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Natur in NRW Nr. 4/2022

Themen dieser Ausgabe: Entstehen Eingriffe in Natur und Landschaft und die Funktionen des Naturhaushalts, so sollen sie durch die gleichwertige Entwicklung von  Lebensräumen ausgeglichen werden. Ein gutes Beispiel dafür, wie die gesetzliche Herstellungs- und Neugestaltungsaufgabe erfolgreich umgesetzt werden kann, ist die Ausgleichsmaßnahme „Schmehauser Mersch“ in der Lippeaue bei Hamm-Uentrop. Ein begleitendes Monitoring belegt, welche Aufwertung nach zehn Jahren konsequenter Umsetzung der Entwicklungsmaßnahmen möglich ist. Artikel lesen Am 7. September 2022 führte das Integrierte LIFE-Projekt (IP-LIFE) „Atlantische Sandlandschaften“ zum zweiten Mal eine Fachtagung in Kooperation mit der Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW (NUA) und dem Fachbereich 23 im LANUV durch. Die Veranstaltung diente dem direkten Erfahrungsaustausch aller interessierten Akteurinnen und Akteure und der Identifizierung zukünftiger Handlungsfelder für den Moorschutz in NRW. Artikel lesen Die Sukzession der stillgelegten Deponie Eskesberg wurde nach Abdichtung ihrer Oberfläche im Zeitraum von 2005 bis 2010 durch ein Biomonitoring begleitet. Die Ergebnisse wurden unter anderem in „Natur in NRW“ (Cölln et al. 2012) veröffentlicht und belegten bereits damals die besondere Bedeutung der Fläche für Flora und Fauna. Seither hat sich die Vegetation weiter verändert, der floristische Wert nahm stetig zu. Pflegemaßnahmen wurden schrittweise angepasst. Der Beitrag berichtet über die von 2012 bis 2022 fortlaufend erhobenen floristischen und vegetationskundlichen Daten und über die Ergebnisse eines Wildbienenmonitorings in 2021 und 2022. Artikel lesen Für den Erhalt und die Entwicklung einer vielgestaltigen und artenreichen Landschaft benötigt der Naturschutz fundierte Fachinformationen und Daten. In den zahlreichen Fachinformationssystemen (FIS) des LANUV werden hierfür erforderliche Grundlagendaten für ganz Nordrhein-Westfalen themenspezifisch aufbereitet und anwenderfreundlich zur Verfügung gestellt. Die Fachinformationssysteme „Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege“, „FFH-Verträglichkeitsprüfung“ und „Landschaftsplanung“ wurden neu erarbeitet oder in ihren Funktionen erweitert und aktualisiert. Artikel lesen Die Vogelschutztagung NRW ist eine 2021 etablierte Veranstaltungsreihe der Vogelschutzwarte und der Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW (NUA) im LANUV, der Nordrhein-Westfälischen Ornithologengesellschaft (NWO) und des NABU-Landesfachausschusses Ornithologie und Vogelschutz. Die Tagungen, die zukünftig alle zwei Jahre stattfinden sollen, greifen aktuelle Vogelschutzthemen auf. Sie richten sich an ehrenamtliche Vogelschützer und -schützerinnen wie auch an den amtlichen Naturschutz und sonstige Interessierte. Die Vogelschutztagung NRW fand am 17. September 2022 zum zweiten Mal in der NUA in Recklinghausen statt. Artikel lesen zurück

Technische Anforderungen und Empfehlungen für Deponieabdichtungssysteme

Mit dem Inkrafttreten der neuen Deponieverordnung am 16. Juli 2009 haben sich die Anforderungen an Deponieabdichtungskomponenten gegenüber den früheren Vorgaben der Deponieverordnung und den Technischen Anleitungen TA Abfall und TA Siedlungsabfall deutlich verändert. Insbesondere wird seitdem auf die Vorgabe eines Regelaufbaus verzichtet, der früher ohne Nachweis der grundsätzlichen Eignung als genehmigungsfähig anzusehen war. Stattdessen werden nun alle Dichtungssysteme gleichbehandelt und werden an einheitlichen Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Beständigkeit gemessen. Gleichzeitig sind in den vergangenen Jahren mehrere alternative Technologien entwickelt worden, die zunehmend Eingang in den Deponiebau finden. Somit steht im Regelfall für den Bau einer Deponieabdichtung eine Palette möglicher technischer Lösungen zur Verfügung, aus der die technisch und ökonomisch günstigste Variante auszuwählen ist.  Dieses Arbeitsblatt soll einen Überblick über die derzeit angebotenen bzw. verfügbaren Dichtungssysteme geben und damit die Entscheidungsfindung bei der Planungsarbeit erleichtern. Es richtet sich sowohl an Deponiebetreiber und Planungsbüros als auch an Genehmigungsbehörden. Das Arbeitsblatt fasst bestehende technische Anforderungen an Deponieabdichtungssysteme zusammen und ergänzt sie mit Empfehlungen zur Bemessung und Ausführung. Arbeitsblatt 49 | LANUV 2020 Arbeitsblatt 33 | LANUV 2017 Arbeitsblatt 6 | LANUV 2009 Fachbericht 140 | LANUV 2023 Fachbericht 35 | LANUV 2011 Fachbericht 25 | LANUV 2010 Fachbericht 24 | LANUV 2018

Mineralische Deponieabdichtungen - Konkretisierende Anforderungen an zu verdichtende Deponieabdichtungskomponenten aus natürlichen, mineralischen Materialien

Gemeinsames Merkblatt des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) und des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) Um Anforderungen an Material- und Einbauparameter für Dichtungsmaterialien im Basis- und Oberflächenabdichtungssystem von Deponien weiterhin verfügbar zu haben, haben das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) die bislang geltenden Anforderungen in modifizierter Form in einem gemeinsamen Merkblatt niedergelegt. Arbeitsblatt 49 | LANUV 2020 Arbeitsblatt 33 | LANUV 2017 Arbeitsblatt 13 | LANUV 2015 Fachbericht 140 | LANUV 2023 Fachbericht 35 | LANUV 2011 Fachbericht 25 | LANUV 2010 Fachbericht 24 | LANUV 2018

Planfeststellungsverfahren nach § 35 Abs. 2 KrWG für die Errichtung und den Betrieb der Erweiterung Nordwest der Deponie Plöger Steinbruch in Velbert

Die Stadt Velbert hat mit Schreiben vom 01.03.2022 für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb der Erweiterung Nordwest der Deponie Plöger Steinbruch in Velbert“ die Durchführung eines abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 35 Abs. 2 KrWG i. V. m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für dieses Verfahren zuständig. Die Deponie Plöger Steinbruch liegt an der Haberstraße 13a in Velbert und wurde am 29.07.1982 als Hausmülldeponie planfestgestellt. Dieser Altteil der Deponie ist zwischenzeitlich mit einer Oberflächenabdichtung versehen und stillgelegt. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 29.03.2010 ist der sich westlich an den Altteil anlehnende Deponieabschnitt Westerweiterung genehmigt worden und wird seit Ende 2011 als Deponieabschnitt der Deponieklasse I nach Deponieverordnung verfüllt. Das aktuell vorhandene Restvolumen des Deponieabschnitts wird voraussichtlich 2026 erschöpft sein. Die Stadt Velbert beabsichtigt daher die vorhandene Deponie in Richtung Nordwest zu erweitern. Wie die bestehende Deponie soll auch die Erweiterung zur Deponierung von DK I-Abfällen genutzt werden. Das Ablagerungsvolumen der auf einer Grundfläche von rd. 9,95 ha geplanten Deponieerweiterung beträgt ca. 2,3 Mio. m³ (ca. 4 Mio. Mg) verteilt auf 6 Verfüllabschnitte bei einer Laufzeit von ca. 27 Jahren. Jährlich sollen maximal 150.000 Mg Abfälle abgelagert werden. Aufgrund dieser Eckdaten ist das Vorhaben gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Nr. 12.2.1 der Anlage 1 zum UVPG UVP-pflichtig.

Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 UVPG, Schwachgasfackel Deponie Rechenbachtal

Der Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken AöR hat die Errichtung und den Betrieb einer Schwachgasfackel zur Behandlung von Deponiegas gemäß § 4 BImSchG beantragt. Die Anlage besteht aus den folgenden Aggregaten: Schwachgasfackel mit Feuerungswärmeleistung von 100 - max. 999 kW, Gasverdichter mit Förderleistung (ca. 110 - 500 m³/h, Kondensatabscheider und Gasanalysetechnik. Sie dient der thermischen Behandlung des in einem System aus Drainagen unter der Oberflächenabdichtung der Deponie Ohmbachtal gefassten Gases. Diffuse Emission des Gases wird damit minimiert bzw. unterbunden.

Abfallwirtschaft Heidekreis (AHK) -Anstalt des öffentlichen Rechts- , Feststellung nach § 5 UVPG

Die Abfallwirtschaft Heidekreis (AHK) -Anstalt des öffentlichen Rechts- beantragte am 07.06.2023 die Erteilung einer Plangenehmigung zur wesentlichen Änderung der Deponie Hillern am Deponiestandort in 29640 Schneverdingen, Hillern 11. Die beantragte Plangenehmigung erstreckt sich auf die Nachrüstung der bestehenden - mit Kunststoffdichtungsbahnen abgedichteten - Oberflächenabdichtung im Bauabschnitt BA1 mittels Dichtungskontrollsystems. Zur Realisierung der Nachrüstung sind insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich: • Herstellung von Gräben zur Verlegung der Kabel des Dichtungskontrollsystems in einem Abstand von 4 m bis 8 m ohne Schädigung des vorhandenen Oberflächenabdichtungs-systems und des Gaserfassungssystems. • Überdeckung der freigelegten Dränmatte mit Sand bzw. Unterbodenmaterial als Auflager für die Kabel des Dichtungskontrollsystems in einem einheitlich definierten Abstand von der Dränmatte (20 cm Sand-/Unterbodenauflager). • Einbringen der Kabel des Dichtungskontrollsystems (inkl. Verdrahtung und Anschluss). • Verfüllung der Kabelgräben mit dem zur Grabenherstellung ausgekofferten Rekultivie-rungsmaterial (50- 60 cm Unterboden und 30 cm Oberboden). • Funktionsprüfung des Dichtungskontrollsystems.

Plangenehmigungsverfahren Stilllegung Deponie Himmelkron

Stilllegung der Deponie Himmelkron (DK I); Antrag des Landkreises Kulmbach auf Oberflächenabdichtung in den Bauabschnitten III und IV der Deponie Himmelkron, Fl.Nr. 480 der Gemarkung Himmelkron;

Ergänzendes Verfahren zum Vorhaben Deponieabschnittstrennung mittels multifunktionaler Abdichtung (MFA) der Deponie Ihlenberg DK III am Standort Selmsdorf (MFA DK III Ihlenberg)

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit § 72 Abs. 1 und 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vom 19.06.2023 über die Auslegung der Planunterlagen i.R.d. Anhörungsverfahrens gemäß § 73 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)

Errichtung und Betrieb eines Teilbereiches als Deponie der Klasse II (DK II) auf der in Betrieb befindlichen Deponie Hermine in Neunkirchen-Wiebelskirchen

Die Firma TERRAG GmbH, Saarbrücker Straße 9, 66538 Neunkirchen, hat am 20.12.2021 einen Antrag auf Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb eines Teilbereiches als Deponie der Klasse II am Standort Neunkirchen gestellt. Die bereits planfestgestellte und in Betrieb befindliche Deponie der Klasse I umfasst eine Fläche von ca. 5,6 ha. mit einem Ablagerungsvolumen von 916.000 m³ und liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 126 "Ehemaliges Kohlenlager Hermine" der Kreisstadt Neunkirchen (Inkraftgetreten mit Bekanntmachung vom 06.03.2019). Die Errichtung und der Betrieb der Deponie bedarf der Planfeststellung gemäß § 35 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen Kreislaufwirtschafts-gesetzes - KrWG). Im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens wird die Umstufung eines Teilbereiches, der bereits in Betrieb befindlichen Deponie Hermine der Klasse I in die Klasse II beantragt. Durch die Umstufung ergeben sich keine Änderungen am Deponiekörper selbst, seinem Umgriff, dem Einbauregime, dem Abfallkatalog, der Endhöhe einschließlich Rekultivierung und damit Kapazität und der Laufzeit. Zur bisherigen Genehmigung abweichend soll lediglich die Deponiedichtungskomponente in der Basis- und Oberflächenabdichtung sowie die Sickerwasserbecken mit einer Leckageanzeige an den Standard einer DK II Deponie angepasst und ein Teil der Abfälle bis zu Grenzwerten einer DK II-Deponie eingebaut werden. Für die Deponie Hermine wurde bereits nach Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß den Nummern 12.1 und 12.2.1 eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die jetzt beantragte Umstufung stellt keine wesentlichen Änderung der bestehenden Deponiegenehmigung dar. Es ist deshalb keine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.

Gemeinde Deining, Plangenehmigung für die wesentliche Änderung (Rekultivierung) der Altdeponie und die Errichtung einer Erdaushubdeponie bei Mittersthal

Die Gemeinde Deining, Schloßstraße 6, 92364 Deining, beantragte am 06.03.2020, eingegangen beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. am 23.04.2020, die Plangenehmigung für die wesentliche Änderung der Inertabfalldeponie (DK0-Deponie) „Mittersthal“ auf dem Grundstück mit den FlNrn. 195, 196, 197, 197/1, 199 und 200 der Gemarkung Deining (ordnungsgemäßer Abschluss der stillgelegten Deponie/ Rekultivierung) sowie für die Errichtung und Betrieb einer reinen Erdaushubdeponie auf dem Grundstück mit den FlNrn. 189 (TF), 190 (TF), 191 (TF), 195, 196, 197/1, 200, 201, 202, 203 (TF) der Gemarkung Deining (neue Deponie auf und neben alter Deponie/ „Erweiterung“). Der Genehmigungsantrag umfasst folgende Maßnahmen: - die wesentliche Änderung der Inertabfalldeponie (DK0-Deponie) Mittersthal auf dem Grundstück mit den FlNrn. 195, 196, 197, 197/1, 199 und 200 der Gemarkung Deining [ordnungsgemäßer Abschluss der stillgelegten Deponie durch Oberflächenabdichtung („Rekultivierung“)] nach § 35 Abs. 3 Nr. 2 KrWG und - die Errichtung und den Betrieb einer reinen Erdaushubdeponie auf dem Grundstück mit den FlNrn. 189 (TF), 190 (TF), 191 (TF), 195, 196, 197/1, 200, 201, 202, 203 (TF) der Gemarkung Deining [neue Deponie auf bzw. neben alter Deponie („Erweiterung“)] nach § 35 Abs. 3 Nr. 1 KrWG mit folgenden Ausnahmeanträgen zur Reduzierung des Betriebsaufwandes:  Verzicht zur Unterteilung von verschiedenen Anlagenbereichen (§ 3 Abs. 3 DepV)  Ausnahme von der Sickerwassersammlung (§ 3 Abs. 4 DepV)  Beprobungen einmal alle 3 Monate (§ 8 Abs. 3 DepV)  Kontrolluntersuchungen einmal jährlich (§ 8 Abs. 5 DepV)  Annahmeverfahren (§ 8 Abs. 9 DepV)  Auslöseschwellen (§ 12 Abs. 1 DepV)  Minimierung von Emissionen, Prüfung und Überwachung durch Messungen und sonstige Eigenkontrollen (§ 12 Abs. 3 i. V. m. Anhang 5 Nr. 3.2 DepV)  Sicherheitsleistung (§ 18 Abs. 4 DepV)  Grundwassermessstellen (Anhang 5 Nr. 3.1 Ziffer 1 DepV)  Mengenerfassung Oberflächenwasser (Anlage 5 Nr. 3.1 Ziffer 4 DepV) Die zur Plangenehmigung beantragte Erweiterungsfläche umfasst ca. 1 ha (westlicher Streifen von ca. 50 x 200 m); die zu überfüllende bestehende Deponie hat zudem eine Grundfläche von ca. 3,75 ha [ca. 170 m (Ost-West) x 235 m (Nord-Süd)]. Bei einem jährlichen mittleren Materialaufkommen von ca. 15.000 bis 20.000 m³ und einem Deponievolumen von weiteren 309.000 m³ wird eine Betriebsdauer von ca. 15-20 Jahren prognostiziert. Die geplante Erdaushubdeponie befindet sich außerhalb bebauter Gebiete ca. 900 m südöstlich vom Ortskern Deining, ca. 750 m nördlich vom Ortsteil Mittersthal und ca. 350 m westlich der Staatsstraße St 2660 auf bisher landwirtschaftlich als Ackerland bzw. Wiesen genutzten Flächen.

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