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Untersuchung und Bewertung von Geotextilien zur Altlasten- und Deponieabdichtung

Wir fuehren unter Einsatz vorhandener Laborgeraete Untersuchungen von Geotextilien durch, und zwar hinsichtlich ihrer mechanischen, pneumatischen und hydraulischen Belastbarkeit als Basis- und Seitenabdichtung von Altlastflaechen und Deponieflaechen. Es werden individuelle Angebote auf Anfrage entwickelt.

Versuche zur Oberflaechenabdichtung der Deponie 'Am Stempel' nach dem Prinzip der Kapillarsperre, Probebau einer Kapillarsperre mit wissenschaftlichen Begleituntersuchungen auf der Deponie 'Am Stempel'

Das Konzept der Kapillarsperre ist eine vielseitige Alternative zu herkoemmliche Oberflaechenabdichtungen von Deponien und Altlasten. Versuche am Institut fuer Wasserbau haben die grundsaetzliche Eignung der Kapillarsperre unter Laborbedingungen nachgewiesen. Mit dem Bau von Probefeldern auf der Deponie 'Am Stempel' (Landkreis Marburg-Biedenkopf) und deren wissenschaftlicher Betreuung sollen nun bautechnische Fragen und das Langzeitverhalten unter natuerlichen klimatischen Bedingungen naeher untersucht werden.

Mineralische Deponieabdichtungen

Untersuchung der Wechselwirkungen zwischen mineralischen Abdichtungsmaterialien und Deponiesickerwaessern; Pruefung unterschiedlicher Materialien; Langzeitprognosen; Qualitative und quantitative Untersuchungen zu geochemischen, mineralischen und geotechnischen Veraenderungen.

Geotechnik der Abfallstoffe, Teilprojekt: Berechnung der Standsicherheit und des Verformungsverhaltens von Deponien mittels konventioneller Verfahren und FE-Berechnungen

Beim Entwurf von Siedlungsabfalldeponien muessen die Standsicherheit der Deponie, die Verschiebungen in Muellkoerper und Untergrund sowie die auf die Abdichtung wirkenden Belastungen untersucht werden. Dazu bieten sich numerische Berechnungen nach der Finite-Elemente-Methode an, die es ermoeglichen, den Einfluss der Muelleigenschaften, der Deponiegeometrie sowie des Aufbaus Dichtungselemente, der Eigenschaften der einzelnen Komponenten der Abdichtung sowie des Untergrundes zu beruecksichtigen. Siedlungsabfaelle unterscheiden sich in ihrem Spannungs-Verformungsverhalten stark von Lockergesteinen. In diesem Forschungsprojekt werden deshalb verschiedene bodenmechanische Stoffgesetze auf ihre Eignung zur Beschreibung des Spannungdehnungsverhaltens von Siedlungsabfaellen untersucht und neue Ansaetze zu einer verbesserten Beschreibung der inneren Lastabtragung entwickelt. Auf der Basis dieser Stoffgesetze werden in Finite-Elemente- Berechnungen die in Deponiekoerper und Abdichtung entstehenden Spannungen und Verformungen untersucht.

Planfeststellungsverfahren zur südlichen Erweiterung der Deponie Jahn

Antrag zur Änderung der Oberflächenabdichtung der Deponie JAHN (DKII) sowie deren südliche Erweiterung (sogenannte Deponie Jahn-SÜD)

Untersuchung der Eignung aus Inertmaterial aufgebauter Deponieoberflächenabdichtungssysteme am Beispiel einer Hausmülldeponie in Sachsen

Die zum 1. August 2002 inkraftgetretene Deponieverordnung des Bundes (DepV) fordert ab 31.05.2002, in Ausnahmefällen ab 31.05.2009, die Beendigung der bisher üblichen Siedlungsabfalldeponierung. Auf den zahlreichen, daraufhin zu schließenden Siedlungsabfalldeponien sind dann entsprechende Oberflächenabdichtungssysteme aufzubringen. Für Hausmülldeponien sieht die Deponieverordnung ein Regel-Oberflächenabdichtungssystem vor (vgl. Anhang 1 Nr. 2 DK II DepV), dass unter Experten als vielfach nicht zielführend angesehen wird. Kritisiert wird unter anderem die Haltbarkeit der Kunststoffdichtungsbahn, die für den Bewuchs nicht ausreichende Mächtigkeit der Rekultivierungsschicht und die Austrocknungs- und Rissbildungsgefahr in der unter der Kunststoffdichtungsbahn gelegenen mineralischen Ton-Dichtungsschicht. Eine Entlassung aus der Nachsorgeverantwortung für die Oberflächenabdichtung einer Deponie wird nur dann realistisch sein, wenn diesen Problemaspekten ausreichend Rechnung getragen worden ist. Um dies zu erreichen, ist es erforderlich, deponiespezifisch besser geeignete Oberflächenabdichtungssysteme zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund sollen Dichtungssysteme untersucht werden, die vollständig aus vor Ort verfügbarem Boden- oder anderem Inertmaterial aufgebaut sind. Derartige Systeme bieten folgende Vorteile: 1) anders als Kunststoffdichtungsbahnen ist Boden- und Inertmaterial und somit die gesamte Konstruktion des Dichtungssystems praktisch unbegrenzt haltbar; 2) der gesamte Dichtungsquerschnitt steht dem Bewuchs für eine tiefe Wurzelverankerung sowie hohe Wasserspeicherung und -nachlieferung zur Verfügung; 3) die Schichten des Dichtungssystems und der Bewuchs können an die jeweiligen meteorologischen Verhältnisse so angepasst werden, dass das Dichtungssystem genügend feucht bleibt, damit es dauerhaft plastisch und somit setzungstolerant ist; 4) eindringendes Niederschlagswasser kann durch Speicherung und bewuchsabhängige Evapotranspiration dauerhaft zurückgehalten werden, so dass es nicht in den Deponiekörper eindringen kann; 5) eventuell noch an die Deponieoberfläche drängende Deponiegase können flächig verteilt eine ausreichende belebt-durchwurzelte Bodenschicht passieren, so dass das im Deponiegas enthaltene Methan oxidiert werden kann.

Schwenk Zement GmbH & Co. KG_(Mono)Deponie DK I_Antrag auf Planfeststellung

Die Schwenk Zement GmbH & Co. KG (Vorhabenträgerin) plant die Errichtung und den Betrieb einer (Mono)Deponie für bei der Zementherstellung anfallenden Vorwärmerkalk zzgl. Nebenanlagen. Die geplante Deponie ist gemäß der Verordnung über Deponien und Langzeitlager (DepV) der Deponieklasse I zuzuordnen. Zur Entscheidung über dieses Vorhaben ist gemäß § 35 Abs. 2 KrWG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) und §§ 72 bis 75 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ein Planfeststellungsverfahren einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. In dem beantragten Planfeststellungsbeschluss werden andere behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen rechtsgestaltend mit geregelt. Das Plangebiet betrifft Flächen eines ehemaligen Zementwerkstandortes bzw. Kalksteintagebaus auf Flur 14 und 15 der Gemarkung Nienburg. Die Flächen befinden sich im Eigentum der Vorhabenträgerin. Der geplante Deponiestandort liegt unmittelbar westlich zur Bahnlinie Bernburg-Calbe und wird über die Zufahrtsstraße „Am alten Wasserwerk“ erschlossen. Die Entfernung von der geplanten Deponie zur nächstgelegenen Wohnbebauung „Am Steinbruch“ beträgt mindestens 80 m und zur „Lange Straße“ (jenseits der Bahnlinie) im Minimum 170 m. Die Deponie der Deponieklasse I soll eine Fläche von ca. 6,5 ha zzgl. Bedarfsflächen für notwendige Infrastruktur und Nebenanlagen einnehmen und in zwei Verfüllabschnitte gegliedert sein. Das Volumen des Deponiekörpers wird insgesamt mit 600.000 m³ beantragt. Über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren sollen ca. 600.000 Tonnen sog. Vorwärmerkalk (Abfall aus der Zementherstellung) eingelagert werden. Die Höhe der Deponie wird nach Abschluss der Verfüllung und Realisierung der Oberflächenabdichtung sowie Rekultivierungsschicht ca. 12 m über Geländeoberkante betragen. Der Landkreis Salzlandkreis ist als Untere Abfallbehörde für die Durchführung des gemäß § 35 Abs. 2 KrWG erforderlichen Planfeststellungsverfahrens sowohl als Anhörungsbehörde als auch als Planfeststellungsbehörde im Sinne von § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zuständig. Für das Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.

Deponie Bestwig

Errichtung einer Oberflächenabdichtung gemäß den Vorgaben der Deponieverordnung (DepV) für Deponieklasse I, hier bestehend aus: Trag- und Ausgleichsschicht, Brechsand, Geosynthetische Tondichtungsbahn (GTD), Drainagematte, Schutzschicht für das Drainelement, Kulturfähiger Boden, Oberboden • Bau eines zusätzlichen Retentionsbeckens (optional), Bermenwege, Wegseitengräben, Kaskaden, Herstellung einer Verbindung zum vorhandenen Absetzbecken • Wiederinbetriebnahme von Zwischen- und Produktlager und Einsatz einer mobilen Brech- und Klassieranlage zur Aufbereitung für die Trag- und Ausgleichsschicht und die Brechsandschicht • Festlegung eines Mess- und Kontrollprogramms in der Nachsorgephase • Rekultivierung der oberflächenabgedichteten Deponie

Feststellung gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü-fung (UVPG) bei Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung, Hausmülldeponie Reinstetten

Der Landkreis Biberach, Abfallwirtschaftsbetrieb, Rollinstraße 9, 88400 Biberach hat am 21.02.2021, zuletzt ergänzt am 21.11.2024 die Stilllegungsänderung für die Oberflächenab-dichtung für die Hausmülldeponie Reinstetten in der Gemeinde Ochsenhausen-Reinstetten, Gem. Gutenzell-Hürbel, Fl.-Nr. 313/1 beantragt. Der Stilllegungsänderungsantrag sieht vor, die bislang noch nicht abgedichteten Deponiebe-reiche AFA I – III mit einem Oberflächenabdichtungssystem, bestehend aus den minerali-schen Abdichtungskomponenten, Kunststoffdichtungsbahn, Entwässerungs- und Rekultivie-rungsschicht mit ausreichendem Oberflächengefälle, nach dem Stand der Technik zu ver-sehen. Nachdem die Setzungen abgeklungen sind, soll nun die Oberfläche der Auffüllab-schnitte (AFA) I – III gemäß den Anforderungen der aktuellen Deponieverordnung (DepV) abgedichtet werden. Eine Abdichtung der Deponie an der Oberfläche sichert die Verringerung von Einträgen in das Grundwasser und ggf. Oberflächengewässer. Im Rahmen der Modifizierung der Oberflächenabdichtung muss in Teilbereichen der Rand-dämme Vegetation entfernt werden um die bereits vorhandene mineralische Abdichtung vor Durchwurzelung und eindringendem Niederschlagswasser zu schützen.

Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR - Plangenehmigungsverfahren für die Herstellung einer Oberflächenabdichtung einschließlich Rekultivierung und Entgasung auf der Deponie Eichholz in Winnenden - negative UVP-Vorprüfung

Die Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR hat mit Schreiben vom 14.06.2024 beim Regierungspräsidium Stuttgart eine abfallrechtliche Plangenehmigung gemäß § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Nr. 2 KrWG für die Herstellung einer Oberflächenabdichtung einschließlich Rekultivierung und Entgasung auf der Deponie Eichholz bei Winnenden beantragt. Das Vorhaben umfasst die Integration des Flurstücks Nummer 3078 (Gemarkung Birkmannsweiler) in das Oberflächenabdichtungssystem und die damit verbundene Erweiterung der Deponiefläche. Das Vorhaben umfasst außerdem folgende Maßnahmen: • Herstellung einer Oberflächenabdichtung einschließlich Rekultivierung und Entgasung in sieben Bauabschnitten. • Herstellung der Oberflächenentwässerung am Deponierand mit Rückhalteeinrichtungen und Anschluss an die bestehende Oberflächenwasserentsorgung in sieben Bauabschnitten. • Herstellung eines Wegenetzes mit Zufahrt zu den geplanten Nachnutzungseinrichtungen in sieben Bauabschnitten. • Herstellung einer Deponiegaserfassungseinrichtung und Anschluss an den Bestand in sieben Bauabschnitten

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