werden, um spezifische Erhaltungsziele zu erreichen.“ Dieser Datensatz enthält das Unterthema Denkmale. Die Daten werden vierteljährlich aus ALKIS abgeleitet.
Die Welterbekarte Berlin umfasst die Welterbebereiche und die Pufferzonen, sowie die in den Welterbebereichen liegenden Bau- und Gartendenkmale Berlins. Die Welterbegebiete entsprechen den von der UNESCO bestätigten Kartierungen.
Punktdarstellung der Bodendenkmäler mit folgenden Informationen: Name, Bezeichnung, Datierung. Das Landesdenkmalamt hat laut Saarländischem Denkmalschutzgesetz den Auftrag, Denkmäler auszuweisen und jedermann einen Überblick über den Denkmalbestand zu gewährleisten. Zur Beachtung: Die dargestellten Bodendenkmäler sind vorläufig und noch in Bearbeitung.
Origin | Count |
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Bund | 590 |
Kommune | 39 |
Land | 184 |
Type | Count |
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Daten und Messstellen | 1 |
Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 453 |
Text | 20 |
Umweltprüfung | 7 |
unbekannt | 169 |
License | Count |
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geschlossen | 83 |
offen | 517 |
unbekannt | 52 |
Language | Count |
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Englisch | 29 |
Resource type | Count |
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Archiv | 18 |
Datei | 58 |
Dokument | 72 |
Keine | 457 |
Unbekannt | 1 |
Webdienst | 43 |
Webseite | 163 |
Topic | Count |
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Boden | 443 |
Lebewesen und Lebensräume | 591 |
Luft | 367 |
Mensch und Umwelt | 652 |
Wasser | 356 |
Weitere | 636 |