Vorhabenziel: Das Forschungsprojekt bearbeitet zwei Schwerpunkte: Die energetische Querschnittsanalyse von deutschen Theaterspielstätten und das Intensivmonitoring des denkmalgeschützten, aktuell in Sanierung befindlichen Opern- und Schauspielhauses Köln nach seiner Wiedereröffnung 2015. Ziel ist die Analyse von 10- 15 charakteristischen Gebäuden für ein Benchmarking der durch ihre Frequentierung stark öffentlich wahrgenommenen Theaterspielstätten. Detaillierte vergleichende Angaben zu Energiekennwerten, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten und Nutzerzufriedenheit wurden für den Gebäudetypus bislang nicht erhoben, diese erfasst das Forschungsprojekt u.a. mit dem Schwerpunkt Komfortuntersuchung im Monitoring. Arbeitsplanung: Für die energetischen Querschnittsanalysen werden Berechnungen mit den Bilanzierungswerkzeugen TEK-Tool und EnerCalc, sowie Kurzzeitmessungen und Nutzerbefragungen durchgeführt. Für das Intensivmonitoring des Opern- und Schauspielhauses wird ein Messkonzept erarbeitet, welches in Phase 2 mit Messungen, Nutzerbefragung, Auswertungen und Optimierungen umgesetzt wird. Ein mögliches Überführen in ein Langzeitmonitoring wird vorbereitet. Geplante Ergebnisverwertung: Das im Forschungsprojekt erarbeitete Energie-Benchmarking für den Gebäudetypus Theaterspielstätten ermöglicht den Häusern eine Positionierung im Bereich Energie und die Identifizierung von Hochverbrauchern. Die erarbeiteten Kennwerte des Gebäudetypus Theaterspielstätten sollen über den Normenausschuss die Nutzungsrandbedingungen für Theater- und Veranstaltungsbauten der DIN 18599 weiter optimieren helfen. Die erfassten Daten erweitern die EnOB-Datenbank um Theaterspielstätten. In die Forschungsarbeiten werden Studierende einbezogen, ein fachübergreifendes Studienmodul 'Optimierung von Sanierungskonzepten mittels Monitoring' wird entwickelt. Die Bilanzierungswerkzeuge TEK und EnerCalc werden über die Lehre weiter verbreitet und die den Entwicklern gespiegelten Erfahrungen mit TEK helfen die Werkzeuge weiter zu optimieren.
Es wird die Eignung der Dachteilflächen für die Nutzung der Solarenergie zur Stromerzeugung oder zur Warmwasseraufbereitung dargestellt. Im Datenbestand sind Informationen zur nutzbaren solaren Gesamteinstrahlung, Form, Ausrichtung und Neigung der Dachteilfläche sowie zur maximalen Modulfläche und Leistung der Photovoltaikanlage enthalten. Zudem ist die Information zum Denkmalschutz aufgeführt, um auf die daraus mögliche eingeschränkte Nutzung des Solarpotentials hinzuweisen. Für Maßnahmen in Denkmalschutzgebieten gemäß § 21 SächsDSchG und in der Umgebung von Denkmalen sind gemäß § 12 Abs. 2 SächsDSchG ebenfalls denkmalrechtliche Genehmigungen für Solaranlagen erforderlich. Grundlage ist eine Modellierung der solaren Einstrahlung für die Landeshauptstadt Dresden, welche durch das IÖR und den Lehrstuhl für Geoinformatik der Technischen Universität München (TUM) im Rahmen des Forschungsprojekts "Standard-BIPV" entstanden ist. Auf Basis des virtuellen 3D-Stadtmodells Dresden aus dem Jahr 2019 mit 135.583 Gebäuden wurde die solare Einstrahlung auf allen Dächern und Fassaden der Landeshauptstadt unter Berücksichtigung der Verschattung durch umliegende Gebäude, den urbanen Baumbestand sowie der Topographie berechnet.
Dieser Datensatz umfasst die Baudenkmale und Denkmalbereiche der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit Informationen zu Art und Beschreibung.
Web Map Service (WMS) der Kartierung bekannter und veröffentlichter Bodendenkmäler auf dem Gebiet der FHH. Auswahlkriterium: 1.) Eintrag in der Denkmalliste der FHH; 2.) Objekte sind obertägig sichtbar und als Denkmal erkennbar. Kartierung bekannter archäologischer Schutzgebiete - Denkmäler/Bodendenkmäler - der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Hamburgischen Denkmalschutzgesetz vom 5. April 2013 und - Kulturdenkmale/Bodendenkmale - des Landkreises Harburg nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz vom 26. Mai 2011. Der gesetzliche Schutz hängt nicht von der Kartierung bzw. Eintragung in eine Liste ab. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen Schutzgebiete ist höher. Auch Objekte bzw. Gebiete, die nicht in der Kartierung bzw. Liste verzeichnet sind, stehen unter Denkmalschutz, wenn sie für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg die Kriterien nach § 4 Abs. 5 HmbDSchG, für das Gebiet des Landes Niedersachsen die Kriterien nach § 3 Abs. 4 bis 5 NDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg nach §§ 9 Abs. 1 und 14 Abs. 1 bis 2 HmbDSchG eine frühzeitige Beteiligung der Bodendenkmalpflege bzw. für das Gebiet des niedersächsischen Landkreises Harburg nach §§ 10 Abs. 1, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 und 24 Abs. 1 bis 3 NDSchG der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Harburg oder der Städte Winsen (Luhe) und Buchholz in der Nordheide notwendig. Wichtiger Hinweis: Denkmalschutz ist in Deutschland nicht einheitlich, sondern länderspezifisch geregelt. Insofern gelten diese Informationen bzw. die zugehörigen Ressourcen nur für die Freie und Hansestadt Hamburg und den niedersächsischen Landkreis Harburg und nicht darüber hinaus! Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.amh.de. der dargestellten Daten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Am 01. Juli 2024 veranstaltete das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) in Kooperation mit der Universität Kassel und dem Deutschen Technikmuseum Berlin eine öffentliche Fachtagung mit anschließender Podiumsdiskussion. Knapp 80 Besucher:innen, darunter Gäste aus Kommunalpolitik, Wissenschaft und Lehre, dem Museumsbereich und des Denkmalschutzes waren vor Ort, um sich durch Vorträge aus verschiedenen Perspektiven zur möglichen Nachnutzung von Atomkraftwerken zu informieren und zu diskutieren. Es moderierten Prof. Dr. Philipp Oswalt als Initiator und Mitveranstalter, sowie die Wissenschaftsjournalistin Dagmar Röhrlich.
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Denkmalschutz des Saarlandes dar.:Die Landesdenkmalbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Benehmen mit der Gemeinde bestimmte, abgegrenzte Gebiete befristet oder unbefristet zu Grabungsschutzgebieten zu erklären, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass sie Bodendenkmäler bergen
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 773 |
| Europa | 29 |
| Kommune | 57 |
| Land | 299 |
| Weitere | 53 |
| Wirtschaft | 2 |
| Wissenschaft | 122 |
| Zivilgesellschaft | 378 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 1 |
| Bildmaterial | 1 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 683 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 27 |
| Text | 143 |
| Umweltprüfung | 78 |
| unbekannt | 98 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 216 |
| Offen | 799 |
| Unbekannt | 18 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1001 |
| Englisch | 51 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 13 |
| Bild | 12 |
| Datei | 4 |
| Dokument | 54 |
| Keine | 725 |
| Unbekannt | 6 |
| Webdienst | 68 |
| Webseite | 218 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 632 |
| Lebewesen und Lebensräume | 914 |
| Luft | 463 |
| Mensch und Umwelt | 1033 |
| Wasser | 474 |
| Weitere | 1010 |